Datum: 30.11.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: alter speicher
Gremium: Finanzen, Wirtschaft und Digitales
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:25 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Sitzung vom 21.09.2021
2 Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung
3 Erhöhung des jährlichen Zuschusses an den Tierschutzverein Ebersberg zur Fundtierversorgung
4 Errichtung eines Mobilfunkmastes im Bereich Traxl
5 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022
6 Verordnung zur Regelung der verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2022
7 Verschiedenes
8 Wünsche und Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Sitzung vom 21.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 30.11.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

In der nichtöffentlichen Sitzung am 21.09.2021 wurden Beschlüsse zu Grundstückserwerben im Bereich der Gass und im Forst, zur Abgabe des alten Löschfahrzeugs, Teilnahme an einem Ausschreibungsverfahren in der Eberhardstraße und die Durchführung der hoheitlichen Aufgaben im Bestattungswesen gefasst.

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2. Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 06.07.2021 ö vorberatend 2
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 30.11.2021 ö beschließend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die letzte Kalkulation der Abfallgebühren fand zum 01.04.2018 statt. Da der Kalkulationszeitraum nicht länger als 4 Jahre betragen darf, steht die Neukalkulation an. Die Verwaltung empfiehlt, die Änderungssatzung am 01.01.2022 in Kraft treten zu lassen, um wieder in den kalenderjährlichen Turnus zurückzukehren. Die nächste Kalkulation erfolgt dann zum 01.01.2026.

Nach der Kalkulation ergibt sich eine Erhöhung der Müllabfuhrgebühren um ca. 18 %.

1. Die Nachkalkulation (2018-2021) ergibt eine Unterdeckung von 95.928,78 €, die im neuen Kalkulationszeitraum (2022-2025) mit einem Anteil von knapp 5% zur Gebührenerhöhung beiträgt. Gegenüber der seinerzeitigen Kalkulation fallen insbesondere folgende Positionen ins Gewicht:
  • Einnahmen DSD-Nebenentgelte sowie Endabrechnung Papier-Pappe-Karton (PPK): Statt 42.000 € (2018) zuletzt nur 14.200 € bzw. neue Ausgabenposition von 4.700 €. Derzeit decken aufgrund der Weltmarktpreise die Erlöse aus der Sammlung PPK nicht die daraus erwachsenden Kosten.
  • Hausmüllabfuhr: Statt 254.000 € zuletzt 273.000 €
  • Anstieg der an den Landkreis zu entrichtenden Entsorgungsumlage zum 01.01.2021 von 220 € auf 254 € je Tonne
  • Personal Wertstoffhof: höhere Personalkosten ab 01.03.2018 wegen Stundenmehrung durch längere Öffnungszeiten.
  • Defizite bei Holz und Sperrmüll am Wertstoffhof durch unzureichende Abrechnung von Kleinmengen aufgrund der Volumenregelung: 2018 bis 2020 gesamt ca. 36.000 €. Daher Einführung der Kleinmengenregelung zum 01.08.2020; seit 2021 kostendeckend.
  • Bei Geräten/Ausstattung/Wartung ist ein höherer Sachaufwand entstanden als vorgesehen, geplant waren 44.000 €, tatsächlich entstanden 65.200 €.


2. Die Vorauskalkulation (2022-2025) berücksichtigt alle derzeit bekannten Kosten­variablen; die unter 1. aufgeführten Punkte führen auch hier zu höheren Ausgaben. Bei den Personalkosten wurde eine vermutete jährliche Erhöhung um 2,8% berücksichtigt. Bei der Gartenabfallentsorgung ergibt sich zudem nach Neuausschreibung des Landkreises eine Erhöhung zum 1.1.2022 um ca. 30%. Die Gesamtausgaben im Kalkulationszeitraum werden sich voraussichtlich auf 5,248 Mio. € belaufen (Ergebnis 2018-2021 4,561 Mio. €)

a) Anpassung der Wertstoffhofgebühren:
Dabei wird wie bisher grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Vorhaltekosten (Pacht, Personal...) des Wertstoffhofs über die normalen Müllgebühren gedeckt werden. Lediglich die durch die einzelne Fraktion ausgelösten Kosten sollen durch die jeweilige Gebühr wieder erwirtschaftet werden. Die Vorauskalkulation kommt zum Ergebnis, dass aufgrund der 2020 eingeführten Abrechnung von Kleinmengen hier trotz steigender Abfuhrkosten (siehe 1.) keine Gebührenerhöhung zu veranlassen ist. 

b) Neukalkulation der Gebühren für die Restmüllabfuhr/Kompostabfuhrsäcke:
  • Restmüllsack steigt von 7,00 auf 8,00 €/Stück (§ 4 Abs. 2 AbfGS)
  • Windelsack steigt von 4,50 € auf 5,50 €/Stück (§ 4 Abs. 2 AbfGS)
  • Kompostabfuhrsack wie bisher 3,00 €/Stück (§ 4 Abs. 2 AbfGS)
  • Gartenabfallsack wie bisher 0,50 €/Stück (Durchlaufposten, nicht in Satzung)

Die Ermäßigung für die Entsorgung von Windeln (§ 3 AbfGS) bleibt mit 2,50 € je Sack bzw. alternativ 5,00 € je Monat auf die Tonnengebühr gleich.

§ 4 Abs. 2 und 3 der Abfallgebührensatzung soll ab 01.01.2022 folgende Fassung erhalten:
(2) Die Gebühr für die zusätzliche Abfallentsorgung unter Verwendung von Säcken beträgt für Restmüllsäcke 8,00 € je Stück und für Kompostsäcke 3,00 € je Stück.  
(3) Haushalte mit Kleinkindern bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr erhalten auf Antrag Restmüllsäcke zum ermäßigten Preis von 5,50 € pro Stück; der Bezug der ermäßigten Säcke ist auf maximal 6 Stück in 3 Monaten begrenzt. Alternativ können die betroffenen Haushalte beantragen, dass sich für das von ihnen bewohnte Grundstück die Müllgebühr nach Abs. 1 je angefangenem Kalendermonat um 5,00 € ermäßigt, sofern dort ein Restmüllvolumen von mindestens 80 Liter angemeldet ist. Satz 1 und 2 gelten gegen Nachweis auch für Personen mit einem Krankheitsbild, das den Gebrauch von Windeln erforderlich macht. 

c) Kalkulation der Müllabfuhrgebühren (Tonnenabfuhr)
Alle Ausgaben incl. Ausgleich der Unterdeckung der Nachkalkulation sind abzüglich der Einnahmen durch den Wertstoffhof, des Bürgerbüros (Sackverkauf), Verwarn-/ Bußgelder (jährl. 10.000 €), DSD und Tonnenmiete durch die normale Müllabfuhrgebühr zu decken.

Die Gebühr für die Tonnenmiete bleibt in bisheriger Höhe bestehen (ca. 30.000 €/Jahr).

Kalkulatorisch ergeben sich somit folgende neue Müllgebühren (§ 4 Abs. 1 AbfGS):
L
Art
neu
im Monat
neu
im Jahr
bisher
im Jahr
Mehr        je Jahr
%
40
Restmüll mit Kompostabfuhr
10,70 €
128,40 €
108,60 €
19,80 €
18,23%
80
Restmüll mit Kompostabfuhr
21,40 €
256,80 €
217,20 €
39,60 €
18,23%
120
Restmüll mit Kompostabfuhr
32,10 €
385,20 €
325,80 €
59,40 €
18,23%
240
Restmüll mit Kompostabfuhr
64,20 €
770,40 €
651,60 €
118,80 €
18,23%
40
Restmüll mit Eigenkompostierung
9,40 €
112,80 €
95,40 €
17,40 €
18,24%
80
Restmüll mit Eigenkompostierung
18,80 €
225,60 €
190,80 €
34,80 €
18,24%
120
Restmüll mit Eigenkompostierung
28,20 €
338,40 €
286,20 €
52,20 €
18,24%
240
Restmüll mit Eigenkompostierung
56,40 €
676,80 €
572,40 €
104,40 €
18,24%

Die Restmüllabfuhr bei Eigenkompostierung ist wie bisher um ca. 12,5% günstiger als bei Abholung von Restmüll- und Komposttonne.

Ein Vergleich mit anderen Landkreisgemeinden zeigt folgendes Bild 
(Jahresgebühr 80 l Restmülltonne mit Kompostabfuhr):
Vaterstetten:        378,13 € (ab 2022, aus 120 L gerechnet, Markensystem)
Ebersberg:        256,80 €
Zorneding:        240,00 € (seit 2017)
Markt Schwaben:        239,76 € (seit 2020)
Steinhöring:        214,08 € (seit 2019)
Kirchseeon:        195,60 € (seit 2021)
Poing:        186,00 € (seit 2020)
Grafing        168,00 € (seit 2020)
Dabei ist jedoch zur berücksichtigen, dass nur Vaterstetten einen ähnlich komfortablen Wertstoffhof hat wie wir.

Die aus vorstehenden Erläuterungen sich ergebende und zu beschließende dritte Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung liegt in der Anlage bei.

Diskussionsverlauf

Herr Gibis erläutert die Anpassungsmodalität der Miete des Wertstoffhofes. Aus dem Kreis der Ausschussmitglieder wird um Erläuterung der Kostensteigerung im Bereich der Gartenabfälle gebeten. Die laufenden Hinweise der Fachabteilung zur Abfallvermeidung werden sehr begrüßt, die Möglichkeit einer Partnertonne könnte intensiver, z.B. über das Stadtmagazin, beworben werden.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales empfiehlt dem Stadtrat den Beschluss der beiliegenden dritten Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Erhöhung des jährlichen Zuschusses an den Tierschutzverein Ebersberg zur Fundtierversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 30.11.2021 ö vorberatend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Gemeinden haben für gefundene herrenlose oder verwilderte Haustiere zu sorgen (§ 90 a i.V. mit §§ 965 ff. BGB, § 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten und das Verfahren der Fundbehörden (FundV)). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Tiere nicht nur verwahrt, sondern auch artgerecht untergebracht, verpflegt und oft tierärztlich behandelt werden müssen. Die Gemeinden haben 1991 dazu eine Zweckvereinbarung geschlossen und den Tierschutzverein Ebersberg e.V. mit dieser Aufgabe betraut. Im Gegenzug erhält dieser von den Gemeinden jährlich einen Zuschuss nach der Zahl der Einwohner, der die daraus entstehenden Kosten decken soll. Die Abwicklung des Zuschusses wird von der Stadt Ebersberg organisiert.
Die Vorsitzende des Tierschutzvereins Ebersberg e.V., Frau Evelyn Bauer, beantragt nun die Erhöhung der Pauschale je Einwohner von bisher 0,80 € auf 1,10 € je Einwohner. Zuletzt wurde der Betrag von 0,40 € auf 0,80 € im Jahre 2015 mit Eröffnung der Fundtierauffangstation in Ebersberg erhöht; die Kosten in den Folgejahren wurden dazu geschätzt. 
Am 18.10.2021 besprachen wir den Antrag mit der 1. Vorsitzenden, Frau Evelyn Bauer. Sie schilderte nochmals das auf Dauer durch den Verein nicht leistbare Defizit von mittlerweile ca. 100.000 € zwischen den Kosten der Fundtierunterbringung und der Aufwandsentschädigung durch die Gemeinden im Landkreis. Sie brachte dazu eine Aufstellung der Kosten nach Arten mit.
Stark angestiegen sind die Kosten für die Löhne (ohne Sozialausgaben von 48.000 € in 2017 auf ca. 79.800 € in 2020). Diese aus zwei Ganztags- und einer Halbtagskräften resultierenden Kosten stellen die Mindestanforderungen für den Betrieb dar und wären noch höher, wenn Frau Bauer hier nicht auch noch ehrenamtlich mitarbeiten würde. Aber auch der Anstieg bei den Tierarztkosten oder bei den Energiekosten sind merklich. Darüber hinaus muss der Tierschutzverein 7% unserer Zuschüsse als Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Ein weiterer Aspekt ist die steigende Versorgung von gefundenen Igeln (2020: 135 Tiere), die als Wildtiere streng genommen nicht zu den Fundtieren zählen.

Die Verwaltung schlägt vor:
  1. Der Zuschuss der Landkreisgemeinden zum Unterhalt der Tierauffangstation wird zum 01.01.2022 auf 1,10 € je Einwohner angehoben. Effektiv bedeutet das für die Stadt Kosten in Höhe von jährlich 13.388,10 € und somit 3.651,30 € mehr als beim bisherigen Satz von 0,80 € je Einwohner.
  2. Zur fortlaufenden Wertsicherung des Zuschusses steigt künftig in den Folgejahren der auf drei Nachkommastellen zu rundende Zuschuss je Einwohner um den prozentualen Anstieg des Verbraucherpreisindex in Deutschland, Stand jeweils Dezember des Vorjahres. Im Gegenzug sind grundsätzlich Steigerungen des Betrags je Einwohner darüber hinaus ausgeschlossen. Treten Verhältnisse ein, die dem Tierschutzverein die Versorgung der Fundtiere trotzdem nicht mehr möglich machen, so hat dieser die Gründe umgehend und umfassend darzulegen und Verhandlungen über eine künftige Finanzierung aufzunehmen.

Diskussionsverlauf

Es wird der Wunsch geäußert, Frau Bauer im nächsten Jahr in den Fachausschuss einzuladen, damit sie über die Situation im Tierheim berichten kann (Anm. zuständig wäre der FWD).

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales empfiehlt dem Stadtrat entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung und vorbehaltlich der Zustimmung aller Gemeinden im Landkreis die Anhebung der Pauschale auf bis zu 1,10 € je Einwohner sowie die künftige jährliche Wertsicherung des Zuschusses über den Verbraucherpreisindex in Deutschland.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Errichtung eines Mobilfunkmastes im Bereich Traxl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 30.11.2021 ö vorberatend 4
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschließend 11
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 22.02.2022 beschließend 4

Sachverhalt

Im Rahmen der Mobilfunkförderung hat die Stadt schon im Jahr 2018 durch eine Suchkreisanfrage bei der Telekom und bei Vodafone festgestellt, dass es u.a im Bereich Traxl eine permanente Unterversorgung der Mobilfunkstärke gibt. Daraufhin ist im August 2018 ein Antrag auf Förderung im Programm „Mobilfunk“ des Freistaates Bayern bei der Regierung der Oberpfalz für die Errichtung eines Mobilfunkmastes gestellt worden.
Mit Vorbescheid vom 04.11.2019 ist der Stadt eine Zuwendung für Investitionsmaßnahmen beim Ausbau der Mobilfunkversorgung im Wege der Anteilsfinanzierung in Höhe von maximal 500.000 €, höchstens aber 80 % der förderfähigen Kosten zugesagt worden.  Die Gültigkeit des Zuwendungsbescheides ist gerade bis zum 03.05.2022 verlängert worden.
In seiner Sitzung vom 15.10. 2019 hat der damalige Finanz- und Verwaltungsausschuss festgelegt, dass das Verfahren im Förderprogramm Mobilfunk zunächst ausgesetzt werden soll, um erst das weitere Vorgehen im Breitbandausbau zu beraten. Zudem hat der Stadtrat am 19.11.2019 die Weiterverfolgung der im Suchkreisverfahren geäußerten Wunschstandorte für Mobilfunkmasten im Rahmen des Mobilfunkförderprogramms beschlossen.
Nach der Einigung im Workshop Breitband und der Einigung, den Breitbandausbau im Bundesförderprogramm weiter zu betreiben, sind auch die Bemühungen zur Findung eines Standortes für einen Mobilfunkmast im Sinne des Stadtrates im Bereich Rinding/Traxl wieder aufgenommen worden.
Nach mehreren Treffen mit Grundstückseigentümern, einem Treffen mit der unteren Naturschutzbehörde vor Ort und einer Aussage des Amtes für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, gilt es als ziemlich sicher (Nutzungsänderungsantrag nach §9 BayWaldG muss gestellt werden), dass im Bereich der Flurstücknummer 791, (evtl. auch 782 und 783), an der Straße zwischen Traxl und Englmeng ein entsprechender Mast aufgestellt werden kann.
Es ist möglich, den Mast als Bauauftragsvariante oder als Konzessionsvariante zu errichten. Die Bauauftragsvariante würde bedeuten, dass ein Anderer mit der Errichtung des Mastes beauftragt wird, dieser aber im Eigentum der Stadt bleibt und von ihr vermietet wird. In diesem Fall würde ein Mietvertrag vor Errichtung des Mastes vergeben werden. Die Konzessionsvariante würde bedeuten, dass ein Anderer den Mast errichtet und im Eigentum behält und somit auch selbst vermieten würde.
Das Ingenieurbüro Ledermann würde die Ausschreibung der Masterrichtung sowie des Mietvertrages/Kooperationsvertrages übernehmen. Die Kosten der Masterrichtung samt Infrastruktur werden wie folgt geschätzt:


Laut Mobilfunkzentrum kann mit folgenden Werten gerechnet werden:
  1. Mobilfunkmast ca. 42m hoch inkl. Planung, Statik, Standardfundament rund140.000 € (50 m: rund 170.000 €)
  2. Zuzüglich Kosten von Zufahrtsgewährleistung, Rodungen, Ausgleichsmaßnahmen. Hier ist kein Wert angesetzt, weil individuell
  3. Kabeltrassen Glasfaser: ca. 100 €/m. Würde aber bei Anbindung an die geplante Trasse von Traxl nach Englmeng (Bisping und Bisping) sehr gering ausfallen
  4. Strom: Mehr als 1000m zur nächsten Umspannstation: Neue Umspannstation kostet ca. 80.000 bis 100.000 €.

Sollte der Mast eine Höhe von mehr als 42 Metern benötigen, würden die Kosten steigen. Die erforderliche genaue Masthöhe wird noch eingemessen.

Bei förderfähigen Kosten von insgesamt 625.000 € könnte die Stadt die Fördersumme von 500.000 € abschöpfen.

Diskussionsverlauf

Von den im Bereich des geplanten Mastes wohnenden Bevölkerung wird die Verstärkung des Mobilfunks bis auf wenige Stimmen begrüßt. Auch wenn ein genauer Vergleich der beiden Varianten (Bauauftrag und Konzession) derzeit nicht möglich ist, wird die Bauauftragsvariante schon allein aus dem Grund bevorzugt, dass die Stadt als Eigentümerin über das zukünftige Bestehen des Mastes selbst entscheiden kann.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales empfiehlt dem Stadtrat die Weiterführung des Verfahrens auf Basis der Bauauftragsvariante. Die entsprechenden Ausschreibungen sollen betrieben und zur Entscheidung vorgelegt werden, der entsprechende Nutzungsänderungsantrag ist zu stellen. Die Maßnahme wird auf Gesamtkosten von höchstens 625.000 € beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 30.11.2021 ö vorberatend 5

Sachverhalt

Der Entwurf des Haushaltsplanes wurde den Mitgliedern des Ausschusses am Wochenende bereits per Email zugestellt.
Herr Gibis stellt die Eckpunkte des Haushalts mit einer Powerpoint-Präsentation vor:

Verwaltungshaushalt:
35.701.300 €
Vermögenshaushalt:
25.947.300 €
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen:
9.455.400 €
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen:
40.842.000 €
Zuführung vom Verwaltungshaushalt 
in den Vermögenshaushalt:
1.968.400 €
Tilgung Darlehen (Pflichtzuführung):
1.943.000 €
Freie Spitze (Diff. Zuführung/Tilgung):
25.400 €

In der Haushaltssatzung sollen die Hebesätze auf dem bisherigen Niveau festgesetzt werden (Grundsteuer A und B 400%, Gewerbesteuer 360 %. Der Höchstbetrag der Kassenkredite soll wieder auf 2.000.000 € festgesetzt werden.
Der Entwurf ist – wie 2021 – geprägt von einer äußerst geringen Zuführung in den Verwaltungshaushalt und der damit verbundenen dünnen freien Finanzspanne. Zwar stehen auf der Einnahmenseite mit 8,9 Mio. ein gutes Gewerbesteueraufkommen zu Buche, auf der anderen Seite stehen auch erhebliche Sanierungen von Straßen und Gebäuden an.
In der Finanzplanung setzt sich der Trend in 2023 fort. Erst 2024 und insbesondere 2025 ist mit einer Besserung zu rechnen. Der Vermögenshaushalt weist mit 25,94 Mio. € ein enorm hohes Volumen aus (Plan 2021: 18,3 Mio. €, Vorjahre um 12 Mio. €). Grund dafür sind die Investitionen, die (auch) in 2021 aus verschiedensten Gründen nicht wie geplant getätigt werden konnten. Dieser Investitionsstau wird sich nach dem Stand der Dinge in 2022 nicht wiederholen, es ist damit zu rechnen, dass die aufgeführten Mittel auch weitgehend benötigt werden.
Da auf der anderen Seite auch keine freien Mittel aus dem Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt wandern, wird unsere Verschuldung in 2022 von derzeit 13,087 Mio. € auf 20,599 Mio. € steigen. Dabei ist die Rücklagenentnahme aus dem diesjährigen guten Ergebnis in Höhe von 2,5 Mio. € und der Grundstücksverkauf Hörmannsdorf (5,355 Mio. €) schon berücksichtigt.
Weder im Haushalt 2022 noch im Finanzplan schlagen sich dagegen die wohl millionenschweren Projekte wie Erneuerung der Trinkwasserleitung vom Brunnen bei Anzing bis zum Hochbehälter am Aussichtsturm, der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Ebersberg oder die Baumaßnahme zur Erweiterung der Schulkindbetreuung nieder. Hier müssen erst noch die entsprechenden Beschlüsse, Planungen und Kostenschätzungen erfolgen.

Diskussionsverlauf

Im Kreise der Ausschussmitglieder wird sich für die Erstellung der umfangreichen Unterlagen bedankt, allerdings reichte die Zeit von der Versendung bis zur Sitzung nicht aus, alle Details anzusehen. Vor allem die im Plan ausgewiesene sehr geringe freie Spitze bereitet Sorge und es besteht der Wunsch, vor allem die Kosten im Verwaltungshaushalt weiter zu drücken. Auch im investiven Bereich wird angesichts der geplanten Neuverschuldung weiterer Beratungsbedarf gesehen. Ebenso würden die Stadträte die von der Verwaltung bereits vor der Sitzung erstellte Streichliste gern anschauen. Die Entwicklung der Kreisumlage wird kritisch gesehen und die Haltung der Stadt dazu kontrovers beraten.
Bezogen auf die Entwicklung des Personalkörpers und der damit verbundenen der Personalkostenentwicklung wird das Ergebnis der laufenden Organisationsentwicklung erwartet.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales spricht sich für eine zweite Sitzung zum Entwurf des Haushaltes 2022 am 09.12.2021 aus und stimmt der verkürzten Ladungsfrist zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Verordnung zur Regelung der verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 30.11.2021 ö vorberatend 6
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschließend 14

Sachverhalt

Gemeinsam mit dem Bund der Selbstständigen (BdS), der Vertreterin des Einkaufszentrums e-EinZ und dem Marktorganisator der Stadt sind die Markttermine und die von den Gewerbebetrieben gewünschten verkaufsoffenen Sonntage besprochen worden.
Der Ulrichsmarkt soll im Jahr 2022 am 15.05., der Martinimarkt am 25.09. (auch Tag der Ehrenamtlichen) stattfinden.
Am Wochenende 01. bis 03.04., alternativ 01.07. bis 03.07.22, ist ein Foodtruck-Festival geplant, welches mit einem verkaufsoffenen Sonntag angereichert werden könnte.
Der Christkindlmarkt soll im Jahr 2022 am Wochenende vor dem 1. Advent, also am 26.11. und am 27.11., durchgeführt werden.
Für die Sonntage 03.04. (03.07.), 15.05., 25.09. und 27.11.2022 wird je ein verkaufsoffener Sonntag beantragt, so dass Verkaufsstellen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein dürfen

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales empfiehlt dem Stadtrat, an den Sonntagen 03.04. (03.07.), 15.05., 25.09. und 27.11.2022 je einen verkaufsoffenen Sonntag zuzulassen. Die entsprechende Verordnung wäre dann auszufertigen und bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 30.11.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bürgermeister Proske erläutert anlässlich der Presseberichterstattung die seit 2017 stattfindende winterliche Sperrung des Aussichtsturmes.

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8. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 30.11.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

  1. Auf Bitte von Stadträtin Matjanovski sagt Bürgermeister Proske zu, den Schulleiter Herrn Bär im Jahr 2022 zu einer Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses einzuladen, damit er über die momentane Lage an den Schulen und die Herangehensweise zur angekündigten Ganztagesbetreuung ab 2026 berichten kann.
  2. Dem Hinweis von Stadträtin Schmidberger auf Abfallablagerungen im Jugendstadion hinter dem Volksfestplatz wird Bürgermeister Proske nachgehen.

Datenstand vom 02.12.2021 11:41 Uhr