Datum: 31.05.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des Förderkreises des Museums Wald und Umwelt und der Umweltstation Ebersberger Forst
2 Bericht über die Betriebsentwicklung des Wertstoffhofes
3 Kindertagesstätten; Bericht zur Anmeldesituation 2016/2017
4 Vergabe der Zuschüsse 2016
5 Antrag der Frauenunion Ebersberg vom 10.01.2016 zum Spielplatz am Klostersee; Erweiterung um separaten U3-Bereich
6 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.04.2016 auf Schaffung von Bundesfreiwilligendienststellen für Flüchtlingsarbeit
7 Antrag des AK Energiewende 2030 auf Fortsetzung der fachlich-inhaltlichen Unterstützung zur Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Ebersberg nach März 2017
8 Spielplatz südlich der Bahnlinie; Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen
9 Verschiedenes
10 Wünsche und Anfragen

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1. Bericht des Förderkreises des Museums Wald und Umwelt und der Umweltstation Ebersberger Forst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 31.05.2016 ö informativ 1

Sachverhalt

Für den Förderkreis für das Museum Wald und Umwelt und die Umweltstation Ebersberger Forst hält Herr Hans Vollhardt einen ausführlichen Bericht über die Aktivitäten des Kreises in den vergangenen 1 ½ Jahren. Dabei hob er besonders auch die gute Zusammenarbeit mit der neuen Museumsleitung, Frau Linke, hervor.

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2. Bericht über die Betriebsentwicklung des Wertstoffhofes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 31.05.2016 ö informativ 2
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 07.11.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für den am 13.03.2015 eröffneten Wertstoffhof in Kumpfmühle liegen nun Erfahrungen und Statistiken für das komplette erste Betriebsjahr vor. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich das Konzept des neuen Wertstoffhofes sowohl für den Bürger als Nutzer als auch für das Personal sehr gut bewährt hat, die Rückmeldungen, die Personal und die Verwaltung erreichen, sind durchweg positiv. Zusätzliche Serviceangebote wie z.B. die Güterbörse, der Öli-Eimer oder die kostenlose Abgabemöglichkeit von Hartkunststoffen werden gut angenommen. Aus dem veränderten Konzept ergeben sich auch ökologische Vorteile wie z.B.
-        Deutliche Reduzierung der Containertransporte durch größere Container sowie mechanische Nachverdichtung
-        Stoffliches Recycling von ca. 15 Tonnen Hartkunststoffen, die vorher in die Verbrennung gingen
-        Wiederverwendung von noch gebrauchsfähigen Gegenständen durch das Angebot der Güterbörse
-        Erhöhte Sammelquoten für Wertstoffe wie Holz, Flachglas, Alteisen, Elektroschrott etc.  
Eine Steigerung des Umsatzes um teilweise mehr als 100 % im Vergleich zum Vorjahr zeigt, dass nun deutlich mehr Bürger den Wertstoffhof nutzen. Zurückzuführen ist das auf mehrere Faktoren:
-        wesentlich bequemeres und schnelleres Ausladen direkt vom Kofferraum in den Container
-        einfacheres Anfahren der Container auch mit Autoanhänger ohne Rangieren
-        genauere Abrechnung durch mehr Personal und mobiles Kassensystem möglich
Nachdem die Vermutung nahelag, dass auch Bürger anderer Gemeinden den Ebersberger Wertstoffhof nun verstärkt mitnutzen, wurde im September 2015 mithilfe eines Schülers über eine Woche eine Kennzeichenerfassung der anliefernden Autos gemacht. Die anonyme Auswertung hat ergeben, dass nur etwa 13% der Fahrzeuge aus einer der benachbarten Gemeinden stammten. Da sich die Kosten für die Entsorgung der meisten Fraktionen über die direkt am Wertstoffhof erhobenen Gebühren tragen (z.B. Sperrmüll, Holz, Altreifen), bzw. einige Fraktionen inzwischen sogar gewinnbringend vermarktet werden können (z.B. Elektrogroßgeräte, Kfz-Batterien , Alteisen) ist das aber aus Sicht der Verwaltung durchaus tolerierbar.
Die Öffnungszeiten wurden unverändert beibehalten:
Mo., Di., Do.,  9 – 12 und 13 – 16 Uhr, Fr. 9 – 12 und 13 – 18 Uhr, Sa. 9 – 12 Uhr

Finanziell ergeben sich im Gegensatz zum Betrieb des vorherigen Wertstoffhofes ebenfalls etliche Vorteile:
-        durch die Getrennterfassung der Elektrogeräte (EAR-konforme Übergabestelle) fallen die Kosten für eine Nachsortierung von vorher jährlich ca. 10.000 €  weg, die Erlöse (2015: 5.418,- €) kommen dem Abfallgebührenhaushalt damit ohne Abzüge zugute.
-        Kosteneinsparung durch Verwendung größerer Container und Nachverdichtung
-        Kosteneinsparung durch Überdachung der Container (keine „Entsorgung“ von Regenwasser!)

Abschließend lässt sich sagen, dass eine Verlagerung des Wertstoffhofes aus dem Paulhuberweg schon allein aufgrund der Gefahrensituation und der räumlichen Enge unumgänglich war und mit  Kumpfmühle ein nicht nur verkehrstechnisch sehr gut geeigneter Standort gefunden wurde.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Goldner regt an, die Einbindung von Nachbargemeinden zu prüfen, da damit die sicherlich über den momentanen Bedarf hinaus vorhandenen Kapazitäten des Wertstoffhofes genutzt werden könnten. Gleichzeitig könnten damit erweiterte Öffnungszeiten (insbesondere am frühen Samstag-Nachmittag) finanziert werden.
Wichtig wäre die längere Öffnungszeit am Samstag insbesondere für die Entsorgung von Gartenabfällen, die von vielen Berufstätigen nur am Samstag „gewonnen“ werden können.
Der Ausschuss ist sich einig, die Verwaltung mit der Prüfung der Möglichkeiten zur Erweiterung der Öffnungszeiten am Samstag zu beauftragen.

Frau Gehrer wies darauf hin, dass im Fall von längeren Öffnungszeiten am Samstag die Kapazität der Container nicht ausreicht. Schon jetzt müssten ab dem späteren Vormittag Wertstoffe – insbesondere Sperrmüll - neben den Containern gelagert werden. Hierzu wurde festgestellt, dass längere Öffnungszeiten ggf. auf die Sommermonate beschränkt werden könnten und/oder in den Zusatzstunden ausschließlich Grünabfälle angeliefert werden dürften.

Stadträtin Matjanovski bat dem Protokoll eine Aufstellung der Gesamtausgaben für den Wertstoffhof beizufügen.

Anmerkung der Verwaltung:
Im Jahr 2015 waren im Wertstoffhof 59.709,06 € Einnahmen aus Gebühren und Rückzahlungen/Erlösen Landratsamt zu verzeichnen; dem standen Ausgaben von 82.041,87 € für die Containerabfuhr gegenüber.

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3. Kindertagesstätten; Bericht zur Anmeldesituation 2016/2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 31.05.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Krippenbereich liegen für das Kita-Jahr 2016/2017 insgesamt 45 Anmeldungen vor.
5 dieser Kinder werden noch im laufenden Kita-Jahr in einer Krippe aufgenommen, 34 erhalten einen Platz in einer ihrer Wunscheinrichtungen. Den verbleibenden 6 Kindern kann ein Platz in der Kinderlandkrippe angeboten werden.

Damit reichen zunächst die aktuell betriebenen 8 Krippengruppen aus. Zwei weitere Gruppen mit 25 Plätzen bleiben als Reserve im Kinderhaus am Volksfestplatz noch unbelegt.
Für Zuzüge während des Kita-Jahres stehen noch Plätze in der Kinderlandkrippe zur Verfügung.


Auch für die Kindergartenkinder stehen mit insgesamt 391 Plätzen, von denen 130 neu belegt werden können, insgesamt rechnerisch so viele Plätze zur Verfügung, dass alle 124 Interessenten, die im Laufe des Jahres das dritte Lebensjahr vollenden, einen Platz erhalten können.
Allerdings steht dieser Platz nicht immer in der Wunscheinrichtung zur Verfügung. In diesen Fällen wurden die freien Plätze in Oberndorf angeboten. Zum jetzigen Zeitpunkt wurde diese Möglichkeit jedoch nur von einzelnen Eltern in Anspruch genommen, so dass voraussichtlich die zweite Kindergartengruppe in Oberndorf unbelegt bleibt.
Die unterjährige Aufnahme von Kindern, die zuziehen oder im Lauf des Kita-Jahres das dritte Lebensjahr vollenden, wäre mit der Eröffnung dieser weiteren Kiga-Gruppe möglich.


Auch für das kommende Schuljahr ist die steigende Nachfrage im Bereich der Schulkind-betreuung ungebrochen. Von ca. 420 Grundschülern beanspruchen voraussichtlich mehr als 280 Kinder einen Betreuungsplatz.

Mit den 3 Gruppen im Hort St. Sebastian, den 25 Plätzen im Waldhort, der auf derzeit 140 Plätze erweiterten Schülerbetreuung und den aktuell belegten 16 Plätzen in der Arche stehen in Ebersberg insgesamt ca. 256 Plätze zur Verfügung. Im Kinderhaus Arche können im kommenden Schuljahr wegen der zunehmend langen Buchungszeiten der Kindergartenkinder keine neuen Schulkinder aufgenommen werden.

Die fehlenden Plätze können zum Teil durch Platz-Sharing in St. Sebastian und im Waldhort aufgefangen werden. Darüber hinaus verbleibt eine Warteliste, die erfahrungsgemäß durch das Auffüllen von „Tagesbuchungslücken“ und mit durch die dauernde Fluktuation freiwerdende Plätze „abgearbeitet“ werden kann.

Dennoch bleibt die Situation im Bereich der Schulkindbetreuung angespannt und die mit der Turnhallenerrichtung geplante Erweiterung der Schülerbetreuungsräume an der Flossmannstraße ist dringend und zügig erforderlich.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis und ist sich einig über den dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Schulkindbetreuung.

Auf Nachfrage erklärt Frau Pfleger, dass für das kommende Schuljahr die Chancen gut stehen, durch das Auffüllen von Tagesbuchungslücken und mit der Belegung von durch Fluktuation freiwerdende Plätzen jedem Schulkind einen Betreuungsplatz zu bieten.
Weitere Interimslösungen bis zur Errichtung der zusätzlichen Schülerbetreuungsräume an der Flossmannstraße stehen zurzeit nicht zu Verfügung, da hierfür insbesondere Räume im nahen Umgriff der Schule benötigt werden. Freie Räume in anderen Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergärten und Krippen) sind meist zu weit von der Schule entfernt und werden dort selbst als Pufferplätze für unterjährige Aufnahmen benötigt.

Stadträtin Matjanovski bittet, die Quote der Krippennutzung ins Protokoll aufzunehemen.

Anmerkung der Verwaltung:
Die Ebersberger Krippenplätze werden derzeit von ca. 27,6 % aller 0 bis 3jährigen Ebersberger Kinder genutzt.
Dies entspricht ca. 40 % aller 1 bis 3 jährigen Kinder, die einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz haben.

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4. Vergabe der Zuschüsse 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 31.05.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Folgende Zuschussanträge wurden für das Jahr 2016 eingereicht:


Diskussionsverlauf

Frau Pfleger erläutert die einzelnen Zuschussanträge und den in der vorletzten Spalte der Liste eingetragenen Vorschlag der Verwaltung zur Zuschuss- und Ausfallbürgschaftsvergabe im Detail.


Aus der Mitte des Ausschusses wird beantragt, den Zuschuss an „De Ebersberger Böllerschützen“ abzulehnen und die Zuschüsse an den Tennisclub und den Verein der Freiwilligen Feuerwehr zu erhöhen.

Nach eingehender Diskussion fasste der Ausschuss folgende Beschlüsse:

Beschluss 1

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt den Ebersberger Böllerschützen einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € zu gewähren..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Beschluss 2

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt dem Verein der Freiwilligen Feuerwehr Ebersberg einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt dem Tennisclub Ebersberg einen Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Beschluss 4

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt dem TSV Ebersberg einen Zuschuss in Höhe von 2.749,93 € zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Schedo nahm gem Art. 49 GO nicht an der Abstimmung teil.

Beschluss 5

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt die weiteren Zuschüsse und Ausfallbürgschaften wie in der letzten Spalte der zusammengefassten Liste beziffert zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Antrag der Frauenunion Ebersberg vom 10.01.2016 zum Spielplatz am Klostersee; Erweiterung um separaten U3-Bereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 31.05.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Frauenunion Ebersberg beantragt die Erweiterung des Spielplatzes am Klostersee um einen separaten Bereich für Kinder unter 3 Jahren (s. Anlage).

Im Vorfeld der Ausschusssitzung fand eine Ortsbesichtigung statt, um Möglichkeiten zu prüfen bzw. Lösungsansätze für diese Idee zu finden.
Hierüber wird in der Ausschusssitzung berichtet:
Die Teilnehmer an der Ortsbesichtigung schlagen vor, im Bereich der bereits vorhandenen Wippe zwei Federwipptiere für die U 3-Kinder zu installieren und die Möglichkeiten und Standorte zur Errichtung eines Sonnenschutzes zu prüfen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss begrüßt den Antrag grundsätzlich. Die tatsächliche Abtrennung eines gesonderten Bereiches für U 3-Kinder wird jedoch abgelehnt und war von den Antragstellern so auch nicht gedacht.

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Aufstellung von zwei Federwipptieren und der Suche nach geeigneten Standorten und Möglichkeiten für die Errichtung eines Sonnenschutzes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.04.2016 auf Schaffung von Bundesfreiwilligendienststellen für Flüchtlingsarbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 31.05.2016 ö beschließend 6
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 15.11.2016 ö informativ 12
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 07.02.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt die Schaffung von mindestens zwei Stellen in der Stadtver-waltung im Rahmen des Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“.

Mit Artikel 5 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes wurde das Bundesfreiwilligendienst-gesetz um den § 18 -BFD mit Flüchtlingsbezug- ergänzt. Die Ergänzung ist bis zum 31.12.2018 befristet. Es gelten folgende Sonderregeln:
-        Das Bundesamt kann eine Vereinbarung aus dem Sonderprogramm abschließen,
• wenn die Tätigkeitsbeschreibung des Einsatzplatzes einen Bezug zur Unterstützung von Asylberechtigten, Personen mit internationalem Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU oder Asylbewerbern erkennen lässt oder
• wenn Asylberechtigte, Personen mit internationalem Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU oder Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, einen BFD absolvieren. Diese Personengruppen werden im folgenden Text unter dem Begriff „Flüchtlinge“ zusammengefasst.

-        Pädagogische Begleitung
Alle Freiwilligen, die ihren Dienst im Sonderprogramm leisten, werden pädagogisch besonders begleitet. Jede Zentralstelle organisiert die besondere pädagogische Begleitung eigenständig.

-        Als Einsatzbereiche sind z.B. vorgesehen:

• Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen bei ihrer Unterbringung und Versorgung (z.B. in Flüchtlingseinrichtungen, Unterkünften u. Ä.),
• Unmittelbare Unterstützung und Hilfe für Flüchtlinge bei ihrer gesellschaftlichen Orientierung und Integration im Alltag (z.B. als Integrationslotsin und Integrationslotse, als Begleitung zu Behördengängen und Arztbesuchen, als Übersetzungshelferin und Übersetzungshelfer u. Ä.),
• Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen im Bildungsbereich (z. B. Kitas, Schulen, Erwachsenenbildungsformate u. Ä.),
• Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen im integrationsorientierten Freizeitbereich (Sport, Kultur, Jugendarbeit u. Ä.),
• Koordinierung und Organisation von bürgerschaftlichem Engagement zu Gunsten von Flüchtlingen (z.B. Sortierung und Weitergabe von Sachspenden, Lebensmittelverteilung, Einsatzplanung von ehrenamtlichen Helfern u. Ä.).

Die benannten Einsatzbereiche werden derzeit voll von dem Helferkreis Asyl als operative Einheit, dem Kreisbildungswerk als organisatorisches Dach und dem Landratsamt als zuständige Behörde abgedeckt. Der Antrag der SPD-Fraktion, dass die Stadt Ebersberg mindestens 2 Stellen im Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug schafft, sollte intensiv mit den jetzt agierenden Akteuren erörtert werden. Über das Ergebnis der Gespräche und Umsetzungsmöglich-keiten wird berichtet.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Münch begründet den Antrag der SPD-Fraktion ausführlich.

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beauftragt den Bürgermeister, die Einrichtung mindestens zweier Stellen im Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst mit dem Helferkreis, dem Kreisbildungswerk und dem Landratsamt zu erörtern. Über das Ergebnis der Gespräche ist zu berichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Antrag des AK Energiewende 2030 auf Fortsetzung der fachlich-inhaltlichen Unterstützung zur Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Ebersberg nach März 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 31.05.2016 ö vorberatend 7

Sachverhalt

Die Stelle des Klimaschutzmanagements für die Stadt Ebersberg ist derzeit bis zum 14.03.2017 befristet. Auf Grund der erfolgreichen Arbeit des Klimaschutzmanagements beantragt der AK Energiewende 2030 die Fortsetzung der fachlich-inhaltlichen Unterstützung zur Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Ebersberg ab März 2017 (Klimaschutzmanager/in).
Bei Zustimmung durch den USK-Ausschuss, sollen bislang noch nicht beantragte Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts für das Anschlussvorhaben durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 26. Juli 2016 beschlossen werden. Die Maßnahmen sind von der Stadtverwalt ung mit dem Antrag auf Anschlussförderung beim Projektträger Jülich einzureichen.

Seit Oktober 2013 hat die Stadt Ebersberg einen eigenen Klimaschutzmanager, der die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen mit allen Teilen der Verwaltung, dem Arbeitskreis Energiewende 2030 und weiteren Akteuren in Stadt und im Landkreis koordiniert. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit bezuschusst die Stelle über die Nationale Klimaschutzinitiative mit 65%.

Bearbeitungsstand:
Für die ersten 36 Monate der Projektförderung durch den Projektträger Jülich wurde von der Stadt Ebersberg ein Arbeitsplan mit 33 zu bearbeitenden Maßnahmen eingereicht. Aktueller Sachstand:
-        12 vollständig erbracht/abgeschlossen
-        7 begonnen und etwa zur Hälfte abgeschlossen
-        1 begonnen
-        7 noch nicht begonnen
-        6 Sonstiges (z.B. verschoben, entfallen, inhaltlich angepasst, neu)
-        
Ausgewählte Erfolge der letzten 12 Monate:
-        Abschluss der Vorbereitungen zum Aufbau eines kommunalen Energiemanagementsystems (Inbetriebnahme CAFM-Software 2016)
-        Fachliche Unterstützung bei Planung und Betrieb von kommunalen Erneuerbare Energien-Anlagen bzw. bei der Durchführung von Energieeffizienz-Maßnahmen (PV-Anlagen am Kinderhaus am Volksfestplatz, am MWU und am Wertstoffhof, Korrektur der Einspeise-Vergütung des BHKW, LED-Beleuchtung am Kirchturm St. Sebastian)
-        Beratung & Öffentlichkeitsarbeit (Ehrenpreis Energiepreis Landkreis Ebersberg 2015, Earth Hour 2016, Thermografischer Spaziergang 2016; Solarpotenzialkataster 2016, individuelle Bürgerberatungen 2015 & 2016)
-        
Zur Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept kann zum 14.09.2016 eine Anschlussförderung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für maximal 2 Jahre beantragt werden. Es sind zusätzliche, noch nicht umgesetzte Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts einzureichen, die im Rahmen der bisherigen fachlich-inhaltlichen Unterstützung noch nicht beantragt und vom Stadtrat beschlossen wurden. Bei bewilligter Förderung kann zudem eine ausgewählte Klimaschutzmaßnahme durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Diskussionsverlauf

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss stellt einhellig die Notwendigkeit der Fortsetzung des Klimaschutzmanagements zur Umsetzung des städtischen integrierten Klimaschutzkonzepts fest.

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat dem Antrag des AK Energiewende 2030 zu entsprechen und alle erforderlichen Schritte zur längest möglichen Verlängerung der Förderung des städtischen Klimaschutzmanagements durch den Projektträger Jülich in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Spielplatz südlich der Bahnlinie; Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 17.03.2015 ö beschließend 3
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 06.10.2015 ö informativ 5
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 08.03.2016 beschließend 23
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.04.2016 beschließend 13
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 31.05.2016 ö beschließend 8
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 15.11.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 06.10.2015 hat der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss über die Errichtung eines Spielplatzes südlich der Bahnlinie beraten und dabei 4 Standortalternativen besprochen (TOP 5).

Zu dem im Beratungsergebnis bevorzugten Standort auf einer landwirtschaftlichen Fläche südlich des Moosstefflfeldes wurden die baurechtlichen Voraussetzungen geprüft und Gespräche mit dem Grundeigentümer geführt. Seitens des Eigentümers besteht zwar unter bestimmten Voraussetzungen Einverständnis mit dem Abschluss eines längerfristigen Pachtvertrages, der Standort wurde jedoch nach eingehender Beratung durch den TA in seiner Sitzung vom 12.04.2016 (TOP 13) abgelehnt.

Entsprechend des Beschlusses des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses sollen nun die bisherigen Standortalternativen 3 und 4 erneut geprüft werden.
Als weitere Standortalternative könnte z.B. auch die derzeit von der Stadt gepachtete Wiesenfläche zwischen dem Jugendstadion und den Beachvolleyballplätzen in Frage kommen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss ist sich zunächst einig, die Standortalternative Nr. 3 im Bereich des Baugebiets Doktorbankerl auszuschließen, da die bereits vorhandenen Spielmöglichkeiten für Kinder im natürlichen Gelände nicht durch die Anlage eines Spielplatzes behindert werden sollen.

Die genannten Möglichkeiten auf und im Bereich des Volksfestplatzes werden aus der Mitte des Ausschusses noch um die Standortalternative neben den Beachvolleyballplätzen ergänzt.

Stadtrat Goldner verweist auf den Beschluss des TA vom 12.04.2016 (TOP 13 nö) und bittet um Beachtung.

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beauftragt die Verwaltung, den Bereich am und um den Volksfestplatz auf die Möglichkeiten zur Errichtung eines Spielplatzes zu untersuchen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 31.05.2016 ö informativ 9

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.

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10. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 31.05.2016 ö informativ 10

Sachverhalt

Es wurden keine Wünsche oder Anfragen vorgetragen.

Datenstand vom 23.08.2019 11:20 Uhr