Wohnbebauung auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 4012, Gem. Eggolsheim und Auflassung des Sportplatzes Bammersdorf - Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 01.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 01.04.2025 ö 9

Sachverhalt

Nach Einstellung des Sportbetriebs vor einigen Jahren und der finalen letztjährigen Auflösung des SV Bammersdorf, liegt der Sportplatz aktuell brach. Auf Grund der Interessensbekundung eines Projektentwicklers an einer Teilfläche (5.000 bis 6.500 m²) dieses gemeindlichen Grundstückes (Gesamtfläche Sportplatzbereich ca. 8.500 m²) zum Zwecke der Wohnbebauung in Form eines Reihenhauskonzeptes, sollte der Marktgemeinderat einen Grundsatzbeschluss fassen, ob er sich einen Verkauf der begehrten Teilfläche und eine anschließende Bebauung vorstellen kann.

Einschätzung der Verwaltung:

  • Bauleitplanung
Die Fläche kann aus Sicht der Verwaltung, je nach politischem Willen, grundsätzlich zur Wohnbebauung freigegeben werden. Dafür ist jedoch eine Bauleitplanung erforderlich, deren Kosten vom Projektanten (Durchführungsvertrag) zu tragen wäre. 

  • Vorgeschaltete Bodenuntersuchung
Auch eine vorgeschaltete Bodenuntersuchung, die auf Grund des aufgefüllten Untergrunds in jedem Falle stattfinden sollte, läge in der Verantwortung des potenziellen Käufers.

  • Zufahrtssituation Vereinsheim / Feuerwehr
Bei der Planung wäre dringend die Zufahrtssituation zu beachten, die nach Lage der Dinge wohl über die Oertelbergstraße und dem Stich zum Vereinsheim / Wendehammer bei Feuerwehr führen würde. Diese Engstelle muss sorgfältig beplant werden, unter dem Aspekt, dass die Feuerwehr weiterhin eine ungehinderte Ausfahrt benötigt und auch dem Platzbedarf vor dem Feuerwehrhaus zur Fahrzeugpflege Rechnung getragen wird. Durch Verschwenkung der Zufahrt über den aktuellen Wendehammer und dem erst kürzlich angelegten Streetballplatz, wäre dies grundsätzlich möglich, jedoch müsste der Projektant die Funktionalität gutachterlich darlegen, inklusive der zu erwartenden Fahrbewegungen als Bezugsgröße. Als Verkehrsregelung der Zufahrt schlägt die Verwaltung eine Verlängerung des angrenzenden verkehrsberuhigten Bereichs vor, sollte der Streetballplatz zum Zwecke der Zufahrt genutzt werden.

  • Pufferzone zwischen Vereinsheim und Wohnbebauung
Ferner ist aus Sicht der Verwaltung eine ausreichend dimensionierte Pufferzone zwischen Vereinsheim und Wohnbebauung einzurichten (ca. 1.500 m²), die im Falle der Umsetzung als öffentliche Grünanlage mit Aufenthaltsqualität angelegt werden könnte. Die Pufferzone hält etwaig aufkeimendes Konfliktpotential zwischen Vereinsheimbetrieb (Gaststätte) und Wohnnutzung klein. Auch dieser Punkt wäre bei Planung dringend zu beachten. 

  • Bürgerinformation
Vor einem finalen Verkaufsbeschluss des Marktgemeinderats, sollte der Projektant seine Planungen in jedem Falle der Bürgerschaft im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorstellen. So haben die Bürger, Vereinsheimnutzer und Feuerwehrvertreter die Möglichkeit, vor Verkauf oder Start eines Verfahrens, Rückfragen zu stellen, Widerspruch zu erheben oder Ideen zu äußern. Außerdem liefert das dort entstehende Stimmungsbild dem Marktgemeinderat wichtige Erkenntnisse für die weitere Entscheidungsfindung.

Luftbild:

Erste Planungsskizze:

Ein erster Ortstermin mit Bammersdorfer Vereinen, Vertretern von Feuerwehr und der Jugend hat Folgendes ergeben:
  • Grundsätzlich wird die Wohnbauentwicklung in der vorliegenden Form kritisch gesehen.
  • Seitens der Feuerwehr besteht der Wunsch nach geregelten Parkplätzen, die die Anfahrt zu Einsätzen verbessern würde.
  • Der Bereich direkt vor der Feuerwehrausfahrt soll deutlich markiert und dauerhaft frei gehalten werden (z.B. als Aufstellfläche).
  • Der aktuelle Vorschlag zur Bebauung des ehemaligen Sportplatzes ist nach Meinung der Anwesenden zu dicht und sollte mehr Abstand zum Sportheim und dem Gaststättenbetrieb halten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat spricht sich grundsätzlich für einen Verkauf einer Teilfläche der Flurnummer 4012, Gemarkung Bammersdorf aus. Die von der Verwaltung im Sachverhalt aufgeführten Punkte sind bei der weiteren Planung zu beachten. Nach der geforderten Bürgerinformationsveranstaltung ist die dann abgestimmte Planung wieder im Marktgemeinderat zu erläutern. Über den finalen Verkauf wird erst im Anschluss entschieden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 15

Datenstand vom 04.04.2025 11:43 Uhr