Datum: 01.12.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: alter speicher
Gremium: Finanzen, Wirtschaft und Digitales
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:25 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021
2 Genehmigung überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung
3 Neubau des Kindergartens St. Sebastian; Erläuterung des aktuellen Projektstandes; Empfehlung zur Kostenbeteiligung
4 Antrag zur Steuerung der Gewerbelandschaft in Ebersberg durch die Stadt Ebersberg als Zwischenmieterin für wichtige Gewerbeflächen von der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.11.2020
5 Beratung und Beschlussfassung über die Verordnung zur Regelung der verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2021
6 Verschiedenes
7 Wünsche und Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 01.12.2020 ö beschließend 1
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 15.12.2020 ö vorberatend 1
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Entwurf des Haushalt 2021 weist in der Summe folgende Zahlen auf:
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben: 33.814.200 € (2020: 32.999.400 €)
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben: 18.308.400 € (2020: 12.674.000 €)
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt beträgt 1.910.400 € (2020: 2.553.000 €). Die Mindestzuführung zur ordentlichen Tilgung der Kredite in Höhe von 1,682 Mio. € konnte somit noch erreicht werden. Dies war aber nur möglich, indem bei Haushaltstellen mit möglicher verschiebbarer Masse eine Pauschalkürzung um 15% vorgenommen wurde. Die Verwaltung geht aufgrund langjähriger Erfahrungen davon aus, dass durch den Deckungskreis in diesen Haushaltstellen insgesamt die Deckung gewährleistet ist. Außerdem wird bei der Gewerbesteuer davon ausgegangen, dass die derzeit prognostizierbaren Vorauszahlungen in Höhe von 7,8 Mio. € auch erwirtschaftet werden können und eventuelle Rückzahlungen aufgrund der Corona-Krise durch Nachforderungen aufgrund guter Bilanzzahlen anderer Unternehmen aufgefangen werden.
Der Vermögenshaushalt ist um ca. 44% höher als in den vorangegangenen Jahren. Dies hat seinen Grund mit in der Verschiebung von Investitionen in 2020 aufgrund der eintretenden Corona-Krise. Die hohen Ausgaben sollen einerseits durch eine Rücklagenentnahme von 3,535 Mio. € und andererseits durch eine Kreditaufnahme von 7,486 Mio. € mit gedeckt werden. Für 2020 wurde eine Kreditermächtigung von 5,298 Mio. € erteilt. Voraussichtlich werden in 2020 lediglich nur 2,2 Mio. € an neuen Darlehen aufgenommen werden, davon betreffen 1,5 Mio. € die Verlängerung eines Kredits aus Grundstückskauf Friedenseiche VIII, die ursprünglich nicht mit eingeplant waren.
Herr Gibis zeigt die Entwicklung der größeren Einnahmepositionen, die Entwicklungen von Schulden und Rücklage sowie der wichtigsten Projekte auf.

Diskussionsverlauf

Im Kreis der Ausschussmitglieder wird darauf hingewiesen, dass durch die erst kürzlich erfolgte Zurverfügungstellung der Unterlagen und den heutigen Bericht noch keine Beschlussfassung möglich ist. Vor pauschalen Kürzungen sollte die Möglichkeit gegeben werden, die einzelnen Positionen im Haushalt genau durchzuschauen.
Grundsätzlich wird aber befürwortet, dass es mit den Projekten nun wieder voran geht, allerdings sollen personelle Ressourcen genauso betrachtet werden wie die Vermeidung von Kostensteigerungen. Es werden verschiedene Projekte als vorrangig erwähnt, eine Beschlussfassung wird aber nicht vorgenommen. Vielmehr soll  es vor  der Haushaltssitzung des Stadtrates eine weitere Beratung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales geben. Es wird sich auf Dienstag, den 15.12.202 geeinigt, die dort vorgesehene Sitzung des Stadtrates soll nun am 17.12.2020 stattfinden.

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2. Genehmigung überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 01.12.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Räume des Bürgerbüros sind nur unzureichend durch die Fenster auf der Ostseite belüftbar. Die entsprechende Mittelanforderung ist jedoch in den letzten Jahren bei den Haushaltsberatungen gestrichen worden. Hinzugekommen ist nun der dringliche Bedarf nach einer ordentlichen Belüftung aufgrund der Corona-Pandemie. Letztlich handelt es sich beim Bürgerbüro auch um ein Sachgebiet mit einem hohen Aufkommen an Besuchern.
Die Verwaltung sieht einen dringlichen Bedarf. Eine Planung liegt vor. Für die Umsetzung der Maßnahme in 2021 werden ca. 95.000 € veranschlagt. Mittel bzw. Verpflichtungsermächtigung für 2021 sind jedoch im Haushalt 2020 nicht veranschlagt. Der neue Haushalt 2021 wird voraussichtlich erst Mitte Januar 2021 mit der Genehmigung rechtskräftig werden.
Eine Ausschreibung kann erst mit Bereitstellung der Haushaltsmittel erfolgen.
Die Verwaltung bittet um die Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2021 (HHST. 060.940 Rathaus Umbau/Sanierung) in Höhe von 95.000 €, damit die Ausschreibung nach Beauftragung durch den Technischen Ausschuss im Dezember erfolgen kann. In Folge sind im Haushalt 2021 diese Mittel zwingend einzustellen.

Diskussionsverlauf

Im Zuge der Beratung wird die Meinung vertreten, dass kurz vor Erlass der Haushaltsatzung 2021 jetzt kein Erfordernis für eine Verpflichtungsermächtigung gesehen wird, zumal für die Sitzung des Technischen Ausschusses am 08.12.2020 kein entsprechender Tagesordnungspunkt vorgesehen ist. Die erforderlichen finanziellen Mittel sollen in den Haushalt 2021 eingebracht werden.

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3. Neubau des Kindergartens St. Sebastian; Erläuterung des aktuellen Projektstandes; Empfehlung zur Kostenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 13.10.2020 ö beschließend 4
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 01.12.2020 ö vorberatend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Sache wird auf die Sitzungen vom 08.10.2019 (TA), TOP 3, öffentlich, vom 14.01.2020 (TA), TOP Verschiedenes, nichtöffentlich, vom 26.05.2020 (USK) TOP 11, nichtöffentlich, sowie vom 08.09.2020 (FWD), nichtöffentlich, Bezug genommen.
Am 22.07.2020 fand zwischen dem Ordinariat und der Stadt eine weitere Besprechung statt. Anwesend waren für das Ordinariat: Frau Bilcai Ressort 5.1.3 Kita, Herr Miller HA Bauwesen, Frau Wind Justiziariat, Herr Diwo Projektsteuerer
Seitens der Kirchenverwaltung waren anwesend: Herr Doerr, Herr Lachner
Die Stadt wurde vertreten von: 1. Bürgermeister Herr Proske, Herr Ipsen, Herr Stöhr, Herr Stalla.

Die Vertreter des Ordinariats teilten mit, dass der Vergabeausschuss die Leistungsphase 2 inklusive der Baukosten genehmigt hat. Der Beschluss beinhaltet auch die Errichtung einer Tiefgarage. Der Vergabeausschuss gab weiterhin ein klares Bekenntnis zum Standort und zum Familienzentrum ab; andere Baumaßnahmen wurden zugunsten dieses Projekts zurückgestellt.
Zur weiteren Darstellung wird auf die Gesprächsnotiz (siehe Anlage: 2014-0799) verwiesen.
Hierfür wäre nach der Empfehlung durch den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales (Finanzierungszusage) auch noch je eine Empfehlung des Umwelt-, Kultur- und Kulturausschusses (Bedarfsbestätigung) sowie des Technischen Ausschusses (technische Empfehlung) ein Beschluss des Stadtrates erforderlich.

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 27.10.2020 dem Stadtrat folgende Empfehlung abgegeben:
Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Notwendigkeit der beim Um- oder Neubau der Kindertagesstätte St. Sebastian voraussichtlich entstehenden Kinderbetreuungsplätze (12 Krippen-, 75 Kindergarten- und 100 Hortplätze, heute 12, 75, 75) zur Deckung des Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen in Ebersberg anzuerkennen.

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales schloss in seiner Sitzung am 08.09.2020 die Beratung mit folgendem Statement ab:
Im Kreise der Stadtratsmitglieder wird der Wunsch geäußert, das Projekt mit seiner Komplexität in Gänze zu betrachten, bevor Einzelempfehlungen ausgesprochen werden. Dafür könnte der im November 2020 angesetzte Workshop genutzt werden. Eine große Mehrheit des Ausschusses ist gegen Umplanungen, die die Weiterführung des Projektes gefährden würden. Einigkeit besteht darüber, dass neben den angekündigten FAG-Mitteln auch nach weiteren Fördermöglichkeiten geschaut werden soll.  

Wichtiges Thema des Projekts ist nach wie vor der Bau einer Tiefgarage, um einerseits die notwendigen Stellplätze aus der KITA-Nutzung und dem Familienzentrum unterzubringen und zum anderen, öffentliche Stellplätze oder Stellplätze für das Rathaus zu schaffen. Das Stadtbauamt hat mit Datum vom 12.03.2018 beim Planungsbüro „Und Mang Architektur“ eine Machbarkeitsstudie für eine Tiefgarage anfertigen lassen. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass je nach Variante, zwischen 28 und 74 Stellplätzen in einer Tiefgarage möglich sind (die Machbarkeitsstudie liegt den Sitzungsunterlagen bei).

Die nach der Planungsphase 2 eingeschätzten Kosten werden unten in zwei Beispielen dargestellt, zu veranschlagen in den Haushaltsjahren 2022, 2023 und 2024.

In den Sitzungsunterlagen liegt nochmals das Planungskonzept, wie es sich bis zum Stadium der Vorplanung (LP 2) entwickelt hat. Insgesamt wird auch Sicht der Verwaltung dieses Planungskonzept weiterhin befürwortet.

Die Frage nach Wohnraum für Erziehungspersonal wurde in der Besprechung vom 22.07.2020 (vgl. Anlage PRJ-2014-0799) ausführlich erörtert. Seitens des EOM wird dies aus verschiedensten Gründen kritisch gesehen (miet- und dienstvertragliche Themen, höheres Bauvolumen, hinsichtlich personeller und wirtschaftlicher Ressourcen, höherer Bauunterhalt, verlorene Planungsleistungen). Um keine Präzedenzfälle im Bistum zu schaffen, wird von der Errichtung von Wohnungen im Zuge des KITA-Neubaus Abstand genommen. Das EOM  ist aber gerne bereit, eigene Grundstücke mit Erbbaurecht der Stadt für Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.  

Nach Beratung sollte eine Empfehlung zur Übernahme der Baukosten entsprechend dem Flächenanteil (80% Kita, Hort und 20% Familienzentrum) abgegeben werden. Das bedeutet, dass 20% der Kosten vom EOM allein finanziert werden müssen. 80% der Kosten werden nach einem Aufteilungsschlüssel von 1/3 durch das EOM und 2/3 durch die Stadt finanziert.
Bei den Baukosten ist die Größe der Tiefgarage von entscheidender Bedeutung.

Der Verwaltung liegt vom Projektsteuerer eine Kostenschätzung für das Gesamtprojekt mit Stand vom 03.03.2020 vor. Demnach ist von folgenden Kostenansätzen mindestens auszugehen (die Kosten wurden mit dem Baupreisindex zwischenzeitlich hochgerechnet; die Kosten für die Tiefgaragenvarianten sind der Machbarkeitsstudie entnommen und ebenfalls mit dem BKI hochgerechnet):

a) Variante 1
bei Bau einer TG mit 54 PP – 26 zusätzliche:

Gesamtbaukosten brutto (KG 200-700)                                15.600.000,- €
+ Tiefgarage mit 54 PP (26 zusätzliche)                          2.110.000,- €
+ 10% Risikozuschlag                                                  1.560.000,- €
Summe                                                                19.270.000,- €

b) Variante 2
bei Bau einer TG mit 74PP – 46 zusätzliche:

Gesamtbaukosten brutto (KG 200-700)                                15.600.000,- €
+ Tiefgarage mit 74 PP                                                  3.016.000,- €
+ 10% Risikozuschlag                                                  1.560.000,- €
Summe                                                                20.176.000,- €

Der Risikozuschlag wurde vom Projektsteuer wegen der identifizierten Projektrisiken der Grundstückssituation wie beengtes Baufeld, Topografie, Nähe zum Baudenkmal (Klösterl) angesetzt.

Gemäß Nutzungsanteil sind 80% der Kosten der KITA zuzurechnen; 20% betreffen das Kreisbildungswerk und wären vom EOM allein zu finanzieren:

  1. Variante 1                                                b) Variante 2
19.270.000,- €                                                20.176.000,- €
Davon 80% =        15.416.000,- €                        davon 80% = 16.140.800,- €
+ Provisorium            1.040.000,- €                                           1.040.000,- €
(Pavillons)
Summe                   16.456.000,- €                                         17.180.800,- €

Nach der beabsichtigten Finanzierungsvereinbarung trägt die Stadt von diesen Summen (je nach Verwirklichung) 2/3 der Kosten, somit:

10.977.000,- €                                                11.454.000,- €

Abzüglich FAG-Fördermittel von voraussichtlich 35% ergeben einen Eigenanteil von

7.135.050,- €                                                        7.445.100,- €

Dabei handelt es sich um eine grobe Kostenschätzung für einen ersten Überblick. Der Zeitraum der Finanzierung wird für die Jahre 2022 bis 2024 angenommen. Genauere Kostenberechnungen werden in der LP 3 angestellt und müssen dem Stadtrat erneut vorgelegt werden. Es wurde in diesem Zusammenhang noch nicht untersucht, ob eine Finanzierung der Tiefgarage über Städtebauförderungsmittel evtl. eine größere Kostenersparnis erbringen könnte.
Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 13.10.2020 folgende Empfehlungsbeschlüsse jeweils einstimmig gefasst:

  1. Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Kindertagesstätte St. Sebastian mit einer Tiefgarage mit möglichst vielen Stellplätzen, ohne mechanische Parksysteme, unter Bauherrschaft des EOM herstellen zu lassen.
  2. Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Planungskonzept in der Fassung vom 24.04.2020 zuzustimmen. Weitere Änderungen / Anpassungen sind in der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) unter Einbeziehung der Nutzer zu besprechen.
  3. Der Technische Ausschuss beauftragt die Verwaltung weitere planerische Schritte zur Ermöglichung eines Nahwärmeanschlusses zu unternehmen. 

Diskussionsverlauf

Stadträtin Schmidberger plädiert dafür, das Ordinariat zu ökologischen und nachhaltigen Bauausführung zu bewegen.
Bürgermeister Proske kündigt an, die Auslagerung von  der Kinderbetreuung schon im nächsten Jahr vorzunehmen, damit die notwendigen städtischen Kanal- und Wasserleitungsarbeiten in der Pfarrer-Bauer-Straße möglichst störungsfrei vorgenommen werden können. Dabei wird auch die Möglichkeit der Weiterführung der städtischen Nahwärmeleitung bis zum Neubau der Kindertagesstätte untersucht werden.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales empfiehlt dem Stadtrat,
- den notwendigen Erneuerungsmaßnahmen (Um- oder Neubau) grundsätzlich zuzustimmen. Die Zustimmung gilt mit der Maßgabe, dass
• die Maßnahme hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung nur mit Zustimmung der Stadt durchgeführt wird und
• die Kostenbeteiligung der Stadt in einem über den ehemals gesetzlich festgelegten Rahmen hinausgehenden Umfang bis zu 2/3 der tatsächlichen Kosten, vorbehaltlich der Finanzierung durch FAG-Fördermittel (voraussichtlich 35 %), mit einem Deckel in Höhe von 11,5 Mio. € (Variante 1) oder 12 Mio. € (Variante 2) festgelegt wird. Ebenfalls empfiehlt der Ausschuss dem Stadtrat, einer Einbeziehung des städt. Grundstückes Fl.Nr. 150 in die Planungen für die Kindertagesstätte bzw. zum Bau einer Tiefgarage grundsätzlich zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Antrag zur Steuerung der Gewerbelandschaft in Ebersberg durch die Stadt Ebersberg als Zwischenmieterin für wichtige Gewerbeflächen von der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 01.12.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Stadtrat Münch begründet ausführlich den vorliegenden Antrag und wägt dabei auch mögliche Umsetzungsideen ab. Er regt die Mitglieder des Ausschusses an darüber zu beraten, ob sich die Stadt auf diese Weise in den Gewerbeimmobilienmarkt einbringen soll. Aus dem Kreise des Ausschusses wird der Antrag im Wortlaut nicht mitgetragen. Es werden nicht nur finanzielle Risiken gesehen sondern auch Umsetzungshindernisse. Allerdings wird dem Antrag der Impuls für eine Debatte zur Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung, auch die Neugestaltung des Marienplatzes, entnommen.
Bürgermeister Proske weist auf den Stadtdialog hin, in dem neben den Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates der Bund der Selbstständigen mit e-EinZ und die beiden Banken Sparkasse und Volksbank vertreten sind. Informell wird auch die Städtebauförderung beteiligt. Er kündigt für die nächste Sitzung des Ausschusses ein Konzept für die Wirtschaftsförderung in Ebersberg an und wird den Vorsitzenden des Bundes der Selbstständigen für einen Vortrag über die Situation bei den heimischen Unternehmern einladen.
Stadtrat Münch zieht den o.g. Antrag zurück und bittet darum, seinen Inhalt in der nächsten Sitzung des Stadtdialogs zu thematisieren.

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5. Beratung und Beschlussfassung über die Verordnung zur Regelung der verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 01.12.2020 ö vorberatend 5
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Gemeinsam mit dem Bund der Selbstständigen (BdS), der Vertreterin des Einkaufszentrums e-EinZ und dem Marktorganisator der Stadt sind die Markttermine und die von den Gewerbebetrieben gewünschten verkaufsoffenen Sonntage besprochen worden.
Der Ulrichsmarkt soll im Jahr 2021 am 02.05., der Martinimarkt am 26.09. (auch Tag der Ehrenamtlichen) stattfinden.
Der Christkindlmarkt soll im Jahr 2021 am Wochenende mit dem 1. Advent, also am 27.11. und am 28.11., durchgeführt werden.
Für die Sonntage 02.05., 26.09. und 28.11.2021 wird je ein verkaufsoffener Sonntag beantragt, so dass Verkaufsstellen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein dürfen.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales empfiehlt dem Stadtrat, an den Sonntagen 02.05., 26.09. und 28.11.2021 je einen verkaufsoffenen Sonntag zuzulassen. Die entsprechende Verordnung wäre dann auszufertigen und bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 01.12.2020 ö informativ 6

Sachverhalt

Es gibt keine Mitteilungen.

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7. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 01.12.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Nach Frage von Stadträtin Schmidberger erläutert Bürgermeister Proske das weitere Vorgehen zum Bebauungsplan für das Bauland Friedenseiche VIII. Sowohl der Verkehrsplaner als auch der Architekt werden im Zuge der Bearbeitung der Einwendungen beteiligt und stehen in der Sitzung des Technischen Ausschusses für Fragen zur Verfügung.

Datenstand vom 03.12.2020 15:45 Uhr