Datum: 16.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: alter speicher
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen
2 Antrag auf Zulassung einer Abweichung von Abstandsflächen für das Vorhaben zum Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage, Hauptgebäude mit 10 WE + 1 Gewerbeeinheit, Gartenhaus mit 3 WE, Abbruch von bestehendem Vorder- und Rückgebäude; Ergänzung zur Baugenehmigung wegen Beantragung Abweichung auf dem Grundstück FlNr. 237, Gmkg. Ebersberg, Sieghartstraße 20
3 Neubau Kabinentrakt Waldsportpark Ebersberg; Vorstellung Gestaltungskonzept
4 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Ebersberg; Aufnahme einer Verpflichtung zur Verwendung von Solarenergie (PV-Anlagen und Solarthermie) bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
5 Standortkonzept für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen; Vorstellung des ersten Entwurfes
6 Wärmenetzanschluss für Kindergarten-Neubau St. Sebastian - Vorstellung Machbarkeit, Risiken, Kostenschätzung inkl. Wirtschaftlichkeit, Beschluss über die Durchführung
7 Verschiedenes
8 Wünsche und Anfragen

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1. Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.03.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Den Auftrag zum Bau der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Hörmannsdorf-Nord, sowie den RW – Ableitungskanal und den Ausbau der GVS Hörmannsdorf – Münchener Straße  hat die Firma Swietelsky Baugesellschaft m.b.H zum Bruttogesamtpreis von 828.601,09 € erhalten.


Den Auftrag für die Baumeisterarbeiten für Hochbau des Übergabebauwerkes für den Wasserleitungsverbund Ebersberg – Grafing an die Firma Reinhard Steiner GmbH & Co. KG zum Bruttogesamtpreis von 246.171,25 € erhalten.


Die Reinigungsleistungen der Liegenschaften von Los 2 hat die Firma Krätschmer mit einer Jahresauftragssumme   von brutto 83.364,72 € erhalten.

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2. Antrag auf Zulassung einer Abweichung von Abstandsflächen für das Vorhaben zum Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage, Hauptgebäude mit 10 WE + 1 Gewerbeeinheit, Gartenhaus mit 3 WE, Abbruch von bestehendem Vorder- und Rückgebäude; Ergänzung zur Baugenehmigung wegen Beantragung Abweichung auf dem Grundstück FlNr. 237, Gmkg. Ebersberg, Sieghartstraße 20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.03.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Sache wird auf die Sitzung des Technischen Ausschusses vom 07.07.2020, TOP 1, öffentlich, verwiesen. Es wurde folgender Beschluss gefasst:

Der Technische Ausschuss erteilt dem Vorhaben wegen Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten mit einer Tiefgarage und eines Gartenhauses mit drei weiteren Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 237, Gemarkung Ebersberg, Sieghartstraße 20 in der Fassung vom 07.07.2020 und den heute vorgetragenen Anregungen das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: 10: 1


Mit Bescheid vom 15.09.2020, Az. B-2020-1612, genehmigte die Bauaufsichtsbehörde beim LRA Ebersberg das Bauvorhaben. Nach Informationen der Stadt ist mittlerweile eine Nachbarklage anhängig. 

Gegenstand der heutigen Beratung ist der Abweichungsantrag von den Abstandsflächen für das 
o. g., bereits genehmigte Bauvorhaben. 

Grundsätzlich wäre für die Entscheidung über Abweichungen von den Abstandsflächen das Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde allein zuständig. Nachdem jedoch die Stadt Ebersberg eine Satzung über die abweichenden Maße der Abstandsflächentiefe vom 12.01.2021 erlassen hat, ist daneben auch über die Abweichung von der Satzung (städtebauliche Satzung gem. Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 lit a) BayBO) zu entscheiden. Hierfür ist gem. Art. 63 Abs. 3 Satz 2 BayBO das Einvernehmen der Stadt erforderlich. 

Durch den Abweichungsantrag werden keine neuen bauplanungsrechtlichen Fragen aufgeworfen, da das Bauvorhaben durch die Stadt mit o. g. Beschluss abschließend behandelt und vom LRA bereits genehmigt wurde. Der Abweichungsantrag bzw. die Entscheidung über die Abweichung von den Abstandsflächen ergibt sich aus dem Umstand, dass in der ausgesprochenen Baugenehmigung dieser Punkt nicht explizit angesprochen wurde. Das Landratsamt ging wegen der einheitlich abweichenden Abstandsflächentiefen in der näheren Umgebung von diffuser Bauweise aus, wonach gem. Art. 6 Abs. 5 Satz 4 BayBO die Sätze 1 und 2 des Art. 6 Abs. 5 BayBO nicht anwendbar sind. 

Hinzu kommt, dass die Stadt mittlerweile o. g. Satzung erlassen hat und somit die Frage der Abweichung von den Abstandsflächen nach den aktuellen Grundlagen zu beurteilen ist. Eine Änderung der Sachlage ist jedoch nicht eingetreten.  

Der Punkt wurde nach Versand der Ladung aufgenommen. Dies ist nach der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Ebersberg gemäß § 25 Abs. 2 Nr. 1 GeschO zulässig. Die Dringlichkeit ist gegeben, da das Landratsamt Ebersberg gegenüber dem VG München sich bis Ende März zur Klage äußern muss. Eine Behandlung im April 2021 war daher nicht möglich. 

Es werden folgende Abweichungen beantragt:

1. Hauptgebäude:
Die vor der Nordfassade liegende Abstandsfläche (1 H) überschreitet die Straßenmitte und fällt auf das gegenüberliegende Grundstück mit der FINr. 310/3. Es ist damit eine Abweichung von Art. 6 Abs. 2 S. 1 und 2 BayBO erforderlich. 

Auch an der Westseite kann die Abstandsfläche (1 H) nicht eingehalten werden, da die Abstandsfläche teilweise auf dem westlich angrenzenden Nachbargrundstück mit der FINr. 
233/2 zu liegen kommt. Es ist daher die Erteilung einer Abweichung von Art. 6 Abs. 2 S. 1 
BayBO notwendig. 

Die Abstandsfläche vor der Südfassade des Vorhabens überdeckt im östlichen Bereich (teilweise) die entsprechend dinglicher Abstandsflächenübernahme auf dem Baugrundstück liegende Abstandsfläche der Westfassade des Anwesens lgnaz-Perner-Straße 9a. Hier ist die Erteilung einer Abweichung von Art. 6 Abs. 3 BayBO notwendig. 

Auch die Abstandsfläche vor der östlichen Außenwand des Vorhabens überdeckt teilweise 
an 2 Stellen diejenige Abstandsfläche des Anwesens lgnaz-Perner-Straße 9 a, welche sich aufgrund der dinglichen Abstandsflächenübernahme auf dem Baugrundstück befindet. Auch hier ist die Erteilung einer Abweichung von Art. 6 Abs. 3 BayBO erforderlich, damit es zu keiner Überdeckung/Überlappung von Abstandsflächen kommt. Zudem liegt ein kleiner Teil der Abstandsfläche der östlichen Außenwand auch auf dem Grundstück FINr. 236. Insoweit ist daher die Erteilung einer Abweichung von Art. 6 Abs. 2 S. 1 BayBO notwendig. 

2. Gartenhaus:
Die Abstandsfläche vor der Nordseite liegt teilweise auf dem Nachbargrundstück mit der 
FINr. 233/2. Insoweit ist die Erteilung einer Abweichung von Art. 6 Abs. 2 S. 1 BayBO not- 
wendig. 

Die Abstandsfläche vor der Westseite dieses Anwesens liegt teilweise auf den sich westlich anschließender Nachbargrundstücke mit den FINrn. 233/2, 233, 234/2, 239/2 und 238/3. Auch hier ist die Erteilung einer Abweichung von Art. 6 Abs. 2 S. 1 BayBO notwendig. 



Die Abstandsfläche vor der südlichen Außenwand des Gartenhauses fällt teilweise auf das 
Nachbargrundstück mit der FINr. 237/4. Auch hier die Erteilung einer Abweichung von Art. 6 Abs. 2 S. 1 BayBO notwendig. 

Die Abstandsfläche vor der östlichen Außenwand des Gartenhauses liegt teilweise auf dem Nachbargrundstück mit der FINr. 236. Hier ist die Erteilung einer Abweichung von Art. 6 Abs. 2 S. 1 BayBO notwendig. 

Die Erteilung der Abweichungen ist rechtlich begründet.  Bei der maßgebenden Umgebungsbebauung (Geviert Sieghartstraße/lgnaz-Perner-Straße/Augustinerstraße) handelt es sich um einen Teil der Altstadt der Stadt Ebersberg, in dem im Bestand eine Bebauung vorzufinden ist, die in vielfältiger Art und Weise die aktuell gültigen Abstandsflächenvorschriften missachtet. 
Dies gilt namentlich für die Bebauung auf dem unmittelbar westlich angrenzenden Grundstück mit der FINr. 233/2, aber auch für zahlreiche weitere Grundstücke im Geviert (FINrn. 233, 233/4, 233/3, 238/2, 238, 239, 237 und 237/4). Auch das östlich angrenzende Grundstück mit der FINr. 
236 hält im Bereich der westlichen Außenwand des Anwesens lgnaz-Perner-Straße 9 die 
Abstandsflächen offenbar nicht ein. Zur Bestandssituation, in der teilweise nicht einmal die 
reduzierten Abstandsflächen eines Kerngebiets eingehalten sind, wird auch auf die 
städtebauliche Begutachtung des Bauvorhabens durch das Architekturbüro Salm & Stegen (vgl. S. 14), das im Auftrag der Stadt Ebersberg im Zuge des vorangegangenen Bauantragsverfahrens angefertigt wurde verwiesen. In solchen Konstellationen ist die Rechtsprechung in der Vergangenheit stets vom Vorliegen einer sog. Atypik ausgegangen, die es ermöglicht, Abweichungen von der Einhaltung der Abstandsflächenvorschriften zu erteilen. Tatsächlich wurde auch seitens des Landratsamtes in der Vergangenheit in der näheren Umgebung die Einhaltung der Abstandsflächenvorschriften nicht gefordert. Zwar ist zwischenzeitlich das von der Rechtsprechung geforderte Erfordernis das Atypik für die Erteilung von Abweichungen von der Einhaltung der Abstandflächenvorschriften ohnehin entfallen (vgl. die Vorschrift des Art. 6 Abs. 4 S. 1 BayBO, die durch Gesetz zur Änderung der Bayer. Bauordnung vom 10.07.2018 eingefügt wurde). Das trotz dieser Gesetzesänderung von Teilender Rechtsprechung nach wie vor verlangte Erfordernis der Atypik für die Erteilung einer Abweichung von der Einhaltung Abstandsflächenvorschriften ist vorliegend jedoch aufgrund der Besonderheit der Bebauung im maßgebenden Geviert gleichwohl gegeben. 
Zur Lage der Abstandsflächen insgesamt verweisen wir auf die beiliegende Karte. 
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der sich aus dem Abstandsflächenrecht erge- 
bende Mindestabstand von 3,0 m vom Bauvorhaben überwiegend eingehalten werden kann. 
Sofern dies ausnahmsweise im Bereich der nordwestlichen Ecke des Gartenhauses nicht 
der Fall ist, treten dadurch keine Beeinträchtigungen der vom Abstandsflächenrecht besonders geschützten Belange (Besonnung, Belüftung, Belichtung und sozialer Wohnfriede) ein. 
Im Übrigen befindet sich an dieser Stelle ohnehin das vollständig grenzständig errichtete Nebengebäude des Anwesens auf FINr. 233/2, welches über keinerlei Belichtungs-/Belüftungseinrichtungen in seiner Süd- und Ostfassade verfügt.

Nachdem, wie ausgeführt, in der näheren Umgebung einheitlich abweichende Abstandsflächentiefen anzutreffen sind, können die beantragten Abweichungen erteilt werden. 
Aufgrund der bereits im Juli 2020 erteilten Zustimmung zum Bauvorhaben handelt es sich hierbei nur um eine formelle Frage. 

Die Verwaltung schlägt vor, den beantragten Abweichungen, aufgrund des bereits erteilten Einvernehmens zum Bauvorhaben insgesamt, die Zustimmung zu erteilen. 

Diskussionsverlauf

StR Otter bekräftigte seine Haltung, dass für das Bauvorhaben ein Bebauungsplan besser gewesen wäre. Die Abstandsflächensatzung der Stadt ist hier kein Diskussionsthema. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen für das Bauvorhaben Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage (Hauptgebäude mit 10 WE und 1 Gewerbeeinheit und Gartenhaus mit 3 WE) auf dem Grundstück FlNr. 237, Gemarkung Ebersberg, Sieghartstraße 20, 85560 Ebersberg und erteilt den beantragten Abweichungen von der Abstandsflächentiefe das gemeindliche Einvernehmen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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3. Neubau Kabinentrakt Waldsportpark Ebersberg; Vorstellung Gestaltungskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.03.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für die weiteren Planungen und Ausschreibungen wird Herr Arch. Schmidmaier das Gestaltungskonzept vorstellen, das mit der Verwaltung abgestimmt ist. 
Der Beschlussvorlage ist das Konzept als Anlage angehängt.
Ein Beschluss hierzu muss nicht gefasst werden.

Diskussionsverlauf

Architekt Alexander Schmidmaier stellt anhand der beiliegenden Präsentation die Gestalt des Neubaus der Umkleiden und Werkstattgebäude vor. Die Ausführung erfolgt in Beton und vorgehängter Holzfassade. Die Innenausgestaltung soll in robusten Materialien Beton, Holz, Beschichtungen der Böden erfolgen. Vorherrschende Farben sind Grün und Anthrazitgrau.
StR Münch lobt das gute Konzept und weist auf die gute Zusammenarbeit zwischen Architekten, Nutzer und Verwaltung hin. Auf die Nachfrage warum das Gebäude in Beton ausgeführt und nicht in Holzausgeführt ist erklärt Arch. Schmidmaier, dass es eigentlich keine Gründe gibt, jedoch höhere Kosten anfallen, ca. 20% und Mehraufwendungen im Bereich Brandschutz erforderlich sind. Seitens der Verwaltung wird noch darauf hingewiesen, dass im Bereich der Nasszellen der Umkleiden ein Holzbau aufwändiger zum Abdichten und die Gefahr der Schäden grösser ist. Vorgeschlagen wurde von der Verwaltung evtl. das Werkstattgebäude im Bereich des Einstell- und Lagerbereich in Holz auszuführen. Seitens des Architekten werden die Mehrkosten geprüft und in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt.
StR Otter lobt die gut überlegte und zeitgemäße Grundrisskonzeption, weist darauf hin, möglichst nichts mehr zu ändern. Jede Änderung zu diesem Zeitpunkt führt zu erheblichen Mehrkosten. Auf die zeitliche Abfolge erläutert Arch. Schmidmaier, dass derzeit 2 kleinere Ausschreibungen (Abbruch, Umsetzen Garagen) laufen, die Vergabe in der Aprilsitzung stattfindet.  Das erste große Ausschreibungspacket mit Baumeister, Elektro, HLS und Aufzug wird in der Sitzung des Technischen Ausschusses im Juni vergeben. Offizieller Baubeginn kann Anfang Juli stattfinden. Laut Herrn Schmidmaier könne im September 2022 Einweihung der Anlage sein. Zu den Kosten teilt Herr Schmidmaier mit, dass derzeit die Kostenberechnung aktualisiert und die Mehrkosten für die Errichtung der Zisterne eingearbeitet wird und in einer der nächsten TA-Sitzungen vorgestellt werden. Herr Schmidmaier weist noch auf die Problematik der ausgelasteten Firmen hin. 
StR Schechner lobt die hochwertige aber einfache Gestaltung und begrüßt die Ausführung der Holzschalung mit unbehandeltem Holz, eine spätere Entsorgung ist hierbei unproblematisch. Bezüglich der Hallentore merkt er an diese kostengünstiger auszuführen. Die derzeitige Planung sei zu hochwertig für einen Lagerbereich.
StR Friedrichs weist ebenfalls auf die gute Gestaltung hin und merkt an, dass die Fassadengestaltung gut zur Lage des Waldsportparks passt. StR Friedrichs würde das Tragwerk auch gerne in Holz sehen da die Co2 Bilanz erheblich besser wie bei Beton ist, akzeptiert aber die vorgebrachten Gründe die Ausführung in Beton zu wählen. Die Innenraumgestaltung erwähnt er positiv im Vergleich zur bestehenden Gestaltung.
StR Block würde sich das Gebäude auch in Holz wünschen, weist aber darauf hin, dass die Planungen schon sehr weit fortgeschritten sind und eine Änderung nicht sinnvoll wäre, zumal der Energieeffizienzstandard sehr hoch ist: Hackschnitzelheizung, PV- und Solaranlage, höchster wirtschaftlicher EnEV Standard. Bei der Farbgestaltung würde er sich weniger grün vorstellen.
StR Matjanovski  lobt ebenfalls die Arbeit und erkundigt sich nach der behindertengerechten Erreichbarkeit des Ober- und Untergeschosses. Arch. Schmidmaier weist auf den eingeplanten Aufzug hin und erklärt am Grundriss den behindertengerechten Zugang der Anlage.
StR Fritsch zweifelt die ausreichende Größe des Hackschnitzelbunkers an. StR Schechner widerlegt seine Bedenken.
Zum Abschluss lobt StR Schedo zugleich Vorstand des TSV die grosse Akzeptanz der Planung unter allen Fraktionen und Dankt der Zusammenarbeit von Planer, Geschäftsführer TSV und Verwaltung.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Zu diesem Top ist kein Beschluss erforderlich

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4. Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Ebersberg; Aufnahme einer Verpflichtung zur Verwendung von Solarenergie (PV-Anlagen und Solarthermie) bei der Aufstellung von Bebauungsplänen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.03.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 11.12.2020 stellte die Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Antrag, im Zuge der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes in Zukunft in allen Bebauungsplänen eine Verpflichtung zur Solarnutzung (PV-Anlagen oder Solarthermie, vor dem Hintergrund einer korrekten Abwägung öffentlicher und privater Belange, konsequent zu prüfen und umzusetzen. 

Auf das den Sitzungsunterlagen beiliegende Antragsschreiben wird insoweit verwiesen. 

 

Diskussionsverlauf

StR Gressierer wies daraufhin, die Kosten für die Bauherren und jungen Familien im Blick zu behalten. Eine zu starke Belastung in der Bauphase muss vermieden werden. Für die Errichtung einer PV-Anlage würde eine entsprechende Liquidität erforderlich sein. 
Er regte an den Antrag dahin gehend zu ergänzen, den Bauherren freizustellen, ob sie die PV-Anlage selbst errichten wollen oder ob sie z. B. mit der Bürgerenergiegenossenschaft im Rahmen eines Pachtmodells die Dachfläche zur Verfügung stellen. Primäres Ziel sollte die Verwirklichung der PV-Anlage sein. 

StR Münch bestätigte, dass Mehrkosten entstehen könnten. Das Kostenproblem sei von der CSU-Fraktion gut beleuchtet worden. Es handelt sich um einen Prüfauftrag für jeden Bebauungsplan die Realisierung von PV-Anlagen vorzuschreiben. Er stimmt dem Antrag sowie dem Ergänzungsvorschlag der CSU-Fraktion zu. 

StR Block erläuterte, Ziel des Antrags sei möglichst viel Solarnutzung zu erreichen.

StR Otter stellte fest, dass es den Antrag nicht brauche. Die Stadt würde diese Forderungen bereits umsetzen und leben. Es gäbe zudem ausreichende Vorgaben über das Gebäudeenergiegesetz. Er erinnerte an den Bebauungsplan im Stadtteil Friedenseiche, der Gründächer festsetzte und von dem zahlreiche Befreiungen erteilt wurden. 

StR Friedrichs erinnerte an alternative Finanzierungsmöglichkeiten, z. B. Solarleasing. 
  

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN über die Verpflichtung von Solarnutzung in Bebauungsplänen vom 11.12.2020 und dem Ergänzungsantrag der CSU-Fraktion vom 16.03.2021, wonach den einzelnen Bauherrn freigestellt werden soll, ob sie die PV-/Solaranlage selbst errichten oder die Dachfläche im Wege eines Pachtmodells zur Verfügung stellen, und stimmt diesen beiden Anträgen zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Standortkonzept für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen; Vorstellung des ersten Entwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.03.2021 ö beschließend 5
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 15.06.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.07.2020 (TOP 12, öffentlich) beschlossen, ein städtebauliches Entwicklungskonzept zur Steuerung von Freiflächen-PV-Anlagen aufzustellen.

Mit der Ausführung der Planungsaufgabe wurde der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt. Frau Jäger vom PV München ist in der heutigen Sitzung anwesend und erläutert den Entwurf des Standortkonzeptes und steht für Fragen und Anregungen zur Verfügung. 

Der vorliegende Entwurf des Standortkonzeptes für Photovoltaik-Freiflächenanlagen dient dazu, geeignete Flächen im Stadtgebiet von Ebersberg zu lokalisieren und ungeeignete Flächen auszuschließen sowie einheitliche Beurteilungskriterien zu entwickeln, anhand derer Anträge im Einzelfall geprüft werden. Die anzuwendenden Kriterien berücksichtigen neben wesentlichen Ausschlussgründen auch diejenigen Aspekte, welche die Errichtung einer Anlage begünstigen können. Ein weiterer Punkt ist, die öffentliche Diskussion zu dieser Planung in Gang zu setzen, damit im Ergebnis ein breiter gesellschaftlicher Konsens für die Errichtung von Freiflächen-Fotovoltaik-Anlagen erreicht werden kann. 

Für dieses Konzept wurde das gesamte Stadtgebiet untersucht. Die Ermittlung der geeigneten Flächen für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-Freiflächenanlagen) wurde unter Berücksichtigung der Eignungs- und Ausschlusskriterien des Rundschreibens der Obersten Baubehörde - OBB (IIB5-4112.79-037/09, 19.11.2009) und des „Praxis-Leitfadens für die ökologische Gestaltung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen (Bayerisches Landesamt für Umwelt, Januar 2014) in folgenden drei Schritten vorgenommen:

1. Kennzeichnung von Ausschlussflächen / gänzlich ungeeignete Standorten - sogenannte „harte“ Tabuzonen (rot)

Festgeschriebene konkurrierende Flächennutzungen, Flächen mit fachrechtlichem Schutzstatus sowie einzuhaltende Abstände zu schutzbedürftigen Nutzungen und Verkehrsstraßen schränken die Eignung von vorneherein ein. Mit der Identifizierung von als absolut anzusehenden Ausschlussflächen kann der Suchraum für geeignete Standorte eingegrenzt werden.

Als harte Tabuzonen sind beispielsweise folgende Flächen anzusehen:
Bestehende Siedlungsgebiete, Waldflächen, Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, amtlich kartierte Biotope, Wuchs- und Fundorte streng geschützter Arten, festgelegte Ausgleichsflächen, Bereiche, die aus Gründen des Landschaftsbildes, der naturbezogenen Erholung und der Sicherung historischer Kulturlandschaften von herausragender Bedeutung sind (z. B. im optischen Wirkbereich landschaftsprägender Denkmäler, weithin sichtbarer Hang- und Kuppenlagen, schutzwürdige Täler und landschaftsprägende Höhenrücken), Fluss- und Seeuferbereiche, Bodendenkmäler und Geotope.  




2. Ermittlung der Bereiche mit Restriktionen / bedingt geeignete Flächen - sogenannte „weiche“ Tabuzonen (orange)

Der ermittelte potenzielle Suchraum wird daraufhin um diejenigen Flächen verringert, die aufgrund von gewichtigen Gründen in der Regel nicht geeignet sind. Diese Flächen würden nur dann einer näheren Prüfung unterzogen, wenn keinerlei andere Flächen zur Verfügung stünden. Mit dem Ausscheiden derartiger Flächen können diejenigen Flächen ermittelt werden, die für Photovoltaik-Freiflächenanlagen grundsätzlich geeignet sind.

Weiche Tabuzonen sind beispielsweise:
Landschaftsschutzgebiete, landschaftliche Vorbehaltsgebiete, Regionale Grünzüge, Steilhänge, Streuobstwiesen,  



3. Abstandsflächen zu schutzbedürftigen Bereichen – sogenannte „weiche“ Tabuzone (rot/ orange schraffiert)

Zu den schutzbedürftigen Bereichen innerhalb der nicht geeigneten und bedingt geeigneten Flächen werden Abstandsflächen berücksichtigt, die von der Regierung und dem Landesamt für Umweltschutz bzw. nach Einschätzung er Fachplaner einzuhalten sind.
Zu Siedlungsflächen mit Wohnbebauung, also in reinen, allgemeinen Wohngebieten sowie in Misch- und Dorfgebieten soll ein Mindestabstand von 100 m eingehalten werden. 

Zum weiteren Vorgehen ist geplant, sofern der vorliegende Entwurf die Zustimmung des Ausschusses findet, diesen öffentlich, für 4 Wochen, auszulegen. Die interessierte Bürgerschaft kann zu dem Entwurf dann eine Stellungnahme abgeben. Parallel dazu soll der Entwurf den betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit der Bitte um fachliche Stellungnahme vorgelegt werden. Im Anschluss daran würden die eingegangenen Stellungnahmen dem Technischen Ausschuss erneut zur Beratung und Abstimmung vorgelegt. 

Mit Beschluss im Stadtrat liegt dann eine informelle Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB vor, die bei der nachfolgenden Bauleitplanung zu berücksichtigen ist.

Diskussionsverlauf

StR Friedrichs erkundigte sich nach den Abstandsflächen. Gelten diese für die Trafostation oder die Gesamtanlage? 
Frau Jäger vom Planungsverband erläuterte, dass hauptsächlich die Trafostation betroffen ist, andere Belange wie Blendwirkung wären durchaus steuerbar. Weiterhin sollten bei der Planung von Anlagen etwaige Wohnbauerweiterungsflächen mit berücksichtigt werden. 
In den weichen Tabuzonen sollten Anlagen im Wege der Einzelfallprüfung möglich sein. 

StR Gressierer stellte eine Einigkeit hinsichtlich der lila angelegten Flächen fest. Insgesamt sei das Konzept eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung. 
Die weichen Tabuzonen sollte man nicht ausschließen, auch nicht die Randzonen der Ausschlussflächen. Er fragte nach einer Kontaktaufnahme mit dem Staatsgut Osterseeon über die Möglichkeiten, Flächen zur Verfügung zu stellen. Erster Bürgermeister Proske teilte mit, dass die Beantwortung dieser Frage über das Protokoll erfolgt. 

StR Block bedankte sich sowohl beim Ersten Bürgermeister für die Initiative und bei der Planerin für die Ausarbeitung. Man solle nun mit der gleichen Geschwindigkeit fortfahren. 

StR Münch fand es interessant zu sehen, wo das größte Potential ist. Man müsse sich die Planungen nun genauer anschauen und die konkreten Anträge einbeziehen. 

StR Otter bedankte sich bei der Planerin. Es liege nun ein guter Werkzeugkasten für die weitere Flächenplanung vor. 

Erster Bürgermeister Proske schlug vor, das Konzept in den Fraktionen zu beraten. Eine erneute Vorlage wäre für Mai 2021 vorgesehen. Etwaige Rückmeldungen sollten bis dahin an die Verwaltung gegeben werden. In der Sitzung im Mai sollen dann die harten und weichen Tabuzonen festgelegt sowie die Bereichsabgrenzungen beraten werden. 

Ein Beschluss wurde in der Sache nicht gefasst. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Entwurf des Standortkonzeptes für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen in der Fassung vom 10.12.2020 und stimmt diesem zu. (…und stimmt diesem mit den heute beschlossenen Änderungen zu). 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf (16.03.2021) für 4 Wochen öffentlich auszulegen sowie die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufzufordern. 

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. Wärmenetzanschluss für Kindergarten-Neubau St. Sebastian - Vorstellung Machbarkeit, Risiken, Kostenschätzung inkl. Wirtschaftlichkeit, Beschluss über die Durchführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.03.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Verwaltung hat geprüft, inwiefern der neu zu errichtende Kindergarten St. Sebastian an die bestehende Wärmeleitung zwischen der Mittelschule in der Baldestraße und der Turnhalle in der Bürger-Meister-Müller Straße (der Anschluss liegt in der Floßmannstraße), angeschlossen werden kann.

Zeitlicher Ablauf

Der Netzausbau kann nur mit einer stringenten zeitlichen Abfolge umgesetzt werden. Eine Entscheidung über das Projekt muss daher bis zum 16.03. feststehen. Eine spätere Durchführung ist auf Grund verschiedener einzuhaltender Vergabefristen und wegen des geplanten Bauablaufs nicht möglich, ohne den Baubeginn für den geplanten Kindergarten im Frühjahr 2022 zu gefährden. Ein Projektplan für den möglichen Projektablauf wurde erstellt (siehe Anlage).

Leitungsbau

Das Planungsbüro KESS hat für die Erweiterung des Bestandsnetzes eine Entwurfsplanung erstellt. Die Leitungsführung sollte demnach möglich sein. Die Kostenberechnung für die Rohrbauarbeiten bis zum Kindergarten beträgt knapp 59.000 Euro brutto. Der Ausbau bis zur Eberhardstraße sind weitere 42.000 Euro angesetzt. 

Tiefbau

Das Ing.-Büro Preuschl hat den zugehörigen Bedarf an Tiefbauarbeiten bis zum Kindergarten untersucht. Dazu zählen die Verkehrssicherung, der Aufbruch der Oberflächen, die Herstellung des Rohrgrabens, Rohrbettung und Umhüllung, Grabenverfüllung, Herstellung der Frostschutzschicht, Wiederherstellung der Oberflächen und die Entsorgung von Aushub. Die Gesamtkosten für den Tiefbau wurden vom Ing.-Büro Preuschl brutto mit 110.000 Euro angegeben (überschlägige Ermittlung anhand Vorplanung, der weitere Ausbau bis zur Eberhardstraße ist nicht berücksichtigt).

Laut IB sollten die Maßnahmen aber durchführbar sein. Es werde zwar sehr eng, aber die angesprochene Verschiebung der Wasserleitung sollte möglich sein. Voraussetzung ist jedoch, dass alle Sparten sich an die Vorgaben halten. Die wahre Lage der Kabel ist nicht bekannt und die Verlegung der Gasleitung wird vom Gasnetzbetreiber durchgeführt.
 
Es besteht die Möglichkeit, dass der Aushub PAK-Belastungen aufweist. Erste Probe-Bohrungen haben diese Befürchtung zwar nicht bestätigt, die Belastungen können aber immer noch auftreten. Sollten Belastungen auftreten, könnten die Tiefbaukosten auf bis ca. 129.000 Euro brutto ansteigen. 

Das Ing.-Büro Preuschl hat zudem auf Unsicherheiten bzgl. der Durchführbarkeit der Leitungsführung hingewiesen. Es besteht die Möglichkeit, dass Bestandsleitungen anders verlaufen als gedacht. Mehr Sicherheit über die Machbarkeit werden hier erst noch durchzuführende Such-Schachtungen oder -Schlitze ergeben. 

Verkehr

Bei Umsetzung der Fernwärmeleitung ist mit einer mehrwöchigen Vollsperrung des Bereichs zu rechnen. Ein entsprechendes Umleitungskonzept wird erforderlich sein, welches durch die Verkehrsbehörde zu erstellen sein wird. Dies gilt insbesondere für die Pf.-Bauer-Str. Hier aber auch wegen dem Wasserleitungs- und Kanalbau. Eine Abstimmung mit den Anliegern dort, für die Floßmannstraße und den Kreuzungsbereich zur Bgm.-Müller-Str, sowie mit den Schulbusunternehmen, der Schule etc. wird ebenfalls erforderlich sein.

Wirtschaftliche Alternativen

Das 3P Planungsbüro, welches mit der technischen Gebäudeausrüstung für das Hochbauvorhaben der Kirche befasst ist, plant die Realisierung zweier Pellet-Kessel nebst Lager. Die beiden Varianten Pellet und Wärmenetz wurden vom Büro KESS in einem wirtschaftlichen Vergleich anhand der vorliegenden Kostenschätzungen – und -berechnungen aller Planer einander gegenübergestellt. Die Preisbildung bildet den anzulegenden Wärmepreis und die Anschlussgebühr anteilig die Netzausbaukosten und die Rücklagen für die Heizzentrale sowie die laufenden Betriebsausgaben ab. Das Thema Förderung wurde ausgeklammert, da für beide Lösungen Fördermittel verfügbar sind.

Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit ergibt keinen deutlichen Vorteil für den Netzausbau. In einem Szenario ist die dezentrale Variante besser (siehe Anlage).

Auswirkungen auf die Klimabilanz der Stadt

Die Auswirkung auf die lokale Treibhausgasbilanz der Stadt ist bei einem 100%igen Einsatz von Pellets höher als bei der zu 80% biomethan-basierten Nahwärme. Das Bestandsnetz der Stadt wird zu 80% aus Kraft-Wärme-Kopplung mittels eines Biomethan-Erdgas-BHKWs gespeist. 10% werden über einen Pellets- und 10% über einen Erdgas-Kessel gedeckt. Biomethan hat einen schlechteren CO2-Emissionsfaktor als Pellets. Zusätzlich sind bei einer zentralen Netzversorgung auch Netzverluste und damit höhere Verbräuche bzw. nochmals Emissionen zu berücksichtigen. 






Ist-Zustand Heizzentrale

Im Zuge einer mehrjährigen Anlagenoptimierung konnte über das Energieteam der Stadt die Fahrweise der Anlage verbessert werden. Durch den zusätzlichen Abnehmer Turnhalle und die hydraulisch getrennte Direktanbindung des Hallenbads wird sich die Abnahmesituation noch weiter verbessern. Die Situation der überdimensionierten Zentrale konnte in einen Vorteil verwandelt werden. Der Gaskessel dient als reine Redundanz. Der Pelletkessel übernimmt künftig weitere Anteile. Das BHKW läuft mittlerweile sehr konstant und bereits auf voller Last. Zusätzliche Lasten im Wärmenetz bewirken keine zusätzliche Stromerzeugung durch das BHKW und steigern im Bereich Wärme lediglich den Anteil von Pellet- und Erdgas-Wärme im Netz.

Know-How im technischen Betrieb und der Kundenbetreuung vor Ort

Die innerbetriebliche Situation in der Hochbauverwaltung ist schon heute von Mehrbelastungen für die Mitarbeiter und einer ständig wachsenden Aufgabenzahl bei einer gleichzeitig sehr angespannten Personalsituation durch Ausfälle und verzögerte Aufstockung des Teams geprägt. Voraussichtlich werden zusätzliche Ressourcen für die Kunden- und die Netzbetreuung im Fall eines Ausbaus benötigt. Die Verwaltung verfügt bisher über keine Strukturen für die Versorgung von Drittabnehmern mit Wärme in einem Nahwärmenetz.

Steuer und Rechnungstellung

Sowohl die steuerliche Handhabe als auch die Rechnungsstellung könnten im Fall der Netzerweiterung nach Auskunft der Kämmerei über die Stadtkämmerei abgewickelt werden. Durch die Steuerberatung der Stadt wäre zu prüfen, wie die Kosten steuerlich am günstigsten an den Abnehmer weitergereicht werden können (Gewichtung über Wärmepreis und Anschlusspreis). Ein teilweises Ziehen der Vorsteuer ist voraussichtlich möglich. Ein deutlicher Einfluss auf die ökonomische Bilanz für das Projekt wird aus heutiger Sicht aber nicht erwartet. Gleichzeitig steige der interne bürokratische Aufwand und externe Beratungskosten.


Fördermittel Bestandsnetz und Zentrale
Der Fördermittelgeber der Bestandsanlage gestattet der Stadt den Kindergarten inkl. Kreisbildungswerk mit an das bestehende Netz anzuschließen, ohne dass dies eine Überprüfung der Förderung auslöst. Das Bestandsnetz der Stadt wurde im Rahmen der Sanierung der Grund- und Mittelschule gefördert. Daher obliegt die gesamte Anlage einem 30-jährigen Bestandsschutz.

Abnahmeinteresse

Im Vorfeld der Veröffentlichung des LVs wird eine schriftliche Zusage der Kirche benötigt, dass der Anschluss an das Bestandsnetz auch gewünscht wird. Nach Rücksprache mit der Kirche erscheint eine rasche Zusage nicht unmöglich.

Haushaltsmittel

Bislang sind im Haushalt keinerlei Kosten für das Projekt eingestellt. Die Voruntersuchungen konnten durchgeführt werden, da Planungsmittel für Untersuchungen zum Ausbau von Wärmenetzen im Klimaschutz-Haushalt 2021 vorhanden sind. Der Betrieb des Netzes und die Versorgung von Drittabnehmern bedeutet zudem laufende Kosten für den Netzunterhalt im Haushalt kommender Jahre einzuplanen.

Die Entscheidung für den Netzausbau könnte daher nur vorbehaltlich der überplanmäßigen Haushaltsausgaben im Stadtrat am 27.04. erfolgen.


Fazit

Nach Prüfung aller Teilaspekte spricht aus Sicht der Verwaltung kein deutlicher Vorteil für den Netzausbau. Zugleich sind der Netzausbau und die Versorgung von Dritten mit Risiken verbunden. Die Verwaltung rät insofern, nach jetzigem Kenntnisstand, von einem Ausbau ab. 

Unter diesen Umständen würde es sich bei einer Entscheidung für einen Netzausbau um eine rein energiepolitische Entscheidung für das Thema zentraler Wärmeversorgungsnetze gegenüber dezentralen Erneuerbare Energien-Anlagen handeln.

Diskussionsverlauf

Die Stadträte Friedrichs und Münch würden die sorgfältige Abwägung des Netzausbaus. Bürgermeister Proske erläutert, dass vergleichbare Vorprüfungen für den zielgerichteten Aus- oder Aufbau von Wärmenetzen eine wichtige Grundlage sind und künftig häufiger erstellt werden sollen.

Beschluss

Der Technische Ausschuss spricht sich, in Abwägung aller dargestellten Teilaspekte, gegen den untersuchten Netzausbau und gegen den Anschluss des geplanten Kindergartens St. Sebastian an das Bestands-Wärmenetz der Stadt aus. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.03.2021 ö informativ 7

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.03.2021 ö informativ 8

Sachverhalt

StR Otter fragte nach wann wieder eine Tagung des AK Verkehrs stattfindet. 
Erster Bürgermeister Proske nimmt die Frage mit und erläuterte, dass der Moderator die jeweiligen Reaktionen zusammengetragen hat und über diese möglichst bald beraten werden soll. Die Verzögerungen liegen auch in der momentan angespannten Personalsituation im Bauamt begründet. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2021 15:50 Uhr