Datum: 23.02.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Finanz- und Verwaltungsausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 21:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung von Anregungen aus der Bürgerversammlung
2 Antrag der FDP vom 13.01.2016 zum Haushalt 2016
3 Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2016
4 Bericht über ein Schreiben des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
5 Verschiedenes
6 Wünsche und Anfragen

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1. Behandlung von Anregungen aus der Bürgerversammlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 23.02.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung am 02. Dezember 2015 bemängelte Herr Haase die hohen Personalkosten der Kreisstadt, die z.B. 23 % höher seien als im Markt Kirchseeon. Herr Haase forderte, dass der Stadtrat Maßnahmen beschließen möge, die die bereinigten Personalkosten auf das Niveau des Marktes Kirchseeon reduzieren würden. Bürgermeister Brilmayer erwidert, dass die Stadt ihrer Verantwortung als Kreisstadt gerecht wird und im freiwilligen Bereich sehr aktiv ist. Der überörtliche Prüfungsverband hat bei seiner Prüfung im Jahr 2015 keinen Personalüberhang bemängelt.
Herr Haase hat in der Bürgerversammlung ebenso festgestellt, dass das Trinkwasser in Ebersberg 35 % teurer ist als in Grafing und fordert vom Stadtrat, zum Preis des Trinkwassers eine kaufmännische Analyse vorzulegen, wie diese hohen Kosten zustande kommen und wie diese auf das Niveau der Stadt Grafing gesenkt werden können.
Hier führt Bürgermeister Brilmayer aus, wie die Stadt gerade in den letzten Jahren durchständige Renovierung ihres Leitungsnetzes, im Wasser- wie im Kanalbereich, dieses auf Vordermann gebracht hat und bringt. Dieses Vorgehen schützt vor zukünftigem großen Investitionsbedarf. Die Gebühren für Wasser und Abwasser werden alle drei Jahre kalkuliert.

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss lehnt Maßnahmen ab, die bereinigten Personalkosten auf das Niveau des Marktes Kirchseeon zu senken. Ebenso wird die Vorlage einer kaufmännis chen Analyse zum Preis des Trinkwassers abgelehnt. Im Übrigen sind die Anregungen aus der Bürgerversammlung durch den mündlichen Vortrag des ersten Bürgermeisters in der Versammlung bereits beantwortet oder durch einen Beschluss im anderen Fachausschuss abgehandelt worden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Antrag der FDP vom 13.01.2016 zum Haushalt 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 23.02.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Zum dem ersten Antrag der FDP, die Umweltstation zukünftig im Haushaltsplan nicht mehr im Einzelplan 1 sondern im Einzelplan 3 zu führen, wird von Herrn Napieralla ausführlich Stellung bezogen. Es gibt keine Regelung, die die weitere Aufführung der Einnahmen und Ausgaben im Einzelplan verbieten würde, eine Änderung wäre mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden.

Beschluss :
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt, die Umweltstation zukünftig im Haushaltsplan im Einzelplan 3 zu führen.

0 Ja : 10 Nein
Damit ist der Antrag einstimmig abgelehnt.

Zu dem zweiten Antrag der FDP, im Stellenplan des Haushaltsplanes Teilzeitkräfte entsprechend ihrer Arbeitszeit in Bruchteilen einer Vollzeitstelle anzugeben, führt Herrn Ipsen aus, dass dies mit überschaubarem Aufwand möglich sei, das formulierte Ziel des Antrages, nämlich eine bessere Beurteilung des Personaleinsatzes für eine entsprechende Aufgabe, damit aber keineswegs erreicht werden würde. Dafür müsste wie in den Gebührenhaushalten eine aufgabenbezogene Kostenermittlung durchgeführt werden.

Beschluss:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt, Teilzeitkräfte im Stellenplan des Haushaltsplanes künftig entsprechend ihrer Arbeitszeit in Bruchteilen einer Vollzeitstelle anzugeben.

0 Ja : 10 Nein
Damit ist der Antrag einstimmig abgelehnt.

Zu dem dritten Antrag der FDP, bei Abweichung der Personalkosten in einem Unterabschnitt des Haushaltes von mehr als 3 Prozent gegenüber dem Vorjahresansatz in der Haushaltsvorlage eine Begründung anzugeben, verweist Herr Ipsen auf die ausführliche Begründung der Personalkostenentwicklung im Vorbericht des Haushaltsplanes. Hier werden die Kostenveränderungen im Detail beschrieben, allerdings nicht heruntergebrochen auf die einzelnen Unterabschnitte.

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt, bei Abweichung der Personalkosten in einem Unterabschnitt des Haushaltes von mehr als 3 Prozent gegenüber dem Vorjahresansatz in der Haushaltsvorlage eine Begründung anzugeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

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3. Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 23.02.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zunächst nennt Herr Napieralla 2 Eckpunkte aus dem Jahresergebnis 2015:

       geplante Zuführungen vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt        € 4.199.700
       tatsächliche Zuführung im Ist-Ergebnis                                        € 6.109.955
                                               höhere Zuführung um        € 1.910.255

Diese nicht geplante „Mehreinnahme“ ist wie folgt verwendet worden:

       geplante unrentierliche Kreditaufnahme in Höhe von                        € 1.900.000
       tatsächlich ausgeführte unrentierliche Kreditaufnahme                        €               0

Unter anderen Punkten führte dies zu dem erfreulichen Ergebnis, dass sich die Stadt letztes Jahr nicht wie geplant auf insgesamt über € 19,2 Mio. verschuldete, sondern sich die Gesamtverschuldung zum 31.12.2015 auf € 16,7 Mio. belief.
Auch der veranschlagte Rücklagenstand zum Jahresende 2015 i. H. v. € 2,3 Mio. konnte um über € 2 Mio. übertroffen werden, so dass der Endstand € 4.375.400 betrug.
Mit Schreiben vom 12.02.2016 wurde den Mitgliedern des Ausschusses ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichener Entwurf des Verwaltungshaushalts zugesandt, ebenso ein Entwurf des Vermögenshaushalts, welcher aber noch eine Differenz in Höhe von (minus) € -200.000 ausweist. Den zugesandten Entwürfen waren beigefügt:

       Satzung,
       Gesamtpläne,
       Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
       Kurzerläuterungen,
       Rücklagen- und Schuldenübersicht,
       Stellenplan,
       Personalkostenstatistik,
       Investitionsplanung und
       zwei Listen über Positionen, welche im Haushaltsentwurf vorerst nicht berücksichtigt sind

Bereits mit Schreiben vom 12.10.2015 wurden alle Abteilungsleiter der Stadtverwaltung aufgefordert, ihre Mittelanforderungen abzugeben. Diese Zahlen wurden anschließend im vorliegenden Entwurf unter Beachtung der bisherigen Ansätze und dem tatsächlichen Ist-Ergebnis aus den Vorjahren (weitgehend) eingearbeitet.
Es konnten nicht alle beantragten Haushaltsmittel berücksichtigt werden. Die nicht enthaltenen Anforderungen wurden auf gesonderten Listen dargestellt und stehen zur Diskussion zur Verfügung. Insgesamt wurden der Entwurf und die Sparlisten mit Bürgermeister Brilmayer und den Amtsleitern beraten und besprochen.
Der nunmehr vorliegende 1. Haushaltsentwurf schließt im Verwaltungshaushalt ausgeglichen mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils € 30.667.000. 
Im Vermögenshaushalt summieren sich die Ausgaben auf € 11.482.500 und die  Einnahmen auf € 11.282.500. Es besteht somit noch eine Differenz von: € 200.000.

Der Mindestzuführungsbetrag vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt (das entspricht der Summe der verpflichtenden Schuldentilgungen) heuer  i. H. v. von € 1.031.943 ist mit € 2.790.700 übertroffen. Hiermit verbleibt eine sog. „freie Spitze“ von € 1.758.757.
Diese sog. „freie Spitze“ ist nur möglich, weil vorher aus der Rücklage 1 Mio. Euro („die letzte Reservemillion“) über den Vermögenshaushalt entnommen und für den laufenden Betrieb im Verwaltungshaushalt, genauer gesagt für evtl. Steuerrückerstattungen, ggf. eingesetzt wird. Dieses Vorgehen ist mit der Rechtsaufsicht einvernehmlich besprochen.
Insgesamt ist bereits jetzt für Wasser- und Kanalinvestitionen eine rentierliche Kreditaufnahme i. H. v. € 1,1 Mio. und für unrentierliche Investitionen (z. B. Abschluss der Schulhaus-Generalsanierungen an der Floßmann- und Baldestraße, Gebäudeaufstockung für zusätzliche Schulräume am Hallenbad, Beginn eines TH-Neubaus an der Floßmannstraße, endgültiges Fertigstellen der neuen Kindertagesstätte am Volksfestplatz oder eine Millioneninvestition für den Breitbandausbau im Ebersberger Osten) eine unrentierliche Kredit-Neuaufnahme mit € 1 Mio., eingerechnet. Insgesamt sind dann Kreditaufnahmen i. H. von € 2,1 Mio. geplant. Die Gesamtverschuldung der Stadt würde von € 16,7 auf € 17,7 Mio. steigen.
Der Haushaltsentwurf enthält einen Rücklagenstand zu Beginn dieses Haushaltsjahres in Höhe von über € 4,3 Mio.. Dieser würde sich um ca. € 2 Mio. auf dann etwa € 2,3 Mio. reduzieren. Hierin enthalten ist eine RL-Position i. H. v. € 1,6 Mio. für Schlusstilgungen nach Ablauf der sehr günstigen Zinskonditionen für die in der Summe doch erheblich getätigten unrentierlichen Kreditaufnahmen für die Schulhausinvestitionen der letzten Jahre.

Verwaltungshaushalt
Basierend auf den Rechnungsergebnissen aus den Vorjahren, Sollstellungen zu Beginn des Kalenderjahres 2016 u. den vielen Mittelanforderungen der Stadtverwaltung für den laufenden Betrieb wurden wie alle Jahre die Ansätze festgelegt.
Alle Ansätze im Verwaltungshaushalt vom Einzelplan 0 „Allgemeine Verwaltung“ bis hin zum Einzelplan 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ wurden ordnungsgemäß berechnet bzw. wo dies nicht möglich war, nach bestem Wissen und Gewissen ordnungsgemäß geschätzt.
Die Personalkostenentwicklung sowie die „großen“ Steuereinnahmen bzw. Umlagepositionen aus dem Einzelplan 9 „allgemeine Finanzwirtschaft“ aus dem Verwaltungshaushalt werden aufgezeigt, genauso wie die Personalkosten, Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Gewerbesteuerumlage, Einkommensteuerbeteiligung und die Kreisumlage.

Eckpunkte zur Änderung des Kommunalen Finanzausgleichs (aus dem Rundschreiben vom Bay. GT, Nr. 37/2015), hier heißt es:

       enorme Herausforderungen des Staatshaushalts aufgrund der Asylausgaben und
der Abschluss der Fortentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs
-        damit: eine „gerechte“ Balance hergestellt wird;
zwischen staatlichen und kommunalen Interessen einerseits und innerhalb der kommunalen Ebene von kreisfreien Städte, größeren und mittleren Städte mit den kleineren kreisangehörigen Gemeinden
(Stichpunkt: Schlüsselzuweisungen für die Landeshauptstadt München)
       einvernehmliche Verständigung der Kommunalen Spitzenverbände (Gemeindetag, Städtetag, Landkreistag, Bezirkstag) mit der Bay. Staatsregierung
       hinsichtlich der Nr. 1 des o.g. Rundschreibens, nämlich:
Fortentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs ab 01.01.206:
-        die Anhebung des Nivellierungshebesatzes auf einheitlich 310% und die erstmalige Berücksichtigung von 10% der Steuereinnahmen, die die Nivellierungshebesätze übersteigen

       Dies würde für die Stadt Ebersberg bedeuten, es würde alles beim alten bleiben:
-        Summe der Steuerkraftzahlen (aus Einnahmen 2014 nach „altem Recht“)        13.937.347
-        x bisherigen Kreisumlagehebesatz 51% = € 7.108.046 (Kreisumlage 2015 € 6.357.608)
ergibt ein plus von € 750.438
ein Mehr für den Landkreis, weil wir 2014 wesentlich höhere Steuereinahmen als 2013 hatten!
       
       jetzt aber, bedeutet dies für die Stadt, nach neuem kommunalen Finanzausgleich:        
-        Summe der Steuerkraftzahlen (aus Einnahmen 2014 nach „neuem Recht“)        14.564.277
-        x neuen Kreisumlagehebesatz 49,5% = 7.209.317
-        ergibt ein plus von € 851.709
ein Mehr für den Landkreis, weil wir 2014 wesentlich höhere Steuereinnahmen als 2013 hatten und weil der Kreis die Kreisumlage „nur um 1,5%“ gegenüber 2015 senkte.

Vermögenshaushalt

Für den Vermögenshaushalt ist es bei den großen laufenden bzw. geplanten Investitionsobjekten oft schwierig, hinsichtlich des zeitlichen Baufortschritts und dem damit zusammenhängenden finanziellen Abrechnungsvolumen den richtigen Haushaltsansatz festzulegen. Auch bereits bewilligten staatlichen Zuschüsse lassen oft auf sich warten (obwohl sie ggf. schon miteingeplant sind).
Einige beschlossene Investitionsobjekte aus den letzten Jahren werden in Ausgaben und Einnahmen kurz dargestellt: aktuelle Baukosteninvestitionen Gesamtkostenstand (z. B. Schule Baldestraße, Schule Floßmannstraße, Stadtsaal mit Theaterhof, KiTA am Volksfestplatz.
Auch wenn heuer im Vermögenshaushalt nicht alle Mittelanforderungen eingestellt werden konnten, so ist u. a. dennoch Folgendes enthalten:  
 
       Rathaus: Brandschutz, Außen-Sockel, bewgl. Vermögen, EDV                €    255.000
       FFW: neue Küche, Bedarfsplan, Ölabscheider EBE
und bewegliches Vermögen Feuerwehren                                        €      70.000
       bewegliches Vermögen der Schulen                                        €      40.000
       Schulen:
EBE-Beteiligung für neuen Verkehrsübungsplatz in Grafing SZ € 10.000
Schule Oberndorf 2016 € 168.000
Schule Floßmannstraße (2011 – 2015 € 3,51 Mio.) 2016 € 180.000
Generalsanierung Schule Baldestraße (2009 – 2015 € 16,14 Mio.):
        jetzt: 2016 € 1,375 Mio.,
Aufstockung Umkleiden (2014 – 2015 € 1,47 Mio.); jetzt 2016 € 1,262
       Gesamtmittelanforderung für Schulen in 2016:  € 2.995.000         
       Gesamtansatz für alle Schulen in 2016 (momentan):                        €  2.600.000
       staatlichen Zuschüsse sind veranschlagt; heuer € 1,349.000
(bereits erhalten: 2012 € 1.950.000, 2013 € 1.280.000, 2014 € 573.000, 2015 € 994.000)
       neue TH Floßmannstr. (2015 Planung/Zelt, 2016 Vorbereitung                €     100.000
(Bauinvestition in 2017/2018 € 2,5 Mio./staatl. Förderung € 0,75 Mio.)
       Ausgaben für Pflege Ausgleichsflächen, Novellierung FNP u.
Landschaftspflegeplan, sowie bew. Vermögen MWU u. Bücherei                €       63.000
auch Einnahmen v. Landkreis für Ausgleichsflächen/Deponie € 10.000
       Investition KiTa´s, (Fertigstellg. KiTA, JuZ Bandraum, neuer Spielpl, FZ) €      590.000
       auch staatlicher Zuschuss ist veranschlagt: heuer mit € 368.400
       Ausgaben für den Bereich Sport, Hallenbad, Familienbad
       und Grünanlagen (Start Sanierung HB)                                                   €     212.000
       Ausgabe GrundstücksSZ/erste Planungskosten FEVIII                          €     750.000
       Ausgaben für Bauhof- u. Straßeninvestitionen, SZ Umbau K.Rohde-P.,
Bahnübergänge, Ausbau Schwedenweg, Gehwege,                        €  2.291.200
       Ausgaben für Straßenbeleuchtung u. Straßenreinigung                        €       60.000
       Ausgaben Gewässerunterhalt (EG-WRRL)                                        €     125.000
       Ausgaben für: Abwasserbeseitigung                                                €     425.000
       Ausgaben für die Abfallbeseitigung, für das Bestattungswesen,
und für Bürgerhaus u. Buswartehäuschen                                        €       13.900
       Ausgaben für die Wasserversorgung                                        €     550.000
       Ausgaben für Veranstaltungsräume SZ 2015 (Alter Speicher)                
heuer lfd. Betrieb – allg. Reserve                                                €         8.000 
       Gebäudeinvestition (San. GmdHs Obdf) (Kip Fördg. ggf. € 500.000)        €  1.000.000

Mit dem Zuführungsbetrag aus dem Verwaltungshaushalt i. H. v. € 2,7 Mio., wird dieser Vermögenshaushalt im erheblichen Maße durch RL-Entnahmen gestärkt und dennoch verbleibt (wie schon jetzt mehrmals erwähnt und trotz einer bereits eingerechneten unrentierlichen Kreditaufnahme in Höhe von 1 Mio.) noch eine „Lücke“ von € 200.000.
Im Folgenden werden die Rücklagen, Schulden und die Tilgungsstatistik, Ablauf Zinsbindung erläutert.
Die Frage, die zu prüfen wäre, ist:
Kann die Stadt neben den verpflichtenden Personal- u. Sachkosten des kommunalen Kerngeschäfts und den schon bestehenden freiwilligen Aufgaben weiterhin noch neue und zusätzliche Kosten übernehmen?
Die heuer festgelegten Ansätze der Einnahmen bei der Einkommens- und Gewerbesteuer sind aus jetziger Sicht auf der „sicheren Seite“. veranschlagt.
Dennoch, der vorliegende Ausgleich im Verwaltungshaushalt ist nur möglich, weil bereits
1 Mio. Euro Zuführung in die „falsche Richtung“ veranschlagt ist. In den vergangenen Jahren standen uns hierzu sogar einmal € 2,5 Mio. Reserve zur Verfügung.
Würde diese € 1 Mio. heuer gebucht werden müssen, stünden für nächstes Jahr keine Reservemittel mehr zur Verfügung!
Kernpunkt bleibt die Höhe der positiven Zuführung in den Vermögenshaushalt, mit welcher die verpflichtende Schuldentilgung  zu leisten ist.
Der Vermögenshaushalt 2016 steht erneut u. weiterhin im Lichte der beschlossenen „Großinvestitionen“ und ist deshalb ohne weitere unrentierliche Kreditaufnahmen (1 Mio. ist schon eingeplant nicht zu stemmen:
Alleine für die Sanierungsfertigstellung der Schulen bzw. Aufstockung HB-Umkleiden werden heuer € 2,6 Millionen Euro und die Fertigstellung des Kinderhauses am Volksfestplatz € 590.000 aufgewendet und für 2017 steht bereits die neue TH an der Floßmannstraße mit € 2,5 Mio. „vor der Tür“.

Die verbleibende Gesamt-Haushalts-Unterdeckung von € 200.000 ist noch auszugleichen, obwohl bereits Sparlisten mit einer Gesamthöhe von ca. € 3,4 Mio. vorliegen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Brilmayer weist insbesondere auf den in diesem Jahr stattfindenden Breitbandausbau in den Außenbereichen der Stadt, die durch die Aufnahme im kommunalen Investitionsprogramm mit hohem Zuschuss finanzierbare Sanierung des Gebäudes Oberndorf 4/6 und den Beginn einer Planung zur Sanierung des Hallenbades hin.
Für die Fraktionen loben die Stadträte Brilmayer F., Schurer, Hilger und Schmidberger den soliden Haushaltsentwurf. Für den Ausgleich des Fehlbetrages in Höhe von 200.000 € wird eine Erhöhung des Ansatzes der Gewebesteuereinnahme empfohlen. Besonders begrüßt wird die angehende Planung der Erweiterung des Waldsportparks und die Planung für eine Sanierung/eines Neubaus des Hallenbades. Zu den auf der Sparliste stehenden drei Tempomessgeräten folgt die Empfehlung, sich zur Finanzierung an Werbeträger zu wenden. Hier müsste aber das Landratsamt in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden.

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den vorliegenden Haushaltsentwurf 2016 (nebst HH-Satzung) einschl. Anlagen und „Einsparlisten“ zu beschließen.
Die Empfehlung ist (wiederum) mit den Maßgaben verbunden:
       einen eventuell verbleibenden Sollüberschuss für zukünftige Haushaltsjahre der Rücklage zuzuführen.
Hier muss an erster Stelle die RL-Zuführung zur Tilgung der unrentierlichen Schulden nach Ablauf der Zinsbindung stehen (Beschluss FiVA 25.10.11) und
       die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditverträge für die im HH 2016 veranschlagten Kreditaufnahmen selbstständig zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bericht über ein Schreiben des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 23.02.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Herr Ipsen berichtet über das Schreiben des Bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten, in dem die öffentliche Darstellung von Niederschriften und auch Tagesordnungen gerügt werden. Zukünftig werden die Vorgaben eingehalten und die im Archiv hinterlegten Niederschriften entsprechend geändert.
Das bedeutet, dass die öffentlichen Tagesordnungen anonymisiert werden und die zu veröffentlichenden Niederschriften neben der Überschrift nur noch den gefassten Beschluss enthalten.
Aus dem Kreise des Ausschusses wird angeregt, entsprechende Hinweise auf der städtischen Homepage unterzubringen.

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 23.02.2016 ö informativ 5

Sachverhalt

Herr Napieralla gibt die im Zeitraum vom 15.12.2015 bis zum 22.02.2016 eingegangenen Spenden bekannt.

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der eingegangenen Spenden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 23.02.2016 ö informativ 6

Sachverhalt

Es gibt keine Wortmeldungen.

Datenstand vom 21.08.2019 14:27 Uhr