Datum: 26.05.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Saal im Pfarrheim
Gremium: Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:10 Uhr bis 23:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderung der Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallgebührensatzung der Stadt Ebersberg
2 Bericht über die Situation in den Kindertagestätten und Schulkindbetreuung a) Wiederaufnahme des Betriebs nach Schließung der Einrichtung b) Situation im nächsten Kindergarten-/Schuljahr
3 Übernahme Elternbeiträge Krümelkiste und Waldspielgruppe
4 Übernahme der FIxkosten bei Unternehmen der Schülerbeförderung
5 Zuschüsse an Vereine
6 Anträge auf Durchführung von Autokino auf dem Volksfestplatz
7 Benennung der Mitglieder des Arbeitskreises 2030
8 Verschiedenes
9 Wünsche und Anfragen

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1. Änderung der Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallgebührensatzung der Stadt Ebersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 26.05.2020 ö vorberatend 1
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.07.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

I. Einführung einer Kleinmengenregelung für Sperrmüll und Altholz am Wertstoffhof

Gemäß der gültigen Satzung werden Sperrmüll und Altholz am Wertstoffhof derzeit zu einem Preis von 7,50 € je angefangenem ¼ m³ angenommen. Die angelieferte Menge wird von den Mitarbeitern geschätzt bzw. gemessen. In der Praxis werden Kleinmengen (Mengen deutlich unter 250 l bzw. Einzelteile) kostenlos und ohne Buchung im Kassensystem angenommen, da gemäß Satzung auch für Kleinstmengen 7,50 € verlangt werden müssten. Im Jahr 2019 entstanden beim Sperrmüll ungedeckte Kosten in Höhe von ca. 10.000 €, beim Altholz in Höhe von ca. 1.400 €. Durch die Neuausschreibung der Entsorgerverträge sind die Entsorgungskosten (bei sinkenden Transportkosten) für Altholz ab März 2020 deutlich angestiegen, was die Situation weiter verschärft. Insgesamt wurden in 2019 ca. 1.700 m³ Sperrmüll und ca. 750 m³ Altholz mit Buchung angenommen. Entsorgt wurden allerdings ca. 3.000 m³ Sperrmüll, sowie ca. 2.000 m³ Altholz.

Nach Einschätzung der Verwaltung hat die hohe Differenz zwischen gebuchten Anlieferungen und von der Stadt zu bezahlender Entsorgung zwei Gründe hat. Erstens: ein relativ hoher Anteil von Kleinanlieferungen, für die aktuell aus Kulanz keine Gebühr verlangt wird. Zweitens: Zu kundenfreundliche Volumenschätzungen durch das Personal am Wertstoffhof, also Unterschätzung des angelieferten Volumens. Das Personal wurde bereits angewiesen, hier ab sofort genauer vorzugehen. Die letzte Preisanpassung erfolgte am 1.4. 2018. Eine neuerliche Preiserhöhung erscheint nicht sinnvoll, da die Ursache der Unterdeckung nicht in der Preiskalkulation, sondern in der Fehlerfassung der angelieferten Mengen liegt.

Um die angelieferten Mengen besser zu erfassen, und auch bei Kleinanlieferungen angemessene und nachvollziehbare sowie von den Bürgern akzeptierte Gebühren erheben zu können, wurde ab Mitte März 2020 probeweise eine sogenannte Kleinmengenregelung eingeführt. Seitdem werden am Wertstoffhof Gefäße mit 20 l und 90 l Volumen vorgehalten. Für die Entsorgung einer Menge von 20 l wird eine Gebühr von 1,00 € verlangt, für eine Menge von 90 l eine Gebühr von 3,00 €. Die Gebühren orientieren sich an der bestehenden Gebühr von 7,50 € / ¼ m³ (anteilig, gerundet). Diese Regelung wird von den Bürgern gut akzeptiert. Während die Unterdeckung beim Sperrmüll im Zeitraum Januar/Februar 2020 noch ca. 7.900 € betrug, sank sie im Zeitraum März/April 2020 auf ca. 1.200 €. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Kleinmengenregelung dauerhaft anzuwenden. Dafür ist eine Änderung der Abfallgebührensatzung wie folgt nötig:

§ 4 Abs. 4, Abschnitte a) und b) erhalten folgende Fassung:

(4) Im Bringsystem werden folgende Gebühren erhoben:
a) Sperrmüll
- für Mengen bis 20 Liter                                1,00 €
- für Mengen über 20 Liter bis 90 Liter                3,00 €
- für Mengen über 90Liter                                7,50 €        je angefangenem ¼ m³
b) behandeltes Holz
- für Mengen bis 20 Liter                                1,00 €
- für Mengen über 20 Liter bis 90 Liter                3,00 €
- für Mengen über 90Liter                                7,50 €        je angefangenem ¼ m³
II. Gebührenpflichtige Leerung störstoffhaltiger Komposttonnen bei der Restmüllabfuhr

Seit April 2019 zahlte die Stadt Ebersberg vertragsgemäß für die Entsorgung des über die Komposttonnen gesammelten Biomülls monatlich zwischen 1.200 € und 2.800 € Sortierzuschlag an die verarbeitenden Komposthöfe, weil der Biomüll mehr als 3 % Störstoffe enthielt. Durch intensive Öffentlichkeitsarbeit und vermehrte Kontrollen der Komposttonnen konnte der Störstoffanteil im März 2020 erstmals wieder auf unter 3 % gesenkt werden. Um zukünftig erneute „Strafzahlungen“ zu vermeiden, sind nach Einschätzung der Verwaltung weiterhin zumindest stichprobenartige Tonnenkontrollen notwendig. Bisher werden beanstandete Tonnen mit einem Hinweis versehen und nicht geleert. Der Tonnenbesitzer hat dann die Möglichkeiten, die Tonne nach zu sortieren und zur nächsten Leerung erneut bereit zu stellen, oder den Inhalt der Tonne am Entsorgungszentrum „An der Schafweide“ auf eigene Kosten als Restmüll zu entsorgen. Insbesondere für Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen mit großen Komposttonnen ist dies jedoch in der Praxis nicht ausreichend bzw. nicht praktikabel.

Daher schlägt die Verwaltung vor, dass beanstandete Komposttonnen künftig auf Kosten des Tonnenbesitzers bei der nächsten Restmüllabfuhr als Restmüll entsorgt werden können. Dafür muss der Tonnenbesitzer im Bürgerbüro eine einmal zu nutzende Wertmarke erwerben. Eine grüne Tonne, die mit dieser Wertmarke versehen zur Restmüllleerung bereit gestellt ist, wird vom Abfuhrunternehmen geleert. Für die Wertmarke werden Gebühren erhoben, die sich an den bestehenden Gebühren für die Nutzung zusätzlicher Restmüllsäcke orientieren. Dies sind nach Vorschlag der Verwaltung: je 80 Liter Komposttonne 10,00 €, je 120 Liter Komposttonne 15,00 €, je 240 Liter Komposttonne 30,00 €. Gerade bei Mehrfamilienhäusern könnten diese zusätzlichen Gebühren einen Anreiz für eine bessere Sortierung des Biomülls darstellen.

Um eine gebührenpflichtige Leerung von beanstandeten Komposttonnen bei der Restmüllabfuhr anbieten zu können, sind Änderungen sowohl der Abfallwirtschaftssatzung als auch der Abfallgebührensatzung notwendig.

In der Abfallwirtschaftssatzung muss bei § 14 Abs. 1 als Satz 3 und Satz 4 folgendes eingefügt werden:

Komposttonnen, die aufgrund nicht ordnungsgemäßer Befüllung nicht geleert wurden, können auf Kosten des Gebührenschuldners zur Leerung bei der nächsten Restmüllabfuhr bereitgestellt werden. Dafür ist eine entsprechende Wertmarke im Bürgerbüro zu erwerben und an der Tonne anzubringen.

In der Abfallgebührensatzung sind folgende Ergänzungen notwendig:

1. § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung (neues fettgedruckt):

Die Gebühr für die Abfallentsorgung im Holsystem bestimmt sich nach der Zahl und dem
Fassungsvermögen der Restmüllbehältnisse und der Zahl der Monate, in denen die Leerung
angemeldet ist (Leerungsmonate) bzw. nach der Zahl der Restmüll- bzw. Kompostsäcke bzw. nach der Anzahl der Wertmarken für die Leerung von nicht ordnungsgemäß befüllten Komposttonnen durch die Restmüllabfuhr.

2. Bei § 4 wird als Abs. 7 eingefügt:

(7) Für die Entleerung von nicht ordnungsgemäß befüllten Komposttonnen durch die Restmüllabfuhr werden folgende Gebühren erhoben:
- je 80 Liter Komposttonne 10,00 €
- je 120 Liter Komposttonne 15,00 €
- je 240 Liter Komposttonne 30,00 €

3. Bei § 5 Abs. 2 wird als Satz 2 eingefügt:

Für die Entleerung von nicht ordnungsgemäß befüllten Komposttonnen durch die Restmüllabfuhr entsteht die Gebührenschuld mit der Abgabe der dafür vorgesehenen Wertmarke an den Benutzer.


4. § 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung (neues fettgedruckt):

(2) Bei der zusätzlichen Abfallentsorgung unter Verwendung von Restmüll- und Kompostsäcken, bei der Entsorgung von Abfällen im Bringsystem, bei der Entleerung von nicht ordnungsgemäß befüllten Komposttonnen durch die Restmüllabfuhr sowie bei der Rückgabe von nicht oder unzureichend gereinigten auf Mietbasis gestellten Kompost- oder Restmülltonnen wird die Gebühr mit dem Entstehen der Gebührenschuld fällig.

Diskussionsverlauf

Im Kreise der Ausschussmitglieder wird angeregt, die Stichproben am Wertstoffhof mit dem Ziel zu erhöhen, dass auswärtige Nutzer erkannt und abgewiesen werden können. Vielleicht wäre auch eine Marke für Einheimische denkbar.
Auf Nachfrage erklärt Frau Lang, dass sich die erweiterten Öffnungszeiten am Samstag nach Auskunft der Mitarbeiter bewährt haben, eine Zählung der Nutzer ist nicht vorgenommen worden. Zu den Wertstoffinseln berichtet Frau Lang, dass die Überwachung dieser nach wie vor vorgenommen wird, eine Erweiterung der Einwurfzeiten sieht sie aus Gründen des Nachbarschutzes eher kritisch.
Der Idee, die Gebühren für fehlsortierte grüne Tonnen weiter zu erhöhen als vorgeschlagen, stehen vor allem die Regeln des  Gebührenhaushaltes entgegen.

Beschluss

I. Änderung der Abfallgebührensatzung
Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Änderung der Abfallgebührensatzung:
§ 1 – Änderung:
Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Ebersberg (Abfallgebührensatzung – AbfGS) vom 01.01.2014 mit Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung mit Wirkung vom 01.04.2018 wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung (neues fettgedruckt):

Die Gebühr für die Abfallentsorgung im Holsystem bestimmt sich nach der Zahl und dem
Fassungsvermögen der Restmüllbehältnisse und der Zahl der Monate, in denen die Leerung
angemeldet ist (Leerungsmonate) bzw. nach der Zahl der Restmüll- bzw. Kompostsäcke bzw. nach der Anzahl der Wertmarken für die Leerung von nicht ordnungsgemäß befüllten Komposttonnen durch die Restmüllabfuhr.

2. § 4 Abs. 4, Abschnitte a) und b) erhalten folgende Fassung:

(4) Im Bringsystem werden folgende Gebühren erhoben:
a) Sperrmüll
- für Mengen bis 20 Liter                                1,00 €
- für Mengen über 20 Liter bis 90 Liter                3,00 €
- für Mengen über 90Liter                                7,50 €        je angefangenem ¼ m³
b) behandeltes Holz
- für Mengen bis 20 Liter                                1,00 €
- für Mengen über 20 Liter bis 90 Liter                3,00 €
- für Mengen über 90Liter                                7,50 €        je angefangenem ¼ m³

3. Bei § 4 wird als Abs. 7 eingefügt:

(7) Für die Entleerung von nicht ordnungsgemäß befüllten Komposttonnen durch die Restmüllabfuhr werden folgende Gebühren erhoben:
- je 80 Liter Komposttonne 10,00 €
- je 120 Liter Komposttonne 15,00 €
- je 240 Liter Komposttonne 30,00 €

4. Bei § 5 Abs. 2 wird als Satz 2 eingefügt:

Für die Entleerung von nicht ordnungsgemäß befüllten Komposttonnen durch die Restmüllabfuhr entsteht die Gebührenschuld mit der Abgabe der dafür vorgesehenen Wertmarke an den Benutzer.



5. § 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung (neues fettgedruckt):

(2) Bei der zusätzlichen Abfallentsorgung unter Verwendung von Restmüll- und Kompostsäcken, bei der Entsorgung von Abfällen im Bringsystem, bei der Entleerung von nicht ordnungsgemäß befüllten Komposttonnen durch die Restmüllabfuhr sowie bei der Rückgabe von nicht oder unzureichend gereinigten auf Mietbasis gestellten Kompost- oder Restmülltonnen wird die Gebühr mit dem Entstehen der Gebührenschuld fällig.

§ 2 – Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.08.2020 in Kraft.

II. Änderung der Abfallwirtschaftssatzung
Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Änderung der Abfallwirtschaftssatzung:

§ 1 – Änderung:
Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und das Einsammeln und Befördern von Abfällen in der Stadt Ebersberg (Abfallwirtschaftssatzung – AWS) vom 01.01.2014 mit Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung mit Wirkung vom 01.04.2018 wird wie folgt geändert:

Bei § 14 Abs. 1 werden als Satz 3 und Satz 4 eingefügt:

Komposttonnen, die aufgrund nicht ordnungsgemäßer Befüllung nicht geleert wurden, können auf Kosten des Gebührenschuldners zur Leerung bei der nächsten Restmüllabfuhr bereitgestellt werden. Dafür ist eine entsprechende Wertmarke im Bürgerbüro zu erwerben und an der Tonne anzubringen.

§ 2 – Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.08.2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bericht über die Situation in den Kindertagestätten und Schulkindbetreuung a) Wiederaufnahme des Betriebs nach Schließung der Einrichtung b) Situation im nächsten Kindergarten-/Schuljahr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 26.05.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

a) Schulleiter Herr Bär berichtet über die Wiederaufnahme des Schulbetriebes (Rückkehr in den Präsenzbetrieb) und beantwortet Fragen. Anschließend berichtet Herr Hölzer über die Situation in der Schülerbetreuung und der Offenen Ganztagsschule. Stadträtin Rauscher freut sich, dass auch die Schulweghelfer wieder komplett im Einsatz sind.

b) Kindergarten
Es liegen insgesamt 163 Anmeldungen vor. 156 Kinder aus Ebersberg sowie 7 Gastkinder. Im Vorjahr waren es 149 Anmeldungen. 141 Kinder aus Ebersberg sowie 8 Gastkinder.
Bei dem Listenabgleich mit den Einrichtungsleitungen kam heraus, dass insgesamt 40 Ebersberger Kinder, welche im Jahr 2020 das dritte Lebensjahr vollenden, keinen Platz bekommen können. Diese hohe Zahl liegt auch daran, dass der Kindergarten St. Benedikt aktuell 13 Plätze wegen Personalmangel nicht vergeben kann. Die Stadt ist derzeit in sehr engem Kontakt mit dem Träger und unterstützt diesen bei der Personalsuche. Wir haben die Stellenausschreibung auf unserer Website veröffentlicht und zudem mit Absprache des Trägers eine Pressemitteilung rausgegeben, von welcher wir uns erhoffen, den ein oder anderen potenziellen Bewerber zu erreichen. Bereits im letzten Jahr haben wir in Oberndorf einen Pavillon aufgestellt, welcher mit dem bestehenden Gebäude verbunden wurde, sodass man dort eine weitere Kindergartengruppe einrichten kann. Der Träger des Kindergartens in Oberndorf (Einrichtungsverbund Steinhöring) hat uns bereits zugesichert, diesen Pavill on im September mit einer Gruppe von bis zu 15 Kindern in Betrieb nehmen zu können. Geht man davon aus, dass der Kindergarten St. Benedikt bis September Personal gefunden hat, würde sich die Zahl von 40 Kindern auf 12 Kinder verringern. Erfahrungsgemäß wird zum einen das Platzangebot in Oberndorf nicht von allen Eltern angenommen und zum anderen sagen jedes Jahr noch ein paar Eltern den Platz wieder ab. In Oberndorf besteht zudem die Möglichkeit, die Anzahl von 15 Kinder nach der Startphase auf maximal 25 Kinder zu erhöhen. Somit gehen wir davon aus, dass zum Start des Kindergartenjahres jedem Kind, welches im Jahr 2020 das dritte Lebensjahr vollendet ein Kindergartenplatz angeboten werden kann.
Kinder welche erst im Jahr 2021 das dritte Lebensjahr vollenden können bei der Platzvergabe nach jetzigem Stand nicht berücksichtigt werden.
Am Tag nach der Sitzung hat sich herausgestellt, dass im Kindergarten St. Benedikt wohl doch alle vorhandenen Kindergartenplätze belegt werden können wodurch sich die Gesamtsituation wesentlich entschärft.


Kinderkrippe
Es liegen insgesamt 73 Anmeldungen vor. 62 Kinder aus Ebersberg sowie 11 Gastkinder. Im Vorjahr waren es ebenfalls 73 Anmeldungen.
Da die Platzvergabe in den Krippen von der Platzvergabe der Kindergartenplätze abhängig ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Auskunft gegeben werden. Aufgrund der hohen Anmeldezahl ist jedoch davon auszugehen, dass die Kinderkrippen voll ausgelastet sein werden.




Schülerbetreuung/Hort
Es liegen insgesamt 90 Anmeldungen vor. Nach aktuellem Stand haben 3 Kinder noch keinen Platz, jedoch sind diese auch zu spät angemeldet worden. Es wird aktuell versucht, auch diese Kinder noch unterzubringen.

Im Kreise der Ausschussmitglieder wird der Mangel an Personal, sowohl im Erziehungs- als auch im Gesundheits- und Pflegesektor, bei steigendem Betreuungsbedarf betont. Es sollte versucht werden, die Schaffung von gefördertem Wohnraum zu forcieren und vielleicht in Absprache mit Wohnungsbauunternehmen Kontingent an gefördertem Wohnraum für eine kurzfristige Belegung zur Verfügung zu stellen.

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3. Übernahme Elternbeiträge Krümelkiste und Waldspielgruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 26.05.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bei der Krümelkiste und der Spielgruppe des Waldkindergartens handelt es sich um zwei für die Stadt Ebersberg sehr wichtige Einrichtungen. Hier werden derzeit insgesamt 26 Ebersberger Kinder betreut, welche eigentlich Anspruch auf einen Krippenplatz hätten (welchen wir Ihnen aber nicht anbieten könnten). Diese beiden Spielgruppen finanzieren sich weitestgehend selbstständig durch die Elternbeiträge. Da es sich hierbei nicht um Einrichtungen handelt, welche durch das BayKiBiG gefördert werden, sind diese auch von den aktuell beschlossenen Beitragsübernahmen des Freistaates Bayern für die Monate April, Mai und Juni ausgeschlossen.
Stadtrat Mayer regt an, bei den Einrichtungen, die bislang keinen Zuschussantrag gestellt haben und ebenfalls nicht durch das BayKiBiG gefördert werden, wegen einem Zuschussbedarf nachzufragen.

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss stimmt den beiden Anträgen des Waldkindergartens sowie dem Antrag der Krümelkiste auf finanzielle Unterstützung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Übernahme der FIxkosten bei Unternehmen der Schülerbeförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 26.05.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

In dem Zeitraum vom 16.03.20 – 24.04.20 waren die Schulen komplett geschlossen. Schnell drängte sich die Frage auf, wie die Unternehmen, welche für die Stadt Ebersberg die Schülerbeförderung übernehmen, in dieser Zeit Ihre Abrechnungen vornehmen dürfen. Vertraglich ist so eine Ausnahmesituation nicht geregelt. Das Landratsamt Ebersberg hat daraufhin alle seine Unternehmen informiert, dass „vor dem Hintergrund dieser außergewöhnlichen Situation die anfallenden Betriebskosten weiterhin vergütet werden und lediglich die Kosten für die nichtgefahrenen Kilometer (laufleistungsabhängige Kosten wie z. B. Treibstoff- und Schmierkosten) abzuziehen sind“. Gemäß dem Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen e.V. betragen diese laufleistungsabhängigen Kosten 15 bis 20 Prozent.
Die Stadt Ebersberg hat sich der Vorgehensweise des Landratsamtes (übernehmen 85%) angeschlossen und 80 % der regulären Kosten den Unternehmen unter Vorbehalt überwiesen. Zudem hat die Stadt die Unternehmen aufgefordert, einen Nachweis vorzulegen, aus welchem die tatsächlich angefallenen Bereitstellungskosten ersichtlich sind.
Seit dem 27. April findet der Unterricht wieder schrittweise statt. Die Schüleranzahl verändert sich seither wöchentlich, wodurch derzeit unsere Schulbusrouten variieren. Für diese Zeit wurde mit den Unternehmen vereinbart, dass Tage, an welchen sie fahren, normal abgerechnet und Tage, an welchen sie nicht fahren, weiterhin mit 80 % in Rechnung gestellt werden. Sollte der Fall eintreten, dass zusätzliche Fahrten erforderlich sind, welche über den vertraglichen Rahmen hinausgehen, werden diese auch zusätzlich abgerechnet.

Dem besseren Verständnis anbei ein Beispiel: (die Zahlen sind frei erfunden)
Der Schulbus stellt in der Regel 100 € netto/ pro Schultag in Rechnung.
Der Monat hat 12 Schultage, was bedeutet, dass im Normalbetrieb 1.200 € netto in Rechnung gestellt werden.
Aufgrund der aktuellen Situation ist der Schulbus nur an 4 Schultagen gefahren. Es werden daher für diese 4 Tage 400 € netto in Rechnung gestellt und für die übrigen 8 Tage 640 €.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Schmidberger bittet darum, in der nächsten Sitzung des USK über die ausgezahlten Beträge zu berichten.

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt, dass die Unternehmen Tage, an welchen nicht gefahren wurde, mit 80% in Rechnung stellen dürfen und Tage, an denen gefahren wurde, normal abgerechnet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Zuschüsse an Vereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 26.05.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die anliegende Zuschussliste wird besprochen.

Diskussionsverlauf

Die Höhe des Zuschusses zu Nr. 10 (Verschönerungsverein Ebersberg) wurde auf Antrag von Stadträtin Rauscher im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beraten, da zur Aufklärung des Zuschussbedarfes personenbezogene Daten genannt werden mussten.
Auf Anregung von Stadtrat Schedo stellt Bürgermeister Proske für das nächste Jahr die Erarbeitung von Zuschussregularien in Aussicht.
Der Verein Abenteuerspielplatz e.V. soll zur nächsten S itzung des USK eingeladen werden und über seine Arbeit und die Verwendung des Zuschusses berichten.

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt die Vergabe der Zuschüsse 2020 gem. anliegender Liste.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Anträge auf Durchführung von Autokino auf dem Volksfestplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 26.05.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Stadt liegen zwei Anträge auf Durchführung von Autokino auf dem Volksfestplatz vor, vom 07.04. und vom 07.05.. Beiden Anträgen liegen Durchführungsvorschläge bei, die eine Veranstaltung mit 200 – 300 Teilnehmern (Fahrzeugen) vorsehen, sobald die Durchführung von Autokinos in Bayern wieder erlaubt ist. Ein Antrag geht von täglicher Veranstaltung aus, der andere von zwei Tagen pro Woche (Freitag und Samstag) Die Vertonung des Kinofilms soll über das Autoradio gesteuert werden, ein Eintritt wird bei Zufahrt auf das Gelände gezahlt. Bei beiden Anträgen ist ein wenig Rahmenprogramm, wie z.B. Musik durch einen DJ, vorgesehen, in einem Konzept wird die Nutzung der Bühne auch für Kabarett angeregt.
Bürgermeister Proske berichtet über ein Gespräch mit beiden Antragstellern, in dem sich geklärt hat, dass der Antrag des einen Veranstalters so nicht durchführbar ist.
Bei dem anderen Veranstalter handelt es sich um die Damensparte der Handballabteilung des TSV Ebersberg. Bürgermeister Proske erläutert kurz das Grobkonzept und weist darauf hin, dass der Antrag nur für dieses Jahr gilt, in dem alle anderen Veranstaltungen auf dem Volksfestplatz abgesagt worden sind. Es sind Kinovorführungen an je zwei Tagen an zwei bis drei Wochenenden vorgesehen.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von Stadtrat Mayer wurde über eine mögliche Befangenheit von Stadtrat Mayer und Stadtrat Schedo befunden. Beide werden vom Ausschuss als befangen gemäß Art. 49 GO angesehen.
Unter den Mitgliedern des Ausschusses regt sich aus verschiedenen Gründen Unmut über die Planung eines Autokinos in Ebersberg und es wird allgemein dem Vorschlag von Stadtrat Dr. Block gefolgt, den Antragstellern eine Kooperation mit dem Kulturfeuer im Klosterbauhof anzuraten, um dort Kinoveranstaltungen durchzuführen.
In diesem Zusammenhang gibt Bürgermeister Proske bekannt, dass das Kulturfeuer in diesem Jahr über einen längeren Zeitraum stattfinden wird, da es pro Veranstaltung eine Personenbegrenzung gibt. Veranstaltungen soll es vom 18.06. bis zum 11.07. mit kleiner Bühne und Biergarten von mittwochs bis samstags geben. Vom 12.07. bis zum 14.07. ist eine Openair-Veranstaltung im Klosterbauhof geplant.

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss genehmigt der Damen-Handballsparte des TSV Ebersberg für das Jahr 2020 die Durchführung von Autokino-Veranstaltungen auf dem Volksfestplatz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 7

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7. Benennung der Mitglieder des Arbeitskreises 2030

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 26.05.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Arbeitskreis 2030 bestand bisher aus je einem Vertreter der vier Stadtratsfraktionen (Martin Schechner (CSU), Brigitte Schurer (SPD), Eduard Zwingler (Freie Wähler) und Susanne Schmidberger (Bündnis 90/Die Grünen) sowie einem Vertreter des Landkreis-Regionalbeirats (Dieter Mayerl). Außerdem sind zwei Sprecher der Agenda-Gruppen (Kurt Scholz und Michael Lange) im AK 2030 aktiv. Von Seiten der Stadtverwaltung wird der Arbeitskreis in aller Regel vom ersten Bürgermeister und dem Klimaschutzmanager begleitet.
Von der SPD-Fraktion müsste eine Nachbenennung erfolgen, die Fraktion PROEBE müsste ein Mitglied benennen und Umbenennungen der anderen Fraktionen können ggfs. vorgenommen werden.
Die SPD-Fraktion benennt Stadtrat Münch, die PROEBE-Fraktion Stadtrat Peis als neue Mitglieder des AK 2030. Stadträtin Schmidberger und die Stadträte Schechner und Zwingler verbleiben im AK 2030.
In diesem Zusammenhang bittet Stadträtin Schmidberger darum, in einer der nächsten Sitzungen des USK über die Arbeit des AK 2030 berichten zu dürfen.

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 26.05.2020 ö informativ 8

Sachverhalt

  1. Bürgermeister Proske verliest die Namen der Bewerber für die Wahl zum Seniorenbeirat 2020.
  2. Für die Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe zur Aktualisierung der Dauerausstellung im Museum Wald und Umwelt melden sich Stadträtin Schmidberger und Stadtrat Mayer.
  3. Keine Widerrede erhebt sich zum Vorschlag von Bürgermeister Proske, den Sitzungssaal im Rathaus auch für Sitzungen der Stadtratsfraktionen zu öffnen.

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9. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 26.05.2020 ö informativ 9

Sachverhalt

  1. Stadträtin Schmidberger bittet um einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Integrationskonzeptes in einer der nächsten Sitzungen des USK.
  2. Auf die Frage von Stadtrat Mayer antwortet Bürgermeister Proske, dass der Verein FSC Ebersberg  zwar eine Lagerfläche, bislang aber nicht ein neues Vereinsheim gefunden hat.
  3. Stadtrat Dr. Block regt die Einrichtung eines Hilfsfonds für Ebersberger Künstler an. Zudem schlägt er die Unterstützung von Ebersberg Unternehmen z.B. durch die Zurverfügungstellung von Sonderverkaufsflächen auf öffentlichen Flächen vor.
  4. Auf den Hinweis von Stadtrat Schedo auf länger als zwei Wochen abgestellte Wohnwägen und einem Wohnmobil auf dem Volksfestplatz, schlägt Bürgermeister Proske vor, eine Bewirtschaftung des Parkplatzes zu überlegen.
  5. Stadträtin Matjanovski fragt an, ob die geplante Tagesbetreuung für Senioren im Pichlmayrheim noch in diesem Jahr realisiert werden wird. Das ist aber nicht bekannt. Zudem berichtet sie von einer Krankenschwester, die für ihr Kind noch keine Zusage für einen Kindergartenplatz bekommen hat.

Datenstand vom 04.06.2020 11:15 Uhr