Zunächst nennt Herr Napieralla 2 Eckpunkte aus dem Jahresergebnis 2015:
geplante Zuführungen vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt € 4.199.700
tatsächliche Zuführung im Ist-Ergebnis € 6.109.955
höhere Zuführung um € 1.910.255
Diese nicht geplante „Mehreinnahme“ ist wie folgt verwendet worden:
geplante unrentierliche Kreditaufnahme in Höhe von € 1.900.000
tatsächlich ausgeführte unrentierliche Kreditaufnahme € 0
Unter anderen Punkten führte dies zu dem erfreulichen Ergebnis, dass sich die Stadt letztes Jahr nicht wie geplant auf insgesamt über € 19,2 Mio. verschuldete, sondern sich die Gesamtverschuldung zum 31.12.2015 auf € 16,7 Mio. belief.
Auch der veranschlagte Rücklagenstand zum Jahresende 2015 i. H. v. € 2,3 Mio. konnte um über € 2 Mio. übertroffen werden, so dass der Endstand € 4.375.400 betrug.
Mit Schreiben vom 12.02.2016 wurde den Mitgliedern des Ausschusses ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichener Entwurf des Verwaltungshaushalts zugesandt, ebenso ein Entwurf des Vermögenshaushalts, welcher aber noch eine Differenz in Höhe von (minus) € -200.000 ausweist. Den zugesandten Entwürfen waren beigefügt:
Satzung,
Gesamtpläne,
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
Kurzerläuterungen,
Rücklagen- und Schuldenübersicht,
Stellenplan,
Personalkostenstatistik,
Investitionsplanung und
zwei Listen über Positionen, welche im Haushaltsentwurf vorerst nicht berücksichtigt sind
Bereits mit Schreiben vom 12.10.2015 wurden alle Abteilungsleiter der Stadtverwaltung aufgefordert, ihre Mittelanforderungen abzugeben. Diese Zahlen wurden anschließend im vorliegenden Entwurf unter Beachtung der bisherigen Ansätze und dem tatsächlichen Ist-Ergebnis aus den Vorjahren (weitgehend) eingearbeitet.
Es konnten nicht alle beantragten Haushaltsmittel berücksichtigt werden. Die nicht enthaltenen Anforderungen wurden auf gesonderten Listen dargestellt und stehen zur Diskussion zur Verfügung. Insgesamt wurden der Entwurf und die Sparlisten mit Bürgermeister Brilmayer und den Amtsleitern beraten und besprochen.
Der nunmehr vorliegende 1. Haushaltsentwurf schließt im Verwaltungshaushalt ausgeglichen mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils € 30.667.000.
Im Vermögenshaushalt summieren sich die Ausgaben auf € 11.482.500 und die Einnahmen auf € 11.282.500. Es besteht somit noch eine Differenz von: € 200.000.
Der Mindestzuführungsbetrag vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt (das entspricht der Summe der verpflichtenden Schuldentilgungen) heuer i. H. v. von € 1.031.943 ist mit € 2.790.700 übertroffen. Hiermit verbleibt eine sog. „freie Spitze“ von € 1.758.757.
Diese sog. „freie Spitze“ ist nur möglich, weil vorher aus der Rücklage 1 Mio. Euro („die letzte Reservemillion“) über den Vermögenshaushalt entnommen und für den laufenden Betrieb im Verwaltungshaushalt, genauer gesagt für evtl. Steuerrückerstattungen, ggf. eingesetzt wird. Dieses Vorgehen ist mit der Rechtsaufsicht einvernehmlich besprochen.
Insgesamt ist bereits jetzt für Wasser- und Kanalinvestitionen eine rentierliche Kreditaufnahme i. H. v. € 1,1 Mio. und für unrentierliche Investitionen (z. B. Abschluss der Schulhaus-Generalsanierungen an der Floßmann- und Baldestraße, Gebäudeaufstockung für zusätzliche Schulräume am Hallenbad, Beginn eines TH-Neubaus an der Floßmannstraße, endgültiges Fertigstellen der neuen Kindertagesstätte am Volksfestplatz oder eine Millioneninvestition für den Breitbandausbau im Ebersberger Osten) eine unrentierliche Kredit-Neuaufnahme mit € 1 Mio., eingerechnet. Insgesamt sind dann Kreditaufnahmen i. H. von € 2,1 Mio. geplant. Die Gesamtverschuldung der Stadt würde von € 16,7 auf € 17,7 Mio. steigen.
Der Haushaltsentwurf enthält einen Rücklagenstand zu Beginn dieses Haushaltsjahres in Höhe von über € 4,3 Mio.. Dieser würde sich um ca. € 2 Mio. auf dann etwa € 2,3 Mio. reduzieren. Hierin enthalten ist eine RL-Position i. H. v. € 1,6 Mio. für Schlusstilgungen nach Ablauf der sehr günstigen Zinskonditionen für die in der Summe doch erheblich getätigten unrentierlichen Kreditaufnahmen für die Schulhausinvestitionen der letzten Jahre.
Verwaltungshaushalt
Basierend auf den Rechnungsergebnissen aus den Vorjahren, Sollstellungen zu Beginn des Kalenderjahres 2016 u. den vielen Mittelanforderungen der Stadtverwaltung für den laufenden Betrieb wurden wie alle Jahre die Ansätze festgelegt.
Alle Ansätze im Verwaltungshaushalt vom Einzelplan 0 „Allgemeine Verwaltung“ bis hin zum Einzelplan 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ wurden ordnungsgemäß berechnet bzw. wo dies nicht möglich war, nach bestem Wissen und Gewissen ordnungsgemäß geschätzt.
Die Personalkostenentwicklung sowie die „großen“ Steuereinnahmen bzw. Umlagepositionen aus dem Einzelplan 9 „allgemeine Finanzwirtschaft“ aus dem Verwaltungshaushalt werden aufgezeigt, genauso wie die Personalkosten, Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Gewerbesteuerumlage, Einkommensteuerbeteiligung und die Kreisumlage.
Eckpunkte zur Änderung des Kommunalen Finanzausgleichs (aus dem Rundschreiben vom Bay. GT, Nr. 37/2015), hier heißt es:
enorme Herausforderungen des Staatshaushalts aufgrund der Asylausgaben und
der Abschluss der Fortentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs
- damit: eine „gerechte“ Balance hergestellt wird;
zwischen staatlichen und kommunalen Interessen einerseits und innerhalb der kommunalen Ebene von kreisfreien Städte, größeren und mittleren Städte mit den kleineren kreisangehörigen Gemeinden
(Stichpunkt: Schlüsselzuweisungen für die Landeshauptstadt München)
einvernehmliche Verständigung der Kommunalen Spitzenverbände (Gemeindetag, Städtetag, Landkreistag, Bezirkstag) mit der Bay. Staatsregierung
hinsichtlich der Nr. 1 des o.g. Rundschreibens, nämlich:
Fortentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs ab 01.01.206:
- die Anhebung des Nivellierungshebesatzes auf einheitlich 310% und die erstmalige Berücksichtigung von 10% der Steuereinnahmen, die die Nivellierungshebesätze übersteigen
Dies würde für die Stadt Ebersberg bedeuten, es würde alles beim alten bleiben:
- Summe der Steuerkraftzahlen (aus Einnahmen 2014 nach „altem Recht“) 13.937.347
- x bisherigen Kreisumlagehebesatz 51% = € 7.108.046 (Kreisumlage 2015 € 6.357.608)
ergibt ein plus von € 750.438
ein Mehr für den Landkreis, weil wir 2014 wesentlich höhere Steuereinahmen als 2013 hatten!
jetzt aber, bedeutet dies für die Stadt, nach neuem kommunalen Finanzausgleich:
- Summe der Steuerkraftzahlen (aus Einnahmen 2014 nach „neuem Recht“) 14.564.277
- x neuen Kreisumlagehebesatz 49,5% = 7.209.317
- ergibt ein plus von € 851.709
ein Mehr für den Landkreis, weil wir 2014 wesentlich höhere Steuereinnahmen als 2013 hatten und weil der Kreis die Kreisumlage „nur um 1,5%“ gegenüber 2015 senkte.
Vermögenshaushalt
Für den Vermögenshaushalt ist es bei den großen laufenden bzw. geplanten Investitionsobjekten oft schwierig, hinsichtlich des zeitlichen Baufortschritts und dem damit zusammenhängenden finanziellen Abrechnungsvolumen den richtigen Haushaltsansatz festzulegen. Auch bereits bewilligten staatlichen Zuschüsse lassen oft auf sich warten (obwohl sie ggf. schon miteingeplant sind).
Einige beschlossene Investitionsobjekte aus den letzten Jahren werden in Ausgaben und Einnahmen kurz dargestellt: aktuelle Baukosteninvestitionen Gesamtkostenstand (z. B. Schule Baldestraße, Schule Floßmannstraße, Stadtsaal mit Theaterhof, KiTA am Volksfestplatz.
Auch wenn heuer im Vermögenshaushalt nicht alle Mittelanforderungen eingestellt werden konnten, so ist u. a. dennoch Folgendes enthalten:
Rathaus: Brandschutz, Außen-Sockel, bewgl. Vermögen, EDV € 255.000
FFW: neue Küche, Bedarfsplan, Ölabscheider EBE
und bewegliches Vermögen Feuerwehren € 70.000
bewegliches Vermögen der Schulen € 40.000
Schulen:
EBE-Beteiligung für neuen Verkehrsübungsplatz in Grafing SZ € 10.000
Schule Oberndorf 2016 € 168.000
Schule Floßmannstraße (2011 – 2015 € 3,51 Mio.) 2016 € 180.000
Generalsanierung Schule Baldestraße (2009 – 2015 € 16,14 Mio.):
jetzt: 2016 € 1,375 Mio.,
Aufstockung Umkleiden (2014 – 2015 € 1,47 Mio.); jetzt 2016 € 1,262
Gesamtmittelanforderung für Schulen in 2016: € 2.995.000
Gesamtansatz für alle Schulen in 2016 (momentan): € 2.600.000
staatlichen Zuschüsse sind veranschlagt; heuer € 1,349.000
(bereits erhalten: 2012 € 1.950.000, 2013 € 1.280.000, 2014 € 573.000, 2015 € 994.000)
neue TH Floßmannstr. (2015 Planung/Zelt, 2016 Vorbereitung € 100.000
(Bauinvestition in 2017/2018 € 2,5 Mio./staatl. Förderung € 0,75 Mio.)
Ausgaben für Pflege Ausgleichsflächen, Novellierung FNP u.
Landschaftspflegeplan, sowie bew. Vermögen MWU u. Bücherei € 63.000
auch Einnahmen v. Landkreis für Ausgleichsflächen/Deponie € 10.000
Investition KiTa´s, (Fertigstellg. KiTA, JuZ Bandraum, neuer Spielpl, FZ) € 590.000
auch staatlicher Zuschuss ist veranschlagt: heuer mit € 368.400
Ausgaben für den Bereich Sport, Hallenbad, Familienbad
und Grünanlagen (Start Sanierung HB) € 212.000
Ausgabe GrundstücksSZ/erste Planungskosten FEVIII € 750.000
Ausgaben für Bauhof- u. Straßeninvestitionen, SZ Umbau K.Rohde-P.,
Bahnübergänge, Ausbau Schwedenweg, Gehwege, € 2.291.200
Ausgaben für Straßenbeleuchtung u. Straßenreinigung € 60.000
Ausgaben Gewässerunterhalt (EG-WRRL) € 125.000
Ausgaben für: Abwasserbeseitigung € 425.000
Ausgaben für die Abfallbeseitigung, für das Bestattungswesen,
und für Bürgerhaus u. Buswartehäuschen € 13.900
Ausgaben für die Wasserversorgung € 550.000
Ausgaben für Veranstaltungsräume SZ 2015 (Alter Speicher)
heuer lfd. Betrieb – allg. Reserve € 8.000
Gebäudeinvestition (San. GmdHs Obdf) (Kip Fördg. ggf. € 500.000) € 1.000.000
Mit dem Zuführungsbetrag aus dem Verwaltungshaushalt i. H. v. € 2,7 Mio., wird dieser Vermögenshaushalt im erheblichen Maße durch RL-Entnahmen gestärkt und dennoch verbleibt (wie schon jetzt mehrmals erwähnt und trotz einer bereits eingerechneten unrentierlichen Kreditaufnahme in Höhe von 1 Mio.) noch eine „Lücke“ von € 200.000.
Im Folgenden werden die Rücklagen, Schulden und die Tilgungsstatistik, Ablauf Zinsbindung erläutert.
Die Frage, die zu prüfen wäre, ist:
Kann die Stadt neben den verpflichtenden Personal- u. Sachkosten des kommunalen Kerngeschäfts und den schon bestehenden freiwilligen Aufgaben weiterhin noch neue und zusätzliche Kosten übernehmen?
Die heuer festgelegten Ansätze der Einnahmen bei der Einkommens- und Gewerbesteuer sind aus jetziger Sicht auf der „sicheren Seite“. veranschlagt.
Dennoch, der vorliegende Ausgleich im Verwaltungshaushalt ist nur möglich, weil bereits
1 Mio. Euro Zuführung in die „falsche Richtung“ veranschlagt ist. In den vergangenen Jahren standen uns hierzu sogar einmal € 2,5 Mio. Reserve zur Verfügung.
Würde diese € 1 Mio. heuer gebucht werden müssen, stünden für nächstes Jahr keine Reservemittel mehr zur Verfügung!
Kernpunkt bleibt die Höhe der positiven Zuführung in den Vermögenshaushalt, mit welcher die verpflichtende Schuldentilgung zu leisten ist.
Der Vermögenshaushalt 2016 steht erneut u. weiterhin im Lichte der beschlossenen „Großinvestitionen“ und ist deshalb ohne weitere unrentierliche Kreditaufnahmen (1 Mio. ist schon eingeplant nicht zu stemmen:
Alleine für die Sanierungsfertigstellung der Schulen bzw. Aufstockung HB-Umkleiden werden heuer € 2,6 Millionen Euro und die Fertigstellung des Kinderhauses am Volksfestplatz € 590.000 aufgewendet und für 2017 steht bereits die neue TH an der Floßmannstraße mit € 2,5 Mio. „vor der Tür“.
Die verbleibende Gesamt-Haushalts-Unterdeckung von € 200.000 ist noch auszugleichen, obwohl bereits Sparlisten mit einer Gesamthöhe von ca. € 3,4 Mio. vorliegen.