Datum: 27.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Turnhalle
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:57 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ehrungen
2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus der Sitzung vom 04.05.2021
3 Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windkraft" Einleitungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Festlegung von Konzentrationsflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen
4 Neubau Umkleiden Waldsportpark; Genehmigung Mehrkosten
5 Nachtragshaushalt 2021
6 Benennung der Mitglieder und deren Stellvertreter des Ferienausschusses
7 Verschiedenes
8 Wünsche und Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Ehrungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Proske dankt den anwesenden langjährigen Mitgliedern der Feuerwehr Ebersberg für ihr großes Engagement und ihren ehrenamtlichen Einsatz. 
Für 25 Jahre im Feuerwehrdienst werden die Kameraden Michael Peetz und Jean-Mi Sabatier, für 40 Jahre im Feuerwehrdienst wird der Kamerad Hans Maier sowie der Kamerad Dieter Reith für 50 Jahre mit dem Großen Ehrenzeichen des Freistaates Bayern (ist beantragt, lag aber noch nicht vor) geehrt.

Mit der Kommunalen Dankurkunde des Freistaates Bayern werden für ihre 18-jährige Tätigkeit als Stadträte Frau Brigitte Schurer und die Stadträte Florian Brilmayer und Martin Schechner geehrt.

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2. Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus der Sitzung vom 04.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates vom 04.05.2021 sind die Tiefbauarbeiten für den Kanal- und Wasserleitungsbau in der Pfarrer-Bauer-Straße und die Abbrucharbeiten für die Sanierung des Hallenbades vergeben worden, der Bürgermeister ist beauftragt worden, Verhandlungen über den Ankauf eines Grundstückes mit Gebäude zu führen und es ist die Annahme von Spenden beschlossen worden.

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3. Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windkraft" Einleitungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Festlegung von Konzentrationsflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 15.06.2021 ö beschließend 11
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Sachlicher Teilflächennutzungsplan – „Windkraft“ gemäß § 5 Abs. 2b BauGB; Einleitungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Festlegung von Konzentrationsflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen.
Die Stadt Ebersberg hat mit Ihrem Integrierten Klimaschutzkonzept von 2012 eine weitgehende Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern bis zum Jahr 2030 beschlossen. Für eine zielgerichtete Verfolgung dieser Energiewende-Ziele ist es einerseits dringend erforderlich Energie effizient zu nutzen und einzusparen und andererseits Energie effizient, erneuerbar und lokal zu erzeugen. 
Im Bereich Energiesparen verfolgt die Stadt Ebersberg bereits eine umfassende Strategie die vom städtischen Energiemanagement bis hin zur kostenlosen Energieberatung für die Bürgerinnen und Bürger seitens der Energieagentur und der Verbraucherzentralen reicht. Im Bereich der Energieerzeugung spielt in Ebersberg die Solarenergie die wichtigste Rolle. Die Stadt liegt deutschlandweit gesehen in einer besonders günstigen Region. Die Stadt hat seit 2016 die Umsetzung kommunaler Solarprojekte auf allen geeigneten Dächern städtischer Gebäude, die Etablierung der Solarinitiative „Solarstadt Ebersberg!“ in Kooperation mit der Volkshochschule und die Entwicklung des Standortkonzepts Freiflächenfotovoltaik initiiert. Der Ausbau der Solarenergie soll auf Dächern und, wo möglich, auch in der Fläche weiter forciert werden.
Im Jahr 2019 beschloss der Stadtrat zusätzliche Klimaschutzprojekte für die Zeit ab 2020 aus dem Maßnahmenpapier des Runden Tischs Energiewende und Klimaschutz. Darin wurde erstmals auch die Windkraft als Maßnahme im Bereich Energiestrategie 2030 aufgenommen. Das Ziel der vom Stadtrat beschlossenen Windkraft-Maßnahme war es, die im Energienutzungsplan des Landkreises bzw. in der damaligen interkommunalen sachlichen Teilflächennutzungsplanung Wind für die Stadt Ebersberg aus dem Jahr 2015 dargestellten Konzentrationsflächen für Windkraft auf Ihre Aktualität und Aufnahmefähigkeit in den städtischen Flächennutzungsplan hin zu überprüfen.
Das Ergebnis der Prüfung ist, dass die in 2013 gesammelten Daten lediglich als eine erste Arbeitsgrundlage für eine neue, auf Stadtebene zu erstellende Planung dienen könnten. Eine einfache Übernahme der Planung aus 2013 ist jedoch nicht möglich, obwohl die Stadt in den Jahren 2013 und 2014 auch bereits an dem gemeinsamen Verfahren zur Ergänzung der Flächennutzungspläne im Landkreis Ebersberg teilgenommen hatte, welches jedoch nie abgeschlossen wurde. Der Landkreis hat der Stadtverwaltung bestätigt, dass ein erneutes Abstimmungsverfahren auf Landkreisebene geplant ist, an dem sich auch die Stadt Ebersberg beteiligen kann. Ein bereits angestoßenes Verfahren auf Stadtebene würde laut Landkreis dieser Abstimmung nicht zuwiderlaufen, sondern den Abstimmungsprozess fördern.
Konzentrationsflächen können in der städtischen Bauleitplanung grundsätzlich erst nach erfolgter Darstellung in einem Flächennutzungsplan wirksam werden. Daher müsste hierzu eine neue Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans Windkraft auf Stadtebene erfolgen. Das Ziel der Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans Windkraft ist die Schaffung einer Planungsgrundlage für die räumliche Steuerung von Windkraftanlagen im gesamten Plangebiet. Der Windkraftnutzung muss dabei ausreichend Raum gegeben werden. Als erste Arbeitsgrundlage können hierzu die, im Rahmen der landkreisweiten Windkraftplanung von 2013, mit allen Gemeinden des Landkreises abgestimmten Planungskriterien dienen. Die Kriterien müssten im Zuge eines neuen Verfahrens jedoch überprüft, aktualisiert und im Stadtrat neu abgestimmt werden. Auch veränderte Rahmenbedingungen gilt es neu abzuwägen.
Eine besondere Bedeutung kommt dem Flächennutzungsplan bei der Steuerung der Zulässigkeit von bestimmten Vorhaben im Außenbereich, insbesondere Windkraftanlagen, zu. Diese Vorhaben sind gemäß § 35 Abs. 1 Satz 5 Baugesetzbuch im Außenbereich grundsätzlich privilegiert. Solchen an sich privilegierten Vorhaben stehen jedoch in der Regel öffentliche Belange entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan (oder als Ziele der Raumordnung) eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist (vgl. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Dieser sogenannte Planvorbehalt bedeutet konkret, dass im Falle von im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen für Windkraftanlagen die Errichtung von entsprechenden Anlagen im übrigen Geltungsbereich des Flächennutzungsplans, d. h. im übrigen Gemeindegebiet, nicht zulässig ist. Grundlage dieser Darstellung muss eine nachvollziehbare und begründete planerische Konzeption sein. Anders formuliert, soll mit der Darstellung von Konzentrationsflächen für Windkraft die Rechtsfolge des Planvorbehalts nach §35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch ausgelöst werden, nach dem Windkraftanlagen außerhalb der festgesetzten Konzentrationsflächen unzulässig sind.
Im Haushalt 2021 sind 20.000 Euro für die Planungen eingestellt. Für die Jahre 2022 und 2023 sollten jeweils 40.000 Euro eingeplant werden.
Der Arbeitskreis Energiewende 2030 hat die Windkraft-Maßnahme vom Runden Tisch Energiewende und Klimaschutz mit der abschließenden Prüfung und Bewertung der Sachlage im Bereich Windkraft abgeschlossen und in seiner Sitzung von Mai 2021 die Verwaltung aufgefordert, die oben beschriebene Beschlussvorlage nebst Behandlungsvorschlag dem Technischen Ausschuss zur Debatte und Entscheidung vorzulegen. Der Technische Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 15.06.2021 einstimmig für den Einleitungsbeschluss und die Beauftragungen eines entsprechenden Büros und eines moderierenden Dienstleisters ausgesprochen.

Diskussionsverlauf

Im Kreise der Stadträte wird die anstehende Planung mit großer Mehrheit begrüßt und befürwortet, einzige Sorge bleibt die Dauer des Verfahrens. Von daher wird Wert auf eine professionelle Moderation mit breiter Bürgerbeteiligung gelegt. Konkrete Projekte sollen von Anfang an in die Planung einbezogen werden. Ein konkreter Ablauf wird mit dem zu beauftragenden Planungsbüro gemeinsam festgelegt werden.

Beschluss

  1. Der Stadtrat stellt für das gesamte Stadtgebiet einen sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen gemäß §§ 2 Abs. 1, 5 Abs. 2b Baugesetzbuch auf (Einleitungsbeschluss).

  1. Die Verwaltung beauftragt ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung eines Vorentwurfs des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft inkl. Begründung mit Umweltbericht.

  1. Die Verwaltung beauftragt einen Dienstleister mit ausgewiesener Erfahrung im Bereich Mediation und Bürgerbeteiligung im Bereich Windenergie mit der Erstellung eines Kommunikationskonzepts und der beratenden und moderierenden Begleitung des ggf. mehrjährigen Bauleitplanverfahrens.

Die Planentwürfe sind dem Technischen Ausschuss/Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vor den Verfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

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4. Neubau Umkleiden Waldsportpark; Genehmigung Mehrkosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 13.07.2021 informativ 20
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 11.05.2021 wurde von Architekt Schmidmaier die Kostenberechnung mit Mehrkosten und möglichen Einsparungen vorgestellt. In der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 13.07.wurde darüber beraten.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Mehrkosten (gerundet, detaillierte Kosten können der Übersicht entnommen werden):
  • Regenwasserzisterne ca. 147.000.-€
       keine Einsparmöglichkeit
  • Schüttgutboxen ca. 37.000.-€                
Einsparung 17.500.- Entfall Überdachung, jedoch nicht zu empfehlen
  • Baulich bedingte Mehrkosten 130.000.-€        
Einsparung 40.000.-€ Änderung Bodenbelag
Einsparung 45.000.-€ Verzicht Akustikdecken, jedoch nicht zu empfehlen
  • Technisch bedingte Mehrkosten 44.000.- €        
keine Einsparmöglichkeiten (Brandschutz etc.)
  • Zusatzleistungen 34.000.-€                        
Einsparung 34.000.-€ Verzicht Estrichbeschleuniger, 2. Ebene Lager Leichtathletik
  • Ausstattung 57.000.-€                        
Einsparung nicht sinnvoll, Gebäude der Stadt EBE für mehrere Vereine zugänglich
  • Elektro 93.000.-€                                
Einsparung 20.000.-€ bei technischen Leuchten in Lagerbereichen
  • Sanitär 109.000.-€                                
Einsparung 17.500.-€ Rest nicht sinnvoll
  • Heizung 24.000.-                                
Einsparung durch Entfall Solaranlage nicht sinnvoll, Konzept Wassererwärmung nicht mehr stimmig, erhöhter Verbrauch bei Heizanlage zu erwarten
  • Lüftung 60.000.-€                                
Einsparung 28.000.-€ 
Materialänderung Lüftungsrohre und Entfall Lüftung Mehrzweckraum OG
  • Entwässerung Grundleitungen 194.000.-€        
Einsparung 50.000.- durch Optimierung Leitungsverlegung
  • Außenanlagen 336.000.-€                        
Einsparung 60.000.- durch Entfall von nicht unbedingt erforderlichen Leistungen.

Derzeit geht Herr Schmidmaier von Gesamtkosten von brutto 4.2 Mio. incl. Außenanlagen aus.
Die bislang erfolgten Ausschreibungen bestätigen die erhöhten Kosten. Aus Sicht der Verwaltung sind die vorgeschlagenen Einsparungen möglich, ohne Abstriche bei der Funktionalität zu erhalten, weitere Einsparungen sind nicht sinnvoll. 

Diskussionsverlauf

Im Kreise der Stadträte entwickelt sich eine kurze Erörterung zum Controlling bei den städtischen Projekten, welches überwiegend als ausreichend und transparent durch regelmäßige Berichte im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales angesehen wird. 
Bürgermeister Proske erwähnt den Erhalt des vorzeitigen Baubeginns von der Regierung mit einer voraussichtlichen Zuschussbereitstellung von ca. 90.000.- €.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Mehrkosten. Mit den Ausschreibungen ist fortzufahren. Hierbei ist auf die Kosten ein besonderes Augenmerk zu richten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Nachtragshaushalt 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales hat in seiner Sitzung am 06.07.2021 dem Stadtrat empfohlen, das Grundstück des Kindergartens „Arche“ in der Böhmerwaldstraße zu erwerben. Die dafür anfallenden Gesamtkosten von ca. 1,45 Mio. € waren nicht im Haushaltsplan enthalten (Haushaltstelle 464.932). Nach Art. 68 Abs. 2 Nr. 3 der Gemeindeordnung ist für diese außerplanmäßige Ausgabe eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.
In diesem Zuge hat die Kämmerei mit den Abteilungen für Hoch- bzw. Tiefbau den voraus­sichtlichen Mittelbedarf für Investitionen aufgrund der Entwicklungen im ersten Halbjahr 2021 abgestimmt. Dabei sind auch bereits genehmigte über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben eingeflossen. Es ergeben sich somit folgende Änderungen bei den Ausgaben im Vermögens­haushalt:



Haushaltsansatz 2021 (EUR)

HHSt.
Bezeichnung
Bisher
Nun
Änderung
Begründung
215.940 M501
Schule Oberndorf
Generalsanierung
900.000
350.000
-550.000
Baufortschritt wg. Fehlender Baugenehmigung nicht wie erwartet
321.940 M500
Museum Wald und Umwelt
Wiederherstellung nach Brand
1.000.000
750.000
-250.000
Verzögerungen wg. Abstim­mung mit Neugestaltung Ausstellung bzw. Probleme bei Vergabe und Material­beschaffung
464.932
Tageseinrichtungen für Kinder (KiTa's) - Grundstückserwerb
ohne
1.450.000
1.450.000
Erwerb KiTa Arche
464.940 M503
KiTa in Schule Oberndorf
Generalsanierung
600.000
150.000
-450.000
Baufortschritt wg. Fehlender Baugenehmigung nicht wie erwartet
560.950 M500
Waldsportpark; Neubau Kabinen/Umkleidetrakt
1.500.000
1.300.000
-200.000
Aktualisierung des Baufortschritts
630.935
Gemeindestraßen und Bauhof
Erwerb bewegl. Vermögen
32.000
80.000
48.000
in 2020 veranschlagter und erhaltener Hoflader wurde erst in 2021 in Rechnung gestellt 
(Gen. FWD 27.04.2021)
630.950 M580
Baugebiet Hörmannsdorf Nord
Straßenbau
223.000
175.000
-48.000
Geringere Kosten
630.950 M584
Gemeindeverb.str. Hörmannsdorf; Straßenbau
571.000
470.000
-101.000
Geringere Kosten
680.950
Parkplätze und Parkbauten
Bau von Parkeinrichtungen
ohne
10.000
10.000
Planung TG 
bei KiTa St. Sebastian
760.935
Bürgerhaus im Klosterbauhof
Erwerb bewegl. Vermögen
ohne
3.000
3.000
Beamer, Leinwand 
Unterm First
815.950 M572
Trinkwasserverbund mit Grafing
Planung und Bau der Übergabestation 
1.046.300
1.134.300
88.000
Mehrkosten; 1/2 gedeckt durch Erstattung Grafing

Summen:
5.872.300
5.872.300
0


Die Ausgabenmehrungen haben sich also durch Minderungen bei Ausgaben an anderer Stelle – insbesondere Schule mit KiTa Oberndorf - egalisiert.
Eine Erhöhung der Kreditermächtigung ist somit nicht erforderlich.
Zwar haben sich insbesondere die Kosten für die Schule/KiTa Oberndorf in die Folgejahre verschoben, die vorhandenen Verpflichtungsermächtigungen reichen jedoch für die in 2021 stattfindenden Beauftragungen mit Reichweite in die Folgejahre aus. Somit ist auch eine Änderung der Verpflichtungsermächtigungen entbehrlich.
Der Nachtragshaushaltsplan enthält gemäß VV Nr. 2 zu § 34 KommHV nur Bestandteile, in denen Änderungen vorgenommen wurden. Nicht geändert haben sich die Ansätze im Verwaltungshaushalt, der Stellenplan, der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen bzw. der Verpflichtungsermächtigungen, die Steuersätze (Hebesätze) und der Höchstbetrag der Kassenkredite.
Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2021 liegt bei.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die beiliegende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
bei Abwesenheit von Stadtrat Otter

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6. Benennung der Mitglieder und deren Stellvertreter des Ferienausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Gemäß der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts besteht der Ferienausschuss aus dem ersten Bürgermeister als Vorsitzenden und 10 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern.
Die Fraktionen werden um Benennung der Mitglieder nebst Vertreter gebeten (CSU/FDP:4, GRÜNE: 2, SPD:2, FW:1, PROEBE: 1).
Die Sitzung des Ferienausschusses ist für Dienstag, den 24.08.2021, vorgesehen

Beschluss

Für den Ferienausschuss werden benannt und vom Stadtrat beschlossen:
CSU/FDP-Fraktion: Stadträte Matjanovski, Spötzl, Schechner und Riedl
Vertreter: Stadträte Hilger, Schedo, Obergrusberger und Gressierer
GRÜNE-Fraktion: Stadträte Behounek und Friedrichs
Vertreter: Stadträtinnen Schmidberger und Leng
SPD-Fraktion: Stadträte Münch und Rauscher
Vertreter: Stadträte Mühlfenzl und Platzer
FW-Fraktion: Stadtrat Ried
Vertreter: Stadtrat Zwingler
PROEBE-Fraktion: Stadtrat Peis
Vertreter: Stadtrat Mayer

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö informativ 7

Sachverhalt

  1. Bürgermeister Proske informiert über seine Eilentscheidung für einen verkaufsoffenen Sonntag am 18.07.2021.
  2. Herr Gibis trägt die Zahlen zur Steuerbeteiligung im 2. Quartal 2021vor:
    In Klammern die im Haushaltsbericht erwartete Beteiligung.
    Umsatzsteuer: 301.000 € (300.000  €) => wie erwartet
    Einkommensteuer: 2,17 Mio. € (2,4 Mio €) => ./. 230.000 €
    Eink.st.bet.: 204.000 € (130.000 €) => +70.000 €
    Somit bekommt die Stadt also 160.000 € im 2. Quartal weniger als noch in der Sitzung des FWD am 06.07.2021 erwartet. Das ist aufs Quartal bzw. aufs Jahr bezogen ein kleiner Dämpfer, jedoch verschmerzbar.
    Nachdem die Corona-Situation aktuell und wohl auch im 2. Halbjahr eine andere sein wird als im 1. Halbjahr, sieht die Kämmerei keinen Grund die Prognose für das 3. bzw. 4. Quartal im Haushaltsbericht zu ändern.
  3. Bürgermeister Proske weist darauf hin, dass nun die Baugenehmigung für das Vorhaben an der Grundschule in Oberndorf vorliegt.
  4. Bürgermeister Proske berichtet, dass sich drei Firmen an der Ausschreibung zum Breitbandausbau beteiligt haben. Die Angebote werden derzeit geprüft und dem Ferienausschuss zur Vergabe vorgelegt.
  5. Bürgermeister Proske bittet die Stadträte um Teilnahme an der Umfrage zur Wirtschaftsförderung.

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8. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö informativ 8

Sachverhalt

  1. Stadtrat Dr. Block bedankt sich bei allen Helfern und Unterstützern der großen Impfaktion in der Volksfesthalle.
  2. Stadtrat Gressierer teilt mit, dass er das Amt des Geschäftsführers des Vereinskartells niederlegt. Bürgermeister Proske bedankt sich für die bisherige Zusammenarbeit.

Datenstand vom 30.07.2021 11:00 Uhr