Datum: 16.07.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 ESF-geförderte Ganztagesklasse
2 Ehrung Feuerwehrmitglieder
3 Förderung von Singklassen ab dem 01.09.2019
4 Örtliche Rechnungsprüfung 2018 und Jahresabschluss 2018
5 Wahl Seniorenbeirat 2020 - Satzungsänderung
6 7. Änderung des Flächennutzungsplans -Aßlkofen West; a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2, sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern gem. § 4 Abs. 2 b) Feststellungsbeschluss
7 Sanierung und Erweiterung Schule und Kinderbetreuung Oberndorf Vorstellung der Planung, Maßnahmenbeginn
8 Berufung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters für die Durchführung der Kommunalwahl
9 Benennung der Mitglieder und deren Stellvertreter des Ferienausschusses
10 Verschiedenes
11 Wünsche und Anfragen

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1. ESF-geförderte Ganztagesklasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.07.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Nach der Stundenplanerweiterung für Deutschklassen müssen die Klassen mehr oder weniger im Ganztag unterrichtet werden. Deshalb wurden die beiden Klassen im aktuellen Schuljahr in die OGS eingegliedert, um Unterricht und Betreuung zu mischen.
Nach Vorabsprache mit der Verwaltung wurden die Deutschklassen 5-7 beim Schulamt für eine mögliche ESF-Förderung (Europäischer Sozialfonds) angemeldet. In diesem Vorverfahren wurde geprüft, ob der Standort Ebersberg überhaupt in das Förderprogramm für gebundene Ganztagesklassen aufgenommen werden könnte. Im aktuellen Schuljahr werden in ganz Bayern nur 23 neue Förderprogramme ausgeschrieben. Die Grund- und Mittelschule Ebersberg ist nun dabei berücksichtigt worden.
Ein Antrag auf Förderung musste vom Sachaufwandsträger im Einvernehmen mit der Schulleitung und dem Schulamt bei der Regierung von Oberbayern bis zum 30.06.2019 gestellt werden.
Bei der Antragstellung bestätigt der Sachaufwandsträger, dass Planungen für die Bestellung eines Kooperationspartners erfolgt sind (das wäre die Stadt Ebersberg) und verpflichtet sich, für die Klasse pro Schuljahr den Sachaufwand und eine Personalkostenpauschale von 5.500 € zu übernehmen.
Erst nach dieser Antragsstellung und einer schulaufsichtlichen Genehmigung könnten im Anschluss eine entsprechende ESF-Förderung beantragt werden.

Bei erfolgreicher Antragsstellung sind folgende Leistungen zu erwarten (Stand 2018):
·  12 Lehrerstunden, die vom Freistaat Bayern finanziert werden und einen zusätzlichen Pauschbetrag in Höhe von 6.700 € für die Anschaffung von Personalleistungen in Form von Kooperations- bzw. Einzelverträge mit externem Personal
·  Aus den Mitteln des ESF bekommen Deutschklassen im Ganztag pro Schuljahr 26.500 € für die Anstellung einer sozialpädagogischen Fachkraft für die Betreuung der Ganztagesklasse.

Welche Leistungen könnten bereits erbracht werden?
·  Die Klasse könnte im Rahmen der bestehenden OGS-Versorgung mittags über das Personal der OGS und den Caterer versorgt werden
·  Wir verfügen über geeignete Räumlichkeiten für die Einrichtung der Klasse im Schulhaus an der Baldestraße
·  Das Betreuungspersonal der Stadt Ebersberg könnte im Rahmen der Ganztagesklasse eingesetzt werden, zumindest aber zusätzliche Betreuungsaufgaben übernehmen
·  Mit dem ESF-Etat könnte vorhandenes SozPäd-Personal zusätzlich eingesetzt oder aber auch neue Kräfte angestellt werden.

Welcher Verwaltungsaufwand kommt auf die Stadt Ebersberg zu?
·  Als Teilnehmer am ESF-Förderverfahren müssen über die Schülerbewegungen in der Deutschklasse beim ESF Rechenschaft abgelegt werden. Die Stadtverwaltung erhält einen Zugang  in ein ESF-Portal, in dem alle Schüler verzeichnet werden müssen. In Zusammenarbeit mit der Schulleitung müssen alle Schülerbewegungen verbucht werden
·  Der Stadtverwaltung obliegt die Einstellung (Vergaberecht beachten) und die Führung des sozialpädagogischen Fachpersonals.

Aktueller Sachstand:
Das Staatliche Schulamt hat die GSMS Ebersberg als potenziellen Förderstandort ans StMUK gemeldet und die GSMS Ebersberg ist für das Förderverfahren ausgewählt werden. Der Förderantrag des Sachaufwandsträgers mit einem pädagogischen Konzept der Schule musste bis zum 30.06.2019 gestellt werden. Aktuell wird auf die Genehmigung des gebundenen Ganztageszuges gewartet, danach könnte in die ESF-Förderung eingetreten werden.

Diskussionsverlauf

Schulleiter Herr Bär berichtet aus dem täglichen Ablauf in der Offenen Ganztagesschule und der Deutschklasse und beantwortet Fragen zu Belegungen/Wartelisten, dem zu erwartenden Verwaltungsaufwand und seiner Einschätzung zu der gebundenen Ganztagesschule im Schulverbund.

Beschluss

Der Stadtrat befürwortet die Antragstellung auf Förderung im ESF-Verfahren und beauftragt den Bürgermeister, das entsprechende Verfahren in Abstimmung mit der Schulleitung zu betreiben. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Ehrung Feuerwehrmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.07.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bürgermeister Brilmayer dankt den anwesenden langjährigen Mitgliedern der Feuerwehr Ebersberg und ihrem Kommandanten für ihr großes Engagement und ihren ehrenamtlichen Einsatz.
Für 25 Jahre im Feuerwehrdienst wird der Kamerad Robert Schäfer und für 40 Jahre im Feuerwehrdienst werden die Kameraden Peter Binder von der Feuerwehr Egglburg und Bernhard Wagner von der Feuerwehr Ebersberg mit der Medaille der Stadt Ebersberg sowie der Kamerad Josef Schechner von der Feuerwehr Egglburg für 50 Jahre  mit dem Großen Ehrenzeichen des Freistaates Ba yern geehrt.

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3. Förderung von Singklassen ab dem 01.09.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.07.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Schulleiter Herr Bär trägt den gemeinsamen Antrag der Grund- und Mittelschule Ebersberg und der Musikschule auf Finanzierung von vier Singklassen (alle vier ersten Klassen) vor. In den Singklassen würde eine speziell ausgebildete Lehrkraft der Musikschule einmal pro Woche und Klasse in die Schule kommen und im Tandem mit Grundschullehrkraft das aktive Musizieren im schulischen Musikunterricht stärken. Dafür ist ein Sonderzuschuss der Stadt an die Musikschule zur Deckung der im Projekt gebundenen Selbstkosten in Höhe von 2.470 € pro Klasse und Schuljahr nötig.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Einführung von Singklassen an der Grund- und Mittelschule für die vier ersten Klassen und den dafür notwendigen Sonderzuschuss in Höhe von 2.470 € pro Klasse und Schuljahr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Örtliche Rechnungsprüfung 2018 und Jahresabschluss 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 25.06.2019 ö vorberatend 1
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.07.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Kämmerei hat die Jahresrechnung 2018 gem. Art. 102 Abs. 2 erstellt und dem Rechnungsprüfungsausschuss sowie in der Anlage zur Sitzungsladung den Mitgliedern des Stadtrats vorgelegt.
Der stellv. Kämmerer Josef Gibis trägt die wesentlichen Punkte der Jahresrechnung in einer Präsentation vor.
Die Haushaltsrechnung 2018 schließt mit folgenden Summen in Einnahmen und Ausgaben ab:
Verwaltungshaushalt:        31.009.601,63 €
Vermögenshaushalt:        8.089.410,17 €
Gesamt:        39.099.011,80 €
Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss (Frau Schurer (Vors.), Frau Schmidberger, Herr Obergrusberger, Herr Schedo und Herr Zwingler) hat am 14. und 15. Mai 2019 die Jahresrechnung samt Belege gem. Art. 103 GO geprüft.
Für den Rechnungsprüfungsausschuss  trägt die Vorsitzende Stadträtin Schurer aus der Niederschrift der örtlichen Rechnungsprüfung vor, dass
  • Überschreitungen der Haushaltsansätze in überschaubarem Maße festzustellen und im Einzelnen begründet sind
  • die Einnahmen rechtzeitig eingehen und Kasseneinnahmereste nur in angemessener Höhe vorhanden sind
  • bei Stundung, Niederschlagung und Erlass ordnungsgemäß verfahren wurde
  • Beschlüsse des Stadtrats und seiner Gremien haushalterisch richtig ausgeführt wurden
  • Ausgaben nur in notwendiger und angemessener Weise angefallen sind
  • die Buchungen ausreichend belegt waren
  • die Vermögensgegenstände vollständig erfasst sind.
Die Rechnungsprüfung reklamiert, dass das Vergabe- / Angebotseinholungsverfahren oftmals unzureichend dokumentiert ist und regt eine Dienstanweisung zur grundsätzlichen Regelung dazu an.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich auch über den anstehenden elektronischen Rechnungseingang mit Änderung des Workflows bei der Anordnungserstellung sowie über die Einführung der Umsatzsteuerpflicht zum 01.01.2021 und die umfangreichen Vorarbeiten dazu in der Kämmerei informiert.
Abschließend führte Herr Stalla die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschuss durch neue Turnhalle in der Floßmannstraße.
Die Prüfung hat insgesamt keine Beanstandungen ergeben, die zu einer Änderung der Abschlusszahlen 2018 führen würden. Die Bücher werden sehr sorgfältig geführt. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.06.2019 dem Stadtrat einstimmig empfohlen, die Jahresrechnung festzustellen und die Verwaltung zu entlasten.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Schurer dankt der Verwaltung für die sehr gute Vorbereitung und Begleitung der Rechnungsprüfung und weist noch einmal auf eine Verbesserung der digitalen Dokumentation im Bereich kleinerer Vergaben hin.

Beschluss

Der Stadtrat stellt die vorliegende und § 77 Abs. 1 und 2 KommHV-Kameralistik entsprechende Jahresrechnung 2018 nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung fest (BGM ist stimmberechtigt)

21 Ja : 0 Nein

und entlastet die Verwaltung gem. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung (BGM ist nicht stimmberechtigt -keine eigene Entlastung-).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Wahl Seniorenbeirat 2020 - Satzungsänderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 21.05.2019 ö beschließend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.07.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Seniorenbeirat der Stadt Ebersberg regt an, die Wahl zum Seniorenbeirat nicht wie bisher durch eine Kandidatenversammlung vornehmen zu lassen, sondern durch direkte Wahl aller Wahlberechtigten vorzunehmen. Dadurch würde die Legitimation der Gewählten deutlich steigen.
Eine direkte Wahl ist nach geltender Satzung nicht möglich, könnte aber durch folgende Änderung des §4 ermöglicht werden:

Bisher: § 4
Feststellung der stimmberechtigten Mitglieder
(1)        Jeweils im April des Jahres, in dem eine Stadtratswahl stattfindet, wird durch den Bürgermeister eine Kandidatenversammlung einberufen und geleitet.
(2)        Die Kandidatenversammlung setzt sich aus den nach § 3 wählbaren Personen, die schriftlich ihr Einverständnis zur Teilnahme und zur Kandidatur erklärt haben, zusammen.
(3)        Die Kandidatenversammlung wählt aus ihrer Mitte die sieben Mitglieder des Seniorenbeirates.
(4)        Gewählt sind die sieben Kandidaten/Kandidatinnen mit der höchsten Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.        
Anzuwenden ist das Verfahren der Sammelabstimmung.        
(5)        Die gewählten Mitglieder werden jeweils durch den Stadtrat bestätigt.
     (6)        Scheidet ein Mitglied aus, so rückt die Kandidatin /der Kandidat mit der nächsthöheren   Stimmenzahl nach.

Neu: §4
Wahl der stimmberechtigten Mitglieder
  1. Jeweils im Juni des Jahres, in dem eine Stadtratswahl stattfindet, wird die Wahl zum Seniorenbeirat durchgeführt.
  2. Dafür ruft der Bürgermeister dazu auf, bis zum 30.04. des Jahres Kandidaten für den Seniorenbeirat zu benennen.
  3. Die Wahl findet bis zum 30.06. des Jahres statt, wahlberechtigt sind alle, die das 60. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in Ebersberg haben.
  4. Gewählt sind die sieben Kandidaten/Kandidatinnen mit der höchsten Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Anzuwenden ist das Verfahren der Sammelabstimmung (bis zu 7 Stimmen, pro Kandidat aber nur eine).
  5. Die gewählten Mitglieder werden jeweils durch den Stadtrat bestätigt.
  6. Scheidet ein Mitglied aus, so rückt die Kandidatin /der Kandidat mit der nächsthöheren Stimmenzahl nach.


Der Verwaltungsaufwand für diese Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates ist höher als bei der Variante mit der Kandidatenversammlung (Aufruf zur Meldung von Kandidaten, Erstellung und Versand der Kandidatenliste, Zählung der abgegebenen Stimmen), ist aber trotz der vorher stattfinden Kommunalwahl zu bewältigen. Die Kosten für die Wahl der Mitglieder sind höher, da eine Kandidatenliste ggfs. mit Fotos der Kandidaten erstellt und allen Wahlberechtigten (derzeit rund 3.200) ein Stimmzettel nebst Freiumschlag zugesendet werden würde.
Es ist aber zu erwarten, dass die Bekanntheit und Akzeptanz des Seniorenbeirates durch die direkte Wahl deutlich steigen wird. Der Umwelt- Sozial- und Kulturausschuss hat dem Stadtrat in seiner Sitzung am 21.05.2019 einstimmig die Neufassung des §4 der Satzung über den Seniorenbeirat der Stadt Ebersberg in der vorliegenden Fassung empfohlen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Neufassung des §4 der Satzung über den Seniorenbeirat der Stadt Ebersberg in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. 7. Änderung des Flächennutzungsplans -Aßlkofen West; a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2, sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern gem. § 4 Abs. 2 b) Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.06.2019 ö vorberatend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.07.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Vorgeschichte:
Am 15.12.2015 wurde der Einleitungsbeschluss für die 7. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 21.11.2018 bis 21.12.2018 durchgeführt.
Die Behandlung der Stellungnahmen erfolgte am 12.02.2019 im Technischen Ausschuss, am 26.02.2019 im Stadtrat.
Anschließend wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 11.04.2019 bis 13.05.2019 durchgeführt.

Vorbemerkung:
Die Stellungnahmen 3.1 bis 3.3 von Seiten der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bedingen keine Änderungen. Deshalb werden jeweils die Stellungnahmen 3.1 bis 3.3 in einem zusammengefassten Beschluss abgehandelt.



1.        Keine Rückmeldung haben abgegeben
1.1        Landratsamt Ebersberg, Wasserrecht
1.2        Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
1.3        Bayerischer Bauernverband
1.4        Amt für ländliche Entwicklung
1.5        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
1.6        Kreisjugendring
1.7        Stadt Grafing
1.8        Bund Naturschutz, Ebersberg
1.9        Landesbund für Vogelschutz, Zorneding
1.10        Stadt Ebersberg, Amt für Familie und Kultur
1.11        Wasser- und Bodenverband Hörmannsdorf

2.        Keine Einwände / Bedenken haben abgegeben:
2.1        Regionaler Planungsverband München, Schreiben vom 23.04.2019
2.2        Stadt Ebersberg, Abfall/Umwelt, Schreiben vom 10.05.2019
2.3        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ebersberg, Schreiben vom 13.05.2019
2.4        Landratsamt Ebersberg, staatliche Bauverwaltung, Schreiben vom 09.05.2019
2.5        Landratsamt Ebersberg, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 09.05.2019
2.6        Markt Kirchseeon, Schreiben vom 12.04.2019

3.        Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:
3.1        Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 12.04.2019
3.2        Landratsamt Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 09.05.2019
3.3        Stadt Ebersberg, Tiefbauamt, Schreiben vom 15.04.2019
       



Behandlung der Stellungnahmen:
    1. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 12.04.2019
      Unter Hinweis auf die Stellungnahme vom 26.11.2019 wird auf die Ergebnisse der letzten Stellungnahme verwiesen:
Das Vorhaben entspreche bei Beachtung nachfolgender Punkte im nachfolgenden Bauleitplanverfahren grundsätzlich den Erfordernissen der Raumordnung.
Der geplante Hundeübungsplatz müsse landesplanerisch nicht als neue Siedlungsfläche im Sinne des LEP-Ziels 3.3 bewertet werden, sofern gewährleistet sei, dass durch die Sicherung einer bereits bestehenden Freizeiteinrichtung lediglich eine geringfügige Inanspruchnahme von Flächen verbunden sei.
Auf der Ebene des Flächennutzungsplans könne dies nicht abschließend bewertet werden, so dass zum Umfang der baulichen Anlagen erst im Rahmen des nachfolgenden Bauleitplanverfahrens Stellung genommen werde.
Laut dem Abwägungsprotokoll vom 12.02.2019 seien derzeit keine weiteren städtebauliche Entwicklung oder planerische Aktivitäten vorgesehen.
In den neu vorgelegten Planunterlagen vom 26.02.2019 hätten sich keine landesplanerisch relevanten Änderungen ergeben. Somit bestehe auch kein Anlass für eine erneute Bewertung aus fachlicher Sicht.
Das Vorhaben entspreche somit bei Beachtung der o.g. Punkte im nachfolgenden Bauleitplanverfahren weiterhin grundsätzlich den Erfordernissen der Raumordnung.
   
       Stellungnahme:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Für den Flächennutzungsplan ergibt sich durch die Stellungnahme kein Änderungsbedarf.

Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.

3.2        Untere Naturschutzbehörde, Landratsamt Ebersberg, Schreiben vom 09.05.2019
Aus naturschutzfachlicher und –rechtlicher Sicht bestünden zu dem Vorhaben grundsätzlich keine Einwände und Bedenken.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den bereits existierenden Nutzungen um eine erhebliche Beeinträchtigung von Natur- und Landschaft gemäß § 14 BNatSchG handele. Die Abarbeitung der Eingriffsregelung sei im Zuge des nachgeordneten Verfahrens abzuarbeiten.

Stellungnahme:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise bezüglich der Eingriffsregelung betreffen nachfolgende Planungen. Für den vorliegenden Flächennutzungsplan besteht kein Änderungsbedarf.

Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.

3.3        Tiefbauamt Stadt Ebersberg, Schreiben vom 15.04.2019
In seiner Stellungnahme verweist das Tiefbauamt auf seine Stellungnahme vom 17.12.2018:
Bezüglich Wasserversorgung und Kanalisation wird von Seiten des Tiefbauamtes festgestellt, dass die baulichen Anlagen des Hundeübungsplatzes nicht an das öffentliche Ver- und Entsorgungsnetz angeschlossen seien. Es bestünden Anschlussmöglichkeiten. Im Falle eines Anschlusses seien die entsprechenden Planunterlagen 3-fach beim Tiefbauamt der Stadt Ebersberg zur Prüfung und Genehmigung einzureichen.
Die verkehrliche Erschließung sei gesichert. Ein Stellplatznachweis gemäß der städtischen Satzung sei beizubringen.
Allgemein werde darauf hingewiesen, dass notwendige Erschießungsmaßnahmen vom jeweiligen Antragsteller in Abstimmung mit der Stadt Ebersberg durchzuführen seien.
Stellungnahme:
Das Schreiben wurde bereits am 26.02.2019 in die Abwägung eingestellt und in ausreichendem Umgang behandelt. Eine weitere Behandlung ist nicht erforderlich.
Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.

Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Zusammengefasster Beschluss zu den Punkten 3.1 bis 3.3:
Der Stadtrat macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 26.02.2019 zu Eigen und stimmt den Behandlungsvorschlägen 3.1 bis 3.3 zu.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB und stimmt den erläuterten Beschlussvorschlägen zu.
Der Stadtrat stellt die 7. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Aßlkofen West“ mit Begründung und Umweltbericht unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 16.07.2019 fest.
Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, die Genehmigung für den Flächennutzungsplan einzuholen und nach erfolgter Genehmigung öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Sanierung und Erweiterung Schule und Kinderbetreuung Oberndorf Vorstellung der Planung, Maßnahmenbeginn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.06.2019 ö beschließend 4
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.07.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Sitzung vom Technischen Ausschuss vom 09.04.2019 wurde die überarbeitete Konzeptstudie vom Architekturbüro Leukert & Riedl vorgestellt. Für die Turnhalle sind 2 Varianten möglich.
In der Sitzung wurde entschieden, dass die Varianten in den Fraktionen diskutiert werden sollen und in einer der nächsten Sitzungen das Ergebnis vorgestellt wird. Ein Vertreter des Architekturbüros wird anwesend sein, um mögliche Fragen zu beantworten. Beiliegend, wie in der Sitzung besprochen ist die Kostenzusammenstellung für die beiden Varianten, mit und ohne Turnhallenbearbeitung.
In der Variante 2 wird die Turnhalle erneuert und vergrößert, so dass eine Kleinturnhalle, die gefördert werden kann, entsteht. Hier werden auch Nebenräume und Lager für die Sportgeräte geschaffen. Ein Zuschuss wird nur bei Variante 2 gewährt.
Aus Sicht der Verwaltung wäre die Variante 2 mit Neubau der Turnhalle die zukunftsträchtigste. Eine Sanierung der bestehenden Turnhalle würde zudem auch höhere Ausgaben für die Stadt bedeuten.
Derzeit wird die schulaufsichtliche Genehmigung bei der Regierung von Oberbayern eingeholt. Parallel dazu wurden auch Gespräche mit der Zuschussbehörde geführt. Hier wurden mögliche Förderungen angesprochen:

Zuschüsse Kinderhaus: Förderantrag nach Art. 10 BayFAG und dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 (4. SIP). Neben der FAG-Förderung gibt es hier einen Zuschlag von 35 % auf die zuweisungsfähigen Ausgaben. Der vollständige Förderantrag ist bis Ende August 2019 einzureichen.

HPT Plätze: Jeder Platz, den ein Kind mit (drohender) Behinderung belegt und der entsprechende Bedarf bestimmt oder anerkannt ist wird 3-fach gewertet.

Zuschüsse Turnhalle: Förderantrag nach FAG, schulaufsichtliche Genehmigung ist Voraussetzung.

Zuschüsse Schülerbetreuung: Förderantrag nach FAG + FAG 15 schulaufsichtliche Genehmigung, bzw. Erlaubnis ist erforderlich.

Für die Einreichung der Förderanträge ist ein Beschluss vom Stadtrat für die Maßnahme erforderlich. Der Technische Ausschuss als Fachgremium erteilte in seiner Sitzung am 04.06.2019 eine einstimmige Empfehlung an den Stadtrat.  
 

Diskussionsverlauf

StR Schechner als Vertreter der CSU favorisiert die Variante 2 mit der Erneuerung und Erweiterung der Turnhalle zu einer Kleinturnhalle. Bei Erweiterung des Kindergartenbereiches wäre die vorhandene Turnhalle zu klein.
Als Anregung für die Planung wurde seitens Herrn Schechner auf die derzeitige Parkplatzsituation und Spielplatzsituation verwiesen, eine Vergrößerung ist hier erforderlich. Zusätzlich regt er an für den Kinderbetreuungsbereich im Osten einen direkten Ausgang zu schaffen und für die Abendnutzung ein eigener Zugang für die Turnhalle einzuplanen.
Für die Beheizung des Gebäudes regt er an, ein zusätzliches Nahwärmenetz aufzubauen.
StRin Platzer als Vertreterin der SPD favorisiert ebenfalls die Variante 2, wünscht sich auch einen direkten Zugang für die Vereinsnutzung der Halle.
StR Ried als Vertreter der Freien Wähler spricht sich für die Variante 2 aus und sieht hierin für die Zukunft die vernünftigste Lösung.
StRin Behounek Vertreterin der Grünen stimmt ebenfalls für die Variante 2.
StR Lachner weist noch darauf hin, dass die Variante 2 mit der Kleinturnhalle die kostengünstigere Lösung ist, da für eine Sanierung der bestehenden Halle keine Fördermittel zur Verfügung stehen.  

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die  vom Architekturbüro vorgestellte Sanierung und Erweiterung der Schule und Kinderbetreuung in Oberndorf in der Variante 2 weiter zu bearbeiten und die Zuschussanträge einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Berufung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters für die Durchführung der Kommunalwahl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.07.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Für die Durchführung der Kommunalwahl am 15. März 2020 beruft der Stadtrat gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz den Wahlleiter und seinen Stellvertreter. Der Wahlleiter beruft dann die vier Mitglieder des Wahlausschusses und deren Stellvertreter.

Beschluss

Der Stadtrat beruft für die Durchführung der Kommunalwahlen 2020 den 1. Bürgermeister Walter Brilmayer zum Gemeindewahlleiter und den städtischen Verwaltungsbeamten Erik Ipsen zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Benennung der Mitglieder und deren Stellvertreter des Ferienausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.07.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Gemäß der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts besteht der Ferienausschuss aus dem ersten Bürgermeister als Vorsitzenden und 9 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern.
Die Fraktionen werden um Benennung der Mitglieder nebst Vertreter gebeten (CSU:4, SPD:2, GRÜNE:1(2), FW:1(2)). Die Grünen und die Freien Wähler müssten sich auf die Anzahl der Mitglieder und Vertreter einigen.
Die Sitzung des Ferienausschusses ist für Dienstag, den 13.08.2019, vorgesehen.

Beschluss

Für den Ferienausschuss werden benannt und vom Stadtrat beschlossen:
CSU-Fraktion: Stadträte Schechner, Lachner, Gressierer und Matjanovski
Vertreter: Stadträte Brilmayer, Abinger, Schedo und Obergrusberger
SPD-Fraktion: Stadträte Münch und Platzer
Vertreter: Stadträte Rauscher und Mühlfenzl
GRÜNE-Fraktion: Stadträte Behounek und Dr. Schulte-Langforth
Vertreter: Stadtrat Goldner
FW-Fraktion: Stadtrat Otter
Vertreter: Stadtrat Zwingler  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.07.2019 ö informativ 10

Sachverhalt

  1. Bürgermeister Herr Brilmayer weist auf den Termin am 18.07. um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses hin. Dort wird Architekt Gollwitzer den neuesten Stand der Hallenbadplanung vorstellen und der Betriebsleiter Herr Puls wird zur Betriebsführung vortragen.
  2. Herr Gibis gibt die im Zeitraum vom 01.05.2019 bis zum 16.07.2019 eingegangenen Spenden bekannt.

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Annahme der Spenden im Zeitraum vom 01.05.2019 bis zum 16.07.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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11. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.07.2019 ö informativ 11

Sachverhalt

  1. Auf die Fragen von Stadträtin Schmidberger, wie weit die Planung von neuen Fahrradabstellplätzen am Bahnhof ist, auch vor dem Hintergrund des entsprechenden Förderprogramms des Bundes, kündigt Bürgermeister Brilmayer einen Bericht in der nächsten Sitzung des Technischen Ausschusses an.
  2. Stadträtin Schmidberger informiert darüber, dass der AK 2030 zu seiner nächsten Sitzung die Initiatoren der Grafinger Fridays For Future Demonstranten einladen wird. Bürgermeister Brilmayer berichtet darüber, dass der Landkreis zur Klimaschutzregion werden möchte.
Auf die Anregung von Stadtrat Otter, einen eventuellen Nachtragshaushalt für Verpflichtungsermächtigungen zur Ausschreibung von Bauleistungen im Waldsportpark schon im Ferienausschuss zu beraten, entbrennt eine kontroverse Debatte. Bürgermeister Brilmayer hält vor einem Beschluss des Stadtrates eine Beratung im Finanzausschuss für unbedingt erforderlich. Zudem müsse die weitere Entwicklung des Haushaltes 2019 beobachtet werden.

Datenstand vom 07.11.2019 09:07 Uhr