Mit E-Mail vom 10.06.2024 ging der Verwaltung folgender Antrag zu:
Antrag
auf Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes durch ein unabhängiges Gutachterbüro
A. Erläuterung
Der Marktgemeinderat hat laufend über Neubeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen, Renovierungen von Gerätehäusern und über Investitionen im Bereich der Feuerwehren in der Marktgemeinde im Allgemeinen zu entscheiden.
So wurde zuletzt über einen Antrag der Feuerwehr Eggolsheim zur Neubeschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges (MZF) entschieden. Weiter wurde durch die Feuerwehr Drügendorf ein Antrag auf die (baldige) Anschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges 10 (HLF 10) gestellt und auf die möglicherweise notwendigen („großen“) LKW-Führerscheine für neue, größere Feuerwehrfahrzeuge hingewiesen. Zudem wurden Mittel für die Renovierung des Gerätehauses der Feuerwehr Kauernhofen zur Verfügung gestellt.
In der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über den Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) vom 28. September 2020 (BayMBl. Nr. 597), die durch Bekanntmachung vom 29. August 2023 (BayMBl. Nr. 464) geändert worden ist, heißt es:
„1. Zu Art. 1 Aufgaben der Gemeinden
1.1
Feuerwehrbedarfsplanung
Die Gemeinden haben für die Wahrnehmung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten; um dabei das örtliche Gefahrenpotential ausreichend zu berücksichtigen und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen die Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen. Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (Staatsministerium) gibt den Gemeinden Hinweise zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes in Form eines Merkblattes. Es wird empfohlen, den zuständigen Kreisbrandrat oder die zuständige Kreisbrandrätin bei der Erstellung der Feuerwehrbedarfspläne zu beteiligen. Feuerwehrbedarfspläne sind fortzuschreiben und der Entwicklung in den Gemeinden anzupassen.“
In elf Ortsteilen leisten freiwillige Feuerwehren einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in unserer Marktgemeinde. Um auch in Zukunft eine zeit- und sachgerechte Ausstattung unserer Feuerwehren, sei es unter anderem durch Fahrzeuge oder Gerätehäuser, sicherzustellen, werden auch zukünftig Investitionen in größerem Umfang notwendig werden.
Um dem Marktgemeinderat für seine künftigen Entscheidungen eine objektive und fachgerechte Grundlage zu bieten, beantragen wir:
B. Antrag
Der Marktgemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung beauftragt ein unabhängiges Gutachterbüro unter Einbeziehung des Kreisbrandrates mit der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes.
Der Bedarfsplan soll mindestens enthalten:
- Gefährdungs- und Risikoanalyse im Sinne des Art. 1 I BayFwG für das Gebiet der gesamten Marktgemeinde
- Schutzzieldefinitionen
- Analyse des Soll-Zustandes
- Analyse des Ist-Zustandes
- Abgleich von Ist- und Soll-Zustand
- Analyse der Personalverfügbarkeit
- Fahrzeugbemessungen und -konzepte
- Einbeziehung der Gerätehäuser
- Analyse des Einsatzaufkommens
Johannes Maier
Rudolf Fischer
Martin Distler
Ulrike Nistelweck
Irmgard Heckmann
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß VollzBekBayFWG (Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes) Nr. 1 zu Art.1 BayFWG haben die Gemeinden für die Wahrnehmung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
Mit Hilfe eines solchen Feuerwehrbedarfsplanes soll das örtliche Gefahrenpotential ausreichend Berücksichtigung finden um anschließend eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren gewährleisten zu können.
Ziel ist es also, die gemeindlichen Feuerwehren so auszustatten, dass die Erfüllung aller Pflichtaufgaben gesichert ist (Mindestausstattung).
Der Verfahrensablauf für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar:
- Gefährdungsanalyse
- Einteilung in Gefährdungsklassen
- Risikoanalyse
- Bestimmung der Schutzziele
- Beurteilung Löschwasserversorgung
- Feuerwehrstruktur – IST-Zustand (Abdeckungsbereiche, Gerätehäuser, Fahrzeuge, Personal)
- Feuerwehrstruktur – SOLL-Zustand
- Festlegung von Maßnahmen
Zeitfenster und Kosten
- Zeitraum von Auftragserteilung bis Vorlage Feuerwehrbedarfsplan ca. neun Monate (unverbindlich)
- Unverbindliche Kostenschätzung ca. 10-15.000,00 EUR.
Aufgrund der Tatsache, dass der Marktgemeinderat laufend über investive Neuanschaffungen im Bereich des Feuerwehrwesens zu entscheiden hat, kann anhand des Feuerwehrbedarfsplanes eine zukunftsorientierte Einschätzung über die zeit- und sachgerechte Ausstattung durch einen externen Gutachter erfolgen.
Dies hat zur Folge, dass mit größeren Investitionen im Feuerwesen (Anschaffung von Fahrzeugen, Umbau/Ausbau von Gerätehäusern etc.) zunächst bis zum Ergebnis des Feuerwehrbedarfsplanes und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen abgewartet werden sollte.