Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes für den Bereich „Lagerfläche, Teilfläche von Fl.Nr. 682, Gemarkung Neuses an der Regnitz“ mit paralleler Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 29.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 29.04.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Markt Eggolsheim plant die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Lagerung von anfallenden Schüttgütern (Asphaltbruch, Betonbruch, Boden- und Erdaushub), die Beprobung der Güter und den anschließenden fachgerechten Abtransport zum Recycling auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 682, Gemarkung Neuses a. d. Regnitz. 
Das Plangebiet liegt etwa 0,8 km nordwestlich des Ortes Neuses a. d. Regnitz in landwirtschaftlich, gewerblich genutzter (Asphaltmischwerk) und waldähnlicher Umgebung. 
In rund 30 m nordöstlicher Richtung befindet sich die Regnitz, die nach Norden fließt und in Bischberg in den Main mündet. In ca. 420 m westlicher Richtung verläuft die Aisch. 
Weiterhin befindet sich das Plangebiet nicht in einem Wasserschutzgebiet; das nächstgelegene Trinkwasserschutzgebiet liegt etwa 1,5 km nordöstlich zwischen Eggolsheim und Buttenheim.
Nachbargemeinden sind, von Norden beginnend im Uhrzeigersinn: Markt Buttenheim (Landkreis Bamberg), Markt Heiligenstadt i. OFr. (Landkreis Bamberg), Gemeinde Unterleinleiter, Stadt Ebermannstadt, Gemeinde Weilersbach, Stadt Forchheim, Gemeinde Hallerndorf und Gemeinde Altendorf (Landkreis Bamberg).
Mit der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes sowie der Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Lagerplatz von anfallenden Schüttgütern geschaffen werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Bereich „Lagerfläche, Teilfläche von Fl.Nr. 682, Gemarkung Neuses an der Regnitz“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). 
Der Bereich der Änderung des Flächennutzungsplanes und der geplante Bebauungsplan „Lagerfläche, Teilfläche von Fl.Nr. 682, Gemarkung Neuses an der Regnitz“ umfassen eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 682 mit einer Fläche von ca. 6.000 m² (0,6 ha).
In den Planunterlagen werden die planlichen und textlichen Festsetzungen getroffen.

Das Planungsgebiet liegt im Nordwesten von Neuses a. d. Regnitz und befindet sich an der Straße „Zum alten Kieswerk“.







Die betroffene Flurnummer lautet:        Teilfläche von 682, Gemarkung Neuses a. d. Regnitz.
Der Marktgemeinderat Eggolsheim beschließt, einen Bebauungs- und Grünordnungsplan in der Gemarkung Neuses an der Regnitz gem. § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und den Flächennutzungs- und Landschaftsplan im Parallelverfahren zu ändern.
Der Bebauungsplan erhält den Namen "Lagerfläche, Fl.Nr. 682, Gemarkung Neuses an der Regnitz" und entspricht dem aktuellen Umgriffsplan mit Datum vom 01.02.2025.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Im Nordwesten:        gewerblich genutzte Fläche (Asphaltmischwerk), Fl.Nr. 682/4
Im Nordosten:              Straße Zum alten Kieswerk, Fl.Nr. 682 und die Regnitz, Fl.Nr. 680
Im Südosten:               Waldähnliche Fläche, Fl.Nr. 682 und Fl.Nr. 1113/3 (ehem. Weg)
Im Südwesten:             Landwirtschaftliche Flächen, Fl.Nrn. 684 und 685
Die angegebenen Flurnummern beziehen sich alle auf die Gemarkung Neuses an der Regnitz.
Folgendes Grundstück liegt im Geltungsbereich:
Flurnummer 682, Gemarkung Neuses a. d. Regnitz (Teilfläche).

Mit der Planaufstellung/Planänderung wurde das Planungsbüro Braun, Veitshöchheim beauftragt. Ein Grünordnungsplan wird in die Planung integriert. Die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung erfolgt durch das Büro Ifanos, Landschaftsökologie, Nürnberg.
Die vorliegenden Planungen werden zur vorgezogenen Beteiligung der Bürger und Behörden gebilligt.
Der Aufstellungs- und Änderungsbeschluss ist durch die Verwaltung ortsüblich bekannt zu machen und das vorgezogene Beteiligungsverfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.05.2025 12:09 Uhr