Bauantrag: Errichtung von 3 Tiny-Häuser;
Bauort: Fl.Nr. 149, Gem. Kauernhofen (A.-Knauer-Straße 6)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 07.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller hat bereits im Mai 2023 eine Bauvoranfrage für die Errichtung von Tiny-Häuser eingereicht. Der gemeindliche Bauausschuss hat dem Antrag in der Sitzung am 16.05.2023 zugestimmt.
Nun reicht der Antragsteller einen Bauantrag für die Errichtung von 3 Tiny-Häuser ein. Die geplanten Tiny-Häuser haben eine Wohnfläche von 34,40 m² (Haus 1) bzw. 36,79 m² (jeweils Haus 2 und 3). Am Grundstück werden 5 Stellplätze nachgewiesen.
Der Bereich ist im Flächennutzungsplan des Marktes Eggolsheim als Gemischte Baufläche ausgewiesen. Das Gebiet wird dem Innenbereich zugeordnet. Es gelten somit die Festsetzungen der Gestaltungssatzung sowie das Einfügungsgebot. Die Häuser sind mit einem flachgeneigten Pultdach mit einer Stehfalz-Dacheindeckung geplant. Hierfür ist eine Befreiung von der Gestaltungssatzung erforderlich.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt und die Befreiung von der Gestaltungssatzung erteilt werden.
Der Lage der geplanten Zufahrt ist mit der Tiefbauabteilung des Landkreises abzustimmen (insbesondere ob der Einfahrtsbereich in Richtung Süden verschoben werden muss). Alternativ sollte geprüft werden, ob die Zufahrt an der östlichen Grundstücksgrenze angelegt werden kann.
Entlang der Grundstücksgrenze zum gemeindlichen Feldweg Fl.Nr. 161, Gem. Kauernhofen ist eine Ortsrandeingrünung durch Pflanzung einer Hecke oder von Laub- bzw. Obstbäumen anzulegen.
Die Nachbarn haben ihre Zustimmung zum Bauvorhaben durch ihre Unterschrift auf den Planunterlagen erteilt.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stellt den Beschluss zurück. In der nächsten Sitzung des Bauausschusses soll eine Ortsbesichtigung stattfinden, um einen Eindruck von der Situation Ortsbid/Ortseinfahrt zu bekommen.
Zwischenzeitlich soll die geplante Zufahrt über den Feldweg mit der Tiefbauabteilung des Landkreises abgestimmt werden. Zudem wäre zu prüfen, ob eine Zufahrt über den Feldweg im erschließungsrechlichen Sinn grundsätzlich erfolgen kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.01.2024 09:28 Uhr