Datum: 05.11.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:45 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht über die Maßnahmen am Museum und an der Umweltstation Ebersberger Forst
2 Vorstellung der Treibhausgasemissionsbilanz der Stadt Ebersberg
3 Maßnahmen Runder Tisch Energiewende und Klimaschutz
4 Unterstützung des Landkreises Ebersberg bei der Errichtung einer Wasserstofftankstelle; Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.08.2019
5 Prüfung der Möglichkeiten einer vollständigen Kostenfreiheit der Kinderbetreuung; Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 23.09.2019
6 Bericht über die Kindertagesstättensituation
7 Störstoffproblematik bei der Biomüllabfuhr; Sachstandsbericht und Vorstellung von Lösungsansätzen
8 Mietzuschuss für den Waldhort; Antrag des Vereins Freier Waldhort Ebersberg vom 08.10.2019
9 Beratung und Beschlussfassung über den Kriterienkatalog Bauland
10 Verschiedenes
11 Wünsche und Anfragen

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1. Bericht über die Maßnahmen am Museum und an der Umweltstation Ebersberger Forst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 05.11.2019 ö informativ 1

Sachverhalt

Die Leiterin des Museums Wald und Umwelt und der Umweltstation Ebersberger Forst Frau Linke berichtet über die Arbeit des Jahres 2019, beantwortet Fragen und bedankt sich für die gute Zusammenarbeit. Frau Linke wird sich ab dem 01.01.2020 beruflich verändern.

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2. Vorstellung der Treibhausgasemissionsbilanz der Stadt Ebersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 05.11.2019 ö informativ 2

Sachverhalt

Mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Ebersberg von 2012 hat die Stadt Ebersberg  für das Jahr 2010 eine Startbilanz über alle lokalen Treibhausgasemissionen veröffentlicht. Diese Startbilanz ist nun für die Jahre 2011 bis einschließlich 2016 mit Unterstützung der Energieagentur Ebersberg-München fortgeschrieben worden. Die Treibhausgasbilanz ist ein zentrales Instrument zur Bewertung der Entwicklung im lokalen Klimaschutz. Mit der Fortschreibung der Treibhausgasemissionsbilanz setzt die Stadt nicht nur eine weitere Maßnahme aus dem kommunalen Klimaschutzkonzept von 2012 um, sondern schafft auch gleichzeitig eine Grundlage für die im Beschluss zur Klimaschutzregion von August 2019 beschlossene regelmäßige Berichterstattung über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion von klimaschädlichen Emissionen.
Die Stadt bereitet alle zur Auswertung benötigten Daten zu den kommunalen Liegenschaften auf und stellt diese geprüft zur Verfügung. Dank des 2015 für die Liegenschaften eingeführten Energiemanagements erfolgt diese Datenauswertung inzwischen standardisiert und automatisiert.
Die Energieagentur Ebersberg-München führt die Bilanzierung nun kontinuierlich, alle zwei Jahre, fort. Eine unterjährige statistische Berichterstattung, wie im Beschluss zur Klimaschutzregion gefordert, ist zwar möglich, würde aber lediglich eine Wiederholung bereits bekannter Daten beinhalten, da die Bundesstatistiken, auf denen einige Daten beruhen, nur auf jährlicher Basis aktualisiert werden. Durch die Zusammenführung der Treibhausgasbilanzierung auf Landkreisebene ist ein direkter Vergleich mit anderen Gemeinden und Städten im Landkreis möglich. Das gewählte Tool "Klimaschutz-Planer" des Klima-Bündnis ermöglicht zudem den überregionalen Benchmark mit anderen Kommunen und  eine Veröffentlichung im Internet.
Die Berichte dienen dazu, die Entwicklung des Treibhausgasausstoßes zu erfassen und transparent darzustellen. Da für die Auswertung auch statistische Daten, beispielsweise über Emissionen im Bereich Gewerbe oder Wohnungsbau, ausgewertet werden, ist eine Gesamtauswertung nur mit einer Verzögerung von 2 Jahren möglich. Die Auswertung im kommenden Jahr wird beispielsweise die Daten für 2017 ergänzen, die Auswertung 2021 dann Angaben über das Jahr 2018 usw..
Herr Felix Wiesenberger von der Energieagentur stellt die ersten Ergebnisse der neuen Auswertung für das Stadtgebiet anhand einer Präsentation vor und beantwortet Fragen.

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3. Maßnahmen Runder Tisch Energiewende und Klimaschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 05.11.2019 ö beschließend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.11.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Stadt Ebersberg hat im Jahr 2012 ihr Integriertes Klimaschutzkonzept verabschiedet und im Jahr 2015 vom Landkreis einen Energienutzungsplan erhalten. Ein großer Teil der im Klimaschutzkonzept aufgestellten Maßnahmen wurde mittlerweile bearbeitet. Weitere sind in Planung oder werden vorbereitet. Zusätzlich wurden wichtige Grundlagen und Strukturen geschaffen, auf denen eine erfolgreiche Klimaschutzarbeit aufbauen kann. Dennoch zeigt sich, dass bei den wichtigen Kernthemen der Reduktion von Treibhausgasen und der Umsetzung der lokalen Energiewende 2030 bislang messbare Erfolge noch zu selten auftreten. Daher hat die Stadt in Kooperation mit dem AK Energiewende 2030 und der Energieagentur Ebersberg-München einen Runden Tisch zu den Themen Energiewende und Klimaschutz initiiert. Das wichtigste Ziel: Eine kleine Zahl von konkreten, umsetzbaren Maßnahmen zu identifizieren, die ab dem Jahr 2020, ergänzend zu den ansonsten bereits geplanten Klimaschutzprojekten, umgesetzt werden sollen. Es standen solche Maßnahmen im Fokus, die messbare Einsparung bei Treibhausgasemissionen oder einen Zubau an Erneuerbaren Energien bewirken sollen.
Mit Unterstützung des Arbeitskreises Energiewende 2030, dem Klimaschutzmanager und der Energieagentur Ebersberg-München wurden für den Runden Tisch 2019 dreizehn zusätzliche Energiewende-Projekte der Stadt Ebersberg definiert und aufbereitet.
In einem Workshop wurden diese Projekte in verschiedenen Arbeitsgruppen hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit und Relevanz priorisiert, eine Zeitplanung erarbeitet, konkrete Handlungsschritte definiert und ein Verantwortlicher bestimmt. Im Nachgang des Runden Tischs wurden die Projektvorschläge unter Beteiligung des AK Energiewende 2030 und der Stadtverwaltung überarbeitet, Projekte mit der niedrigsten Priorität aussortiert und alle verbliebenen Projektvorschläge mit den zu erwartenden Kosten für das Haushaltsjahr 2020 versehen. Die finale Projektauswahl und deren aktuellen Status finden Sie im Ergebnisbericht anbei (siehe Anlage).
Der AK Energiewende 2030 hat die finale Projektauswahl in seiner Sitzung am 23.09.2019 beraten und empfiehlt dem Stadtrat einstimmig die Durchführung aller Maßnahmen.

Diskussionsverlauf

Unter den Mitgliedern des A usschusses besteht Einvernehmen, dass im Bereich der Freiflächen-Photovoltaikanlagen statt einer Ausweisung von Konzentrationsflächen eher auf die Förderung von Einzelprojekten abgezielt werden sollte.

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Durchführung der vom AK Energiewende 2030 empfohlenen zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen ab 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Unterstützung des Landkreises Ebersberg bei der Errichtung einer Wasserstofftankstelle; Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.08.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 05.11.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Stadtrat Münch stellt den Antrag der SPD‐Stadtratsfraktion vom 24.08.2019 vor und begründet ihn ausführlich. Herr Siebel führt dazu aus, dass die Stadt am 26.08 ein Schreiben des Landkreises Ebersberg zum Projekt HyPerformer erhielt . Das Schreiben enthielt die Aufforderung den Infobrief umgehend an alle interessierten Unternehmen im Stadtgebiet weiterzuleiten. Als Anmeldeschluss für  interessierte Unternehmen wurde der 02.09. angegeben. Laut telefonischer Auskunft der Geschäftsführung der Energieagentur war eine direkte Bewerbung der Stadt für das Projekt  nicht möglich.
Die Stadt hat daher umgehend eine persönliche Ansprache von sechs qualifizierten Betrieben im Stadtgebiet durchgeführt. Zwei Unternehmen haben daraufhin die Interessensbekundung abgegeben. Einer der Betriebe erwägt die Errichtung einer Wasserstoff-Tankstelle auf dem eigenen Betriebsgelände und Nutzung der Technologie für Lkw. Ein weiterer Betrieb zieht die Ergänzung des eigenen Fuhrparks um einige H2-Pkw in Betracht. Zusätzlich formulierte die Stadt  ein Unterstützerschreiben, welches die Stadt als Partner des Förderprojekts, beispielsweise für die Vorstellung des Antrags bei der Staatsregierung, ausweist.
Erläuterung HyPerformer: In dem Projekt „HyPerformer“ hat der Landkreis Ebersberg gemeinsam mit den Landkreisen Landshut und München eine Bewerbung für ein gleichnamiges Bundesförderprogramm zum Thema Wasserstoff-Infrastruktur eingereicht. Die Ebersberger Bewerbung zielt auf einen vollständig geschlossenen, regionalen Wasserstoffkreislauf ab, d.h. von der regionalen, grünen H2-Erzeugung bis zum Verbrauch in den Landkreisen. Dabei gibt es zwei Kernpunkte: 1. große zentrale, aber auch dezentrale Wasserstofferzeugungsanlagen (z.B. Wasserkraftwerk bei Landshut); 2. die Wasserstoff-Distribution bzw. Verbrauch in der Region durch Mobilitätsangebote mit Bussen und Pkw sowie industrielle Intralogistik (Gabelstapler etc.) und Transportlogistik per Lkw. Weiter werden in der Region Projekte entwickelt, die stationär Wasserstoff konsumieren. Bei einer erfolgreichen Bewerbung könnte damit in Bayern ein erstes zentrales H2-Projekt vom Bund mit bis zu 20 Millionen Euro zwischen 2020 und 2023 gefördert werden.
Für die städtischen Liegenschaften hat das Bauamt eine stationäre Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff (Gebäudeenergiespeicher und Tankstelle) bereits in dem Energiekonzept für den geplanten Neubau am Waldsportpark in Abstimmung mit den Fachplanern technisch vorgesehen, sodass eine Nachrüstung dann möglich ist, sobald die Technologie wirtschaftlich vor Ort genutzt werden kann und auch ein entsprechendes Fahrzeug bei der Stadt vorhanden ist.

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss stellt fest, dass der Antrag bereits umgesetzt wurde.

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5. Prüfung der Möglichkeiten einer vollständigen Kostenfreiheit der Kinderbetreuung; Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 23.09.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 05.11.2019 ö informativ 5

Sachverhalt

Stadtrat Gressierer stellt den Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 23.09.2019 vor und begründet ihn ausführlich.
Aus der Mitte des Ausschusses wurde darauf hingewiesen, dass angesichts der anstehenden Investitionen möglicherweise keine Freiräume für weitere freiwillige ausgaben bestünden. Bei der Prüfung sollte auch die Möglichkeit einer Einkommensgrenze oder die Vornahme einer Bedarfsprüfung untersucht werden. Wert wird auch darauf gelegt, dass die Qualität der Angebote keineswegs unter einer möglichen Kostenfreiheit leiden sollte sondern im Gegenteil weiter gesteigert werden könnte. Diesbezüglich müssten auch die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen in Ebersberg in die Prüfung einbezogen werden.

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beauftragt die Stadtverwaltung, die Möglichkeit zur Herstellung einer vollständigen Kostenfreiheit der Kinderbetreuung in Ebersberg zu prüfen und sich daraus ergebende Konsequenzen, insbesondere aus haushalterischer Perspektive, für die Stadt Ebersberg darzustellen. Zu berücksichtigen ist dabei nicht nur der Wegfall der Elternbeiträge, sondern z.B. auch Kosten, die sich aus einer zu erwartenden erhöhten Betreuungsnachfrage (Personal, Räume etc.) ergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Bericht über die Kindertagesstättensituation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 05.11.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Herr Neumeier berichtet über die derzeitige Belegungssituation in den Ebersberger Kinderbetreuungseinrichtungen und beantwortet Fragen .
Kinderkrippen


Plätze
Aktiv
dv. U3
dv. Integration
BRK Krippe Kraxelbaum
12
12
12
0
Krippe St. Sebastian
12
12
12
0
Kinderlandkrippe
50
46
46
0
Villa Emilia
38
29
29
0
Krippe Oberndorf
12
0
0
0
Gesamt
124
99




Die Kinderlandkrippe ist zum 01.01.20 vollständig belegt; die Villa Emilia nimmt zum 01.01.20 drei weitere Kinder auf.
Drei Kinder werden in einer Krippe außerhalb Ebersbergs betreut. Sechs Kinder aus anderen Gemeinden besuchen die Ebersberger Einrichtungen.

Kindergärten


Plätze
Aktiv
dv. U3
dv. Integration
belegte Plätze
Kraxelbaum
78
76
2
0
78
Arche
65
62
7
7
65
St. Benedikt
105
95
3
2
102
St. Sebastian
75
75
5
0
75
Oberndorf
50
19
0
1
21
Villa Emilia
25
24
0
0
24
Waldkindergarten
20
20
0
0
20
Gesamt
418
371


385


8 Kinder werden in einem Kindergarten außerhalb Ebersbergs betreut. 11 Kinder aus anderen Gemeinden besuchen einen Ebersberger Kindergarten.






Betreuung von Schulkindern


Plätze
aktiv
Hort St. Sebastian
75
78
Waldhort
25
21
Arche
25
26
Schülerbetreuung
160
155
OGS
65
62
Gesamt
350
342

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7. Störstoffproblematik bei der Biomüllabfuhr; Sachstandsbericht und Vorstellung von Lösungsansätzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 05.11.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Frau Gehrer berichtet, dass sich in den letzten Monaten die Beschwerden der Kompostbauern über stark verunreinigte Biomüllfuhren aus Ebersberg häufen. Die Kompostbauern sortieren Störstoffe per Hand aus. Besondere Probleme ergeben sich mit der zunehmenden Verwendung von Biokunststoffen. Diese sind als kompostierbar deklariert, können aber bei der Vorsortierung kaum von herkömmlichen Kunststofftüten unterschieden werden. Außerdem werden sie bei der im Landkreis üblichen offenen Mietenkompostierung nicht vollständig abgebaut. Die Entsorgung des Biomülls aus den Komposttonnen kostet die Gemeinden im Landkreis je nach Los ca. 87,-€/t. Bei mehr als 3 % Störstoffanteil (wie der ermittelt wird, lässt das LRA den Kompostbauern weitgehend offen) kommt ein Zuschlag von jeweils ca.  51,- bis  63,- €/t je nach Los (für Ebersberg 51,- €) hinzu. Ebersberg hat in den letzten Jahren nur einmal einen Zuschlag zahlen müssen und zwar im Nov./Dez. 2016 in Höhe von 1.600,-€. Seit April 2019 werden jedoch jeden Monat Strafzahlungen fällig, bis einschließlich September beläuft sich dieser Zuschlag bereits auf knapp 10.000 €. Landkreisweit lässt sich eine deutliche Steigerung der Zahlungen aller Gemeinden ausmachen:  51.470,50 € (2016), 79.557,46 € (2017), 93.717,39 € (2018), 81.757,53 € (bis Sept. 2019). Hochgerechnet ergibt das eine Steigerung von 2016 bis 2019 um rund 100%!
Aus diesem Grund war die Komposttonne bereits 2019 ein Schwerpunktthema der Abfallberatung mit zahlreichen Aktionen und verstärkter Öffentlichkeitsarbeit. Um einen Überblick über die Verunreinigung der Komposttonnen zu bekommen, begleiteten Mitte Oktober nach ausführlicher Ankündigung in Stadtmagazin und Tagespresse eine Woche lang Mitarbeiterinnen von Abfallberatung und Steueramt jeweils zwei bis drei Stunden täglich das Kompostfahrzeug und kontrollierten die Komposttonnen auf Störstoffe.
Fazit: 814 Tonnen wurden insgesamt kontrolliert, davon wurden 87 (= 11%) beanstandet: 85 (10%) wurden mit einem gelben Zettel (Störstoffe in geringen bis mittleren Mengen), zwei mit einem roten Zettel (Störstoffe in großen Mengen, Tonne wird nicht entleert) versehen.
Folgende Maßnahmen schlägt die Verwaltung zur weiteren Verringerung der Störstoffe und künftigen Verhinderung von Sortierzuschlägen für Ebersberg vor: 
  • Weiter verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, vor allem auch in Bezug auf Biokunststoffe, evtl. auch unter Zuhilfenahme bewährter Werbeagenturen
  • Verstärkte Beratung bei Problemfällen (einzelne Geschosswohnungsbauten)
  • Kontakt zu den örtlichen Verbrauchermärkten bzgl. des Verkaufs von sog. Biokunststofftüten wg. eventueller Sortimentsänderung oder zumindest dem Anbringen eines Hinweises an den Regalen
  •  Laufende oberflächliche Sichtkontrollen der Biotonnen durch den Abfuhrunternehmer
  • Weitere Kontrollen durch Rathausmitarbeiter mit Anbringung von speziellen Anhängern in grün (alles gut gemacht), gelb (einzelne Störstoffe) und rot (viele Störstoffe, Tonne bleibt stehen)

Derzeit ist die einzige Sanktionsmöglichkeit für das Bereitstellen von Komposttonnen mit hohem Störstoffgehalt die Nichtleerung der Tonne. Der Tonnenbesitzer hat dann folgende Möglichkeiten:
🡪 Nachsortieren der Tonne und Bereitstellung zur nächsten Abfuhr
🡪 Kauf eines oder mehrerer spezieller Restmüllsäcke im Bürgerbüro (Stückpreis: 7,- €) zum Umfüllen des Komposttonneninhaltes und Bereitstellung bei der nächsten Restmüllabfuhr
🡪Transport der Komposttonnen zum Entsorgungszentrum An der Schafweide und dortige Entleerung gegen Gebühr, eine Entsorgung am Wertstoffhof ist aus hygienischen Gründen nicht möglich
Eine weitere Möglichkeit, vor allem für Hausverwaltungen wäre die Ausgabe einer speziellen Banderole im Rathaus gegen Gebühr. Damit könnten die Tonnen dann in der darauf folgenden Woche zur Restmüllabfuhr bereitgestellt werden. Voraussetzung ist eine Aufnahme in den neu auszuschreibenden Müllabfuhrvertrag sowie eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung. Damit wäre für Hausverwaltungen auch eine Möglichkeit geschaffen, die Kosten für eine gesonderte Entsorgung auf die Mieter umzulegen.

Diskussionsverlauf

Aus dem Kreise der Ausschussmitglieder wird vor allem die Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit durch sich wiederholende Berichte im Stadtmagazin und offensive Verteilung des entsprechenden Flyers im Bürgerbüro befürwortet.

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beauftragt die Verwaltung mit folgenden Aufgaben:
a) Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Komposttonne im kommenden Jahr. Die dafür nötigen Mittel sind im Haushalt 2020 bereit zu stellen.
b) Aufnahme der Möglichkeit einer gesonderten Abholung verunreinigter Komposttonnen über die Restmüllabfuhr in den neuen Müllabfuhrvertrag. Entsprechend ist die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Ebersberg anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Mietzuschuss für den Waldhort; Antrag des Vereins Freier Waldhort Ebersberg vom 08.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 05.11.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Verein Freier Waldhort beantragt mit Schreiben vom 08.10.2019 einen Zuschuss zur Miete. Der Verein hat Räumlichkeiten angemietet, in denen die Schulkinder ihr Mittagessen einnehmen und die Hausaufgaben erledigen, bevor sie in den Wald ziehen, um  dort den Nachmittag zu verbringen. Für diese Räumlichkeiten ist eine monatliche Miete von derzeit 1.005 € fällig. Der Mietvertrag enthält eine Gleitklausel, die eine jährliche Anpassung von 2 % vorsieht (am Anfang im Jahr 2012 betrug die Miete 893 €).
Um für immer wieder fällige Reparaturen und Ersatzbeschaffungen ein kleines Polster bilden zu können, beantragt der Verein einen Zuschuss zu den Raumkosten in Höhe von 250 €.

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt, den Verein Freier Waldhort ab sofort mit einem Mietzuschuss in Höhe von 250 € zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Beratung und Beschlussfassung über den Kriterienkatalog Bauland

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 05.11.2019 ö vorberatend 9
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.11.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der letzten Sitzung des Arbeitskreises am 23.04. ist vereinbart worden, dass mit einem Fachanwalt geklärt werden soll, welche Kriterien aus dem Einheimischenmodell auf die Grundstücksvergabe auf dem freien Markt angewendet werden können.
Der Fachanwalt Dr. Figiel hat den vom Stadtrat beschlossenen Kriterienkatalog daraufhin durchgesehen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass durchaus für den freien Verkauf ein Kriterienkatalog ohne eine Einkommens- und Vermögensgrenze angewendet werden kann. Dazu müsste der vom Stadtrat beschlossene Kriterienkatalog allerdings ein wenig modifiziert werden.
Diese modifizierte Version ist wiederum im Arbeitskreis Bauland diskutiert und es sind ein paar Änderungen eingearbeitet worden. Diese Änderungen wurden Dr. Figiel zur rechtlichen Bewertung übersendet und sind im vorliegenden Entwurf eingearbeitet.
Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass es zukünftig drei Kriterienkataloge geben sollte, die sich nur in geringem Umfang voneinander unterscheiden.

Der vorliegende Entwurf für die Vergabe im Einheimischenmodell kann in etwa gleicher Form sowohl für Eigentumswohnungen und dann ohne Vermögens- und Einkommensgrenze als auch für die Vergabe von Grundstücken auf dem freien Markt angewendet werden.

Diskussionsverlauf

Unter den Mitgliedern des Ausschusses wird eingehend die Höhe der Einkommensgrenze (104.000 € oder 130.000 €) erörtert. Einig sind sich aber die Anwesenden, dass die Präambel eine Bereicherung für die Kriterien darstellt und ansonsten den Einarbeitungen von Rechtsanwalt Dr. Figiel zugestimmt wird.
Einvernehmen besteht darüber, dass die Frage der Einkommensgrenze separat und mit dem weitest gehenden Vorschlag zuerst abgestimmt wird.

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss legt die Grenze für das Jahreseinkommen in Punkt 1.6 der Kriterien auf 65.000 €/130.000 € fest.

Abstimmung: 5 Ja : 5 Nein
Damit ist der Antrag abgelehnt.

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss legt die Grenze für das Jahreseinkommen in Punkt 1.6 der Kriterien auf 52.000 €/104.000 € fest.

Abstimmung: 10 Ja : 0 Nein

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat die anliegende Version eines Kriterienkataloges für die Vergabe von Bauland im Einheimischenmodell und beauftragt den Bürgermeister, je eine weitere Version für die Vergabe von Eigentumswohnungen im Einheimischenmodell und die Vergabe von Grundstücken und Eigentumswohnungen auf dem freien Markt zu entwickeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 05.11.2019 ö informativ 10

Sachverhalt

Es gibt keine Mitteilungen.

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11. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 05.11.2019 ö informativ 11

Sachverhalt

Es gibt keine Wortmeldungen.

Datenstand vom 07.11.2019 09:28 Uhr