Datum: 21.07.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: alter speicher
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:10 Uhr bis 22:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderung der Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallgebührensatzung der Stadt Ebersberg
2 Bestätigung der gewählten Mitglieder des Seniorenbeirates 2020 - 2026
3 Bestätigung der Wahlen des Kommandanten und zweier stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ebersberg
4 Zuschuss an Schwungrad Ebersberg e.V. für Lastenrad
5 Förderung Skulpturenprojekt Kunstverein Ebersberg e.V.
6 Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben
7 Aktuelle Haushaltslage mit Priorisierung der Projekte
8 Städtebauliche Entwicklung Hölzerbräu- und Feuerwehrgelände; Vorstellung der Ergebnisse aus dem städtebaulichen Wettbewerb
9 a) 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 215 - nördlich Am Priel, westlich der Zufahrt zur Heldenallee; b) 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück 1048, Gemarkung Ebersberg - Gewerbegebiet östlich der Schwabener Straße
10 Aufstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zur Steuerung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen
11 Benennung der Vertreter der Verbandsversammlung und des Verbandsausschusses der Volkshochschule
12 Benennung der Mitglieder und deren Stellvertreter des Ferienausschusses
13 Verschiedenes
14 Wünsche und Anfragen
15 Ehrungen; a) 30 Jahre Stadtrat b) Verleihung der Ehrenbezeichnung Altbürgermeister

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1. Änderung der Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallgebührensatzung der Stadt Ebersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 26.05.2020 ö vorberatend 1
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.07.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

I. Einführung einer Kleinmengenregelung für Sperrmüll und Altholz am Wertstoffhof

Gemäß der gültigen Satzung werden Sperrmüll und Altholz am Wertstoffhof derzeit zu einem Preis von 7,50 € je angefangenem ¼ m³ angenommen. Die angelieferte Menge wird von den Mitarbeitern geschätzt bzw. gemessen. In der Praxis werden Kleinmengen (Mengen deutlich unter 250 l bzw. Einzelteile) kostenlos und ohne Buchung im Kassensystem angenommen, da gemäß Satzung auch für Kleinstmengen 7,50 € verlangt werden müssten. Im Jahr 2019 entstanden beim Sperrmüll ungedeckte Kosten in Höhe von ca. 10.000 €, beim Altholz in Höhe von ca. 1.400 €. Durch die Neuausschreibung der Entsorgerverträge sind die Entsorgungskosten (bei sinkenden Transportkosten) für Altholz ab März 2020 deutlich angestiegen, was die Situation weiter verschärft. Insgesamt wurden in 2019 ca. 1.700 m³ Sperrmüll und ca. 750 m³ Altholz mit Buchung angenommen. Entsorgt wurden allerdings ca. 3.000 m³ Sperrmüll, sowie ca. 2.000 m³ Altholz.

Nach Einschätzung der Verwaltung hat die hohe Differenz zwischen gebuchten Anlieferungen und von der Stadt zu bezahlender Entsorgung zwei Gründe hat. Erstens: ein relativ hoher Anteil von Kleinanlieferungen, für die aktuell aus Kulanz keine Gebühr verlangt wird. Zweitens: Zu kundenfreundliche Volumenschätzungen durch das Personal am Wertstoffhof, also Unterschätzung des angelieferten Volumens. Das Personal wurde bereits angewiesen, hier ab sofort genauer vorzugehen. Die letzte Preisanpassung erfolgte am 1.4. 2018. Eine neuerliche Preiserhöhung erscheint nicht sinnvoll, da die Ursache der Unterdeckung nicht in der Preiskalkulation, sondern in der Fehlerfassung der angelieferten Mengen liegt.

Um die angelieferten Mengen besser zu erfassen, und auch bei Kleinanlieferungen angemessene und nachvollziehbare sowie von den Bürgern akzeptierte Gebühren erheben zu können, wurde ab Mitte März 2020 probeweise eine sogenannte Kleinmengenregelung eingeführt. Seitdem werden am Wertstoffhof Gefäße mit 20 l und 90 l Volumen vorgehalten. Für die Entsorgung einer Menge von 20 l wird eine Gebühr von 1,00 € verlangt, für eine Menge von 90 l eine Gebühr von 3,00 €. Die Gebühren orientieren sich an der bestehenden Gebühr von 7,50 € / ¼ m³ (anteilig, gerundet). Diese Regelung wird von den Bürgern gut akzeptiert. Während die Unterdeckung beim Sperrmüll im Zeitraum Januar/Februar 2020 noch ca. 7.900 € betrug, sank sie im Zeitraum März/April 2020 auf ca. 1.200 €. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Kleinmengenregelung dauerhaft anzuwenden. Dafür ist eine Änderung der Abfallgebührensatzung wie folgt nötig:

§ 4 Abs. 4, Abschnitte a) und b) erhalten folgende Fassung:

(4) Im Bringsystem werden folgende Gebühren erhoben:
a) Sperrmüll
- für Mengen bis 20 Liter                                1,00 €
- für Mengen über 20 Liter bis 90 Liter                3,00 €
- für Mengen über 90Liter                                7,50 €        je angefangenem ¼ m³
b) behandeltes Holz
- für Mengen bis 20 Liter                                1,00 €
- für Mengen über 20 Liter bis 90 Liter                3,00 €
- für Mengen über 90Liter                                7,50 €        je angefangenem ¼ m³
II. Gebührenpflichtige Leerung störstoffhaltiger Komposttonnen bei der Restmüllabfuhr

Seit April 2019 zahlte die Stadt Ebersberg vertragsgemäß für die Entsorgung des über die Komposttonnen gesammelten Biomülls monatlich zwischen 1.200 € und 2.800 € Sortierzuschlag an die verarbeitenden Komposthöfe, weil der Biomüll mehr als 3 % Störstoffe enthielt. Durch intensive Öffentlichkeitsarbeit und vermehrte Kontrollen der Komposttonnen konnte der Störstoffanteil im März 2020 erstmals wieder auf unter 3 % gesenkt werden. Um zukünftig erneute „Strafzahlungen“ zu vermeiden, sind nach Einschätzung der Verwaltung weiterhin zumindest stichprobenartige Tonnenkontrollen notwendig. Bisher werden beanstandete Tonnen mit einem Hinweis versehen und nicht geleert. Der Tonnenbesitzer hat dann die Möglichkeiten, die Tonne nach zu sortieren und zur nächsten Leerung erneut bereit zu stellen, oder den Inhalt der Tonne am Entsorgungszentrum „An der Schafweide“ auf eigene Kosten als Restmüll zu entsorgen. Insbesondere für Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen mit großen Komposttonnen ist dies jedoch in der Praxis nicht ausreichend bzw. nicht praktikabel.

Daher schlägt die Verwaltung vor, dass beanstandete Komposttonnen künftig auf Kosten des Tonnenbesitzers bei der nächsten Restmüllabfuhr als Restmüll entsorgt werden können. Dafür muss der Tonnenbesitzer im Bürgerbüro eine einmal zu nutzende Wertmarke erwerben. Eine grüne Tonne, die mit dieser Wertmarke versehen zur Restmüllleerung bereit gestellt ist, wird vom Abfuhrunternehmen geleert. Für die Wertmarke werden Gebühren erhoben, die sich an den bestehenden Gebühren für die Nutzung zusätzlicher Restmüllsäcke orientieren. Dies sind nach Vorschlag der Verwaltung: je 80 Liter Komposttonne 10,00 €, je 120 Liter Komposttonne 15,00 €, je 240 Liter Komposttonne 30,00 €. Gerade bei Mehrfamilienhäusern könnten diese zusätzlichen Gebühren einen Anreiz für eine bessere Sortierung des Biomülls darstellen.

Um eine gebührenpflichtige Leerung von beanstandeten Komposttonnen bei der Restmüllabfuhr anbieten zu können, sind Änderungen sowohl der Abfallwirtschaftssatzung als auch der Abfallgebührensatzung notwendig.

In der Abfallwirtschaftssatzung muss bei § 14 Abs. 1 als Satz 3 und Satz 4 folgendes eingefügt werden:

Komposttonnen, die aufgrund nicht ordnungsgemäßer Befüllung nicht geleert wurden, können auf Kosten des Gebührenschuldners zur Leerung bei der nächsten Restmüllabfuhr bereitgestellt werden. Dafür ist eine entsprechende Wertmarke im Bürgerbüro zu erwerben und an der Tonne anzubringen.

In der Abfallgebührensatzung sind folgende Ergänzungen notwendig:

1. § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung (neues fettgedruckt):

Die Gebühr für die Abfallentsorgung im Holsystem bestimmt sich nach der Zahl und dem
Fassungsvermögen der Restmüllbehältnisse und der Zahl der Monate, in denen die Leerung
angemeldet ist (Leerungsmonate) bzw. nach der Zahl der Restmüll- bzw. Kompostsäcke bzw. nach der Anzahl der Wertmarken für die Leerung von nicht ordnungsgemäß befüllten Komposttonnen durch die Restmüllabfuhr.

2. Bei § 4 wird als Abs. 7 eingefügt:

(7) Für die Entleerung von nicht ordnungsgemäß befüllten Komposttonnen durch die Restmüllabfuhr werden folgende Gebühren erhoben:
- je 80 Liter Komposttonne 10,00 €
- je 120 Liter Komposttonne 15,00 €
- je 240 Liter Komposttonne 30,00 €

3. Bei § 5 Abs. 2 wird als Satz 2 eingefügt:

Für die Entleerung von nicht ordnungsgemäß befüllten Komposttonnen durch die Restmüllabfuhr entsteht die Gebührenschuld mit der Abgabe der dafür vorgesehenen Wertmarke an den Benutzer.


4. § 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung (neues fettgedruckt):

(2) Bei der zusätzlichen Abfallentsorgung unter Verwendung von Restmüll- und Kompostsäcken, bei der Entsorgung von Abfällen im Bringsystem, bei der Entleerung von nicht ordnungsgemäß befüllten Komposttonnen durch die Restmüllabfuhr sowie bei der Rückgabe von nicht oder unzureichend gereinigten auf Mietbasis gestellten Kompost- oder Restmülltonnen wird die Gebühr mit dem Entstehen der Gebührenschuld fällig.

Diskussionsverlauf

Im Kreise der Stadtratsmitglieder wird angeregt, das Gebührensystem der Abfallentsorgung unter dem Aspekt der Belohnung von „Abfallsparern“ anzuschauen und die Anzahl der auswärtigen Nutzer des Wertstoffhofes weiter zu beobachten.

Beschluss

I. Änderung der Abfallgebührensatzung
Nach einstimmiger Empfehlung durch den Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt der Stadtrat folgende Änderung der Abfallgebührensatzung:
§ 1 – Änderung:
Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Ebersberg (Abfallgebührensatzung – AbfGS) vom 01.01.2014 mit Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung mit Wirkung vom 01.04.2018 wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung (neues fettgedruckt):

Die Gebühr für die Abfallentsorgung im Holsystem bestimmt sich nach der Zahl und dem
Fassungsvermögen der Restmüllbehältnisse und der Zahl der Monate, in denen die Leerung
angemeldet ist (Leerungsmonate) bzw. nach der Zahl der Restmüll- bzw. Kompostsäcke bzw. nach der Anzahl der Wertmarken für die Leerung von nicht ordnungsgemäß befüllten Komposttonnen durch die Restmüllabfuhr.

2. § 4 Abs. 4, Abschnitte a) und b) erhalten folgende Fassung:

(4) Im Bringsystem werden folgende Gebühren erhoben:
a) Sperrmüll
- für Mengen bis 20 Liter                                1,00 €
- für Mengen über 20 Liter bis 90 Liter                3,00 €
- für Mengen über 90Liter                                7,50 €        je angefangenem ¼ m³
b) behandeltes Holz
- für Mengen bis 20 Liter                                1,00 €
- für Mengen über 20 Liter bis 90 Liter                3,00 €
- für Mengen über 90Liter                                7,50 €        je angefangenem ¼ m³

3. Bei § 4 wird als Abs. 7 eingefügt:

(7) Für die Entleerung von nicht ordnungsgemäß befüllten Komposttonnen durch die Restmüllabfuhr werden folgende Gebühren erhoben:
- je 80 Liter Komposttonne 10,00 €
- je 120 Liter Komposttonne 15,00 €
- je 240 Liter Komposttonne 30,00 €

4. Bei § 5 Abs. 2 wird als Satz 2 eingefügt:

Für die Entleerung von nicht ordnungsgemäß befüllten Komposttonnen durch die Restmüllabfuhr entsteht die Gebührenschuld mit der Abgabe der dafür vorgesehenen Wertmarke an den Benutzer.



5. § 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung (neues fettgedruckt):

(2) Bei der zusätzlichen Abfallentsorgung unter Verwendung von Restmüll- und Kompostsäcken, bei der Entsorgung von Abfällen im Bringsystem, bei der Entleerung von nicht ordnungsgemäß befüllten Komposttonnen durch die Restmüllabfuhr sowie bei der Rückgabe von nicht oder unzureichend gereinigten auf Mietbasis gestellten Kompost- oder Restmülltonnen wird die Gebühr mit dem Entstehen der Gebührenschuld fällig.

§ 2 – Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.08.2020 in Kraft.

II. Änderung der Abfallwirtschaftssatzung
Nach einstimmiger Empfehlung durch den Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt der Stadtrat folgende Änderung der Abfallwirtschaftssatzung:

§ 1 – Änderung:
Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und das Einsammeln und Befördern von Abfällen in der Stadt Ebersberg (Abfallwirtschaftssatzung – AWS) vom 01.01.2014 mit Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung mit Wirkung vom 01.04.2018 wird wie folgt geändert:

Bei § 14 Abs. 1 werden als Satz 3 und Satz 4 eingefügt:

Komposttonnen, die aufgrund nicht ordnungsgemäßer Befüllung nicht geleert wurden, können auf Kosten des Gebührenschuldners zur Leerung bei der nächsten Restmüllabfuhr bereitgestellt werden. Dafür ist eine entsprechende Wertmarke im Bürgerbüro zu erwerben und an der Tonne anzubringen.

§ 2 – Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.08.2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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2. Bestätigung der gewählten Mitglieder des Seniorenbeirates 2020 - 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.07.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemäß der im letzten Jahr geänderten Satzung über den Seniorenbeirat fand die Wahl zum ersten Mal durch Versenden von Wahlunterlagen an alle 3.546 Wahlberechtigten statt. Teilgenommen an der Wahl zwischen dem 06.06. und 30.06.2020 haben 1337 Wähler (37,70 %), die jeweils bis zu sieben Stimmen an die 12 sich selbst vorgeschlagenen Kandidaten vergeben haben. Das Ergebnis der Wahl ist:
Elke Bunzeit: 749 Stimmen
Katharina Gerzer: 515 Stimmen
Winfried Hommen: 318 Stimmen
Thomas John: 752 Stimmen
Manfred Lipp: 476 Stimmen
Michael Münch: 669 Stimmen
Peter Murr: 637 Stimmen
Thomas Schuster: 394 Stimmen
Ottmar Sirch: 511 Stimmen
Dr. Edward Sofeso: 730 Stimmen
Elisabeth Wochermaier: 767 Stimmen
Marianne Wünschel: 579 Stimmen
Die sieben Kandidaten mit den meisten Stimmen, die in der Auflistung unterstrichen sind, sind in den Seniorenbeirat 2020-2026 gewählt.
 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Proske gibt bekannt, dass der Seniorenbeirat schon seine konstituierende Sitzung durchgeführt hat. Zum ersten Vorsitzenden sind Herr John, zum Stellvertreter Herr Münch, zur Schriftführerin Frau Bunzeit und zum Kassierer Herr Dr. Sofeso gewählt worden.

Beschluss

Der Stadtrat bestätigt die Wahl der sieben o.g. Bewerber in den Seniorenbeirat 2020-2026.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Bestätigung der Wahlen des Kommandanten und zweier stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ebersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.07.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Nach dem Rücktritt des bisherigen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, Bürgermeister Proske, und dem Beschluss des Stadtrates aus seiner Sitzung vom 28.04.2020, neben dem ersten Stellvertreter des Kommandanten einen zweiten Stellvertreter einzusetzen, waren Neuwahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr Ebersberg notwendig. Diese wurden in der Versammlung am 22.06.2020 durchgeführt.
Als Kommandant wurde Herr Christoph Münch, als erster Stellvertreter Herr Jan Köhnen und als zweiter Stellvertreter Herr Florian Bauer gewählt. Alle drei haben die Wahl angenommen.

Beschluss

Der Stadtrat bestätigt die Wahl von Herrn Christoph Münch zum Kommandanten, Herrn Jan Köhnen als ersten Stellvertretenden Kommandanten und Herrn Florian Bauer als zweiten Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ebersberg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Münch hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.

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4. Zuschuss an Schwungrad Ebersberg e.V. für Lastenrad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.07.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Verein Schwungrad Ebersberg e.V. projektiert ein freies Lastenrad für Ebersberg (Eberrad). Das Rad soll baldmöglichst beschafft werden (Kostenpunkt ca. 6.000 €) und steht dann allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zur Verfügung. Der laufende Betrieb soll sich aus Spenden und Sponsoring finanzieren. Ziel des Projekts ist, dass die Bürgerinnen und Bürger die Vorteile eines Lastenrads nutzen und kennen lernen können und so einen Umstieg von PKW auf Fahrrad zu fördern. Näheres ist der Projektbeschreibung im beiliegenden Antrag zu entnehmen.

Der AK Energiewende 2020 befürwortet das Projekt.

Der Verein Schwungrad e.V. beantragt nun mit Schreiben vom 06.06.2020 bei der Stadt
  1. einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 EUR zur Beschaffung des Rades.
  2. einen weiteren Zuschuss bis zu 500,00 EUR in 2020 für die Bewerbung des Rades
  3. die Zusage, in den Jahren 2021 bis 2023 ein Defizit aus dem laufenden Betrieb bis zu jährlich 500,00 EUR zu übernehmen.

Entsprechende Haushaltsmittel stehen in 2020 für das Projekt unter der Haushaltsstelle 810.655 Energiewende 2030 / Klimaschutzkonzept zur Verfügung.

Diskussionsverlauf

Aus dem Kreis des Stadtrate s wird angeregt, den Nutzern des Lastenrades eine Einweisung und Übungsmöglichkeit einzuräumen. Weitere Spender sollten akquiriert werden. Über das Projekt sollte nach etwa einem Jahr im Fachausschuss berichtet werden.

Beschluss

Der Stadtrat gewährt dem Verein Schwungrad e.V. für das Projekt Lastenrad folgende Zuschüsse:
  1. einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 EUR in 2020 zur Beschaffung des Rades,
  2. einen weiteren Zuschuss bis zu 500,00 EUR in 2020 für die Bewerbung des Rades,
  3. die Zusage, in den Jahren 2021 bis 2023 ein Defizit aus dem laufenden Betrieb bis zu jährlich 500,00 EUR zu übernehmen.
Die Ausgaben bzw. das Defizit sind zu belegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Förderung Skulpturenprojekt Kunstverein Ebersberg e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.07.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Kunstverein Ebersberg e.V. beantragt die weitere Förderung des Skulpturenprojekts mit jährlich 5.000,00 EUR.
Das Projekt verfolgt eine jährlich wechselnde Präsentation von Skulpturen im Umfeld des Klosterbauhofes wie in den letzten Jahren z.B. der Steintisch im Theaterhof, der Spiegelkubus am Marienplatz, Bronzeskulpturen oder das Arkadienprojekt.
Die bisherige Förderung durch die Stadt wurde im USK am 26.02.2013, TOP 4 beschlossen. Die Kooperation gestaltet sich wie folgt:

Der Kunstverein Ebersberg e.V. übernimmt:
  • Ausschreibung und Wahl des Bildhauers in Abstimmung mit der Stadt
  • Projektleitung (Bestimmung des Kurator des Projekts, Helfer und Hilfsmittel)
  • Organisation (Terminabstimmung mit der Stadt Ebersberg, Projektplanung mit dem Künstler und den Helfern)
  •        Künstlerbetreuung
  • Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilungen und Pressetermine, gegebenenfalls Werbung)
  • Aufstellung des Werkes (Terminabsprachen, Projektorganisation mit Helfern und Hilfsmittel)

Die Stadt Ebersberg übernimmt:
  • einen pauschalen jährlichen Zuschuss in Höhe von 5.000 €
  • bei Bedarf Unterstützung bei Auf- und Abbau durch den Bauhof
  • Mithilfe bei der Öffentlichkeitsarbeit

Für 2020 sind Mittel im Haushalt eingestellt (HHST. 300.718)

Beschluss

Der Stadtrat unterstützt das Projekt Skulpturenweg befristet bis 2025 vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt weiterhin jährlich mit einem Zuschuss in Höhe von 5.000 EUR. Ein jährlicher Zuschussantrag mit Projektbeschreibung ist zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.07.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Folgende überplanmäßige Ausgaben, welche von der Verwaltung als unabweisbar betrachtet werden, stehen zur Genehmigung an:

HHSt.
Bezeichnung
HHAnsatz
Über Plan
052
650

Wahl, Büro- und Sachbedarf
  • Höhere Kosten (Kabinen, Stichwahl…)
25.000
13.000
130
940
M581
Neubau Feuerwehrhaus Ebersberg
  • Kosten Machbarkeitsstudie
0
16.500
321
935
M500
Museum Wald und Umwelt, bewegl. Vermögen
  • Brandschaden, Komp. d. Versich.
5.000
25.000
321
940
M500
Museum Wald und Umwelt, Baumaßnahmen
  • Brandschaden, Komp. d. Versich.
0
300.000
464
700

KiTa, gesetzliche Zuschüsse
  • höher als geplant, derzeitiger Stand;
    Stand 02.06. 52.500 €
Weitere Erhöhung durch Abr. 2019
aber auch höhere Einn. (staatl. Zuschuss; Ansatz 2.150.000 € / 2.350.000 €;
Anteil Zuschuss somit ca. 59% an Ausgaben)
3.650.000
310.000
560
950

Waldsportpark, Baumaßnahmen
hier: LED-Flutlichtanlage
Im Haushalt dafür vorgesehen 85.000,
nun 208.000 € (TA 07.07.2020)

85.000

123.000
571
500

Familienbad, Grundst./Gebäudeunterhalt
  • Seecafé: Pflaster + Stützwand Rest aus 2019, Geländer
  • Sowie Mehrkosten Stegpfähle
  • nach FWD 02.06.2020: Steg – Mehrkosten durch sanierungsbedürftigem Belag samt Unterkonstruktion; tlw. durch Spende(n) gedeckt


47.000


37.800


15.000
700
950
M561
Bau von neuen Kanal-Hausanschl. i. öff. StrGrund
  • Ansatz bereits jetzt  ausgeschöpft
80.000
40.000
791
570

Wirtsch.Fö, Verw/Betr.Ausg., Dialog, EGA
  • EGA 2021 (StR 05.05.2020)
19.000
12.000
870
510

Stromtankstellen: laufender Unterhalt
  • irrt. kein Ansatz in 2020
0
10.500
620
988

Zuschuss an Kath. Siedlungswerk –
BM Beim Doktorbankerl
Hier: außerplanmäßige  Verpflichtungsermächtigung für 2021
ohne
30.500

Diskussionsverlauf

Die Erläuterung der Kostensteigerung bei der Haushaltsstelle 464.700 (Kita - gesetzliche Zuschüsse) wird in der Sitzung des Ferienausschusses nachgereicht. Es wird angeregt, im Zuge der Genehmigung von Meh rausgaben auch damit zusammenhängende Mehreinnahmen ggfs. zu benennen.

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die vorstehenden unabweisbaren außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2020 bzw. die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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7. Aktuelle Haushaltslage mit Priorisierung der Projekte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.07.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Anlage stehen die Präsentationen aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales vom 02.06.2020 sowie aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 07.07.2020 zur Verfügung.
Die im Technischen Ausschuss angeregte Aufstellung über wesentliche Projekte mit Auswirkungen auf den Haushalt 2020 liegt ebenfalls bei. Daraus ergibt sich, dass von dem im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales vom 02.06.2020 angeregten Einsparvolumen von 1 Mio. EUR bereits 624.000 € durch eine verbesserte Prognose bis Jahresende eingespart sind.
Herr Gibis berichtet, dass sich die Haushaltsentwicklung weiterhin im Rahmen der Darstellung vom 02.06.2020 befindet. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer liegen weiterhin im Rahmen des Haushaltsansatzes. Die Beteiligung bei der Einkommensteuer liegt nun für das II. Quartal 2020 vor. Insgesamt ist mit einem Steuerausfall von rund 810 T€ zu rechnen. Aus Sicht der Kämmerei könnten die großen Projekte Feuerwehrhaus Oberndorf, Grundschule Oberndorf, Waldsportpark sofort weitergeführt werden, die Planung der Sanierung des Hallenbades vorangetrieben und im Frühjahr 2021 begonnen werden.

Diskussionsverlauf

Aus dem Kreis des Stadtrates heraus wird die Benennung der Projekte unter dem Aspekt der finanziellen Möglichkeiten begrüßt, wobei auch die personellen Ressourcen der Stadtverwaltung beachtet werden müssen. Wert wird auch darauf gelegt, dass auch kleine im Haushalt 2020 verankerte Projekte weiter betrieben werden.

In diesem Zusammenhang wird über die Zulassung des von der CSU/FDP-Stadtratsfraktion eingereichten Antrages vom 11.07.2020 entschieden:

25 Ja : 0 Nein

Im Zuge der Erörterung des Antrages wird darauf hingewiesen, dass bei der Auflistung der Projekte neben den Ausgaben auch Aufwendungen (z.B. Personal) und die zu erwartenden Einnahmen wie Zuschüsse und ggfs. zukünftige Entgelte betrachtet werden müssen (Projektportfolio).

Antrag der CSU/FDP-Stadtratsfraktion:
Die Priorisierung der am 2.6.2020 in der Sitzung des Ausschusses „Finanzen, Wirtschaft und Digitales“ vom Stadtkämmerer vorgestellten Aufstellung von insgesamt 18 Großprojekten erfolgt in der Gestalt, dass eine Einteilung der Projekte in „vordringlich umzusetzen“ und „zunächst abwarten“ durchgeführt wird.
Die jeweilige Entscheidung wird mindestens einmal im Jahr überprüft. Vordringlich umzusetzende Projekte werden unter Berücksichtigung sämtlicher Rahmenbedingungen so schnell wie möglich realisiert.
Dem Stadtrat bzw. dem zuständigen Ausschuss wird seitens der Verwaltung regelmäßig (mindestens 2 Mal jährlich) über den Fortschritt der Umsetzung berichtet.
Neben Ausführungen zu Baufortschritt, Ausgabenentwicklung bzw. Auswirkung auf den Haushalt, Wirtschaftlichkeit bzw. Refinanzierung und etwaigen Besonderheiten sowie Problemen ist jeweils auch auf die aktuelle Situation bzgl. der Möglichkeiten zum Erhalt von Zuschüssen für die Projekte Bezug zu nehmen.
Eine Priorisierung der Projekte über eine Prioritätenliste, nach welcher ein Projekt nach dem anderen entsprechend der jeweiligen Haushaltslage abgearbeitet wird, wird abgelehnt. Es können mehrere Projekte gleichzeitig umgesetzt werden.
Über die Aufnahme weiterer Projekte und deren Priorisierung entscheidet der Stadtrat nach entsprechender Vorberatung in den jeweils zuständigen Ausschüssen.

25 Ja : 0 Nein

Zum Beschlussvorschlag der Verwaltung wird ergänzt, dass über Erhöhungen von veranschlagten Projektkosten zeitnah im Stadtrat/Ausschuss informiert werden soll.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die haushalterische Entwicklung und die Aufstellung über die investiven Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis. Die Hochbaumaßnahmen sollen nur im aufgezeigten Rahmen ausgeführt werden; insbesondere soll die Schließung und der Umbau des Hallenbades auf 2021 verschoben werden. Unmittelbar weitergeführt sollen die Projekte Feuerwehrhaus Oberndorf, Grundschule Oberndorf und Waldsportpark. Eine Priorisierung der anstehenden Projekte über die nächsten Jahre soll auf einer Klausur im Herbst 2020 erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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8. Städtebauliche Entwicklung Hölzerbräu- und Feuerwehrgelände; Vorstellung der Ergebnisse aus dem städtebaulichen Wettbewerb

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.07.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Am 02.07.2020 fand in den Räumen des Alten Speichers die Preisgerichtssitzung für den städtebaulichen Realisierungswettbewerb „Hölzerbräugelände und Feuerwehrareal“ statt.
Das Protokoll des Preisgerichts wird derzeit noch durch den Verfahrensbetreuung und der Vorsitzenden erstellt und abgestimmt. Sobald es der Verwaltung vorliegt, wird es nachgereicht.
Das Preisgericht setzte sich aus folgenden Personen zusammen:

Fachpreisrichter / innen:
Martin Hirner, Architekt und Stadtplaner, München
Ina Laux, Architektin und Stadtplanerin, München
Klaus Molenaar, Architekt und Stadtplaner, Gräfelfing
Mikala Holme Samsøe, Architektin, München
Prof. Karin Schmid, Architekt/in und Stadtplaner/in, München
Prof. Dorothea Voitländer, Architektin und Stadtplanerin, Dachau
Kurt Werner, Architekt und Stadtplaner, Regensburg

Ständig anwesender stellvertretender Fachpreisrichter/in:
Florian Dilg, Architekt und Stadtplaner, München
Eva Steinkirchner, Baudirektorin, Architektin, Regierung von Oberbayern

Sachpreisrichter:
Walter Brilmayer, ehemaliger Erster Bürgermeister
Philipp Goldner, ehemaliger Stadtrat
Alois Lachner, ehemaliger Stadtrat
Christoph Münch, Stadtrat
Gerd Otter, Stadtrat
Stefan Höglmaier, Geschäftsführer Euroboden GmbH
Toni Ried, Stadtrat, ehemaliger 2. Bürgermeister
Josef Riedl, Stadtrat, ehemaliger 3. Bürgermeister

Sachverständige Beraterinnen und Berater (ohne Stimmrecht):
Erster Bürgermeister Ulrich Proske
Dr. Rafael Stegen, Sozialgeograph und Stadtplaner
Christian Stöhr, Bauamt Stadt Ebersberg
Norbert Graeser, Euroboden GmbH

Die Besetzung der Sachpreisrichter ergab sich aus der Verschiebung der Preisgerichtssitzung wegen der Coronapandemie. Nach den wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen dürfen Mitglieder des Preisgerichts nicht mehr verändert werden, selbst wenn sie aufgrund einer Kommunalwahl keine Mandatsträger mehr sind.

Herr Stöhr erläutert die Entscheidung der Jury und beantwortet Fragen.

Der weitere Ablauf gestaltet sich wie folgt:

Nach Befassung des Technischen Ausschusses am 13.07.2020 wird die Sache nun im Stadtrat behandelt. Sollte der Stadtrat sich der Empfehlung des Preisgerichts anschließen, würden die ersten drei Preisträger aufgefordert, ihre Entwürfe anhand der Anmerkungen der Jury zu überarbeiten. Nach dieser Phase würde ein verkleinertes „Kernpreisgericht“ nochmals über die Entwürfe befinden.
Aus dem Siegerentwurf wird dann im weiteren Verfahren der Bebauungsplan für das Quartier entwickelt, der dann in einem öffentlichen Bebauungsplanverfahren als vorhabenbezogener Bebauungsplan bzw. als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt wird.

Diskussionsverlauf

Es wird darauf hingewiesen, dass der gesamte Bereich möglichst barrierefrei hergestellt werden soll. Zudem solle die einmalige Chance genutzt werden , hier eine Verbindung für Fahrradfahrer und Fußgänger (auch Schulweg) abseits der Staatsstraße und mit Kreuzungsmöglichkeit auf Höhe der Pfarrer-Bauer-Straße zu schaffen. Die Nachbarn sollten in den Planungsprozess integriert werden.

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt nach einstimmiger Empfehlung durch den Technischen Ausschuss die Verfasser der mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten auf der Grundlage ihrer Wettbewerbsentwürfe und unter Berücksichtigung der in der Beurteilung genannten Anmerkungen mit einer honorierten Überarbeitung ihrer Entwürfe. Das Ergebnis der Überarbeitung soll durch eine Jury, die sich aus Mitgliedern des Preisgerichts zusammensetzt, beurteilt werden, um der Stadt eine klarere Orientierung über die weiteren Entwicklungspotentiale der Entwürfe geben zu können.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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9. a) 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 215 - nördlich Am Priel, westlich der Zufahrt zur Heldenallee; b) 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück 1048, Gemarkung Ebersberg - Gewerbegebiet östlich der Schwabener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 31.03.2020 ö vorberatend 14
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.05.2020 ö vorberatend 7
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.07.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Stadtrat Riedl verweist auf Artikel 49 der GO und verlässt die Sitzung.
a) Herr Feirer-Kornprobst trägt vor, dass in dem vorgenannten Bereich für ortsansässige Bürger und deren Nachkommen Wohnbauflächen zur Verfügung gestellt werden sollen. Hierzu wurde von der Stadt Ebersberg eine städtebauliche Vorstudie für einen ca. 1,4 ha großen Bereich am nördlichen Stadtrand bezüglich der Auswirkungen einer möglichen Bebauung in Auftrag gegeben.
Der Gebietsumgriff umfasst die FlNr. 971 Tfl., 336 Tfl., 338/2, 338/3 und 339 Tfl., jeweils Gemarkung Ebersberg. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Untersuchungsgebiet zum großen Teil als Mischgebiet dargestellt. Auf den Erläuterungsbericht der Vorstudie in der Fassung vom 29.01.2020 wird insoweit verwiesen.
Planungsziel ist die Schaffung von zusätzlichen Bebauungsmöglichkeiten im Wege der Nachverdichtung auf den teilweise großen Grundstücken im Untersuchungsgebiet. Der Technische Ausschuss sprach sich für die Weiterentwicklung der Variante 1 der Vorstudie aus. Bei diesem Lösungsvorschlag können auf den FlNr. 339, 336, 971 jeweils Gemarkung Ebersberg zusätzliches Baurecht für Wohnhäuser geschaffen werden. Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden im Vorfeld von der Stadt über das Planungsvorhaben mit Schreiben vom 11.03.2020 informiert. Drei Eigentümer haben sich bei der Bauverwaltung gemeldet. Die Entwicklung wurde skeptisch gesehen, jedoch wurde keine generelle Ablehnung ausgesprochen.
Die Ergebnisse der Vorstudie wurden mit dem Landratsamt Ebersberg besprochen.
Eine abschließende Äußerung des Landratsamtes zur Sitzung nicht vor; diese wird im Laufe des Verfahrens erwartet.
Eine entsprechende Planungskostenvereinbarung muss noch abgeschlossen werden. Die Kosten für die Entwicklungsstudie hat der Eigentümer der FlNr. 971 übernommen. Aus der Abfrage der anderen Grundstückseigentümer konnte keine Aussage hinsichtlich der Kostentragung abgeleitet werden. Nach Rücksprache mit dem bisherigen Kostenträger wäre dieser ebenfalls bereit, die Kosten für die künftige Bauleitplanung zu übernehmen.
 Die Verwaltung empfiehlt, auf Basis der Vorstudie zu Var. 1, den Einleitungsbeschluss für den Flächennutzungsplan sowie den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen.
Planungsziel soll zum einen die Schaffung bzw. die Erweiterung von Wohnbauflächen im Wege der Nachverdichtung sein und zur Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung. Hierfür soll ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.
Zum anderen sollen durch geeignete Festsetzungen die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes in diesem sensiblen Grenzbereich zwischen Landschaftsschutzgebiet und vorhandener bzw. neu zu schaffender Bebauung angemessen berücksichtigt werden (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 2 und 7 BauGB).

Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat ändert nach einstimmiger Empfehlung durch den Technischen Ausschuss (12.05.2020) für den Bereich nördlich der Straße „Am Priel“ und westlich der Zufahrt zur Heldenallee den Flächennutzungsplan und fasst hierfür den Einleitungsbeschluss zur 13. Flächennutzungsplanänderung.

24 Ja : 0 Nein
Stadtrat Riedl hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.


b) Herr Feirer-Kornprobst trägt vor, dass mit Schreiben vom 29.04.2020 die hub7 GmbH & Co. KG, 85560 Ebersberg die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt hat. Ziel soll eine Festsetzung als Gewerbegebiet sein, um auf dem Grundstück die Errichtung eines Bürogebäudes (hub7 Business Center) sowohl zur Vermietung und Eigennutzung baurechtlich zu ermöglichen.
Auf das beiliegende Antragsschreiben, das den Sitzungsunterlagen beiliegt, wird verwiesen.
Die Sache wurde am 09.07.2019 bereits im Technischen Ausschuss behandelt. Ein Aufstellungs-/Einleitungsbeschluss wurde seinerzeit unter folgenden Bedingungen in Aussicht gestellt:

  1. Positives Ergebnis des Scoping-Termins
  2. Nachweis der gesicherten Erschließung des Baugrundstücks.
  3. Abschluss einer städtebaulichen Vereinbarung zur Übernahme sämtlicher Planungskosten (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB).  

Zu 1:
Der Scoping-Termin fand am 26.09.2019 sowie am 04.11.2019 (mit der unteren Naturschutzbehörde – UNB) im Rathaus Ebersberg statt.
Beim ersten Termin wurden von keiner Behörde Gründe angeführt, die gegen das Bauvorhaben sprechen. Das Landratsamt wies daraufhin, dass die Lage ortsplanerisch nicht optimal aber in Ordnung sei. Im Verfahren sei zu begründen, warum diese Flächen in Anspruch genommen werden sollen und nicht die im FNP festgesetzten.
Die UNB sieht das Vorhaben naturschutzfachlich eher kritisch wegen der Lage an der Hangkante, der Sukzessionsfläche und des Eingriffs in das bestehende Landschaftsbild.
In einem Telefonat mit dem Antragsteller vom 07.04.2020 teilte die UNB mit, dass das Vorhaben nach interner Besprechung aus naturschutzfachlichen Gründen abgelehnt werden würde.  
Die Planung reagiert auf den Einwand, indem das Gebäude einerseits von der Hangkante zurückrückt und den Verlauf der Kante in die Fassadenabwicklung aufnimmt. So wird eine bessere Einbindung in das Landschaftsbild erreicht. Die Hangkante südlich des geplanten Bürogebäudes kann in Abstimmung mit der UNB zumindest teilweise als Ausgleichsfläche dienen. Es sollte aus Sicht der Verwaltung zunächst das Verfahren abgewartet werden, mit welchen Argumenten die UNB ihre Stellungnahme hinterlegt.  

Zu 2:
Hinsichtlich der Erschließung des Baugrundstücks fanden Besprechungen und ein Ortstermin mit dem staatlichen Bauamt Rosenheim statt. Vom IB Gruber-Buchecker aus Ebersberg wurde ein Antrag auf Genehmigung zur Erstellung einer Zufahrt mit Linksabbiegerspur von der Schwabener Straße auf das geplante Baugrundstück gestellt. Beim Ortstermin wurden seitens des Straßenbauamtes keine wesentlichen Hindernisse zu dem Vorhaben vorgetragen. Insofern kann aus Sicht der Verwaltung die Erschließung zumindest für die Einleitung des Bauleitplanverfahrens als nachgewiesen gelten.

Zu 3:
Die Planungskostenvereinbarung würde, falls der Technische Ausschuss der anschließend beschriebenen Vorgehensweise zustimmt, bis zur Behandlung der Flächennutzungsplanänderung im Stadtrat erstellt werden.
Das Vorhaben würde sich nach Ansicht der Verwaltung für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12 BauGB) eignen. Dies wurde in der Sitzung vom 09.07.2019 bereits von Stadträtin Platzer vorgetragen. Bei dieser Variante kann die Gemeinde die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger (=Bauherr) auf der Grundlage eines von ihm vorgelegten und mit der Stadt abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet (Durchführungsvertrag).
Die Verwaltung schlägt daher folgende Vorgehensweise vor:

  1. Empfehlung des Technischen Ausschusses an den Stadtrat der Stadt Ebersberg einen Einleitungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung für das Grundstücks FlNr. 1048, Gemarkung Ebersberg zu fassen. Planungsziel soll die Darstellung der Fläche als Gewerbegebiet sein.

Aufstellungsbeschluss eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur baurechtlichen Realisierung des vom Vorhabenträger geplanten Bürogebäudes auf FlNr. 1048, Gemarkung Ebersberg.
Der Aufstellungsbeschluss steht zum einen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Stadtrat ein entsprechendes Flächennutzungsplanänderungsverfahren einleitet und zum anderen, dass der Vorhabenträger einen abstimmungsfähigen Vorhaben- und Erschließungsplan vorlegt.
Als weiterer Punkt ist eine unterschriebene Planungskostenvereinbarung bis zur Stadtratssitzung am 21.07.2020 vorzulegen.  

Diskussionsverlauf

Im Stadtrat gibt es sowohl die Meinung, dass durch die vorgesehene Gewerbeansiedlung an dem jetzigen Standort weiterer Verkehr produziert wird. Es sollte vielmehr nach Gewerbebestand oder freier Flächen im Innenstadtbereich gesucht werden. Eventuelle Planungsprozesse zur Umgehungsstraße würden eingeschränkt werden, die jetzt anstehende Änderung sollte deshalb zurückgestellt werden.
Dem wurde entgegengehalten, dass eventueller zusätzlicher Verkehr genau an der Stelle durchaus aufgenommen werden kann und dieser kaum die Innenstadt tangieren wird. Das für die Staatsstraße zuständige Straßenbauamt ist an der Planung beteiligt. Die angedachte Planung einer Trasse für die Umgehungsstraße sollte hier nicht als Verhinderung gesehen werden, ggfs. könnte die vorgesehene Stichstraße dann einbezogen werden. Letztlich würde in der Abwägung zwischen dem Flächenverbrauch und der Ansiedlung des Gewerbebetriebes in der Lage und der geplanten Art das öffentliche Interesse an der Änderung des Flächennutzungsplanes im vorgestellten Rahmen überwiegen.

Beschluss

Der Stadtrat ändert nach Empfehlung des Technischen Ausschusses(12.05.2020, 10 : 1 Stimmen) für das Grundstück FlNr. 1048, Gemarkung Ebersberg, den Flächennutzungsplan und fasst hierfür den Einleitungsbeschluss zur 14. Flächennutzungsplanänderung. Planungsziel ist die Darstellung der Fläche als Gewerbegebiet (GE).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Riedl hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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10. Aufstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zur Steuerung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.07.2020 ö vorberatend 12
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.07.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Aufgrund der Entwicklungen im Bereich Klimaschutz und der Zielsetzung bis zum Jahr 2030 unabhängig von fossilen Ressourcen zu werden, ist damit zu rechnen, dass künftig weitere Anträge auf Freiflächen-Photovoltaikanlagen gestellt werden. Der Meilensteinplan des Landkreises sieht u. a. vor, dass ein Ausbau von 126 Freiflächenanlagen (je in Größe eines Fußballfeldes) notwendig ist.
Daher empfiehlt es sich seitens der Stadt, städtebauliche Entwicklungskonzepte zu erarbeiten und zu beschließen. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB sind diese bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu beachten. Sie bieten bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen damit sehr gute Steuerungsmöglichkeiten. Die Herausforderung dabei besteht darin, sich als Stadt der Förderung der regenerativen Energien nicht zu verschließen, andererseits aber eine planlose, den Landschaftsraum der Stadt überproportional beanspruchende Entwicklung zu vermeiden. Es ist gerade die Aufgabe der Stadt (Planungshoheit) in solchen Prozessen eine steuernde Rolle zu übernehmen.
Das Bauamt vertritt daher die Auffassung, dass für die Steuerung der vorliegenden und künftigen Freiflächen-Photovoltaikanlagen ein Entwicklungskonzept aufgestellt werden sollte.  
Bereits in den Gesprächen zum Runden Tisch „Energiewende und Klimaschutz 2019“ wurde in der Arbeitsgruppe Photovoltaik als Handlungsschwerpunkt empfohlen, die Konzentrationsflächenplanung (städtebauliches Entwicklungskonzept) anzustoßen. Das Projektpapier wurde dann in der Stadtratssitzung vom 19.11.2019 beschlossen. Im Beschluss wurde jedoch auf die Förderung von Einzelprojekten abgestellt. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich erfolgt nun der Vorschlag, abweichend von der bisherigen Haltung, die Entstehung von Freiflächenanlagen durch die Stadt zu steuern.  
 

Diskussionsverlauf

Es wird noch einmal auf die Beratung zu einem Antrag auf Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der letzten Sitzung des Technischen Ausschusses Bezug genommen. Dem Stadtrat ist es nun wichtig, das Entwicklungskonzept möglichst zügig voranzubringen und bei der Aufstellung auch Flächen der Nachbarkommunen mit anzuschauen. Interessierte können entsprechende Flächen auch gern bei der Stadtverwaltung angeben.

Beschluss

Der Stadtrat stellt nach einstimmigem Beschluss des Technischen Ausschusses (07.07.2020) zur Steuerung der Freiflächen-Photovoltaikanlagen ein städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) auf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 1

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11. Benennung der Vertreter der Verbandsversammlung und des Verbandsausschusses der Volkshochschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.07.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Änderung in Vorlage: Korrektur in Besetzung VHS-Verbandsausschuss
In der Sitzung des Stadtrates am 05.05.2020 sind ohne Kenntnis einer Satzungsänderung der Volkshochschule 5 Mitglieder samt Stellvertreter für die Verbandsversammlung und die Mitglieder des Verbandsausschusses benannt worden. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass die Stadt nach der Satzungsänderung nur noch 3 Mitglieder samt Stellvertreter in die Verbandsversammlung entsenden kann.
Im Kreise des Stadtrates ist sich nun auf folgende Mitglieder und Stellvertreter in den beiden Gremien verständigt worden:
VHS-Verbandsversammlung: 1. Bürgermeister Proske (kraft Amtes), Stadträtin Rauscher (Stellvertreterin: Stadträtin Platzer), Stadtrat Peis (Stellvertreter: Stadtrat Hilger), Stadtrat Ried (Stellvertreter: Stadtrat Friedrichs)
VHS-Verbandsausschuss: 1. Bürgermeister Proske (Stellvertreterin: Stadtrat Peis), Stadträtin Rauscher (Stellvertreter: Stadtrat Friedrichs).
Die Benennung in der Sitzung vom 05.05.2020 ist damit hinfällig.

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12. Benennung der Mitglieder und deren Stellvertreter des Ferienausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.07.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

Gemäß der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts besteht der Ferienausschuss aus dem ersten Bürgermeister als Vorsitzenden und 10 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern.
Die Fraktionen werden um Benennung der Mitglieder nebst Vertreter gebeten (CSU/FDP:4, GRÜNE: 2, SPD:2, FW:1, PROEBE: 1).
Die Sitzung des Ferienausschusses ist für Dienstag, den 18.08.2020, vorgesehen.

Beschluss

Für den Ferienausschuss werden benannt und vom Stadtrat beschlossen:
CSU/FDP-Fraktion: Stadträte Obergrusberger, Riedl, Spötzl, Hilger
Vertreter: Stadträte Schechner, Matjanovski, Gressierer, Schedo
GRÜNE-Fraktion: Stadträte Behounek, Friedrichs
Vertreter: Stadträtinnen Leng, Schmidberger  
SPD-Fraktion: Stadträte Mühlfenzl, Münch
Vertreter: Stadträtinnen Rauscher, Platzer
FW-Fraktion: Stadtrat Fritsch
Vertreter: Stadtrat Zwingler
PROEBE-Fraktion: Stadtrat P eis
Vertreter: Stadtrat Otter

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.07.2020 ö informativ 13

Sachverhalt

Es gibt keine Mitteilungen.

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14. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.07.2020 ö informativ 14

Sachverhalt

  1. Auf die Frage von Stadtrat Peis berichtet Bürgermeister Proske über den Termin mit dem Straßenbauamt an der Amtsgerichtskreuzung und kündigt dort eine 48-stündige Videoaufzeichnung an.
  2. Bürgermeister Proske  stellt auf Anregung von Stadtrat Spötzl in Aussicht, dass der Geschäftsführer des Eberwerkes in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales sich vorstellen und einen Geschäftsbericht abgeben wird.

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15. Ehrungen; a) 30 Jahre Stadtrat b) Verleihung der Ehrenbezeichnung Altbürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.07.2020 ö beschließend 15

Sachverhalt

  1. Stadtrat Riedl ist seit dem 01.05.1990 Mitglied des Stadtrates, von 2008 bis 2020 sogar als dritter Bürgermeister. Er wird für 30 Jahre Mitgliedschaft im Stadtrat geehrt.
  2. Herr Walter Brilmayer trat nach seiner Wahl am 15.06.1994 das Amt des ersten Bürgermeisters der Stadt Ebersberg an. Seine Amtszeit endete am 30.04.2020. Aus Altersgründen stand er nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Nach Art. 29 des kommunalen Wahlbeamtengesetzes (KWBG) wird ihm auf Vorschlag von Bürgermeister Proske im Einvernehmen mit dem Stadtrat der Ehrentitel „Altbürgermeister“ verliehen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, Herrn Walter Brilmayer nach Art. 29 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) die Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ zu verleihen, die er ab sofort führen darf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2020 14:46 Uhr