Datum: 14.12.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: alter speicher
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 20:29 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Stadtrat Dr. Marc Block; Antrag auf Entbindung vom ehrenamtlichen Stadtratsmandat
2 Feststellung des Listennachfolgers
3 Vereidigung des nachrückenden Stadtratsmitgliedes
4 Besetzung der Ausschüsse
5 Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse aus den Sitzungen vom 24.08.2021 und 26.10.2021
6 Städtebauförderung; Bedarfsanmeldung für das Programmjahr 2022
7 Durchführungsbeschluss Maßnahme Feuerwehr Oberndorf
8 Arbeitskreis Verkehr Innenstadt und St. 2080; Empfehlungen des AK Verkehr
9 Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung
10 Erhöhung des jährlichen Zuschusses an den Tierschutzverein Ebersberg zur Fundtierversorgung
11 Errichtung eines Mobilfunkmastes im Bereich Traxl
12 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022
13 Konditionen Vergabe Bauland Hörmannsdorf
14 Verordnung zur Regelung der verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2022
15 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 27.01.21: Ebersberg wird kinderfreundliche Kommune
16 Verschiedenes
17 Wünsche und Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Stadtrat Dr. Marc Block; Antrag auf Entbindung vom ehrenamtlichen Stadtratsmandat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Proske verliest den Antrag von Stadtrat Dr. Block auf Entbindung aus dem Ehrenamt vom 22.11.2021 aus beruflichen Gründen gemäß Artikel 19 der Gemeindeordnung und dankt Dr. Block für seine ehrenamtliche Tätigkeit.. Stadtrat Dr. Block nimmt zu seinem Antrag Stellung und bedankt sich für die sehr gute Zusammenarbeit im Stadtrat.

Beschluss

Der Stadtrat entbindet Stadtrat Dr. Block gemäß seinem Antrag vom 22.11.2021 mit sofortiger Wirkung von seinem Ehrenamt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Feststellung des Listennachfolgers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Als Listennachfolger für den ausgeschiedenen Stadtrat Dr. Block wird entsprechend der Bekanntmachung des Ergebnisses der Stadtratswahl vom 15.03.2020 für den Wahlvorschlag der Bündnis90/Die Grünen Herr Dr. Michael Schulte-Langforth mit 1.301 erzielten Stimmen festgestellt. 

Beschluss

Der Stadtrat stellt Herrn Dr. Michael Schulte-Langforth als Listennachfolger für den ausgeschiedenen Stadtrat Dr. Marc Block fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Vereidigung des nachrückenden Stadtratsmitgliedes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Herr Dr. Schulte-Langforth unterzeichnet die nach dem Gemeinde- und Kreiswahlgesetz notwendige Erklärung über die Annahme der Wahl und die Bereitschaft zur Ablegung des Eides gemäß Artikel 31 Abs. 5 GO.
Anschließend legt Herr Dr. Schulte-Langforth den Eid ab.

Stadtrat Dr. Michael Schulte-Langforth nimmt ab sofort an der Sitzung teil.

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4. Besetzung der Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Stadtrat Dr. Schulte-Langforth gibt bekannt, dass er mit der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen eine Zählgemeinschaft eingegangen ist. Stadträtin Behounek gibt nach dem Ausscheiden von Stadtrat Dr. Block folgende Änderung in der Besetzung der Sitze in den Ausschüssen bekannt:

Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss: Stadtrat Dr. Schulte-Langforth
Technischer Ausschuss, Vertretung: Stadtrat Dr. Schulte-Langforth
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales, Vertretung: Stadtrat Dr. Schulte-Langforth 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Ausschussbesetzung entsprechend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse aus den Sitzungen vom 24.08.2021 und 26.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö informativ 5

Sachverhalt

In der nichtöffentlichen Sitzung des Ferienausschusses am 24.08.2021 sind Beschlüsse zum Brandschaden Museum, zum Breitbandausbau im Bundesförderprogramm und Vergaben für die Sanierung des Hallenbades beschlossen worden.
In der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates am 26.10.2021 sind Beschlüsse zur LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung, Sanierung des Hallenbades (Vergabe Rohbauarbeiten und Dachdeckerarbeiten), einem Grundstückserwerb, der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren Eberhardstraße 39, Personalangelegenheiten, Vergabe des Breitbandausbaus im Bundesförderprogramm und zu einem Mietprozess gefasst worden.

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6. Städtebauförderung; Bedarfsanmeldung für das Programmjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.12.2021 ö vorberatend 11
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für das Programmjahr 2022 ist wieder eine Bedarfsanmeldung bei der Städtebauförderung vorzulegen. Der Entwurf wurde fristgerecht zum 01.12.2021 der Regierung von Oberbayern übersandt. Das ganze Verfahren läuft inzwischen digital. 

Folgende Maßnahmen wurden zum Programmpunkt „Lebendige Zentren“ angemeldet:

Gesamtmaßnahme Altstadt

Lfd. Nr.
Angemeldete Einzelmaßnahme
Voraussichtlich insgesamt förderfähig in €
Vorgesehen im Programmjahr 2022 in €
1
Städtebauliche Beratung
55.000
10.000
2
Klimaanpassungsmaßnahmen; integriertes Mobilitätskonzept
100.000
80.000
3
Neugestaltung Marienplatz (ohne Schlossplatz)
2.018.707
0
4
Klimaanpassungsmaßnahme; Neugestaltung Stadtgarten 
500.000
50.000
5
Barrierefreie Umgestaltung von zwei Altstadtbereichen (Klosterbauhof, Sieghartstraße)
200.000
50.000
6
Projektfonds
10.000
5.000
7
Fortschreibung der vorbereitenden Untersuchungen zum Sanierungsgebiet „Altstadt“ mit Zwischenevaluierung ISEK
60.000
30.000


Zu Ziff. 3 Marienplatz:

Hierzu gibt es folgenden Sachverhalt:

In den TA-Sitzungen vom 14.09.2021 und 12.10.2021 wurden zum vorliegenden Planungsstand zahlreiche Änderungswünsche vorgetragen, die sich schwerpunktmäßig die Schaffung von attraktiven Grünbereichen bezogen haben. Große Pflasterflächen ohne Grüninseln wären aus heutiger Sicht, unter Berücksichtigung der Klimafolgen, nicht mehr zeitgemäß. Ebenso würden Aussagen zu Radwegverbindungen fehlen. Ausreichend Stromanschlüsse für Veranstaltungen, Märkte, Lademöglichkeiten für E-Fahrräder etc. sollten vorgesehen werden. Einigkeit bestand auch über die Notwendigkeit die Beleuchtung zu verbessern. 

Diese Anregungen wurden seitens der Verwaltung an das Planungsbüro Molenaar weitergegeben. 
Mit Schreiben vom 08.11.2021 teilt Frau Weber-Molenaar hierzu folgendes mit:

Wenn ich den Beschluss richtig interpretiere, ist die Hauptänderungsempfehlung gegenüber dem jetzigen Entwurf, der Wunsch nach mehr Grünflächen auf dem Marienplatz. 
Die Platzfläche des Marienplatzes mit Grünflächen um zu planen, erfordert grundsätzlich neue Überlegungen über die Gestaltung, die Nutzung und die Funktionsabläufe. Das bedeutet, dass sich die Anforderungen an den Marienplatz grundlegend ändern, sodass erneut Vorentwurfsvarianten entwickelt werden müssen, die dann mit dem TA abgestimmt werden müssen. Erst nach der erfolgten Abstimmung kann die Leistungsphase 3 mit diesem neuen Entwurf abgeschlossen werden. Die weiteren Änderungsempfehlungen, die in der TA-Sitzung vom 14.9.2021 geäußert wurden, wie z.B. E-säulen, Motorradstellplätze, Radwegeverbindungen etc. können im Zuge dieser Variantenentwicklung berücksichtigt und diskutiert werden. 
Für den bisherigen Zeitplan bedeutet das, dass der Abstimmungsprozess nochmal mindestens 3 - 4 weitere Monate vor Fertigstellung der Leistungsphase 3 erfordert. 
Eine Abstimmung mit dem Straßenbauamt und dem IB Behringer ist ebenso in diesem Zeitraum dringend erforderlich.
Aufgrund der geänderten Planungsvoraussetzungen, schlagen wir vor, die Überarbeitung des Entwurfes des Marienplatzes als zusätzliche Leistung nach Zeitaufwand abzurechnen und bitten sie uns hierfür schriftlich zu beauftragen.

Der zusätzliche Zeitaufwand wird vom Büro wie folgt eingeschätzt:

Für die Freiflächen:
AN                     20 Std                (117€/Std.)                        2.340,00 €
MA                  100 Std                (82€/Std.)                        8.200,00 €

Für die Verkehrsanlagen:
AN                     10 Std                (117€/Std.)                        1.117,00 €
MA                    40 Std                 (82€/Std.)                        3.280,00 €

Gesamt                                                                 14.937,00 €
Zuzügl. NK (4%)                                                          597,48 €
Zwischensumme netto                                                 15.534,48 €
Zuzügl. MWSt. (19%)                                                 2.951,55 €
Gesamtsumme (brutto) – vorläufig                                  18.486,03 €

Die Vorgehensweise (Überarbeitung der Planung) muss mit der Städtebauförderung abgestimmt werden, da diese seinerzeit den Wettbewerb gefördert hat. Die Bindefrist der Mittel läuft noch. 
Im Gespräch mit der Städtebauförderung vom 25.11.2021 wurde von dort noch keine Zusage zur Frage der Überplanung gegeben. Eine tiefgreifende Überarbeitung des Wettbewerbs wird allerdings kritisch gesehen. Die zuständige Referentin will sich den Wettbewerbsunterlagen im Hinblick auf die anderen Ergebnisse nochmals anschauen. Ein wesentlicher Punkt für die offene Platzfläche war damals die Einschätzung des Landesamtes für Denkmalpflege. Dies wäre im Vorfeld jedenfalls zu beteiligen. Ausschlaggebend für den ersten Rang im Preisgericht für den Entwurf des Büros „Molenaar“ war seinerzeit, dass der Platz nicht durch zahlreiche Baumpflanzungen geprägt war. Die Städtebauförderung wird sich, nach Sichtung der damaligen Unterlagen nochmals melden.    

Aufgrund der in Aussicht stehenden Planüberarbeitung wurden bei der Bedarfsanmeldung für das Programmjahr 2022 nur geringe Mittel für Planungs-/Baumaßnahmen angemeldet, da aufgrund des dargestellten Zeitbedarfs im Jahr 2022 sowie der vergaberechtlichen Anforderungen nicht mit größeren baulichen Maßnahmen zu rechnen ist. 


Zu Ziff. 4 Stadtgarten

Nachdem die Planungen bisher als einheitliche Maßnahmen geführt wurden, wird auf die Ausführungen zu Ziff. 3 verwiesen. 


Zu Ziff. 5 barrierefreie Umgestaltungen von zwei Altstadtbereichen

Dieses Projekt resultiert aus Anregungen der Schwerbehindertenbeauftragten der Stadt Ebersberg. Eine Umsetzung der Maßnahme wurde allerdings bisher wegen fehlender Kapazitäten in der Bauverwaltung bzw. wegen anderer dringlicherer Maßnahmen (z. B. KITA/Schule Oberndorf, Hallenbad) noch nicht umgesetzt. 
Im Wesentlichen soll in den Bereichen der Pflasterbelag ausgetaucht und „fußgängerfreundlicher“ gestaltet werden. Von der Schwerbehindertenbeauftragten wurde vorgetragen, dass vor allem Personen mit Rollator und Gehbehinderungen zum Teil erhebliche Schwierigkeiten haben, die Wege zu begehen. 
Die Städtebauförderung verlangt für diesen Punkt ein Gesamtprojekt wie sich der Pflasterbelag im Bereich der Altstadt künftig entwickeln soll. Dieses Gesamtprojekt könnte im Zuge der Überarbeitung der Planung durch das Büro Molenaar erstellt werden. Hier entsteht neben den o. g. Kosten ein zusätzlicher finanzieller Aufwand. 


Zu Ziff. 7 – vorbereitende Untersuchungen
 
Dieser Punkt betrifft die finanziellen Aufwendungen für die Aufstellung einer neuen Sanierungssatzung. Dies wurde unter TOP 12 der heutigen Sitzung behandelt. 
Die Mittelbereitstellung ist u. a. für den Erhalt der Förderkulisse für die Städtebauförderung unerlässlich. 

Städtebauförderungsprogramm „Innen statt Außen“

Lfd. Nr. 
Angemeldete Einzelmaßnahme
Voraussichtlich insgesamt förderfähig in €
Vorgesehen im Programmjahr 2022 in €
1
Städtebaulicher Realisierungs- und Ideenwettbewerb Kolpingstraße (IAC-Gelände und Landkreisgrundstück-ehem. Sparkasse) 
120.000
120.000
2
Städtebaulicher Rahmenplan „Altstadt Nord“ 
35.000
15.000
3
Bestandsbebauungsplan nördlich Marienplatz (leitet sich als Folge des unter Ziff. 2 genannten Rahmenplanes ab) 
30.000
0
4
Bestandsbebauungsplan Nr. 220 – Candid-Huber-Straße
25.000
20.000

 
Aus den angemeldeten Maßnahmen zu den jeweiligen Programmpunkten ergeben sich folgende Gesamtkosten für das Jahr 2022:




Maßnahme                                Kosten                Fördersatz                städt. Eigenanteil

Gesamtmaßnahme Altstadt:        175.000,00 €                60%                        70.000,- €
Innen statt Außen:                        155.000,00 €                80%                        31.000,- €
Gesamtsumme                        330.000,00 €                                          101.000,- €

Der Technische Ausschuss hat sich mit der Thematik in seiner Sitzung am 07.12.2021 befasst.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Bedarfsanmeldung für die Städtebauförderung – Programmjahr 2022 - zu. 
Der Stadtrat stimmt den angemeldeten Kosten der beabsichtigten Vorhaben, die bei insgesamt 330.000,- € liegen, zu und stellt den städtischen Eigenanteil in Höhe von insgesamt 101.000,- € im Haushalt der Stadt Ebersberg für 2022 bereit.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Durchführungsbeschluss Maßnahme Feuerwehr Oberndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Feuerwehrgerätehaus Feuerwehr Oberndorf sind die Flächen für die Einsatzkleidung ungenügend (Kleidung unmittelbar neben den Einsatzfahrzeugen). Ebenso ist der Zugang im Einsatzfall sicherheitstechnisch so nicht erlaubt. Das Architekturbüro Garbe+Garbe erarbeitete hierfür in Zusammenarbeit mit der Verwaltung eine Lösung des Problems. Die Planung ist sowohl mit den Kommandanten der Feuerwehr Ebersberg und Oberndorf und dem Landratsamt abgestimmt. Die Genehmigungsunterlagen sind nahezu fertiggestellt und können eingereicht werden.
Für die Durchführung der Maßnahme ist ein Beschluss des Stadtrats erforderlich. 
Der Technische Ausschuss hat die Planung in seiner Sitzung am 12.10.2021 einstimmig empfohlen. Zwischenzeitlich hat sich aber noch Gesprächsbedarf mit der Feuerwehr Oberndorf gezeigt.

Diskussionsverlauf

Seitens der Stadträte wird die nochmalige Besprechung der Planung mit den Mitgliedern der Feuerwehr Oberndorf begrüßt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Durchführung der Maßnahme, die Planung ist vor Einreichen des Baugesuchs nochmals mit der Freiwilligen Feuerwehr Oberndorf abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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8. Arbeitskreis Verkehr Innenstadt und St. 2080; Empfehlungen des AK Verkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.12.2021 ö vorberatend 14
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Arbeitskreis Verkehr hat seit Anfang des Jahres 2019 insgesamt elfmal getagt. Zwei der elf Arbeitstreffen waren mit einer Bus- respektive Fahrradexkursion verbunden. Die Sitzungen im Rathaus beinhalteten Diskussionen, Vorträge externer Referenten und Kleingruppenarbeit. Alle Sitzungen wurden ausführlich protokolliert. Insgesamt konnte das Thema Verkehr bzw. die Verkehrsbelastungen in der Stadt Ebersberg so auf vielfältige Ursachen differenziert werden. Hierauf aufbauend konnten zahlreiche Ideen und Überlegungen bis hin zu konkreten Maßnahmenvorschlägen erarbeitet werden. 
Der Arbeitskreis hat sich zu Beginn seiner Arbeit eigene Spielregeln auferlegt, zu denen u.a. die Vereinbarung zählt, dass Empfehlungen an den Stadtrat nur dann ausgesprochen werden können, wenn sie einstimmig getroffen werden. Die im Folgenden ausgeführten Empfehlungen sind also das Ergebnis intensiver Arbeit und Abstimmung unter den Teilnehmern des Arbeitskreises. Sie wurden einstimmig verabschiedet.
Der Arbeitskreis „Verkehr Innenstadt und St 2080“ lässt dem Stadtrat der Kreisstadt Ebersberg folgende einstimmige Empfehlungen zukommen:
 Für eine rechtssichere Umsetzung und Durchführung der jeweiligen Maßnahmen sind zunächst belastbare Planungsgrundlagen erforderlich, die sich aus den städtebaulichen Zielen der Stadt Ebersberg ableiten.
  
1. Integriertes Mobilitätskonzept (IMK)

Um die Belastungen der Kreisstadt mit dem Kraftfahrzeugverkehr und insbesondere dem 
Schwerlastverkehr entlang der St2080 in der Stadtmitte zu reduzieren, und die Attraktivität für alternative Verkehrsträger zu steigern, wird seitens des Arbeitskreises ein ganzes 
Maßnahmenbündel u.a. verkehrsplanerischer Maßnahmen als erforderlich angesehen. In welcher Form die Maßnahmen bestmöglich aufeinander abgestimmt werden können und mit welcher Priorität sie optimal umgesetzt werden sollten, sollte zunächst im Rahmen eines umfassenden Mobilitätskonzeptes durch ein externes Fachbüro erarbeitet werden.  
Die für ein Integriertes Mobilitätskonzept erforderlichen Finanzmittel werden auf rund 100.000 Euro geschätzt. Im HH 2022 wurden die Mittel für ein Integriertes Mobilitätskonzept durch die Verwaltung angemeldet. Gleichzeitig wurde die Maßnahme im Rahmen der Bedarfsanmeldung 2022 für die Städtebauförderung als sog. Klimaanpassungsmaßnahme angemeldet. Eine Entscheidung über eine Fördermittelvergabe wird erst im Jahre 2022 erwartet. 
Als wesentliche Grundlage für die Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes sehen die Mitglieder des Arbeitskreises eine aktuelle Verkehrszählung als vorgezogene Maßnahme an.  
Der Arbeitskreis wird ein abgestimmtes Leistungsbild für die Erstellung des Mobilitätskonzeptes ausarbeiten und der Verwaltung übergeben. Mindestens soll das Leistungsprofil folgende Aufgabenbereiche umfassen: 
• umfassende Verkehrszählung des fließenden Verkehrs als vorgezogene Maßnahme 
(Erfassung von Quell- und Zielverkehr, Binnen- und Durchgangsverkehr, Differenzierung 
der Verkehrsträger v.a. Schwerlastverkehr); keine Hochrechnungen

• Darstellung der Verkehrssituation, übergeordnete Anbindung, Netze, 
Erschließungsqualität und Schnittstellen der unterschiedlichen Verkehrsarten, ruhender 
Verkehr, Parkplätze und Fahrradabstellplätze, Nahmobilität im Gebiet, Barrierefreiheit, 
verkehrliche Konfliktpunkte und konkurrierende Nutzungen im öffentlichen Raum
 
• Überprüfung einer Neuregelung der Kreuzungsbereiche ggf. mit Errichtung einer LSA in 
den Bereichen Einmündungen Pleinigerstr. in Münchner Str. und Gärtnereistr. in 
Münchner Str. (Prüfung der Einbindung in ein System intelligenter Ampelschaltungen)
 
• Möglichkeiten zur Stärkung der Angebots- und Infrastruktur für alternative 
Verkehrsträger insbesondere Fahrrad, E-Bike, E-Scooter, E-Mobilität, Fußverkehr 
(Einrichtung von Spielstraßen) sowie Ring-, Shuttle- und Rufbussysteme; Berücksichtigung 
des Stadtbusses an die Ortsteile
 
• Möglichkeiten zum Ausbau von Car-Sharing Angeboten auch in Verbindung mit den 
Umlandgemeinden
 
• Prüfung sinnvoller Standorte für Mobilitätsstationen
 
• Prüfung der Möglichkeit zur Einführung einer intelligenten Ampelschaltung v.a. in der 
Innenstadt respektive im Bereich zwischen Amtsgericht und Rathaus sowie Kreuzung 
Pleininger-/Münchnerstraße mit neuer zentraler Notaufnahme der Kreisklinik
 
• Überprüfung der Stellplatzsatzung im Hinblick auf eine zukunftsfähige und nachhaltige 
Mobilität (Zeitgemäßheit); ggf. Vorschläge zur Anpassung bzw. Überarbeitung
 
• Analyse der Flächenbedarfe im öffentlichen Straßenraum – Wo kann ganz konkret wie 
Straßenraum für alternative Verkehrsträger umgebaut werden? (Aufzeigen von 
Straßenquerschnitten)
 
• Prüfung einer Reduktion der Fahrbahnbreiten des motorisierten Verkehrs, Reduktion der 
zulässigen Geschwindigkeiten
 
• Prüfen einer flächendeckenden Verkehrsberuhigung für den gesamten Stadtbereich 
(Tempo 30)
 
• Prüfen eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches (Tempo 20) im Zentrum 

• Überprüfung einer möglichen Errichtung und Effizienz von Sammelstellplatzanlagen
 
• Aufzeigen der Möglichkeiten für ein intelligentes Parkleitsystem / 
Parkplatzmanagementsystem
 
• Aufzeigen von Anreizsystemen 

• Planung für Fahrradwege, Einführung von Fahrradstraßen
 
• Prüfung etwaiger Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Einfallstraßen
 
• Untersuchung Tempo 20 an Schulen, Kindergärten und im Bereich der Kreisklinik

Es sollen geeignete externe Fachbüros um die Abgabe eines Leistungs- und Honorarangebotes gebeten werden. 
Das schließlich mit der Erstellung des Integrierten Mobilitätskonzeptes beauftragte Fachbüro soll die Stadt Ebersberg zudem fachberatend hinsichtlich verkehrsverbessernder Maßnahmen für schwächere Verkehrsteilnehmer gegenüber dem staatlichen Bauamt begleiten. Entsprechende Honorarangaben zu Stunden- und Tagessätzen für besondere Maßnahmen sollen im Angebot mit eingefordert werden.


2. Prüfung der technischen Machbarkeit eines Kreisverkehrs an der Amtsgerichtskreuzung 

Sobald die Ergebnisse der vorgezogenen Maßnahme „Verkehrszählung“ vorliegen, möge der Stadtrat die Verwaltung beauftragen, ein geeignetes Ingenieurbüro ausfindig zu machen, welches die technische Machbarkeit eines Kreisverkehrs an der Amtsgerichtskreuzung prüft.   
Die Prüfung soll zudem die Ausstattung des Kreisverkehrs mit intelligenten Ampeln und der Kopplung mit den Folgeampeln in der Bahnhofstraße bis zur Einmündung Marienplatz und Eberhardstraße beinhalten. Die spätere (nach Umsetzung der Maßnahme) Passierbarkeit bzw. Nutzung des Kreisverkehrs für Fußgänger und Radfahrer soll benannt bzw. aufgezeigt werden. 
Die dafür erforderlichen Finanzmittel sind zu ermitteln und entsprechend in den Haushalt für das Jahr 2022 einzustellen. 
Hintergrund der Empfehlung ist die durch das staatliche Bauamt in Aussicht gestellte 
Veränderungsbereitschaft. Die Stadt Ebersberg solle von ihrer Seite pro aktiv eine umsetzbare Planung vorbereiten, die dem staatlichen Bauamt als Diskussionsgrundlage bei den weiteren Verhandlungen vorgelegt werden kann. 
 

3. Lärmaktionsplan (LAP) 

Der Stadtrat möge die Verwaltung beauftragen, ein geeignetes Fachbüro mit der Erstellung eines Lärmaktionsplans für die Stadt Ebersberg zu beauftragen. Die Maßnahme soll als vorbereitende bzw. begleitende Maßnahme für weitere Schritte umgesetzt werden. Die für einen Lärmaktionsplan entstehenden Kosten werden auf rund 20.000 Euro geschätzt. Im Haushalt 2022 sind Mittel für den LAP von 20.000 € von der Verwaltung angemeldet worden. 
Aufgabe des Lärmaktionsplans ist es, alle erforderlichen fachlichen Inhalte auszuarbeiten, die zur Umsetzung/Anordnung lärmreduzierender Maßnahmen in der Stadt Ebersberg erforderlich sind. 
Ein LAP ist demnach die „Eintrittskarte“ für weitere Verhandlungen mit dem staatlichen Bauamt und weiteren Instanzen. 
Der AK Verkehr erachtet die Erstellung des Lärmaktionsplans als essentiell, um weitere 
Maßnahmen zur Planung und Reduzierung des Kraftfahrzeugverkehrs sowie der Verkehrsleitung effizient umzusetzen. Bei den unterschiedlichen Interessengruppen im AK Verkehr besteht 
Einigkeit, dass ein entsprechendes Vorgehen umgehend erfolgen muss. 
Weiterhin soll die Verwaltung mit der Kanzlei Wurster Weiß Kupfer einen Rahmenvertrag für eine die Lärmaktionsplanung begleitende rechtliche Beratung ausarbeiten. Es ist sodann zu prüfen, ob die dafür entstehenden Kosten über die allgemeine Haushaltsstelle der Rechtsberatung der Stadt abgewickelt werden können. Ggf. soll die Verwaltung beauftragt werden, alle erforderlichen 
Schritte einzuleiten, sich die Zuständigkeit für die Erstellung des Lärmaktionsplans von der 
Regierung von Oberfranken durch Rechtsverordnung rückübertragen zu lassen (hier ist folgendes anzumerken: Zum 01.01.2021 wird die Zuständigkeit für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen bayernweit bei der Regierung von Oberfranken zentralisiert (Art. 11a Abs. 1 Nr. 2 BayImSchG). Gemeinden erhalten allerdings die Möglichkeit, sich die Zuständigkeit auf Antrag durch Rechtsverordnung rückübertragen zu lassen „für nicht gemeindeübergreifende Fälle“)

Die Angelegenheit wurde im Technischen Ausschuss in seiner Sitzung am 07.12.2021 vorberaten.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Empfehlungen des AK Verkehrs an und beschließt diese. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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9. Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 06.07.2021 ö vorberatend 2
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 30.11.2021 ö beschließend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die letzte Kalkulation der Abfallgebühren fand zum 01.04.2018 statt. Da der Kalkulationszeitraum nicht länger als 4 Jahre betragen darf, steht die Neukalkulation an. Die Verwaltung empfiehlt, die Änderungssatzung am 01.01.2022 in Kraft treten zu lassen, um wieder in den kalenderjährlichen Turnus zurückzukehren. Die nächste Kalkulation erfolgt dann zum 01.01.2026.

Nach der Kalkulation ergibt sich eine Erhöhung der Müllabfuhrgebühren um ca. 18 %.

1. Die Nachkalkulation (2018-2021) ergibt eine Unterdeckung von 95.928,78 €, die im neuen Kalkulationszeitraum (2022-2025) mit einem Anteil von knapp 5% zur Gebührenerhöhung beiträgt. Gegenüber der seinerzeitigen Kalkulation fallen insbesondere folgende Positionen ins Gewicht:
  • Einnahmen DSD-Nebenentgelte sowie Endabrechnung Papier-Pappe-Karton (PPK): Statt 42.000 € (2018) zuletzt nur 14.200 € bzw. neue Ausgabenposition von 4.700 €. Derzeit decken aufgrund der Weltmarktpreise die Erlöse aus der Sammlung PPK nicht die daraus erwachsenden Kosten.
  • Hausmüllabfuhr: Statt 254.000 € zuletzt 273.000 €
  • Anstieg der an den Landkreis zu entrichtenden Entsorgungsumlage zum 01.01.2021 von 220 € auf 254 € je Tonne
  • Personal Wertstoffhof: höhere Personalkosten ab 01.03.2018 wegen Stundenmehrung durch längere Öffnungszeiten.
  • Defizite bei Holz und Sperrmüll am Wertstoffhof durch unzureichende Abrechnung von Kleinmengen aufgrund der Volumenregelung: 2018 bis 2020 gesamt ca. 36.000 €. Daher Einführung der Kleinmengenregelung zum 01.08.2020; seit 2021 kostendeckend.
  • Bei Geräten/Ausstattung/Wartung ist ein höherer Sachaufwand entstanden als vorgesehen, geplant waren 44.000 €, tatsächlich entstanden 65.200 €.


2. Die Vorauskalkulation (2022-2025) berücksichtigt alle derzeit bekannten Kosten­variablen; die unter 1. aufgeführten Punkte führen auch hier zu höheren Ausgaben. Bei den Personalkosten wurde eine vermutete jährliche Erhöhung um 2,8% berücksichtigt. Bei der Gartenabfallentsorgung ergibt sich zudem nach Neuausschreibung des Landkreises eine Erhöhung zum 1.1.2022 um ca. 30%. Die Gesamtausgaben im Kalkulationszeitraum werden sich voraussichtlich auf 5,248 Mio. € belaufen (Ergebnis 2018-2021 4,561 Mio. €)

a) Anpassung der Wertstoffhofgebühren:
Dabei wird wie bisher grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Vorhaltekosten (Pacht, Personal...) des Wertstoffhofs über die normalen Müllgebühren gedeckt werden. Lediglich die durch die einzelne Fraktion ausgelösten Kosten sollen durch die jeweilige Gebühr wieder erwirtschaftet werden. Die Vorauskalkulation kommt zum Ergebnis, dass aufgrund der 2020 eingeführten Abrechnung von Kleinmengen hier trotz steigender Abfuhrkosten (siehe 1.) keine Gebührenerhöhung zu veranlassen ist. 

b) Neukalkulation der Gebühren für die Restmüllabfuhr/Kompostabfuhrsäcke:
  • Restmüllsack steigt von 7,00 auf 8,00 €/Stück (§ 4 Abs. 2 AbfGS)
  • Windelsack steigt von 4,50 € auf 5,50 €/Stück (§ 4 Abs. 2 AbfGS)
  • Kompostabfuhrsack wie bisher 3,00 €/Stück (§ 4 Abs. 2 AbfGS)
  • Gartenabfallsack wie bisher 0,50 €/Stück (Durchlaufposten, nicht in Satzung)

Die Ermäßigung für die Entsorgung von Windeln (§ 3 AbfGS) bleibt mit 2,50 € je Sack bzw. alternativ 5,00 € je Monat auf die Tonnengebühr gleich.

§ 4 Abs. 2 und 3 der Abfallgebührensatzung soll ab 01.01.2022 folgende Fassung erhalten:
(2) Die Gebühr für die zusätzliche Abfallentsorgung unter Verwendung von Säcken beträgt für Restmüllsäcke 8,00 € je Stück und für Kompostsäcke 3,00 € je Stück.  
(3) Haushalte mit Kleinkindern bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr erhalten auf Antrag Restmüllsäcke zum ermäßigten Preis von 5,50 € pro Stück; der Bezug der ermäßigten Säcke ist auf maximal 6 Stück in 3 Monaten begrenzt. Alternativ können die betroffenen Haushalte beantragen, dass sich für das von ihnen bewohnte Grundstück die Müllgebühr nach Abs. 1 je angefangenem Kalendermonat um 5,00 € ermäßigt, sofern dort ein Restmüllvolumen von mindestens 80 Liter angemeldet ist. Satz 1 und 2 gelten gegen Nachweis auch für Personen mit einem Krankheitsbild, das den Gebrauch von Windeln erforderlich macht. 

c) Kalkulation der Müllabfuhrgebühren (Tonnenabfuhr)
Alle Ausgaben incl. Ausgleich der Unterdeckung der Nachkalkulation sind abzüglich der Einnahmen durch den Wertstoffhof, des Bürgerbüros (Sackverkauf), Verwarn-/ Bußgelder (jährl. 10.000 €), DSD und Tonnenmiete durch die normale Müllabfuhrgebühr zu decken.

Die Gebühr für die Tonnenmiete bleibt in bisheriger Höhe bestehen (ca. 30.000 €/Jahr).

Kalkulatorisch ergeben sich somit folgende neue Müllgebühren (§ 4 Abs. 1 AbfGS):
L
Art
neu
im Monat
neu
im Jahr
bisher
im Jahr
Mehr        je Jahr
%
40
Restmüll mit Kompostabfuhr
10,70 €
128,40 €
108,60 €
19,80 €
18,23%
80
Restmüll mit Kompostabfuhr
21,40 €
256,80 €
217,20 €
39,60 €
18,23%
120
Restmüll mit Kompostabfuhr
32,10 €
385,20 €
325,80 €
59,40 €
18,23%
240
Restmüll mit Kompostabfuhr
64,20 €
770,40 €
651,60 €
118,80 €
18,23%
40
Restmüll mit Eigenkompostierung
9,40 €
112,80 €
95,40 €
17,40 €
18,24%
80
Restmüll mit Eigenkompostierung
18,80 €
225,60 €
190,80 €
34,80 €
18,24%
120
Restmüll mit Eigenkompostierung
28,20 €
338,40 €
286,20 €
52,20 €
18,24%
240
Restmüll mit Eigenkompostierung
56,40 €
676,80 €
572,40 €
104,40 €
18,24%

Die Restmüllabfuhr bei Eigenkompostierung ist wie bisher um ca. 12,5% günstiger als bei Abholung von Restmüll- und Komposttonne.

Ein Vergleich mit anderen Landkreisgemeinden zeigt folgendes Bild 
(Jahresgebühr 80 l Restmülltonne mit Kompostabfuhr):
Vaterstetten:        378,13 € (ab 2022, aus 120 L gerechnet, Markensystem)
Ebersberg:        256,80 €
Zorneding:        240,00 € (seit 2017)
Markt Schwaben:        239,76 € (seit 2020)
Steinhöring:        214,08 € (seit 2019)
Kirchseeon:        195,60 € (seit 2021)
Poing:        186,00 € (seit 2020)
Grafing        168,00 € (seit 2020)
Dabei ist jedoch zur berücksichtigen, dass nur Vaterstetten einen ähnlich komfortablen Wertstoffhof hat wie wir.

Die aus vorstehenden Erläuterungen sich ergebende und zu beschließende dritte Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung liegt in der Anlage bei.

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Verkehr hat die dritte Änderungssatzung in seiner Sitzung am 30.11.2021 einstimmig empfohlen.

Diskussionsverlauf

Nach wie vor ist Thema, dass es am Wertstoffhof auch auswärtige Nutzer gibt. Die laufenden Hinweise der Fachabteilung zur Abfallvermeidung werden sehr begrüßt, die Möglichkeit einer Partnertonne könnte intensiver, z.B. über das Stadtmagazin, beworben werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die beiliegende dritte Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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10. Erhöhung des jährlichen Zuschusses an den Tierschutzverein Ebersberg zur Fundtierversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 30.11.2021 ö vorberatend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Gemeinden haben für gefundene herrenlose oder verwilderte Haustiere zu sorgen (§ 90 a i.V. mit §§ 965 ff. BGB, § 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten und das Verfahren der Fundbehörden (FundV)). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Tiere nicht nur verwahrt, sondern auch artgerecht untergebracht, verpflegt und oft tierärztlich behandelt werden müssen. Die Gemeinden haben 1991 dazu eine Zweckvereinbarung geschlossen und den Tierschutzverein Ebersberg e.V. mit dieser Aufgabe betraut. Im Gegenzug erhält dieser von den Gemeinden jährlich einen Zuschuss nach der Zahl der Einwohner, der die daraus entstehenden Kosten decken soll. Die Abwicklung des Zuschusses wird von der Stadt Ebersberg organisiert.

Die Vorsitzende des Tierschutzvereins Ebersberg e.V., Frau Evelyn Bauer, beantragt nun die Erhöhung der Pauschale je Einwohner von bisher 0,80 € auf 1,10 € je Einwohner. Zuletzt wurde der Betrag von 0,40 € auf 0,80 € im Jahre 2015 mit Eröffnung der Fundtierauffangstation in Ebersberg erhöht; die Kosten in den Folgejahren wurden dazu geschätzt. 

Am 18.10.2021 besprachen wir den Antrag mit der 1. Vorsitzenden, Frau Evelyn Bauer. Sie schilderte nochmals das auf Dauer durch den Verein nicht leistbare Defizit von mittlerweile ca. 100.000 € zwischen den Kosten der Fundtierunterbringung und der Aufwandsentschädigung durch die Gemeinden im Landkreis. Sie brachte dazu eine Aufstellung der Kosten nach Arten mit.

Stark angestiegen sind die Kosten für die Löhne (ohne Sozialausgaben von 48.000 € in 2017 auf ca. 79.800 € in 2020). Diese aus zwei Ganztags- und einer Halbtagskräften resultierenden Kosten stellen die Mindestanforderungen für den Betrieb dar und wären noch höher, wenn Frau Bauer hier nicht auch noch ehrenamtlich mitarbeiten würde. Aber auch der Anstieg bei den Tierarztkosten oder bei den Energiekosten sind merklich. Darüber hinaus muss der Tierschutzverein 7% unserer Zuschüsse als Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Ein weiterer Aspekt ist die steigende Versorgung von gefundenen Igeln (2020: 135 Tiere), die als Wildtiere streng genommen nicht zu den Fundtieren zählen.

Die Verwaltung schlägt vor:
  1. Der Zuschuss der Landkreisgemeinden zum Unterhalt der Tierauffangstation wird zum 01.01.2022 auf 1,10 € je Einwohner angehoben. Effektiv bedeutet das für die Stadt Kosten in Höhe von jährlich 13.388,10 € und somit 3.651,30 € mehr als beim bisherigen Satz von 0,80 € je Einwohner.
  2. Zur fortlaufenden Wertsicherung des Zuschusses steigt künftig in den Folgejahren der auf drei Nachkommastellen zu rundende Zuschuss je Einwohner um den prozentualen Anstieg des Verbraucherpreisindex in Deutschland, Stand jeweils Dezember des Vorjahres. Im Gegenzug sind grundsätzlich Steigerungen des Betrags je Einwohner darüber hinaus ausgeschlossen. Treten Verhältnisse ein, die dem Tierschutzverein die Versorgung der Fundtiere trotzdem nicht mehr möglich machen, so hat dieser die Gründe umgehend und umfassend darzulegen und Verhandlungen über eine künftige Finanzierung aufzunehmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales hat die Anhebung der Pauschale und die künftige Indexanpassung in seiner Sitzung am 30.11.2021 einstimmig empfohlen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung und vorbehaltlich der Zustimmung aller Gemeinden im Landkreis die Anhebung der Pauschale auf bis zu 1,10 € je Einwohner sowie die künftige jährliche Wertsicherung des Zuschusses über den Verbraucherpreisindex in Deutschland.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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11. Errichtung eines Mobilfunkmastes im Bereich Traxl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 30.11.2021 ö vorberatend 4
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschließend 11
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 22.02.2022 beschließend 4

Sachverhalt

Im Rahmen der Mobilfunkförderung hat die Stadt schon im Jahr 2018 durch eine Suchkreisanfrage bei der Telekom und bei Vodafone festgestellt, dass es u.a im Bereich Traxl eine permanente Unterversorgung der Mobilfunkstärke gibt. Daraufhin ist im August 2018 ein Antrag auf Förderung im Programm „Mobilfunk“ des Freistaates Bayern bei der Regierung der Oberpfalz für die Errichtung eines Mobilfunkmastes gestellt worden.
Mit Vorbescheid vom 04.11.2019 ist der Stadt eine Zuwendung für Investitionsmaßnahmen beim Ausbau der Mobilfunkversorgung im Wege der Anteilsfinanzierung in Höhe von maximal 500.000 €, höchstens aber 80 % der förderfähigen Kosten zugesagt worden.  Die Gültigkeit des Zuwendungsbescheides ist gerade bis zum 03.05.2022 verlängert worden.
In seiner Sitzung vom 15.10. 2019 hat der damalige Finanz- und Verwaltungsausschuss festgelegt, dass das Verfahren im Förderprogramm Mobilfunk zunächst ausgesetzt werden soll, um erst das weitere Vorgehen im Breitbandausbau zu beraten. Zudem hat der Stadtrat am 19.11.2019 die Weiterverfolgung der im Suchkreisverfahren geäußerten Wunschstandorte für Mobilfunkmasten im Rahmen des Mobilfunkförderprogramms beschlossen.
Nach der Einigung im Workshop Breitband und der Einigung, den Breitbandausbau im Bundesförderprogramm weiter zu betreiben, sind auch die Bemühungen zur Findung eines Standortes für einen Mobilfunkmast im Sinne des Stadtrates im Bereich Rinding/Traxl wieder aufgenommen worden.
Nach mehreren Treffen mit Grundstückseigentümern, einem Treffen mit der unteren Naturschutzbehörde vor Ort und einer Aussage des Amtes für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, gilt es als ziemlich sicher (Nutzungsänderungsantrag nach §9 BayWaldG muss gestellt werden), dass im Bereich der Flurstücknummer 791, (evtl. auch 782 und 783), an der Straße zwischen Traxl und Englmeng ein entsprechender Mast aufgestellt werden kann.
Es ist möglich, den Mast als Bauauftragsvariante oder als Konzessionsvariante zu errichten. Die Bauauftragsvariante würde bedeuten, dass ein Anderer mit der Errichtung des Mastes beauftragt wird, dieser aber im Eigentum der Stadt bleibt und von ihr vermietet wird. In diesem Fall würde ein Mietvertrag vor Errichtung des Mastes vergeben werden. Die Konzessionsvariante würde bedeuten, dass ein Anderer den Mast errichtet und im Eigentum behält und somit auch selbst vermieten würde.
Das Ingenieurbüro Ledermann würde die Ausschreibung der Masterrichtung sowie des Mietvertrages/Kooperationsvertrages übernehmen. Die Kosten der Masterrichtung samt Infrastruktur werden wie folgt geschätzt:


Laut Mobilfunkzentrum kann mit folgenden Werten gerechnet werden:
  1. Mobilfunkmast ca. 42m hoch inkl. Planung, Statik, Standardfundament rund140.000 € (50 m: rund 170.000 €)
  2. Zuzüglich Kosten von Zufahrtsgewährleistung, Rodungen, Ausgleichsmaßnahmen. Hier ist kein Wert angesetzt, weil individuell
  3. Kabeltrassen Glasfaser: ca. 100 €/m. Würde aber bei Anbindung an die geplante Trasse von Traxl nach Englmeng (Bisping und Bisping) sehr gering ausfallen
  4. Strom: Mehr als 1000m zur nächsten Umspannstation: Neue Umspannstation kostet ca. 80.000 bis 100.000 €.

Sollte der Mast eine Höhe von mehr als 42 Metern benötigen, würden die Kosten steigen. Die erforderliche genaue Masthöhe wird noch eingemessen.

Bei förderfähigen Kosten von insgesamt 625.000 € könnte die Stadt die Fördersumme von 500.000 € abschöpfen.

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales hat die Weiterführung des Verfahrens auf Basis der Bauauftragsvariante mit dem Deckel von 625.000 € Gesamtkosten in seiner Sitzung am 30.11.2021 einstimmig empfohlen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Weiterführung des Verfahrens auf Basis der Bauauftragsvariante. Die entsprechenden Ausschreibungen sollen betrieben und zur Entscheidung vorgelegt werden, der entsprechende Nutzungsänderungsantrag ist zu stellen. Die Maßnahme wird auf Gesamtkosten von höchstens 625.000 € beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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12. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 09.12.2021 ö vorberatend 1
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Entwurf des Haushaltsplanes wurde in den Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales am 30.11.2021 und 09.12.2021 vorgestellt.

Der Haushalt 2022 weist folgende Eckwerte auf:

Verwaltungshaushalt (E+A):
35.703.300 €
Vermögenshaushalt (E+A):
23.966.600 €
Zuführung VerwHH zum VermHH:
1.947.700 €
ord. Kredittilgung (Pflichtzuführung):
1.915.900 €
Kreditaufnahme gesamt:
10.033.400 €
Rücklagenentnahme gesamt:
1.745.000 €
Verpflichtungsermächtigungen:
38.020.000 €
Höchstbetrag Kassenkredite:
2.000.000 €

In der Haushaltssatzung sollen die Hebesätze auf dem bisherigen Niveau festgesetzt werden (Grundsteuer A und B 400%, Gewerbesteuer 360 %. Der Höchstbetrag der Kassenkredite soll wieder auf 2.000.000 € festgesetzt werden.

Die Bestandteile der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegen der Beschlussvorlage bei. Es fehlt noch der Vorbericht (Anlage 1 zum Haushaltsplan), der bis zur Sitzung erstellt und dann kurz vorgestellt wird.

Der Haushaltsplan 2022 ist – wie 2021 – geprägt von einer äußerst geringen Zuführung in den Verwaltungshaushalt und der damit verbundenen dünnen freien Finanzspanne. Zwar stehen auf der Einnahmenseite mit 8,9 Mio. ein gutes Gewerbesteueraufkommen zu Buche, auf der anderen Seite stehen auch erhebliche Sanierungen von Straßen und Gebäuden an. In der Finanzplanung ist auch in 2023 mit einer geringen freien Finanzspanne zu rechnen. Erst 2024 und insbesondere 2025 ist eine Besserung zu erwarten. 

Der Vermögenshaushalt weist mit 23,96 Mio. € ein enorm hohes Volumen aus (Plan 2021: 18,3 Mio. €, Vorjahre um 12 Mio. €). Grund dafür sind die Investitionen, die (auch) in 2021 aus verschiedensten Gründen nicht wie geplant getätigt werden konnten. Dieser Investitionsstau wird sich nach dem Stand der Dinge in 2022 nicht wiederholen, es ist damit zu rechnen, dass die aufgeführten Mittel auch weitgehend benötigt werden.
Da auf der anderen Seite auch kaum freie Mittel aus dem Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt wandern, wird unsere Verschuldung in 2022 von derzeit 12,832 Mio. € auf 21,165 Mio. € steigen. Dabei ist die Rücklagenentnahme aus dem diesjährigen voraussichtlich guten Ergebnis in Höhe von 1 Mio. € und der Grundstücksverkauf Hörmannsdorf (5,355 Mio. €) schon berücksichtigt.

Weder im Haushalt 2022 noch im Finanzplan schlagen sich dagegen die wohl millionen­schweren Projekte wie Erneuerung der Trinkwasserleitung vom Brunnen bei Anzing bis zum Hochbehälter am Aussichtsturm, der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Ebersberg oder die Baumaßnahme zur Erweiterung der Schulkindbetreuung nieder. Hier müssen erst noch die entsprechenden Beschlüsse, Planungen und Kostenschätzungen erfolgen.

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales hat am 09.12.2021 dem vorliegenden Entwurf einstimmig zugestimmt und empfiehlt dem Stadtrat den nachfolgenden Beschlussvorschlag.

Diskussionsverlauf

Für die CSU/FDP-Fraktion tragen Stadtrat Brilmayer, für Bündnis90/Die Grünen Stadträtin Schmidberger, für die SPD-Fraktion Stadtrat Münch, für die Freien Wähler Stadtrat Zwingler und für ProEbersberg Stadtrat Peis vor.
Begrüßt wird die enge Begleitung der Kostenentwicklungen der städtischen Großprojekte in den Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales durch Kurzberichte über den Verlauf des Haushaltes. Neben der Beachtung der Folgekosten bei allen Projekten muss auch die Schuldenentwicklung im Fokus bleiben. Positiv wird auch der Vorschlag, die Aufstellung des Haushaltes 2023 früher im Jahr unter Beteiligung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales zu beginnen, gesehen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die vorliegende Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024. (Art. 70 Abs. IV GO)

22 Ja : 0 Nein

Der Stadtrat beschließt die vorliegende Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan und Anlagen. (Art. 63 GO)

22 ja : 0 Nein

Der Stadtrat ermächtigt den 1. Bürgermeister, Kreditverträge im Rahmen des für 2022 festgesetzten Gesamtbetrags für Kreditaufnahmen selbständig abzuschließen.

22 Ja : 0 Nein

Der Stadtrat ermächtigt den 1. Bürgermeister, Rücklagenentnahmen und Zuführungen im Rahmen des Haushaltsplans 2022 (Zuführungen auch darüber hinaus) vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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13. Konditionen Vergabe Bauland Hörmannsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 26.10.2021 ö vorberatend 1
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Das vom öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Dr. Bleifuß erstellte Gutachten stellt für die zwischen 452 m² und 832 m² großen Bauparzellen im Baugebiet Hörmannsdorf Nord je nach Lage einen Preis je m² zwischen 740 € und 1.000 € fest. Hinzu kommen noch die zu entrichtenden Beiträge für die straßenmäßige Erschließung sowie für die Wasserversorgung und Entwässerung (durchschnittlich ca. 100 € je m²).

Für die Parzelle 9 , bislang geplant als Geschoßwohnungsbau, hat die Nachbarschaftshilfe Vaterstetten zur Errichtung einer Einrichtung zur Kurzzeitpflege Interesse signalisiert. Dabei wurde auch der Erwerb im Wege des Erbbaurechtes thematisiert. Üblicherweise liegt der Erbbauzinssatz zwischen 3% und 5%.

Die Verkaufserlöse (insg. 5,35 Mio. €) sind zur Finanzierung der hohen Investitionen im Vermögenshaushalt eingeplant. Fehlen diese durch Veräußerung im Erbbaurecht erhöht sich dadurch der Anteil der Verschuldung entsprechend. Jedoch wären Zins und Tilgung für einen geförderten Kommunalinvestitionskredit mit Tilgung in 30 Jahren nach derzeitigem Stand durch einen Erbbauzins von mindestens 3% gedeckt. Der Erbbauzins ist eine Einnahme im Verwaltungshaushalt und erhöht die Zuführung in den Vermögenshaushalt. Nach diesen 30 Jahren stützt der Erbbauzins den städtischen Haushalt etwa im Wert des Erbbauzinses bei Pachtbeginn (Kapitalwertmethode unter Annahme einer Wertsicherung von 5% alle drei Jahre und einer Abzinsung von 1,5%). Zudem bleibt die Stadt im Eigentum des Grundstücks und kann es nach Ablauf des Erbbaurechts (in der Regel 99 Jahre) auch im Hinblick auf die wohl weiter stark steigenden Grundstückspreise verwerten. Eine Verpachtung im Erbbaurecht – ggf. auch aller Grundstücke im Baugebiet - wäre aus Sicht der Kämmerei in finanzieller Hinsicht deshalb vorzuziehen.

Der bzw. die Interessent*in am Grundstück sieht das in der Regel natürlich genau andersherum. Hier ist ein Erwerb des Grundstücks in der Regel bereits nach 20 Jahren wesentlich günstiger als ein Erbbaurecht; der Erwerber genießt die volle Freiheit eines Eigentümers samt Steigerung des Grundstückwertes über die Jahre. Nur wenn das notwendige Eigenkapital fehlt, wird ein Erbbaurecht das Mittel der Wahl sein. Bei den vorstehenden Parzellen 1 bis 8 handelt es sich um relativ große Grundstücke mit einem ansehnlichen Betrag für den Grundstückserwerb (bzw. Erbbauzins). Es ist davon auszugehen, dass hier nur Bewerber mit einem entsprechenden finanziellen Background sich so ein Grundstück leisten können. Diese verfügen wohl über das notwendige Eigenkapital und sind wohl an einem Erwerb des Grundstücks und nicht an einem Erbbaurecht interessiert.

Aus Sicht der Verwaltung sollten die Grundstücke zur Kapitalbeschaffung für die anstehenden Investitionen zu marktgerechten Preisen verkauft werden. Da Bauland auch für Personen mit hohem Einkommen in Ebersberg nur schwer zu bekommen ist und dieser Personenkreis beim Modell vergünstigtes Bauland aufgrund der Einkommensgrenzen nicht zum Zug kommt, wird es an Nachfrage nicht fehlen. Letztlich sollte auch für Personen der örtlichen Bevölkerung mit hohem Einkommen der Erwerb eines Baugrundstückes ermöglicht werden. Vorrangig sollten Familien mit Kindern ein Wohnbaugrundstück erhalten, wobei eine Ortsbezogenheit in Form eines Haupt­wohnsitzes oder einer beruflichen Tätigkeit im Gemeindegebiet sowie erschwerende individuelle Lebensumstände in Form einer Behinderung oder einer Pflegebedürftigkeit besondere Berücksichtigung finden. Es sollte vermieden werden, dass Personen der örtlichen Bevölkerung mit hohem Einkommen vom Erwerb Abstand nehmen, weil dieser nur in Form eines Erbbaurechts angeboten wird.

Die Verwaltung empfiehlt deshalb folgende Vorgehensweise:
  1. Die Parzelle 9 wird zunächst der Nachbarschaftshilfe zum Kauf (Preis gemäß Gutachten) oder auf Erbpacht (Erbbauzins im unteren Bereich) zur Errichtung einer Kurzzeitpflege angeboten.
  2. Die anderen Parzellen werden für einen einheitlichen Preis von 1.000 € je m² zuzüglich Erschließungskosten zum Kauf angeboten. Wünscht der zum Zug kommende Interessent den Erwerb im Wege der Erbpacht, so ist dies bei einem Erbpachtzins von 4% möglich.
  3. Im Übrigen soll der am 19.11.2019 vom Stadtrat für die Vergabe von Bauland verabschiedete Kriterienkatalog auch hier gelten. Dabei soll jedoch die Einkommensgrenze für Alleinstehende auf 150.000 € und für Verheiratete auf 300.000 € angehoben werden (Ziff. 1.6) und das vorhandene Vermögen auf 1 Mio. € begrenzt werden.

Derzeit sind 142 Interessenten für ein Grundstück in Hörmannsdorf verzeichnet, davon etwa die Hälfte aus Ebersberg.

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales sowie der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss haben die Beschlüsse zu 1 und 2 sowie 4 und 5 in der gemeinsamen Sitzung am 26.10.2021 einstimmig und den Beschluss zu 3 mehrheitlich empfohlen.

Beschluss

1. Der Stadtrat stimmt der Ausschussempfehlung zu, die Parzelle 9 zunächst der Nachbarschaftshilfe zum Kauf (Preis gemäß Gutachten) oder auf Erbpacht (Erbbauzins im unteren Bereich) zur Errichtung einer Kurzzeitpflege anzubieten, zu.


2. Der Stadtrat stimmt der Ausschussempfehlung zu, die anderen Parzellen zum Kauf anzubieten, zu. Als Preis werden einheitlich 1.000 € je m² zuzüglich Erschließungskosten für Straße, Wasserversorgung und Entwässerung festgesetzt. Wünscht der zum Zug kommende Interessent den Erwerb im Wege der Erbpacht, so ist dies bei einem Erbpachtzins von 4 % möglich.


3. Der Stadtrat stimmt für die Ausschussempfehlung, die Vermögensgrenze von 1 Mio. Euro auf 1,5 Mio. Euro zu erhöhen.


4. Der Stadtrat ist dafür, dass im Übrigen der am 19.11.2019 vom Stadtrat für die Vergabe von Bauland verabschiedete Kriterienkatalog auch hier gelten soll. Dabei soll jedoch die Einkommensgrenze für Alleinstehende auf 150.000 EUR und für Verheiratete auf 300.000 EUR angehoben werden (Ziff. 1.6) und das vorhandene Vermögen auf 1,5 Mio. EUR begrenzt werden.


5. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Vergabevorschlags.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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14. Verordnung zur Regelung der verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 30.11.2021 ö vorberatend 6
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschließend 14

Sachverhalt

Gemeinsam mit dem Bund der Selbstständigen (BdS), der Vertreterin des Einkaufszentrums e-EinZ und dem Marktorganisator der Stadt sind die Markttermine und die von den Gewerbebetrieben gewünschten verkaufsoffenen Sonntage besprochen worden.
Der Ulrichsmarkt soll im Jahr 2022 am 15.05., der Martinimarkt am 25.09. (auch Tag der Ehrenamtlichen) stattfinden.
Am Wochenende 01.07. bis 03.07.22 ist ein Foodtruck-Festival geplant, welches mit einem verkaufsoffenen Sonntag angereichert werden könnte.
Der Christkindlmarkt soll im Jahr 2022 am Wochenende vor dem 1. Advent, also am 26.11. und am 27.11., durchgeführt werden.
Für die Sonntage 15.05., 03.07., 25.09. und 27.11.2022 wird je ein verkaufsoffener Sonntag beantragt, so dass Verkaufsstellen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein dürfen.
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales hat die verkaufsoffenen Sonntage 2022 in seiner Sitzung am 30.11.2021 einstimmig empfohlen.

Beschluss

Der Stadtrat lässt an den Sonntagen 15.05., 03.07., 25.09. und 27.11.2022 je einen verkaufsoffenen Sonntag zu. Die entsprechende Verordnung wäre dann auszufertigen und bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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15. Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 27.01.21: Ebersberg wird kinderfreundliche Kommune

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 26.10.2021 ö beschließend 8
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschließend 15

Sachverhalt

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 26.10.2021 einstimmig empfohlen, diesen Antrag anzunehmen.

Diskussionsverlauf

Einigkeit besteht unter den Stadträten, das Verfahren möglichst ressourcenschonend für die Stadtverwaltung umzusetzen und einmal im Jahr über den Fortgang im Fachausschuss (USK) darüber zu  berichten.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Ebersberg kinderfreundliche Kommune wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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16. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö informativ 16

Sachverhalt

Es gibt keine Mitteilungen.

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17. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö informativ 17

Sachverhalt

  1. Stadträtin Behounek bedankt sich noch einmal ausdrücklich im Namen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beim ausgeschiedenen Stadtrat Dr. Marc Block
  2. Stadträtin Behounek weist darauf hin, dass die Stadtjugendpflege bei den anstehenden Projekten unterstützt werden sollte.

Datenstand vom 16.12.2021 16:28 Uhr