Datum: 06.10.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Finanzen, Wirtschaft und Digitales
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:40 Uhr bis 22:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungsanlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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06.10.2020
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vorberatend
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Sachverhalt
Alle drei Jahre werden die Wassergebühren und –beiträge neu kalkuliert. Die nun zum 01.01.2021 anstehende Neukalkulation führte das Dienstleistungsbüro Reinhard Brilmayer durch, das seit 1995 damit beauftragt ist.
Herr Brilmayer trägt zu den Beiträgen vor:
Zum 31.12.1995 wurden sämtliche Investitionskosten, Zuwendungen und Zuschüsse, beitragspflichtige Grundstücks- und Geschoßflächen erstmalig erfasst. Die damaligen Tabellen wurden laufend mit den tatsächlichen Jahresergebnissen fortgeschrieben; sie liegen der Kalkulation zu Grunde.
Ergebnis: Die Beitragssätze steigen merklich an:
Grundstücksfläche von bisher 1,21 €/m² auf 1,50 €/m²
Geschoßfläche von bisher 4,04 €/m² auf 4,89 €/m².
Neben den Schwankungen in den Kalkulationszeiträumen liegt dies auch an den im Haushalts- und Finanzplan enthaltenen erheblichen Investitionen. Dagegen steigen die beitragspflichtigen Flächen im Verhältnis dazu deutlich geringer an.
Die Beitragssätze liegen im Vergleich zu anderen Versorgern aber weiterhin im Mittelfeld.
Die Fragen von den Ausschussmitgliedern werden von Herrn Brilmayer beantwortet.
Herr Brilmayer trägt zur Gebühr vor:
Auf die Gebührenkalkulation wurde auf der Basis der bisherigen Kalkulationen fortgeführt. Alle Tabellen wurden in Abstimmung mit der Stadtverwaltung bzw. aus den Sachbüchern und der Finanzplanung bis 2023 fortgeschrieben.
Die Nachkalkulation des Zeitraums 2018 – 2020 zeigt, dass von den Ansätzen der letzten Kalkulation sehr deutlich abgewichen worden ist. Dadurch hat sich eine Kostenüberdeckung von verzinst ca. 200.000 € jährlich ergeben. Ursache dafür sind zum einen höhere Gebühreneinnahmen (hoher Verbrauch durch warme Sommer; hohe Abnahmemenge durch Steinhöring) sowie deutlich niedrigere Unterhaltskosten als noch vor drei Jahren erwartet. Die Kostenüberdeckung ist im Folgezeitraum – also in den nächsten drei Jahren – wieder auszuschütten.
Die kalkulatorischen Kosten (Zinsen und Abschreibungen) verändern sich entsprechend den Zugängen und endgültigen Abschreibungen von Investitionskosten; gleiches gilt für Zuwendungen und Herstellungsbeiträgen.
Die Unterhaltskosten für die Jahre 2021 bis 2023 liegen im Mittel bei ca. 965.000 € jährlich.
Die Verbrauchsmengen bleiben durch das kostenbewusste Verhalten der Abnehmer nahezu gleich, obwohl die Abnehmerzahl an sich steigt. Die Abnahmemenge der Gemeinde Steinhöring kann sehr schwankend sein, so dass hier ein jährlicher mittlerer Verbrauch von 120.000 m³ gewählt wird (Mindestabnahme 60.000 m³ / 2019 höchster Verbrauch mit 180.000 m³).
Die nun auszuschüttende Kostenüberdeckung führt zu einer deutlichen Gebührensenkung von bisher netto 1,55 € auf nun netto 1,35 € je m³ (Steinhöring jeweils die Hälfte)
Wenn die Kostenüberdeckung in drei Jahren abgebaut ist, werden sich die Gebühren voraussichtlich wieder entsprechend erhöhen.
Bei der Bewertung zu berücksichtigen ist, dass die Stadt Ebersberg im Gegensatz zu vielen anderen Versorgern keine Grundgebühr erhebt und deshalb der neue Gebührensatz im Vergleich günstig einzustufen ist.
Zu den Beiträgen und Gebühren ist eine Umsatzsteuer hinzuzurechnen (ab 01.01.2021 wieder 7%).
Die Fragen von den Ausschussmitgliedern werden von Herrn Brilmayer beantwortet. Aus dem Kreis der Ausschussmitglieder erfolgt der Hinweis, dass die 50-%-ige Gebührenreduzierung für die Gemeinde Steinhöring bei Gelegenheit nachverhandelt werden sollte.
Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales empfiehlt dem Stadtrat,
- die Weiterführung der Kalkulation der Beiträge und Gebühren zur Wasserversorgungsanlage auf Grundlage der bisherigen Kalkulationen anzuerkennen,
- die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungsanlage mit Wirkung ab 01.01.2021 hinsichtlich der Beitrags- und Gebührensätze (netto) wie folgt zu ändern:
§ 6: Der Beitrag beträgt
- pro m² Grundstücksfläche 1,50 €
- pro m² Geschoßfläche 4,89 €
§ 10 Abs. 1 Satz 2: Die Gebühr beträgt 1,35 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsanlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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06.10.2020
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vorberatend
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2 |
Sachverhalt
Wie die Wassergebühren werden auch die Abwassergebühren seit 1995 vom Dienstleistungsbüro Reinhard Brilmayer kalkuliert.
Herr Brilmayer trägt zu den Beiträgen vor:
Zum 31.12.1995 wurden sämtliche Investitionskosten, Zuwendungen und Zuschüsse, beitragspflichtige Grundstücks- und Geschoßflächen erstmalig erfasst. Dabei werden die anteiligen Kosten für die Straßenentwässerung und die Regenwasserbeseitigung berücksichtigt. Die damaligen Tabellen wurden laufend mit den tatsächlichen Jahresergebnissen fortgeschrieben; sie liegen der Kalkulation zu Grunde.
Ergebnis: Die Beitragssätze steigen merklich an:
Grundstücksfläche, je m²: Bisher: 2,69 € - ab 01.01.2021: 2,84 €
Geschoßfläche, je m²: Bisher: 9,63 € - ab 01.01.2021: 10,34 €
Hinweis: Der Beitrag nach der Grundstücksfläche deckt die investiven Kosten für die Regenwasserbeseitigung.
Die Beiträge erhöhen sich vor allem dadurch, dass die beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschoßflächen im Verhältnis nicht so angestiegen sind wie die Investitionen.
Die neuen Beitragssätze können im Vergleich zu anderen Entsorgern aber weiterhin als moderat bezeichnet werden. Insbesondere bei der Schmutzwasserbeseitigung liegen die Beitragsätze sehr oft deutlich über 10,00 € je m² Geschoßfläche, im südlichen Landkreis mitunter auch über 20,00 € je m².
Die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet Herr Brilmayer.
Herr Brilmayer trägt zu den Gebühren vor:
Auch die Gebührenkalkulation wurde auf Basis der bisherigen Kalkulationen fortgeführt, incl. der gesonderten Ermittlung einer eigenen Gebühr für die Regenwasserbeseitigung. Alle Tabellen wurden in Abstimmung mit der Stadtverwaltung bzw. aus den Sachbüchern und der Finanzplanung bis 2023 fortgeschrieben.
Die Zusammenstellung der Kosten für die Jahre 2018 - 2020 zeigt das rechnerische Ergebnis der Nachkalkulation auf. Daraus ergibt sich eine deutliche Kostenüberdeckung bei der Schmutzwasserbeseitigung von ca. 150.000 € jährlich. Diese resultiert ganz maßgeblich daraus, dass die Unterhaltskosten deutlich niedriger waren als erwartet und auch mehr Schmutzwasser eingeleitet wurde als angenommen. Beim Regenwasser ist die Kalkulation nahezu aufgegangen (Unterdeckung insgesamt in drei Jahren gut 10.000 €).
Die Unterhaltskosten der Jahre 2021 – 2023 wurden auf der Basis der Zahlen im Haushalt 2020 mit angemessener Erhöhung bei einzelnen Haushaltsstellen und unter Berücksichtigung von Sanierungsmaßnahmen an Kanälen fortgeschrieben.
Die kalkulatorischen Kosten (Zinsen und Abschreibungen) wurden unverändert zur letzten Kalkulation ermittelt und verändern sich nur geringfügig.
Die Schmutzwassergebühr sinkt von derzeit 2,61 € auf 2,41 € je m³, was maßgeblich an der vorstehenden Überdeckung liegt. Wenn sich Kosten und Einnahmen wie vorgesehen entwickeln und die Überdeckung abgebaut ist, würde die Gebühr ab 2024 wieder entsprechend ansteigen.
Der anteilige Aufwand für die Regenwasserbeseitigung wurde jährlich mittels prozentualer Einzelansätze je Kostenart und Kostenstelle ermittelt. Vom gesamten Gebührenbedarf entfallen jährlich gut 300.000 € auf die Regenwasserbeseitigung. Die oben genannte Unterdeckung von 10.000 € aus 2018 – 2020 ist ebenfalls in die Kalkulation der drei Folgejahre einzurechnen, wirkt sich aber nur entsprechend geringfügig aus. Berechnungsgrundlage ist die bebaute und befestigte Fläche eines Grundstücks, von der Regenwasser in den Kanal abließt. Die Regenwassergebühr sinkt von bisher 0,53 € auf nun 0,47 € je m² anrechenbarer Grundstücksfläche. Dies liegt an der nun abgebauten hohen Unterdeckung aus den Jahren 2015 – 2017.
Im Vergleich zu anderen Gemeinden ist die Einleitungsgebühr für Schmutz- und Regenwasser in der Summe im oberen Mittelfeld einzustufen. Es ist trotzdem ratsam und sinnvoll, bei den vielen älteren Kanälen keinen Sanierungsstau aufkommen zu lassen. Nicht zuletzt ist die Stadt gesetzlich verpflichtet, die Entwässerungsanlagen fortlaufend ordentlich zu unterhalten.
Die Beiträge und Gebühren zur Entwässerungsanlage sind nicht umsatzsteuerpflichtig.
Die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet Herr Brilmayer.
Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales empfiehlt dem Stadtrat,
- die Weiterführ
ung der Kalkulation der Beiträge und Gebühren zur Entwässerungsanlage auf Grundlage der bisherigen Kalkulationen anzuerkennen,
- die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsanlage mit Wirkung ab 01.01.2021 hinsichtlich der Beitrags- und Gebührensätze wie folgt zu ändern:
§ 6 Abs. 1: Der Beitrag beträgt
- pro m² Grundstücksfläche 2,84 €
- pro m² Geschoßfläche 10,34 €
§ 10 Abs. 1 Satz 2: Die Gebühr beträgt 2,41 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.
§ 11 Abs. 6: Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,47 € pro m² pro Jahr.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3. Neufassung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Ebersberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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06.10.2020
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vorberatend
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3 |
Sachverhalt
Im Jahre 1998 haben der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Städtetag, der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. und der Bayerische Kommunale Prüfungsverband eine Broschüre herausgegeben, die das Muster einer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren sowie eines Pauschalsätze-Verzeichnisses und die Berechnungsunterlagen für die in Bayern üblicherweise verwendeten Feuerwehrfahrzeuge enthielt. In den Jahren 2007 und 2013 haben alle vier Verbände ein überarbeitetes Muster der Feuerwehrkostensatzung und eines Pauschalsätze-Verzeichnisses mit Berechnungsbögen veröffentlicht. Die entsprechende Satzung der
Stadt Ebersberg ist seit dem 01.01.2016 gültig (https://www.ebersberg.de/fileadmin/ebersberg/Rathaus_Service/BK/Satzungen_VO/Feuerwehraufwandssatzung_2016_mit_Anlagen.pdf) .Vor dem Hintergrund der demnächst anstehenden Veröffentlichung eines neuen amtlichen Musters für die Satzung über Aufwendungs-und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren in der Bekanntmachung zum Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) und angesichts geänderter Fahrzeugtypen und der allgemeinen Kostenentwicklung haben die Verbände eine Überarbeitung ihres Satzungsmusters und des Pauschalsätze-Verzeichnisses vorgenommen. Die städtische Satzung ist entsprechend überarbeitet worden (s. Anlage).
Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales empfiehlt dem Stadtrat die Neufassung der städtischen Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Ebersberg zum 01.01.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Vorlage der Jahresrechnung 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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06.10.2020
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ö
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informativ
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4 |
Sachverhalt
Kämmerer Josef Gibis stellt eine Zusammenfassung der Jahresrechnung 2019 in einer Präsentation vor. Die gesamten Unterlagen der Jahresrechnung liegen den Sitzungsunterlagen bei.
Geplante aber nicht abgerufene Haushaltsmittel gerade im Bereich der Digitalisierung der Schulen werden unter den Mitgliedern des Ausschusses erörtert
.
Mit diesem TOP wird die Jahresrechnung 2019 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO dem Stadtrat vorgelegt. Die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss folgt in den nächsten Wochen. Danach – spätestens jedoch bis 30.06.2021 - ist die Jahresrechnung 2019 durch den Stadtrat festzustellen und über die Entlastung zu beschließen (Art. 102 Abs. 3 GO).
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5. Bericht zur Haushaltsentwicklung 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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06.10.2020
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ö
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informativ
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5 |
Sachverhalt
Herr Gibis zeigt anhand einer Präsentation die Eckdaten der Haushaltsentwicklung auf.
Die Haushaltslage ist nach wie vor als entspannt anzusehen. ¾ des Jahres sind vergangen und im Verwaltungshaushalt sind 61% der Einnahmen und 60 % der Ausgaben generiert. Von dem im Vermögenshaushalt bereitgestellten Ausgabevolumen in Höhe von 12.674.000 € wurden 7,19 Mio. € (=56%) ausgegeben bzw. in Auftrag gegeben.
Nochmals gibt es zu geplanten aber nicht abgerufenen Haushaltsmitteln, gerade bei der Digitalisierung der Schulen) eine Erörterung. Es wird angeregt, den Schulleiter Herrn Bär zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen, damit er über das Digitalisierungskonzept und den Stand der Umsetzung berichten kann. Ebenso erfolgt ein Hinweis auf die noch nicht abgerufenen Haushaltsmittel im Bereich der Sanierung des Hallenbades, da dieses Projekt vom Stadtrat eine hohe Priorität erhalten hat.
Die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Haushalt zeigen sich wie folgt:
Gewerbesteuer: Die wohl coronabedingten Herabsetzungen für 2020 umfassen derzeit ein Volumen von 415.000 €. Auch aufgrund einer anderweitigen günstiger als gedacht ausfallenden Rückzahlung an eine Firma steht trotzdem derzeit ein Aufkommen von 6,55 Mio. € zu Buche (Haushaltsansatz 6,75 Mio. €). Zudem ist eine Kompensation durch das Land in Höhe von 636.000 € zu erwarten, die sich aus den guten Gewerbesteuerjahren 2017-2019 berechnet. Netto (Aufkommen minus Umlage) ist so mit einem mehr gegenüber der Planung von ca. 450.000 € zu rechnen. Die Stundungsanträge halten sich in Grenzen und können vernachlässigt werden.
Einkommensteuerbeteiligung: Die Beteiligung für das 2. Quartal fiel um ca. 350.000 € niedriger aus als im Vorjahr. Vermutlich wird es im 3. und 4. Quartal nicht ganz so schlimm sein. Die Kämmerei schätzt das Gesamtaufkommen 2020 auf 9,2 Mio. € statt den geplanten knapp 9,9 Mio. €; somit würden hier 700.000 € fehlen.
Bei der Umsatzsteuerbeteiligung können die geplanten 1,1 Mio. € voraussichtlich erreicht werden.
Im Kontext mit den geringeren Investitionen sollten die Mindereinnahmen jedoch mehr als kompensiert werden können.
Die Liquidität war fortlaufend gewährleistet, es mussten keine Kassenkredite aufgenommen werden.
Kritischer ist die Situation für die Jahre 2021 und 2022 zu sehen. Hier schlagen die Betriebsergebnisse durch die Steuererklärungen für 2020 bei der Gewerbesteuer durch. Es ist zwar kein Ausfall oder gravierender Rückgang bei den großen Zahlern zu erwarten, aber das Aufkommen wird hier und erst recht bei den kleineren und mittleren Betrieben zurückgehen. Insgesamt wird es vermutlich eher bei max. 6 Mio. € statt wie in den letzten Jahren bei 7 – 8 Mio. € liegen.
Die Mittelanforderung für 2021 ist derzeit in Gange. Bisher haben die Amtsleiter zusammen mit dem Bürgermeister über Streichungen für den Entwurf in einer Tagesbesprechung entschieden. Die Verwaltung schlägt vor, in der zweiten Novemberwoche in einem Arbeitskreis mit je einem Fraktionsmitglied oder in der Besetzung des Ausschusses FWD die wichtigsten Positionen im Haushalt – insbesondere die Investitionen – zu erörtern und so den Entwurf zu überarbeiten. Dabei sollen Themen eines Fachbereichs zusammengefasst werden, so dass auch der jeweilige Abteilungsleiter Fragen beantworten kann.
Aus dem Kreise der Ausschussmitglieder wird die Einrichtung eines weiteren Arbeitskreises nicht befürwortet. Vielmehr soll die Verwaltung wie bisher einen beschlussreifen ausgeglichenen Haushaltsentwurf vorlegen.
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6. Umsatzsteuerpflicht der Kommunen - Verlängerung der Option bis 31.12.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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06.10.2020
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ö
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vorberatend
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6 |
Sachverhalt
Bis 2016 waren Kommunen nur in Ausnahmefällen umsatzsteuerpflichtig. Aufgrund der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU sind im Sinne der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen ab 2016 Kommunen in einem größeren bereich umsatzsteuerpflichtige Unternehmer (§ 2 Abs. 3 UStG i.V. § 4 KStG (BgA)). Der Gesetzgeber hat den Kommunen jedoch die Option gegeben, die Frist bis längstens 31.12.2020 zu verlängern. Davon hat die Stadt Gebrauch gemacht.
Nach einem ca. einjährigen Klärungsprozess mit der EU hat der Gesetzgeber diese Frist mit dem Corona-Steuerhilfegesetz im Juni 2020 bis zum 31.12.2022 verlängert. Die Verlängerung der Option gilt automatisch, kann jedoch vorzeitig widerrufen werden.
Sind nach dem alten Recht zum Beispiel Betriebe gewerblicher Art (BgA) mit Umsätzen bis 35.000 EUR grundsätzlich nicht steuerpflichtig, so sind im neuen Recht Umsätze ab dem ersten EUR umsatzsteuerbar. Im hoheitlichen Bereich ist zum Beispiel festzustellen, ob die Leistung zu Wettbewerbsverzerrungen führt (§ 2 b UStG). Auch interkommunale Zusammenarbeit kann zur Umsatzsteuer führen. Anders als Privatunternehmen muss intensiv geprüft werden, ob ein Umsatz steuerbar und steuerpflichtig ist oder nicht. Bisher unterhält die Stadt bereits folgende umsatzsteuerpflichtige Betriebe gewerblicher Art (BgA, in Klammern Gliederungsziffer der Haushaltstelle): Laden Museum Wald und Umwelt (321.), Hallenbad zu 52,6% (570.), Klosterbauhof zu 33,4% (760.), Wasserversorgung (815.), Photovoltaik (810.), Blockheizkraftwerk Schule/Hallenbad zu 50% (817.), Veranstaltungsräume (Altes Kino, Alter Speicher, Volksfesthalle; 840.)
Die Kämmerei hat sich dem Thema 2019 angenommen und schnell festgestellt, dass es ohne externe An- und Begleitung nicht geht. In einem Gemeinschaftsprojekt mit sechs weiteren Gemeinden in Oberbayern wird unter Anleitung der Steuerberatung Schüllermann derzeit der Haushalt auf steuerbare Umsätze durchgesehen. Dies bedeutet letztlich, dass jeder Einnahme - Buchungssatz des Jahres 2019 (insg. ca. 6.800) bis zu 25 Prüfungen unterzogen werden muss. Des Weiteren steht eine Prüfung der Ausgabenseite an, um eventuelle Vorteile aus einer Umsatzsteuerpflicht zu detektieren. Auch müssen die Verträge und Satzungen der Stadt einem Check und Änderungen unterzogen werden. Letztlich muss auch eine Tax Compliance erstellt werden, um die Verantwortlichen vor steuerlichen Haftungsrisiken weitgehend zu schützen. Dies wird alles noch mindestens ein Jahr wenn nicht zwei Jahre in Anspruch nehmen.
Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales empfiehlt dem Stadtrat, die kraft Gesetz automatisch bis zum 31.12.2022 verlängerte Option für das alte Umsatzsteuerrecht nicht zu widerrufen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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06.10.2020
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Folgende überplanmäßige Ausgaben stehen zur Genehmigung durch den Ausschuss an:
HHST. 060.934 – Rathaus, Erwerb immaterielles Vermögen
Haushaltsansatz: 6.500,00 € - überplanmäßige Ausgabe: 12.000 € (bereits getätigt)
Begründung: höhere Ausgaben als geplant für Lizenzen des neuen Rathaus-Servers
HHST. 215.940 – Turnhalle Floßmannstraße
Haushaltsansatz: 1.500.000 € - überplanmäßige Ausgabe 200.000 € (ber. getätigt bzw. erwartet)
Zum einen haben sich ungeplant Ausgaben von 2019 auf 2020 verschoben, zum anderen fallen manche Schlussrechnungen höher aus als erwartet.
HHST. 464.700 – KiTa, gesetzliche Zuschüsse
Haushaltsansatz: 3.650.000 € - überplanmäßige Ausgabe: 390.000 € (bereits getätigt)
Am 21.07.2020 genehmigte der Stadtrat eine überplanmäßige Ausgabe von 310.000 €. Im August fielen weitere Ausgaben durch die Weiterreichung der Übernahme der Elternbeiträge sowie Leitungs- und Verwaltungsboni durch das Land in Höhe von 80.000 € an, die nun zur Genehmigung anstehen. Den Mehrausgaben stehen entsprechende Mehreinnahmen durch die Zuwendungen des Landes gegenüber.
HHST. 439.500 – Familienzentrum baulicher Unterhalt
Haushaltsansatz: 20.000 € - überplanmäßige Ausgabe 20.000 € (bereits getätigt)
Die Sanierung des Dachs zwischen KiTa und Familienzentrum wurde bei der Haushaltsplanung gestrichen. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass das Dach so undicht ist, dass sich Bauschäden ergeben.
HHST. 560.501 – Dreifachturnhalle a. d. Dr.-Wintrich-Str., Beteiligung an Unterhalt
Haushaltsansatz: 54.000 € - überplanmäßige Ausgabe 18.000 € (bereits getätigt)
Die Bodensanierung war im Haushalt nicht eingeplant, die Stadt ist jedoch aufgrund des Vertrags mit dem Landkreis zur hälftigen Kostenübernahme verpflichtet.
HHST. 630.950 – Bauhof, bewegliches Vermögen
Haushaltsansatz: 215.000 € - überplanmäßige Ausgabe 17.000 € (geplant)
Der eingeplante und für den Winterdienst dringend benötigte Hoflader wird knapp 37.000 € kosten, 30.000 € waren dafür veranschlagt. Jedoch wurde bereits über 195.000 € verfügt (Schlepper 145', Schweißtisch 5', Anhänger mit Zubehör 45'). Bevor der zuständige TA deshalb die Beschaffung beschließen kann, sind die überplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen.
Die Deckung im Gesamthaushalt ist gewährleistet.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Proske und Herr Gibis berichten zur Notwendigkeit der Anschaffung des Hofladers und stellen die Wirtschaftlichkeit der Anschaffung dar.
Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales genehmigt die vorstehenden unabweisbaren überplanmäßigen Ausgaben gem. Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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06.10.2020
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ö
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informativ
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8 |
Sachverhalt
a) Bürgermeister Proske berichtet über den Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberbayern für den Breitbandanschluss der Grund- und Mittelschule Baldestraße in Höhe von 50.000 € (Gesamtkosten: rund 65.000 €).
b) Bürgermeister Proske verliest die eingegangenen Spenden im Zeitraum 22.07. bis 06.10.2020.
Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales genehmigt die Annahme der Spenden im Zeitraum vom 22.07.2020 bis zum 06.10
.2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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9. Wünsche und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales
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06.10.2020
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ö
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informativ
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Sachverhalt
- Stadtrat Spötzl regt an, die Möglichkeit des Live Streamens der Bürgerversammlung zu prüfen. Ebenso schlägt er vor, ein Live Streaming für die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse in Betracht zu ziehen und die Kosten dafür zu prüfen.
- Auf die Frage von Stadtrat Hilger nach den noch freien finanziellen Mitteln im Straßenunterhalt, sagt Bürgermeister Proske einen Hinweis im Protokoll zu. (Straßenunterhalt Ansatz: 110.000 €, noch verfügbar, Stand 07.10.2020: rd. 41.000 €, Straßensanierung Ansatz: 187.000 €, noch verfügbar, Stand 07.10.2020: rd. 82.000 €)
- Bürgermeister Proske bestätigt auf Frage von Stadtrat Hilger, dass die Markterkundung für den weiteren Breitbandausbau derzeit durchgeführt wird und das Ergebnis zum geplanten Workshop im Dezember vorliegen müsste.
- Nach Frage von Stadtrat Hilger im Verfahren im Mobilfunkförderprogramm weist Herr Ipsen auf einen Termin im November mit dem Fördergeber und dem Ingenieurbüro hin.
- Stadträtin Schmidberger erkundigt sich nach dem Sachstand zur Überdachung der Fahrradabstellanlagen am Bahnhof. Bürgermeister Proske gibt dazu bekannt, dass vor wenigen Tagen der entsprechende Förderbescheid eingegangen ist.
- 3. Bürgermeisterin Leng schlägt vor, zur nächsten Sitzung des Ausschusses den Bund der Selbstständigen einzuladen, um gerade in der jetzigen Situation ein Stimmungsbild einzufangen und Unterstützungsmöglichkeiten abzufragen.
- Zur Idee von 3. Bürgermeisterin Leng, einen Arbeitskreis für Wirtschaftsförderung einzurichten, bemerkt Stadtrat Hilger, dass stattdessen dieser Ausschuss öfter tagt als in den Jahren zuvor.
- 3. Bürgermeisterin Leng bittet in einer der nächsten Sitzungen um einen Bericht über die IT-Projekte der Stadt.
- Stadträtin Matjanovski bittet in einer der nächsten Sitzungen um einen Bericht über die Digitalisierungskonzepte der Grund- und Mittelschule sowie der Grundschule Oberndorf und deren Umsetzung.
Datenstand vom 08.10.2020 10:05 Uhr