Datum: 04.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: alter speicher
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:42 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Städtebaulicher Wettbewerb Hölzerbräugelände und Feuerwehrareal; Genehmigung der Aufgabenstellung für die zweite Phase des städtebaulichen Wettbewerbs
2 Verschiedenes
3 Wünsche und Anfragen Bekanntgaben Weiterleitung nach Geschäftsordnung - Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren -

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1. Städtebaulicher Wettbewerb Hölzerbräugelände und Feuerwehrareal; Genehmigung der Aufgabenstellung für die zweite Phase des städtebaulichen Wettbewerbs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 20.04.2021 beschließend 14
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.05.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Herr Fischer stellt die überarbeitete Aufgabenstellung in der heutigen Sitzung vor. 

Für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe müssen in der heutigen Sitzung folgende Beschlüsse gefasst werden:

  1. Beschluss über die Zeitschiene:

    Abstimmung Aufgabe / Kostenübernahmevereinbarung
    bis Ende April Beschluss über Planungsvorgaben im TA                Mitte April 2021

    Ausgabe der Unterlagen                                                        Anfang Mai 2021

    Bearbeitungszeit Teil 1                                                        

    Zwischentermin                                                                Mitte Mai 2021

    Bearbeitungszeit Teil 2

    Abgabe                                                                        Mitte Juni 2021
      
Vorprüfung
 
Jurysitzung                                                                 Mitte/Ende Juli  2021


  1. Kosten:

Die Verwaltung befindet sich in Gesprächen mit der Firma Euroboden hinsichtlich der Kostentragung. Derzeit besteht folgender Verhandlungsstand:

Die Firma Euroboden trägt 82% der Gesamtkosten, somit brutto voraussichtlich 84.014 € und die Stadt 18% der Bruttogesamtkosten, somit 18.802,- €. 
Mit dieser Aufteilung wird das große und überwiegende Interesse des Eigentümers nach der weiteren Optimierung der Wettbewerbsergebnisse zum Ausdruck gebracht. Der Eigentümer hat vorgetragen, dass alle drei Planentwürfe im Hinblick auf eine wirtschaftliche Realisierbarkeit optimierungsbedürftig sind. 
Für die Stadt ist es aus städtebaulicher Sicht von Bedeutung, dass auf dem Gelände eine attraktive und städtebaulich verträgliche Nachverdichtung entsteht, die Stellplatzsituation bedarfsgerecht geregelt wird und ein der Innenstadt gerechtwerdendes Nutzungskonzept entsteht. 
Hinsichtlich der Förderung durch die Städtebauförderung liegt eine grundsätzliche Inaussichtstellung von Restmitteln vor (Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn vom 16.11.2020). Eine Entscheidung über die Förderung der Höhe nach steht noch aus uns hängt letztlich an der Einigung zwischen Stadt und Euroboden wie oben beschrieben. 

Die Verwaltung schlägt vor, der Kostenaufteilung wie oben beschrieben zuzustimmen. 


  1. Jurybesetzung:

Für die Jury, die die Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung beurteilen soll wird seitens der Verfahrensbetreuung folgende Besetzung vorgeschlagen:

Prof. Karin Schmid, Architektin, München  
Ina Laux, Architektin, München  
Eva Steinkirchner, Baudirektorin, Architektin, Regierung von Oberbayern  
Erster Bürgermeister Proske

NN, Stadtratsmitglieder
Stefan Höglmaier, Euroboden GmbH
  
Außerdem nichtstimmberechtigte Beraterinnen und Berater  
(z. B. Verwaltung, Dr. Stegen…)


  1. Planungsvorgaben:

    Die Planungsvorgaben sind im Dokument „Planungsaufgabe Überarbeitung“ unter Ziff. 2 festgelegt. 

2.1   Hintergrund für Überarbeitung  
Aus Sicht des Grundeigentümers sind alle drei Preisträgerentwürfe im Hinblick auf  eine wirtschaftliche Realisierbarkeit zu optimieren.   
Entscheidend hierfür seien vor allem  
•   die  realisierbare  Grundstücksausnutzung,  die  konzeptbedingt  ein  ungünstiges  
Verhältnis der vermarktbaren Wohnflächen zu den geringer rentierlichen Nicht- wohnflächen mit sich bringe,   
•   die hohe Belastung mit den zu schaffenden öffentlichen Stellplätzen,  
•   der hohe Stellplatzschlüssel für die Neubauten.  
Die Stadt Ebersberg zeigt sich vor dem Hintergrund der gewünschten städtebaulichen Entwicklung gegenüber einer Prüfung der Anforderungen grundsätzlich aufge- schlossen. Da alle drei Entwürfe bei der GFZ bereits an der nach Baunutzungsver- ordnung zulässigen Obergrenze liegen, müsste mit einer möglichen Nachverdich- tung ein begründbarer städtebaulicher Mehrwert verbunden sein.  
Die entscheidende Stellschraube für eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der  Entwürfe wird im Bereich der mehrgeschossigen Tiefgarage auf dem schwierig ge- schnittenen Grundstück gesehen. Die Stadt hat gegenüber dem Eigentümer die Be- reitschaft erkennen lassen, die Zahl der als Ersatz für die im Rahmen der Marien- platzumgestaltung entfallenden öffentlichen Stellplätze (im Wettbewerb 40) im 1. Bau- abschnitt ggf. zu reduzieren.   
Angesichts der zentralen Lage hat die Stadt darüber hinaus vorgeschlagen, ein ge- eignetes Mobilitätskonzept erarbeiten lassen, um ggf. die Zahl der für die Neubauten  geforderten Stellplätze reduzieren zu können (im Wettbewerb 1,5 Stp./ WE und 1  Stp./50 m2 GF für gewerbl. Nutzungen).  
Das Mobilitätskonzept wurde zwischenzeitlich im Technischen Ausschuss des Stadtrats  vorgestellt.  Die hieraus  ermittelte  Reduktion  der  Stellplätze  für  Wohnen  soll  Grundlage für die Überarbeitung werden.

2.2   Zu überarbeitende Punkte   
gemäß Auslobung und Preisgerichtsprotokoll  
Folgende aus der Auslobung und der Beurteilung des Preisgerichts entwickelten Ge- sichtspunkte seien besonders hervorgehoben:  
Zu Fremdgrundstücken innerhalb und außerhalb des Wettbewerbsumgriffs sind die  Abstandsflächen nach der Abstandsflächensatzung der Stadt Ebersberg einzuhalten. Durch die Neubebauung dürfen Abstandsflächen zwischen den Neubauten so- wie zu den Bestandsbauten auf dem Hölzerbräugelände unterschritten werden, so- fern eine ausreichende Belichtung und Belüftung durchgängig gewahrt sind.   

Lageplan    –          pink: Gebäude zu überplanen   
         rot: Gebäude, zu dem Abstandsflächenunterschreitungen zulässig sind  


Sofern – in Abhängigkeit von der Bauhöhe und eventueller Ausbildung von Sicher- heitstreppenhäusern - der zweite bauliche Rettungsweg über die Drehleiter der Feu- erwehr sichergestellt werden muss, ist auf ausreichende Zufahrts- und Aufstellflä- chen zu achten.  
Die gewünschte barrierefreie Durchwegung in Ost-West-Richtung ist zwingend im  1. Bauabschnitt herzustellen. Die Abgrenzung zwischen den Bauabschnitten kann  nicht nicht mehr zulasten der Stellplätze auf dem Feuerwehrgrundstück neu gefasst  werden!   
Der Zonierung der öffentlichen, halb-öffentlichen und privaten Bereiche kommt  auch im Hinblick auf die Nutzung der Erdgeschosse herausragende Bedeutung zu.  
Im Hinblick auf die unmittelbare Nähe zum Denkmalensemble Marienplatz wie zum  Einzeldenkmal Rathaus kommt bei der Weiterentwicklung der Entwürfe der Wirkung  im Stadtgefüge unverändert große Bedeutung zu (Höhenentwicklung, Dachgestal- tung). 

2.3   Spielräume Überarbeitung  
Es ist das maximal verträgliche Maß der Nachverdichtung zu finden. Eine begründete  Überschreitung der durch § 17 BauNVO vorgegebenen Obergrenzen ist zulässig.  
Die  Anzahl  der  für  den Hölzerbräu  nachzuweisenden  Stellplätze  wird  nach  zwi- schenzeitlicher Überprüfung auf 40 festgelegt.   
Eine Reduktion des Stellplatzschlüssels für Wohnen wird in Aussicht gestellt. Für die  Überarbeitung kann von 1 Stp./Wohnung ausgegangen werden.  
Die Stadt stellt außerdem in Aussicht, die öffentlichen Stellplätze, die als Ersatz für die  durch die Neugestaltung am Marienplatz entfallenden in der Tiefgarage nachzuwei- sen sind, auf die Bauabschnitte hälftig zu verteilen. In der Überarbeitung sind also je 20 öffentliche Stellplätze im 1. und 2. Bauabschnitt nachzuweisen. 


Diskussionsverlauf – TA-Sitzung vom 20.04.2021

StR Otter wies daraufhin, dass die Frage des Mobilitätskonzeptes im TA zwar offen, aber kontrovers diskutiert wurde. Man habe nach seiner Kenntnis noch keine konkrete Festlegung eines Stellplatzschlüssels getroffen. 
StR Schechner wollte wissen, ob der Stellplatzschlüssel, sollte er heute beschlossen warden, dann für die weitere Planung verbindlich ist. Dies wurde von Herrn Fischer (Verfahrensbetreuung) bestätigt. 
Herr Fischer wies noch daraufhin, dass die Punkte “Mehrfachnutzung/Parkplatzmanagement” nicht Gegenstand der Aufgabenstellung warden sollen, da hier Zweifel an der Umsetzbarkeit bestünden. Für Nichtwohnnutzungen müsse daher weiterhin von einem Stellplatzschlüssel von 1 StP / 50m² NFl. ausgegangen warden. 

StRin Platzer plädierte hinsichtlich der Jurybesetzung die ursprüngliche Regelung beizubehalten (Pro Fraktion 1 Vertreter). 
StR Otter schloss sich dieser Sichtweise an, da nur dann ein breiter gesellschaftlicher Konsens erreicht werden kann. 

Erster Bürgermeister Proske bat die Teilnehmer darum, ihre offenen Fragen bis spätestens 28.04.2021 der Verwaltung zukommen zu lassen. 

Nachdem zu diesem Thema noch Beratungsbedarf bestand, wurde festgelegt, vor der Stadtratssitzung am 04.05.2021, ab 17.00 Uhr, eine nichtöffentliche TA-Sitzung zur Behandlung dieses Punktes anzusetzen.

Eine Beschlussfassung erfolgte in der TA-Sitzung vom 20.04.2021 nicht.  


Folgende Rückfragen sind zu dem Thema eingegangen, die nachstehend gleich beantwortet werden:

Welche Auswirkung hätte ein Stellplatzschlüssel von 1,25 SP/Wohnung anstelle der vorgeschlagenen  1,0 SP/Wohnung auf die Anzahl der Stellplätze?  
Der  Grundstückszuschnitt  macht  eine  tendenziell  aufwändige,  mehrgeschossige  Tiefgaragenkon- struktion erforderlich, weshalb der Investor bestrebt ist, den Aufwand insgesamt zu reduzieren und  die Belastung der Bauabschnitte ausgeglichener zu verteilen.  Ein um 25 % höherer Stellplatzschlüs- sel bedeutet eine entsprechend geringere Reduktion gegenüber der bisherigen Stellplatzforderung.  Rechenbeispiel: Der erste Preis hat derzeit 65 Wohnungen. Für die wären bei 1,5 Stp./Whg (wie bis- her gefordert) 98 Stellplätze, bei 1,25 Stp./Whg 82 Stellplätze und bei 1,0 Stp./Whg 65 Stellplätze zu  errichten. Jeder TG-Stellplatz hat eine BGF von etwa 30 m2 und kostet überschlägig ca. 30.000 €  brutto in der Herstellung.
   
Anmerkung: Datum des (vergangenen) Preisgerichts ist falsch (27.7.2021 statt 27.7.2020)  Die Sitzung war am 02.07.2020. Die Angabe in der Planungsaufgabe wird korrigiert.  

Bitte um Erläuterung, warum für die Optimierung/Flexibilisierung der gewerblichen Stellplätze Zweifel  an der Umsetzbarkeit bestehen.  
Es bestehen nicht wirklich Zweifel seitens der Verfahrensbetreuung. Die Vorgespräche mit dem Bauamt und Euroboden haben jedoch nahegelegt, dass dieses Potential (-20% bei den Stellplätzen für  Nichtwohnnutzungen) nicht von vorneherein ausgereizt werden sollte, sondern, dass zunächst die  volle Stellplatzzahl errichtet und dann beobachtet werden soll, wie der 1. BA funktioniert, um ggf.  im 2. BA reagieren zu können.  
Grundrisse (Wohnungen, Gewerbe) sollten dargestellt werden, auch an welcher Stelle der Platz/die  Räumlichkeiten für die Umsetzung des Mobilitätskonzepts eingeplant werden (m², Ort)  
Die Anregung sollte aufgenommen werden und von den TeilnehmerInnen ein Grundrissnachweis für  die zur Umsetzung des Mobilitätskonzepts nötigen Flächen erbracht werden (Paketstation, Mobili- tätsstation, Car-Sharing-Stellplätze in der TG). Die Planungsaufgabe ist entsprechend zu ergänzen. 
 
Aufteilung der gewerblichen Parkplätze auf die Bauabschnitte 1 und 2: Aufteilung sollte konkret dar- gelegt werden. Auch zeitlich, inwiefern die Parkplätze am Marienplatz in der Zeit noch verfügbar sind.   Die Stellplätze sind für jede Nutzungsart nach den geforderten Flächen (1 Stp./50 m2 BGF) im jeweiligen Bauabschnitt nachzuweisen.  

Diskussionsverlauf

Herr Fischer von Büro AKFU erläuterte anhand der Präsentation nochmals den Ablauf der notwendigen Entscheidungen. 

Hinsichtlich der Zeitschiene gab es folgende Änderungen:

Abstimmung Aufgabe / Kostenübernahmevereinbarung
bis Anfang Mai; Beschluss über die Planungsvorgaben im TA        TA vom 04.05.2021


Ausgabe der Unterlagen 2021                                                Ende Mai

Bearbeitungszeit 1 

Zwischentermin 2021                                                        Mitte Juni

Bearbeitungszeit 2                                                                

Abgabe 2021                                                                Mitte Juli

Vorprüfung

Jurysitzung                                                                         Ende Juli 2021


Nach kurzer Beratung beschloss der Technische Ausschuss diese Zeitschiene einstimmig. 
Abstimmungsergebnis: 11: 0


Im Anschluss daran wurde die Jurybesetzung beraten. Erster Bürgermeister Proske fragte die Fraktionen mit folgendem Ergebnis ab:

                       Mitglied                         Vertreter 

CSU/FDP                Herr Josef Riedl                Herr Martin Schechner
Freie Wähler                Herr Max Fritsch                Herr Eduard Zwingler
PRO EBERSBERG        Herr Gerd Otter                Herr Dominik Mayer
SPD                        Herr Christoph Münch        Frau Elisabeth Platzer
Die Grünen                Frau Petra Behounek        Herr Jürgen Friedrichs



Als dritter Punkt wurden die Planungsvorgaben der Aufgabenstellung beraten.

Herr Fischer erläuterte, dass sich alle drei Entwürfe hinsichtlich der GFZ an der Obergrenze der BauNVO für Mischgebiete bewegen (vgl. § 17 BauNVO; 1,2 GFZ bei MI). Überschreitungen wären bei entsprechenden tragfähigen Begründungen möglich. Dies müssten die Planer in der weiteren Bearbeitung aufzeigen.

StR Gressierer merkte an, die Dichte sei eine Frage des Geschicks der Planer; man könne sich hier Bewegungsspielraum vorstellen. Er hob das große Bemühen der Stadt für dieses Projekt, das wohl den hochpreisigsten Wohnungsbau in Ebersberg darstellen würde, hervor. Die Kostenaufteilung sei damit angemessen. 
StR Otter stellte in Frage, ob die Ebersberger Abstandsflächensatzung angewandt werden soll. Die Dichte wäre in Ordnung. Es müsse auf einen Nutzungsmix geachtet werden. 
StRin Platzer fand eine GFZ von 2,3 sehr bedenklich. Das Einfügen müsse gewahrt bleiben. 

Erster Bürgermeister Proske ließ über die Formulierung zum Maß der baulichen Nutzung abstimmen. 
„Es ist das maximal verträgliche Maß der Nachverdichtung zu finden. Eine begründete Überschreitung der durch § 17 BauNVO vorgegebenen Obergrenzen ist bei entsprechender Begründung zulässig.“

Abstimmungsergebnis 11:0

Der zentrale Punkt der Planungsvorgaben war die Stellplatzregelung. Zu klären war die Frage, ob mittels eines nachvollziehbaren Mobiliätskonzepts die Stadt bereit wäre, den regulären Stellplatzschlüssel von 1,5 StP/Wohneinheit zu reduzieren. Im günstigsten Fall soll er auf 1,0/WE reduziert werden. 
Herr Fischer wies daraufhin, dass alle Entwürfe bislang von einer mehrgeschossigen Tiefgarage ausgehen. Aufgrund der zentralen Lage, der fußläufigen Erreichbarkeit von Einkaufsmöglichkeiten und der S-Bahn sowie eine Bushaltestelle unmittelbar an der Eberhardstraße wäre eine Reduzierung der Stellplätze über ein Mobilitätskonzept denkbar. Er stellte gleichzeitig heraus, dass dies ein Entgegenkommen der Stadt darstellt und der Eigentümer hierauf keinen Anspruch habe. 
Die Stadt ist dem Eigentümer bei einigen Punkten schon entgegen gekommen:
  • Übernahme der Abstandsflächen auf das Feuerwehrgrundstück
  • Hälftige Aufteilung der Stellplätze für den Marienplatz
  • Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung
Weiterhin konnten die notwendigen Stellplätze für das Hotel/Gastronomie durch eine aktenmäßige Nachkontrolle ebenfalls reduziert werden. 

StR Friedrichs sprach sich für ein Mobilitätskonzept aus. Auch dieses Konzept erfordert Platz und finanzielle Mittel; der Investor würde hier nichts geschenkt bekommen. Die Motivation sei hier beim Klimaschutz zu suchen. Ziel soll sein, autoarmes Wohnen attraktiv zu machen, denn eine Änderung der Mobilität sei zwingend. 

StR Zwingler forderte den vollen Stellplatzschlüssel. Aufgrund der vermehrten Home-Office-Nutzung wären die privaten Stellplätze auch tagsüber besetzt und stünden somit nicht für ein Parkraumsharing zu Verfügung. Es besteht die Gefahr der Verdrängung in andere Stadtteile. Er wäre mit einer Reduzierung von 10- 15 Parkplätzen einverstanden, unter der Voraussetzung einer Nachrüstverpflichtung im 2. BA, falls es nicht funktionieren sollte. 

StR Münch wies daraufhin, dass sich die Mobiliät ändern muss und zwar in Richtung einer nachhaltigeren Mobilität. Ziel ist weniger Verkehr in der Innenstadt zu haben. Die heutige Entscheidung sei eine der wichtigsten verkehrspolitischen Entscheidungen der gesamten Stadtratsarbeit. Ein Stellplatzschlüssel von 1,5 sei der Todesstoß für ein Mobilitätskonzept und kein ernsthafter Ansatz für nachhaltige Mobilität. Das Konzept sei kein Entgegenkommen sondern eine verkehrspolitische Chance für die Stadt. Er sprach sich für einen Schlüssel von 1,0/WE aus. 

StR Gressierer wollte die umwelt- und verkehrspolitischen Ansätze nicht bestreiten. 1,5StP/WE sind relativ wenig angesichts des heute schon hohen Parkdrucks in der Innenstadt. Jedes Fahrzeug ohne Parkplatz wird in die Nachbarschaft ausweichen. Das Mobilitätskonzept sei im Grundsatz gut und wird bei 1,5/WE nicht sterben. Wegen der mangelnden Erfahrung wie solche Konzepte durchgehalten und gepflegt werden soll der Stellplatzschlüssel nicht reduziert werden. Man sei aber bereit, schon heute eine Reduzierung im 2. BA in Aussicht zu stellen, sollte es funktionieren. 

StR Spötzl sprach sich ebenfalls für den höheren Schlüssel aus, da er den Kampf um die Parkplätze aus eigener Erfahrung kenne. Er zweifelte an, dass Erziehungsversuche etwas bringen würden

StR Otter stellte klar das der 2. BA (Feuerwehrgrundstück) nicht im Eigentum des Investors steht. 
Ebersberg liegt noch am Rande zur ländlichen Region; es sind hier viele Autos vorhanden, die am besten in einer Tiefgarage untergebracht sind. 1,5/WE sei ein Minimum zumal auch das genaue Wohnungsmix noch nicht bekannt sei. Der abendliche Verkehr in Ebersberg sei im Entwurf des Mobilitätskonzepts nicht berücksichtigt. Eine Stellplatzreduzierung kann allenfalls in Aussicht gestellt werden, jedoch keinen Eingang in die Aufgabenstellung finden. 

StR Münch stellte fest, dass ein Beschluss über 1,5/WE eine Entscheidung gegen das Mobilitätskonzept sei. Er beantragte eine namentliche Abstimmung und eine Abstufung des Stellplatzschlüssels. 

StR Friedrich schlug vor, in den umliegenden Straßen Anwohnerparken vorzuschreiben. Das neue Wohnungsangebot richte sich an Bewohner, die noch nicht ein Ebersberg sind, daher könne man sich auf die Situation einstellen. Außerdem könne man zusätzliche Stellplätze anmieten. Er wies auf mehrere Städte hin, wo diese bereits praktiziert werde. 

StR Zwingler wies daraufhin, dass die Feuerwehr auch am Standort bleiben könnte. Der Vorplatz könnte mit einer Tiefgarage unterbaut werden. 1 StP/50 m² Nutzfläche für’s Gewerbe sei zu wenig. Teile aus dem Mobilitätskonzept wie die Vorrüstung für Lademöglichkeiten bei Stellplätzen, würde bereits durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Räume für Fahrradstellplätze und Reparaturen sind im Rahmen der Planung sicher zu finden. 

StR Gressierer bestätigte, dass die Stellplatzeinsparung im 2. BA nicht dem heutigen Investor zu Gute kommen müsse. Bei der Anmietung von Stellplätzen müsste diese zuerst vorhanden sein. Er sei gern zur namentlichen Abstimmung bereit. Er beantragte wie folgt abzustimmen:

  1. Grundsätzliche Möglichkeit der Abweichung
  2. Wenn ja – wie hoch soll die Abweichung sein

StR Riedl warnte davor, florierenden Unternehmen an diesem Standort Stellplätze wegzunehmen. Er wollte keine Unterstützung für die Gewinnmaximierung von privaten Bauträgern leisten. Die Parkplätze für das Hotel sowie für den Marienplatz werden dringend benötigt, da sonst kein Umbau möglich sei. Der Investor müsse die Leute selbst überzeugen, dass weniger Autos benötigt werden. 
Er wies daraufhin, dass bei jedem anderen vergleichbaren Bauvorhaben eine Tiefgarage verlangt wurde. Aus Gleichbehandlungsgründen soll hier genauso verfahren werden. 

StR Schechner bestätigte, dass sich die Mobilität ändern werde. Allerdings benötigten E-Autos und Fahrräder auch Platz. Er glaubt nicht an ein Mobilitätskonzept. Er sah eine Chance genügend Stellplätze zu schaffen und wies auf die Verfahrensweise beim E-Einz hin. 

Erster Bürgermeister Proske  führte aus, dass ein weiterer Ausbau von Verkehrsanlagen kontraproduktiv für die Stadtentwicklung sei. Der Autobesitz würde bereits heute merklich abnehmen – gerade in der jüngeren Generation. Es werden vielfach Anträge auf Verkehrsreduzierung in der Innenstadt gestellt. Er sprach sich für das Mobilitätskonzept aus, da es sonst an anderer Stelle in der Stadt nicht mehr gefordert werden könnte. Die Mobilitätswende findet schon heute statt. Er sah die Chance für eine außergewöhnliche Grundstücksbebauung durch das Festhalten am Stellplatzschlüssel für vertan. 
Räume für Lastenräder etc. müssen von Anfang an mitgeplant werden. Deshalb wäre eine Reduzierung auf 1,25/WE ein guter Kompromiss. 

Er ließ sodann über den Antrag zur namentlichen Abstimmung beschließen.
Abstimmungsergebnis:        11: 0

Anschließend erfolgte die Abstimmung über den Stellplatzschlüssel:

„Die Stadt Ebersberg stimmt einer Reduzierung vom Regelstellplatzschlüssel (1,5 StP/WE) bei Vorlage eines tragfähigen Mobilitätskonzeptes zu.“ 

Dafür:                Erster Bürgermeister Proske, StRin Behounek, StR Friedrichs, StRin Platzer,
StR Münch

Dagegen:        StR Gressierer, StR Riedl, StR Schechner, StR Spötzl, StR Zwingler, StR Otter

Damit ist der Beschlussantrag mit 5: 6 Stimmen abgelehnt.   
 





   

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.05.2021 ö informativ 2

Sachverhalt

Zu diesem Punkt lagen keine Beratungspunkte vor. 

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3. Wünsche und Anfragen Bekanntgaben Weiterleitung nach Geschäftsordnung - Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.05.2021 ö informativ 3

Sachverhalt

StRin Behounek kritisierte die Absperrmaßnahmen zum Gebäudeabbruch an der Eberhardstraße 4. Der Zeitraum von 8 Wochen sei fragwürdig und ist eine Existenzgefährdung der anliegenden Geschäfte. Ein alternatives Abbruchverfahren wäre wünschenswert gewesen. Fußgänger sollten um das Rathaus herum geführt werden mit einer halbseitigen Sperrung der Eberhardstraße. 

StR Otter forderte, Passantenschutztunnel aufzustellen sowie die Sperrung auf das zeitlich unumgängliche Maß zu beschränken. Die Verwaltung müsse hier nochmals tätig werden. 
Der Bauträger müsse sich bei dem Bürger um Wohlwollen bemühen. 

Erster Bürgermeister Proske sicherte zu, die Angelegenheit nochmals zu prüfen.  

Datenstand vom 27.12.2021 15:57 Uhr