Beschlussfassung zur Haushaltssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 01.04.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) | Sitzung des Marktgemeinderates | 01.04.2025 | ö | 6.3 |
Sachverhalt
des Marktes Eggolsheim für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Marktgemeinderat folgende Haushaltssatzung:
§ 1 – Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 20.639.500,00 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 17.121.500,00 €
festgesetzt.
§ 2 – Kreditaufnahmen
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf
3.410.400,00 € festgesetzt.
§ 3 – Verpflichtungsermächtigung
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 4 – Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.400.000,00 € festgesetzt.
§ 5 – Sonstige Festsetzungen
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 6 – Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Eggolsheim, den __.__.2025
gez.
Claus Schwarzmann
1. Bürgermeister
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung des Marktes Eggolsheim für das Haushaltsjahr 2025. Diese tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5
Datenstand vom 04.04.2025 11:43 Uhr