Datum: 11.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: alter speicher
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe von nicht öffentlich gefassten Beschlüssen
2 Antrag auf Nutzungsänderung wegen Umbaus der Kellerräume in ein Monteurzimmer in 85560 Ebersberg, Dr.-Wintrich-Str. 24, FlNr. 801, Gemarkung Ebersberg
3 Waldsportpark Ebersberg Vorstellung und Genehmigung Kostensituation
4 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN zum Nachhaltigen Bauen; hier: Einsatz von nachhaltigen und ökologischen Baustoffen bei kommunalen Baumaßnahmen; zusätzlich: Sachstand zur Klimarelevanzprüfung / Umsetzung Klimaschutzregion
5 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion wegen Herstellung einer dauerhaften Beleuchtung entlang der in die Kreisstadt Ebersberg führenden Fahrradwege
6 Bebauungsplan Nr. 122.1.1 - Gewerbepark "Am Forst" a) Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB; b) Satzungsbeschluss
7 Verschiedenes
8 Wünsche und Anfragen

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1. Bekanntgabe von nicht öffentlich gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.05.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Zur nö Sitzung vom 13.04.2021:

Diverse Tiefbauarbeiten;
  • Der Technische Ausschuss stimmt dem Vorhaben zur Vergabe an die Firma Huber Rohrleitungsbau aus Halfing zu. Der Vergabevorschlag wird dem Stadtrat mit Sitzung am 04.05.21 zum Beschluss vorgestellt.

  • Der Technische Ausschuss beschließt, die geplanten Maßnahmen für die Straßensanierung an den günstigsten Bieter, die Fa. Babic GmbH, mit einer Bruttogesamtsumme von 90.219,85 € zu vergeben.

Generalsanierung Hallenbad Ebersberg;
  • Der Technische Ausschuss beschließt den Auftrag für die Baustelleneinrichtung an die Max Jung GmbH, München mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 169.665,44 € zu vergeben.

  • Der Technische Ausschuss beschließt den Auftrag für die Schadstoffsanierung an die Epox Entsorgungs GmbH, Waldhofen mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 139.150,41 € (incl. 5 % Nachlass) zu vergeben.

Sanierung und Erweiterung Waldsportpark Ebersberg;
  • Der Technische Ausschuss beschließt den Auftrag für die Abbrucharbeiten an die Josef Grabmeier GmbH, Ebersberg mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 34.092,91 € zu vergeben.

  • Der Technische Ausschuss beschließt den Auftrag für das Versetzen der Fertigteilgaragen an die Hoser GmbH, Markt Schwaben mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 17.624,50 € zu vergeben.

Sanierung Brandschaden Museum Wald und Umwelt;
  • Der Technische Ausschuss beschließt den Auftrag für die Arbeiten Holzrestaurator an die Schreinerei Konrad Eisner, Oberneukirchen mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 18.391,45 € zu vergeben.

  • Der Technische Ausschuss beschließt die Ausschreibung aufzuheben und die Schreinerarbeiten freihändig zu vergeben.

  • Der Technische Ausschuss beschließt den Auftrag für die Zimmererarbeiten an die H.u.E. Fritsch GmbH, Ebersberg, die bei der Ausschreibung alleiniger Bieter war, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 99.199,55 € zu vergeben.

  • Der Technische Ausschuss beschließt den Auftrag für die Arbeiten Heizung/Lüftung/ Sanitär an die Beslmüller & Boeddeker GmbH, Ebersberg mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 46.277,09 € zu vergeben.

  • Der Technische Ausschuss beschließt die Ausschreibung aufzuheben und die Trockenbauarbeiten freihändig zu vergeben.

  • Der Technische Ausschuss beschließt die Ausschreibung aufzuheben und die Elektro-Installationsarbeiten freihändig zu vergeben.

  • Der Technische Ausschuss beschließt den Auftrag für die Baumeisterarbeiten an die Hoser Bauunternehmung GmbH mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 9.194,06 € zu vergeben.

  • Der Technische Ausschuss beschließt den Auftrag für die Arbeiten Restaurator Oberflächen an die Fa. Bruno Fromm, Parsberg, die bei der Ausschreibung alleiniger Bieter war, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 29.146,60 € zu vergeben.

Kindergarten Am Kraxelbaum Am Eggerfeld;
  • Die Mitglieder des Technischen Ausschusses beschließen den Auftrag für die Aufdach-Fotovoltaik-Anlage auf dem Kindergarten „Am Kraxlbaum“ an die Firma Wieser Elektro, Frauenneuharting, zu vergeben. 


Zur Nö Sitzung vom 20.04.2021:

Der Technische Ausschuss beschloss, den Auftrag für die Beschaffung des Frontmähers an die Firma Radlmaier e. K. Land- und Kommunaltechnik, Griesmeier 1, 83547 Babensham auf Grundlage des Angebotes vom 09.03.2021 zu einem Bruttopreis von 55.905,61 € zu vergeben. 

Der Technische Ausschuss beschloss den Auftrag für die Beschaffung des Kleintraktors KUBOTA ST 401 C auf Grundlage des Angebotes vom 16.02.2021 zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 49.598,01 € an die Firma Moser & Ritterswürden GmbH zu vergeben.  

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2. Antrag auf Nutzungsänderung wegen Umbaus der Kellerräume in ein Monteurzimmer in 85560 Ebersberg, Dr.-Wintrich-Str. 24, FlNr. 801, Gemarkung Ebersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.05.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt im Untergeschoss eine weitere Wohneinheit (Monteurswohnung; 2 Räume – 1 Bad, 1 Wohnessbereich) einzurichten. 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 212 – nördl. Dr.-Wintrich-Str. / südl. Rotwandstr. / westlich Hochriesstr. für welches ein WA festgesetzt ist. 

Bauplanungsrechtlich ist die weitere Wohneinheit in einem WA zulässig. 

Für die weitere Wohneinheit werden nach der Stellplatzsatzung 1,5 Stellplätze notwendig. 
Auf dem Grundstück wurde mit Bescheid vom 19.11.2020 ein Raum im UG für eine Änderungsschneiderei genehmigt. Hierfür wurde ebenfalls ein Stellplatz gefordert. 
Mit Baugenehmigung vom 18.01.2021 wurden für die Aufstockung des bestehenden Gebäudes mit einer zusätzlichen Wohneinheit insgesamt 5 Stellplätze für die Gesamtanlage gefordert. 
Insgesamt ergibt sich dann mit dem heutigen Vorhaben folgender Stellplatzbedarf:

Wohnhaus (Bestand + Aufstockung)                                5 Stellplätze
Änderungsschneiderei                                                1 Stellplatz
Wohneinheit im UG                                                        1,5 Stellplätze
Gesamt                                                                7,5 Stellplätze 
Somit insgesamt nachzuweisen                                        8 Stellplätze

In den vorliegenden Planunterlagen werden allerdings nur 6 Stellplätze nachgewiesen. Die zwei fehlenden Stellplätze müssen noch eingeplant werden.

Im Unterschoss sollen weitere Aufenthaltsräume entstehen. Nach Art. 45 BayBO sind Aufenthaltsräume ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. Konkrete Vorgaben sind hierfür aber in BayBO entfallen. Es ist allerdings so, dass eine Belichtung allein über Kellerlichtschächte auch nach der neuen Rechtslage nicht genügt. Um bei Fenstern im Kellergeschoss eine ausreichende Belichtung mit Tageslicht zu erzielen ist nach allgemeiner Erfahrung in aller Regel ein Einfallswinkel des Tageslichts von 45 ° über der Waagrechten erforderlich. Darüber hinaus sollte der Geländeverlauf so gestaltet sein, dass das Gelände in einem Bereich von mindestens 1 m, senkrecht zum Fenster gemessen, unterhalb der Fensterbrüstung liegt. Dies ist in den Vorliegenden Plänen nicht dargestellt. Hier liegen lediglich 90 cm vor. Das Landratsamt wird gebeten, dies im Genehmigungsverfahren gesondert zu prüfen.
Weiterhin soll die Flucht- und Rettungswegesituation gesondert geprüft werden.    

Aus heutiger Sicht kann dem Vorhaben wegen fehlender Stellplätze das Einvernehmen nicht erteilt werden. 


 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Nutzungsänderung wegen Umbau der Kellerräume in ein Monteurzimmer in 85560 Ebersberg, Dr.-Wintrich-Str. 24, FlNr. 801, Gem. Ebersberg. 
Der Technische Ausschuss verweigert das gemeindliche Einvernehmen. Die Begründung ergibt sich aus dem Sachverhalt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt, da der Antragsteller seinen Antrag schriftlich zurückgenommen hat.

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3. Waldsportpark Ebersberg Vorstellung und Genehmigung Kostensituation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.05.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 09.02.2021 wurde die Regenwasserzisterne behandelt und beschlossen. Durch die weitere Bearbeitung der Maßnahme sind zusätzlich zur Zisterne im Bereich der technischen Gewerke und Außenanlagen Mehrkosten entstanden.
Architekt Schmidmaier wird in der Sitzung die Kostensituation erläutern. Er wird auch mögliche Einsparungen vorschlagen.
Zur weiteren Bearbeitung wird hierfür ein Beschluss erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt den Mitgliedern des technischen Ausschusses den Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat zu beschließen. 

Ergänzend liegen nun noch die Mehrkosten der Außenanlagen bei. Die Kosten sind mit der Verwaltung besprochen, Einsparungen sind gemeinsam erarbeitet.

Diskussionsverlauf

Architekt Schmidmaier erläutert die Mehrkosten an Hand der beiliegenden Gewerke bezogenen Aufstellung. Parallel hierzu werden Einsparmöglichkeiten angegeben. Im Einzelnen ergeben sich folgende Mehrkosten (gerundet, detailierte Kosten können der Übersicht entnommen werden):
  • Regenwasserzisterne ca. 147.000.-€        keine Einsparmöglichkeit
  • Schüttgutboxen ca. 37.000.-€                Einsparung 17.500.- Entfall Überdachung, jedoch nicht zu empfehlen
  • Baulich bedingte Mehrkosten 130.000.-€        Einsparung 40.000.-€ Änderung Bodenbelag
Einsparung 45.000.-€ Verzicht Akustikdecken, jedoch nicht zu empfehlen
  • Technisch bedingte Mehrkosten 44.000.- €        keine Einsparmöglichkeiten (Brandschutz etc.)
  • Zusatzleistungen 34.000.-€                        Einsparung 34.000.-€ Verzicht Estrichbeschleuniger, 2. Ebene Lager Leichtathletik
  • Ausstattung 57.000.-€                        Einsparung nicht sinnvoll, Gebäude der Stadt EBE für mehrere Vereine zugänglich
  • Elektro 93.000.-€                                Einsparung 20.000.-€ bei technischen Leuchten in Lagerbereichen
  • Sanitär 109.000.-€                                Einsparung 17.500.-€ Rest nicht sinnvoll
  • Heizung 24.000.-                                Einsparung durch Entfall Solaranlage nicht sinnvoll, Konzept Wassererwärmung nicht mehr stimmig, erhöhter Verbrauch bei Heizanlage zu erwarten
  • Lüftung 60.000.-€                                Einsparung 28.000.-€ Materialänderung Lüftungsrohre und Entfall Lüftung Mehrzweckraum OG
  • Entwässerung Grundleitungen 194.000.-€        Einsparung 50.000.- durch Optimierung Leitungsverlegung
  • Außenanlagen 336.000.-€                        Einsparung 60.000.- durch Entfall von nicht unbedingt erforderlichen Leistungen.

Derzeit geht Herr Schmidmaier von Gesamtkosten von brutto 4.2 Mio aus.

In der anschließenden Diskussion wurde einheitlich die Aufstellung und Bearbeitung der Mehrkosten gelobt. Ein Beschluss erachten die Mitglieder des technischen Ausschusses derzeit für verfrüht. Es wird empfohlen die Kosten im Auge zu behalten, die beiden Ausschreibungsblöcke im Juni und Juli abzuwarten und das weitere Vorgehen in der Julisitzung des technischen Ausschusses vorzuberaten und im Stadtrat zu beschließen. Den Mitgliedern des technischen Ausschusses ist es wichtig Einsparungen nicht auf Kosten der Qualität und Nachhaltigkeit zu treffen, lieber ein anstehendes Projekte nach hinten zu verschieben.

Beschluss

Eine Abstimmung fand nicht statt, die Mehrkosten wurden zur Kenntnis genommen und nach Erhalt der Ausschreibungsergebnisse zur erneuten Diskussion im Technischen Ausschuss und Stadtrat vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN zum Nachhaltigen Bauen; hier: Einsatz von nachhaltigen und ökologischen Baustoffen bei kommunalen Baumaßnahmen; zusätzlich: Sachstand zur Klimarelevanzprüfung / Umsetzung Klimaschutzregion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.05.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Von der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN wurde ein Antrag zum nachhaltigen Bauen im kommunalen Hochbau eingereicht.  Der Antrag schlägt vor, in Abhängigkeit zum Bauauftrag, bei kommunalen Bauten nachhaltige und ökologische Baustoffe bevorzugt zu verwenden. Die Bewertung der Investitionen soll anhand einer Lebenszykluskostenanalyse (Erstellung, Nutzung/Unterhalt und Entsorgung)
vorgenommen werden. Das eingesetzte Holz soll ein FSC oder PEFC Zertifikat besitzen.

Derzeit werden bei der Errichtung der städtischen Gebäude bereits nachhaltige und ökologische Baustoffe im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten eingesetzt (Dachkonstruktion Turnhalle Floßmannstraße in Holz, Erdgeschoss Grundschule Oberndorf Neubauteil in Holz, Verkleidung wartungsfreier Baustoff).

Bereits seit einigen Jahren sind Fragen zu Ökologie, Energiekonzepten und Klimaschutz Bestandteil der Planungsgespräche im Hochbau. In die Planungsgespräche werden die jeweils zuständigen Fachabteilungen im Bauamt eingebunden werden (z.B. Abfall-Umwelt oder Klimaschutz- und Energiemanager). 

Zusätzlich hat der Ebersberger Stadtrat im Ferienausschuss (August 2019) die Stadt Ebersberg zur Klimaschutzregion erklärt. Bestandteil des Beschlusses ist ein Auftrag an die Verwaltung künftig jeden Stadtratsbeschluss auf seine Klimawirkung hin zu prüfen. Dies betrifft entsprechend auch Beschlüsse zu kommunalen Hochbauprojekten.

Die Stadtverwaltung ist hierauf einem interkommunalen Arbeitskreis zum Thema beigegetreten, der im Jahr 2020 Verfahrensweisen abgestimmt hat, die eine solche Bewertung durch die einzelnen Ämter der Verwaltungen im Landkreisen Ebersberg und München ermöglichen sollten. Die Workshop-Reihe, die von der Energieagentur Ebersberg-München organisiert wurde, wurde von Seiten der Stadt durch den Klimaschutz- und Energiemanager der Stadt begleitet. Der vorerst letzte Workshop fand im Januar 2021 statt. Im Ergebnis wurden ein Excel-Tool und zwei Leitfäden zur Bearbeitung der Klimarelevanz-Prüfung als geeignet eingestuft.

Inzwischen hat die Verwaltung einen Projektplan zur Einführung der neuen Prüfaufgabe abgestimmt. Zunächst wird das vom Landkreis empfohlene Vorgehen im Bauamt getestet. Diese Testphase wird voraussichtlich das gesamte Jahr 2021 in Anspruch nehmen, da hierzu individuelle Einführungen der einzelnen Sachbearbeiter durch den Klimaschutz- und Energiemanager der Stadt und ggf. externe Berater erfolgen sollen. Das Bauamt entscheidet dann über die Ergebnisse der Testphase und darüber ob das empfohlene Vorgehen unverändert umgesetzt werden kann. Hierüber wird der Stadtrat erneut informiert. Ist das Vorgehen abgesegnet, werden die ersten Beschlussvorlagen entsprechend bearbeitet und erhalten eine gesonderte Klimarelevanz-Prüfung in Form eines entsprechenden Text-Abschnitts innerhalb der Beschlussvorlagen und ggf. ein gesondertes Prüfdokument als Anhang zu der jeweiligen Vorlage. 

Sollte sich das Verfahren im Bauamt und im Technischen Ausschuss bzw.  Stadtrat bewähren, kann das Vorgehen dann im nächsten Schritt auf weitere Ämter der Stadtverwaltung ausgedehnt werden.

Ungeachtet dessen kann die Klimarelevanz-Prüfung die im Antrag vorgeschlagene Lebenszykluskosten-Analyse nicht ersetzen. Vielmehr wäre die Lebenszykluskostenanalyse eine Konsequenz aus der Klimarelevanz-Prüfung. Denn diese Prüfung würde lediglich feststellen, ob eine Maßnahme klimarelevant ist und entsprechend Kompensationshandlungen empfehlen, sollte eine solche Relevanz festgestellt werden. Dies wird bei Hochbauprojekten regelmäßig der Fall sein. Eine Kompensationshandlung könnte dann durchaus die Durchführung einer Lebenszykluskosten-Betrachtung und die Auswahl ökologischer Baustoffe sein.

Die Lebenszykluskostenanalyse ist derzeit noch nicht Bestandteil der Beauftragung der für die Stadt tätigen Ingenieur- und Architekturbüros. Diese könnte/müsste gesondert beauftragt und vergütet werden. Es wären also hierfür und ggf. für Mehrkosten ökologischer Baustoff-Alternativen zusätzliche Haushaltsmittel für künftige Hochbauprojekte einzuplanen.

Die Verwendung von mit Öko-Zertifikaten zertifizierten Baustoffen, in Fällen in denen der Einsatz von ökologischen Baustoffen als sinnvoll umsetzbar eingestuft wird, ist gängige Praxis und wird von der Verwaltung als umsetzbar angesehen. 

Die aktuelle Situation bei der Materialbeschaffung, insbesondere Holz, Metall und Dämmstoffe ist äußerst angespannt. Die Umstände am Markt schränken die Wahlmöglichkeit der Planer und Architekten zusätzlich ein. Die aktuelle Marktlage ist bei der Wahl der Baustoffe zusätzlich zu berücksichtigen.

Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass jede Entscheidung über die Auswahl von Baustoffen sorgfältig abzuwägen ist, da damit erhebliche Einschränkungen und Kostensteigerungen verbunden sein können.

Diskussionsverlauf

StR Friedrichs erläuterte in der Sitzung den gestellten Antrag. 
StRin Platzer verwies auf einen vergleichbaren Antrag im Kreistag hin. Dort sollten umfangreiche Bauleitlinien erstellt werden. Sie stellte zum einen fest, dass die Verwaltung schon auf dem richtigen Weg sei und zum anderen verwies sie auf den erheblichen Aufwand. Grundsätzlich sei der Antrag zustimmungsfähig, allerdings in Abhängigkeit der Bauaufgabe und unter dem Blickwinkel des Kostenbewusstseins. Sie warnte vor jahrelangen Diskussionen über Bauleitlinien. 
StR Otter fand den Antrag für Ebersberg komplett überflüssig, da die darin aufgestellten Forderungen in Ebersberg schon gelebt werden. Solche Regeln werden eher für große Städte aufgestellt – hier sei es schwierig in der Umsetzung. In der Lebenszyklusbetrachtung sei bei 60 Jahre Nutzungsdauer der Holzbau und bei 90 Jahren Nutzungsdauer der Ziegelbau wirtschaftlicher. Für diese neuen Prüfaufgaben sei zusätzliches Personal erforderlich. Die Entscheidung sollte im Einzelfall anhand der Bauaufgabe beraten werden. 

StR Gressierer fand die grundsätzliche Zielsetzung für nachvollziehbar. Man sollte lieber den Beschluss zur Klimaschutzregion konsequent umsetzen, statt neue Konzepte zu starten. 

StR Friedrichs fügte hinzu, dass durch eine Lebenszykluskostenberechnung eine langfristige Betrachtung der Bauaufgabe möglich sei und primär sollte mit Holz gebaut werden. 

Nach Abschluss der Beratung ließ Erster Bürgermeister Proske über folgende Beschlussempfehlung abstimmen:

 

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt, bei der Auswahl von Baustoffen in Abhängigkeit des Bauauftrages 
nachhaltige und ökologische Produkte zu verwenden. Bei gleicher Eignung ist aufgrund seines CO₂–Vermeidungseffektes dem Baustoff Holz der Vorzug zu geben. Für die wirtschaftliche Bewertung der Investitionen soll dabei der gesamte Lebenszyklus (Erstellung, Nutzung/Unterhalt und Entsorgung) des Baustoffes betrachtet werden. Das eingesetzte Holz soll ein FSC oder PEFC Zertifikat besitzen. 
Der Beschluss soll grundsätzlich bei Neubauten, Anbauten, Sanierungen und bei Dämmmaßnahmen kommunaler Gebäude Anwendung finden. Soweit möglich, sollen Bauten in Holzbauweise ausgeführt werden und Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 9

Beschluss 2

Der Antrag wird zur Diskussion gestellt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 9

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5. Antrag der SPD-Stadtratsfraktion wegen Herstellung einer dauerhaften Beleuchtung entlang der in die Kreisstadt Ebersberg führenden Fahrradwege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.05.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die SPD Stadtratsfraktion beantragt mit Schreiben vom 17.04.2021 die Installation einer dauerhaften Beleuchtung entlang der in die Kreisstadt Ebersberg führenden Fahrradwege. 
Das Antragsschreiben liegt in den Sitzungsunterlagen bei. 

Der Antrag wird zur Diskussion gestellt. 

Diskussionsverlauf

StR Schechner fand den Antrag vernünftig. Er wünschte sich eine zeitlich beschränkte solarunterstützte Beleuchtung um weitere Lichtverschmutzung zu vermeiden. 
StR Mühlfenzl als Vertreter der Antragsteller ging bei dem Antrag von einer bewegungsgesteuerten Beleuchtung aus. Der Sicherheitsaspekt vor allem auf den Radwegen zwischen Langwied und der Landwirtschaftsschule sowie zwischen „Zur Gass“ und Vorderegglburg sei hier höher zu bewerten. Die Beleuchtung solle möglichst reduziert aber technisch hochwertig ausgeführt werden. 
StR Spötzl wies auf die Kosten und die Lichtverschmutzung hin. 
StR Ried hatte einerseits Verständnis für den Antrag. Zum anderen warnte er davon, sich nicht widersprüchlich zu verhalten. Er mahnte die zunehmende Lichtverschmutzung an. Zum Ausgleich würde man symbolische Handlungen wie die Earth-Hour vornehmen. 
StRin Behounek freute sich über den Antrag. Für Radfahrer und Fußgänger sei die Strecke unangenehm, da die Beleuchtung des Baumarkts alles überstrahlen würde. 
StR Friedrichs regte zur Vermeidung von Lichtverschmutzung eine bewegungsgesteuerte Beleuchtung an diesen Strecken an. Im Bereich der Münchener Straße käme die Blendung durch die Kraftfahrzeuge hinzu. Er empfahl zusätzlich weiße Seitenstreifen auf den Radwegen. 
StR Otter wies ebenfalls auf die Lichtverschmutzung hin. Das Geld sollte besser in den Ausbau von Fahrradwegen und in die Beseitigung von Gefahrenstellen investiert werden. Er fragte nach Zählungen des Fahrradverkehrs. Hierzu lagen laut Verwaltung keine Erkenntnisse vor.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt, dass die Fahrradwege in der Kreisstadt Ebersberg, welche aktuell noch keine ausreichende Laternenbeleuchtung aufweisen, möglichst zeitnah und umfassend mit einer ressourcenschonenden, angemessenen und die Stadtbildästhetik aufwertenden Beleuchtung ausgestattet werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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6. Bebauungsplan Nr. 122.1.1 - Gewerbepark "Am Forst" a) Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB; b) Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.05.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Vorgeschichte:
Am 12.03.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 122.1.1 gefasst. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 13.10.2020 bis 13.11.2020 durchgeführt. 
Die öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 18.03.2021 bis 21.04.2021 durchgeführt. 

Vorbemerkung:
Die Stellungnahmen von Seiten der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bedingen entweder keine oder nur redaktionelle Änderungen. Deshalb werden die Stellungnahmen 3.1 bis 3.4 in einem zusammengefassten Beschluss abgehandelt.

1.         Keine Rückmeldung haben abgegeben
1.1        Landratsamt Ebersberg, Wasserrecht
1.2        Landratsamt Ebersberg, Gesundheitsamt
1.3        Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
1.4        Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Ebersberg
1.5        Kreisbrandinspektion Ebersberg 
1.6        Polizeiinspektion Ebersberg
1.7        MVV, München 
1.8        Gemeinde Forstinning
1.9        Bund Naturschutz Ebersberg
1.10        Bayernwerk AG, Ampfing
1.11        Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Unterföhring, 
1.12        Deutsche Telekom Technik GmbH, Landshut
1.13        Stadt Ebersberg, Abfall und Umwelt

2.        Keine Einwände / Bedenken haben abgegeben:
2.1        Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 10.03.2021
2.2        Regionaler Planungsverband, München, Schreiben vom 10.03.2021 
2.3        Landratsamt Ebersberg, Bauverwaltung, Schreiben vom 15.04.2021
2.4        Landratsamt Ebersberg, Immissionsschutz, Schreiben vom 15.04.2021 
2.5        Landratsamt Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 15.04.2021
2.6        Landratsamt Ebersberg, Altlasten, Schreiben vom 15.04.2021
2.7        Industrie- und Handelskammer, München, Schreiben vom 12.04.2021
2.8        Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 20.04.2021
2.9        Energienetze Bayern GmbH & Co.KG, Traunreut, Schreiben vom 30.03.2021
2.10        Gemeinde Hohenlinden, Schreiben vom 23.03.2021

3.         Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:
3.1         Stadt Ebersberg, Tiefbauamt, Schreiben vom 16.03.2021
3.2        Stadt Ebersberg, Klimaschutz- und Energiemanager, Schreiben vom 21.04.2021
3.3        Landesbund für Vogelschutz, Poing, Schreiben vom 21.04.2021
3.4        Staatliches Bauamt Rosenheim, Schreiben vom 09.03.2021 



Behandlung der Stellungnahmen:

3.1        Stadt Ebersberg, Tiefbauamt, Schreiben vom 16.03.2021
Vortrag:
Kanalisation
Der im Bebauungsplan 122.1.1 dargestellte Gewerbepark auf der Fl. Nr. 1429 ist von der Straße Am Forst mit zwei bereits bestehenden Kanalanschlüssen an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation angeschlossen. 
Das auf dem Grundstück anfallende Regenwasser aus befestigten Flächen ist gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Ebersberg auf dem Grundstück zu versickern.
Die dafür notwendigen Planungen entsprechend dem Stand der Technik für die Entwässerungseinrichtungen, sollten mit der Eingabeplanung in 3-facher Ausfertigung beim Tiefbauamt zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden.
Wasserversorgung
Der Gewerbepark ist wie bereits bei der Kanalisation beschrieben von der Straße am Forst mit zwei bestehenden Anschlüssen an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen.
Entsprechend der Entwässerungsplanung sollte die Bewässerungsplanung möglichst mit der Eingabeplanung in 3-facher Ausfertigung dem Tiefbauamt zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden.
Straßenbau
Der Gewerbepark ist über die bestehende Straße am Forst erschlossen.
Die hierfür notwendigen Planungen für die Zufahrt zum Gewerbepark muss auch vorab mit dem Tiefbauamt abgestimmt werden. Anfallendes Regenwasser ist wie unter Punkt „Kanalisation“ beschrieben an Ort und Stelle, entsprechend dem Stand der Technik, zu versickern. 
Weiterhin ist ein Stellplatznachweis entsprechend der städtischen Satzung vorzulegen. 
Die notwendige Straßenbeleuchtung auf dem Gewerbeparkgrundstück ist auf die bestehende öffentliche Straßenbeleuchtung abzustimmen.
Allgemein
Um zeitliche Verzögerungen im Genehmigungsverfahren zu vermeiden, ist es notwendig die geforderten Planunterlagen eng mit der Tiefbauabteilung abzustimmen und zeitnah zur Genehmigung vorzulegen.
Stellungnahme:
Der Sachverhalt wird zu Kenntnis genommen. Die Anregungen sind, soweit sie den Regelungsinhalt des Bebauungsplans betreffen, bereits berücksichtigt. Weitere Ergänzungen oder Änderungen sind nicht erforderlich.

Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplans erfolgt nicht. 

3.2        Stadt Ebersberg, Klimaschutz- und Energiemanager, Schreiben vom 21.04.2021

Vortrag:
10.) Bitte Satz 2 ändern: auf die Bestimmungen des GEG, des GEIG und des EEG wird hingewiesen. 
14.) Bitte ändern: Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Klimaschutz- und Energiemanager der Stadt Ebersberg (…)
Pkt. 10.) und 14.): ggf. zusammenfassen
Stellungnahme:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen werden dahingehend berücksichtigt, dass die Vorschläge in Ziffer 10 und 14 ergänzt werden. Eine Zusammenfassung der beiden Ziffern erfolgt nicht, da beide Hinweise getrennt zu betrachten sind.

Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplan wird folgendermaßen redaktionell ergänzt:
Hinweis D.10: die Bezeichnung „EEWärmeG“ wird durch die Bezeichnungen „GEG, GEIG und EEG“ ersetzt.
Hinweis D.14: Die Bezeichnung „Klimamanager“ wird durch die Bezeichnung „Klimaschutz- und Energiemanager“ ersetzt.  

3.3        Landesbund für Vogelschutz, Ebersberg, Schreiben vom 21.04.2021
Vortrag:
der LBV hat keine Einwände, 
bittet aber im Sinne des freiwilligen Artenschutzes unseren „Bauherrenratgeber“ zu berücksichtigen.
Insbesondere in Industrie- und Gewerbegebieten kann Vögeln wie Turmfalken, Dohlen oder Eulen besser geholfen werden, als im privaten Bereich. 
Die spezielle Waldrand-Lage könnte auch Fledermäusen durch in die Fassade integrierte oder aufgehängte Quartiervorrichtungen (wartungsfrei) ansprechen.
Bei Interesse gerne mehr Details.
Stellungnahme:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Bauherrenratgeber wird an die Bauherrenschaft weitergeleitet. Für den Bebauungsplan besteht kein Änderungsbedarf.

Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplans erfolgt nicht. 

3.4        Staatliches Bauamt Rosenheim, Schreiben vom 03.11.2020
Vortrag:
Das von der Bauleitplanung betroffene Gebiet befindet sich auf straßenbaurechtlich freier Strecke entlang der St 2080 von Abschnitt 260, Station 0,105 bis Abschnitt 260, Station 0,225 ein.
Entlang der freien Strecke und im Verknüpfungsbereich von Staatsstraßen gilt gemäß Art. 23 Abs. 1 BayStrWG für bauliche Anlagen bis 20 m Abstand vom äußeren Rand der Fahrbahndecke Bauverbot. Die geplante Bebauung in Fl.Nr. 1429 unterschreitet den Mindestabstand von 20 m. Um eine funktionale Bebauung der Flächen in Anlehnung an den Bestand zu ermöglichen, stimmt das StBA nach Abwägung des Sachverhalts einer Reduzierung der Anbauverbotszone, im Bereich der St 2080 Abschnitt 260 Station 0,105 bis Abschnitt 260 Station 0,225 auf 13,0 m zu.
Erschlossen wird rückwärtig, über die Gemeindestraße Am Forst zur St 2080. Es dürfen keine zusätzlichen Zufahrten, genauso keine zusätzlichen Baustellenfahrten während des Bauvorhabens angelegt werden.
Im Bereich der St 2080 von Abschnitt 260 Station 0,105 bis Station 0,225 sind die Richtlinien für passiven Schutz an den Straßen durch Fahrzeug-Rückhalte Systeme (RPS) einzuhalten. Es gilt die Mindestabstände (kritischen Abstände) nach der RPS einzuhalten. Sollten Bepflanzungen, Gegenstände, Bebauungen, Parkflächen oder sonstiges, die als Hindernis nach der RPS darzustellen sind, im Bereich der Mindestabstände (kritischen Abstände) nach der RPS gelagert oder erbaut werden, so ist in diesem Falle eine Schutzplanke zu errichten. Dafür ist mit dem stattlichen Bauamt Rosenheim eine Vereinbarung abzuschließen. Die Baukosten und Ablösekosten trägt der Antragsteller (FStrG, RPS).
Im Bereich der Sichtfelder (3 m x 110 m) der Zufahrt zur Staatsstraße darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung die Straßenoberkante des angrenzenden Fahrbahnrandes um nicht mehr als 0,80 m überragen. Ebenso wenig dürfen dort keine Sichthindernisse errichtet und Gegenstände gelagert oder hinterstellt werden, die diese Höhe überschreiten. (Art. 26 BayStrWG i.V.m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, unter Berücksichtigung der RAL/RASt)
Der Straße und ihren Nebenanlagen dürfen durch und nach Vollendung des Bauvorhabens keine Abwässer sowie Dach- und Niederschlagswässer aus dem Grundstück zugeführt werden.
Die Dachentwässerung ist auf dem Grundstück in eigene Entwässerung einzuleiten.
Die bestehende Straßenentwässerung der St 2080 dürfe durch die Baumaßnahmen nicht beeinträchtigt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Bebauungsplanbereich im Einwirkungsbereich der Straßenemissionen befindet. Eventuell künftige Forderungen auf die Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger können daher gemäß den Verkehrslärmschutzrichtlinien (VLärmSchR 97) durch den Eigentümer nicht geltend gemacht werden. Dieser Hinweis sollte im Bebauungsplan mit aufgenommen werden.                 
Stellungnahme:
Die Stellungnahme ist wortgleich mit der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes. Soweit der Regelungsinhalt des Bebauungsplans betroffen ist, sind sämtliche Anregungen bereits berücksichtigt. Weitere Ergänzungen sind nicht erforderlich. 

Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplans erfolgt nicht. 

Zusammengefasster Beschluss zu den Punkten 3.1 bis 3.4:
Der Technische Ausschuss macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 11.05.2021 zu Eigen und stimmt den Behandlungsvorschlägen zu.

Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Beschluss

1.
Der Technische Ausschuss nimmt von der Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Kenntnis. Der Technische Ausschuss macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 11.05.2021 zu Eigen.

2.
Der Technische Ausschuss beauftragt den Planfertiger, die beschlossenen redaktionellen Änderungen / Ergänzungen in den Bebauungsplan mit Begründung einzuarbeiten.

3.
Der Technische Ausschuss beschließt den Bebauungsplan Nr. 122.1.1 „Gewerbepark“ in der Fassung vom 11.05.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.05.2021 ö informativ 7
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8. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.05.2021 ö informativ 8

Sachverhalt

Herr Friedrichs
  • Nachricht kommt von Christian Siebel > er bekommt von Herrn Friedrichs nochmal den genauen Wortlaut seiner Anfrage> geht um Klimaschutz

Frau Behouneck
Eberhardstraße 4, Abbrucharbeiten, Umleitungsbeschilderung
  • Fußgänger, die auf der Seite des Modegeschäftes Schug  die Ampel in Richtung Allianz überqueren, finden dort keinen Umleitungshinweis für Fußgänger in Richtung Hölzerbräuareal
  • Die Fußgänger gehen dann in Richtung Rathaus zwischen Bauzaun und Eberhardstraße an der Baustelle  vorbei.
  • Die Stadt möge sich um eine Beschilderung für die Fußgänger kümmern die aus Richtung „Schug“ kommen. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.07.2021 13:36 Uhr