Datum: 20.12.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Jahresantrag Städtebauförderung 2017
2 Neuregelung der Umsatzbesteuerung
3 Örtliche Rechnungsprüfung 2015
4 Zuschuss zur Renovierung der Kirche in Egglburg
5 Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung des Hallenbades
6 Beratung und Beschlussfassung über die Verordnung über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2017
7 Verschiedenes
8 Wünsche und Anfragen

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1. Jahresantrag Städtebauförderung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.12.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Am 05.12.2016 wurde der Jahresantrag 2017 für die Städtebauförderung bei der Regierung von Oberbayern besprochen.
Die Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm ist ein Rahmenantrag, der ein in sich sinnvolles Maßnahmenbündel und ein in etwa absehbares Programm des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes abbildet.
Er dient der Beantragung eines Bewilligungsrahmens für die Innenstadtsanierung konkret für die Zeit von einem Jahr und soweit absehbar für das Folgejahr.
Die voraussichtliche Gesamtsumme der förderfähigen Kosten beträgt 2.000.000,- €. Der erforderliche Eigenanteil soll im Haushalt der Stadt bereitgestellt werden.
Über den Jahresantrag berät der Technische Ausschuss in seiner Sitzung am 13.12.2016.

Diskussionsverlauf

Auf die Einwendung von Stadträtin Schmidberger, dass ihr der Zeitplan zur Neugestaltung des Marienplatzes zu ehrgeizig sei,  erläutert Bürgermeister Herr Brilmayer die Notwendigkeit zur Anmeldung von Maßnahmen bei der Regierung von Oberbayern. Für die Umsetzung der angemeldeten Maßnahmen bedarf es entsprechender Haushaltsmittel und separater Beschlüsse des Stadtrates.
Stadträtin Matjanovski betont, dass für sie auch der generationsgerechte Ausbau von Gehwegen hohe Priorität genießt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2017 zu stellen. Die angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben liegen für 2017 bei 445.000,- €.
Der erforderliche Eigenanteil soll im Haushalt der Stadt bereitgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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2. Neuregelung der Umsatzbesteuerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.12.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Durch das Steueränderungsgesetz 2015 vom 02.11.2015 ist die Vorschrift des § 2 b neu in das Umsatzsteuergesetz eingefügt worden. Sie regelt künftig die Unternehmereigenschaft bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die Änderungen sind am 01.01.2016 in Kraft getreten, allerdings gelten im Kalenderjahr 2016 die bestehenden Regelungen weiter. Die neue Vorschrift ist grundsätzlich ab dem 01.01.2017 anzuwenden. Die juristische Person des öffentlichen Rechts kann jedoch die zeitliche Anwendung des § 2 b UStG durch Abgabe einer Optionserklärung im Rahmen einer Übergangsregelung (§ 27 Abs. 22 Satz 3 UStG) längstens bis einschließlich 2020 hinausschieben und in diesem Zeitraum weiterhin die Besteuerung nach bisherigem Recht (§ 2 Abs. 3 UStG) wählen.
Die Erklärung nach § 27 Abs. 22 S. 3 UStG ist durch die juristische Person des öffentlichen Rechts für ihr gesamtes Unternehmen und somit für sämtliche von ihr ausgeübte Tätigkeiten einheitlich abzugeben. Eine Beschränkung auf einzelne Tätigkeitsbereiche oder Leistungen ist ausgeschlossen.
Die Optionserklärung ist bis spätestens 31. Dezember 2016 beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Es handelt sich um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist. Die Optionserklärung kann in den folgenden Jahren mit Wirkung vom Beginn eines auf die Abgabe folgenden Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf muss sich hinreichend deutlich auf die ursprünglich abgegebene Optionserklärung beziehen. Nach dem Widerruf ist die Abgabe einer erneuten Optionserklärung nicht mehr möglich.
Zu welchem Zeitpunkt der Übergang zum neuen Recht zu empfehlen ist, lässt sich in der Praxis nur schwer sagen. Vielmehr hängt dies von den einzelnen Konsequenzen aller bestehenden und künftigen umsatzsteuerrelevanten Tätigkeiten der Stadt Ebersberg ab. Als Grundlage hierzu wird eine „§ 2 b UStG-Inventur“ unablässig sein.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass – vorbehaltlich eines etwaigen Widerrufs – für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen weiterhin § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung angewendet wird .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Örtliche Rechnungsprüfung 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 18.10.2016 ö vorberatend 1
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.12.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Bay. Gemeindeordnung stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30.06. des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.
Die Jahresrechnung 2015 wurde mit allen Anlagen fristgerecht erstellt und von der örtlichen Rechnungsprüfung geprüft.
Der örtl. Rechnungsprüfungsausschuss setzt sich zusammen:
       die Vorsitzende:                Frau Schurer  
       die Mitglieder:                Frau Schmidberger, Herr Obergrusberger,                                                Herr Schedo und Herr Zwingler

Der Ausschuss hat die Jahresrechnung 2015 heuer am 20. und 21. Juni eingehend geprüft und über die Prüfung eine Niederschrift angefertigt.
Die Endzahlen des Rechnungsjahres 2015 lagen dem Prüfungsausschuss zur Beratung vor. Die Prüfung hat insgesamt keine Beanstandungen ergeben, die zu einer Änderung der Abschlusszahlen 2015 führen würden.
Im Prüfbericht wurde u. a. Folgendes -sinngemäß zusammengefasst- festgestellt:
1.        Haushaltsüberschreitungen sind im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt festzustellen, konnten aber entweder durch Beschlüsse oder besondere Umstände begründet werden,
2.        der rechtzeitige Eingang der Einnahmen,
3.        bei Stundungen, Niederschlagungen und Erlässen wurde ordnungsgemäß  verfahren,
4.        die Beschlüsse des Stadtrates und der Ausschüsse wurden korrekt ausgeführt,
5.        alle Ausgaben wurden als notwendig und angemessen angesehen und korrekt gebucht, 
6.        sämtliche überprüfte Buchungen waren ausreichend belegt und
7.        die Vermögensgegenstände sind vollzählig erfasst.
Weiter wurde im Prüfungsprotokoll erwähnt bzw. beantragt:
       dass grundsätzlich die Anmerkungen aus dem letztjährigen Prüfbericht 2014 erledigt sind,
       dass die relativ hohen Kosten für die Internetstandleitung vom Rathaus zum Bauhof im Auge zu behalten sind und nach einer technischen besseren wie auch nach einer finanziell günstigeren Lösung gesucht werden soll,
       dass die Stadt Ebersberg am neuen Wertstoffhof keinen „Gewinn“ erzielt und
       regt an, dass sich der FiVA mit dem Haushaltszwischenbericht nochmals mit der jährlichen „Sparliste“ aus der Haushaltsplanaufstellung befasst.
Abschließend besichtigte der Prüfungsausschuss vor Ort:
       die neuen Klassenzimmer der Schule Baldestraße, welche über den Umkleiden des Hallenbades durch eine Aufstockung errichtet wurden, sowie
       die Ausbauarbeiten bzw. Neuerrichtung des Kiosks am Klostersee.

Im Gesamtergebnis wurde u. a. festgestellt, dass es -wie in den vergangenen Jahren- keinerlei Beanstandungen gibt und die Bücher sorgfältig geführt sind. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat dem Stadtrat in seiner Sitzung am 18.10.2016 einstimmig die Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung der Verwaltung empfohlen.
Stadträtin Schurer bedankt sich bei den Kollegen des Prüfungsausschusses und den Mitarbeitern der Stadtverwaltung für die gute Zusammenarbeit.

Beschluss

a)        Der Stadtrat beschließt, die Jahresrechnung 2015 gemäß Art 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung festzustellen        und (BGM ist stimmberechtigt)

22 Ja : 0 Nein

b)        die Verwaltung gem. Art 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung zu entlasten.
       (BGM ist nicht stimmberechtigt -keine eigene Entlastung-)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Zuschuss zur Renovierung der Kirche in Egglburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.12.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bürgermister Herr Brilmayer trägt vor, dass in der Vergangenheit bei sachverhaltsähnlichen Zuschussanträgen von Kirchen wie folgt verfahren worden ist:
Die Stadt hat die verbliebenen Selbstkosten von Kirchenverwaltungen mit einem „Freiwilligenzuschuss“ bis zu einer Höhe von einem Drittel -vorbehaltlich eines möglichen Haushaltsausgleichs- bezuschusst.
Im vorliegenden Fall ergäben sich folgende Summen:
       Gesamtkosten lt. Antrag                                € 815.000
       Eigenanteil Pfarrei 30%, entspricht                        € 244.500

       daraus 1/3-Zuschuss Stadt, entspricht                        €   81.500

Hinweis: Zuschüsse aus früheren Jahren:
       2007 Filialkirche St. Anna, Traxl, Zuschussauszahlung 2008 € 10.000
       2008 Filialkirche St. Johannes, Engelmeng, Zuschussauszahlung 2009 € 10.000
              2015 Filialkirche Haslbach, Zuschussauszahlung 2015 € 7.100

Diskussionsverlauf

Stadträtin Schmidberger und Stadtrat Schulte-Langforth vertreten die Ansicht, dass ihrer Meinung nach der Zuschuss nicht höher als 10.000 € betragen dürfte.
Andere Mitglieder des Stadtrates heben die hohe Bedeutung des historischen Baudenkmals für Ebersberg hervor und betonen, dass der Zuschuss nicht dem Ordinariat Freising gegeben werden würde, sondern der katholischen Pfarrgemeinde Ebersberg zur Bewältigung ihres Eigenanteils an der Renovierung.
Auf Bitte von Stadtrat Münch erläutert Herr Deierling von der katholischen Pfarrkirchenstiftung die geplanten Sanierungsmaßnahmen. Danach könnte der Eigenanteil der Pfarrgemeinde sogar ein wenig niedriger ausfallen, wodurch sich auch der beantragte Zuschuss verringern würde.

Beschluss

In Anlehnung an Stadtratsbeschlüsse aus früheren Jahren sowie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht beschließt der Stadtrat, einen Zuschuss für die Katholische Pfarrgemeinde St. Sebastian, Ebersberg, in Höhe von bis zu einem Drittel des Eigenanteils der Pfarrgemeinde, höchstens jedoch € 81.500, im Haushalt einzustellen. Vorbehaltlich des Ausgleichs und der Genehmigung des Haushalts bzw. erfolgter Renovierung und entsprechender Belegnachweisung kommt der Zuschuss an die Katholische Pfarrgemeinde St. Sebastian zur Auszahlung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

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5. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung des Hallenbades

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 18.10.2016 ö vorberatend 4
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.12.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Nach Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte sollte diese zum ermäßigten Eintritt in das Hallenbad berechtigen. §3 der entsprechenden Gebührensatzung müsste entsprechend geändert werden.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat dem Stadtrat in seiner Sitzung am 18.10.2016 einstimmig die Änderung der Gebührensatzung empfohlen.

Diskussionsverlauf

Auf Anregung von Stadtrat Mühlfenzl sagt Bürgermeister Herr Brilmayer im Zuge der Hallenbadsanierung eine Prüfung der Ermäßigung für Senioren zu.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Inhabern der bayerischen Ehrenamtskarte den Eintritt in das Hallenbad zu ermäßigen. Die Gebührensatzung ist entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Beratung und Beschlussfassung über die Verordnung über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 18.10.2016 ö vorberatend 5
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.12.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Gemeinsam mit dem Bund der Selbstständigen (BdS), der Vertreterin des Einkaufszentrums e-EinZ und dem Marktorganisator der Stadt sind die Markttermine und die von den Gewerbebetrieben gewünschten verkaufsoffenen Sonntage besprochen worden.
Der BdS plant nach dem großen Erfolg des Krippenweges im letzten Jahr für Sonntag, den 08.01.2017, den Abschluss des diesjährigen Krippenweges mit einem Dreikönigssingen und weiterem Rahmenprogramm.
Der Ulrichsmarkt soll dieses Jahr am 07.05., der Martinimarkt am 01.10. stattfinden.
Der Christkindlmarkt soll im Jahr 2017 ein Wochenende vor dem 1. Advent, also am 25.11. und am 26.11., durchgeführt werden.
Für die vier Sonntage 08.01., 07.05., 01.10. und 26.11.2017 wird je ein verkaufsoffener Sonntag beantragt, so dass Verkaufsstellen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein dürfen.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat dem Stadtrat in seiner Sitzung am 18.10.2016 einstimmig die Festlegung der vier verkaufsoffenen Sonntage 2017 empfohlen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt , an den Sonntagen 08.01., 07.05., 01.10. und 26.11.2017 je einen verkaufsoffenen Sonntag zuzulassen. Die entsprechende Verordnung ist auszufertigen und bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.12.2016 ö informativ 7

Sachverhalt

a) Bürgermeister Herr Brilmayer berichtet über das im Jahre 2017 in Ebersberg und Grafing geplante internationale Jazzfestival und trägt den gleichermaßen an die Stadt Grafing gerichteten Antrag auf einen Zuschuss in Höhe von 3.000 € vor. Herr Brilmayer schlägt vor, den Zuschuss in dieser Höhe zu gewähren. Die Stadt Grafing hat bereits den Zuschuss wie beantragt zugesagt.

Beschluss:
Der Stadtrat gewährt der Interessengemeinschaft EBE-JAZZ für die Durchführung des internationalen Jazzfestivals einen Zuschuss in Höhe von 3.000 €. Dieser Zuschuss ist aus den Haushalt smitteln des Jahres 2016 zu bezahlen.

22 Ja : 0 Nein

b) Herr Napieralla gibt die im Zeitraum vom 18.10. bis zum 19.12.16 eingegangenen Spenden bekannt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Annahme der genannten Spenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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8. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.12.2016 ö informativ 8

Sachverhalt

a) Stadtrat Mühlfenzl blickt als dienstältester Stadtrat auf das Jahr 2016 in Bezug auf das Weltgeschehen und die regionalen Ereignisse zurück und bedankt sich bei den Stadtratskolleginnen und –kollegen sowie bei der Verwaltung für die geleistete Arbeit.

b) Stadträtin Schmidberger spricht Bürgermeister Herrn Brilmayer ihren Dank für die Präsentation aus dem Bereich des Klimaschutzes zu Beginn der Bürgerversammlung 2016 aus. Sie regt an, dass die Verwaltung im Jahr 2017 einen Zwischenbericht über die Zielerreichung angesichts der angestrebten Energiewende im Jahr 2030 erarbeitet.

Datenstand vom 22.08.2019 09:15 Uhr