Datenschutz


Alle Gemeinden haben bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Vorschriften des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) zu beachten. Zu diesem Zweck hat jede Gemeinde einen gemeindlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Aufgaben:
Die gemeindlichen Datenschutzbeauftragten haben die Aufgabe, auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz hinzuwirken. Gesetzlich besonders erwähnt sind folgende Aufgaben:
  • Vor dem Einsatz automatisierter Verfahren, mit denen Daten der Bürger oder der Gemeindebeschäftigten verarbeitet werden sollen, haben sie zu überprüfen, ob dabei die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
  • Sie führen ein Verzeichnis aller in der Gemeinde eingesetzten automatisierten Verfahren, mit denen Daten der Bürger oder der Gemeindebeschäftigten verarbeitet werden. In dieses Verzeichnis kann jeder Einsicht nehmen.
  • Sie beraten die Beschäftigten der Gemeinde in Fragen des Datenschutzes.