Einbeziehungssatzung Nr. 7 „Bammersdorf Lange Beete (Teilbereich)": Aufstellung und Billigung zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 27.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses im Bereich „Lange Beete“ in Bammersdorf wurde in der Sitzung des Bauausschusses vom 25.03.2025 behandelt und einstimmig befürwortet. Das Landratsamt Forchheim teilt mit Schreiben vom 09.04.2025 allerdings mit, dass das Grundstück dem Außenbereich zuzuordnen ist und eine Bebauung im geplanten Bereich ohne eine Bauleitplanung des Marktes Eggolsheim unzulässig ist. Daraufhin hat der Antragsteller eine Abstimmung zwischen dem Markt Eggolsheim und dem zuständigen Fachbereichsleiter am Landratsamt Forchheim erreicht, mit dem Ergebnis, dass eine Einbeziehungssatzung für den nordwestlichen Bereich „Lange Beete“ zielführend wäre und die Genehmigung des Vorhabens dann in Aussicht gestellt werden könne. Der Antragsteller hat die entsprechende Vereinbarung zum Baulandmodell und zur Erschließung des Vorhabens bereits unterzeichnet, ebenso die Eigentümerin des direkt benachbarten Grundstücks. Die Vereinbarung mit dem dritten Eigentümer steht noch aus, die Zustimmung wurde aber grundsätzlich zugesagt.
Die entsprechende Einbeziehungssatzung wurde aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan des Marktes Eggolsheim, der für diesen Bereich bereits Wohnbaufläche (W) vorsieht entwickelt und von der Verwaltung erstellt. Mit der Grünordnungsplanung wurde das Büro Team 4, Nürnberg beauftragt. Die Kosten dafür werden vom Antragsteller übernommen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Eggolsheim beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Nr. 7 Bammersdorf Lange Beete (Teilbereich)“. Der einbezogene Bereich befindet sich am nordwestlichen Siedlungsrand des Ortsteils Bammersdorf. Er umfasst Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 92, 101,103, Gemarkung Bammersdorf und weist eine Baufläche von ca. 0,21 ha auf. Weiterhin einbezogen ist die vor den Grundstücken liegende Teilfläche des Weges Fl.Nr. 86, Gemarkung Bammersdorf, welcher der Erschließung des Gebietes dient.
Ziel ist die Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bammersdorf, um den Neubau von drei Einfamilien- bzw. Doppelwohnhäusern zu ermöglichen.
Da es sich um eine Wohnbebauung der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB handelt, wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt.
Der Marktgemeinderat des Marktes Eggolsheim billigt den Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 7 „Bammersdorf Lange Beete (Teilbereich)“ in der Fassung vom 27.05.2025 und beauftragt die Verwaltung, die Aufstellung öffentlich bekannt zu machen(§ 2 Abs. 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.06.2025 15:21 Uhr