Datum: 05.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Finanz- und Verwaltungsausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Breitband - neues Erschließungsgebiet, Interkommunale Zusammenarbeit
2 Überörtliche Rechnungsprüfung 2011 - 2014
3 Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Energieagentur Ebersberg gGmbH und des Gesellschaftervertrages
4 Verschiedenes
5 Wünsche und Anfragen

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1. Breitband - neues Erschließungsgebiet, Interkommunale Zusammenarbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 05.07.2016 ö vorberatend 1
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.07.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bürgermeister Brilmayer begrüßt Herrn Ledermann vom gleichnamigen Ingenieurbüro aus Freising und erläutert den Umfang des derzeit betriebenen Ausbaues des Breitbandnetzes im gerade gültigen bayerischen Förderprogramm.
Herr Ledermann macht deutlich, dass der Ausbau des Breitbandnetzes eine freiwillige Aufgabe der Kommune sei, sicher aber als Standortvorteil anzusehen ist und in Zukunft zum Standard werden wird.
Anhand eines Planes mit den möglichen weiteren Ausbaugebieten und einer Aufstellung, welche Kosten pro Ausbaugebiet entstehen würden und wie viele Wohneinheiten vom Ausbau erfasst werden würden beschreibt Herr Ledermann die Möglichkeiten der Stadt im laufenden Förderverfahren. Sollten die bayerischen Fördermittel ausgeschöpft sein, könnte die Stadt weiteren Ausbau mittels eines Antrages auf Fördermittel des Bundes in Erwägung ziehen.

Diskussionsverlauf

Unter den Mitgliedern des Ausschusses herrscht Einvernehmen, das Breitbandnetz weiter auszubauen. Für eine Reihenfolge könnten die Kosten pro Wohneinheit oder die Anzahl der Wohneinheiten genommen werden. Es erfolgt auch der Hinweis, dass bei der Auswahl der nächsten Erschließungsgebiete künftige Wohnungsbauvorhaben zu berücksichtigen sind. Einvernehmen herrscht ebenso darüber, dass mittel- bis langfristig unter Ausschöpfung weiterer Förderprogramme das gesamte Stadtgebiet mit einem Breitbandnetz ausgebaut werden soll.

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Ausbau des Breitbandnetzes zunächst bis zur vollen Fördermöglichkeit weiter zu betreiben.
Zur Vorbereitung des Stadtratsbeschlusses über die in diesem Rahmen auszubauenden Gebiete wird von der Verwaltung unter Mitwirkung von Herrn Ledermann bis zur Sitzung eine Prioritätenliste erarbeitet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Überörtliche Rechnungsprüfung 2011 - 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 05.07.2016 ö beschließend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.07.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Herr Napieralla informiert den Ausschuss über das Ergebnis der überörtlichen
Rechnungsprüfung für die Jahre 2011 bis 2014. Der Prüfungsverband bescheinigt der Stadt geordnete finanzielle Verhältnisse und eine geordnete Kassenlage.
Die Anmerkungen und Beanstandungen zu einzelnen Bereichen und Aktivitäten der Stadt
wurden in 18 Textziffern angesprochen, die dem Finanz- und Verwaltungsausschuss im Einzelnen
vorgetragen werden.

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Ausschusses wird sich nach der Anzahl der Abrechnung von Fehlalarmen nach der Änderung der Anlage zur Satzung erkundigt. Es waren vom 01.01.16-13.05.16 genau 6 Fehlalarme, die wie folgt berechnet wurden: 3.500€ (5x500€ + 1x1.000€). Bezogen auf die Abrechnung von Feuerwehreinsätzen wird darum gebeten, bei ehrenamtlich tätigen Kameraden der Feuerwehr den vorhandenen Ermessensspielraum zu nutzen. Zu der von der Verwaltung gefundenen Lösung bei der Anzahl der Anordnungsbefugten wird zu gegebener Zeit um die Meinung der Rechtsaufsicht dazu gebeten.
Die Empfehlung des Prüfungsverbandes, bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen die Kosten der Straßenentwässerung nach Maßgabe der tatsächlich entstandenen Kosten zu ermitteln sollte vor einer nächsten Beitragserhebung intensiv beraten werden. Die seit 1978 gültige Satzung dazu sieht einen indexgebundenen Pauschalbetrag vor. Das nächste Einheimischenbaugebiet wird mit einem Erschließungsträger verwirklicht werden.
 

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Prüfbericht zur Kenntnis zu nehmen, sich den Stellungnahmen der Verwaltung anzuschließen, die festgestellten Textziffern und Hinweise als erledigt zu erklären bzw. die Aufarbeitung des Prüfberichts der Rechtsaufsicht im Landratsamt vorzulegen. Die Verwaltung wird entlastet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Energieagentur Ebersberg gGmbH und des Gesellschaftervertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 05.07.2016 ö beschließend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.07.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing hat in einer Gemeinderatssitzung in 2015 beschlossen, Gesellschafterkommune der im September 2014 gegründeten Energieagentur Ebersberg gGmbH zu werden. Satzungsgemäßer Zweck der Energieagentur ist die Förderung des effizienten und klimafreundlichen Energieeinsatzes und die Beratung zur Umsetzung alternativer Energieprojekte im Landkreis Ebersberg mit dem Ziel der Umsetzung der Energiewende 2030.
Die Stellung der als Gesellschafter beigetretenen Gemeinden war in der Satzung in der Fassung vom 15.09.2014 nicht eindeutig geklärt. Nach Überarbeitung einzelner Punkte durch den Aufsichtsrat wurde die Satzung in der Fassung vom 30.03.2016 in der Gesellschafterversammlung am 8.4.2016 einstimmig angenommen, vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinderäte in den einzelnen Gesellschafterkommunen.
Stammkapital
Es wurde beschlossen, dass die Geschäftsanteile der Gemeinden auf das Stammkapital wirken und der Anteil des Landkreises am Stammkapital entsprechend reduziert wird (§ 5 der Satzung). Zur Erläuterung: Die Höhe eines Gesellschafteranteils von 500 € ergibt sich aus der satzungsgemäßen Vorgabe, dass der Landkreis die Mehrheit hält und für maximal 21 Kommunen Gesellschafteranteile vergeben werden können (mit erforderlicher  Rundung auf Hunderterbetrag). Aktuell sind 17 Kommunen Gesellschafter der Energieagentur.
Änderung des Gesellschaftsvertrages
Bei einer GmbH haften Gesellschafter bis zur Höhe ihrer Einlage für Defizite der Gesellschaft. Auf Vorschlag des Beteiligungsmanagements wird die Haftung für das Defizit anteilig des Gesellschafteranteils gestaltet. Dies hat die Konsequenz, dass bei Ausscheiden eines Gesellschafters die Höhe der Vergütung angepasst wird (§ 16 Absatz 1).
Begründung
In den eineinhalb Jahren seit der Gründung besteht eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit der Energieagentur. In einem Mittragen der Defizite wird ein deutliches Signal für solidarisches Handeln gegeben. Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Energiewende im Landkreis umzusetzen, wird gewürdigt und entsprechend gewichtet. Jede Kommune steht in der Verantwortung für das Gelingen der Energiewende im Landkreis. Die Teilhabe der Kommunen an der erfolgreichen Umsetzung von Klimaschutzprojekten wird durch die Kooperation mit der Energieagentur wesentlich gefördert.
Bei allen Projekten und Maßnahmen ist die Prämisse für die Energieagentur wirtschaftliches Handeln. Das finanzielle Risiko für die Gesellschafterkommunen ist überschaubar. Die Einflussnahme der Gesellschafter ist über die satzungsgemäßen Steuermöglichkeiten wie strategische Ausrichtung, Wirtschaftsplan etc. gegeben.
Die Energieagentur Ebersberg gGmbH wird über fünf Jahre vom Bayerischen Ministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie gefördert. Die Mitarbeiterverträge sind auf die Dauer der Förderung befristet. Gemäß Förderrichtlinie ist der Landkreis verpflichtet, gemäß Finanzierungsplan der Fördermaßnahme einen entsprechenden Eigenanteil zu übernehmen.
Sollte eine Gemeinde der Änderung des Gesellschaftsvertrages nicht zustimmen, wäre letztendlich die mögliche Konsequenz eine Kündigung der Gesellschaft mit einer Frist von neun Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres (siehe § 20).

Beschluss

1.        Die Änderungen der Satzung der Energieagentur Ebersberg gGmbH bezüglich der Stellung der Gesellschafterkommunen (§ 5 und § 16) werden zur Kenntnis genommen.
2.        Den Änderungen des Gesellschaftervertrages hinsichtlich der Haftung für Defizite der Energieagentur Ebersberg gGmbH anteilig des Gesellschafteranteils wird zugestimmt.
Das heißt, dass die Kommunen als Gesellschafter in Höhe ihres Anteils am Stammkapital (500 €/25.000 € = 2%) haften. Das hat zur Folge, dass im Falle des Ausscheidens eine Vergütung gemäß des Wertes des Geschäftsanteils wie in § 16 formuliert erfolgt.
3.        Die Stadt  bleibt Gesellschafterkommune der Energieagentur Ebersberg gGmbH auf Basis der Satzung in der Fassung vom 30.03.2016.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 05.07.2016 ö informativ 4

Sachverhalt

Herr Napieralla gibt die im Zeitraum vom 15.03.2016 bis zum 30.06.2016 eingegangenen Spenden bekannt.

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der eingegangenen Spenden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 05.07.2016 ö informativ 5

Sachverhalt

Auf die Frage von Stadträtin Schmidberger erklärt Bürgermeister Brilmayer die Konditionen der Vermietung des Wertstoffhofdaches an die Bürgerenergiegenossenschaft.

Datenstand vom 21.08.2019 14:30 Uhr