Datum: 07.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bericht des Förderkreises für das Museum Wald und Umwelt und die Umweltstation Ebersberger Forst
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
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Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses
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07.02.2017
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ö
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informativ
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1 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende des Förderkreises für das Museum Wald und Umwelt und die Umweltstation Ebersberger Forst, Herr Hans Vollhardt, hält einen Bericht über die geleistete Arbeit im vergangenen Jahr, gibt eine Vorausschau auf die Aktivitäten für dieses Jahr, erwähnt die Laufzeit des Vertrages mit der Stadt und beantwortet Fragen.
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2. Bericht des Museums Wald und Umwelt und der Umweltstation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
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Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses
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07.02.2017
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ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt
Die Leiterin des Museums Wald und Umwelt und der Umweltstation Ebersberger Forst, Frau Ines Linke, hält eine Bericht über das Jahr 2016 aus Sicht des Museums und
der Umweltstation, gibt eine Vorausschau auf die Tätigkeiten in diesem Jahr und beantwortet Fragen.
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3. Beratung und Beschlussfassung über den Zuschussantrag 2017 des Kreisjugendringes Ebersberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
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Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses
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07.02.2017
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Kreisjugendring Ebersberg beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von
2.215,90 €.
Der Betrag setzt sich aus dem Grundbetrag von 702 € (3344 Ebersberger Jugendliche á 0,21 €) und einem Anteil von 70% der im Jahr 2016 an Ebersberger Organisationen für Jugendarbeit ausgereichten Fördermittel von insgesamt 1.513,90 € zusammen. Die restlichen 30% werden – entsprechend der landkreisweiten Vereinbarung – vom Landkreis erstattet.
Das gesamte zur Verfügung stehende Förderkontingent in Höhe von 45.000 € wurde im Jahr 2016 nicht ausgeschöpft; der verbleibende Betrag von 6.624,24 € wurde in das Haushaltsjahr 2017 übernommen.
Beschluss
Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt, dem Kreisjugendring für das Jahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von
2.215,90 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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4. Beratung und Beschlussfassung über den Kriterienkatalog für Einheimischenbauland
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
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Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses
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15.11.2016
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ö
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vorberatend
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10 |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
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Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses
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07.02.2017
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ö
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vorberatend
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4 |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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21.03.2017
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
In mehreren Sitzungen der Arbeitsgruppe zum Bauland zur Friedenseiche VIII (Mitglieder: Bürgermeister Brilmayer, Stadträtin Platzer, Stadträte Goldner, Otter/Zwingler und Schedo, von der Verwaltung Herr Ipsen) ist der Kriterienkatalog für das nächste Bauland überarbeitet worden. Diese neue Fassung mit Kommentaren zu den Änderungen liegt allen Mitgliedern des Ausschusses vor.
Zwischenzeitlich hat der Bayerische Gemeindetag schriftlich bestätigt, dass die überarbeiteten Richtlinien der Systematik entsprechen, welche von der Obersten Baubehörde in Abstimmung mit der Kommission der Europäischen Union empfohlen wurde.
Ebenso ist vom Gemeindetag bestätigt worden, dass in einem Bauland durchaus die Möglichkeit gegeben ist, einen bestimmten Bereich zum Marktpreis anzubieten, um mit dem Mehrerlös (Differenz zwischen Marktpreis und errechnetem Verkaufspreis) einen anderen Bereich im Preis zu subventionieren.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Herr Brilmayer berichtet aus der Arbeit der letzten Zusammenkunft der Arbeitsgruppe des Stadtrates. Zwei Details werden dem Ausschuss in zwei Varianten zur Beratung angeboten.
Unter Punkt 1.3 ist statt der bisherigen Regelung vorgeschlagen worden, die Gleichstellung zum berechtigten Personenkreis nach 1.1 bei Personen vorzunehmen, die nicht länger von Ebersberg verzogen sind, als sie mit Hauptwohnsitz in Ebersberg gewohnt haben.
Unter Punkt 5.2.2 ist statt der bisherigen Regelung vorgeschlagen worden, den 10 %-igen Abzug der Punktezahl ab dem 18. Lebensjahr vorzunehmen.
Über die Änderungsvorschläge wird unter den Mitgliedern des Ausschusses kontrovers diskutiert. Im Folgenden wird über die Varianten abgestimmt, wobei sich vorher auf die jeweils weitergehende Regelung geeinigt worden ist.
Beschluss:
Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt zum Punkt 1.3, dass zukünftig Personen dem Personenkreis nach 1.1 gleichgestellt werden, die nicht länger von Ebersberg verzogen sind, als sie mit Hauptwohnsitz in Ebersberg gewohnt haben.
8 Ja : 2 Nein
Beschluss:
Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt zum Punkt 5.2.2, dass es bei der bisherigen Planung bleiben soll, dass die Punktezahl pro Kind ab dem Wegfall der Kindergeldzahlung um 10 % sinkt.
6 Ja : 4 Nein
Beschluss
Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat die überarbeiteten Kriterien für Einheimischenbauland.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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5. Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.04.2016 auf Schaffung von Bundesfreiwilligendienststellen für Flüchtlingsarbeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
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Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses
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31.05.2016
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ö
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beschließend
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6 |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
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Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses
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15.11.2016
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ö
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informativ
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12 |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
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Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses
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07.02.2017
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt die Schaffung von mindestens zwei Stellen in der Stadtverwaltung im Rahmen des Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“.
Mit Artikel 5 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes wurde das Bundesfreiwilligendienstgesetz um den § 18 -BFD mit Flüchtlingsbezug- ergänzt. Die Ergänzung ist bis zum 31.12.2018 befristet. Es gelten folgende Sonderregeln:
- Das Bundesamt kann eine Vereinbarung aus dem Sonderprogramm abschließen,
• wenn die Tätigkeitsbeschreibung des Einsatzplatzes einen Bezug zur Unterstützung von Asylberechtigten, Personen mit internationalem Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU oder Asylbewerbern erkennen lässt oder
• wenn Asylberechtigte, Personen mit internationalem Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU oder Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, einen BFD absolvieren. Diese Personengruppen werden im folgenden Text unter dem Begriff „Flüchtlinge“ zusammengefasst.
- Pädagogische Begleitung
Alle Freiwilligen, die ihren Dienst im Sonderprogramm leisten, werden pädagogisch besonders begleitet. Jede Zentralstelle organisiert die besondere pädagogische Begleitung eigenständig.
- Als Einsatzbereiche sind z.B. vorgesehen:
• Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen bei ihrer Unterbringung und Versorgung (z.B. in Flüchtlingseinrichtungen, Unterkünften u. Ä.),
• Unmittelbare Unterstützung und Hilfe für Flüchtlinge bei ihrer gesellschaftlichen Orientierung und Integration im Alltag (z.B. als Integrationslotsin und Integrationslotse, als Begleitung zu Behördengängen und Arztbesuchen, als Übersetzungshelferin und Übersetzungshelfer u. Ä.),
• Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen im Bildungsbereich (z. B. Kitas, Schulen, Erwachsenenbildungsformate u. Ä.),
• Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen im integrationsorientierten Freizeitbereich (Sport, Kultur, Jugendarbeit u. Ä.),
• Koordinierung und Organisation von bürgerschaftlichem Engagement zu Gunsten von Flüchtlingen (z.B. Sortierung und Weitergabe von Sachspenden, Lebensmittelverteilung, Einsatzplanung von ehrenamtlichen Helfern u. Ä.).
Die benannten Einsatzbereiche werden derzeit voll von dem Helferkreis Asyl als operative Einheit, dem Kreisbildungswerk als organisatorisches Dach und dem Landratsamt als zuständige Behörde abgedeckt.
In seiner Sitzung am 31. Mai 2016 hat der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschlossen, die Einrichtung mindestens zweier Stellen im Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst mit dem Helferkreis, dem Kreisbildungswerk und dem Landratsamt zu erörtern.
Aus den geführten Gesprächen lässt sich herausstellen, dass die Einrichtung von BFD-Stellen neben einer intensiven fachlichen Begleitung des Freiwilligen auch einen festen Rahmen der Tätigkeit erfordert. Zudem wird in diesem Programm eine besondere pädagogische Begleitung gefordert. Dieses kann von der Stadtverwaltung bestätigt werden, da es hier im Museum und in der Schülerbetreuung BFD-Stellen gibt.
Im Bereich der Aufgaben zur Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern gibt es bei der Stadtverwaltung derzeit keine eigene personelle Ausstattung. Alle diesbezüglichen Angelegenheiten werden vom Leiter des Hauptamtes durchgeführt. Es handelt sich im Wesentlichen um Vernetzungstätigkeiten, die überwiegend mit der Unterbringung von anerkannten oder auch obdachlos gewordenen anerkannten Asylbewerbern zu tun haben. Diese Tätigkeiten sind in aller Regel nicht planbar, da sie situationsbezogen durchzuführen sind. Ergänzend wird sich aktiv nach Unterbringungsmöglichkeiten für anerkannte Asylbewerber bemüht.
Bei diesem Umfang der Tätigkeiten in der Stadtverwaltung lässt sich eine Stellenbeschreibung für eine BFD-Stelle derzeit nicht darstellen noch könnte eine adäquate intensive fachliche Begleitung oder pädagogische Betreuung angeboten werden. Die weitere Entwicklung im diesem Tätigkeitsbereich wird aber beobachtet.
Seitens der Stadtverwaltung wird vielmehr der weitere Einsatz von Asylbewerbern im unterstützenden Bereich bevorzugt. Im letzten Jahr waren mehrere Asylbewerber eingesetzt im Bereich der Schule (Hausmeisterhilfe), der Stadtgärtnerei und als Reinigungsunterstützung am Klostersee sowie beim Auf- und Abbau verschiedener Veranstaltungen. Die betreffenden Asylbewerber werden nach Anforderung durch die Stadt mit Unterstützung durch den Helferkreis vom Landratsamt für 20 Stunden pro Woche eingeteilt. Die Betreuung erfolgt durch den jeweiligen Fachbereich und bei der Vermittlung eines Arbeitsverhältnisses werden auch Beurteilungen abgegeben. Einige Asylbewerber sind dann in Zeitarbeitsverträge vermittelt worden, einer sogar in ein festes Arbeitsverhältnis.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Münch bedauert, dass der
Antrag der SPD-Fraktion nicht zur Umsetzung kommt, lobt aber den Einsatz von Asylbewerbern im Bereich von Arbeitsgelegenheiten. Er betont, dass es der SPD-Fraktion wichtig ist, die weitere Entwicklung der Anforderungen an die Stadt im Bereich von Asylbewerbern im Blick zu behalten.
Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss befürwortet den weiteren Einsatz von Asylbewerbern im unterstützenden Bereich.
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6. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
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Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses
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07.02.2017
|
ö
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informativ
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6 |
Sachverhalt
Bürgermeister Herr Brilmayer informiert darüber, dass es zur Unterbringung des Archivlagers im Untergeschoss des Familienzentrums nun eine zur bisher vorgestellten Variante wesentlich kostengünstigere Idee gibt. Sollten die entsprechenden finanziellen Mittel (etwa 27 T€) im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017
zur Verfügung gestellt werden, könnte ein Umzug des Archivlagers schon in diesem Jahr gelingen.
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7. Wünsche und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss
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Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses
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07.02.2017
|
ö
|
informativ
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7 |
Sachverhalt
a) Auf die Frage von Stadtrat Zwingler antwortet Bürgermeister Herr Brilmayer, dass es bezogen auf den Neubau des Kindergartens St. Sebastian keinen neuen Sachstand gibt.
b) Stadtrat Schedo berichtet, dass es in den Umkleiden des Jugendstadions zu einem großen Wasserschaden gekommen ist. Eine Nutzung der Räume ist derzeit nicht möglich. Nach Aufnahme des Schadenumfangs und Feststellung der Kosten wird sich der TSV Ebersberg möglicherweise hilfesuchend an die Stadt wenden müssen
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Datenstand vom 23.08.2019 11:26 Uhr