Städtebauförderung; Bedarfsmitteilung für das Jahr 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 19.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 19.11.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Vollzug des Baugesetzbuches und der Städtebauförderungsrichtlinien ist der Regierung von Oberfranken für das Jahr 2025 ff. eine Bedarfsmitteilung der mittelfristigen förderfähigen Kosten vorzulegen. Die Bedarfsmitteilung ist als Anlage beigefügt. Bei der angemeldeten Summe handelt es sich um voraussichtlich förderfähige Kosten, d.h. Kosten, die durch Städtebauförderungsmittel bezuschusst werden können und nicht durch andere Förderprogramme oder Beiträge abgedeckt werden. Im Einzelnen handelt es sich um

-        Mittel zur Sicherung der Nahversorgung in Eggolsheim
-        Mittel für das kommunale Förderprogramm im Sanierungsgebiet Ortsmitte Eggolsheim
-        Mittel zur Durchführung privater Sanierungsberatungen
-        Fördermittel für die Zielfindung und Bürgerbeteiligung in Sachen Neunutzung Altes Rathaus Eggolsheim
-        Mittel für eine mögliche Sanierung Altes Rathaus Eggolsheim 

Vor Verwirklichung einzelner Projekte wird der notwendige Entscheidungsprozess im Marktgemeinderat geführt, während dem die gewünschten Diskussionen in aller Breite möglich sind. Der gemeindliche Anteil beträgt etwa 40 % der förderfähigen Kosten, der Städtebauförderungsanteil von Bund und Land in der Regel 60 %.

In Sonderprogrammen können auch höhere Fördersätze gewährt werden. Die Bedarfsmitteilung wird in jährlich aktualisierter Fassung der Regierung von Oberfranken übermittelt, um entsprechende Fördermittel bereitgestellt zu bekommen. Die zur Städtebauförderung angemeldeten förderfähigen Investitionen für das Jahr 2025 belaufen sich auf etwa 425.000 €. 

Alle in der Bedarfsmitteilung aufgeführten Maßnahmen ab 2025 haben deklaratorische Bedeutung im Sinne einer Absichtserklärung. Über alle Einzelmaßnahmen hat der Gemeinderat die endgültige Entscheidungsgewalt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die in den Erläuterungen zur Bedarfsmitteilung für 2025 und die vorgesehenen Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung unter dem Vorbehalt der erforderlichen Gemeinderatsbeschlüsse für den Gesamthaushalt 2025 zu billigen. Vor Verwirklichung einzelner Projekte wird der notwendige Entscheidungsprozess im Marktgemeinderat geführt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2024 10:42 Uhr