Datum: 04.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Finanz- und Verwaltungsausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 21:58 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Ebersberg
2 Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Ebersberg
3 Erschließungsgebiet Breitbandausbau; a) Erweiterung des Ausbaugebietes im Rahmen der bisherigen Förderung b) Teilnahme am Pilotprojekt Gigabit-Initiative für Gewerbebetriebe
4 Örtliche Rechnungsprüfung 2016
5 Gemeindegebietsänderung Stadt Ebersberg und Markt Kirchseeon
6 Veröffentlichung von Sitzungsniederschriften auf der städtischen Homepage
7 Bericht über das Konzessionsverfahren Stromnetz Stadt Ebersberg
8 Verschiedenes
9 Wünsche und Anfragen

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1. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Ebersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 04.07.2017 ö vorberatend 1
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 18.07.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Zu den Beiträgen:
Zum 31.12.95 wurden sämtliche Investitionskosten, Zuwendungen und Zuschüsse, beitragspflichtige Grundstücks- und Geschossflächen erstmalig erfasst. Die damaligen Tabellen wurden lfd. mit den tatsächlichen Zahlen fortgeschrieben, nun für den letzten Kalkulationszeitraum und liegen dieser Kalkulation zu Grunde.
Ergebnis der Kalkulation: Die Beitragssätze für die Grundstücks- und Geschossflächen steigen um ca. 13% an, was neben den üblichen Schwankungen in den Kalkulationszeiträumen auch an den im Haushalts- und Finanzplan enthaltenen, erheblichen Investitionskosten liegt. Die beitragspflichtigen Flächen steigen im Verhältnis dazu deutlich geringer an.
Die Beitragssätze liegen im Vergleich zu anderen Versorgern im Mittelfeld.

Zu den Gebühren:
Auch die Gebührenkalkulation wurde auf der Basis der bisherigen Kalkulationen fortgeführt. Alle Tabellen wurden in Abstimmung mit der Stadtverwaltung bzw. aus den Sachbüchern und der Finanzplanung bis 2020 fortgeschrieben.
Die Tabelle Kosten1 zeigt das Ergebnis für 2015 – 2017 auf. Es zeigt, dass die Ansätze der letzten Kalkulation sehr nahe erreicht worden sind, so dass sich im Ergebnis damit für die Nachkalkulation nur eine geringe Kostenüberdeckung von ca. € 7.000 jährlich ergibt; die Überdeckung ist im Folgezeitraum wieder auszuschütten.
Die kalkulatorischen Kosten (Zinsen und Abschreibungen) verändern sich regelmäßig nur relativ unbedeutend. Die Unterhaltskosten für die Jahre 2018 – 2020 liegen im Mittel bei ca. € 880.000 jährlich.
Die Verbrauchsmengen bleiben durch das kostenbewusste Verhalten der Abnehmer nahezu gleich, obwohl die Abnehmerzahl an sich steigt; die Abnahmemenge der Gemeinde Steinhöring verringert sich weiter und damit auch die erwartete Gebühreneinnahme. Da bei der letzten Kalkulation eine höhere Überdeckung an die Gebührenzahler ausgeschüttet werden musste als dies nun der Fall ist, wirkt dieser Umstand ebenfalls gebührenerhöhend.

Im Ergebnis ergibt sich daraus nun eine Wassergebühr von netto € 1,55 je Kubikmeter abgenommenes Wasser gegenüber der bisherigen langjährigen Gebühr von € 1,49.
Hinweis: Die Stadt Ebersberg erhebt im Gegensatz zu vielen anderen Versorgern keine Grundgebühr.

Diskussionsverlauf

Auf die Frage von Stadtrat Dr. Schulte-Langforth erläutert Bürgermeister Brilmayer den Sachstand zum geplanten Notverbund mit der Stadt Grafing.

Beschluss

Zu den Beiträgen:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Beiträge für den Zeitraum 01.01.18 – 31.12.20 auf € 1,21 je qm Grundstücksfläche und auf € 4,04 je qm Geschossfläche festzusetzen.
Die Weiterführung der Beitragskalkulation auf der Grundlage der bisherigen Kalkulation wird anerkannt.
Zu den Gebühren:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Netto-Verbrauchsgebühren für den Zeitraum 01.01.18 – 31.12.20 mit € 1,55 je verbrauchten Kubikmeter Wasser festzusetzen.
Die Weiterführung der Gebührenkalkulation auf der Grundlage der bisherigen Kalkulation wird anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Ebersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 04.07.2017 ö vorberatend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 18.07.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zu den Beiträgen:
Zum 31.12.95 wurden sämtliche Investitionskosten, Zuwendungen und Zuschüsse, beitragspflichtige Grundstücks-und Geschossflächen erstmals erfasst; dabei zu berücksichtigen waren und sind die anteiligen Kosten für die Straßenentwässerung und die Regenwasserbeseitigung.
Die früheren Tabellen wurden mit den tatsächlichen Zahlen fortgeschrieben und liegen nun dieser Kalkulation zu Grunde.
Ergebnis der Kalkulation: Steigerung der Beitragssätze für die beitragspflichtigen Grundstücksflächen um ca. 10 % (Regenwasserbeseitigung) von bisher 2,43 €/m² auf nun 2,69 €/m², für die Geschossflächen deutlicher, nämlich von 8,05 €/m² auf 9,63 €/m².
Alleine im Jahr 2014 und 2015 sind insgesamt Investitionskosten von knapp 3 Millionen Euro getätigt bzw. aktiviert worden.
Bei der Grundstücksfläche lag der Betrag 2009 schon einmal bei 3,19 €/m². Zuletzt wirkt sich beitragserhöhend aus, dass die Höhe der beitragspflichtigen Grundstücksflächen im Verhältnis prozentual nicht so angestiegen ist, wie die Investitionen für die RW-Beseitigung, gleiches gilt für die Schmutzwasserbeseitigung.
Die neuen Beitragssätze können in Vergleich zu anderen Entsorgern aber weiterhin als sehr moderat bezeichnet werden. Gerade bei der SW-Beseitigung liegen die Beitragssätze sehr deutlich über 10 € je m² Geschossfläche, teils im südlichen Landkreis sogar über 20 € je m² Geschossfläche.

Zu den Gebühren:
Auch die Gebührenkalkulation wurde auf der Basis der bisherigen Kalkulation fortgeführt, incl. der gesonderten Ermittlung einer eigenen Gebühr für die Regenwasserbeseitigung. In den Zwischenergebnissen bzw. deren Fortschreibung kann es zu geringfügigen, für das rechnerische Ergebnis aber unbedeutenden Rundungsdifferenzen kommen.
Alle Tabellen wurden in Abstimmung mit der Stadtverwaltung bzw. den Sachbüchern und der Finanzverwaltung bis 2020 fortgeschrieben.
Die Zusammenstellung der Kosten für die Jahre 2015 - 2017 zeigt das rechnerische Ergebnis der Nachkalkulation auf; daraus ergibt sich insgesamt eine Kostenüberdeckung von ca. € 57.000 jährlich. Sie resultiert ganz maßgeblich daraus, dass ab 2016 erheblich mehr Abwasser eingeleitet worden ist, als in den Jahren vorher (neu und mehr Menge als erwartet einleitende Gebiete).
Die Unterhaltskosten wurden auf der Basis der Zahlen von 2017 mit angemessener Erhöhung bei einzelnen Haushaltsstellen und unter Berücksichtigung von Sanierungsmaßnahmen an Kanälen für die kommenden Jahre fortgeschrieben.
Die Kalkulatorischen Kosten (Zinsen und Abschreibungen) wurden unverändert zur letzten Kalkulation ermittelt; sie verändern sich üblicherweise nur geringfügig.

Die Schmutzwassergebühr steigt von derzeit € 2,30 auf € 2,61 je m³ Einleitungsmenge, weil trotz der an die Gebührenzahler auszuschüttenden Überdeckung der Vorjahre (jährlich gut € 90.000) hohe Sanierungsaufwendungen anstehen, dabei belasten z. B. Aufwendungen in der Kläranlage allein die Schmutzwassergebühr.
Der anteilige Aufwand für die Regenwasserbeseitigung wurde jährlich mittels prozentualer Einzelansätze je Kostenart und Kostenstelle ermittelt. Vom gesamten Gebührenbedarf entfallen jährlich ca. € 340.000 auf die Regenwasserbeseitigung. Durch höhere anteilige Unterhaltskosten bei den Vorjahren als erwartet, wurde hier jährlich eine Kostenunterdeckung von ca. € 35.000 erzielt. Diese Unterdeckung ist ebenfalls auf die Gebührenzahler umzulegen, woraus sich eine Steigerung der Regenwassergebühr von bisher 0,49 € auf 0,53 € je m² anrechenbarer Grundstücksfläche ergibt. Sie verteilt sich auf die mittels Beiwert herunter gerechneten, versiegelten Grundstücksflächen der angeschlossenen Grundstücke.
Im Vergleich zu anderen Gemeinden ist die Einleitungsgebühr für Schmutz-  und Regenwasser in der Summe als relativ hoch einzustufen. Es ist aber trotzdem ratsam und sinnvoll, bei den vielen älteren Kanälen keinen Sanierungsstau aufkommen zu lassen.

Beschluss

Zu den Beiträgen:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Beiträge für den Zeitraum vom 01.01.2018 - 31.12.2020 auf € 2,69 je m² Grundstücksfläche und auf € 9,63 je m² Geschossfläche festzusetzen. Kann nur Schmutzwasser eingeleitet werden, so ist der Beitrag nur für die Geschossfläche zu entrichten. Die Weiterführung der Beitragskalkulation auf der Grundlage der bisherigen Kalkulation und unter gesonderter Berücksichtigung der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung wird anerkannt.

Zu den Gebühren:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Gebühr für Schmutzwasser für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2020 auf € 2,61 je m³ eingeleiteten Abwassers festzusetzen. Die Gebühr für die Regenwasserbeseitigung wird je m² der mit einschlägigem  Abflussbeiwert ermittelten Grundstücksflächen auf € 0,53 festgesetzt. Die Weiterführung der Gebührenkalkulation auf der Grundlage der bisherigen Kalkulation wird anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Erschließungsgebiet Breitbandausbau; a) Erweiterung des Ausbaugebietes im Rahmen der bisherigen Förderung b) Teilnahme am Pilotprojekt Gigabit-Initiative für Gewerbebetriebe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 04.07.2017 ö vorberatend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 18.07.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Frau Lefeber vom Ingenieurbüro Ledermann stellt das bisherige Verfahren im aktuellen Förderprogramm zum Ausbau des Breitbandnetzes im Freistaat vor und zeigt anhand von Karten den derzeitigen Ausbauzustand des Stadtgebietes.
Aus dem bisherigen Förderprogramm sind noch abrufbare Gelder in Höhe von rund 230.000 € vorhanden. Frau Lefeber zeigt die möglichen Ausbaugebiete auf. Die Investitionskosten für diese Gebiete belaufen sich auf insgesamt etwa 1.051.000 € (ohne Hausanschlüsse) oder etwa 1.291.000 € (mit Hausanschlüssen). Diese Summen würden bei der 60%-Förderung nicht vom bisherigen Förderprogramm abgedeckt sein.
Vom Freistaat ist aber in diesem Jahr ein neues Förderprogramm, der so genannte Höfebonus, aufgelegt worden. Die Stadt Ebersberg erfüllt die Voraussetzungen für das Programm und könnte somit in den Genuss einer 80%-Förderung eines weiteren Ausbaues, gerade in den Außenbereichen kommen.
Die Fördersumme wären wieder 740.000 € (wie im bisherigen Programm), die Förderhöhe 80 %.
Somit wären Ausbaukosten in Höhe von etwa 1.230.000 € förderfähig.

Diskussionsverlauf:
Aus dem Kreise des Ausschusses wird die neue Ausbaumöglichkeit begrüßt und der bestmögliche Ausbau befürwortet. Es sollten noch die Kosten pro Hausanschluss in den einzelnen Ausbaugebieten ermittelt werden. Auf die Frage nach der Änderung des Ausbaustandards in Sigersdorf im gerade abgeschlossenen Ausbau geht Frau Lefeber auf Nachfrage ein.

Beschluss:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Auswahlverfahren
in der zweiten Runde des Bayerischen Breitbandförderprogrammes zu starten und den Ausbau mit der FTTB-Technologie (bis zum Haus) vornehmen zu lassen. Sollte sich die dann ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke über der geförderten Höchstsumme liegen, behält sich die Stadt die Aufhebung des Ausbauverfahrens vor.

10 Ja : 0 Nein


Pilotprojekt Gigabit-Initiative
Frau Lefeber erläutert die Grundlagen für das Pilotprojekt Gigabit-Initiative. Die Stadt Ebersberg ist vom Finanzministerium als eine von 7 Modellkommunen in Bayern für die Teilnahme ausgewählt worden. Die Förderhöchstsumme beträgt 500.000 € bei einem Fördersatz von 60 %, somit könnte ein Ausbau für etwa 830.000 € vorgenommen werden. Als mögliche Ausbaugebiete benennt Frau Lefeber die Gewerbegebiete im Norden und in Langwied sowie die Kreisklinik im Innenstadtbereich. Geschätzte A usbaukosten wären etwa 380.000 €, so dass ein Anschluss von Privatleuten mit untersucht werden könnte.

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss befürwortet eine Teilnahme an der Gigabit-Initiative, das Auswahlverfahren soll gestartet und die Ausbaumöglichkeiten untersucht und dann im Ausschuss vorgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Örtliche Rechnungsprüfung 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 04.07.2017 ö vorberatend 4
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 18.07.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30.06. des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres, den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.
Die Verwaltung hat die Jahresrechnung 2016 mit allen Anlagen fristgerecht erstellt. Der Rechnungsprüfungsausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
  • die Vorsitzende:                Frau Schurer  
  • die Mitglieder:                Frau Schmidberger, Herr Obergrusberger,                                        Herr Schedo und Herr Zwingler
Der Ausschuss hat die Jahresrechnung 2016 heuer in 2017 am 22. und 23. Mai eingehend geprüft und über die Prüfung eine Niederschrift angefertigt.
Die Endzahlen des Rechnungsjahres 2016 lagen dem Prüfungsausschuss zur Beratung vor. Die Prüfung hat insgesamt keine Beanstandungen ergeben, die zu einer Änderung der Abschlusszahlen 2016 führen würden.

Im Prüfbericht wurde u. a. Folgendes -sinngemäß zusammengefasst- festgestellt:
  1. Haushaltsüberschreitungen sind festzustellen, konnten aber entweder durch Beschlüsse oder besondere Umstände begründet werden,
  2. der rechtzeitige Eingang der Einnahmen,
  3. bei Stundungen, Niederschlagungen und Erlässen wurde ordnungsgemäß  verfahren,
  4. die Beschlüsse des Stadtrates und der Ausschüsse wurden korrekt ausgeführt
  5. alle Ausgaben wurden als notwendig und angemessen angesehen und korrekt gebucht, 
  6. sämtliche überprüfte Buchungen waren ausreichend belegt und
  7. die Vermögensgegenstände sind vollzählig erfasst.

Weiter wurde im Prüfungsprotokoll erwähnt bzw. beantragt:
  • dass grundsätzlich die Anmerkungen aus dem Prüfbericht 2015 erledigt sind
(teure Internetstandleitung „Rathaus – Bauhof“ wird gekündigt und durch eine  
 kostengünstigere Richtfunkstrecke ersetzt)
  • dass bei Anschaffungen Vergleichskostenangebote mit den Rechnungen mit eingescannt werden sollen bzw. wenn der Scanaufwand zu groß wäre, erläuternde Kommentierungen festgehalten werden
  • dass die Umlegemöglichkeit von Kosten für Feuerbeschauen in nicht städtischen Liegenschaften überprüft werden soll
(Schreiben vom BayGT vom 13.06.2017: § 8 Satz 1 FBV bestimmt unmissverständlich, dass die durch die Feuerbeschau entstehenden Aufwendungen die Gemeinden zu tragen haben… eine Weiterverrechnung der Aufwendungen ist ausgeschlossen….)
  • dass geprüft werden soll, ob die jährlichen PV-Einnahmen der Energiewende zugeführt werden können
  • weiter wurden die privaten Heimfahrten bei städt. „Bereitschaft-Dienstleistenden“, z. B. bei ANérn der Abwasserentsorgung/ Wasserversorgung, mit städtischen Dienstfahrzeugen überprüft und für „in Ordnung“ befunden.
 
Im Gesamtergebnis wurde u. a. festgestellt, dass es -wie auch in den vergangenen Jahren- keinerlei Beanstandungen gibt und die Bücher sorgfältig geführt sind.

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die vorliegende Jahresrechnung 2016 nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung festzustellen (BGM ist stimmberechtigt) und

10 Ja : 0 Nein

die Verwaltung gem. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung zu entlasten.
(BGM ist nicht stimmberechtigt -keine eigene Entlastung-)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Gemeindegebietsänderung Stadt Ebersberg und Markt Kirchseeon

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 04.07.2017 ö vorberatend 5
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 18.07.2017 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Zufahrt von der Osterseeoner Straße nach Pötting liegt im nördlichen Bereich auf einer Länge von ca. 275 m auf dem Kirchseeoner Gemeindegebiet, der Rest dann auf Ebersberger Flur. Hinsichtlich des Straßenunterhalts gab es in der Vergangenheit immer wieder unterschiedliche Auffassungen über den Standard.
Um diesen Zustand für die Zukunft zu bereinigen, wird vorgeschlagen, die Gemeindegebietsgrenze von Flurnr. 2181, Gmkg. Ebersberg westlich nach Flurnr. 1077, Gmkg. Kirchseeon zu verschieben. Hierdurch würde die Straße nach Pötting dem Gemeindegebiet und dem Unterhalt der Stadt Ebersberg zugeschlagen werden.
Es ist mit dem Markt Kirchseeon vereinbart worden, dass die Stadt Ebersberg das betreffende Teilstück der Straße im Zuge des Gemeindegebietsänderungsverfahrens auf Kosten des Marktes mit einer neuen Asphaltschicht versieht.
Der Marktgemeinderat hat dem Verfahren in seiner Sitzung am 24.04.2017 einstimmig zugestimmt und den entsprechenden Antrag auf Gemeindegebietsänderung schon beim Landratsamt eingereicht. Ebenso ist die Kostenübernahme für die Asphaltierung zugesichert.

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Gemeindegebietsänderung im Bereich Pötting zuzustimmen und beauftragt den Bürgermeister mit der Durchführung des entsprechenden Verfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Veröffentlichung von Sitzungsniederschriften auf der städtischen Homepage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 04.07.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Seit dem Schreiben des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz aus Januar 2016 werden die Niederschriften öffentlicher Sitzungen nur noch mit dem Mindestinhalt des § 54 Abs. 1 GO veröffentlicht.
Der Datenschutzbeauftragte hat dazu geschrieben: Eine Veröffentlichung der Niederschrift öffentlicher Sitzungen (gleich auf welche Weise) stellt eine Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen dar. Diese muss nach Art. 19 Abs. 1 BayDSG zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben erforderlich sein.
Dies ist nur der Fall, wenn die Niederschrift ausschließlich den Mindestinhalt des Art. 54 Abs. 1 GO beinhaltet. Gemäß Artikel 54 Absatz 1 muss eine Niederschrift Tag und Ort der Sitzung, die Namen der anwesenden Ratsmitglieder und die der abwesenden unter Angabe des Abwesenheitsgrundes, die behandelten Gegenstände, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis ersehen lassen.

Diese Art der Veröffentlichung führt aber offenbar bei einigen Lesern der öffentlichen Niederschriften zu Unverständnis, weil weder der Sachverhalt noch der Diskussionsverlauf dargestellt werden. Eine intensive Besprechung mit dem zuständigen Referendar des Bayerischen Gemeindetages hat ergeben, dass in vielen Gemeinden bislang ohne Beanstandung des Datenschutzbeauftragten auch die Sachverhalte veröffentlicht werden, teilweise auch der Diskussionsverlauf. Hierbei dürfen aber keine personenbezogenen Informationen genannt werden, wie z. B. Namen von Stadträten, Beratern oder Antragstellern etc.. Es dürfen keine Rückschlüsse auf bestimmte Personen möglich sein.
Die dementsprechende Erweiterung der veröffentlichten Sitzungsniederschriften würde für die Verwaltung keinen nennenswerten Mehraufwand bedeuten, da die Niederschriften vor der Veröffentlichung auch heute schon bearbeitet werden müssen.
Die Änderung in der Art der Veröffentlichung würde vorher mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt werden.

Diskussionsverlauf

Unter den Ausschussmitgliedern herrscht die einhellige Auffassung, dass sie in den Protokollen namentlich erwähnt werden möchten. Wenn es erforderlich sein sollte, würden sie eine entsprechende Erklärung abgeben.

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt, die Sitzungsniederschriften künftig mit Sachverhalts- und Diskussionsverlauf sowie ggfs. der Nennung von Namen von Stadträten zu veröffentlichen. Ansonsten würden keine Namen genannt werden. Diese  Art der Veröffentlichung ist mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Bericht über das Konzessionsverfahren Stromnetz Stadt Ebersberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 04.07.2017 ö informativ 7

Sachverhalt

Die Ausschreibung zur Konzessionsvergabe für den Betrieb des S tromnetzes in Ebersberg endete am 28.02.2017. Bis dahin gab es zwei Bewerbungen auf die Konzession, die Stadtwerke München und die EBERnetz GmbH  CoKG. Mit Schreiben vom 03.03.2017 haben die Stadtwerke München ihre Bewerbung zurückgezogen.
Somit entfällt ein Vergabeverfahren und es kann ein Vertrag entwickelt werden.

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 04.07.2017 ö informativ 8

Sachverhalt

Herr Napieralla gibt die im Zeitraum vom 03.02.2017 bis zum 30.06 .2017 eingegangenen Spenden bekannt.

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der genannten Spenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 04.07.2017 ö informativ 9

Sachverhalt

Es gibt keine W ortmeldungen.

Datenstand vom 21.08.2019 14:35 Uhr