Datum: 26.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ehrung von Feuerwehrmitgliedern
2 Breitband - neues Erschließungsgebiet, Interkommunale Zusammenarbeit
3 Überörtliche Rechnungsprüfung 2011 - 2014
4 5. FNP-Änderung - SO Schwabener Straße; a) Behandlung der eingegangen Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung b) Feststellungsbeschluss
5 Bericht des städtischen Klimaschutzmanagers
6 Antrag des AK Energiewende 2030 auf Fortsetzung der fachlich-inhaltlichen Unterstützung zur Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Ebersberg nach März 2017
7 Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Energieagentur Ebersberg gGmbH und des Gesellschaftervertrages
8 Bericht über die Arbeit des Helferkreises Asyl - Antrag der SPD-Fraktion vom 01.07.2016
9 Benennung der Mitglieder und deren Stellvertreter des Ferienausschusses
10 Verschiedenes
11 Wünsche und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Ehrung von Feuerwehrmitgliedern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.07.2016 ö informativ 1

Sachverhalt

Bürgermeister Brilmayer dankt den anwesenden langjährigen Mitgliedern der Feuerwehren Ebersberg und Oberndorf und deren Kommandanten für ihr großes Engagement und ihren ehrenamtlichen Einsatz.
Für 25 Jahre im Feuerwehrdienst werden  mit der Medaille der Stadt Ebersberg geehrt der Kamerad Andreas Mönckert, für 40 Jahre die Kameraden Alfons Kinzner, Martin Lohmeyer, Martin Maillinger und Georg Wisneth.

zum Seitenanfang

2. Breitband - neues Erschließungsgebiet, Interkommunale Zusammenarbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 05.07.2016 ö vorberatend 1
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.07.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Allen Stadträten ist ein Plan mit den möglichen weiteren Ausbaugebieten und einer Aufstellung, welche Kosten pro Ausbaugebiet entstehen würden und wie viele Wohneinheiten vom Ausbau erfasst werden würden, übersendet worden.
Aus dem bisherigen Förderbescheid kann noch eine maximale Deckungslücke in Höhe von rund 332.000 € mit einer 60 %-Förderung dargestellt werden. Der Zuschuss in Höhe von 50.000 € für die interkommunale Zusammenarbeit mit dem Markt Kirchseeon ist bereits eingerechnet.
Aufgrund der hohen Anzahl von Haushalten in den dargestellten Ausbaugebieten 5 und 7 sollte versucht werden, diese Gebiete im nächsten Verfahrensschritt zum Ausbau auszuschreiben und mit einem Kostendeckel in Höhe von 350.000 € zu versehen. Damit würde sich der Eigenanteil der Stadt auf die etwa 133.000 € (40 % der geförderten Ausbausumme) zzgl. 18.000 € (Differenz zwischen der Deckelsumme und der geförderten Ausbausumme), also insgesamt 151.000 € belaufen.
Da die bayerischen Fördermittel dann ausgeschöpft sein, könnte die Stadt weiteren Ausbau und auch die o.g. Differenz zwischen der Deckelsumme und der aus dem bayerischen Programm geförderten Summe für eine Förderung aus Mitteln des Bundes in Erwägung ziehen. Diese Förderquote würde bei 50 % liegen.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat dem Stadtrat in seiner Sitzung am 05.07.2016 einstimmig empfohlen, den Ausbau des Breitbandnetzes zunächst bis zur vollen Fördermöglichkeit weiter zu betreiben.

Diskussionsverlauf

Unter den Stadtratsmitgliedern herrscht Einvernehmen, das Breitbandnetz weiter auszubauen. Besonders wird darauf hingewiesen, auch die verbleibenden Bereiche sobald wie möglich einzubeziehen und so einen flächendeckenden Netzausbau zu erreichen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den weiteren Ausbau des Breitbandnetzes mit den Ausbaugebieten 5 und 7, gedeckelt auf eine Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von
350.000 €, im bayerischen Förderprogramm.
Mit dem Markt Kirchseeon wird das Verfahren im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit betrieben.
Eine weitere Förderung über das Bundesprogramm ist zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Stadträtinnen Matjanowski und Rauscher waren bei Beschlussfassung noch nicht anwesend.

zum Seitenanfang

3. Überörtliche Rechnungsprüfung 2011 - 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 05.07.2016 ö beschließend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.07.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat wird über das Ergebnis der überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2011 bis 2014 informiert. Der Prüfungsverband bescheinigt der Stadt geordnete finanzielle Verhältnisse und eine geordnete Kassenlage.
Die Anmerkungen und Beanstandungen zu einzelnen Bereichen und Aktivitäten der Stadt
wurden in 18 Textziffern angesprochen, die dem Finanz- und Verwaltungsausschuss im Einzelnen vorgetragen wurden.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat den Vollzug der Textziffern durch die Verwaltung bzw. die Stellungnahmen hierzu in seiner Sitzung am 05.07.2016 einstimmig gebilligt und dem Stadtrat empfohlen, Entlastung zu erteilen.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Prüfbericht zur Kenntnis, schließt sich den Stellungnahmen der Verwaltung an und erklärt die festgestellten Textziffern und Hinweise als erledigt bzw. legt die Aufarbeitung des Prüfberichts der Rechtsaufsicht im Landratsamt vor.
Die Verwaltung wird entlastet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Rauscher war bei Beschlussfassung noch nicht anwesend.

zum Seitenanfang

4. 5. FNP-Änderung - SO Schwabener Straße; a) Behandlung der eingegangen Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung b) Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.07.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Vorgeschichte:
Am 16.12.2014 wurde der Einleitungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst und der Entwurf i.d.F.v. 16.12.2014 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 27.05.2015 bis 29.06.2015 durchgeführt.
Die Behandlung der Stellungnahmen erfolgte am 14.07.2015 im Technischen Ausschuss, am 28.07.2015 im Stadtrat. Am 15.12.2015 wurde ein Ergänzungsbeschluss im Stadtrat gefasst.
Anschließend wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 20.01.2016 bis 22.02.2016 durchgeführt.
In der Sitzung am 08.03.2016 wurde die Feststellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans bei Stimmengleichheit abgelehnt. Am 14.06.2016 wurde der überarbeitete Entwurf i.d.F.v. 17.05.2016 gebilligt und die erneute verkürzte Auslegung beschlossen. Diese wurde von 24.06.2016 bis 08.07.2016 durchgeführt.

1.        Keine Rückmeldung haben abgegeben
1.1        Bund Naturschutz, Ebersberg
1.2        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ebersberg
1.3        Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, München
1.4        Landesbund für Vogelschutz, Zorneding
1.5        Regionaler Planungsverband München
1.6        Landratsamt Ebersberg, Staatliche Aufsicht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung

2.        Keine Einwände / Bedenken haben abgegeben:
2.1        Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 01.07.2016
2.2        IHK, Schreiben vom 19.02.2016
2.3        Staatliches Bauamt Rosenheim, Schreiben vom 29.06.2016 (per E-Mail)
2.4        Stadt Ebersberg, Ausgleichsflächen/Abfallwirtschaft, Schreiben vom 06.07.2016
2.5        Landratsamt Ebersberg, staatliche Bauverwaltung, Schreiben vom 07.07.2016
2.6        Landratsamt Ebersberg, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 07.07.2016

3.        Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:
3.1        Landratsamt Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 07.07.2016
3.2        Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 18.02.2016

Behandlung der Stellungnahmen:

3.1        Landratsamt Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde
       Schreiben vom 07.07.2016

Die Teilrücknahme der Bauflächendarstellung (Ausstellungsfläche Kfz / Stellplätze), verbunden mit einer neuerlichen Grünflächendarstellung würden aus naturschutzfachlicher Sicht ausdrücklich begrüßt. Es wird jedoch bemängelt, dass gegenüber der Flächendarstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Umfang der Grünflächendarstellung jetzt nur noch halb so groß sei, was in der Planfolge zu einer Beeinträchtigung des Ortsrandes und des Landschaftsbildes führen könne. Zur vollständigen Erhaltung dieser wertvollen Grünzäsur mit ihrer Blickbeziehung zum Alpenpanorama wäre eine Verlagerung der Kfz-Ausstellungsfläche nach Norden zu empfehlen, falls diese Fläche wirklich essentiell benötigt würde.

       Stellungnahme:
Zunächst darf angemerkt werden, dass sich der Plangeber mit den in der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde dargelegten widerstreitenden Belangen des Naturhaushaltes und der städtebaulich gewerblichen Entwicklung des Bereichs intensiv auseinandergesetzt hat. Das Ergebnis der Abwägung spiegelt sich im Bodennutzungskonzept der Planfassung vom 17.05.2016 wider. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans enthält damit einen sachgerechten Kompromiss zwischen den Belangen des Naturschutzes und des Orts- / Landschaftsbildes sowie den berechtigten Interessen nach einer funktionsgerechten Erweiterung eines ortsansässigen Betriebes, indem sie an der Schwabener Straße durch die Darstellung einer Grünfläche und eines Sondergebietes „Ausstellung Kfz / Stellplätze“ für eine Teilfläche eine bauliche Nutzung zwar zulässt, eine Bebauung aber verhindert und auf diese Weise die gewohnte Blickbeziehung zum Alpenpanorama weiterhin sicherstellt. 
Die südlich des räumlichen Geltungsbereichs der 5. Änderung des Flächennutzungsplans dargestellt Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Obstwiese“ ist weiterhin Gegenstand des rechtswirksamen Flächennutzungsplans, so dass in der Planfolge in jedem Fall von einer angemessenen Einbindung der baulichen Nutzungen in das Landschaftsbild ausgegangen werden kann.
Die funktionale Nutzungszuordnung sowie die Be- und Eingrünung der Sondergebietsteilfläche „Ausstellung Kfz / Stellplätze“ ist wesentliche Aufgabe der nachfolgenden, verbindlichen Bauleitplanung und wird eng mit dem Grundstückseigentümer und der UNB abgestimmt werden, wobei insbesondere auf die Gestaltung des Ortsrandes und die Freihaltung der Blickbeziehung geachtet werden wird, um eine Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes zu vermeiden. Insofern sind Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden Planung nicht veranlasst.
Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.

3.2        Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 18.02.2016
       Hier ist anzumerken, dass das Schreiben bereits zur letzten Auslegung einging,        versehentlich aber nicht behandelt wurde. Dies erfolgt nun in Abstimmung mit dem        Wasserwirtschaftsamt nachfolgend.
Nach einer ausführlichen Darstellung der Planung, insbesondere hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Belange, wird die Stadt gebeten, die für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser erforderlichen Flächen im nachfolgenden Bebauungsplan festzusetzen. § 9 (1) Nr. 14 BauGB eröffne diese Möglichkeit. Die Sickerfähigkeit sei im Zweifelsfall durch Sickertests zu überprüfen. Es seien im Bebauungsplan ebenfalls entsprechende Maßnahmen zur Minimierung der Flächenversiegelung vorzusehen.
Unter der Voraussetzung, dass im Bebauungsplan wasserwirtschaftliche Belange ausreichend berücksichtigt würden, werde der 5. Änderung des Flächennutzungsplans aus wasserwirtschaftlicher Sicht zugestimmt.

Stellungnahme:
Es ist vorgesehen, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Baugrunduntersuchung mit Aussagen zur Versickerung durchzuführen.
Die Hinweise zu den Regelungen des Wasserabflusses sowie zur Flächenversieglung werden zur Kenntnis genommen und soweit möglich und erforderlich, im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Die Hinweise betreffen aber nicht den Darstellungsinhalt des Flächennutzungsplans. Insofern sind Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden Planung nicht veranlasst.

Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.

Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Diskussionsverlauf

Auf Anfrage von Stadträtin Schmidberger erläutert Bürgermeister Brilmayer das grundsätzliche Prinzip der Ausgleichsflächenregelung. Es wird angeregt, eine „Landkarte“ der aktuell vorhandenen Ausgleichsflächen in der nächsten TA-Sitzung zu zeigen.

Stadtrat Goldner erklärt, dass er der FNP-Änderung nicht zustimmen wird, da aus seiner Sicht in diesem Bereich bei Bedarf vorrangig umfangreiche, bereits versiegelte Flächen bebaut werden könnten und so weitere Flächenversiegelungen vermieden würden. .

Beschluss

1. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen.
2. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Schwabener Straße“ einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes in der Fassung vom 17.05.2016 wird festgestellt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung für den Flächennutzungsplan einzuholen und nach erfolgter Genehmigung öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Rauscher war bei Beschlussfassung noch nichrt anwesend.

zum Seitenanfang

5. Bericht des städtischen Klimaschutzmanagers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.07.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Klimaschutzmanager Siebel informiert anhand einer PowerPoint-Präsentation (s. Anlage) ausführlich über die Maßnahmen und Projekte der vergangenen Monate im Bereich des städtischen Klimaschutzes und beantwortet Fragen aus dem Gremium direkt.

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und dankt Herrn Siebel für seine engagierte Tätigkeit und die überaus positive Bilanz des ersten Jahres seiner Tätigkeit.
Die große Bedeutung der internen Querschnittsarbeit wird betont.
Es wird angeregt, die jeweils aktuellen Energiedaten der städtischen Liegenschaften digital zu sammeln.
Weiter wird gebeten, den Landkreis als Eigentümer der Schaukästen in der Altstadtpassage auf die dortige schlechte, uneinheitliche und wenig ökologische Beleuchtung hinzuweisen und um Abhilfe zu bitten.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, im AK 2030 eine Vorgehensweise für die Fortschreibung der CO2-Bilanz der Stadt zu entwickeln.

zum Seitenanfang

6. Antrag des AK Energiewende 2030 auf Fortsetzung der fachlich-inhaltlichen Unterstützung zur Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Ebersberg nach März 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.07.2016 ö vorberatend 6

Sachverhalt

Auf Grund der erfolgreichen Arbeit des Klimaschutzmanagements beantragt der AK Energiewende 2030 die Fortsetzung der fachlich-inhaltlichen Unterstützung zur Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Ebersberg ab März 2017 (Klimaschutzmanager/in).

Seit Oktober 2013 beschäftigt die Stadt Ebersberg einen Klimaschutzmanager. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit bezuschusst die Stelle über die Nationale Klimaschutzinitiative (Projektträger Jülich) mit 65% bis zum 14.03.2017. Es kann nun eine Anschlussförderung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben für maximal 2 Jahre beantragt werden. Es können zusätzliche, noch nicht umgesetzte bzw. beantragte Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts eingereicht werden.
Mit Beschluss vom 31.05.2016 empfiehlt der Umwelt- Sozial- und Kulturausschuss dem Stadtrat, dem Antrag des AK Energiewende 2030 zu entsprechen und alle erforderlichen Schritte zur längestmöglichen Verlängerung der Förderung des städtischen Klimaschutzmanagements durch den Projektträger Jülich in die Wege zu leiten.
Der Klimaschutzmanager hat sich im Vorfeld mit dem Fördermittelgeber in Berlin abgestimmt. Dabei wurde eine mögliche Anpassung und Übertragung von Maßnahmen im Bereich Energiemanagement sowie die Auswahl der bislang noch nicht beantragten Maßnahmen aus Kapitel 14 des integrierten Klimaschutzkonzepts besprochen. Er empfiehlt der Stadt Ebersberg in Absprache mit dem AK Energiewende 2030 daher die folgenden Maßnahmen für das Anschlussvorhaben zu beantragen:
Energiemanagement (übertragene Maßnahmen aus dem Aktionsplan von 2012)
  1. Kommunales Energiemanagement einführen
  2. Monitoring der Energieverbräuche der eigenen Liegenschaften
  3. Investitionsplan zur energetischen Sanierung kommunaler Liegenschaften
  4. Begleitung bei einer Mustersanierung
  5. Workshop „Verankerung des Klimaschutzgedankens in der Stadtverwaltung“

Klimaschutzmanagement und Erfolgskontrolle (noch nicht beantragte Maßnahmen aus Kapitel 14)
  1. Indikatorensystem
  2. Mehrjahresfinanz- und Investitionsplanung
  3. Fortschreibbare CO2-Bilanz
  4. Evaluierung des Klimaschutzkonzepts
  5. Klimaschutz als Querschnittsaufgabe aller Ressorts etablieren
Neben diesen einzelnen Maßnahmen erledigt das Klimaschutzmanagement weiterhin die laufenden Aufgaben und setzt die erfolgreichen Aktivitäten der vergangenen Jahre nach Möglichkeit fort.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dem Antrag des AK Energiewende 2030 zu entsprechen und alle erforderlichen Schritte zur längstmöglichen Verlängerung der Förderung des städtischen Klimaschutzmanagements durch den Projektträger Jülich in die Wege zu leiten.
Der Stadtrat beschließt die folgenden Maßnahmen des integrierten Klimaschutzkonzepts von 2012 als Handlungsrahmen für das Anschlussvorhaben 2017-2019:
Energiemanagement (überführte Maßnahmen aus dem Aktionsplan von 2012)
  1. Kommunales Energiemanagement einführen
  2. Monitoring der Energieverbräuche der eigenen Liegenschaften
  3. Investitionsplan zur energetischen Sanierung kommunaler Liegenschaften
  4. Begleitung bei einer Mustersanierung
  5. Workshop „Verankerung des Klimaschutzgedankens i. d. Stadtverwaltung“
Klimaschutzmanagement und Erfolgskontrolle (Maßnahmen aus Kapitel 14)
  1. Indikatorensystem
  2. Mehrjahresfinanz- und Investitionsplanung
  3. Fortschreibbare CO2-Bilanz
  4. Evaluierung des Klimaschutzkonzepts
  5. Klimaschutz als Querschnittsaufgabe aller Ressorts etablieren
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, auf Basis der ausgewählten Maßnahmen und des integrierten Klimaschutzkonzepts einen Fördermittelantrag an den Projektträger Jülich für die Umsetzungsphase und die Organisation des Klimaschutzmanagements zu stellen. Der Stadtrat beauftragt den AK Energiewende 2030 die Umsetzung der genannten Maßnahmen weiterhin beratend zu begleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Energieagentur Ebersberg gGmbH und des Gesellschaftervertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 05.07.2016 ö beschließend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.07.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing hat in einer Gemeinderatssitzung in 2015 beschlossen, Gesellschafterkommune der im September 2014 gegründeten Energieagentur Ebersberg gGmbH zu werden. Satzungsgemäßer Zweck der Energieagentur ist die Förderung des effizienten und klimafreundlichen Energieeinsatzes und die Beratung zur Umsetzung alternativer Energieprojekte im Landkreis Ebersberg mit dem Ziel der Umsetzung der Energiewende 2030.
Die Stellung der als Gesellschafter beigetretenen Gemeinden war in der Satzung in der Fassung vom 15.09.2014 nicht eindeutig geklärt. Nach Überarbeitung einzelner Punkte durch den Aufsichtsrat wurde die Satzung in der Fassung vom 30.03.2016 in der Gesellschafterversammlung am 8.4.2016 einstimmig angenommen, vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinderäte in den einzelnen Gesellschafterkommunen.
Stammkapital
Es wurde beschlossen, dass die Geschäftsanteile der Gemeinden auf das Stammkapital wirken und der Anteil des Landkreises am Stammkapital entsprechend reduziert wird (§ 5 der Satzung). Zur Erläuterung: Die Höhe eines Gesellschafteranteils von 500 € ergibt sich aus der satzungsgemäßen Vorgabe, dass der Landkreis die Mehrheit hält und für maximal 21 Kommunen Gesellschafteranteile vergeben werden können (mit erforderlicher  Rundung auf Hunderterbetrag). Aktuell sind 17 Kommunen Gesellschafter der Energieagentur.
Änderung des Gesellschaftsvertrages
Bei einer GmbH haften Gesellschafter bis zur Höhe ihrer Einlage für Defizite der Gesellschaft. Auf Vorschlag des Beteiligungsmanagements wird die Haftung für das Defizit anteilig des Gesellschafteranteils gestaltet. Dies hat die Konsequenz, dass bei Ausscheiden eines Gesellschafters die Höhe der Vergütung angepasst wird (§ 16 Absatz 1).
Begründung
In den eineinhalb Jahren seit der Gründung besteht eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit der Energieagentur. In einem Mittragen der Defizite wird ein deutliches Signal für solidarisches Handeln gegeben. Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Energiewende im Landkreis umzusetzen, wird gewürdigt und entsprechend gewichtet. Jede Kommune steht in der Verantwortung für das Gelingen der Energiewende im Landkreis. Die Teilhabe der Kommunen an der erfolgreichen Umsetzung von Klimaschutzprojekten wird durch die Kooperation mit der Energieagentur wesentlich gefördert.
Bei allen Projekten und Maßnahmen ist die Prämisse für die Energieagentur wirtschaftliches Handeln. Das finanzielle Risiko für die Gesellschafterkommunen ist überschaubar. Die Einflussnahme der Gesellschafter ist über die satzungsgemäßen Steuermöglichkeiten wie strategische Ausrichtung, Wirtschaftsplan etc. gegeben.
Die Energieagentur Ebersberg gGmbH wird über fünf Jahre vom Bayerischen Ministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie gefördert. Die Mitarbeiterverträge sind auf die Dauer der Förderung befristet. Gemäß Förderrichtlinie ist der Landkreis verpflichtet, gemäß Finanzierungsplan der Fördermaßnahme einen entsprechenden Eigenanteil zu übernehmen.
Sollte eine Gemeinde der Änderung des Gesellschaftsvertrages nicht zustimmen, wäre letztendlich die mögliche Konsequenz eine Kündigung der Gesellschaft mit einer Frist von neun Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres (siehe § 20).
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 05.07.2016 einstimmig für die Änderungen ausgesprochen.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Schmidberger hebt den Einsatz der Energieagentur zur Unterstützung der Stadt lobend hervor.

Beschluss

1.        Die Änderungen der Satzung der Energieagentur Ebersberg gGmbH bezüglich der Stellung der Gesellschafterkommunen (§ 5 und § 16) werden zur Kenntnis genommen.
2.        Den Änderungen des Gesellschaftervertrages hinsichtlich der Haftung für Defizite der Energieagentur Ebersberg gGmbH anteilig des Gesellschafteranteils wird zugestimmt.
Das heißt, dass die Kommunen als Gesellschafter in Höhe ihres Anteils am Stammkapital (500 €/25.000 € = 2%) haften. Das hat zur Folge, dass im Falle des Ausscheidens eine Vergütung gemäß des Wertes des Geschäftsanteils wie in § 16 formuliert erfolgt.
3.        Die Stadt bleibt Gesellschafterkommune der Energieagentur Ebersberg gGmbH auf Basis der Satzung in der Fassung vom 30.03.2016.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bericht über die Arbeit des Helferkreises Asyl - Antrag der SPD-Fraktion vom 01.07.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.07.2016 ö informativ 8

Sachverhalt

In Ebersberg befinden sich nach Aussage des Landkreises derzeit (Stand: 18.07.2016) 175 Asylbewerber, die hauptsächlich in vier Unterkünften wohnen. Von den 175 Asylbewerbern kommen aus: Afghanistan 11, Eritrea 42, Irak 4, Kongo 6, Mali 14, Nigeria 33, Pakistan 18, Senegal 16, Sierra Leone 15, Somalia 10, Türkei 2, Uganda 1 und unbekannt bzw. ungeklärt 3.
Mittlerweile sind davon 34 Personen als Asylbewerber anerkannt.
Zwei der anerkannten Asylbewerber konnten bereits von der Stadt untergebracht werden, und zwar der Eine in eine vermittelte Wohngemeinschaft, der Andere in einer Wohnung der Stadt.
Die Stadt hat bereits im Mai 19 Eigentümern von vermutlich leer stehenden Häusern oder Wohnungen mit der Frage angeschrieben, ob sie bereit wären, Wohnraum an anerkannte Asylbewerber oder sogar an die Stadt zu vermieten. Fast alle angeschriebenen Eigentümer haben sich bei der Stadt gemeldet, ein Interesse an einer Vermietung haben jedoch nur drei Eigentümer bekundet. Eine Vermietung soll aber nur an die Stadt erfolgen.
Das am meisten für die Unterbringung geeignete Objekt war allerdings schon dem Landkreis für die Unterbringung von unbegleiteten Jugendlichen versprochen worden, der entsprechende Vertrag befindet sich schon in der Verhandlung.
Das zweite Objekt müsste vor einer Anmietung überaus stark renoviert werden, da es seit einigen Jahren unbewohnt ist, über keine Heizung verfügt und zumindest Bad und Küche erneuert werden müssten. Der Eigentümer ist dazu allerdings nicht bereit.
Das dritte Objekt verfügt leider nicht über viele Zimmer, sondern nur über zwei abtrennbare Räume und einen riesengroßen Wohnraum. Das Badezimmer ist äußerst luxuriös eingerichtet. Der Eigentümer wäre sogar zum Verkauf des Objektes bereit, eine sinnvolle Unterbringung mehrerer Personen in dieser Wohnung ist aber auch nur mit erheblichen wahrscheinlich genehmigungspflichtigen Umbauten möglich.
Das städtische Gebäude in der Bürgermeister-Müller-Straße 1 ist derzeit an den Landkreis zur Unterbringung von Asylbewerbern vermietet, der Mietvertrag läuft im Herbst 2016 aus. Es ist bereits mit dem Landkreis besprochen, dass der Mietvertrag nicht verlängert wird, damit die Stadt in diesem Gebäude ausschließlich anerkannte Asylbewerber unterbringen kann. Die sukzessiv bis zum Jahresende vorzunehmenden Umzüge werden in Absprache mit dem Landkreis und dem Helferkreis vorgenommen werden.  

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erklärt Frau Pfleger, dass zur künftigen Entwicklung der Unterbringungssituation im Landkreis seitens des Landratsamtes zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen getroffen werden können, da im Staatsministerium momentan ein neues Unterbringungskonzept erarbeitet wird, das noch nicht vorliegt.


Frau Erfmann vom Kreisbildungswerk, dort zuständig für den Helferkreis Asyl, berichtet über die Arbeit des Helferkreises und beantwortet Fragen aus dem Gremium.
Zahlreiche Ehrenamtliche leisten seit nunmehr 2 Jahren kontinuierlich und ausdauernd wichtige und umfangreiche Arbeiten zur Unterstützung der Asylbewerber.

Bürgermeister Brilmayer und die Stadträte und Stadträtinnen sprachen dem Helferkreis Dank und Respekt für das intensive Engagement aus.

zum Seitenanfang

9. Benennung der Mitglieder und deren Stellvertreter des Ferienausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.07.2016 ö beschließend 9

Sachverhalt

Gemäß der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts besteht der Ferienausschuss aus dem ersten Bürgermeister als Vorsitzenden und 9 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern.
Die Fraktionen werden um Benennung der Mitglieder nebst Vertreter gebeten (CSU:4, SPD:2, GRÜNE:1(2), FW:1(2)). Die Grünen und die Freien Wähler müssten sich auf die Anzahl der Mitglieder und Vertreter einigen.
Die Sitzung des Ferienausschusses ist für Dienstag, den 23.08.2016, vorgesehen.

Beschluss

Für den Ferienausschuss werden benannt und vom Stadtrat beschlossen:
CSU-Fraktion:        Stadträte Gressierer, Abinger, Obergrusberger und stellv. Bürgermeister Riedl;
               Vertreter: Stadträte Schechner, Schedo, Matjanovski und Dr. Luther.

SPD-Fraktion:        Stadträtin Schurer und Stadtrat Münch;
Vertreter: Stadtrat Mühlfenzl und Stadträtin Platzer.

GRÜNE-Fraktion:        Stadträtin Schmidberger;
Vertreter: Stadtrat Goldner

FW-Fraktion:        Stadträte Hilger und Otter;
Vertreter: Stadtrat Zwingler und stellv. Bürgermeister Ried

Die Sitzungsferien werden auf den Zeitraum vom 01.August bis 15. September 2016 festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.07.2016 ö informativ 10

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.

zum Seitenanfang

11. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.07.2016 ö informativ 11

Sachverhalt

  1. Stadtrat Münch regt an, während des diesjährigen Volksfestes die Menge des anfallenden Abwassers und die Zahl der notwendigen Abfuhren zu dokumentieren.
    Bürgermeister Brilmayer erklärte, dass dies bereits geplant ist.

  1. Stadtrat Schedo bat, sukzessive den Zustand der Verkehrszeichen im Stadtbereich zu prüfen, da zahlreiche beschmierte und beklebte Schilder die evtl. Ahndung von Verstößen erschweren.

Datenstand vom 22.08.2019 09:13 Uhr