Datum: 10.05.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 22:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bebauungsplan Nr. 202 Westlich Haggenmillerstraße; a) Vorstellung der Planung b) weiteres Vorgehen
2 Prüfung der Bebaubarkeit des Grundstück FlNr. 520/2, Gmkg. Ebersberg, Kapellenweg 8
3 Bauvoranfrage zur Errichtung von 2 x 3 Reihenhäusern auf den Grundstücken FlNr. 632 u. 632/5, Gmkg. Ebersberg, an der Kolpingstraße
4 Aufstockung einer Doppelhaushälfte und Aufteilung in 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 716/5, Gmkg. Ebersberg, Heinrich-Vogl-Straße 29 b
5 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamiienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück FlNr. 1741/T u. 1741/2, Gmkg. Oberndorf, Englmeng
6 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamiienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück FlNr. 1741/T u. 1741/2, Gmkg. Oberndorf, Englmeng
7 Bauantrag zur Erweiterung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Grundstück FlNr.1394, Gmkg. Oberndorf, Rinding 19
8 Rathaus Ebersberg Brandschutzertüchtigung; Vorstellung der Maßnahme
9 Gesamtfortschreibung Regionalplan München Beteiligungsverfahren nach Art. 16 Bay. Landesplanungsgesetz
10 Antrag der Frauenunion Ebersberg an den Stadtrat Behandlung Nr. 3 des Antrages: Lärmmindernder Straßenbelag auf allen Gemeindestraßen mit Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h
11 Verschiedenes
12 Wünsche und Anfragen

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1. Bebauungsplan Nr. 202 Westlich Haggenmillerstraße; a) Vorstellung der Planung b) weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.05.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Beratungsreihenfolge
16.02.2016 (nö)
08.03.2016

Die geplante Bebauung wird durch den Bauwerber in der Sitzung präsentiert.
Für die Grundstücke Fl.Nr. 867/4, 867/19, 867/15 und 867/5, Gmkg. Ebersberg, liegt ein geänderter Planungsentwurf (Stand 15.04.2016) vor. Der Bauwerber möchte, wie schon im letzten Entwurf, drei Gebäude für Geschosswohnungsbau errichten. Die Bauwerkshöhe wurde auf Wunsch des Technischen Ausschusses reduziert und ist nicht mehr ca. 1,40 m höher als das bisherige, östlich gelegenen, Referenzbauwerks für diesen Bereich (FH 13,26 m) , sondern nur noch 0,69 m (FH 13,95 m). Das Landratsamt hat nach Kenntnis der Bauverwaltung bisher die Ansicht vertreten, dass für eine Genehmigung nach § 34 BauGB die Höhe des Referenzgebäudes nicht überschritten werden darf. Der Bauwerber bitte erneut davon abzusehen, ein Bauleitplanverfahren durchzuführen.

Für den Bereich gibt es den noch rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 8 „Nordwest I“ aus dem Jahre 1956. Das Vorhaben widerspricht den dortigen Festsetzungen. Das Planungs­gebiet ist im FNP als Gemeinbedarfsfläche dargestellt und muss ebenfalls nachrichtlich angepasst werden.

Da nun ein neuer Planentwurf vorliegt, ist darüber zu beraten, ob ein Auslegungs­beschluss auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes gefasst werden kann oder ob aus Sicht des Stadtrates dem Bauwerber eine Zustimmung bei Einreichung eines Bauantrages in Aussicht gestellt werden kann.

Diskussionsverlauf

Der Bauwerber stellt den Entwurf vor und weist auf die reduzierte Höhe von ca. 70 cm im First­bereich zum letzten Entwurf hin. Des Weiteren spricht er sich auch für die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens aus, um alle Belange, auch die der Nachbarn entsprechend zu würdigen.

StR Lachner befürchtet ein Aufschaukeln der Höhen in diesem Bereich, da schon der Bezugsbau im Osten vom Ausschuss als maximale Höhe angesehen wurde. Er bitte darum, die Höhen im weiteren Bauleitplanverfahren besonders zu beachten.

StR Mühlfenzl fragt nach, wie viele Wohnungen geplant sind. Nach Angabe des Bauwerbers ist ca. 1/3 2 Zimmer- 1/3 3 Zimmer- und ca. 1/3 4 bis 5 Zimmerwohnungen geplant. Genauere Angaben können derzeit noch nicht gemacht werden.
 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung nach § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (Auslegungsbeschluss).

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Prüfung der Bebaubarkeit des Grundstück FlNr. 520/2, Gmkg. Ebersberg, Kapellenweg 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.05.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Beratungsreihenfolge
TA 11.03.1997
TA 09.07.2013
StR 23.07.2013
TA 23.09.2014
TA 10.02.2015
TA 14.04.2015
TA 15.07.2015

In seiner Sitzung am 14.04.2015 hat der Technische Ausschuss einer Bebauung des Grundstückes FlNr. 520/2, Gmkg. Ebersberg, am Kapellenweg, mit 3 Wohneinheiten mit  9:1 Stimmen zugestimmt. Dieser Beschluss ist die bisherige Grundlage für die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens. Hintergrund für die maximal 3 Wohneinheiten war, dass aus Sicht der Bauverwaltung die bisher geplante Straße in ihrer  Gesamtheit nur für maximal drei Häuser ausgelegt ist.


A.        3. Bauvoranfrage zur Bebauung

Es liegt erneut eine Bauvoranfrage zur möglichen Bebauung des Grundstückes FlNr. 520/2, Gmkg. Ebersberg, am Kapellenweg vor. Die ursprüngliche Planung mit 3 Wohneinheiten wurde verworfen, die neue Planung sieht nun 4 Einfamilienhäuser mit jeweils einer Doppelgarage oder offenen Stellplätzen vor. Die Erschließung der Grundstücke wurde von der Nordseite auf die Südseite verlegt. An der geplanten Erschließungssituation im Haselbacher Weg ergaben sich seit der letzten Behandlung keine Änderungen.
Bei der neu vorliegenden Planung wurden sowohl der Erhalt der schützenswerten Bäume, der Erhalt des bestehenden, grünen Ortsrandes als auch der Freiraum um die Wegekapelle St. Antonius berücksichtigt.


B.        Zusammenhang Bebauung und Erschließung

Die Forderung der Stadt bezüglich der Ausbaubreite von 5 Metern fußt auf Erfahrungswerten, die in dieser Form eine Mindestbreite darstellen, die regelmäßig von allen Antragsstellern einer Baumaßnahme zu erfüllen ist. Die Erfahrung zeigt, dass durch parkende Fahrzeuge, seien es Besucher oder Zweit- bzw. Drittfahrzeuge der jeweiligen Anwohner, sich der Parkdruck stetig erhöht.
Aus diesem Grund wird vor allem für derartige Anliegerstraßen eine Mindestbreite von 5 m vorgesehen. Aufgrund der bestehenden Einengung der Straße (3,20 m) auf ca. 1/3 der Gesamtlänge des Haselbacher Weges wurde aus Sicht der Bauverwaltung bereits, sehr zugunsten des Bauwerbers, der situationsbedingte Abwägungsspielraum durch die teilweise Unterschreitung der geforderten Mindestbreite von 5 m, ausgeschöpft. Die Bauverwaltung empfiehlt, aufgrund der Gesamtbetrachtung der örtlichen Gegebenheiten an der bisherigen Beschlusslage mit max. 3 Wohneinheiten festzuhalten.
Die Zufahrtssituationen zu den bestehenden Anwesen, die sich im Haselbacher Weg, genau in dem sehr beengten Bereich befinden, wurden bisher in der Planung nicht berücksichtigt. Eine Zustimmung der Nachbarn zur geplanten Straße liegt nach Kenntnis der Stadt immer noch nicht vor.

Vonseiten der Stadtplanung wird darauf hingewiesen, dass das noch ausstehende Ergebnis der saP die derzeitigen Planungen beeinflussen kann. Es wird auch nochmals darauf hingewiesen, dass die Nutzung des vorhandenen Bolzplatzes im Norden durch die Planung nicht eingeschränkt werden darf.

Diskussionsverlauf

Bgm. Brilmayer kann sich vier Wohneinheiten ebenso vorstellen wie drei. Er hofft, dass Ebersberger Käufer zum Zuge kommen.

StR Lachner, StR Ried empfindet die geplante Erschließung auch für vier Häuser ausreichend.

StR Goldner ist insgesamt gegen eine Bebauung, kann sich aber im Falle einer Bebauung auch vier Häuser vorstellen.

StRin Platzer fragt nach, warum die Bauverwaltung vier Wohneinheiten ablehnt. Herr Spindler weist darauf hin, dass eine 5m breite Erschließung ein Erfahrungswert ist, der den heutigen Anforderungen an eine Straße entspricht. Der Kappellenweg wird auf einer Länge von ca. 30 m unter dieser Empfehlung bleiben. Nachteilig wird auch die Kuppe in diesem Bereich gesehen, die die Übersicht für den Autofahrer einschränkt.

StR Mühlfenzl verlässt sich auf die Einschätzung der Bauverwaltung.

StR Otter findet den Entwurf nicht nachteilig für das Ortsbild. Der Antragsteller hat aus seiner Sicht auf die Kritik des Stadtrates reagiert. Für ihn wären auch mehr Wohnungen als 4 denkbar.


StR Gressierer würde auch davon ausgehen, das auch für fünf Häuser die Erschließung ausreichend wäre.

Die Bauverwaltung weist darauf hin, dass das Ergebnis der saP noch aussteht. Dieses kann die Möglichkeit einer Bebauung noch beeinträchtigen.

Bgm. Brilmayer weist darauf hin, dass die bisherigen Beschlüsse sich immer auf Wohneinheiten beziehen und nicht Wohnhäuser. Daran soll festgehalten werden.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag über vier Wohneinheiten zu. Dieser soll als weitere Grundlage für das noch durchzuführende Bauleitplanverfahren dienen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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3. Bauvoranfrage zur Errichtung von 2 x 3 Reihenhäusern auf den Grundstücken FlNr. 632 u. 632/5, Gmkg. Ebersberg, an der Kolpingstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.05.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bauherr möchte die geplante Bebauung im Rahmen einer Bauvoranfrage über den Technischen Ausschuss prüfen lassen.

Geplant ist die Errichtung von zwei Dreispännern mit Garagen. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes 151 – südlich der Kolpingstraße.

Für die geplante Bebauung sind zahlreiche Befreiungen vom gültigen Bebauungsplan erforderlich:
-        Errichtung von zwei Dreispännern anstelle eines Dreispänners
-        Überschreitung der GR (417,60 m², BPl.: 250 m²)
-        Überschreitung der Baugrenzen
-        Erhöhung der Vollgeschosse von II auf III
-        Überschreitung der Wandhöhe von 6,20 m auf 8,30 m
-        Änderung der Dachform und -neigung von Satteldach (30 – 35°) auf Pultdach (5°)
-        Abweichung von der festgesetzten Höhenlage OK-FFB-EG aufgrund der Hanglage und Anordnung der Zufahrt

Die Vorgaben, die Feldzufahrt zur südlich gelegenen FlNr. 631, Gmkg. Ebersberg, sowie die erforderlichen Grunddienstbarkeiten zu Gunsten der Stadt (FlNr. 632/5, Gmkg. Ebersberg) und dem Grundstückseigentümer der genannten FlNr. 631 wurden dem Bauherrn gegenüber angesprochen.

Aus Sicht der Verwaltung ergibt sich die Notwendigkeit einer Änderung des Bebauungsplanes 151, da ein Bauantragsverfahren mit Befreiungen bzw. Abweichungen nicht durchgeführt werden kann.

Beschluss

Der Technische Ausschuss lehnt die Befreiungen vom Bebauungsplan ab .

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

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4. Aufstockung einer Doppelhaushälfte und Aufteilung in 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 716/5, Gmkg. Ebersberg, Heinrich-Vogl-Straße 29 b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.05.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Beantragt sind die Aufstockung der bestehenden Doppelhaushälfte und die Aufteilung dieser in zwei Wohneinheiten (1 WE im EG, 1 WE in OG + DG).

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB (Innenbereich).

Die Aufstockung ist aus Sicht der Verwaltung nach den Einfügungsgrundsätzen des § 34 BauGB zulässig. Die Abstandsflächen werden an der südwestlichen Grundstücksgrenze geringfügig überschritten (max. 50 cm). Hier ist ein Antrag auf Abweichung zu stellen oder eine Abstandsflächenübernahmeerklärung des Nachbarn vorzulegen.

Die erforderlichen 3 Stellplätze werden auf dem Grundstück (1 Stellplatz in der Garage, 2 offene Stellplätze) nachgewiesen.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben vorbehaltlich der Abstandsflächenregelung zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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5. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamiienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück FlNr. 1741/T u. 1741/2, Gmkg. Oberndorf, Englmeng

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.05.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Bereits in der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 14.07.2015 lag für dieses Grundstück eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage vor. Einstimmig wurde dieser Voranfrage zugestimmt.

Der jetzige Neubau hat sich in der Kubatur (Au ßenmaße, Gebäudehöhe) nicht verändert, er wurde lediglich innerhalb des UG um eine Einliegerwohnung erweitert und fügt sich deshalb ebenso nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung ein.

Auf dem Grundstück werden 2 Stellplätze in einer Garage, sowie 2 offene Stellplätze nachgewiesen (erforderlich wären 3 Stellplätze).

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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6. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamiienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück FlNr. 1741/T u. 1741/2, Gmkg. Oberndorf, Englmeng

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.05.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Gem. § 28 Abs. 2 GeschO i.V.m. Art. 49 Abs. 1 GO ist StR Abinger wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Beantragt sind der Abbruch des bestehenden Wohngebäudes sowie der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und einer Garage/Carport.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes 70 – Anzinger Siedlung.

Für das Bauvorhaben sind folgende Befreiungen und Abweichungen erforderlich und beantragt:
-        Abweichung von den Abstandsflächen zwischen Neubau und nordöstlichem  Bestandsgebäude, da diese jetzt verbundenen Gebäude bei der Neuerrichtung getrennt werden;
-        Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes:
a)        Überschreitung der GFZ und GRZ
b)        Überschreitung der Baugrenzen
c)        Unterschreitung der vorgeschriebenen Dachneigung von 40-46°, Garage soll ein Flachdach anstelle eines Satteldaches erhalten

Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wurden in der Vergangenheit schon mehrere Abweichungen bzw. Befreiungen erteilt, deshalb kann auch bei diesem Bauvorhaben aus Sicht der Verwaltung die Zustimmung zu den beantragten Abweichungen bzw. Befreiungen erteilt werden.

Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen (2 Stellplätze im Carport bzw. Doppelgarage, 2 offene Stellplätze).

Alle betroffenen Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

Beschluss

Der Technische Ausschuss erteilt dem Bauvorhaben, samt den beantragten Abweichungen und Befreiungen, seine Zustimmung und das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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7. Bauantrag zur Erweiterung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Grundstück FlNr.1394, Gmkg. Oberndorf, Rinding 19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.05.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Beantragt ist die Erweiterung der bestehenden landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Einbau einer Hackschnitzelheizung.

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Das Bestandsgebäude wird von derzeit 10 x 10 m  auf die Außenmaße 15 x 22 m erweitert. Das Gebäude erfüllt aus Sicht der Verwaltung die Einfügungsgrundsätze des § 34 BauGB.

Der im Süden angrenzende Nachbar hat dem Bauvorhaben zugestimmt.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss erteilt dem Bauvorhaben seine Zustimmung und das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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8. Rathaus Ebersberg Brandschutzertüchtigung; Vorstellung der Maßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.05.2016 ö beschließend 8

Sachverhalt

Vorstellung der Brandschutzsanierung im Rathaus Ebersberg durch Brandschutzplaner Herr Sascha Kaefer und Architekt Herr Mathias Garbe.

Der Vortrag wurde von den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zur Kenntnis genommen.

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9. Gesamtfortschreibung Regionalplan München Beteiligungsverfahren nach Art. 16 Bay. Landesplanungsgesetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.05.2016 ö beschließend 9
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.06.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Regionale Planungsverband München (RPV) hat am 10.12.2015 die Gesamtfortschreibung des Regionalplans beschlossen:

Die Fortschreibungsentwürfe wurden der Stadt Eberberg im Anhörungsverfahren gemäß Art. 16 BayLplG zur Stellungnahme übermittelt. Mit Schreiben vom 17.03.2016 wurde die Frist zur Stellungnahme bis 17.06.2016 festgelegt.

[Hinweis: Die vollständigen Unterlagen können im Bauamt (Rathaus, Zimmer 33) eingesehen werden. Aufgrund des Umfangs und Formats (Karten) wurde von einer Übermittlung der vollständigen Unterlagen abgesehen. Die Unterlagen können aber auch beim Regionalen Planungsverband München, www.region-muenchen.com, und bei der Regierung von Oberbayern, www.regierung.oberbayern.bayern.de (Stichwort: Regionalplan München (14) eingesehen und heruntergeladen werden.]

Rechtliche Bedeutung der Raumordnung:
§ 4 Abs. 1 ROG regelt die Bindungswirkung der Regionalplanung (in Bayern das Landesentwicklungsprogramm und der Regionalplan). Danach sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die Ziele der Raumordnung zu beachten sowie die Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung in Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen. Raumbedeutsame Planungen sind insbesondere die gemeindlichen Bauleitpläne, für die § 1 Abs. 4 BauGB gleichlautend mit § 4 Abs. 1 ROG eine Anpassungspflicht bestimmt. Aber auch Einzelbauvorhaben größeren Umfangs können raumbedeutsam sein und haben dann die Vorgaben der Regionalplanung zu beachten.

Kapitel A I – Herausforderungen der regionalen Entwicklungen

In diesem Kapitel werden die Grundsätze des Regionalplans zu den Themengebieten Siedlung und Mobilität, demografischer Wandel und soziale Struktur, Wettbewerbsfähigkeit sowie Klimawandel und Lebensgrundlagen allgemein beschrieben. Aufgrund der Allgemeingeltung für den gesamten Bereich des Regionalplans München ergeben sich für den Bereich von Ebersberg keine unmittelbaren Auswirkungen.

Kapitel A II – Zentrale Orte

Nach Angabe des RPV wird die Fortschreibung des Kapitels „Zentrale Orte“ soll bis zur Vorlage der Landesentwicklungsprogrammfortschreibung (LEP) zurückgestellt.

Kapitel B I Natürliche Lebensgrundlagen

Das Kapitel „Natürliche Lebensgrundlagen“ wurde bereits fortgeschrieben und trat als „Siebte Verordnung zur Änderung des Regionalplans München“ zum 01.11.2014 in Kraft. Es soll daher weitgehend unverändert bleiben.

Gemäß „LEP 7.2.4 Z“ sind wasserwirtschaftliche Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zu ergänzen.

Die Beschreibungen der Landschaftsräume und der landschaftlichen Vorbehaltsgebiete (bisher in Unterkapitel 1.2.2) werden in einen Anhang zu B I verschoben.

Begriffsdefinition und Rechtswirkung:
a)        Unter Vorbehaltsgebieten sind, gemäß § 8 Abs. 7 Nr. 2 ROG, gebietsbezogene Festlegungen zu verstehen, in denen bestimmten raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen ist. Das bedeutet für die Gemeinden, dass in dem betreffenden Gebiet zwar die vom Regionalplan bestimmte Funktion keinen absoluten Vorrang genießt und noch mit anderen (konkurrierenden) Bodennutzungen (etwa Baulandausweisungen) abgewogen werden kann. Gleichwohl kommt der vom Regionalplan verfügten Zweckbestimmung ein besonderes Gewicht zu (Abwägungsdirektive), das in der Abwägung nur durch andere Belange mit noch höherem Gewicht überwunden werden kann.
b)        Unter Vorranggebieten sind gemäß § 8 Abs. 7 Nr. 2 ROG Festlegungen von Gebieten zu verstehen, die für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen (etwa Baulandausweisungen) in diesem Gebiet ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen nicht vereinbar sind. Hierbei handelt es sich um eine Letztentscheidung, also nach abschließender Abwägung im Rahmen der Raumordnungspläne für die Gemeinden nicht mehr fähige, sondern zwingend zu beachtende Regelungen.
c)        Grundsätze der Raumordnung sind gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen; Grundsätze der Raumordnung können durch Gesetz oder als Festlegungen in einem Raumordnungsplan (§ 7 Abs. 1 und 2) aufgestellt werden.
d)        Ziele der Raumordnung sind gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Raumordnung abschließend abgewogenen (§ 7 Abs. 2) textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums.

Landschaftliche Vorbehaltsgebiete:
Als landschaftliche Vorbehaltsgebiete bestimmt der Regionalplan (B I 1.2) bestimmte Flächen, in denen den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonders Gewicht zukommt. Konkret ist jetzt im Fortschreibungsentwurf ein landschaftliches Vorbehaltsgebiet vorgesehen (Karte 2 „Siedlung und Versorgung“, Planzeichen: װ װ װ װ), das im Norden und Süden (Bezeichnung „Ebersberger Forst/Messestadt Riem (14)“) unmittelbar bis an die bestehenden Siedlungsränder heranreicht (s. Anlage).
Die regionalen Grünzüge sollen über die in bestehenden Flächennutzungsplänen dargestellten Siedlungsgebiete hinaus nicht geschmälert und durch größere Infrastrukturmaßnahmen nicht unterbrochen werden. Planungen und Maßnahmen in regionalen Grünzügen sollen im Einzelfall möglich sein, soweit die jeweilige Funktion nicht entgegensteht.
à        Das überörtliche Straßennetz (z. B. die nördliche St 2080 oder St 2086 sowie mögliche Umgehungstrassen) ist nicht in allen Teilen dargestellt. Sollte in den nächsten Jahren eine Umgehungstrasse von der Stadt gewünscht werden, so würde der derzeitige Entwurf des LEP dieses Vorhaben durch seine Darstellung deutlich erschweren, wenn nicht sogar unmöglich machen.


Darüber hinaus ist für dieses Gebiet folgender Grundsatz vorgesehen:
G 1.2.2.10.4
Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet südöstlicher Ebersberger Forst und vorgelagerte Kulturlandschaftszone zwischen Ebersberg und Steinhöring (10.4) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken:
Erhaltung der Waldkomplexe 15 / Weiterführung des Bestockungsumbaus / Schutz der Toteiskessel / Erhalt der kleinteiligen, gehölzreichen Kulturlandschaft / Verbesserung der Gewässermorphologie und der Retentionswirkungen in den Talauen / Entwicklung für die landschafts- und naturbezogene Erholung.
In der Begründung zu diesem Grundsatz heißt es unter anderem: Die Retentionsleistung der Talauen und die Gewässermorphologie sind zu verbessern.

Der Verlauf der Ebrach sowie die Weiherkette wird als überörtliches und regionales Biotopverbundsystem ausgewiesen und ein Korridor südlich der B 304 bis nach südlich von Aßlkofen als Trenngrün (Nr. 23 „Ebersberg und Grafing b. München).
Trenngrün soll das Entstehen großflächiger und bandartiger Siedlungsstrukturen vermeiden und die Freiflächen zwischen aufeinander zuwachsenden Siedlungseinheiten erhalten und sichern. Planungen und Maßnahmen im Trenngrün sollen im Einzelfall möglich sein, soweit die jeweilige Funktion nicht entgegensteht.
à        Aus Sicht der Stadtplanung ist das dargestellte Trenngrün zur Strukturierung des Raumes nachvollziehbar und sinnvoll.


Kapitel B II Siedlung und Freiraum

Unter G.2.1 wird Ebersberg als Hauptsiedlungsbereich (Karte 2 Siedlung und Versorgung) dargestellt.


Kapitel B III Verkehr und Nachrichtenwesen

Dieser Bereich enthält überwiegend allgemeine Grundsätze und Ziele, die für den Bereich von Ebersberg keine unmittelbaren Auswirkungen haben. Besonders erwähnenswert sind hier nur die Ziele:

2.3.2        Das gesamte S-Bahn-Netz ist so zu ertüchtigen, das alle S-Bahnlinien zusammen mit möglichen Express-S-Bahnen mindestens sechs Fahrten je Stunde aufweisen.
2.2.4        Die Strecke Grafing- Bahnhof – Wasserburg ist auszubauen.
3.2        Stellplätze und Bike- and- Ride- Anlagen, insbesondere an Haltepunkten des ÖPNV, müssen ausgebaut werden.
3.4        Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in den Siedlungen müssen Ortszentren und Wohngebiete auch durch den Bau von Ortsumgehungen entlastet werden. Dies gilt insbesondere im Bereich hoch belasteter Streckenabschnitte von Bundes- und Staatsstraßen.
3.5        Die Infrastruktur zur Förderung von Elektromobilität und Pendlerparkplätzen sind zu fördern.

Wann es zur Erreichung dieser Ziele kommen wird, ist derzeit nicht absehbar.
       Aus Sicht der Stadtplanung ist der Ausbau der Bahnlinie zu befürworten.

Kapitel B IV, Wirtschaft und Dienstleistungen

Die in diesem Kapitel aufgeführten Grundsätze und Ziele sind durchweg für den gesamten Planungsbereich gültig, enthalten inhaltlich keine wesentlichen Änderungen und haben keine direkten Auswirkungen auf das Gemeindegebiet.

Der Bereich 5 „Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen“ wurde bereits mit der 6. Verordnung zur Änderung des Regionalplans München geändert und trat am 01.11.2012 in Kraft.

Kapitel B V, Kultur, Freizeit und Erholung

Die in diesem Kapitel aufgeführten Grundsätze und Ziele sind durchweg für den gesamten Planungsbereich gültig. Sie enthalten inhaltlich keine wesentlichen Änderungen zur bisherigen Fassung und haben keine direkten Auswirkungen auf das Stadtgebiet.

Zusammenfassung:
Die vorgelegte Gesamtfortschreibung des Regionalplans München wird hinsichtlich der vorgetragenen Änderungen der
- Kapitel B I Natürliche Lebensgrundlagen
- Kapitel B II Siedlung und Freiraum
zur Diskussion gestellt.

 

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Ausschusses kommt die Bitte, sich aufgrund der umfangreichen Unterlagen erneut in der nächsten TA-Sitzung über das Thema zu beraten. Die Verwaltung wird gebeten, ein Antwortschreiben zu entwerfen und an die Mitglieder des Ausschusses zu versenden. Vonseiten der Verwaltung wird darum gebeten, Rückmeldung bis zum 1.6.2016 zu geben, da die Änderungen bis zum TA auch noch eingearbeitet werden müssen.
Die bereits befürworteten Ergänzungen des Beschlussvorschlages wurden in den Beschluss übernommen.

bisheriger Beschlussvorschlag:
Der Technische Ausschuss nimmt die Gesamtfortschreibung des Regionalplan München zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Entwurf für eine Stellungnahme mit folgendem Inhalt vorzubereiten und an die Mitglieder des Technischen Ausschusses zu übermitteln:
a.        Es wird darum gebeten, die St 2080 sowie die St 2086 als überörtliche Verbindungen im Plan mit aufzunehmen. Ebenso soll darauf hingewiesen werden, dass die Festlegungen im Regionalplan nicht die Umsetzung einer möglichen Umgehungsstraße behindern sollte.
b.        Die Stadt Ebersberg begrüßt die Ziele zum Ausbau der Bahnlinie. Sollte ein zweigleisiger Ausbau zwischen Grafing- Bahnhof und Ebersberg nicht möglich sein, so sollte versucht werden, zumindest ein Ausweichgleis herzustellen.
c.        Die Darstellung des Trenngrüns sowie die Darstellung als landschaftliches Vorbehaltsgebiet als räumliche Zäsur zur Stadt Grafing wird ebenfalls begrüßt.
Die Rückmeldung zum Entwurf durch die Fraktionen soll bis zum 01.06.2016 erfolgen.
Im nächsten TA soll erneut über die Stellungnahme beraten werden.

Die Mitglieder sind sich einig, das Thema am 14.06.16 erneut zu behandeln.
 

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10. Antrag der Frauenunion Ebersberg an den Stadtrat Behandlung Nr. 3 des Antrages: Lärmmindernder Straßenbelag auf allen Gemeindestraßen mit Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.05.2016 ö beschließend 10

Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 04.04.2016 stellt die Frauen Union unter Punkt 3 den Antrag, dass auf allen Gemeindestraßen mit einer Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h, bei der nächsten Sanierung, ein lärmmindernder Straßenbelag aufgebracht werden soll.

Derzeit gibt es im Stadtgebiet von Ebersberg fünf gemeindeeigene Straßen, die mit 50 km/h befahren werden können.

       Münchener Straße
       Gärtnereistraße
       Dr.-Wintrich-Straße
       Heinrich–Vogl–Straße
       Eichthalstraße

Die Gärtnereistraße, die Dr.-Wintrich-Straße und zum Teil auch die Eichthalstraße wurden im Laufe der letzten 3 Jahre saniert. Je nach Belastung dieser Straßen hält die Asphaltfeinbetonschicht (AFB) zwischen 15 – 20 Jahre.

Die Münchener Straße und die Heinrich–Vogl–Straße (ehemalige B 304) wurden 2011 vom Straßenbauamt Rosenheim in den städtischen Unterhalt übernommen. Für beide Straßen besteht aus heutiger Sicht noch kein Sanierungsbedarf.

Sollte jedoch eine Sanierung anstehen, so könnte bei der Ausschreibung für eine Deckensanierung, sowohl eine herkömmliche AFB – Beschichtung, als auch ein Splittmastixbelag (lärmmindernder Straßenbelag) ausgeschrieben werden.
Eine derartige Ausschreibung könnte dann dem Stadtrat als Entscheidungshilfe dienen, welcher Belag eingebaut werden soll. Denn der Splittmastixbelag ist gegenüber dem AFB zum einen teurer und zum anderen, hat dieser aufgrund seiner offenporigen Struktur nur eine Lebensdauer von ca. 8 – 10 Jahren. Außerdem müsse die Beteiligung der Anlieger an den Kosten bedacht werden.

Diskussionsverlauf

StR Platzer merkte an, dass lt. Verkehrsministerkonferenz vom 15.04.16 geprüft wird, ob
Tempo 30 vor Kindergärten und Altenheimen künftig Vorschrift werden soll. Bis zum Herbst 2016 wird das Ergebnis der Prüfung erwartet.

Man  sollte man sich dann, lt. Bgm. Brilmayer, beim Ministerium über den Sachstand erkundigen.

Beschluss

Bei künftigen Ausschreibungen zur Straßensanierung für die vorher beschriebenen Straßen soll als Alternative einen Splittmastixbelag mit ausgeschrieben werden.
Der Stadtrat wird dann bei der Vergabe der Sanierungsmaßnahmen über die gewünschte Ausführung entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.05.2016 ö informativ 11

Sachverhalt

Hierzu lagen keine Anträge vor.

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12. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.05.2016 ö informativ 12

Sachverhalt

1. Rekommunalisierung Stromnetze
Im Zuge der geplanten landkreisweiten Rekommunalisierung der Stromnetze möchte StRin Platzer den Bürgermeister im Namen des Technischen Ausschusses beauftragen, dass bei der für die landkreisweite erforderliche Abstimmung zwischen den Kommunen die Stadt Ebersberg ihren Beitrag leistet.
Bgm. Brilmayer weist darauf hin, dass das zuständige Gremium der Stadt hierfür der FiVA ist. Herr Brilmayer wird sich im Sinne der Anregung von Frau Platzer um die Angelegenheit kümmern.

2. Schlesische Straße
StR Schedo erläutert die prekären Verkehrsverhältnisse vor der Schule. Grund hierfür seien die Eltern, die unberechtigterweise hier entlangfahren, um ihre Kinder abzuliefern. Er bittet darum, zu prüfen, wie die Situation verbessert werden kann, vorstellbar für ihn wäre z.B. ein Pfosten in der Straße. Zu prüfen sei seiner Ansicht nach auch, ob die Busse wirklich hier fahren müssen.

Datenstand vom 26.07.2019 10:29 Uhr