Eismann Areal Kauernhofen - Information zur Sachlage und zum weiteren Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 19.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 19.03.2024 ö informativ 8

Sachverhalt

Auf Grund der Stellungnahme der Marktgemeinderätinnen aus Kauernhofen in der Sitzung am 27.02.2024 und des nachfolgend veröffentlichen Presseberichts im FT vom 02.03.2024 mit dem Titel „Nichts geht mehr in Kauernhofen“, möchte die Verwaltung die Sachlage nochmals erklären und über das weitere Vorgehen informieren.

Mit E-Mail vom 04.03.2024 haben die Verantwortlichen des Amtes für Ländliche Entwicklung auf den Presseartikel und auf die Stellungnahme der Marktgemeinderätinnen reagiert und nochmals mitgeteilt, dass sie keinerlei Möglichkeit sehen, eine vorgezogene Förderung für den Bau freizugeben. Ein weiteres Gespräch beim Amt für Ländliche Entwicklung macht deshalb auch keinen Sinn. Nach Rücksprache mit den betroffenen Marktgemeinderätinnen wird auch kein weiterer Versuch unternommen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Pressebericht sowie das abgegebene Statement, lassen die Bemühungen der Verwaltung und vor allem die des Amtes für Ländliche Entwicklung in einem negativen Kontext erscheinen. Dabei muss das am 07.02.2024 mit dem Amt stattgefundene Koordinationsgespräch eigentlich als Erfolg gewertet werden. Denn man muss verstehen, wie klamm die Kasse derzeit beim Amt für Ländliche Entwicklung ist.
Für den möglichen Bau hatte das Amt zunächst nur eine Förderung über das ELER -Programm angeboten. Damit wären aber nur die Außenanlagen und die Platzgestaltung förderfähig gewesen und diese dann auch nur zu 60%, das Dorfgemeinschaftshaus hätte keine Förderung erhalten.

Nach intensiven Gesprächen konnte erreicht werden, dass das Amt die Förderung im Rahmen der einfachen Dorferneuerung Kauernhofen II aufrechterhält. Dies bedeutet, dass Fördersätze von bis zu 80% im Bereich des Möglichen liegen und auch ein Dorfgemeinschaftshaus förderfähig bleibt. Einzige Bedingung war, dass zunächst im Jahre 2024 maximal die Planung startet, welche bereits mündlich freigegeben wurde. Die schriftliche Freigabe erfolgt in den nächsten Wochen.

Im Anschluss kann die Verwaltung auf Basis der Ergebnisse des Bürgerworkshops eine geförderte Konzeption und Planung in Auftrag geben. Das Amt schreibt hierzu nicht einmal zwingend einen Wettbewerb vor, wenn die vergaberechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Da Planung und vor allem die Konzeption eines funktionalen Gemeinschaftshauses immer Zeit benötigt und sich die Suche nach freien Potentialen bei geeigneten Büros oftmals schwierig gestaltet, ist die Zielsetzung eines geförderten Baubeginns im Jahre 2026 maximal realistisch. Ein schnelleres Vorankommen wäre auch mit einer früheren Förderzusage wohl schwer möglich. 
Insgesamt zeigt sich das ALE hier sehr kooperativ und hält mit den getätigten Zugeständnissen das Projekt, trotz der schwierigen finanziellen Lage, weiter am Laufen. 
In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die Bauplätze am Eismann-Areal schnellstmöglich vermarktet werden. Der Spielplatz an der Schustermarter wird aber erst aufgelöst und das Gelände vermarktet, wenn ein neuer Spielplatz am Eismann-Areal eröffnet wird.

Datenstand vom 20.03.2024 17:19 Uhr