Datum: 02.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: alter speicher
Gremium: Finanzen, Wirtschaft und Digitales
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.12.2020
2 Anschaffung von mobilen Geräten für die Lehrer der Grund- und Mittelschule
3 Ausschreibung eines ELW 1 für die FFW Ebersberg; Start des Verfahrens
4 Vereinbarung zur Durchführung des Ratsbegehrens des Landkreises am 16.05.2021
5 Grobkonzept für die städtische Wirtschaftsförderung
6 Verschiedenes
7 Wünsche und Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 02.03.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

In der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses am 15.12.2020 wurden keine Beschlüsse gefasst.

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2. Anschaffung von mobilen Geräten für die Lehrer der Grund- und Mittelschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 02.03.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Nachdem im Januar 2021 das Sonderbudget Lehrerdienstgeräte von Bund und Land aufgestellt wurde, sollen diese Geräte nun von der Stadt als Sachaufwandsträger der Mittelschule Ebersberg angeschafft werden. Die Geräte bleiben im Eigentum der Stadt.
Nach den Förderrichtlinien erhält die Stadt eine Zuwendung von 32.000 €. Grundlage dafür ist die Mindestgerätezahl von 32 Stück á 1.000 €, die sich in 750 €/St. für die Investition und 250 €/St. Verwaltungspauschale aufteilen. Nicht ausgeschöpfte Mittel in Bayern werden in einer zweiten Bewilligungsrunde ausgereicht; Aussagen über die Höhe können dazu aber erst zu gegebener Zeit erfolgen. Als Investition gilt das Gerät und das zum Betrieb notwendige Betriebssystem sowie Zubehör. Das Office-Softwarepaket fällt nicht darunter.
Es können Tablets oder Notebooks beschafft werden. Die Stärken von Tablets liegen in ihrer einfachen und intuitiven Bedienbarkeit und der hohen Mobilität im Einsatz. Sie sind meist deutlich leichter, schneller einsatzbereit und haben Foto- und Video-Funktionen bereits fest integriert. Damit sind Tablets v. a. für die direkte unterrichtliche Nutzung prädestiniert. Zur Arbeit zuhause muss sich der Lehrer ggf. selbst einen größeren Bildschirm besorgen. Notebooks glänzen dagegen vor allem mit einem größeren Bildschirm und mehr Speicherkapazität, sind aber auch entsprechend größer und schwerer. Sie sind vor allem zur Vor- und Nacharbeitung des Unterrichts sehr gut geeignet.
Die Verwaltung / städt. IT hat mit Herrn Bär als Schulleiter die Beschaffung abgestimmt. Maßgebend war dabei neben der vorhandenen IT-Struktur in der Schule auch die Affinität der Lehrerinnen und Lehrer zu den Gerätetypen. Während einige gerne ein Tablet zur überwiegenden Nutzung im Unterricht hätten, genügt anderen ein Notebook, um vor allem den Unterricht vor- und nachzubereiten. Es sollen insgesamt 55 einheitliche Geräte beschafft werden, so dass bis auf wenige Fachlehrer dann alle mit einem Gerät ausgestattet sind.
Es sollen somit beschafft werden (jeweils mit mind. 8 GB RAM, Webcam, Windows 10 Pro, USB-C)
  1. 55 Stück Convertible Tablet mit Tastatur zu voraussichtlich je ca. 1.200 € brutto
    mind. 12‘‘ FullHD Touch, CPU entspr. Intel® Core™ M3 81xx Prozessor oder besser, Festplatte 128 GB SSD, Eingabestift
  2. 55 Stück USB-C-Adapter mit diversen Anschlüssen um an die IT der Schule anzudocken
Die gesamte förderfähige Investition würde sich somit auf ca. 66.000 € brutto belaufen.
Hinzu kommt noch die Office-Lizenzen für 55 Geräte per FWU-Rahmenvertrag mit Microsoft. Damit sind auch die entsprechenden Programme auf den Rechnern der Schüler mit lizensiert.
Die Gesamtausgaben belaufen sich somit auf voraussichtlich 70.000 € brutto.
Auf der Haushaltstelle 215.935 M503 sind für die Beschaffung 40.000 € zur Verfügung gestellt.
Somit steht eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30.000 € zur Genehmigung an.
Statt der im Haushalt eingeplanten 30.000 € ist mit einem Zuschuss von (mindestens) 32.000 € zu rechnen.
In Folge hat die Stadt für die Beschaffung der Lehrerdienstgeräte voraussichtlich 38.000 € aus eigenen Haushaltsmitteln zu bestreiten; dabei wurden die 250 € Verwaltungsaufwandspauschale je Gerät bereits mitberücksichtigt.
Die Beschaffung kann nicht durch Direktvergabe (Schwellenwert 25.000 € netto), sondern wird durch Verhandlungsvergabe erfolgen.
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales ist für die Entscheidung zuständig, da die Beschaffung einen Wert von 30.000 € übersteigt bzw. überplanmäßige Ausgaben zu genehmigen sind.

Diskussionsverlauf

Unter den Mitgliedern des Ausschusses wird der Sachverhalt und somit auch ein hoher Eigenanteil der Stadt für die erforderliche und zukunftsfähige Ausstattung der Lehrer begrüßt. Es wäre aber eigentlich Aufgabe des Freistaates gewesen, sein Lehrpersonal gut auszustatten. Die Ausstattung der Lehrkräfte und auch der Schüler wird Inhalt des Medienkonzeptes sein, welches gerade auf Aktualität und Förderfähigkeit überprüft wird.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales beauftragt die Verwaltung, die vorstehend aufgeführten Geräte im Wege der Verhandlungsvergabe zu beschaffen und dafür einen Zuschussantrag zum Sonderbudget Lehrerdienstgeräte zu stellen. Die Verwaltung wird ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Angebot selbständig den Auftrag zu erteilen. Die unabweisbaren überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von höchstens 30.000 € (Gesamtauftrag somit höchstens 70.000 € brutto) werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Ausschreibung eines ELW 1 für die FFW Ebersberg; Start des Verfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 02.03.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der bisherige Kommandowagen der FFW Ebersberg muss ersetzt werden. Im Bewilligungsbescheid vom 02.11.2020 über die Zuwendung (12.500 €) für den in der Beschaffung stehenden Mannschaftstransportwagens hat die Regierung von Oberbayern zudem den Austausch des Kommandowagens in einen Einsatzleitwagen (ELW1) zur Auflage gemacht. Damit wird den Erfordernissen an eine Feuerwehr in der Größe der FFW Ebersberg Rechnung getragen.
Während ein Kommandowagen vorwiegend der Einsatzleitung zur Anfahrt sowie zur Erkundung von Einsatzstellen dient, ist ein Einsatzleitwagen ein Fahrzeug, das der Führung und Koordination durch Funkeinrichtungen, Messgeräten usw. dient.

Im Haushalt 2021 sind für die Beschaffung des ELW1 die voraussichtlich erforderlichen 130.000 € bei der Haushaltstelle 130.935 eingeplant. Ebenso die voraussichtliche Zuwendung durch die Regierung von Oberbayern in Höhe von 30.000 €.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage wird die Erforderlichkeit der Anschaffung von Stadtrat und Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Ebersberg Herrn Münch erläutert.  Die Rechnungsstellung wird wahrscheinlich nicht mehr im Haushaltsjahr 2021 erfolgen. Eine Verschiebung der Maßnahme sollte nicht vorgenommen werden, da die Förderung des ELW 1 an die gerade vorgenommene Anschaffung des MTW gekoppelt ist. Bürgermeister Proske weist auf Nachfrage darauf hin, dass der Feuerwehrbedarfsplan wahrscheinlich in diesem Sommer vom Stadtrat verabschiedet werden kann. Zur Zeit werden letzte redaktionelle Änderungen eingearbeitet.

Beschluss

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Einsatzleitwagen für die FFW Ebersberg in Abstimmung mit der FFW zu beschaffen. Das Ausschreibungsergebnis ist dem Ausschuss zur Auftragserteilung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Vereinbarung zur Durchführung des Ratsbegehrens des Landkreises am 16.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 02.03.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Anlässlich des anstehenden kreisweiten Ratsbegehrens zu Windkraftanlagen im Ebersberger Forst im Mai 2021 ist von der Kommunalaufsicht der Text einer Vereinbarung (s. Anlage) über die Durchführung dieses und möglicherweise folgender Begehren vorgeschlagen worden. Solch eine Regelung hat es bisher nicht gegeben, wird vom Landkreis aber für erforderlich gehalten.

Beschluss

Der Bürgermeister wird beauftragt, die vom Landratsamt Ebersberg vorgeschlagene Amtshilfevereinbarung in Form eines Vertrages zur Überprüfung von Kreisbürgerbegehren und zur Durchführung von Bürgerentscheiden bzw. Ratsbegehren zu unterschreiben und gebeten, den Landkreis bei solchen Abstimmungen so weit als möglich zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Grobkonzept für die städtische Wirtschaftsförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 02.03.2021 ö vorberatend 5
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 27.04.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses vom 25. Juni 2019, TOP 2,  und die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales vom 01. Dezember 2020, TOP 4. Neben der Weiterführung des Stadtdialoges wurde angeregt, die Wirtschaftsförderung durch die Stadtverwaltung zu stärken. Im Anhang liegen ein erstes Grobkonzept zu diesem Zweck und zwei Fragebögen zur Bestandserhebung bei den Gewerbebetrieben und den Mitgliedern des Stadtrates. Seitens des Bundes der Selbständigen ist in Aussicht gestellt worden, die Fragebogenaktion zu unterstützen und ihre Mitglieder um Teilnahme zu bitten.

Diskussionsverlauf

In einer sehr ausführlichen und lebhaften Debatte wurden verschiedenste Gesichtspunkte einer Wirtschaftsförderung genauso erörtert wie das weitere Vorgehen in der Angelegenheit. Es wurden Nachbesserungen in den Fragebögen vorgeschlagen, u. a. Themen wie Nachhaltigkeit, Flächenverbrauch, Energieverbrauch, Gemeinwohlökonomie, bezahlbarer Wohnraum, Flächenstandortwünsche, Auswirkungen von Corona. Die Fragebögen sollen noch einmal nachgebessert, dann versendet, die Rückläufer ausgewertet und mit den Ergebnissen ein Workshop zur Wirtschaftsförderung durchgeführt werden.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales nimmt das vorgelegte Grobkonzept zur Kenntnis, in dem vorgeschlagenen Entwurf eines Fragebogens soll es aber noch Änderungen/Ergänzungen geben. Nach Abfrage bei den Ausschussmitgliedern und Einarbeitung der Änderungen/Ergänzungen soll es eine nochmalige Abstimmung, vielleicht per Videokonferenz, vor dem Start der Fragebogenaktion geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 02.03.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

  1. Herr Gibis trägt vor, dass sich jetzt im 1. Quartal aufgrund fehlender Buchungen noch keine qualifizierte Aussage über die Entwicklung des gesamten Haushalts in 2021 treffen lässt. Insbesondere die Mitteilung der Steuerbeteiligung für das 1. Quartal 2021 kommt erst Mitte April 2021. Insofern kann derzeit nur folgende relevante Auskunft gegeben werden:
Gewerbesteuer: Gesamtsoll (VZ 2021+Nachzahlungen Vorjahre): Januar 2021: 8,3 Mio. € - derzeit: 7,95 Mio. € / darin Soll aus Vorauszahlungen für 2021: Januar 2021: 7,95 Mio. € - derzeit 7,57 Mio. €
Seit Jahresanfang liegt also ein merklicher Rückgang des Aufkommens vor. Bei einem Haushaltsansatz von 7,8 Mio. € liegen wir derzeit jedoch noch im grünen Bereich.
Steuerbeteiligung: Hier liegt derzeit nur die Abrechnung für das 4. Quartal 2020 vor:
Einkommensteuer: zurückzuzahlen 97.000 € => Gesamtaufkommen 2020 somit 625.000 € unter dem Haushaltsansatz 2020
Umsatzsteuer: zurückzuzahlen 13.000 € => Gesamtaufkommen 2020 somit 235.00 € über dem Haushaltsansatz 2020
Im Lichte der Auswirkungen der Corona-Pandemie ist die Stadt in 2020 glimpflich davongekommen. Für 2021 ist voraussichtlich mit einem ähnlichen Ergebnis zu rechnen; die vorstehenden Erstattungen schmälern dabei das diesjährige Aufkommen.
Die Jahresabschluss 2020 steht kurz vor der Fertigstellung. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt liegt mit 5,05 Mio. € weit über dem Haushaltsansatz von 2,55 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen dem guten Ergebnis bei der Gewerbesteuer geschuldet (8,4 Mio. €; Ansatz 6,75 Mio. €). Aus dem Abschlussergebnis konnten 580.000 € der allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Dies ist insbesondere auf die Corona-bedingte Investitionspause in 2020 zurückzuführen, die auch zu einer wesentlich geringeren Verschuldung führte (vgl. Übersichten zum Haushalt 2021).

Bürgermeister Proske berichtet über die bisherige Entwicklung bezogen auf die Standortsuche für das Finanzamt, der Prozess dauert eigentlich schon über 25 Jahre an. Er stellt die aktuelle Gesprächslage dar und verliest eine Antwort der Staatsregierung auf Anfrage von MdL Stadträtin Rauscher. Bürgermeister Proske wird sich weiterhin in der Sache um eine bestmögliche Lösung für die Stadt bemühen.

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7. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 02.03.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bürgermeister Proske berichtet auf Anfrage von Stadträtin Schmidberger über den beginnenden Umbau der ersten Etage in Marienplatz 4, dorthin werden die Kollegen des Museums und der Umweltstation umziehen. Anschließend soll der jetzige Bürotrakt des Museums im Dachgeschoss des Rathauses ein wenig vergrößert und renoviert werden, um dort Büroflächen zu schaffen.

Datenstand vom 05.03.2021 08:28 Uhr