Datum: 09.02.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: alter speicher
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:10 Uhr bis 21:18 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen
2 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Pools, zur Erweiterung der Süd-Terrasse und Begradigung des Grundstücks auf der Süd Seite durch L-Steine auf dem Grundstück FlNr. 188/25, Gmkg. Ebersberg, Richardisweg 3a
3 Bauantrag zum Anbau an ein Einfamilienhaus und Errichtung eines PKW-Stellplatzes auf dem Grundstück FlNr. 282 und FlNr. 284/13, Gmkg. Ebersberg, Malteserweg 9
4 Bauantrag zum Umbau einer Doppelhaushälfte mit Neubau einer Garage und Anbau eines Gartenhauses auf dem Grundstück FlNr. 2469/16, Gmkg. Ebersberg, Vorderegglburg 17a
5 BP 200 - Friedenseiche VIII
6 Sanierung Hallenbad Ebersberg; a, Vorstellung Gestaltungskonzept b, Entscheidung Gestaltung Becken
7 Mobilitätskonzept Hölzerbräu
8 Neubau Kabinentrakt Waldsportpark Ebersberg; Entscheidung Regenrückhaltebecken/ Zisterne für Platzberegnung
9 Museum Wald und Umwelt; Entscheidung Photovoltaikanlage Aufdach-/Indachlösung
10 Verschiedenes
11 Wünsche und Anfragen

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1. Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.02.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

In der letzten Sitzung des Technischen Ausschusses am 12.01.2021 wurden keine Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst.

In der TA-Sitzung vom 08.12.2020 wurden in nichtöffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Technische Ausschuss beschließt die R. Wieder GmbH mit der Ingenieurleistung der LED-Umrüstung der Flutlichtanlagen am Waldsportpark vorerst mit der Stufe 1 zu beauftragen.

  2. Der Technische Ausschuss beschließt mit der Sanierung der Steuerung für die Lüftung und Heizung im Bürgerhaus Klosterbauhof die Firma Stöcker und Döring aus Karlsfeld mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 47.785,04 € zu beauftragen. 

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2. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Pools, zur Erweiterung der Süd-Terrasse und Begradigung des Grundstücks auf der Süd Seite durch L-Steine auf dem Grundstück FlNr. 188/25, Gmkg. Ebersberg, Richardisweg 3a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.02.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Antragsteller bitten um Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 201 – Richardisweg wegen Vergrößerung der Terrasse sowie der Errichtung eines Pools im Garten. Das Antragsschreiben mit den Begründungen liegt den Sitzungsunterlagen bei.  

Folgendes ist geplant:
Anlage einer Terrasse mit den Maßen                3 m x 10,3 m somit 30,9 m²
Errichtung eines Pools im südwestlichen
Bereichs des Gartens                                6 m x 3,3 m; somit 18,9 m²

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 201 – westlich Richardisweg.

Der Bebauungsplan setzt eine höchstzulässige Grundfläche von 160 m² je Bauraum, somit 80 m² je Haushälfte fest. Terrassen zählen gem. § 19 BauNVO zur Hauptanlage und sind somit in die Grundfläche einzurechnen.
Gemäß Festsetzung B 2.1 ermöglicht der Bebauungsplan für Terrassen die zulässige Grundfläche um maximal 15% zu überschreiten. Dies würde für die antragsgegenständliche Haushälfte 12 m² bedeuten, was eine Terrasse von 3,0 m x 4,0 m ergeben würde. Die beantragte Terrasse soll allerdings 30,9 m² betragen. Somit überschreitet die Terrasse um 18,9 m² die zulässige Grundfläche; dies ist Gegenstand der Befreiung.
Nach Rücksprache mit dem Bebauungsplaner ist hier kein Planungsgrundzug berührt. Letztendlich bleibt des der Stadt überlassen, die Erweiterung zu genehmigen.
Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 lit. e) BayBO handelt es sich hier um ein grundsätzlich verfahrensfreies Vorhaben. Durch die Bebauungsplanfestsetzung wird allerdings eine isolierte Abweichung gem. Art. 63 Abs. 3 BayBO erforderlich.
Durch die Terrassenerweiterung werden nachbarliche Belange nicht betroffen. Aus Sicht der Verwaltung kann der Erweiterung daher zugestimmt werden.

Der beantragte Pool ist ebenfalls nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 lit. a) BayBO ein verfahrensfreies Vorhaben. Bauplanungsrechtlich ist der Pool eine bauliche Anlage, die eine Grundfläche erzeugt und als Nebenanlage im Sinne des § 14 BauNVO einzustufen. Der Bebauungsplan beschränkt die Zulässigkeit von Nebenanlagen auf die Errichtung von Gartenhäuschen.

Der Bebauungsplan setzt fest, dass die Grundfläche für Anlagen im Sinne des § 19 Abs. 4 BauNVO (hierzu zählen auch die Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO - § 19 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) um 75 % überschritten werden dürfen. Durch die vorhandene Bebauung ist dieser Wert bereits ausgeschöpft, so dass auch hier eine Befreiung von der zulässigen Grundfläche von 18,9 m² erforderlich wird.
Weiterhin wird eine Befreiung von den Festsetzungen für Nebenanlagen sowie für die Errichtung einer Stützwand entlang der südwestlichen Grundstücksgrenze erforderlich. Zur Westseite (Eberhardstraße) wird die Stützwand mit der Schallschutzwand abschließen. Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken. Zur südlichen Grundstücksgrenze hin sind Geländeanpassungen an der Nachbargrenze weich auszumodellieren und Stützmauern grundsätzlich unzulässig. In Gesprächen mit dem Antragsteller wurde festgelegt, dass die für den Pool erforderliche Stützmauer in Form einer Natursteinmauer und nicht in Beton ausgebildet wird. Dies hätte den Vorteil, dass sich in einer Natursteinmauer wärmeliebende Pflanzen- und Tierarten ansiedeln könnten. Weitere Voraussetzung ist die Zustimmung des Nachbarn, die voraussichtlich bis zum Sitzungstag vorgelegt wird.
Unter diesen Voraussetzungen kann aus Sicht der Verwaltung die Zustimmung zur Befreiung erteilt werden.
 

Diskussionsverlauf

StRin Behounek regte an, das Wasser des Pools mittels Solarenergie zu beheizen.

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 201 – westlich Richardisweg wegen Vergrößerung der Terrasse und Errichtung eines Pools im Garten und genehmigt diese.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StR Riedl nahm an der Beratung und Beschlussfassung zum diesem Tagesordnungspunkt wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht teil.

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3. Bauantrag zum Anbau an ein Einfamilienhaus und Errichtung eines PKW-Stellplatzes auf dem Grundstück FlNr. 282 und FlNr. 284/13, Gmkg. Ebersberg, Malteserweg 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.02.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf den Grundstück Malteserweg 9 einen Anbau an das bestehende Einfamilienhaus sowie Stellplätze errichten.

Folgendes ist geplant:
Anbau (Nutzung als Aufenthaltsraum)                                3,36 m x 5,86m = ca. 20 m²
Stellplätze für 2 PKW vom Malteserweg aus erschlossen

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 179 – Malteserweg. Dieser Bebauungsplan setzt Wandhöhen und Abstandsflächen fest. Bauräume werden nicht festgesetzt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB.

Danach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Bauweise in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Das Bauvorhaben fügt sich demnach nach der Art der Nutzung ein. Ebenso fügt es sich nach dem Maß der Nutzung ein, da größenvergleichbare Baukörper in der Umgebung vorhanden sind. Eine faktische Baulinie ist nicht erkennbar, so dass sich das Vorhaben auch nach der überbaubaren Grundstücksfläche einfügt. Die vorherrschende offene Bauweise ist ebenfalls eingehalten.

Stellplätze sind gem § 12 Abs. 1 BauNVO in allen Baugebieten zulässig. Im WA sind sie nur für den durch die zugelassene Nutzung zulässig. Dies ist vorliegend erfüllt.

Die Erschließung ist durch den Malteserweg gesichert.

Über die Grundstücke FlNr. 282 verläuft ein städtischer Mischwasserkanal DN 400. Dieser Kanal ist durch Grunddienstbarkeit vom 27.04.1970, (URNr. 1548/1970, Notar Dr. Krafft) zu Gunsten der Stadt gesichert. Durch das Bauvorhaben wird die Kanaltrasse tangiert. Der vorgeschriebene Schutzbereich von 3 m beiderseits der Rohrachse kann dann nicht mehr eingehalten werden. Zur Realisierung des Bauvorhabens ist der Kanal nach Maßgabe des städt. Tiefbauamtes zu verlegen. Die Kanalverlegung geht aufgrund der bestehenden Grunddienstbarkeit zu Lasten des Antragstellers und ist von der Stadt, Tiefbauamt, zu genehmigen.
Die Regenentwässerung des Einfamilienhauses ist aufgrund der Änderungen an den Stand der Technik anzupassen. Dies wird im gesonderten Entwässerungseingabegesuch behandelt.  

Bauplanungsrechtlich kann aus Sicht der Verwaltung das Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt werden.
Zivilrechtlich kann dem Bauvorhaben nur unter der Maßgabe der Kanalverlegung zugestimmt werden.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauvorhaben wegen zum Anbau an das bestehenden Einfamilienhaus und Errichtung von Stellplätzen, Malteserweg 9, FlNr. 282 und 284/13, jeweils Gemarkung Ebersberg, und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Zivilrechtlich stimmt die Stadt dem Bauvorhaben unter der Maßgabe zu, dass der vorhandene Mischwasserkanal (DN 400) der durch das Grundstück FlNr. 282, Gemarkung Ebersberg, verläuft, nach vorheriger Genehmigung durch das Tiefbauamt der Stadt Ebersberg, verlegt wurde.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zum Umbau einer Doppelhaushälfte mit Neubau einer Garage und Anbau eines Gartenhauses auf dem Grundstück FlNr. 2469/16, Gmkg. Ebersberg, Vorderegglburg 17a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.02.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Antragsteller möchten auf im südlichen Bereich des Grundstücks eine Doppelgarage neu errichten und im Norden, an das bestehende Wohnhaus ein Gartenhaus anbauen.


Folgendes ist geplant:
Doppelgarage mit Satteldach                6,48 m x 8,98 m; somit 58,19 m²
Gartenhaus                                        3 m x 4,99 m; somit 14,97 m²
Neue Raumaufteilung im OG mit Einbau von zwei Dachgauben (eine auf der Süd- und eine auf der Nordseite)

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 11 – Vorderegglburg.
Die Doppelgarage liegt komplett außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und benötigt für ihre Realisierung eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Das Gartenhaus überschreitet die Baugrenze im Norden um 1 m und benötigt somit ebenfalls eine Befreiung von der festgesetzten Baugrenze.

Hinsichtlich der Doppelgarage kann aus Sicht der Verwaltung die Befreiung erteilt werden. Grundzüge der Planung würden durch Befreiung nicht verletzt, da zum einen unmittelbar südlich bereits eine Garage vorhanden ist und an den Bestand angeschlossen wird. Im Übrigen handelt es sich um einen Ersatzbau einer bereits genehmigten Garage. Ein zusätzlicher Eingriff in bisher nicht bebaute Flächen entsteht dadurch nicht.

Das Gartenhaus überschreitet die Baugrenze um 1 m nach Norden und greift damit in die vom Bebauungsplan festgesetzte Ortsrandeingrünung ein. Es verbleibt aber in diesem Bereich ein Eingrünungsstreifen von 4 m Breite. Eine Berührung mit den Grundzügen der Planung wird hier nicht gesehen.

Die Raumaufteilung im Inneren ist planungsrechtlich nicht relevant. Der Einbau von beiden Dachgauben ist mangels Festsetzungen im Bebauungsplan nach § 34 BauGB zu beurteilen. Gründe, die gegen die Errichtung der Dachgauben sprechen, liegen nach Ansicht der Verwaltung nicht vor.

Diskussionsverlauf

StR Friedrichs forderte, den Garagenvorplatz mit wasserdurchlässigem Belag herzustellen.

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag wegen Umbau einer Doppelhaushälfte mit Neubau einer Garage und Anbau eines Gartenhauses in Vorderegglburg 17a, FlNr. 2469/16, Gemarkung Ebersberg. Der Technische Ausschuss erteilt dem Bauvorhaben sowie den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. BP 200 - Friedenseiche VIII

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.02.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Zum Sachverhalt wird auf die Sitzung des Technischen Ausschusses vom 02.02.2021 verwiesen.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Proske teilte mit, dass der Punkt vorsorglich aufgenommen wurde, falls noch Rückfragen oder weitere Anregungen zur Planung bestünden. Herr Wenzl wurde beauftragt, die Varianten 4bc und 4 g vergleichend gegenüberzustellen, damit spätestens am 09.03.2021 der Billigungsbeschluss gefasst werden kann.

StR Otter erwartete sich eine Variantendiskussion in der heutigen Sitzung. Er wies daraufhin, dass für einen Billigungsbeschluss alle Belange abgewogen sein müssten.

Erster Bürgermeister Proske wies daraufhin, dass die Vorgehensweise dem Antrag von StR Otter entsprach, wie sie in der Sitzung vom 09.02.2021 besprochen wurde.

Weitere Fragen oder Anregungen zum Bebauungsplanentwurf Nr. 200 – Friedenseiche VIII wurden aus der Mitte des Ausschusses nicht vorgetragen.

Ein Beschluss wurde in der Sache nicht gefasst.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. Sanierung Hallenbad Ebersberg; a, Vorstellung Gestaltungskonzept b, Entscheidung Gestaltung Becken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.02.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für die Durchführung der Sanierung des Hallenbades ist eine Entscheidung der Ausführung des Beckens erforderlich. Architekt Gollwitzer stellt in diesem Zuge die Gestaltung des neuen Bades vor. Ebenso wird Herr Gollwitzer die unterschiedlichen Möglichkeiten und Kosten der Ausgestaltung des Schwimmbeckens erläutern. In der beiliegenden Zusammenstellung werden die beiden Möglichkeiten der Ausgestaltung des Beckens dargestellt. Für die Entscheidung sind nicht nur die momentanen Baukosten wichtig, sondern auch eine Betrachtung der Lebenszykluskosten. Hier wird deutlich, dass ein Becken aus Edelstahl in der Betrachtung des Lebenszyklus wirtschaftlicher betrieben werden kann.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Ausführung des Beckens in Edelstahl für den Betrieb des Hallenbades die längerfristig wirtschaftlichste Lösung und wird zur Ausführung empfohlen.

Diskussionsverlauf

Zu Beginn des Vortrags von Arch. Gollwitzer erläutert BGM Proske ein Schreiben von Herrn Puls (derzeitiger Betriebsleiter des Hallenbades), in der Herr Puls Bedenken zur Ausführung des Beckens und Gestalt der Schwimmhalle äußert. Herr Gollwitzer weist die Bedenken der Ausführung des Schwimmbeckens in Edelstahl zurück, bekräftigt durch schriftliche Aussagen eines Edelstahlbecken Herstellers und Hersteller des Hubbodens. Wichtig ist hierbei die Abnahme der Auskleidung durch einen Sachverständigen bevor die Abnahme durch die Stadt erfolgt. Herr Gollwitzer weist auch darauf hin, dass die Farbe des Wassers nicht von der Art der Auskleidung kommt. Das Wasser scheint in einer gewissen Tiefe immer Blau. Zu den Vorteilen des Edelstahlbeckens nimmt er folgendermaßen Stellung:
  • Ausbildung Beckenkopf (derzeit ein Hauptproblem für die Undichtigkeit) ist in einem Stück geschweißt und dadurch dauerhaft dicht herstellbar
  • Unterhaltskosten sehr gering
  • Haltbarkeit ist langlebiger
  • Bauzeit ist kürzer
  • Entsorgung bei Abbruch wiederverwertbar, Fliese Sondermüll
Zum derzeitigen Verhältnis zwischen Ausführung in Keramik oder Edelstahl erläutert Herr Gollwitzer aus der Erfahrung in seinem Büro, dass sich beide Ausführungen die Waage halten, eine eindeutige Richtung sich nicht ableiten lässt. Zur Haltbarkeit berichtet Herr Gollwitzer über eine derzeit laufende Sanierung eines Beckens mit Keramikauskleidung das erst 15 Jahre alt ist.
In der Präsentation von Herrn Gollwitzer wird auf die freundliche und farbige Gestalt der Olympiade von 1972 verwiesen. In der präsentierten Gestaltkonzeption werden diese Farben aufgenommen und den unterschiedlichen Bereichen zugeordnet. Die Beiden Wandbilder auf den Stirnseiten der Schwimmhalle werden als Reminiszenz an die Olympiade erhalten und in die neue Gestaltung integriert. StR Otter gefällt die Gestaltung des neuen Hallenbades sehr gut, findet die Anlehnung an die Olympischen Spiele von 1972 passend. Er weist darauf hin, dass die Fliesen nicht zu dunkel ausgeführt werden sollten um den Reinigungsaufwand zu minimieren.
StRin Platzer findet ebenfalls das Konzept toll und zeitlos.
StR Friedrichs erkundigt sich über die energetischen Vorzüge der unterschiedlichen Varianten. Laut Aussage von Herrn Gollwitzer bestehen jedoch keine, da das Becken weder bei Keramik noch bei Edelstahl gedämmt werde.
StR Münch bedankt sich für die aussagekräftigen Unterlagen und Erläuterungen und plädiert für die wirtschaftlich sinnvollere Variante in Edelstahl zudem die offenen Punkte im Gespräch vor der Sitzung mit Herrn Puls geklärt wurden.
Von Herrn StR Otter wurde zu der Ausführung des Beckens in Edelstahl noch die Frage zur Länge gestellt, in wie weit die erforderliche Länge von 25m beibehalten werden kann. Seitens der Verwaltung wird hierzu mitgeteilt, dass die Masse eingehalten werden können, das Becken entsprechend vermessen wird und von der Herstellerfirma ein Zeugnis der eingehaltenen Masse und wettkampftauglichkeit ausgestellt wir.
Auf die Frage der Mehrkosten erläutert Herr Gollwitzer, dass zu den Kosten der Ausführung des Beckens in Edelstahl noch Mehrkosten im Bereich der Technik vorhanden sind, derzeit geprüft werden. Die aktuelle Kostenberechnung wird in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt.

Beschluss

Die Mitglieder des Technischen Ausschusses nehmen die Ausführung der Gestalt des Hallenbades wohlwollend zur Kenntnis und stimmen für die Variante 2 (Ausführung des Beckens in Edelstahl) zur Auskleidung der beiden Schwimmbecken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Mobilitätskonzept Hölzerbräu

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.02.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Sache wird auf die Sitzung des Technischen Ausschusses vom 12.01.2021 Bezug genommen.

Die Angelegenheit wurde zur Beratung in die Fraktionen gegeben. Herr Bitter vom Büro  Stattbau München GmbH ist in der heutigen Sitzung anwesend und steht für Fragen zur Verfügung.

Ziel soll sein, das Mobilitätskonzept weiter auszuarbeiten, um es als zusätzliches Kriterium für die Überarbeitung der Wettbewerbsbeiträge aufzunehmen.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Proske erinnerte an die Sitzung vom 12.01.2021 und bat die Fraktionen um Ihre Stellungnahme zum Mobilitätskonzept.

StR Gressierer begrüßte die Ansätze des Mobilitätskonzeptes, die grundsätzlich sehr gut vorstellbar seien. Er forderte jedoch sowohl auf die Reduzierung von Stellplätzen als auch auf die Absenkung des Stellplatzschlüssels von derzeit 1,5 auf 1,0 oder darunter zu verzichten. Es entstünden neue Wohnungen in dem Gebiet, so dass jeder Stellplatz benötigt werde. Durch die Maßnahmen „Umgestaltung Marienplatz“ „Kita St. Sebastian“ werden weitere Stellplätze notwendig. Sollte das Konzept funktionieren, könne man im 2. Bauabschnitt über eine Stellplatzreduzierung nachdenken.

StR Münch stellte fest, dass das Ziel eines solchen Konzeptes ist, den Verkehr zu reduzieren und nachhaltiger zu gestalten. Diese Stelle sei dafür prädestiniert.

StR Fritsch äußerte ebenfalls Zweifel, dass das Konzept funktionieren werde.

StR Otter sah in dem Konzept idealistische Ansätze. Die Nachbarn würden unter zugeparkten Straßen leiden. Er forderte mehr Stellplätze in der Innenstadt, da dies zu einer Stärkung der Geschäftswelt beitrüge. Er wies auf die Gleichbehandlung der anderen Bauherrn hin.

StR Friedrichs wies daraufhin, dass auch in der Umgebung ein Parkraummanagement notwendig wird. Auch die innerstädtische Mobilität muss mit betrachtet werden.
StR Otter erinnerte in diesem Zusammenhang an die Ignaz-Perner-Straße, die im Rahmen der Städtebauförderung umgestaltet wurde. Heute würden auf den Randstreifen Autos parken.

StR Münch gab zu bedenken, dass man hier für die nächsten 50 Jahre plane und weiter in die Zukunft denken müsse. Die Mobilität wird sich ändern.

Nach Ansicht von StR Riedl entsteht hier ein teurer Wohnbereich. Er befürchtet, dass bei 65 Wohneinheiten mindestens 85 PKW vorhanden sein werden. Die weiteren Stellplätze werden für die gewerbliche Nutzung und als Ersatz für den Marienplatz benötigt. Die wirtschaftlichen Gründe des Investors seien nicht relevant. Andererseits solle man das Mobilitätskonzept angehen, jedoch keine Fahrradparkplätze auf Kosten von PKW-Stellplätzen errichten.
Das Mobilitätskonzept müsse abschnittsweise geplant und spätestens im zweiten Bauabschnitt kontrolliert werden.

Nach Abschluss der Aussprache schlug Erster Bürgermeister Proske nachstehende Beschlussempfehlung zur Abstimmung vor.  

Beschluss


Der Technische Ausschuss beschließt, für die weitere Wettbewerbsüberarbeitung ein Mobilitätskonzept mit dem Ziel einer Reduzierung des Individualverkehrs in die Aufgabenstellung aufzunehmen. Die genaue Ausgestaltung wird im Rahmen der Aufgabenstellung und der verbindlichen Bauleitplanung entwickelt und ist dem Technischen Ausschuss zur Beratung der einzelnen Entwicklungsschritte vorzulegen.
Die Kosten sind im Rahmen der noch abzuschließenden städtebaulichen Verträge durch den Investor zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Neubau Kabinentrakt Waldsportpark Ebersberg; Entscheidung Regenrückhaltebecken/ Zisterne für Platzberegnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.02.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bei der Bearbeitung des Projektes unter Einbeziehung der Fachabteilungen der Verwaltung wurde vom Tiefbauamt angemerkt, den Wasserverbrauch für die Beregnung der beiden Plätze zu reduzieren. Derzeit wird kostbares Trinkwasser verwendet. Laut unseren Aufzeichnungen ca. 4.000 m³ im Jahr. Problematisch ist der Spitzenverbrauch in den Monaten, in denen auch erhöhter Verbrauch in den Haushalten vorliegt. Seiten des Tiefbauamtes wurde nunmehr gefordert, eine Zisterne mit mindestens 500m³ zu erstellen. Für die Ausführung der Zisterne gibt es mehrere Möglichkeiten mit unterschiedlichen Herstellungskosten.
In der Anlage sind 3 Varianten dargestellt, dazu die geschätzten Kosten ermittelt. 2 Varianten sind außerhalb der Gebäude, eine als Art Keller unterhalb des Werkstattgebäudes. Die beiden Lösungen außerhalb der Gebäude sind jeweils aus vorgefertigten, bzw. Systembauteilen hergestellt. Von Seiten der Verwaltung wird eine Lösung außerhalb der Gebäude favorisiert, betrachtet man die Kosten, die monolithisch runde Lösung. Hierbei handelt es sich um ein Systembauteil, das in der Landwirtschaft als Güllelagerung eingesetzt wird. Durch eine Systemstatik für mehrere Größen, bis zu 20m Durchmesser und 6m Höhe und eine Systemschalung kann diese Lösung kostengünstig hergestellt werden.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen die runde freistehende Variante weiter zu verfolgen, und die Kostenberechnung um die Mehrkosten der Variante rund aufzustocken.
Ein weiterer Punkt für den Bau der großen Zisterne ist der Sachverhalt, dass die Oberflächenentwässerung nicht wasserrechtlich gesichert ist.  Ein klärendes Gespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt und Landratsamt findet am 11.02.2021 statt.

Diskussionsverlauf

StR Schechner verweist auf die Haushaltslage durch Corona und bittet die Kollegen gut zu überlegen. Positiv bewertet er die Lösung 3 (Güllebehälter), da diese durch die Bauweise und Verwendung absolut dicht gebaut sind. Die Kosten jedoch stehen in keinem Verhältnis zu den Einsparungen, eine Amortisation erfolge erst in 40-50 Jahren. Er weist jedoch darauf hin, dass für die Versickerung des Oberflächenwassers und für die Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung Kosten anfallen werden. Sein Fazit ist die Investition nicht nur wirtschaftlich, sondern auch ökologisch zu betrachten und plädiert für die Weiterverfolgung der Variante 3. Mit einer maximalen Aufstockung der Kostenberechnung um 160.000.- €
BGM Proske erläutert die Probleme in der Wasserversorgung in den Sommermonaten und weist darauf hin, bevor es Engpässe in der Wasserversorgung gibt wird die Rasenberegnung untersagt. StR Schechner bittet die Verwaltung bei Kostensteigerung den technischen Ausschuss umgehend zu informieren.
StR Münch schließt sich der Meinung von Herrn Schechner an und weist auf die Wirtschaftlichkeit hin, jedoch merkt er an, dass eine gesicherte Wasserversorgung wichtig ist. Auf die Frage der Kosten ohne Zisterne antwortet die Verwaltung, dass diese noch nicht feststehen, da eine Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt noch nicht stattgefunden hat.
StR Otter weist auf die Problematik der Tiefbrunnen hin, dass die Staatsforsten für die Bewässerung der Holzlagerung Tiefbrunnen gebohrt haben um das Wasser wieder unmittelbar in den Untergrund abzuleiten. Dies ist laut Aussage vom Landratsamt hier nicht möglich. Auf die Frage der Wartungskosten teilt die Verwaltung mit, dass diese gering gehalten werden, insbesondere durch eine natürliche Verbindung der 3 Zisternen ohne Pumpen. Lediglich alle 2 Jahre ist eine Reinigung des Behälters erforderlich. Ursprünglich sind in der Kostenberechnung Kosten für eine 50m³ Zisterne eingestellt, ca. 15.000.-€. Zur Befüllung der Zisterne ist laut Planung des Ingenieurbüros genügend Fläche vorhanden, Im Juni ca. 100m³ aus den Dachflächen und derzeit berechnet ca. 300m³ aus der Fläche der Laufbahn und Halbrund. Seitens der Verwaltung wird angestrebt, die komplette Rasenfläche in die Rigole einzuführen. Somit ergibt sich genügend Regenspende um die Zisterne zu befüllen. Lediglich in Ausnahmefällen, in Absprache mit dem Wasserwerk ist eine Befüllung mit Trinkwasser vorgesehen. Vorgesehen ist auch noch eine Strategie zur Beregnung der Flächen zu erarbeiten um möglichst kein Trinkwasser zu benötigen.
Am 11.02.2021 fan im Rathaus mit dem Wasserwirtschaftsamt, Landratsamt, Planer und Vertreter der Verwaltung statt, bei diesem die beschlossene Variante und entsprechendes Konzept vorgestellt wurde. Seitens des Wasserwirtschaftsamtes und des Landratsamtes fand die Lösung Gefallen, die vorhandenen Sickerschächte können mit geringen Ertüchtigungen belassen werde. Derzeit wird die Wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 Bay WG zusammengestellt und eingereicht.

Beschluss

Die Mitglieder des technischen Ausschusses beschließen die Variante 3 runder Güllebehälter weiter zu verfolgen, die Kostenberechnung auf maximal 160.000.- € zu erhöhen und die Planung und Ausschreibung auf dieser Basis weiter zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Museum Wald und Umwelt; Entscheidung Photovoltaikanlage Aufdach-/Indachlösung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.02.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Genehmigung für die Baumaßnahme Sanierung Brandschaden Museum Wald und Umwelt ist am 14.01.2021 vom Landratsamt erteilt worden. Für die weiter Bearbeitung der Maßnahme wird auch hierfür ein Durchführungsbeschluss erforderlich und eine Entscheidung für die Ausführung der Art der Ausführung der Fotovoltaikanlage auf dem Dach.
Für die Errichtung der Fotovoltaikanlage enthält der Bescheid folgenden Hinweis:

Es wird dringend empfohlen, die Photovoltaikanlage beim Wiederaufbau als Indach-Konstruktion auszuführen. Für den Fall, dass damit Einverständnis besteht wird um Vorlage von Detailplänen und Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden gebeten.

Architekt Rieger, Herr Schnabl und die Fa. Wieser, Errichter der ursprünglichen Anlage haben die beiden Varianten gegenübergestellt. Die Ausführungen sind in der Anlage ersichtlich. Optisch ansprechender ist die Ausführung als Indach-Lösung, jedoch sind mit Mehrkosten zu rechnen, die von der Versicherung nicht gedeckt werden. Laut Angebot liegen die Mehrkosten bei brutto ca. 5.500.-€, die Anschlusskosten sind mit dem Entfall der Deckung unterhalb der Paneele abgegolten.
Derzeit ist die Verwaltung mit der Versicherung in Kontakt die Versicherungssumme für die Bearbeitung des Brandschadens am Jägerhäusl zu klären. Einen derartigen Fall hat unser Betreuer noch nicht gehabt. Laut Herrn Schäfer (Gutachter) empfiehlt er der Versicherung 75% des Wiederherstellungswertes auszubezahlen. Dies ist der derzeitige Zeitwert laut Einschätzung des Gutachters. Die Wiederherstellung des Innenraumes, so wie die Wiederherstellung des restlichen Gebäudes ist von dieser Zahlung ausgenommen und wird nach tatsächlichen Kosten abgerechnet.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen den Ausführungen des Landesamtes für Denkmalpflege zu folgen und eine In-Dach Lösung auszuführen.

Diskussionsverlauf

StR Münch hinterfragt die Ausführung als In-Dach Lösung und verweist auf die bereits gelaufenen Diskussionen vor einem Jahr. Da aber das Konzept des Museums neu gestaltet wird kann die Anlage als Anschauungsobjekt für eine gute Gestaltung im Denkmal einfließen. Dadurch wäre der geringe Mehrpreis vertretbar.
StR Otter verweist ebenfalls auf die kontroverse Diskussion vor einem Jahr, weist aber darauf hin, dass durch die Erneuerung der Dachfläche eine andere Situation gegeben ist. Er regt an von Herrn Arch. Rieger weitere Lösungen (Solardachziegel, Lineare Solarpaneele) überprüfen zu lassen und mit dem Denkmalamt abzustimmen.
StR Friedrichs plädiert für die Aufdach Lösung, um den Unterschied von Alt und Neu zu verdeutlichen. Er schlägt vor die Mehrkosten lieber für einen Batteriespeicher zu verwenden.
StR Schechner findet die Indach Lösung super, gibt zu bedenken, dass bei Änderung der Anlage die Anlage als Neuanlage zu bewerten ist (Genehmigung, EEG Umlage, Versicherung, etc.). 

Beschluss 1

Die Mitglieder des technischen Ausschusses stimmen nach Erteilung der Genehmigung für die Durchführung der Maßnahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Beschluss 2

Die Mitglieder des technischen Ausschusses beschließen nach Hinweis des Landesamtes für Denkmalpflege und Empfehlung der Verwaltung die Ausführung der Fotovoltaikanlage als Indach-Lösung weiter zu verfolgen, und die Planung und Ausschreibungen dementsprechend auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.02.2021 ö informativ 10

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Proske berichtet von einem Schreiben des Straßenbauamtes Rosenheim, dass entlang der Schallschutzwand im Zuge der B 304 Südumgehung wegen Revisionsarbeiten an der Schallschutzwand ein Rückschnitt der Kletterpflanzen demnächst erfolgen wird.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.02.2021 ö informativ 11

Sachverhalt

Zu diesem Punkt lagen keine Anfragen vor.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2021 10:48 Uhr