Datum: 12.10.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: alter speicher
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:50 Uhr bis 23:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen
2 Isolierte Befreiung für ein Müll- und Fahrradhaus auf dem Grundstück FlNr. 810/14, Gmkg. Ebersberg, Münchner Straße 11
3 Antrag auf Befreiung von Festsetzung eines Bebauungsplanes zur Vergrößerung der Grundfläche des Gartenhauses auf dem Grundstück FlNr. 188/13, Gmkg. Ebersberg, Richardisweg 5
4 Nutzungsänderung einer Laden- und Büronutzungseinheit zu einer Wohnung im Erdgeschoss eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses in Ebersberg, Eberhardstr. 27, 85506 Ebersberg, FlNr. 170/10, Gemarkung Ebersberg
5 Vorbescheidsanfrage über die Errichtung eines Doppelhaus und eines 2-3 Familienhaus mit Garage/Stellplatz und Carport auf dem Grundstück FlNr. 824/39, Gmkg. Ebersberg, Von-Feury-Str. 12
6 Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung vom 08.06.2018 wegen Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage, FlNr. 2751/5, Gemarkung Oberndorf, Kumpfmühle 1, 85560 Ebersberg
7 Bauvoranfrage wegen der bauplanungsrechtlichen Einordnung des Grundstück FlNr. 1671, Gemarkung Ebersberg, Aßlkofen 7, 85560 Ebersberg
8 Vorstellung zentraler Ergebnisse aus dem Jahresenergiebericht 2020
9 Rathaus Ebersberg; Vorstellung Planung Neugestaltung Büroflächen
10 Feuerwehrhaus Oberndorf Vorstellung Entwurf und Empfehlung an den Stadtrat zur Durchführung
11 Fahrradstellplätze auf einen der Parkplätze vor der Drachenstube für Fahrräder und Eberlastrad. Zusätzlich evetuell einen Parkplatz am Marienplatz für Fahrräder und Eberlastrad reservieren.
12 Neugestaltung Marienplatz; Entscheidung über das weitere Vorgehen aus TA 14.09.2021, TOP 12,öffentlich
13 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung Nr. 206 - Hörmannsdorf-Ost; Zustimmung zum Planentwurf und Auslegungsbeschluss
14 Bebauungsplan Nr. 211 - Gebiet westlich der Hohenlindener Straße und östlich der Schwabener Straße; Zustimmung zum Planentwurf und Auslegungsbeschluss
15 Bebauungsplan Nr. 215 - nördlich Am Priel, westlich der Zufahrt zur Heldenallee; Zustimmung zum Planentwurf und Auslegungsbeschluss
16 Dickl Benno; Aufstellung einer Einbeziehungssatzung Nr. 220 - Traxl-West; Zustimmung zum Planentwurf und Auslegungsbeschluss
17 Vollzug der StVO; Parkraumkonzept für den Bereich Bügermeister-Meyer-Straße, Floßmannstraße, Haggenmillerstraße und Pleininger Straße; Überprüfung und dauerhafte Anordnung
18 Umgestaltung der Wertstoffsammelstellen Haggenmillerstraße, Ebrachstraße und Elsa-Plach-Straße; Vorstellung des Konzeptes "Naturnahe WERTstoff-Inseln" und Zustimmung zur Planung
19 Tiefbauarbeiten in der Wasserburger Straße; Verlängerung Schmutzwasserkanal und Neubau Wasserleitung Power Point Präsentation (ohne Vorstellung im TA)
20 Verschiedenes
21 Wünsche und Anfragen

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1. Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.10.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Beschlüsse nö Ferienausschuss-Sitzung 24.08.2021 Abt. Hochbau

Sanierung Hallenbad Ebersberg;
  1. Der Ferienausschuss beschließt, den Auftrag für die PV-Anlage an die Sunline-Solarstrom GmbH, Fürth, die bei der Ausschreibung Mindestbieter war, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 79.051,58 € zu vergeben.

  1. Der Ferienausschuss beschließt den Auftrag für die Badewasseraufbereitungsanlage an die GWT Gesellschaft für Wassertechnik, Sollenau (Österreich), die bei der Ausschreibung Mindestbieter war, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 354.325,68 € zu vergeben.

  1. Der Ferienausschuss beschließt den Auftrag für die Elektroarbeiten an die Schlecht & Kaiser Elektrotechnik GmbH, Kirchweidach, die bei der Ausschreibung Mindestbieter war, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 359.858,80 € zu vergeben.

  1. Der Ferienausschuss beschließt den Auftrag für die Lüftungsanlage an die Prüfling Lufttechnik GmbH, Ottobrunn, die bei der Ausschreibung Mindestbieter war, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 358.965,88 € zu vergeben.

  1. Der Ferienausschuss beschließt den Auftrag für die Heizungs- und Sanitäranlagen an die T.Schiweck-Max Funke Heizung GmbH, Ottobrunn, die bei der Ausschreibung Mindestbieter war, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 476.016,43 € zu vergeben.

  1. Der Ferienausschuss beschließt den Auftrag für das Edelstahlbecken an die Berndorf Bäderbau Deutschland GmbH, Breitscheid, die bei der Ausschreibung alleiniger Bieter war, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 893.407,73 € zu vergeben.

  1. Der Ferienausschuss beschließt den Auftrag für die Gerüstbauarbeiten an die A&U Gerüstbau GmbH, Reichertshofen, die bei der Ausschreibung Mindestbieter war, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 65.628,45 € zu vergeben.

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2. Isolierte Befreiung für ein Müll- und Fahrradhaus auf dem Grundstück FlNr. 810/14, Gmkg. Ebersberg, Münchner Straße 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.10.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Beantragt ist die Errichtung eines Fahrrad- und Müllhauses im nordwestlichen Bereich des Grundstücks FlNr. 810/14. 

Geplant ist folgendes:

Fahrrad-/Müllhaus                        8m x 5m bzw. 5,50 m x 5m 
                                       eine Seite ist abgeschrägt.                 ca. 33 m²
Wandhöhe                                von 1,80 – 2,32 m (Pultdach)

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 191 – Gärtnereistraße Nord. 

Bauplanungsrechtlich ist das Gebäude als Nebenanlage gem. § 14 BauNVO einzustufen. Aufgrund der Größe wäre die Nebenanlage gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) verfahrensfrei. Der Bebauungsplan lässt aber außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen keine Nebenanlagen zu, so dass hier eine Befreiung von den Festsetzungen notwendig ist. 

Aus Sicht der Verwaltung kann die Befreiung erteilt werden. Sie würde die oberirdische Unterbringung von Fahrrädern ermöglichen und die Mülltonnen könnten sicher verwahrt werden. Die Grundzüge der Planung wären nicht betroffen. 
Städtebauliche Gründe, die gegen eine Befreiung sprechen würden bestehen nach Auffassung der Verwaltung nicht.                                                 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag wegen isolierter Abweichung zur Errichtung eines Fahrrad-/Müllhauses in 85560 Ebersberg, Münchener Straße 11, FlNr. 810/14, Gemarkung Ebersberg und genehmigt diese. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Befreiung von Festsetzung eines Bebauungsplanes zur Vergrößerung der Grundfläche des Gartenhauses auf dem Grundstück FlNr. 188/13, Gmkg. Ebersberg, Richardisweg 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.10.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem vorgenannten Grundstück ein Gartenhäuschen zu errichten. 

Folgendes ist geplant:

Gartenhäuschen                        3,69 m x 1,94 m                                7,2 m²

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 201 – westlich Richardisweg.
Der Bebauungsplan Nr. 201 setzt für Nebenanlagen (Gartenhäuschen) eine Grundfläche von 4 m² fest. Die geplante Nebenanlage soll eine Grundfläche von 7,2 m² erhalten und  im südöstlichen Gartenbereich aufgestellt werden. 
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, zumal sich die Größe der Nebenanlagen immer noch zu den Garagen und dem Wohnhaus aus untergeordnet darstellt.

Ein ähnlich gelagerter Fall mit eine Gartenhäuschen von 6 m² Grundfläche wurde kürzlich in dem Bebauungsplangebiet zugelassen. 

Diskussionsverlauf

StR Friedrichs fragte nach ob eine Obergrenze für Befreiungen eingeführt werden kann. Die Verwaltung wies daraufhin, dass eine Befreiung immer eine Einzelfallentscheidung ist, man könne jedoch als Vorgabe z. B. die nun vorliegenden 7 m² wählen. Ein Beschluss wurde hierzu allerdings nicht gefasst. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf isolierte Abweichung wegen der Errichtung eines Gartenhäuschens in Ebersberg, Richardisweg 5, FlNr. 188/13, Gemarkung Ebersberg und genehmigt diese.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Nutzungsänderung einer Laden- und Büronutzungseinheit zu einer Wohnung im Erdgeschoss eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses in Ebersberg, Eberhardstr. 27, 85506 Ebersberg, FlNr. 170/10, Gemarkung Ebersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.10.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im bestehenden Wohn- und Geschäftshaus an der Eberhardstr. 27 soll die Laden- und Büronutzungseinheit im Erdgeschoss in eine Wohnung umgebaut werden. 

Folgendes ist geplant:

Umnutzung der bestehenden gewerbl. Nutzung zu einer Wohnung mit 117 m² WFl.

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Beurteilung von Vorhaben richtet sich somit nach § 34 BauGB (Innenbereich). 

Die nähere Umgebung entspricht einem Mischgebiet (MI) gem. § 6 BauNVO. Wohnungen sind dort allgemein zulässig. 

Durch die Nutzungsänderung tritt keine Veränderung beim Maß der baulichen Nutzung ein. 

Die notwendigen 8 Stellplätze werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken.  

Diskussionsverlauf

StRin Behounek bedauerte den Verlust von innerstädtischen Laden- und Büroflächen und erkundigte sich nach Lärmschutzmaßnahmen für die der Eberhardstraße zugewandten Fenster. Die Verwaltung erläuterte, dass dies das Landratsamt im Zuge des Genehmigungsverfahrens zu prüfen hat. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis von der Nutzungsänderung einer Laden- und Büroeinheit in eine Wohnung im Erdgeschoss des bestehenden Wohnhauses in Ebersberg, Eberhardstr. 27, FlNr. 170/10, Gemarkung Ebersberg und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Vorbescheidsanfrage über die Errichtung eines Doppelhaus und eines 2-3 Familienhaus mit Garage/Stellplatz und Carport auf dem Grundstück FlNr. 824/39, Gmkg. Ebersberg, Von-Feury-Str. 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.10.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auf dem Grundstück in der von-Feury-Str. 12 ist beabsichtigt, ein Doppelhaus und ein 2-3 Familienhaus mit Garagen/Stellplätzen zu errichten. 

Folgendes ist geplant:

Grundstücksgröße                                                        1.066 m²
Doppelhaus                (12m x 12m)                                          144 m²
Wandhöhe                                                                       6 m 
Satteldach an den Giebeln angewalmt mit DN                                33° 

Mehrfamilienhaus         (12m x 10m)                                           120 m²
Wandhöhe                                                                       6 m 
Satteldach an den Giebeln angewalmt mit DN                                33°
Stellplätze 4 Stück für das Doppelhaus
             5 Stück für das Mehrfamilienhaus                              9 StPl. 

Für das Grundstück bestand bis 20.03.2014 ein Vorbescheid (Az. V-2009-11) wonach östlich des bestehenden Gebäudes von-Feury-Str. 12 ein Doppelhaus mit den Ausmaßen 11m x 13m bauplanungsrechtlich zulässig war. Der Vorbescheid wurde seither nicht mehr verlängert. 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Baulinienplanes Nr. 14. Dieser Bebauungsplan setzt Baulinien und Baugrenzen fest. Weiterhin wurde für diesen Bereich eine Verdichtungsstudie vom 15.03.1995 erstellt. Diese Studie schlägt für das antragsgegenständliche Grundstück zwei Einfamilienhäuser mit einem Garagenzwischenbau vor. 
Diese Studie ist jedoch durch die Zulassung des vorgenannten Vorbescheids als überholt zu betrachten. Im Übrigen ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art, Maß und der Bauweise in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 


Zur Schmedererstraße hin beträgt der Abstand der Baulinie 7 m bis zur Straßenbegrenzungslinie. Das beantragte Mehrfamilienhaus überschreitet die Baulinie nach Westen um ca. 2m. Eine Befreiung wäre hier aus Sicht der Verwaltung vertretbar, da die nördlichen angrenzenden Gebäude ebenfalls 5 m von der Straße entfernt liegen und dadurch eine einheitliche Raumkante entsteht. Städtebauliche Gründe, an dem Rücksprung um 2 Meter festzuhalten sind nicht erkennbar. 
Im südlichen Bereich halten beide Gebäude die Baugrenze ein. 
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung fügen sich die geplanten Gebäude in die Umgebung ein. Größen- und höhenvergleichbare Gebäude sind in der näheren Umgebung vorhanden. 
Es ist in der Umgebung offene Bauweise anzutreffen; das geplante Vorhaben soll ebenfalls in offener Bauweise errichtet werden. 

Die Gebäudestellung (Firstrichtung in Ost-West-Richtung statt Nord-Süd-Richtung) ist aus Sicht der Verwaltung möglich, da in der näheren Umgebung (gegenüber) bereits giebelständige Häuser vorhanden sind. 

Die notwendige Anzahl der Stellplätze (9 Stück) werden auf eigenem Grundstück nachgewiesen. 

Die Abstandsflächen sind nach der BayBO vor dem 01.02.2021 berechnet und stimmen mit den Vorgaben der städt. Abstandsflächensatzung nicht überein. Dies wurde auch von Landratsamt bereits festgestellt. 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das Bauvorhaben grundsätzlich keine Bedenken. Bei Stellung des Bauantrages sind die Abstandsflächen korrekt nachzuweisen.  

                                     

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Vorbescheid wegen Errichtung eines Doppelhauses und eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 824/39, Gemarkung Ebersberg, von Feury-Str. 12, 85560 Ebersberg und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 
Das Landratsamt Ebersberg wird gebeten, die Abstandsflächen im Besonderen zu prüfen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung vom 08.06.2018 wegen Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage, FlNr. 2751/5, Gemarkung Oberndorf, Kumpfmühle 1, 85560 Ebersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.10.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die bestehende Baugenehmigung für die geplante Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage vom 08.06.2018 soll verlängert werden. 

Die Verlängerung kann bis zu zwei Jahren gewährt werden (Art. 69 Abs. 2 Satz 1 BayBO). 

Aus Sicht der Verwaltung ist keine Änderung der Sach- und Rechtslage eingetreten, die eine andere Beurteilung des Bauvorhabens erfordern würde. 

Das LRA wird gebeten, eine Stellungnahme des WWA zum Bauvorhaben einzuholen (BV liegt im Ausleitungsbereich für das 1000-jährige Ereignis)

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung wegen Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage in Ebersberg, Kumpfmühle 1, FlNr. 2751/5, Gemarkung Oberndorf und erteilt dem Verlängerungsantrag das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Bauvoranfrage wegen der bauplanungsrechtlichen Einordnung des Grundstück FlNr. 1671, Gemarkung Ebersberg, Aßlkofen 7, 85560 Ebersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.10.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Antragsteller fragen nach der bauplanungsrechtlichen Einordnung des Grundstücks FlNr. 1671, Gemarkung Ebersberg. Es werden hierzu folgende Fragen gestellt:

  1. Welcher Teil des Grundstücks kann als Bauland (Innenbereich Zone 1 – möglichst mit Quadratmeterangabe) betrachtet werden. 

  2. Welche Ausmaße dürfte eine Neubebauung haben und welche Geschossfläche wäre erlaubt?

  3. Wo würde die möglichst genaue Abgrenzung für das Bauland liegen?

  4. Würde dieses Areal dann tatsächlich dem Innenbereich zuzuordnen sein und als sogenannte Zone 1 betrachtet werden können?

  5. Wo verläuft die momentan gültige Baugrenze?

  6. Kann man davon ausgehen, dass diese Baugrenze erweitert wird und wenn ja, in welchem Zeitrahmen könnte zum jetztigen Zeitpunkt damit gerechnet werden (10, 15, 20 Jahre oder ggf. länger). 

  7. Gibt es weitere wichtige Informationen oder Hinweise Ihrerseits zu diesem Thema?

Aus Sicht der Verwaltung wird zu den o. g. Fragen wie folgt Stellung genommen:

Zu 1:
Das Grundstück FlNr. 1671, Gemarkung Ebersberg liegt am südwestlichen Ortsrand von Ebersberg, am Ende der Aßlkofener Straße, bzw. nördlich des Feldweges der von der Aßlkofener Straße nach Westen abzweigt und nach Hörmannsdorf führt. 
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Östlich grenzt der Bebauungsplan Nr. 42 an. Somit stellt sich hier die Frage nach der Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich. 

Voraussetzung für eine Lage im Innenbereich ist gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB, ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil. Für die Frage der Reichweite der Ortsteileigenschaft, also die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich, kommt es wesentlich darauf an, wie weit der Bebauungszusammenhang im Verhältnis zum Außenbereich reicht. Dabei kann die Grenzziehung nicht nach geografisch-mathematischen Merkmalen, sondern nur aufgrund einer umfassenden Wertung und Bewertung der im Einzelfall gegebenen Umstände vorgenommen werden. 
Vorauszuschicken ist, dass bei der Abgrenzung des Innen- zum Außenbereich den Grundstücks- und Parzellengrenzen keine entscheidende Bedeutung beizumessen ist. 

Unmaßgeblich sind auch Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Im  rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist dieses Grundstück als Außenbereichsfläche (Fläche für die Landwirtschaft) dargestellt. 
Wie bereits oben dargestellt liegt das Grundstück am südwestlichen Ortsrand von Ebersberg. Die vorhandenen Gebäude sind an dieser Stelle die letzte Bebauung bevor es in die freie Landschaft übergeht. 
Grundsätzlich endet der im Zusammenhang bebaute Ortsteil mit der letzten Bebauung. Die sich ihr anschließenden selbständigen Flächen gehören zum Außenbereich (herr. Rechtspr. des BVerwG). Auch wenn der Bebauungszusammenhang am letzten Baukörper endet, können durch Nebenanlagen geprägte Grundstücksbereiche ggf. dem Innenbereich zuzurechnen sein. 
Im Falle einer Grundstückslage am Ortsrand, so wie es hier der Fall ist, endet der Bebauungszusammenhang unabhängig vom Verlauf der Grundstücksgrenzen regelmäßig am letzten mit den übrigen Häusern im Zusammenhang stehenden Baukörpern. Gartenflächen, die sich an das letzte Gebäude anschließen, zählen nicht mehr zum Innenbereich, außer wenn eine topografische Besonderheit in der Natur erkennbar wäre (z. B. Geländehindernisse wie Straße, Eisenbahnlinie, Gewässer, Anhebungen etc). Vorliegend ist eine solche topografische Besonderheit jedoch nicht gegeben. 
(vgl. Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, RdNr. 25ff zu § 34 BauGB).
 
Somit endet nach Auffassung der Verwaltung vorliegend die Grenze für den Innenbereich unmittelbar am Verlauf der nördlichen und westlichen Fassaden der vorhandenen Gebäude auf FlNr. 1671, Gemarkung Ebersberg. Die Garage in der südöstlichen Grundstücksecke nimmt nicht mehr am Bebauungszusammenhang teil, genauso wie die nördlich und westlich angrenzenden Gartenflächen, sie sind dem Außenbereich zuzuordnen. Diese Sichtweise stimmt im Übrigen mit der Meinung des Landratsamtes Ebersberg hinsichtlich der Bereichseinordnung überein. 
Die Innenbereichsfläche beträgt daher ca. 825 m². Eine genauere Flächenbestimmung müsste durch eine Vermessung auf Kosten der Grundstückseigentümer erfolgen. 

Zu 2:
Nachdem die oben genannte Fläche dem Innenbereich zuzuordnen ist, müssen sich Bauvorhaben nach Art, Maß, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Im Übrigen muss die Erschließung gesichert sein. 
Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet, so dass die Nutzungen nach § 4 BauNVO dort zulässig sein dürften. 
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung kommt es entscheidend auf die nach außen hin wahrnehmbaren Faktoren eines Gebäudes an. Die Geschossfläche ist als Maßstab zur Beurteilung des Einfügens nicht geeignet. Die Verwaltung kann hier keine konkreten Zahlen nennen. Der Antragstellerin sollte aufgegeben werden, das mögliche Baurecht über einen Vorbescheid abzuklären. 
Bei der Bestimmung des zulässigen Maßes der Nutzung ist die maßgebliche Umgebung enger zu begrenzen, als etwa bei der Ermittlung der Art der baulichen Nutzung (vgl. Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, RdNr. 45 zu § 34 BauGB; BVerwG, Urt. vom 08.12.2016, 4 C 7/15).  In dieser näheren Umgebung beträgt die höchste Grundfläche 129,5 m² (FlNr. 1671/1). Weiterhin sind in der Umgebung Gebäude mit zwei Vollgeschossen anzutreffen. Ein künftiges Bauvorhaben wird sich im Rahmen dieser Vorgaben bewegen müssen. 

Zu 3:
Zu dieser Frage wird auf Ziffer 1 verwiesen. 

Zu 4:
Die Zuordnung zur Zone 1 ist eine bewertungsrechtliche Frage nach § 193 BauGB. Hierzu kann die Stadt keine Stellung beziehen. Diese Frage wäre ggfs. mit dem Gutachterausschuss beim Landratsamt Ebersberg zu besprechen.

Zu 5:
Hierzu wird auf die Beantwortung zu Ziffer 1 verwiesen

Zu 6:
Nachdem es sich bei dem Grundstück in der einen Innenbereichslage handelt, existiert keine Baugrenze im Sinne des § 23 BauNVO. Somit kann diese auch nicht verschoben werden. Eine Erweiterung der Bebauungsmöglichkeiten auf dem Grundstück kann allenfalls im Rahmen einer Bauleitplanung erfolgen.

Zu 7: 
Entscheidend für die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben ist die gesicherte Erschließung. Diese kann, vorbehaltlich einer genauen Prüfung im Vorbescheids- bzw. Baugenehmigungsverfahren als gegeben angesehen werden.     

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Schreiben zum Grundstück FlNr. 1671, Gemarkung Ebersberg stimmt den Antwortvorschlägen der Verwaltung zu und macht sich diese zu Eigen.
Die Verwaltung wird beauftragt der Antragstellerin entsprechend zu antworten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Vorstellung zentraler Ergebnisse aus dem Jahresenergiebericht 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.10.2021 ö informativ 8

Sachverhalt

Der Klimaschutz- und Energiemanager der Stadt stellt die zentralen Ergebnisse aus der jüngsten Energiedatenauswertung für das Jahr 2020 vor (Bericht und Präsentation siehe Anlage). Nach der ersten umfassenden Auswertung für die Jahre 2010 – 2019 zeigt der neue Jahresbericht die Entwicklung im Bereich Strom, Wärme und Energiewende für 2020 im Vergleich zu 2019. 

Die Bilanz ist durch zwei Dinge geprägt: Einerseits wurden im Bereich Strom deutliche Erfolge erzielt. Neben der Umstellung der ersten 40 Prozent der Straßenbeleuchtung auf LED, führten Optimierungen im Gebäudebetrieb zu Einsparungen im Bereich Strom von über 12%. Damit stieg dann auch der Anteil der von der Stadt selbst erzeugten Elektrizität von 54,8% auf 61,5%.  Zusätzlich wird auch die Pandemie einen Anteil an der Reduktion haben, aber nur bedingt und nur bei einigen Gebäuden. Denn ebenfalls pandemiebedingt stieg der Strombedarf z.B. von Lüftungsgeräten bei einem Großteil der Gebäudeflächen, insbesondere in Schulen und Kindergärten.

Im Bereich Wärme stiegen die Verbräuche um 2 Prozent leicht an, ebenfalls maßgeblich bedingt durch das geänderte Lüftungsverhalten und den von der Pandemie bedingten Hygieneschutz. Gleichzeitig konnten aber durch eine erfolgreiche Ausschreibung die Wärmekosten um 19% gesenkt werden. 

Das Energieteam in der Stadtverwaltung arbeitet weiter Tag für Tag daran, die Anlagen der Stadt zu optimieren und die Energieziele zu erreichen. Außerdem werden Verbrauchsdaten aller Gebäude per App erfasst. 

Im Bereich Energie- und Gebäudemanagement ist die Stadtverwaltung, wo es sinnvoll ist, mit ihrem sogenannten Computer Aided Facility Managamenent System digital gut aufgestellt und auf dem aktuellsten Stand der Technik.

Vom Klimaziel des Stadtrats 1500 Tonnen CO2 pro Jahr im Bereich städtische Liegenschaften einzusparen, wurden 2020 laut Energiebericht mit 990 Tonnen 66 Prozent erreicht. Weitere Energiespar-Maßnahmen, Sanierungen, Solaranlagen und neue Heizungen sollen dazu beitragen die übrigen 44% in maximal 9 Jahren zu erreichen. Die Stadt hat mit der Realisierung bereits begonnen.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Behounek (BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN) dankt für die Vorstellung des Berichts und erkundigt sich, weshalb das Thema der kommunalen Fahrzeugflotte nicht im Energiebericht zu finden sei. Die Verwaltung verweist auf den vom AK Energiewende 2030 festgelegten Bilanzkreis des Energiemanagements, der sich auf die kommunale Infrastruktur und Gebäude beschränkt. Auch inhaltlich konzentriere sich der AK Energiewende 2030 und die Arbeit des Klimaschutz- und Energiemanagers inzwischen auf die Kernthemen der Energiewende (Solar, Wind, Wärme) und den Bereich Energieeffizienz sowie Ladeinfrastruktur als Aufgabe der Sektorenkopplung für die Energiewende. Für den Bereich Mobilitätskonzepte fehlen derzeit die Kapazitäten in der Verwaltung. Dennoch werde die kommunale Fahrzeugflotte dahingehend verbessert, dass Fahrzeuge, die nicht benötigt werden gänzlich abgeschafft wurden (E-Auto). Stattdessen kommen vermehrt Fahrräder und der ÖPNV (Grüne Karte) zum Einsatz. Weiterhin wird die Emissionsbilanz der Flotte im Rahmen der Treibhausgasbilanz der Stadt dokumentiert und veröffentlicht. Diese ist auf der Homepage der Stadt abrufbar.  

Stadtrat Münch (SPD) dankt ebenfalls für den Bericht und hebt die Ergebnisse des Berichts positiv hervor und betont die Bedeutung des Erreichens des Break-Even-Points bei der Photovoltaik. Die Energiewende sei demnach keinesfalls ein Draufzahlgeschäft. Zum Thema Fahrzeugflotte im Bereich der Feuerwehr ergänzt er, dass es wenige adäquate Elektro-Lösungen für die Spezialfahrzeuge gebe. Im LKW-Segment sehe er Potenziale für die Elektromobilität im Zusammenhang mit der Wasserstoff-Brennstoffzelle.

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9. Rathaus Ebersberg; Vorstellung Planung Neugestaltung Büroflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.10.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Für die Verwaltung im Rathaus werden Büroflächen benötigt. Durch die Auslagerung der Abteilung Museum Wald und Umwelt besteht die Möglichkeit im Dachgeschoss Umstrukturierungen und Erweiterungen der Büroflächen durchzuführen. 
Das Architekturbüro Garbe+Garbe wurde mit der Planung auf Basis einer Vorplanung durch die Verwaltung beauftragt.
Herr Garbe und Frau Scherm werden in der Sitzung die beiliegenden Pläne erläutern. Derzeit laufen die Abstimmungen der Planung mit dem Denkmalamt, insbesondere die Belichtungssituation im Dachgeschoss. 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen die Genehmigungsplanung weiter zu verfolgen und im Landratsamt einzureichen.

Diskussionsverlauf

StR Riedl fragt nach den weiteren Schritten nach und will eine Kosten-Nutzungsrechnung vorgelegt bekommen. Aus seiner Sicht ist eine Sanierung nicht wirtschaftlich. Seitens der Verwaltung und des BGM wird darauf hingewiesen, dass eine zentrale Unterbringung der Beschäftigten in einem Haus von großem Vorteil ist. Derzeit wird gerade das Gebäude Marienplatz 4 für die Abteilung Museum Wald und Umwelt saniert. Diese Abteilung ist in Sich eigenständig und kann gut ausgelagert werden. Bei den restlichen Abteilungen ist ein Auslagern nur mit Reibungsverlusten im Arbeitsablauf möglich. Die Flächenliste für den Zugewinn an Büroflächen wird im Protokoll nachgereicht und liegt bei.
Für StR Mühlfenzl ist wichtig, dass die Planung angestoßen wird und eine Abstimmung mit dem Denkmalamt erfolgt. Ein Beschluss soll nur mit Zusatz vorbehaltlich der Zustimmung des Landesamtes für Denkmalpflege erfolgen. Für die Weiterverfolgung der Planungen sind Kosten erforderlich. Diese werden in den weiteren Schritten ermittelt.

Beschluss

Die Mitglieder des technischen Ausschusses stimmen der Vorplanung zu und beschließen die Genehmigungsplanung im Landratsamt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Landesamt für Denkmalpflege einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Feuerwehrhaus Oberndorf Vorstellung Entwurf und Empfehlung an den Stadtrat zur Durchführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.10.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Im Feuerwehrgerätehaus Feuerwehr Oberndorf sind die Flächen für die Einsatzkleidung ungenügend (Kleidung unmittelbar neben den Einsatzfahrzeugen). Ebenso ist der Zugang im Einsatzfall sicherheitstechnisch so nicht erlaubt. Das Architekturbüro Garbe+Garbe erarbeitete hierfür in Zusammenarbeit mit der Verwaltung eine Lösung des Problems. Herr Garbe und Frau Scherm werden die Eingabe-Planung in der Sitzung vorstellen. Die Planung ist sowohl mit den Kommandanten der Feuerwehr Ebersberg und Oberndorf und dem Landratsamt abgestimmt. Die Genehmigungsunterlagen sind nahezu fertiggestellt und können eingereicht werden.
Für die Durchführung der Maßnahme ist ein Beschluss, bzw. Beschlussempfehlung für den Stadtrat erforderlich. Seitens der Verwaltung wird empfohlen den Beschluss dem Stadtrat zu empfehlen. 

Diskussionsverlauf

Unter den Mitgliedern des technischen Ausschusses wurde die vorliegende Planung sehr positiv bewertet. Derzeit ist die Situation der Ausfahrt und die Unterbringung der Kleidung sehr unfallgefährdend. Die vorliegende Planung ändert diese Situation. Die Errichtung eines 3. Garagenplatzes wurde für zukunftsweisend angesehen. Diskutiert wurde über den Sinn das neue Gebäude zu unterkellern. Einheitlich wurde entschieden keine Unterkellerung durchzuführen. Wichtig ist der Lastenaufzug in den Keller und Dachbereich. Auf die Nachfrage der Kosten antwortet Herr Garbe mit grob geschätzten Kosten von 1.0 – 1.2 Mio. Euro. Großes Lob wurde dem Architekten und der Verwaltung ausgesprochen.

Beschluss

Die Mitglieder des Technischen Ausschusses stimmen der Planung zu und empfehlen dem Stadtrat auf Basis der vorliegenden Eingabeplanung dem Beschluss zur Durchführung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. Fahrradstellplätze auf einen der Parkplätze vor der Drachenstube für Fahrräder und Eberlastrad. Zusätzlich evetuell einen Parkplatz am Marienplatz für Fahrräder und Eberlastrad reservieren.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.10.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Frau Behounek brachte in der Verwaltung im August den Vorschlag ein, einen Parkplatz vor ihrem Geschäft der Drachenstube in der Eberhardstraße und ebenfalls einen Parkplatz auf dem Marienplatz neben dem Brunnen als offiziellen Parkplatz für Fahrräder und dem Eberlastenrad dauerhaft zu reservieren als Fahrradstellplätze. 

Diskussionsverlauf

StRin Behounek schilderte Probleme mit dem Abstellen des Leih-Lastenrades vor ihrem Ladengeschäft. Die Verwendung des Stellplatzes war ursprünglich als Übergangslösung gedacht und soll nun dauerhaft, auch als Zeichen für die Gleichberechtigung der Radfahrer genutzt werden. Neben dem Café Schwaiger am Marienplatz könnte ein weiterer Fahrradparkplatz entstehen. 
StR Schedo erkundigte sich, ob die Stellplätze für bestimmte Gewerbebetriebe zugeordnet seien. Das Lastenrad war letzten Winter an dem Standort immer dem Streusalz ausgesetzt. Es war eine teure Anschaffung, deswegen sei ein anderer Standort besser. 
Die Verwaltung teilt mit, dass es sich um allgemein bewirtschaftete öffentliche Stellplätze handelt, die keinem Objekt zugeordnet sind. Rechtlich wäre es auch gar nicht möglich öffentliche Stellplätze privaten Bauvorhaben zuzuordnen. 
StRin Behounek wies daraufhin, dass sie für den Verleihbetrieb Sichtkontakt zum Fahrrad brauche, bei einem Standort weiter weg könne sie die Aufgabe nicht mehr übernehmen. In der Winterzeit müsste dann eine andere Möglichkeit gefunden werden. 
StR Mayer sprach sich grundsätzlich für Fahrradstellplätze aus. Zusätzliche Stellplätze würden aber weitere Fahrräder anziehen. Für das Lastenrad schlug er eine Fahrradbox (vgl. Stadt Wasserburg) vor. 
StRin Behounek schlug eine Änderung der Einfahrtssituation für Radfahrer von der Eberhardstraße in die Valtortagasse vor. Nachdem die beiden PKW-Stellplätze überwiegend frei wären, könnte man die Einfahrtssituation durch Versetzen der Sperrpfosten verändern und so zusätzliche Abstellflächen schaffen.
StR Friedrichs wies auf eine Studie im Manager-Magazin hin, wonach die Notwendigkeit von Stellplätzen für KFZ in Innenstädten oftmals überschätzt wird. Ein PKW-Stellplatz würde für 4 – 5 Fahrräder ausreichen. 
StR Riedl hielt den vorgeschlagenen Platz für das Lastenrad, direkt an der Straße, für zu gefährlich beim Auf- und Absteigen. Er sprach sich für weitere Stellplätze am Eingang zur Valtortagasse und für die Entfernung der beiden PKW-Stellplätze aus. 
Erster Bürgermeister Proske schlug vor, in einer der nächsten Sitzungen einen Vorschlag anhand eines Planes erneut zur Beratung zu stellen. 
Dieser Vorgehensweise wurde ohne Beschluss zugestimmt. 

Beschluss

Nach Beratung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12. Neugestaltung Marienplatz; Entscheidung über das weitere Vorgehen aus TA 14.09.2021, TOP 12,öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.10.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Verwiesen wird in der Sache auf die TA Sitzung vom 14.09.2021, TOP 12, öffentlich. 

Die Fraktionen wurden gebeten, den Punkt nochmals intern zu beraten. Der TOP soll in der heutigen Sitzung nochmals zur Diskussion gestellt werden. 

Zwischenzeitlich hat am 25.09.2021 die Bürgerversammlung stattgefunden. Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürger wurden zum Thema „Umgestaltung Marienplatz“ folgende Punkte vorgetragen:

  • Errichtung von E-Ladesäulen für Fahrräder
  • Errichtung von Stellplätzen für Motorräder
  • Es soll viel Grün und keine Steinwüste geschaffen werden; ohne eine Regelung des Nord-/Südverkehrs wird eine Innenstadtberuhigung schwierig


Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 21.09.2021 bei der Regierung von Oberbayern, Städtebauförderung nachgefragt, welche der beiden Alternativen zum Maßnahmebeginn (Marienplatz-Südseite oder Stadtgarten) aus Sicht der Städtebauförderung besser geeignet wäre. 
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage lag eine Antwort noch nicht vor. Diese wird ggf. nachgereicht. 

Zum Thema der archäologischen Begleitung hat die Verwaltung beim Büro Baumgartner Archäologie 85604 Zorneding, das die Stadt bei zahlreichen Maßnahmen am Marienplatz begleitet hat, eine Stellungnahme eingeholt (siehe Anlage). 
Das Büro Baumgartner kommt für den südlichen Marienplatzbereich zu folgendem Ergebnis:

Durch die Lage des Baufeldes im Zentrum des historischen Stadtkerns von Ebersberg ist grundsätzlich damit zu rechnen, bei den geplanten Arbeiten auf archäologisch relevante Befunde und Funde zu stoßen. Daher wird eine archäologische Begleitung der Arbeiten sicher notwendig sein. Aber die zahlreichen Leitungen in diesem Bereich verringern das Risiko enorm, dass 
sich in der geplanten Eingriffstiefe noch Spuren aus dem Mittelalter und der frühen Neuzeit erhalten haben. Der kritischste Bereich liegt vor der Sparkasse. Aber auch hier könnte durch die Begrenzung der flächigen Eingriffstiefe das Risiko minimiert werden. 

Für die Begleitung der Arbeiten ohne Befundaufkommen kalkulieren wir mit max. fünf Arbeitstagen.  

Die Begleitung der Maßnahme kann durch einen Grabungstechniker erfolgen, der, wenn keine archäologisch relevanten Befunde zu Tage treten, lediglich zur Vermessung von einer Hilfskraft unterstützt werden muss. In unserer Kostenkalkulation haben wir die zu erwartenden Kosten inklusive Bericht (ohne Befundaufkommen) anhand der höchsten zu erwartenden Stundensätze berechnet. Die Kosten für den Bericht und den Flurplan würden für die gesamte Maßnahme 
(alle Bauabschnitte) anfallen, wurden aber in unserer Kalkulation schon in voller Höhe mit einberechnet. Einer ersten Schätzung zu Folge würden Kosten in Höhe von brutto ca. 3.900,- € entstehen. (hinzu kommen mögliche Standzeiten der Baufirma, die aber bereits in der Ausschreibung zu berücksichtigen wären; Anmerkung der Verwaltung) 

Es muss noch darauf hingewiesen werden, dass einige Grabungsfirmen, insbesondere bei langen Anfahrtswegen, Halbtages- und Tagespauschalen anbieten, andere Grabungsfirmen aber auf Regiebasis abrechnen.


In einer Besprechung vom 29.09.2021 mit Frau Molenaar wurde zum weiteren Vorgehen folgende Empfehlung verfasst:


Als vorgezogene Maßnahme mit eigener Ausschreibung  kommt höchstens die Umgestaltung des südlichen Gehwegs mit neuem Pflasterbelag und 4 LED-Leuchten infrage, da hier direkt auf den bestehenden Höhen gearbeitet werden kann. Voraussetzung dafür ist die abgeschlossene und vom Stadtrat beschlossene Leistungsphase 3. 
Für alle Bauabschnitte muss grundsätzlich die Leistungsphase 5 Ausführungsplanung für das beschlossene Gesamtkonzept erarbeitet sein, um Planungssicherheit zu gewährleisten.

Der Stadtgarten wäre durchaus als erster Bauabschnitt geeignet, da er als isolierter, eigenständiger Bereich behandelt werden kann. Für eventuelle Höhensprünge an den Rändern zu den späteren Bauabschnitten müssen dann Interimslösungen wie Stufen oder Rampen eingeplant werden.
Im Zusammenhang mit  zunehmenden Starkregenereignissen kommt der Klärung des Wasserrückhaltevolumens im Bereich des Marienplatzes immer größere Bedeutung zu. Falls die Berechnungen des IB Behringer eine Vergrößerung des Regenrückhaltevolumens ergeben, wäre diese Vergrößerung im Kernbereich des Marienplatzes  und die damit verbundene Neugestaltung der Oberfläche als erster Bauabschnitt für die weitere Bauabschnittentwicklung sinnvoller als der Stadtgarten. 

Der folgende grobe Zeitplan bis zur Realisation wird als Annahme an der Alternative 1. BA Stadtgarten durchgespielt. Für die Alternative Regenrückhalte würde sich durch die wasserrechtliche Genehmigung eine Bearbeitung der LP 5 wahrscheinlich weiter nach hinten verschieben:

Bis Dez 2021:         Abstimmung Straßenbauamt, Fertigstellung LP3 Entwurf mit
Kostenberechnung, 
Dez 2021:                 Beschluss Stadtrat und Freigabe LP 3
Dez 2021:                 Beauftragung LP 5 Ausführungsplanung,
Ende März 2022:         Fertigstellung der LP5 Ausführungsplanung,
Bis Mitte Mai 2022:         Erstellung der Ausschreibungsunterlagen,
Ende Juni 2022:         Vergabe
Ende Juli – Anfang August 2022: Baubeginn,
Ende Nov 2022:         Fertigstellung Belag
Ende April 2023:         Fertigstellung Pflanzung

Dieser grobe Zeitplan gilt ohne die eventuellen Verzögerungen durch Unwägbarkeiten, wie Archäologie, Unwetter etc.

Diskussionsverlauf

StR Schechner erkundigte sich nach den Kosten und der notwendigen Zustimmung der Eigentümer des Schlossplatzes. 
Erster Bürgermeister Proske teilte mit, dass die Kostenberechnung nun erstellt wird. Der nächste Schritt wäre die Anfrage an die Eigentümer. Man benötige aber zuerst ein Votum aus dem Ausschuss um tätig werden zu können. 
Nach Auffassung von StR Schechner müsse man sich vom Gedanken eines völlig verkehrsfreien Marienplatzes verabschieden. Dort wird immer eine Straße auch mit motorisiertem Verkehr sein. Ein Zuwarten bis die Staatsstraße verlegt ist, sei nicht mehr gerechtfertigt. Die Maßnahmen an der Südseite schaffen keine zusätzliche Aufenthaltsqualität. Er sprach sich für den Beginn im Stadtgarten aus. StR Fritsch schloss sich dieser Sichtweise an. 
StR Mayer stellte Defizite bei der Beleuchtung fest. Der Stadtgarten benötige eine Aufwertung. Bei der bisherigen Planung sind allerdings zu viel versiegelte Flächen vorhanden. Er regte eine Erweiterung des Stadtgartens Richtung Finanzamt an. 
StR Münch war der Ansicht, dass trotz Verlegung der Staatsstraße der Marienplatz nie verkehrsfrei sein würde. Man solle am Stadtgarten beginnen. Dadurch würde auch der Handlungsdruck insgesamt größer, da Fakten geschaffen werden. 
StR Friedrichs sprach sich für den Stadtgarten aus. Der vorliegende Planungsentwurf hat um Längen zu wenig Grün und sei deswegen nicht mehr zeitgemäß. Er forderte mehr Schattenspender. Negativ fiel ihm auf, dass ein großer Teil des Grünstreifens zur Straße hin im Stadtgarten entfernt werden soll. Eine Aussage zu Radwegeverbindungen fehlt völlig; dies muss in der weiteren Planung berücksichtigt werden. 
StR Spötzl empfahl auf Einheitlichkeit beim Pflastermaterial und bei den Lampen zu achten. 
StR Schedo bat um Einbeziehung von Stromanschlüssen für Veranstaltungen und Märkte in die Maßnahme, sowie für Ladestationen für E-Fahrräder. Dies sowie die Beleuchtung des Marienplatzes sollten zunächst angepackt werden. 
Erster Bürgermeister Proske fasste die Beratung in der nachfolgenden Beschlussempfehlung zusammen. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss beauftragt die Verwaltung die Planung mit den heute vorgetragenen Änderungsempfehlungen voranzutreiben und die LP 3 vom Planungsbüro abzufordern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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13. 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung Nr. 206 - Hörmannsdorf-Ost; Zustimmung zum Planentwurf und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.10.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

In der Sache wird Bezug auf die Sitzung des Technischen Ausschusses vom 10.11.2020, TOP 6, öffentlich genommen in der mehrheitlich einer Satzungsänderung zugestimmt wurde.  

Der Planer legt nun den Entwurf der Änderungssatzung vor. Festgelegt werden die überbaubaren Grundstücksflächen für ein Einzelhaus sowie die im Flächennutzungsplan dargestellte Ortsrandeingrünung. 

Die Planungskostenvereinbarung liegt zwischenzeitlich vor. Seitens der Verwaltung wird empfohlen dem vorliegenden Entwurf zuzustimmen und das Verfahren (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) einzuleiten. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Entwurf der 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung Nr. 206 – Hörmannsdorf-Ost in der Fassung vom 26.08.2021 und stimmt diesem zu. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Zu diesem Tagesordnungspunkt übernahm Zweiter Bürgermeister Obergrusberger den Vorsitz. Die StR Münch und Schechner sowie Erster Bürgermeister Proske waren bei der Abstimmung über diesen Punkt nicht anwesend.

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14. Bebauungsplan Nr. 211 - Gebiet westlich der Hohenlindener Straße und östlich der Schwabener Straße; Zustimmung zum Planentwurf und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.10.2021 ö beschließend 14

Sachverhalt

In der Sache wird Bezug genommen auf die TA Sitzung vom 04.06.2019, TOP 2 öffentlich. 

Die Planungskostenvereinbarung liegt vor. Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 24.09.2021 wurde den Planungsbeteiligten mit der Bitte um Abstimmung vorgelegt. 

Die Eigentümer der FlNr. 996 und 998, Gemarkung Ebersberg baten um Herausnahme aus dem Umgriff. Der aktuelle Entwurf hat diesen Wunsch bereits berücksichtigt. Die Grundstücke bleiben damit Außenbereich. 

Zwischenzeitlich wurden auf der geplanten Zufahrt (FlNr. 996/2 und 993/3, jeweils Gemarkung Ebersberg) die erforderlichen Dienstbarkeiten für Geh- Fahrt- und Leitungsrechte eingeräumt. 

Mit dem Bebauungsplan soll die Zulassung von zwei Einfamilienhäusern westlich der vorhandenen Bebauung, zwischen Hohenlindener Straße und Schwabener Straße ermöglicht werden. 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, für diesen Bebauungsplanentwurf die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bebauungsplanentwurf Nr. 211 für das Gebiet westlich der Hohenlindener Straße und östlich der Schwabener Straße in der Fassung vom 24.09.2021 und stimmt diesem zu. 
Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Zu diesem Tagesordnungpunkt übernahm Zweiter Bürgermeister Obergrusberger den Vorsitz. Die StR Münch, Schechner und Erster Bürgermeister Proske waren bei der Abstimmung über diesen Punkt nicht anwesend.

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15. Bebauungsplan Nr. 215 - nördlich Am Priel, westlich der Zufahrt zur Heldenallee; Zustimmung zum Planentwurf und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.10.2021 ö beschließend 15

Sachverhalt

In der Sache wird Bezug genommen auf den den Sitzungsunterlagen beiliegenden Bebauungsplanentwurf. Der Bebauungsplan wird zusammen mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 BauGB) aufgestellt. 

Die Stadt Ebersberg beabsichtigt eine maßvolle Schaffung bzw. Erweiterung von Wohnbauflächen im Wege der Nachverdichtung für ortsansässige Bürger und deren Nachkommen unter Berücksichtigung einer organischen und nachhaltigen Siedlungsentwicklung am nördlichen Stadtrand von Ebersberg. 
Der Gebietsumgriff umfasst die Fl.Nr. 971 T., 973 T. (Feldweg), 335, T., 336 T., 338/2, 338/3, 
339 T. und 339/1 (T.=Teilfläche), Gemarkung Ebersberg und weist eine Größe von ca. 1,5 ha 
auf.  
Das Areal befindet sich in landschaftlich reizvoller Lage und wird vom Landschaftsschutzgebiet ‚Ebersberger Weiherkette‘ gerahmt.  
Das im rechtswirksamen Flächennutzungsplan, in diesem Bereich, dargestellte Mischgebiet 
soll in diesem Zuge der bestehenden Siedlungsstruktur angepasst und in ein allgemeines 
Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO umgewandelt werden. Am westlichen Rand ist auf FlNr. 
971 T. eine Erweiterung der Wohnbaufläche geplant, um die gewünschte Bebauung des 
Grundstücks realisieren zu können. Diese befindet sich mit einer Fläche von ca. 600 m2 im 
Landschaftsschutzgebiet.  
Deshalb hat der Stadtrat der Stadt Ebersberg in seiner Sitzung vom 21.07.2020 die Einleitung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes für den 
Bereich „nördlich Am Priel, westlich der Heldenallee“ sowie die Aufstellung des vorlie-
genden Bebauungsplans beschlossen, um unter Berücksichtigung der naturschutz-
fachlichen Belange und der landschaftlichen Einbindung eine städtebaulich geordnete 
Weiterentwicklung zu gewährleisten.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ausgelegt. Aus diesem Verfahren konnten wichtige Erkenntnisse für as nun anstehende Bauleitplanverfahren gewonnen werden (vgl. StR-Beschluss vom 28.01.2021, TOP 3, öffentlich). 
Am westlichen Rand ist auf Fl.Nr. 971 T. eine Erweiterung geplant, um die gewünschte Bebauung des Grundstücks realisieren zu können. Diese befindet sich mit einer Fläche von ca. 600 m2 im Landschaftsschutzgebiet.  
Die im Bebauungsplan dargestellten Bauräume umfassen die Bestandsbebauung und 
zusätzliche Bauräume auf den Freiflächen der Fl.Nrn. 971, 336 und 339. 
Die vorliegende Planung setzt sich intensiv mit der bestehenden landschaftlichen Situation 
auseinander, platziert die Bauräume im südlichen Grundstücksbereich und setzt umfangreiche 
private Grünflächen im Norden, Westen und Osten des Geltungsbereiches, eine Erhaltung von 
Bestandsgehölzen sowie Pflanzmaßnahmen fest.  
Bei Durchführung des Vorhabens erfolgen Eingriffe in den Bodenhaushalt. Die Bedeutung der 
betroffenen Flächen für den Naturhaushalt ist als gering bzw. mittel einzustufen. Die 
Schutzgüter Wasser und Klima/Luft unterliegen keiner erheblichen Beeinträchtigung. Die visuellen Auswirkungen können durch Festsetzungen zur Höhenentwicklung und Gestaltung 
der Gebäude sowie durch Eingrünungsmaßnahmen gemindert werden, dennoch wird der 
Landschaftscharakter kleinräumig verändert. Da das Plangebiet unmittelbar an ein 
flächenhaftes Schutzgebiet grenzt, bzw. dieses im Bereich der Erweiterungsfläche 
miteinbezieht, ist das Schutzgut Landschaftsbild mit einer hohen Bedeutung einzuwerten.  
Es ergeben sich dadurch umfangreiche Ausgleichsflächen in einer Größe von insgesamt ca. 
3.100 m².
Die Ausgleichsflächen sind als Streuobstwiesen anzulegen und ergänzen so die bereits 
bestehende Obstwiese (Fl.Nr. 336) sowie die anderen Bepflanzungen auf sinnvolle Weise. Die 
Festsetzung auf intensivem Wirtschaftsgrün stellt eine erhebliche Aufwertung der derzeitigen 
Situation dar. Zur Gestaltung, Aufwertung und dauerhaften Sicherung des Ortsrandes werden 
die Ausgleichsflächen im nördlichen und westlichen Anschluss an das allgemeine Wohngebiet 
platziert. Durch die dadurch stattfindende Förderung der Eigenart und Schönheit des 
Naherholungsraumes wird dem Schutzzweck des LSG in diesem Sinne entsprochen.  
Die Planung wird unter diesen Voraussetzungen mit den Belangen des Naturschutzes und der 
Landschaftspflege für vereinbar gehalten.

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bebauungsplanentwurf für den Bebauungsplan Nr. 215 – nördlich Am Priel, westlich der Zufahrt zur Heldenallee in der Fassung vom 12.10.2021 und stimmt diesem Planentwurf zu. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StR Riedl nahm wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) an der Beratung und Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nicht teil.

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16. Dickl Benno; Aufstellung einer Einbeziehungssatzung Nr. 220 - Traxl-West; Zustimmung zum Planentwurf und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.10.2021 ö beschließend 16

Sachverhalt

In der Sache wird Bezug genommen auf die Sitzung des Technischen Ausschusses vom 13.04.2021, TOP 2, öffentlich. 

Der vorliegende Entwurf der Einbeziehungssatzung berücksichtigt die beiden Doppelhäuser antragsgemäß. 

Der Entwurf wurde mit dem Antragsteller abgestimmt. Die Zustimmung zum Entwurf erfolgt aufgrund persönlicher Vorsprache im Rathaus am 28.09.2021. 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Satzungsentwurf auf dieser Basis ausarbeiten zu lassen und die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 220 – Traxl-West in der Fassung vom 12.10.2021 und stimmt diesem zu. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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17. Vollzug der StVO; Parkraumkonzept für den Bereich Bügermeister-Meyer-Straße, Floßmannstraße, Haggenmillerstraße und Pleininger Straße; Überprüfung und dauerhafte Anordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.10.2021 ö beschließend 17

Sachverhalt

In der Sache wird auf den TA-Beschluss vom 10.11.2020, TOP 7, öffentlich, Bezug genommen. Dort wurde beschlossen, die Parkregelung für den Bereich Bürgermeister-Meyer-Straße, Floßmannstraße, Haggenmillerstraße und Pleininger Straße für ein Jahr auf Probe anzuordnen. 

Die Verkehrszeichen wurden am 22.10.2020 aufgestellt; damit wurde die Anordnung wirksam. 

In der Folge gingen keinerlei Beschwerden bzw. Anregungen zu der Parkregelung bei der Verwaltung ein. Es daher davon auszugehen, dass die Regelung akzeptiert wurde und die vorher bestandenen Probleme aufgrund der getroffenen Maßnahmen weitgehend gelöst wurden. 

Auch seitens der städt. Verkehrsüberwachung wurde keine Anregungen vorgetragen. Die Polizeiinspektion Ebersberg wurde ebenfalls zur Sache um Stellungnahme gebeten. Mit E-Mail vom 20.09.2021 stimmte die Polizei der dauerhaften Anordnung zu.  

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Parkregelung dauerhaft anzuordnen. 

Diskussionsverlauf

StR Behounek bat darum, das Verkehrszeichen an der Ecke Haggenmiller-/Pfr.-Guggetzer-Str. freizuschneiden. 
StR Friedrichs forderte, dass eine Änderung des Parkraumkonzeptes im Rahmen des Integrierten Mobilitätskonzeptes möglich sein muss. Er bezweifelte die Notwendigkeit des Anwohnerparkens an, da jeder Stellplätze haben müsste. Statt Parkplätze wären breite Gehwege sinnvoller. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt, die probeweise Umsetzung des Parkraumkonzeptes im Bereich der Kreisklinik (Bürgermeister-Meyer-Straße, Floßmannstraße, Haggenmillerstraße und Pleininger Straße) dauerhaft anzuordnen. 

Die Verwaltung wird beauftragt eine zeitlich unbefristete verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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18. Umgestaltung der Wertstoffsammelstellen Haggenmillerstraße, Ebrachstraße und Elsa-Plach-Straße; Vorstellung des Konzeptes "Naturnahe WERTstoff-Inseln" und Zustimmung zur Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.10.2021 ö beschließend 18

Sachverhalt

Die 19 Wertstoffinseln im Stadtgebiet Ebersberg dienen einer möglichst wohnortnahen und bequemen Entsorgung von Glas, Papier und Kartonagen, Verpackungen aus Kunststoff, Verbundmaterial, Weißblech und Aluminium sowie meist auch Altkleidern. Durch eine ausreichende Dimensionierung, regelmäßige Reinigung und ein ansprechendes Erscheinungsbild sollen sie in der Bevölkerung eine große Akzeptanz erreichen und damit zu möglichst hohen und störstofffreien Sammelquoten beitragen. 
Die Wertstoffinseln Haggenmillerstraße und Ebrachstraße wurden beide im Jahr 1992 errichtet und entsprechen den genannten Anforderungen bei weitem nicht mehr. Vor allem durch die Neubautätigkeit im Einzugsgebiet der Container in den letzten Jahren reicht der vorhandene Platz nicht mehr aus. In der Ebrachstraße ist zudem die bisherige Umhausung baufällig und muss komplett entfernt werden. 
Die Wertstoffinsel Elsa-Plach-Str. besteht seit 2006. Ursprünglich als Provisorium gedacht, hat sich im Rahmen der Planungen für das Baugebiet Friedenseiche VIII ergeben, dass eine Beibehaltung an dieser Stelle die beste Möglichkeit ist. Allerdings sind hier zur Funktionsverbesserung und zum Schutz der Anlieger ein Umbau sowie hinsichtlich des Zuzuges durch das Neubaugebiet eine Kapazitätserweiterung unbedingt nötig.
Bei der Überplanung dieser drei Wertstoffinseln soll nun neben der als grundlegend zu erachtenden Gewährleistung der  Funktionalität eine Verbindung zwischen dem Beitrag für Klima- und Umweltschutz, der durch die Wertstoff-Sammlung geleistet wird und den Belangen des Naturschutzes geschaffen werden. So wurde bei der vorliegenden Entwurfsplanung bei allen drei Wertstoffinseln großer Wert auf, wo möglich, wasserdurchlässige Bodenbeläge, die Verwendung natürlicher Materialien und heimischer Pflanzen gelegt. An der Wertstoffinsel Haggenmillerstraße soll z.B. unter Federführung der Unteren Naturschutzbehörde ein Artenschutzprojekt für Fledermäuse, Mauersegler und Insekten in dem leerstehenden Trafohäuschen entstehen. 
Grundlegend für die Planung war auch der Schutz der direkten Anlieger. Durch Sichtschutzwände und Vorpflanzungen soll der direkte Blick auf die Container soweit als möglich verdeckt, Folienflug verhindert und Lärmemissionen eingedämmt werden. 
Nicht zuletzt sollen die neu gestalteten Wertstoffinseln ein einheitliches, ansprechendes  Bild der städtischen Wertstoffsammlung mit Wiedererkennungswert ergeben.  

Diskussionsverlauf

Frau Gehrer stellte das Konzept für die naturnahe Umgestaltung der Wertstoffinseln Haggenmillerstraße, Ebrachstraße und Elsa-Plach-Straße vor. 
Die Wertstoffinseln Haggenmillerstraße und Ebrachstraße wurden beide im Jahr 1992 errichtet und entsprechen den genannten Anforderungen bei weitem nicht mehr. Vor allem durch die Neubautätigkeit im Einzugsgebiet der Container in den letzten Jahren reicht der vorhandene Platz für die Container nicht mehr aus. In der Ebrachstraße ist zudem die bisherige Einhausung baufällig und muss komplett entfernt werden. 
Die Wertstoffinsel Elsa-Plach-Str. besteht seit 2006. Ursprünglich als Provisorium gedacht, hat sich im Rahmen der Planungen für das Baugebiet Friedenseiche VIII ergeben, dass eine Beibehaltung an dieser Stelle die beste Möglichkeit ist. Allerdings sind hier zur Funktionsverbesserung und zum Schutz der Anlieger ein Umbau sowie hinsichtlich des Zuzuges durch das Neubaugebiet eine Kapazitätserweiterung unbedingt nötig.
Bei der Überplanung dieser drei Wertstoffinseln soll nun neben der als grundlegend zu erachtenden Gewährleistung der  Funktionalität eine Verbindung zwischen dem Beitrag für Klima- und Umweltschutz, der durch die Wertstoff-Sammlung geleistet wird und dem Naturschutz geschaffen werden. So wurde bei der vorliegenden Entwurfsplanung bei allen drei Wertstoffinseln großer Wert auf, wo möglich, wasserdurchlässige Bodenbeläge, die Verwendung natürlicher Materialien und heimischer Pflanzen gelegt. An der Wertstoffinsel Haggenmillerstraße soll z.B. unter Federführung der Unteren Naturschutzbehörde ein Artenschutzprojekt für Fledermäuse, Mauersegler und Insekten in dem leerstehenden Trafohäuschen entstehen. 
Grundlegend für die Planung war auch der Schutz der direkten Anlieger. Durch Sichtschutzwände und Vorpflanzungen soll der direkte Blick auf die Container soweit als möglich verdeckt, Folienflug verhindert und Lärmemissionen eingedämmt werden. Nicht zuletzt sollen die neu gestalteten Wertstoffinseln ein einheitliches, ansprechendes  Bild der städtischen Wertstoffsammlung mit Wiedererkennungswert ergeben. 
Stadträtin Behounek begrüßte das neue Konzept für die Umgestaltung der Wertstoffinseln.

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Planungskonzept für die Wertstoffsammelstellen Haggenmillerstraße, Ebrachstraße und Elsa-Plach-Straße und stimmt diesem Planungskonzept zu. Die Maßnahmen an den drei Wertstoffsammelstellen sollen im Haushaltsjahr 2022 durchgeführt werden. 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Wertstoffinseln Haggenmillerstraße und Ebrachstraße die Bauantragsunterlagen erstellen zu lassen und einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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19. Tiefbauarbeiten in der Wasserburger Straße; Verlängerung Schmutzwasserkanal und Neubau Wasserleitung Power Point Präsentation (ohne Vorstellung im TA)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.10.2021 ö beschließend 19

Sachverhalt

Im Technischen Ausschuss vom 10.11.20 wurden die geplanten Maßnahmen zum Wasserleitungs- und Kanalbau in der Wasserburger Straße mit der vom IB Preuschl angefertigten Studie vorgestellt und mit Beschluss vom 11.05.2021 an das IB Preuschl vergeben.

Wie zum damaligen Zeitpunkt beschrieben ist geplant, den Schmutzwasserkanal DN 200 STZ zu verlängern und die Wasserleitung DN 80 GGG in der Wasserburger Straße neu zu bauen. 

Zweck der Maßnahme ist die Erschließung des Bauvorhabens auf der FlNr. 563/82 über die FlNr. 563/16. Vorausgesetzt der Kostenübernahme der Anschlussleitungen durch die Eigentümer, soll optional die bestehende Wasserleitung DN 50 St im Privatweg saniert und durch eine DN 80 GGG ersetzt werden (siehe beiliegende Präsentation)

Im nachfolgenden nicht öffentlichen Teil des Technischen Ausschusses soll eine Vergabeempfehlung der geplanten Maßnahme durch den TA beschlossen werden.

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Fragen vor. Eine Beschlussfassung war nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss nimmt Kenntnis von der Präsentation.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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20. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.10.2021 ö informativ 20

Sachverhalt

Bebauungsplan 88.4 – Innenstadt:
Mit Schreiben vom 13.10.2021 werden die betroffenen Grundstückseigentümer des Bebauungsplanänderungsgebietes Nr. 88.4 – Gebiet südlich des Marienplatzes, östlich der Heinrich-Vogl-Straße, nördlich der Valentingasse und westlich des Kreisparkassengebäudes, über die beabsichtigte Bebauungsplanaufstellung informiert, über die angestrebten Planungsziele in Kenntnis gesetzt sowie um Bekanntgabe etwaiger Planungswünsche gebeten. Im weiteren Verlauf sollen die betroffenen Grundstückseigentümer nach Abschluss der Grundlagenermittlung zu einem Gespräch eingeladen werden. 

Bebauungsplan 200 – Friedenseiche VIII
nachdem das Thema Ökologie und Nachhaltigkeit für den Bebauungsplan Friedenseiche VIII in den verschiedenen Gremien (zuletzt AG Nahwärme) eine größere Bedeutung erlangt hat, sollten wir kurz im TA am 12.10.2021 unter „Verschiedenes – öffentlich“ berichten, wie es weitergeht. 
 
Um dem Beschluss des TA vom 16.03.2021 „Prüfung Solarpflicht für Bebauungspläne“ gerecht zu werden, soll in den Bebauungsplanentwurf nun noch folgende Festsetzung aufgenommen werden:
 
Die Solarpflicht wird so realisiert, dass diese nur dann verpflichtend ist, wenn sich ein Dritter (z.B. Energiegenossenschaft, PV-Projektierer) findet, der die Anlage realisieren würde (bei 1.- Euro Dachpacht). Das Bauvorhaben ist als verfügbare Dachfläche auf einer Dachflächenbörse für Photovoltaik (z.B. https://www.energieatlas.bayern.de/thema_sonne/solarflaechenboerse.html) für einen festzulegenden Zeitraum anzubieten. Zusätzlich erfolgt ein Rundschreiben an Drittanbieter (Entwickler) durch die Stadt. Wenn kein Drittanbieter (z.B. Genossenschaft) Interesse an dem Dach hat, ist von keiner wirtschaftlichen Maßnahme auszugehen und die Pflicht muss nicht erfüllt werden. Ist Interesse vorhanden, kann der Bauherr entscheiden, ob er selbst tätig wird oder das Dach verpachtet.
 
Nachdem das ganze planungsrechtlich  noch nicht geklärt ist (keine Rechtsprechung) und einen Eingriff in die Wahlfreiheit des Bauherrn und damit ein Eingriff in Art. 14 GG darstellt, hat die Verwaltung eine diesbezügliche Anfrage an das Bauministerium (Herrn Dr. Parzefall) gestellt und um Bekanntgabe der dortigen Sichtweise gebeten. 
 
Nachdem die Regelung rechtliches Neuland darstellt, kann nicht prognostiziert werden, ob die Festsetzung im Falle einer Normenkontrollklage bzw. einer Verpflichtungsklage gegen eine nicht erteilte Befreiung halten wird. Es ist im Falle einer Stattgabe der Klage allerdings nicht davon auszugehen, dass dann der gesamte Bebauungsplan unwirksam wird, da der Rest des Bebauungsplans (auch ohne Solarpflicht) noch planungsrechtlich Sinn ergibt. 
 
Bei einer Bebauungsplanfestsetzung tritt im Bauvollzug jedoch folgende Fragestellung auf:
Sollte ein Bauantrag ohne PV-Anlage eingereicht werden, würde dieser Antragsteller eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes benötigen. Ein Freistellungsverfahren ist dann nicht mehr möglich. Der Vorgang wird ins herkömmliche Genehmigungsverfahren eingeleitet. Ob ausreichende Gründe für eine Befreiung vorgetragen werden, kann nur im jeweiligen Einzelfall entschieden werden und würde (ähnlich wie im Richardisweg) zahlreiche Präzedenzfälle nach sich ziehen (wird einmal eine Befreiung deswegen erteilt, müssen alle andere, gleichgelagerten Fälle, auch befreit werden; derjenige der sich an die Festsetzungen bis zur ersten Befreiung gehalten hat, hat sozusagen das Nachsehen!) 
 
Eine Regelung der Solarpflicht in den Kaufverträgen wird seitens des Stadtbauamtes nicht empfohlen, da sich hier die Sanktionsmöglichkeiten (Vertragsstrafen) als schwierig gestalten. Mit einer Vertragsstrafe kann man den Pflichtigen nicht zwingen, die Anlage zu errichten. Es wird nur das vertragswidrige Verhalten sanktioniert. Die Handlungspflicht selbst müsste in jedem Einzelfall durch zivilrechtliche Klage durchgesetzt werden, was einen enormen Aufwand darstellt. 
 
Die Empfehlung des Stadtbauamtes geht in die Richtung, das Aufbringen von PV-Anlagen auf den Dächern durch eine Festsetzung im Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 lit. b) BauGB zu regeln. Die Festsetzung soll in den aktuell vorliegenden Entwurf noch aufgenommen und dann ausgelegt werden. Spätere Änderungen machen wiederum eine erneute Auslegung erforderlich. Zumindest ist dann jedem interessierten Bewerber/Bewerberin klar, was auf sie zukommt. 
 
Die jeweiligen Änderungsbeschlüsse zum Bebauungsplan 200 würden dann in der TA Sitzung vom 09.11.2021 zur Beratung und Abstimmung vorgelegt.


PV-Freiflächenstandortkonzept:
Die Verwaltung wies auf die derzeit laufende öffentliche Auslegung des Standortkonzeptes hin. 
 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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21. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.10.2021 ö informativ 21

Sachverhalt

StR Mayer erkundigte sich nach dem Sachstand zur Verkehrssituation vor der Grundschule. 
Erster Bürgermeister Proske erklärte, sich dem Thema baldmöglichst anzunehmen. Die Verwaltung wies daraufhin, dass das Sachgebiet Verkehr seit ca. 1 Jahr nicht besetzt ist. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2021 10:01 Uhr