Datum: 31.03.2020
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Aufenthaltsräume im Dachgeschoss in eine Wohneinheit auf dem Grundstück FlNr. 182/3, Gmkg. Ebersberg, Josef-Maier-Promenade 2
2 Bauantrag zur Errichtung einer Balkonüberdachung bei einem bestehenden Mehrfamilienhaus auf dem grundstück FlNr. 842, Gmkg. Ebersberg, Floßmannstraße 5c
3 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 597/51, Gmkg. Ebersberg, Beim Doktorbankerl 4
4 Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück FlNr. 2362, Gmkg. Ebersberg, Vorderegglburg 3
5 Bauantrag zum Anbau an eine Doppelhaushälfte auf dem Grundstück FlNr. 922/16, Gmkg. Ebersberg, Haggenmillerstraße 18
6 Bauantrag zur Erweiterung eines bestehenden Mehrfamilienhauses um ein Geschoss auf dem Grundstück FlNr. 592/4, Gmkg. Ebersberg, Wasserburger Str. 6
7 Bauantrag zum Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 237, Gmkg. Ebersberg, Sieghartstr. 20
8 Bauvoranfrage für den Neubau von zwei Einfamilienhäuser und ein Carport auf dem Grundstück FlNr. 868/9, Gmkg. Ebersberg, Am Scheiblerfeld 4
9 Bebauungsplan 212 - nördlich Dr.-Wintrich-Straße, südlich Rotwandstraße und westlich Hochriesstraße; Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB;
10 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr 213 - Freiflächenphotovoltaikanlage Oberlaufing; a) Empfehlung für den Einleitungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung b) Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 213 - Freiflächenphotovoltaikanlage Oberlaufing
11 Garagen- und Stellplatzsatzung der Stadt Ebersberg; Antrag des CSU-Ortsverbandes Ebersberg und der CSU-Stadtratsfraktion Ebersberg auf Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Stellplatzsatzung; TA-Sitzung vom 09.07.2019, TOP13, öffentlich
12 Verschiedenes: Überprüfung der verkehrlichen Situation an der Kreuzung Münchener Straße und Zur Gass im Bereich des Geh- und Radweges
13 Wünsche und Anfragen
14 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 215 - nördlich Am Priel, westlich der Zufahrt zur Heldenallee; a) Empfehlung für den Einleitungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung b) Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 215 - nördlich Am Priel, westlich der Zufahrt zur Heldenallee

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1. Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Aufenthaltsräume im Dachgeschoss in eine Wohneinheit auf dem Grundstück FlNr. 182/3, Gmkg. Ebersberg, Josef-Maier-Promenade 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 31.03.2020 ö beschließend 1
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2. Bauantrag zur Errichtung einer Balkonüberdachung bei einem bestehenden Mehrfamilienhaus auf dem grundstück FlNr. 842, Gmkg. Ebersberg, Floßmannstraße 5c

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 31.03.2020 ö beschließend 2
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3. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 597/51, Gmkg. Ebersberg, Beim Doktorbankerl 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 31.03.2020 ö beschließend 3
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4. Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück FlNr. 2362, Gmkg. Ebersberg, Vorderegglburg 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 31.03.2020 ö beschließend 4
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5. Bauantrag zum Anbau an eine Doppelhaushälfte auf dem Grundstück FlNr. 922/16, Gmkg. Ebersberg, Haggenmillerstraße 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 31.03.2020 ö beschließend 5
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6. Bauantrag zur Erweiterung eines bestehenden Mehrfamilienhauses um ein Geschoss auf dem Grundstück FlNr. 592/4, Gmkg. Ebersberg, Wasserburger Str. 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 31.03.2020 ö beschließend 6
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7. Bauantrag zum Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 237, Gmkg. Ebersberg, Sieghartstr. 20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 31.03.2020 ö beschließend 7
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8. Bauvoranfrage für den Neubau von zwei Einfamilienhäuser und ein Carport auf dem Grundstück FlNr. 868/9, Gmkg. Ebersberg, Am Scheiblerfeld 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 31.03.2020 ö beschließend 8
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9. Bebauungsplan 212 - nördlich Dr.-Wintrich-Straße, südlich Rotwandstraße und westlich Hochriesstraße; Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 31.03.2020 ö beschließend 9
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.05.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Vorgeschichte:
Am 08.10.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 212 gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1BauGB wurde vom 17.02.2020 bis 18.03.2020 durchgeführt.


1.        Keine Rückmeldung haben abgegeben
1.1        Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ebersberg
1.2        Landratsamt Ebersberg, Gesundheitsamt

2.        Keine Einwände / Bedenken haben abgegeben:
2.1        Regierung von Oberbayern, Raumordnung und Landesplanung, Schr. vom 21.02.20
2.2        Regionaler Planungsverband, Schreiben vom 24.02.2020
2.3        Landratsamt Ebersberg, Unt. Naturschutzbehörde, Schreiben vom 12.03.2020
2.4        Landratsamt Ebersberg, Unt. Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 12.03.2020
2.5        Energienetze Bayern, Schreiben vom 23.03.2020
2.6        Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 17.02.2020
2.7        Stadt Ebersberg, SG Abfall und Umwelt, Schreiben vom 18.02.2020
2.8        Stadt Ebersberg, Klimamanager, Schreiben vom 18.03.2020


3.        Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:
3.1        Landratsamt Ebersberg, staatl. Bauverwaltung, Schreiben vom 12.03.2020
3.2        Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 05.03.2020
3.3        Stadt Ebersberg, Tiefbauamt, Schreiben vom 04.03.2020
3.4        Bürger 1, Schreiben vom 16.04.2020


Behandlung der Stellungnahmen:


Landratsamt Ebersberg, Schreiben vom 12.03.2020


Das Landratsamt bezweifelt eine geordnete städtebauliche Entwicklung, da aufgrund der Begründung auf eine Gefälligkeitsplanung schließen lasse.



Stellungnahme:
Das Planungsgebiet liegt in einem Bereich für den die Stadt Ebersberg im Zusammenhang mit der baulichen Entwicklung für die Personalwohngebäude an der Münchener Straße eine Nachverdichtungsstudie in Auftrag gegeben hat. Durch die Entwicklung der Personalwohngebäude an der Münchener Straße 19 entsteht im direkten Anschluss an das WA Hochriesstraße usw. ein höheres Maß der baulichen Nutzung und somit eine höhere bauliche Dichte. Um diese bauliche Entwicklung nicht der Zufälligkeit des § 34 BauGB zu überlassen, wurde eine Analyse für eine mögliche Nachverdichtung des Gebäudebestands vorgenommen. Im Rahmen dieser Analyse sollen Strategien zur Nachverdichtung des bestehenden Wohngebietes Hochriesstraße, Rotwandstraße bis zur Dr.-Wintrich-Straße dargestellt werden. Die Ergebnisse wurden von einer Fachjury im Einzelnen bewertet und zur weiteren Bearbeitung empfohlen. Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 13.03.2018, TOP 6, öffentlich, die Ergebnisse der Studie beschlossen (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB). Die vorliegende Planung greift die Nachverdichtungsmöglichkeiten, die in der Studie aufgezeigt wurden auf und überführt sie in einen Bebauungsplan. Der Stadtrat hat sich dazu entschlossen, nicht für das gesamte Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen, sondern zunächst im Wege der Einzelberatung tätig zu werden. Im vorliegenden Fall kam man zu dem Ergebnis, dass die vorgetragenen Bauwünsche nur im Rahmen einer Bauleitplanung ermöglicht werden können. Das Plangebiet wurde aus dem Untersuchungsbereich der Nachverdichtungsstudie herausgegriffen und auf Basis der dort getroffenen Überlegungen weiterentwickelt.
Planungsziel ist hier insbesondere die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum auf den vorhandenen Grundstücken, mit möglichst geringen Eingriffen in die Freibereiche. Das Doppelhaus an der Dr.-Wintrich-Str. 22 und 24 nimmt wegen seiner Proportion und Größe gegenüber der sonst in der Umgebung vorhandenen Bebauungsstruktur ein Alleinstellungsmerkmal ein. Die Möglichkeit der Aufstockung war nach zahlreichen und intensiven Planungs- und Variantenüberlegungen die einzig sinnvolle, die Belange des Antragstellers nach mehr Wohnraum sowie die öffentlichen Belange nach einer gesteuerten Nachverdichtung in Einklang zu bringen.  
Insofern liegt dem Bebauungsplan, entgegen der Ansicht des Landratsamtes, ein städtebauliches Konzept zugrunde. Die Planung entspricht nach Ansicht der Stadt somit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Behandlungsvorschlag:
Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Vortrag des Landratsamtes. Der Planung liegt ein städtebauliches Konzept (Nachverdichtungsstudie) zugrunde. Eine Gefälligkeitsplanung liegt nicht vor. Die Ausführungen zur städtebaulichen Rechtfertigung sind in die Begründung zu übernehmen.


3.2         Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 05.03.2020

 Nach einer kurzen Beschreibung des Vorhabens sowie der Zustimmung zur Bebauungsplanaufstellung gibt das Wasserwirtschaftsamt Hinweise zur Behandlung des anfallenden Niederschlagswassers.
Das auf der Dachfläche des Carports anfallende Niederschlagswasser ist nach Möglichkeit unter Beachtung der NWFreiV (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung) zu versickern.
Nähere Hinweise zum erlaubnisfreien Versickern von Niederschlagswasser und ein kostenloses Programm des Bayerischen Landesamtes für Umwelt gibt es unter:
https://www.lfu.bayern.de/wasser/umgang_mit_niederschlagswasser/versickerung/erlaubnisfreie_versickerung/index.htm

Stellungnahme:
Die Empfehlungen zur Niederschlagswasserbehandlung sollten in die Hinweise des Bebauungsplanes aufgenommen werden.

Behandlungsvorschlag:
Der Technische Ausschuss nimmt Kenntnis vom Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes vom 05.03.2020. Die Empfehlungen zur Niederschlagswasserbehandlung sind in die Hinweise des Bebauungsplanentwurfes aufzunehmen.


3.3        Stadt Ebersberg, Tiefbauamt, Schreiben vom 04.03.2020

Kanalisation
Der bestehende Mischwasserkanal (MWK) in der Dr. – Wintrich – Straße erschließt die Flurstücke 801 und 801/3.
Der MWK DN 250 STZ ist relativ gering bemessen und setzt daher endsprechend der städtischen Entwässerungssatzung (EWS) voraus, dass für die zusätzliche Bebauung und den Bestand das anfallende Regenwasser aus den befestigten Flächen versickert bzw. zurückgehalten und gedrosselt in den MWK eingeleitet wird.
Mit Einreichung eines Bauantrages sollten unbedingt auch die Entwässerungsplanungen mit vorgelegt werden. Die Entwässerungsplanung ist  3 – fach beim Tiefbauamt der Stadt zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.

Wasserversorgung
Die öffentliche Wasserversorgung  ist mit einer Wasserleitung (WL) DN 100 GG ausreichend dimensioniert.
Die beiden bestehenden Wasserleitungshausanschlüsse wurden erst vor kurzem erneuert und sind auch für die künftige Versorgung ausreichend dimensioniert.
Der Feuerlöschbedarf ist, aufgrund der im unmittelbaren Umkreis vorhandenen Unterflurhydranten, abgedeckt.

Straßenbau
Die verkehrliche Erschließung für den in der Bebauungsplanung vorgesehenen Bauraum erfolgt über die Dr. – Wintrich – Straße.
Die in der Planzeichnung dargestellten überdachten Gemeinschaftsstellplätze sind über die Fl. Nr. 801 nicht andienbar. Die Zufahrt für die Gemeinschaftsstellplätze soll über das Grundstück Fl. Nr. 801/4 erfolgen. Daher sollte aus Sicht der Tiefbauabteilung der Geltungsbereich des B-Planes auf die gesamte Fläche der Fl. Nr. 801/4 ausgeweitet werden.
Die notwendige Straßenbeleuchtung im öffentlichen Straßenraum ist vorhanden.
Der Stellplatznachweis entsprechend der städtischen Satzung ist für beide Fl.Nr. vorzulegen.
 
Allgemein
Um unnötige Verzögerungen für geplante Bauvorhaben von vornherein auszuschließen, müssen alle für die Erschließung notwendigen Planunterlagen, in enger Abstimmung mit dem Tiefbauamt, zeitnah bei der Stadt eingereicht werden.

Stellungnahme:
Die Ausführungen zur Abwasserentsorgung sowie zur Wasserversorgung werden an den Antragsteller weitergegeben und im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens geklärt.
Die Zufahrt zur Stellplatzanlage erfolgt über die FlNr. 801/4, Gemarkung Ebersberg, die unmittelbar westlich an die Gemeinschaftsstellplatzanlage angrenzt. Das Grundstück steht allerdings nicht im Eigentum des Antragstellers (hier FlNr. 801, Gemarkung Ebersberg, Dr.-Wintrich-Str. 24). Für den Nachweis der gesicherten Erschließung ist zugunsten der FlNr. 801 eine Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) auf der geplanten Zufahrt auf FlNr. 801/4 einzutragen. Dieser Nachweis ist bis zum Baugenehmigungsverfahren vorzulegen.

Behandlungsvorschlag:
Dem Antragsteller wird aufgegeben, zum Nachweis der gesicherten Erschließung der Stellplätze, für die Zufahrt zur Gemeinschaftsstellplatzanlage eine Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht), lastend an FlNr. 801/4, Gemarkung Ebersberg, bis zum Baugenehmigungsverfahren vorzulegen.



3.4        Bürger 1, Schreiben vom 16.04.2020

Seitens des Bürgers ging folgendes Schreiben per E-Mail ein:

Sehr geehrter Herr Stöhr,

Herr von Angerer hat mich gestern angerufen um mir mitzuteilen, dass die Stellplatzlösung eine andere werden muss.
Eine mögliche Lösung wäre, dass wir die bestehenden Doppelgaragen belassen und die zwei weiteren Stellplätze die benötigt werden hinter halb davon an die Nordgrenze des Grundstücks anordnen.
Zwischen Haus und den Doppelgaragen ist ein Abstand von 4m, diesen würden wir als Zufahrt für die zwei nicht überdachten Stellplätze nutzen.

Des Weiteren ist leider die Summe der Angebote von den verschiedenen Baufirmen für unser Bauvorhaben um ein vielfaches höher als unsere Hochrechnungen die wir von verschiedenen Fachleuten in vornherein bekommen haben.
Für Aufstockung und Komplettsanierung des Gebäudes liegen wir bei ca. 520T € und das sind wohlgemerkt nur Angebote und keine Rechnungen d.h. ich müsste eigentlich noch 10-15% an Puffer mit einrechnen für nicht vorhersehbares.

Meine Familie lebt seit vielen Generation hier in Ebersberg und ich möchte die hiesigen Handwerker unterstützen, daher sind fast alle meine Gewerke entweder direkt aus Ebersberg oder von umliegende Ortschaften und daran möchte ich auch nix ändern und evtl. auf ausländische Firmen zurückgreifen um vermeintlich Geld zu sparen.

Ich gebe keinem eine Schuld warum die Baukosten nun so unerwartet hoch geworden sind, dies ist einfach der derzeitig Zeit geschuldet, dennoch möchte ich für meine Familie Wohnraum schaffen.
Zusammen mit meinen Gewerken haben wir eine Lösung gefunden die erheblich günstiger wäre, siehe Anhang.
Wir würden 3 Wohneinheiten haben, die unteren zwei werden nach und nach von unseren Kindern bewohnt werden und in die obere kleinere Wohnung würde ich und meiner Partnerin gehen.

Mein Zimmerermeister Maxi Fritsch hat mir zwei mögliche Schnitte der Dachlaterne für sie gezeichnet.

       Satteldach mit 23° angepasst ans Nachbardach, dort wäre die Möglichkeit die Westseite als Walmdach auszuführen um das Dach kleiner wirken zulassen
       Flachdach Ausführung, diese Variante wäre uns am liebsten, da kostengünstiger, weil Zwischendecke entfällt und dennoch eine Vollwertige Wohnung entsteht im Vergleich zu einer Dachgeschosswohnung. Auch wäre die Firsthöhe somit fast die gleiche wie im Bestand.
Durch die zurückversetzte Bauweise an Süd-, West-, und Nordseite sparen wir uns erheblich an Baukosten, da es viel weniger umbauter Raum ist, aber immer noch genügend Wohnraum vorhanden ist.
Auch wird das Haus von der Außendarstellung nicht so groß erscheinen und dennoch haben wir die Grundfläche bestmöglich ausgenutzt, da wir ähnlich wie bei einem Einfamilienhaus zu verschiedenen Jahreszeiten unseren Garten/Dachterrasse bestmöglich mit Leben ausfüllen können

Als ich die Variante einer Dachlaterne Herrn von Angerer mitgeteilt habe und er durchwegs positiv gestimmt war, sagte ich Ihm, dass mir ein Stein von Herzen gefallen ist.
Er meinte auch dass man prüfen sollte ob man mit dieser Bauweise überhaupt noch eine Änderung des Bebauungsplans benötige, dies müsste man mit dem Landrastamt besprechen.
Ich habe Herrn von Angerer in cc gesetzt da er auch den Plan haben wollte, mir er aber gestern noch nicht vorlag.
Ich sehe zurzeit viel Bauten mit Dachlaterne und Flachdach, so auch nicht weit weg von mir in der Gärtnereistraße 6 oder nähe Sieghartsburg, dort wurde ähnlich wie ich es vorhabe ein Haus kernsaniert und mit einer zurückversetzte Dachlaterne ausgeführt.
Vielleicht trifft man durch so eine Bauweise den derzeitigen Baustil recht gut, schafft einen Spagat zwischen Alt- und Neubau und gewinnt dennoch den so rar gewordenen Wohnraum.
Diese kostenbedingte Anpassung unseres Bauvorhabens ist mit meinen Nachbarn besprochen worden und sie sehen das genauso wie ich.
Ich versuche sie am Montag telefonisch zu erreichen damit ich weiß wie es nun weitergeht.

Stellungnahme:
Die Sache wurde mit dem Einwendungsführer und dem Planer besprochen. Seitens des Planers wurde die Planungsvariante vom 21.04.2020 vorgelegt. Rückäußerung Antragsteller?
Eine Bebauungsplanung ist in jedem Fall erforderlich, da seitens des Landratsamtes die Höhenentwicklung der Gebäude in den Vordergrund gestellt wurde. Die neue Höhe lässt sich aus der umliegenden Bebauung nicht ableiten. Das Gebäude würde sich somit nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die maßstabsbildende Umgebung einfügen und wäre nach § 34 BauGB nicht genehmigungsfähig. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein Laternengeschoss oder ein herkömmliches Geschoss errichtet werden soll.
Es wird vorgeschlagen, die gewünschte Bebauung im Bebauungsplan festzusetzen.
Zur Anordnung der Stellplätze soll gemäß dem Vorschlag des Einwendungsführers erfolgen.
Behandlungsvorschlag:
Die Aufstockungsmöglichkeit der beiden Gebäude Dr.-Wintrich-Str. 22 und 24 wird in Form eines Laternengeschosses auf Grundlage des Planungsvorschlags des Architekten von Angerer in der Fassung vom 21.04.2020 festgesetzt. Der Bebauungsplanentwurf ist entsprechend zu ändern.
Die Anordnung der Stellplätze ist entsprechend dem Vorschlag des Einwendungsführers für das Grundstück Dr.-Wintrich-Str. 24 anzupassen.  

 

Beschlussvorschlag

1.
Der Technische Ausschuss nimmt von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Kenntnis. Der Technische Ausschuss macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom …. zu Eigen.

2.
Der Technische Ausschuss beauftragt den Planfertiger, die beschlossenen Änderungen / Ergänzungen in den Bebauungsplan mit Begründung einzuarbeiten.

3.
Der Technische Ausschuss billigt den Bebauungsplan-Entwurf einschließlich Begründung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in der Fassung vom …..

4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.  

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10. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr 213 - Freiflächenphotovoltaikanlage Oberlaufing; a) Empfehlung für den Einleitungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung b) Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 213 - Freiflächenphotovoltaikanlage Oberlaufing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 31.03.2020 ö beschließend 10
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.05.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

In der Sache wird Bezug genommen auf die Stadtratssitzung vom 19.11.2019. Dort wurde unter TOP 4, öffentlich, der Einleitungsbeschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 213 – Freiflächenphotovoltaikanlage auf FlNr. 227, Gemarkung Oberndorf – Gebiet südöstlich der Bahnlinie Ebersberg-Wasserburg, nördlich Oberlaufing; „Freiflächenphotovoltaikanlage Oberlaufing“, gefasst. Gefordert war, dass die Planunterlagen vor der öffentlichen Auslegung dem Technischen Ausschuss bzw. dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen sind.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie der Bebauungsplanänderung ist den Sitzungsunterlagen beigefügt; hierauf wird insoweit verwiesen.

Auf der FlNr. 227, Gemarkung Oberndorf, südöstlich der Bahnlinie Ebersberg – Wasserburg a. Inn, soll  eine Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „Freiflächenphotovoltaik“ im Ausmaß von 1,2 ha und einer Gesamtleistung von 750 kWp errichtet werden. Die Anlage wird von der Firma EBERWerk GmbH & Co. KG betrieben.

Die Erschließung der Anlage erfolgt über den nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 108 „An der Bahn“. Die Erschließung ist damit als gesichert anzusehen.
Die für die Maßnahme erforderlichen Ausgleichsflächen werden auf der Süd- und Ostseite des Plangebietes durch eine 5 m breite Eingrünung nachgewiesen. Zur Bahnfläche hin wird ebenfalls eine 3 m breite Eingrünung vorgesehen.
Fragen der Blendwirkung der Bahnlinie und der Ortschaft Oberlaufing werden durch entsprechend Gutachten geklärt. Diese liegen allerdings noch nicht vor.

Die Verwaltung schlägt vor, auf Basis der vorliegenden Unterlagen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden für beide Planverfahren (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan) gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Entwurf der 12. Flächennutzungsplanänderung sowie vom Entwurf des Bebauungsplanes 213 – Freiflächenphotovoltaikanlage Oberlaufing in der Fassung vom 16.03.2020.

Der Technische Ausschuss beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planunterlagen öffentlich auszulegen.

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11. Garagen- und Stellplatzsatzung der Stadt Ebersberg; Antrag des CSU-Ortsverbandes Ebersberg und der CSU-Stadtratsfraktion Ebersberg auf Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Stellplatzsatzung; TA-Sitzung vom 09.07.2019, TOP13, öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 31.03.2020 ö beschließend 11
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.01.2023 ö beschließend 6
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12. Verschiedenes: Überprüfung der verkehrlichen Situation an der Kreuzung Münchener Straße und Zur Gass im Bereich des Geh- und Radweges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 31.03.2020 ö informativ 12
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.05.2020 ö informativ 12

Sachverhalt

Auf Anregung von Herrn Goldner im TA vom 10.03.20 sollte das Bauamt die verkehrliche Situation für die Radfahrer des oben beschrieben Bereiches überprüfen.
Von der Kreuzung in Richtung Westen ist im weiteren Verlauf des Radweges, also nach den Sperrbügeln, die in der Sommerzeit auf dem Geh- und Radweg aufgestellt sind, ein durchgängiges Befahren nicht möglich.
Die Radfahrer seien gezwungen  auf die Münchener Straße auszuweichen und nach dem bestehenden Hochbord, über ein kleines Stück Grünflächen, wieder auf den Radweg zurückfahren.
Herr Goldner fragte deshalb nach, ob hier diese Grünfläche asphaltiert werden könnte.
Am 12.03.20 wurde der Bereich besichtigt und mit Fotos dokumentiert.
Durch eine Asphaltierung des Grünstreifens besteht die Möglichkeit, dass auch andere Fahrzeuge bequem auf den Geh- und Radweg ausweichen könnten und somit wiederum eine Gefahr für den Fußläufigen sowie den Radverkehr mit sich bringen.  

Beschlussvorschlag

Aus Sicht der Tiefbauabteilung sollte dieser Bereich daher noch einmal bei der nächsten Verkehrsschau entsprechend begutachtet werden.

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13. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 31.03.2020 ö informativ 13
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14. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 215 - nördlich Am Priel, westlich der Zufahrt zur Heldenallee; a) Empfehlung für den Einleitungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung b) Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 215 - nördlich Am Priel, westlich der Zufahrt zur Heldenallee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 31.03.2020 ö vorberatend 14
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.05.2020 ö vorberatend 7
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.07.2020 ö beschließend 9
Datenstand vom 24.04.2020 11:24 Uhr