Bestätigung der gewählten Kommandanten der FFW Rettern gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 25.02.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) | Sitzung des Marktgemeinderates | 25.02.2025 | ö | beschließend | 10 |
Sachverhalt
Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes sind die Kommandanten durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu bestätigen.
Im Rahmen der Dienstversammlung der FFW Rettern am 15.02.2025 wurde Herr Jens Neuner als Kommandant und Herr Christian Schuberth als stellvertretender Kommandant wiedergewählt.
Die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen sind daher gegeben.
Beschluss
Sowohl der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Rettern, Herr Jens Neuner, als auch der stellvertretende Kommandant, Herr Christian Schuberth werden in ihren Ämtern gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt.
Die Bestätigung gilt für die Dauer der Wahlperiode von sechs Jahren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.02.2025 13:49 Uhr