Datum: 11.02.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauantrag zur Erweiterung der Arztpraxen im Obergeschoss und Dachgeschoss auf dem Grundstück FlNr. 310/4, Gmkg. Ebersberg, Sieghartstr. 25
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 11.02.2020 | ö | beschließend | 1 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
2. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses in Holzbauweise mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 1025/3, Gmkg. Ebersberg, Dachsberg 2
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 11.02.2020 | ö | beschließend | 2 |
Sachverhalt
Das Wohnhaus soll mit einer Länge von 11,19 m und einer Breite von 8,61 m errichtet werden. Nach der o. g. Satzung muss gemäß Festsetzung die Hauslänge mindestens 1/3 größer sein als die Breite. Die Gebäudelänge müsste demnach 11,48 m betragen. Somit fehlen 29 cm. Die Antragsteller begründen dies mit der geplanten Höhenlage und mit der notwendigen Einhaltung der Abstandsflächen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Längen-/Breitenverhältnis ist durch die beantragte Befreiung nur sehr gering berührt. In der Natur wird dieses Seitenverhältnis nicht ins Auge fallen. Hinsichtlich der Abstandsflächen ist festzustellen, dass das Vorhaben ohnehin bereits eine Abstandsflächenübernahme auf das südöstlich angrenzende Nachbargrundstück (Dachsberg 4, FlNr. 1025/4) benötigt. Eine weitere Ausdehnung in der Länge würde die Abstandsflächenproblematik nur verschärfen. Somit kann hier aus Sicht der Verwaltung der beantragten Befreiung das Einvernehmen erteilt werden.
Die Antragsteller beabsichtigen, an den vorgenannten Grenzen eine Lärmschutzmauer aus Gabionen, Stein oder Holz zu errichten. Die Höhe soll 2,5 m betragen.
Die planungsrechtliche Zulässigkeit der Gabioneneinfriedung beurteilt sich nach § 34 BauGB. Solche Einrichtungen sind in der Umgebung nicht vorhanden und würden sich grundsätzlich nicht einfügen. Durch die intensiven Eingrünungsmaßnahmen können die negativen Auswirkungen der Mauer abgemildert werden. Die Eingrünungsmaßnahmen sind auch auf der Südseite des Grundstücks durchzuführen. Erforderlichenfalls ist die Wand hier um die notwendige Fläche zurückzunehmen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die vorliegende Variante entspricht den Maßgaben der Verwaltung. Die ursprünglich geplante Höhe wurde auf Forderung der Verwaltung auf 2,5 m zurückgenommen. Eine weitere Forderung der Verwaltung, die Lärmschutzmauer mit einer frei wachsenden Hecken- bzw. Strauchbepflanzung von der Straßenseite (Schwabener Straße) her einzugrünen wurde ebenfalls umgesetzt. Damit soll der Charakter einer „Stadtmauer“ direkt am Ortseingang vermieden werden. Mit der nun vorliegenden Planung besteht aus Sicht der Verwaltung Einverständnis.
Die Antragsteller haben sich gegen den vorherrschenden Straßenlärm durch geeignete passive Schallschutzmaßnahmen und im Wege der architektonischen Selbsthilfe selbst zu schützen.
Die Verwaltung weist daraufhin, dass das Gebäude die erforderliche Anbauverbotszone von Staatsstraßen (20m von der Fahrbahnkante) mit einem Abstand von 15,4 m nicht einhält. Im Laufe des weiteren Genehmigungsverfahrens ist das Staatliche Bauamt zu beteiligen. Die Einbeziehungssatzung setzt den Bauraum des Hauses genau in diesem Abstand fest. Das südlich angrenzende Wohnhaus (Dachsberg 4a, FlNr. 1025) liegt wesentlich näher an der Straße. Mit dem vorgegebenen Abstand sind nach Auffassung der Stadt die Belange der Straßenbauverwaltung gewahrt. Die Zufahrt zum Grundstück findet ausschließlich über die Straße „Am Dachsberg“ statt. Ein weiteres Abrücken des Gebäudes ist wegen der östlich angrenzenden Nachbarbebauung nicht möglich.
Diskussionsverlauf
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
3. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses als Anbau für die Errichtung einer weiteren Wohneinheit auf dem Grundstück FlNr. 872/2, Gmkg. Ebersberg, Abt-Williram-Str. 55
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 11.02.2020 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
4. Bauantrag zum Neubau eines Austragshauses auf dem Grundstück FlNr. 2908, Gmkg. Oberndorf, Motzenberg 1
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 11.02.2020 | ö | beschließend | 4 |
Sachverhalt
Diskussionsverlauf
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
5. Bauantrag zum Neubau eines Kompoststalls für Milchvieh und eines überdachten Futtertisches auf dem Grundstück FlNr. 2438, Gmkg. Oberndorf, Feichtesterfeld, nördlich Weiding
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 11.02.2020 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Außenbereich und beurteilt sich somit nach § 35 Abs. 1 BauGB. Demnach sind privilegierte Vorhaben zulässig, sofern keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.
Nachdem es sich bei der Errichtung eines Kompoststalles um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt und keine öffentlichen Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB entgegenstehen
, ist das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig.
Eine nähere Bebauung zur Ortschaft ist aufgrund der bestehenden Eigentumsverhältnisse nicht möglich.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
6. Bauantrag zum Neubau einer Güllegrube auf dem Grundstück FlNr. 2438, Gmkg. Oberndorf, Feichtesterfeld, nördlich Weiding
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 11.02.2020 | ö | beschließend | 6 |
Sachverhalt
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Außenbereich und beurteilt sich somit nach § 35 Abs. 1 BauGB. Demnach sind privilegierte Vorhaben zulässig,
sofern keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.
Nachdem es sich bei der Errichtung einer Güllegrube um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt und keine öffentlichen Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB entgegenstehen
, ist das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig.
Eine nähere Bebauung zur Ortschaft ist aufgrund der bestehenden Eigentumsverhältnisse nicht möglich.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
7. Bebauungsplan Nr. 210 - südlich Wasserburger Str.; Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 11.02.2020 | ö | beschließend | 7 |
Sachverhalt
Untergrundes für eine Versickerung vor. Es wird empfohlen, vor Baubeginn die
Grundwasserverhältnisse und die Sickerfähigkeit des Untergrundes zu erkunden.
(Niederschlagswasserfreistellungsverordnung) ist die Einleitung von unverschmutztem
Niederschlagswasser genehmigungsfrei. Gemäß NWFreiV soll als primäre Lösung eine
ortsnahe flächenhafte Versickerung über eine geeignete Oberbodenschicht angestrebt
werden. Bei der Versickerung in das Grundwasser sind die "Technischen Regeln zum
schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser"
(TRENGW) einzuhalten.
möglich zu halten. Dazu gehört die Ausbildung von Hof- und Stellflächen mit Hilfe von
durchsickerungsfähiger Baustoffen. Auf die Veröffentlichung des Landesamtes für Umwelt „Praxisratgeber für den Grundstückseigentümer, Regenwasserversickerung –Gestaltung von Wegen und Plätzen“ wird verwiesen. http://www.bestellen.bayern.de/shoplink/lfw_was_00157.htm
Landkreis Ebersberg getroffen haben, aber auch wegen möglichen Hang- und
Schichtwassers machen wir auf die Notwendigkeit einer ausreichenden Bauvorsorge
bzw. eines ausreichenden Objektschutzes aufmerksam. Wir empfehlen der Gemeinde,
zusätzliche Festsetzungen zum Objektschutz wie folgt aufzunehmen:
empfehlen eine weiße Wanne.
Treppenabgänge, Kellerfenster, Türen, Be- und Entlüftungen, Mauerdurchleitungen
etc.). Wir empfehlen 25 cm.
ausreichend hoch über GOK festgesetzt werden. Wir empfehlen 25 cm.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
8. Behandlung der Anträge und Anregungen aus der Bürgerversammlung vom 27.11.2019
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 11.02.2020 | ö | beschließend | 8 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
9. Bauliche Entwicklung südlich der Straße "Im Augrund"; FlNr. 1780, Gemarkung Ebersberg; Vorstellung der Planungsstudie
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 11.02.2020 | ö | beschließend | 9 |
Sachverhalt
Auf der Fläche sollen, ausgehend von einem statistischen Mittelwert von 90m² Geschossfläche/Wohneinheit, ca. 77 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau mit insgesamt ca. 5.518 m² - 5.984 m² Wohnfläche entstehen.
Die Ergebnisse der Strukturuntersuchung sollen dann als Vorgabe gegenüber den künftigen Investoren für eine spätere Bauleitplanung bzw. vorhabenbezogenen Bebauungsplan dienen.
Alle weiteren Untersuchungen, wie Baugrunduntersuchungen, Fragen der Erschließung, Entwässerung, der Regenwasserbehandlung etc. könnten in den nachgelagerten Verfahren durchgeführt werden und wären dann im Rahmen von städtebaulichen Vereinbarungen vom jeweiligen Investor zu tragen.
Diskussionsverlauf
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
10. Verschiedenes
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 11.02.2020 | ö | informativ | 10 |
Sachverhalt
11. Wünsche und Anfragen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 11.02.2020 | ö | informativ | 11 |
Sachverhalt
Die Anfrage wird geprüft. Das Ergebnis wird den TA-Mitgliedern mitgeteilt.
Antwort der Verwaltung:
Die Plakatierung darf ab nächster Woche beginnen. Erster Bürgermeister Brilmayer stellte fest, dass eine Gruppierung (die Freien Wähler)
sich immer wieder nicht an die Plakatierungsvorschriften hält.
Antwort der Verwaltung:
Die Sache wird gerade vorbereitet und mit der Zuschussbehörde (Städtebauförderung) abgestimmt. Nach Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann der Auftrag erteilt werden.