Datum: 16.02.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Modernisierung der Kirchturmbeleuchtung St. Sebastian; Antrag des AK 2030
2 Bauvoranfrage zur Prüfung der Bebaubarkeit der Grundstücke FlNr. 363 und 364/1, Gmgk. Ebersberg, nördlich Sarreiterweg
3 Vorbescheid zur Prüfung der Umbaupläne für das Wohngebäude auf dem Grundstück FlNr. 873/13, Gmkg. Ebersberg, Böhmerwaldstraße 16
4 Bauantrag zum Abbruch des Wohngebäudes und Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 747/25, Gmkg. Ebersberg, Alpenstraße 20
5 Bauantrag zum Neubau eines Betriebsleiterhauses mit Garage, Vermarktungsgebäude und Maschinenhalle auf dem Grundstück FlNr. 3038/2, Gmkg. Oberndorf, Sigersdorf 5
6 Bauantrag zum Abbruch des Bestandsgebäudes für die Neuerrichtung einer Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 3060, Gmkg. Oberndorf, Sigersdorf 5
7 Bauantrag zum Einbau von zwei Wohnungen und Anbau von zwei Zwerchgiebeln am bestehenden Gebäude auf dem Grundstück FlNr. 636, Gmkg. Oberndorf, Traxl 6
8 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage sowie die Anbringung und Aufständerung von Hybridkollektoren auf dem Dach einer DHH auf dem Grundstück FlNr. 597/55, Gmkg. Ebersberg, Beim Doktorbankerl 12
9 Antrag auf Befreiung und denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zum Einbau von Dachgauben in das Wohngebäude Heinrich-Vogl-Straße 14, FlNr. 111, Gmkg. Ebersberg
10 Antrag der CSU vom 17.11.2015 Errichtung einer E-Tankstelle auf dem Marienplatz
11 Behandlung der Anträge aus der Bürgerversammlung
12 Verschiedenes
13 Wünsche und Anfragen

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1. Modernisierung der Kirchturmbeleuchtung St. Sebastian; Antrag des AK 2030

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.02.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der AK Energiewende 2030 hat in seiner Sitzung im November 2015 das Thema der Modernisierung der Kirchturmbeleuchtung mittels LED-Technologie diskutiert und sich einen Erfahrungsbericht einer anderen Gemeinde aus dem Landkreis Ebersberg präsentieren lassen. Diese hat den Austausch der Kirchturmbeleuchtung im vergangenen Jahr erfolgreich umgesetzt. In der Sitzung im Januar 2016 wurde vom AK Energiewende 2030 einstimmig beschlossen, die Umstellung der beiden Strahler auf LED-Technologie in der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 16.02.2016 zu beantragen.

Die katholische Kirche St. Sebastian wird seit 5 Jahren mittels zweier Halogen- Metalldampfstrahler beleuchtet. Jeder dieser Strahler hat eine Anschlussleistung von ca. 270 Watt. Setzt man eine Betriebsdauer von 4170 Stunden im Jahr an, ergibt sich daraus ein Gesamtverbrauch von 2252 kWh / Jahr für beide Strahler. Der Stadt entstehen hieraus Stromkosten in Höhe von rund 330.- Euro pro Jahr.

Durch eine Modernisierung der Kirchturmbeleuchtung mittels LED-Technologie inkl. Nachtabsenkung können Kosten und Verbrauch um ca. 73% gesenkt werden. Die Anschaffungskosten von 1200.- Euro sollten sich daher binnen 5 Jahren (innerhalb der Garantiezeit) amortisieren. Die Installation soll vom städtischen Bauhof vorgenommen werden.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Otter merkt an, dass Modernisierungsmaßnahmen an der Beleuchtung, die im räumlichen Zusammenhang mit dem Marien- oder Schlossplatz stehen, nur im Zusammenhang mit der bereits in Bearbeitung befindlichen Gesamtplanung zum Beleuchtungskonzept Marienplatz erfolgen sollten. Zudem hebt er hervor, dass die aktuelle Position des Halogen-Strahlers im Schlosspark vor der Kirche denkbar ungeeignet sei den Kirchturm gut auszuleuchten. Vielmehr werde das Vorgebäude am Eingang der Kirche erhellt und ein direkt vor dem Strahler befindlicher Baum so angestrahlt, dass seine Schatten in unschöner Weise auf die Fassade der Kirche geworfen würden.

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt die Modernisierung der Kirchturmbeleuchtung St. Sebastian mittels LED-Technologie.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauvoranfrage zur Prüfung der Bebaubarkeit der Grundstücke FlNr. 363 und 364/1, Gmgk. Ebersberg, nördlich Sarreiterweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.02.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die beiden Bauvorhaben liegen nördlich des Sarreiterweges im festgesetzten Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Weiherkette“. Die Grundstücke sind im FNP als Grünfläche dargestellt. An der nördlichen Grundstücksgrenze erstreckt sich, entlang der Hangkante und am Hang selber, ein aus Sicht der Verwaltung schützenswerter Baumbestand.
Im Jahr 1989 wurde auf Fl.Nr. 364, Gmkg. Ebersberg, ein Doppelhaus als Ersatzbau genehmigt, im Jahr 1993 auf Fl. Nr. 364/3, Gmkg. Ebersberg, eine Doppelgarage mit Holzlager. Vorgespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde und anderen Vertretern des Landratsamtes zum gewünschten Neubau ergaben eine unterschiedliche Sichtweise, was sowohl die Fragestellung „Innen-/ Außenbereich“ als auch den Schutz des LSG an dieser Stelle betraf.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, sollten die Bebauungen durch den Technischen Ausschuss grundsätzlich befürwortet werden, ein Bauleitplanverfahren einzuleiten. Der Umgriff sollte aus Sicht der Verwaltung nördlich bis zum Mühlweg gehen, um die prägnante Hangkante zu schützen und das LSG durch verbindliche Planfestsetzungen im Hangbereich rechtlich zu „stärken“.

Die Mitglieder des Ausschusses haben sich bei einem Ortstermin einen Eindruck der betroffenen Grundstücke verschaffen können.


Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-/-

Diskussionsverlauf

StR Goldner ist für den Schutz des LSG und plädiert für eine Aufwertung zum Naturschutzgebiet, um bei zukünftigen Bauwünschen eine klare Linie zu haben.

Bgm Brilmayer spricht sich für die beiden Vorhaben aus. Des Weiteren ist er für die Aufstellung eines Bebauungsplanes, um die Hangkante zu schützen.

StR Ried erinnert an den Ortstermin, an dem eine Bebauung für die Stadträte vorstellbar war.

StR Riedl findet die Idee der Sicherung der Hangkante gut und wird daher ebenfalls für ein Bauleitplanverfahren stimmen.

Beschluss

D er Technische Ausschuss fasst den Einleitungsbeschluss für ein Bauleitplanverfahren am Sarreiterweg unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Antragssteller einen Städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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3. Vorbescheid zur Prüfung der Umbaupläne für das Wohngebäude auf dem Grundstück FlNr. 873/13, Gmkg. Ebersberg, Böhmerwaldstraße 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.02.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 39 sowie des Änderungsbebauungsplanes Nr. 39.1.

Der Bauwerber möchte das östliche Reiheneckhaus durch einen Anbau erweitern und mit seinem Antrag auf Vorbescheid folgende Fragen dazu klären:

1.        Ist die Erweiterung des bestehenden EFH nach beiliegenden Plänen zulässig?
2.        Ist der Bau eines Wintergartens zulässig?
3.        Ist der Bau einer Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung und Stromerzeugung zulässig?
4.        Ist der Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren zulässig?

Zu 1.: Die Erweiterung ist in der beantragten Form denkbar. Es ist jedoch eine Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten östlichen Baugrenze erforderlich. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Abstandsflächen des Anbaus zur östlichen Grundstücksgrenze einzuhalten sind.

Zu 2.: Die Errichtung eines Wintergartens zum geplanten Anbau ist in der vorliegenden Form zulässig.

Zu 3.: Die o. g. Bebauungspläne enthalten keine Festsetzungen über Dachaufbauten. Bei der Errichtung einer Solaranlage auf einem bestehenden Gebäude handelt es sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben.

Zu 4.: Das Bauvorhaben kann nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden, da es nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht (siehe Pkt. 1).

Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bauantrag zum Abbruch des Wohngebäudes und Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 747/25, Gmkg. Ebersberg, Alpenstraße 20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.02.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der einfachen Bebauungspläne Nr. 19 und 19.1.

Das bestehende EFH wird abgebrochen werden und soll durch einen Neubau mit zwei Wohneinheiten und einer Doppelgarage ersetzt werden.

Für das Bauvorhaben sind folgende Befreiungen von den Festsetzungen der Bebauungspläne 19 und 19.1 erforderlich:
-        Die westliche Garage überschreitet im Norden die Baulinie in einer Breite von 6,00 m und einer Tiefe von 1 m bis 1,10  (6,3m2).
-        Die Garage liegt außerhalb des Bauraumes für Garagen und Stellplätze.
-        Die Balkone überschreiten im Süden die Baugrenze in einer Breite 10,90 m (je5,45 m) und einer Tiefe von 1,75 m (19,08 m2)
-        Die Doppelgarage erhält anstelle eines symmetrischen Satteldaches ein Flachdach.
-        Die Talseitige zulässige Wandhöhe von 6,50 m wird um 0,20 m überschritten, die straßenseitige zulässige Wandhöhe von 3,75 m wird um 0,34 m überschritten.

Da in diesem Gebiet speziell auf den beiden westlichen Nachbargrundstücken – ähnliche Befreiungen erteilt wurden, spricht sich die Verwaltung dafür aus, auch hier die erforderlichen Befreiungen für das beantragte Vorhaben zu erteilen, da sie städtebaulich vertretbar sind und nachbarliche Belange nicht beeinträchtigt werden.

Die angrenzenden Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

Die erforderlichen 3 Stellplätze werden in der Doppelgarage und einem Stellplatz auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben mit den erforderlichen Befreiungen zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bauantrag zum Neubau eines Betriebsleiterhauses mit Garage, Vermarktungsgebäude und Maschinenhalle auf dem Grundstück FlNr. 3038/2, Gmkg. Oberndorf, Sigersdorf 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.02.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB (Außenbereich).

Geplant sind der Neubau eines Betriebsleiterhauses mit Nebengebäude und Doppelgarage sowie einer Maschinenhalle. Im Nebengebäude des Betriebsleiterhauses soll eine Zerlegungs- und Vermarktungseinrichtung entstehen.
Die Zulässigkeit ergibt sich aus § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, wobei die Stadt den Tatbestand der Privilegierung nicht prüft.

Auf dem Grundstück werden 4 Stellplätze nachgewiesen (für das Betriebsleiterhaus 2 StPl. in der Doppelgarage, für das Vermarktungsgebäude 2 StPl. auf dem Hofgelände).

Für den Bau der Maschinenhalle im südlichen Grundstücksbereich ist eine Abweichung von den Abstandsflächen erforderlich und beantragt. Aus Sicht der Verwaltung ist diese Abweichung städtebaulich vertretbar. Nachbarliche Belange werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Der betroffene angrenzende Nachbar dem Bauvorhaben zugestimmt.



Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 -

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Bauantrag zum Abbruch des Bestandsgebäudes für die Neuerrichtung einer Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 3060, Gmkg. Oberndorf, Sigersdorf 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.02.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB und liegt im Geltungsbereich der Außenbereichslückenfüllungssatzung 160 – Sigersdorf.

Das Bauvorhaben beinhaltet den Abbruch des bestehenden Jungviehstalles an der nördlichen Grundstücksgrenze sowie die Entkernung des bestehenden Großviehstalles im Hauptgebäude,
wo ein landwirtschaftliches Lager und eine Werkstatt entstehen sollen.
An das Hauptgebäude soll bis zur nördlichen Grundstücksgrenze eine Maschinenhalle errichtet werden. Die Zulässigkeit ergibt sich aus § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, wobei die Stadt den Tatbestand der Privilegierung nicht prüft.

Da der Bau der Maschinenhalle direkt an der Grundstücksgrenze geplant ist, ist hier eine Abweichung von den Abstandsflächen erforderlich und beantragt, da diese nicht eingehalten werden können. Aus Sicht der Verwaltung ist diese Abweichung städtebaulich vertretbar. Nachbarliche Belange werden nicht beeinträchtigt, zudem hat der betroffene angrenzende Nachbar dem Bauvorhaben zugestimmt.

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 -
 

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Bauantrag zum Einbau von zwei Wohnungen und Anbau von zwei Zwerchgiebeln am bestehenden Gebäude auf dem Grundstück FlNr. 636, Gmkg. Oberndorf, Traxl 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.02.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB (Außenbereich).

Der Umbau und die Erweiterung des Bestandsgebäudes in zwei getrennte Wohnungen ist gem. § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe f) BauGB zulässig.

Aus städteplanerischer Sicht gibt es gegen den Einbau der Zwerggiebel, jeweils auf der Nord- und Südseite, keine Einwände.

Auf dem Grundstück werden 6 Stellplätze nachgewiesen (5 Stellplätze wären gem. Satzung erforderlich).

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 -

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage sowie die Anbringung und Aufständerung von Hybridkollektoren auf dem Dach einer DHH auf dem Grundstück FlNr. 597/55, Gmkg. Ebersberg, Beim Doktorbankerl 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.02.2016 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der qualifizierten Bebauungspläne 185 und 185.1 – Doktorbankerl.

Der Bauherr beabsichtigt, in seiner DHH eine Wärmepumpe mit Hybrid-Sonnenkollektoren zu installieren. Diese Kollektoren (10 Sonnenkollektoren mit elektronischen Luftwärmetauscher) sollen auf der Westseite des Daches in zwei Reihen angebracht und in einem Winkel von 60° aufgeständert werden. Zudem soll auf der Ostseite des Daches eine Photovoltaikanlage zur Deckung des eigenen Strombedarfes montiert werden.

Für diese Bauvorhaben ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes erforderlich und beantragt, da gem. Festsetzung A 5.6 des Bebauungsplanes 185 Dachaufbauten nicht zulässig sind.

Der Bauherr hat sich für ein „sauberes Heizsystem“ entschieden, das unabhängig von fossilen Energieträgern ist und möchte so einen Beitrag zur „Energiewende 2030“ leisten. Das System heizt das Haus ausschließlich mit Sonne und Luft über die Hybridkollektoren. Für eine zuverlässige Funktion der Anlage ist eine Aufständerung im 60°-Winkel nötig. Die in der Anlage dargestellte Simulation soll belegen, dass eine Verschattung der im Norden angrenzenden DHH nicht stattfindet. Die Lüfterlaufzeiten sind ebenfalls in der Anlage dargestellt.

Der Antragsteller hat seinem Antrag allgemeine Produktinformationen sowie ein Schreiben des Anlagenbauers zur Einschätzung der Lärmbelästigung beigefügt. Daraus gehen folgende Informationen hervor:
-        47 – 49 db Schallemission bei 5 Modulen – es sind jedoch 10 Module beantragt
-        Laufzeiten – vor allem bei Kälte und Dunkelheit berechnet
-        Schallemission im Abstand von 5 m – Abstand des Dachfensters 3,30 m.

Nach Abstimmung der Stadt mit dem LRA ergab sich folgende Einschätzung:
-        Die zulässigen Höchstwerte von 34 db am Tag bzw. 29 db in der Nacht dürften deutlich überschritten werden.
-        Die Beurteilungszeiten betreffen immer nur eine Stunde, bei längeren Laufzeiten stellt sich die Situation noch negativer dar.

Insgesamt wird die Gefahr einer Überschreitung der zulässigen Höchstgrenze aufgrund der bekannten Parameter als sehr hoch angesehen. Dem Antragsteller ist hier deutlich zu machen, dass nur bei Einhaltung von max. 29 db die Anlage als störungsfrei im Sinne des Nachbarschutzes anzusehen sei. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, diesem Teil der Befreiung nicht zuzustimmen, da die Befreiung aufgrund der Aufständerung städtebaulich nicht vertretbar ist und hier ein nachbarschutzrechtlicher Belang (Lärm) der Befreiung entgegensteht.


Die ebenfalls beantragte Photovoltaikanlage wird flach auf dem Dach montiert (keine Aufständerung) und soll den Strombedarf der Wärmepumpe sowie den Eigenbedarf an Haushaltsstrom weitgehend decken.

Aus Sicht der Verwaltung ist diese Befreiung für dieses Bauvorhaben städtebaulich vertretbar. Von der Photovoltaikanlage sind zudem keine störenden Spiegelungen zu erwarten, da sie nicht aufgeständert wird.

Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben nicht zugestimmt, Sie haben folgende Einwände bei der Verwaltung vorgebracht:
-        Durch den Aufbau verändert sich die DHH des Bauherrn deutlich, eine profilgleiche Bauweise der Doppelhäuser ist somit nicht mehr gegeben. Sie sehen dadurch die Grundzüge der Planung verletzt.
-        Die Kollektoren verschatten das Dachfenster  während der Wintermonate.
-        Die Nutzung des Dachgeschosses wird durch die Lärmbeeinträchtigung der Lüfter eingeschränkt.

Diskussionsverlauf

StR F. Brilmayer gibt zu bedenken, dass in diesem Baugebiet andere Anlagen (wie z.B. Luftwärmepumpen) in Betrieb sind und ebenfalls Lärm verursachen. Anm. der Verwaltung: Diese Anlagen sind nicht genehmigungspflichtig, der Nachbarschutz wird hier durch die Verwaltung nicht geprüft.

StR Ried und StR Riedl lehnen eine Aufständerung strikt ab und beziehen sich damit auf den geltenden Bebauungsplan. Sie wollen hier in Bezug auf die Aufständerung keine Bezugsfälle schaffen. Die PV-Anlage auf der Ostseite ist jedoch städtebaulich vertretbar.

StR Goldner sieht eine Aufständerung ebenfalls kritisch, da sich nach seiner Einschätzung die Effizienz der Anlage durch die Aufständerung nur um 15 % erhöht.

Beschluss 1

Der Technische Ausschuss lehnt die Befreiung bezüglich der beantragten Hybridkollektoren auf der Westseite ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Technische Ausschuss stimmt der Befreiung zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf der Ostseite des Gebäudes zu, da hier keine Beeinträchtigungen der Nachbarn zu erwarten sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Befreiung und denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zum Einbau von Dachgauben in das Wohngebäude Heinrich-Vogl-Straße 14, FlNr. 111, Gmkg. Ebersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.02.2016 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes 171 – Ehemaliges Vermessungsamt.

Der Bauherr beabsichtigt, auf dem denkmalgeschützten Gebäude auf der Nord- und Südseite des Gebäudes insgesamt sieben Dachgauben einzubauen.

Für dieses Bauvorhaben ist eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes erforderlich und beantragt, da gem. Festsetzung A 5.6.4 des Bebauungsplanes 171 mit Ausnahme von Lichtkuppeln in entsprechend festgesetzter Bauweise, Dachaufbauten nicht zulässig sind.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Befreiung für dieses Bauvorhaben städtebaulich vertretbar, nachbarliche Belange werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Der Einbau von Lichtkuppeln wäre vom Amt für Denkmalschutz zudem nicht genehmigt worden.

Des Weiteren ist für den Einbau der Dachgauben eine erneute denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich und beantragt, da die jetzige Ausführung von der bereits am 10.02.2015 erteilten Genehmigung abweicht.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt den nötigen Befreiung und der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis zu .Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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10. Antrag der CSU vom 17.11.2015 Errichtung einer E-Tankstelle auf dem Marienplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.02.2016 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die CSU- Stadtratsfraktion hat am 17.11.2015 den Antrag für zwei Ladezapfstellen von Elektrofahrzeugen gestellt. Während der Ladezeit soll das Parken kostenlos sein. Die Kosten zur Errichtung der Ladestation (ca. 5.000 € lt. Antragsteller) sollen durch die Stadt übernommen werden. Die Maßnahme soll zur Aufwertung und Belebung des Marienplatzes für Elektroauto- und E-Bike- Nutzerund andere Verkehrsteilnehmer dienen.
Als Standort werden die bestehenden Parkplätze vor der Volksbank genannt, da die Infrastruktur schon vorhanden sei.

Zwischenzeitlich hat sich bei der Stadtverwaltung ein Sponsor gemeldet, der die Anlage zur Verfügung stellen würde. Voraussetzung sei allerdings, dass auch Werbung (Größe und Inhalt nicht bekannt) angebracht werden darf.

Aus Sicht der Stadtplanung spricht aus fachlicher Sicht grundsätzlich nichts gegen eine E-Tankstelle im Bereich des Marienplatzes. Aus Sicht des kommunalen Klimaschutzes ist die Realisierung ebenfalls zu begrüßen, da auch im Maßnahmenkatalog des kommunalen Klimaschutzkonzepts der Stadt Ebersberg ausdrücklich „(…) die Förderung einer flächendeckenden Infrastruktur für alternative Antriebe (…)“ gefordert wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass in den nächsten Jahren aber das Konzept für den Marienplatz umgesetzt werden soll und die Tankstelle dann aus planerischen Gründen vermutlich wieder entfernt werden müsste, da derzeit an dieser Stelle keine Parkplätze mehr vorgesehen wären. Ein weiterer, sich anbietender Standort wäre aus Sicht der Stadtplanung auch die „Eckparkplätze“ auf der gegenüberliegenden Seite (nahe Parkautomat). Der Vorteil wäre hier eine noch bessere Sichtbarkeit für Besucher und deutlich weniger Fußverkehr. Hier könnte evtl. auch noch ein Stellplatz für mindestens ein E-Bike vorgesehen werden. 

Auch andere Standorte am Marienplatz oder Schlossplatz wären unter Beachtung der oben genannten Parametern durchaus denkbar. Eine getrennte Aufstellung von PKW und Fahrradladestation hätte durchaus auch Vorteile:
       Einengung der bestehenden Gehwege durch unsachgemäß abgestellte Fahrräder könnte vermieden werden.
       Entzerrung der Ladesituation bei voller Auslastung
       Aufstellmöglichkeit von überdachten Fahrradstellplätzen im Bereich der Fahrradladestation (für z. B. elektrische Leihfahrräder), z. B. am Bahnhof für ankommende Besucher.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ladestation bei Veranstaltungen auf dem Marienplatz und dem Wochenmarkt nicht genutzt werden kann.

Es wäre auch noch zu prüfen, welche Art Ladestation im Falle einer positiven Behandlung im Ausschuss sinnvoll wäre. Hierbei gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Wandhalterung oder Ladesäule (s. Anlage). Aus Sicht der Verwaltung müsste im Bereich der Volksbank eine Ladesäule auf dem Gehweg aufgestellt werden, da sonst das Ladekabel, im Falle einer Wandmontage, immer über den Gehweg verlaufen müsste, was ein hohes Stolperrisiko für Fußgänger wäre. Bei einer Wandhalterung müssten auch die Eigentümer befragt werden.

Der Denkmalschutz sollte aufgrund des Ensembles des Marienplatzes hierzu befragt werden.


Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Es müssen ca. 5.000-10.000 € in den Haushalt aufgenommen werden. Die Anschaffung und Errichtung der Ladestation, erzeugt laufende Kosten für die Wartung (Wartungsservice) und ggf. auch für die spätere Abrechnung von Stromkosten.
Wird eine Abrechnung der Stromkosten mit den Nutzern gewünscht, sind einmalig zusätzlich rund 2000.- Euro für ein entsprechendes Bezahlsystem einzuplanen.
Für Wartung und Reparaturen sind ca. 1000.- Euro pro Jahr anzusetzen.

Diskussionsverlauf

StR F. Brilmayer möchte, dass der Planungsauftrag rasch an die Planer weitergegeben wird, um eine baldige Entscheidung über den Ort zu erreichen.

StR Goldner schlägt vor, neben den Planern auch den AK 2030 aktiv in die Standortsuche mit einzubeziehen.

StR Riedl ist eher gegen eine solche E-Tankstelle, da erfahrungsgemäß immer die gleichen Autos dort den ganzen Tag stehen werden. Hier sollte mindestens auch eine Parkdauerbegrenzung ausgewiesen werden.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt für die Weitergabe der Planungsaufgabe an das Büro Molenaar und Molenaar sowie an den AK 2030.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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11. Behandlung der Anträge aus der Bürgerversammlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.02.2016 ö informativ 11

Sachverhalt

Die Fragen und Anregungen zum Verkehr im Stadtgebiet wurden durch die Ausführungen des Bürgermeisters bereits im Rahmen der Bürgerversammlung beantwortet bzw. behandelt.

Die Anregungen, die das überörtliche Straßennetz betreffen, wurden schriftlich zusammengefasst und an die zuständigen Stellen (Straßenbauamt Rosenheim/LRA Ebersberg) mit der Bitte um Prüfung und ggfs. Umsetzung weitergeleitet.

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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.02.2016 ö informativ 12

Sachverhalt

Zu diesem TOP lagen keine Anträge vor.

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13. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.02.2016 ö informativ 13

Sachverhalt

Hierzu gingen keine Anfragen ein.

Datenstand vom 26.07.2019 10:26 Uhr