Datum: 21.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2017
2 Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschussantrag der Kreisverkehrswacht Ebersberg e.V.
3 Beratung und Beschlussfassung über den Kriterienkatalog für Einheimischenbauland
4 Stellungnahme zum Ergebnis der Prüfung der Tiefbau- und Hochbaumaßnahmen durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
5 Verschiedenes
6 Wünsche und Anfragen

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1. Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 21.02.2017 ö vorberatend 1
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Herr Napieralla erläutert vor der Haushaltsberatung den Abschluss des Haushaltsjahres 2016.
Den Stadträten ist vor der Sitzung ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichener Entwurf des Haushaltes 2017 übersendet worden. Dem Haushalt war u. a. beigefügt:

  • Satzung,
  • Gesamtpläne,
  • Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
  • Kurzerläuterungen,
  • Rücklagen- und Schuldenübersicht,
  • Stellenplan,
  • Personalkostenstatistik,
  • Investitionsplanung und
  • zwei Listen über Positionen, welche im Haushaltsentwurf vorerst nicht berücksichtigt sind

Bereits mit Schreiben vom 04.10.2016 sind alle einzelnen Bereichsleiter der gesamten Stadtverwaltung aufgefordert worden, ihre Mittelanforderungen für heuer abzugeben. Diese Zahlen wurden anschließend im vorliegenden Entwurf unter Beachtung der bisherigen Ansätze und dem tatsächlichen Ist-Ergebnis aus den Vorjahren eingearbeitet.
Wie alle Jahre so auch heuer konnten nicht alle beantragten Haushaltsmittel berücksichtigt werden. Die nicht enthaltenen Anforderungen wurden auf gesonderten Listen dargestellt. Insgesamt wurden der HH-Entwurf und die Spar- und Schiebelisten bereits vorab mit Bürgermeister Herrn Brilmayer und den Amtsleitern beraten und besprochen und vom Finanz- und Verwaltungsausschuss einstimmig empfohlen.
Der nunmehr vorliegende Haushalt 2017 schließt im Verwaltungshaushalt ausgeglichen mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils € 32.277.100. 
Im Vermögenshaushalt summieren sich die Einnahmen und Ausgaben auf € 11.302.100.
Die Gesamtzuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt beträgt € 3.385.400.
Der Haushaltsentwurf enthält einen Rücklagenstand zu Beginn dieses Haushaltsjahres in Höhe von über € 5,6 Mio.. Dieser würde sich um ca. € 2 Mio. auf dann etwa € 3,8 Mio. reduzieren. Wie vorher schon gesehen, ist hierin eine RL-Position i. H. v. € 2 Mio. für vollständige Schlusstilgungen nach Ablauf der sehr günstigen Zinskonditionen für die in der Summe doch erheblich getätigten unrentierlichen Kreditaufnahmen für die Schulhausinvestitionen der letzten Jahre enthalten.

Verwaltungshaushalt
Basierend auf den Rechnungsergebnissen aus den Vorjahren, Sollstellungen zu Beginn des Kalenderjahres 2017 und den vielen Mittelanforderungen für den laufenden Betrieb wurden die Ansätze festgelegt.
Alle Ansätze im Verwaltungshaushalt vom Einzelplan 0 „Allgemeine Verwaltung“ bis hin zum Einzelplan 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ wurden ordnungsgemäß berechnet bzw. wo dies nicht möglich war, nach bestem Wissen und Gewissen ordnungsgemäß geschätzt.
Die Personalkostenentwicklung sowie die „großen“ Steuereinnahmen bzw. Umlagepositionen aus dem Einzelplan 9 „allgemeine Finanzwirtschaft“ aus dem Verwaltungshaushalt werden aufgezeigt.
Der laufende Betrieb der Stadtverwaltung, der sozusagen im Verwaltungshaushalt abgebildet ist, ist mittlerweile riesig: über 30 Verwaltungsbereiche, z. B.:
Abfallwirtschaft (Umwelt und Abfallwirtschaft), Archiv, Bauamt, Bauhof, Bücherei, Bürgerbüro, Bürgermeisteramt, Einwohnermeldeamt, Amt für Familie u. Kultur (einschl. Jugend/Senioren), Feuerwehren, Friedhofsverwaltung, Gärtnerei, Hallenbad, Hauptverwaltung, Hausmeisterei, Jugendpflege, Kämmerei, Kasse, Kläranlage, Löhne und Gehälter, Museum Wald und Umwelt, Schulen, Schülerbetreuung/offene Ganztagschule, Standesamt, Steuern und Gebühren, Umweltstation, Veranstaltungsräume, Waldsportpark, Wasserversorgung, Wertstoffhof.
Die Personalkosten im Verwaltungshaushalt 2017 werden zusammengefasst dargestellt.
Anschließend werden die großen Einnahme- und Ausgabeposten aus dem Einzelplan 9 des geplanten Verwaltungshaushalts kurz dargestellt:
  • Grundsteuer A und B
  • Gewerbesteuer, Gewerbesteuerumlage
  • Einkommensteuerbeteiligung
  • Kreisumlage
  • Zuführungsbeträge        

Vermögenshaushalt
Für den Vermögenshaushalt ist es bei den großen laufenden bzw. geplanten Investitionsobjekten oft schwierig, hinsichtlich des zeitlichen Baufortschritts und dem damit zusammenhängenden finanziellen Abrechnungsvolumen den richtigen Haushaltsansatz festzulegen. Auch die Fachabteilungen können dies im Voraus oft nicht näher beziffern.
Auch die bereits bewilligten staatlichen Zuschüsse lassen oft auf sich warten (obwohl sie ggf. schon miteingeplant sind).
Auch wenn heuer im Vermögenshaushalt nicht alle Mittelanforderungen eingestellt werden konnten, so ist jetzt erstmals festzustellen, welche erheblichen Summen dennoch investiert werden:  
  • Rathaus: Brandschutz, Rathausfassade, bwgl. Vermögen, EDV                €     290.000
  • FFW: Bedarfsplan, bewegliches Vermögen                                €       40.000
  • bewegliches Vermögen der Schulen                                        €       35.000
  • Schulen: Schule Oberndorf: 2017 € 20.000; Schule Floßmannstraße
(2011 – 2016 € 3,68 Mio.) 2017 € 10.000;
Generalsanierung Schule Baldestraße (2009 – 2016 € 17 Mio.) 
        2017 € 600.000;
Aufstockung Umkleiden (2014 – 2016 € 2,66 Mio.) 2017 € 370.000
       Gesamtmittelanforderung für Schulen in 2017:  € 1,0 Mio.         
Gesamtansatz für alle Schulen in 2017 (momentan):                        €     900.000
  • staatlichen Zuschüsse sind veranschlagt: 2017 SZ € 212.000
(bereits erhalten: 2012 - 2016 € 5.919.000)
  • neue TH Floßmannstraße                                                         €     750.000
(Bauinvestition insgesamt ca. € 4 Mio./staatl. Förderung ca. € 1 Mio.)
  • Ausgaben für Pflege Ausgleichsflächen, Novellierung FNP u.
Landschaftspflegeplan, sowie bwgl. Vermögen MWU u. Bücherei                €     103.500
auch Einnahmen v. Landkreis für Ausgleichsflächen/Deponie € 10.000
  • Investition KiTa´s, SZ KiTA, Juz Bandraum, neuer Spielpl, FZ                €     318.000
  • Ausgaben für den Bereich Sport, Hallenbad, Familienbad
       und Grünanlagen (Start Sanierung HB)                                                   €     237.000
  • Ankauf Bauland/Einheimische, erste Planungskosten FEVIII                  €  1.750.000
(in gleicher Höhe als rentierliche Kreditaufnahme veranschlagt)
  • Ausgaben Bauhof-/Straßeninvestitionen, Bahnübergänge, Ausbau
Schwedenweg, Gehwege, Breitbandausbau, Planung Marienplatz        €  2.345.200
  • Ausgaben Straßenbeleuchtung, Straßenreinigung, Parkautomaten        €       85.000
  • Ausgaben Gewässerunterhalt (EG-WRRL)                                         €       85.000
  • Ausgaben für: Abwasserbeseitigung                                                €     375.000
(finanziert durch rentierliche Kreditaufnahme)
  • Ausgaben für die Abfallbeseitigung, für das Bestattungswesen,
und für Bürgerhaus u. Buswartehäuschen                                        €       43.000
  • Ausgaben für die Wasserversorgung                                        €     695.000
(finanziert durch rentierliche Kreditaufnahme)
  • Ausgaben für Veranstaltungsräume - heuer lfd. Betrieb – allg. Reserve        €         8.000 
  • Gebäudeinvestition (Beginn Sanierung altes GmdHaus Obdf)                €     400.000
(Kip/Wohnbau Fördg. ca. € 295.00)        

Mit dem Zuführungsbetrag aus dem Verwaltungshaushalt i. H. v. über € 3 Mio. wird dieser Vermögenshaushalt im erheblichen Maße durch RL-Entnahmen aus dem guten Ergebnis 2016 gestärkt.
Im Folgenden werden die Rücklagen und Schulden dargestellt.
Es sollte bedacht werden, ob die Stadt sich neben den verpflichtenden Personal- u. Sachkosten des kommunalen Kerngeschäfts und den schon bestehenden freiwilligen Aufgaben weiterhin noch neue und zusätzliche Kosten leisten kann.
Die heuer festgelegten Ansätze der Einnahmen bei der Einkommens- und Gewerbesteuer sind aus jetziger Sicht wieder auf der „sicheren Seite“ veranschlagt.
Dennoch ist der vorliegende Ausgleich im Verwaltungshaushalt nur möglich, weil bereits eine 1,2 Mio. Euro Zuführung in die „falsche Richtung“ veranschlagt ist.
Würde diese € 1,2 Mio. heuer vollständig gebucht werden müssen, stünden für nächstes Jahr keine Reservemittel mehr zur Verfügung!
Kernpunkt bleibt die Höhe der positiven Zuführung (momentan über € 3 Mio.) in den Vermögenshaushalt, mit welcher die verpflichtende Schuldentilgung  zu leisten ist.
Der Vermögenshaushalt 2017 steht weiterhin im Lichte der bereits beschlossenen neuen „Großinvestitionen“ --- z. B.:
  • Neubau einer TH an der Floßmannstraße oder
  • Generalsanierung und Erweiterung des alten Gemeindehauses in Oberdorf
Und weiter stehen in Zukunft schon zusätzliche Großprojekte an, wie z. B.:
  • Hallenbad, Kindertagesstätte oder Marienplatz

Diskussionsverlauf

Für die CSU-Fraktion tragen Stadtrat F. Brilmayer, für die SPD-Fraktion Stadträtin Platzer, für Bündnis90/Die Grünen Stadtrat Dr. Schulte-Langforth, für die Freien Wähler Stadtrat Hilger und für die FDP Stadtrat Spötzl vor.
2. Bürgermeister Ried kündigt an, eine zusätzliche Toilette auf dem Neuen Friedhof weiter zu thematisieren.

Beschluss

 
Der Beschluss ist mit den Maßgaben verbunden:
  • einen eventuell verbleibenden Sollüberschuss für zukünftige Haushaltsjahre der Rücklage zuzuführen (hier muss an erster Stelle die RL-Zuführung zur Tilgung der unrentierlichen Schulden nach Ablauf der Zinsbindung stehen (Beschluss FiVA 25.10.11))
 und
  • die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditverträge für die im Haushaltsjahr 2017 veranschlagten Kreditaufnahmen selbstständig zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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2. Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschussantrag der Kreisverkehrswacht Ebersberg e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Herr Ipsen trägt den Antrag der Kreisverkehrswacht Ebersberg, der erst nach Fertigstellung des Haushaltsentwurfes 2017 eingegangen ist, vor. Die Kreisverkehrswacht stellt an alle Landkreiskommunen einen einmaligen Zuschussantrag zur Neuanschaffung eines Verkehrssicherheitsanhängers mit Inhalt und einem entsprechenden Zugfahrzeug. Der Zuschussantrag beläuft sich auf 0,30 € pro Einwohner, für die Stadt Ebersberg also rund 3.500 €. Einige Landkreiskommunen haben diesem Antrag bereits zugestimmt und ihre Zahlung zugesagt.

Diskussionsverlauf

Auf die Frage von Stadtrat Schedo, ob er als Vorstandsmitglied der Kreisverkehrswacht vom Beschluss ausgeschlossen ist, antwortet Bürgermeister Herr Brilmayer, dass das nicht der Fall ist.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem einmaligen Zuschussantrag der Kreisverkehrswacht in Höhe von 0,30 € pro Einwohner zur Anschaffung eines Verkehrssicherheitsanhängers mit Inhalt und einem entsprechenden Zugfahrzeug zu. Der Zuschuss ist aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Beratung und Beschlussfassung über den Kriterienkatalog für Einheimischenbauland

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 15.11.2016 ö vorberatend 10
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 07.02.2017 ö vorberatend 4
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bürgermeister Herr Brilmayer berichtet, dass er im Nachgang zur Einladung zur heutigen Sitzung von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Hinweise erhalten hat, dass es zu der Mitteilung des Bayerischen Gemeindetages vom 10. März 2017 noch weiteren Gesprächsbedarf bezogen auf Einheimischenmodelle in Bayern gibt.
Von daher rät er von einer Beschlussfassung in der heutigen Sitzung ab.
In Kürze werden die vom Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschlossenen Kriterien mit den in der Vorlage vom 14.03. enthaltenen Änderungsvorschlägen sowohl dem Bayerischen Staatsministerium des Innern wie auch dem Bayerischen Gemeindetag mit der Bitte um rechtliche Bewertung zugesendet. Zudem wird es dazu ein Gespräch in der Obersten Baubehörde in München geben.
Anschließend werden die Ergebnisse der Stellungnahmen vom Ministerium und des Gemeindetages im Arbeitskreis Einheimischenbauland besprochen und ggfs. noch einmal im Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beraten werden.
Stadträtin Rauscher weist darauf hin , dass der Bundesrat sich mit dem Thema in einer Sitzung am 31.03.2017 befassen wird.

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4. Stellungnahme zum Ergebnis der Prüfung der Tiefbau- und Hochbaumaßnahmen durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bei der Prüfung durch den kommunalen Prüfungsverband wurden im Hochbau eine und im Tiefbau drei Maßnahmen der Jahresrechnungen 2011 bis 2014 geprüft.
Im Bereich Hochbau handelt es sich um die Generalsanierung der Grund- und Mittelschule an der Baldestraße. Im Bereich Tiefbau um Kanalbau Ober- und Unterlaufing, Kanalbau Ruhensdorf und Englmeng und Sanierung Hochbehälter Ebersberg - Wasserkammer 2.

Hochbau - Stellungnahme zu den Prüfergebnissen:
3.1 Maßnahmenübergreifende Feststellungen

3.1.1 Zuständigkeiten bei der Beauftragung von Nachträgen
Nach den allgemeinen kommunalen Grundsätzen ist für die Erteilung von Nachträgen das Gremium zuständig, das den Ausgangsbeschluss gefasst hat. Dies ist jedoch nicht praktikabel, Bauzeitverzögerungen sind dadurch die Folge.
Die Zuständigkeit der Beauftragung von Nachträgen ist klar zu regeln, Wertgrenzen sind festzulegen.
3.1.2 Nachtragsmanagement
Die Nachträge wurden schriftlich vereinbart, teilweise fehlten jedoch Kalkulationsnachweise und Preisnachweise.
Zukünftig werden die Nachweise gefordert, ohne diese erfolgt keine Beauftragung.
3.1.3 Behandlung von Stundenlohnarbeiten
Eine schriftliche Anordnung seitens der Stadt zur Ausführung von Stundenlohnarbeiten war nicht erfolgt, die Anordnung erfolgte über die Bauleitung vor Ort.
Die Rechnungsprüfung schlägt vor, ein Formblatt zu erstellen, das vor Ausführung der Arbeiten der Bauverwaltung zur Genehmigung vorgelegt wird.
Das Formblatt wird erstellt.
3.1.4 Fehlender Nachweis der Haftpflichtversicherung bei Architekten- und Ingenieurverträgen
Zukünftig werden die Nachweise dem Vertrag beigelegt.


3.2 Generalsanierung Schule Baldestraße

3.2.1 Kostenentwicklung Gesamtbaumaßnahme
Keine Hinweise auf überhöhte Ansätze.
3.2.2 Leistung und Honorar des Architekten
Die Vergütung der Architektenleistungen erfolgt nach den vertraglichen Vereinbarungen. Die zum Ansatz gebrachten anrechenbaren Kosten waren prüfbar belegt.
Keine Beanstandungen.
3.2.3 Leistung und Honorar Tragwerksplaner
Die vorgelegten Abrechnungsgrundlagen entsprachen den vertraglichen Vereinbarungen. Die zum Ansatz gebrachten anrechenbaren Kosten waren prüfbar belegt.
Keine Beanstandungen.
3.2.4 Leistung und Honorar des Landschaftsarchitekten
Die Leistungen wurden vertragsgerecht honoriert. Die zu Ansatz gebrachten anrechenbaren Kosten waren prüfbar belegt
Keine Beanstandungen.
3.2.5 Leistungen und Honorar des Planers Heizung- und Lüftungstechnik
3.2.5.1 VOF- Verfahren
Bei der Vergabe der Leistungen bei der technischen Ausrüstung ist zu berücksichtigen, wann es sich um freiberufliche Leistungen derselben Art handelt und demnach bei der Ermittlung des geschätzten Auftragswertes die Werte der Teilaufträge zu addieren sind. Der Schwellenwert ist hier zu berücksichtigen.
Die Kostenschätzung bei der Generalsanierung wurde im Vergleich zur abgerechneten Summe zu gering kalkuliert. Zum Zeitpunkt der Kalkulation konnte jedoch ein genauer Umfang nicht angegeben werden. Das Vorgehen wurde über einen Fachanwalt abgestimmt.
Zukünftig wird vor Ermittlung der Kosten der genaue Umfang seitens der Bauverwaltung ermittelt.
3.2.5.2, 3.2.5.6, 3.2.5.7 Kostensteigerung beim Honorar
Die Kosten für die Planungsleistungen Heizung-, Lüftungs- und Sanitäranlagen und Elektroanlagen sind im Vergleich zur Kostenschätzung vom Architekturbüro erheblich gestiegen. Laut Mitteilung des Architekturbüros waren zum Zeitpunkt der Kostenschätzung die Voraussetzungen noch nicht allumfassend bekannt. Die Schätzung belief sich auf unterhalb des Schwellenwertes. Die tatsächlichen Kosten sind jedoch oberhalb des Schwellenwertes.
Künftig wären die Vorschriften zur europäischen Ausschreibungspflicht freiberuflicher Leistungen ab Erreichen des Schwellenwertes sorgfältiger zu beachten.
Bei künftigen Beauftragungen werden die Kostenschätzungen der Ingenieure genau geprüft und die erforderlichen Ausschreibungsverfahren angewandt.
3.2.5.3 Kostenberechnung Heizung- Lüftungsanlagen
Dieser Punkt wird im nicht öffentlichen Teil behandelt.
3.2.8 Prüfung Dachabdichtungsarbeiten
Bei der stichprobenartigen Prüfung ergab es keine Hinweise auf nicht begründete oder nicht belegte Zahlungen. Die Kostensteigerungen ergeben sich aus zusätzlichen oder geänderten Leistungen. Bei den Nachträgen fehlen teilweise Beschlüsse des Gremiums, bzw. die klare Festlegung der Zuständigkeit der Beauftragung.
Teilweise sind keine Belege zu den Rechnungen abgelegt. Die Belege der Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen (Aufmaße, Massenermittlungen) sind mit den Rechnungen abzulegen.
3.2.9 Prüfung weiterer Gewerke
Die stichprobenartige Prüfung ergab keine Hinweise auf nicht begründete oder nicht belegte Zahlungen, die Kostensteigerungen sind begründet.
3.2.10 Prüfung Haustechnischer Gewerke
Die erheblichen Kostensteigerungen zwischen Auftrag und Schlussrechnungssumme sind nachvollziehbar und entsprechend mit Nachtragsvereinbarungen begründet.
3.2.10.2 Maßnahmen zur Verminderung des Manipulationsrisikos
In den Ausschreibungsunterlagen bei Heizung und Lüftungsanlagen sind die Planer in den besonderen Vertragsbedingungen namentlich genannt. Dies ist vergaberechtlich nicht zulässig.
Zukünftig wird darauf geachtet dass die Planer im Ausschreibungsverfahren nicht genannt werden.
3.2.10.3 Sicherheiten für Vertragserfüllung
Die Sicherheitsleistungen wurden unterschiedlich gehandhabt, teilweise entgegen der Festlegung des §17 Abs. 7 VOB/B.
Zukünftig wird eine einheitliche Regelung entsprechend VOB festgelegt.
3.2.10.4 Wartungsleistungen
Die Wartungsleistungen wurden nur teilweise ausgeschrieben. Dies ist jedoch für die Sicherheit und Funktionsfähigkeit bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen wichtig. Die Angebote sollen mit in die Wertung einfließen.
Zukünftig werden die ausschreibenden Architekten und Ingenieure angehalten Wartungsverträge mit entsprechenden Bestandslisten, Arbeitskarten und herstellerspezifischen Wartungsanleitungen in die Ausschreibung mit aufzunehmen und in die Wertung einfließen zu lassen.

Tiefbau - Stellungnahme zu den Prüfergebnissen:

zu 3.3                Kanalbau Ober- und Unterlaufing
zu 3.3.1        Leistung und Honorar der Objektplanung Ingenieurbauwerke
Ingenieurleistungen wurden vertraglich und mit Beschluss des Technischen Ausschusses vereinbart und entsprechend abgerechnet.
               Keine Beanstandungen!
zu 3.3.2        Kanal- und Straßenbauleistungen                
Ingenieurleistungen wurden vertraglich und mit Beschluss des Technischen Ausschusses vereinbart und entsprechend abgerechnet.
               Keine Beanstandungen!
zu 3.3.2.1        Kostensteigerungen
Die Baukostenerhöhungen begründeten sich aus geänderten Leistungen, Mengenmehrungen und Stundenlohnarbeiten.
Keine Beanstandungen!
zu 3.3.2.2        Nachtragsmanagement und Stundelohnarbeiten
Die Baukostenerhöhungen wurden mittels Nachträgen schriftlich vereinbart und waren somit gerechtfertigt. Lediglich die Preisermittlung oder sonstige Preisnachweise fehlten.
Bei künftig notwendigen Nachträgen sind daher die Kalkulation und sonstiger Preisnachweise beizubringen!

zu 3.4        Kanalbau Ruhensdorf und Englmeng:

zu 3.4.1        Leistung und Honorar der Objektplanung Ingenieurbauwerke
Ingenieurleistungen wurden vertraglich und mit Beschluss des Technischen Ausschusses vereinbart und entsprechend abgerechnet.
               Keine Beanstandungen!
zu 3.4.2        Kanal- und Straßenbauleistungen
Baumaßnahme wurde korrekt ausgeschrieben, vergeben, abgenommen und abgerechnet.
Keine Beanstandungen!
zu 3.4.2.1        Aufmaßverfahren und Abrechnung                
In den besonderen Vertragsbedingungen unter Ziff. 10.8 war festgelegt, dass für alle Rechnungen auch für Abschlagsrechnungen, sowohl eine Massenermittlung, als auch einen Soll-Ist-Vergleich zwischen Auftrags- und Abrechnungsmenge aller enthaltenen Positionen, vorzulegen ist. Dieser fehlte jedoch bei der Schlussrechnung.
Bei künftigen vergleichbaren Maßnahmen, wird eine zusätzliche Gesamtabrechnung mit Soll-Ist-Vergleich vereinbart. Dies dient der Übersichtlichkeit, der Prüfung der Qualität der Ausschreibung und zur Prüfung möglicher Ansprüche nach § 2 Vergütung, Abs. 3 VOB/B.
zu 3.4.2.2        Kostensteigerungen und Nachtragsleistungen
Die Baukostenerhöhungen begründeten sich aus geänderten Leistungen, Mengenmehrungen und Stundenlohnarbeiten.
Die Baukostenerhöhungen wurden mittels Nachträgen schriftlich vereinbart und waren somit gerechtfertigt.
Keine Beanstandungen!

zu 3.5        Sanierung Hochbehälter Ebersberg – Wasserkammer 2:

zu 3.5.1        Leistung und Honorar der Objektplanung Ingenieurbauwerke
Ingenieurleistungen wurden vertraglich und mit Beschluss des Technischen Ausschusses vereinbart und entsprechend abgerechnet.
               Keine Beanstandungen!
zu 3.5.2        Sanierungsleistungen
Ingenieurleistungen wurden vertraglich und mit Beschluss des Technischen Ausschusses vereinbart und entsprechend abgerechnet.
               Keine Beanstandungen!
zu 3.4.2.2        Kostensteigerungen und Nachtragsleistungen
Die Baukostenerhöhungen begründeten sich fast ausschließlich aus zusätzlichen Leistungen.
Die Baukostenerhöhungen wurden mittels Nachtrag schriftlich vereinbart und waren somit gerechtfertigt.
                     Keine Beanstandungen!

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2017 ö informativ 5

Sachverhalt

Für eine Beachvolleyballmannschaft, die im Rahmen der landkreisweiten Messe EGA 2017 (11.05.-14.05.) spielen soll, melden sich neben Bürgermeister Herr Brilmayer die Stadträte Fl. Brilmayer, Mühlfenzl, Münch, Otter, Schechner, Schedo und Spötzl.

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6. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.03.2017 ö informativ 6

Sachverhalt

a) Stadträtin Schmidberger wirbt um die Teilnahme der Stadträte an der diesjährigen weltweit stattfindenden Earthhour. Am Samstag, den 23.03. werden in Ebersberg zum vierten Mal hintereinander in der Zeit von 20.30 bis 21.30 Uhr einige öffentliche Beleuchtungen abgeschaltet. Wie in den Vorjahren beteiligen sich viele Firmen und Privatleute.
b) Auf Vorschlag von Stadtrat Otter kündigt Bürgermeister Herr Brilmayer an, die Art der Veröffentlichung von Niederschriften im Internet in der nächsten Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses zu thematisieren. Stadtrat Goldner weist darauf hin, dass es dazu eine Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages geben soll.
c) Stadtrat Schedo bedankt sich bei den Fraktionen für die Gesprächsbereitschaft zum Thema Waldsportpark und regt an, dass sich der Stadtrat mit dem weiteren Vorgehen befassen möge.
d) Stadtrat Abinger trägt vor, dass er auf einen fehlenden Hinweis auf Egglsee angesprochen worden ist.  

Datenstand vom 22.08.2019 09:18 Uhr