PV-Freiflächenanlagen - Öffnen des Grundsatzbeschlusses vom 25.10.2022 zu Gunsten einer weiteren PV-FF-Anlage in den Gemarkungen Drügendorf und Drosendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Grundsatzbeschluss des Marktgemeinderats vom 25.10.2022 öffnet, unter Beachtung diverser Bedingungen, insgesamt 30 Hektar des Gemeindegebietes für die Entwicklung nicht privilegierter PV-Freiflächenanlagen.

Aktuell werden bereits auf 24,18 Hektar Projekte entwickelt bzw. stehen kurz vor dem Abschluss. Somit sind lediglich noch 5,82 Hektar für weitere Entwicklungen frei.

In den Gemarkungen Drügendorf und Drosendorf, befinden sich jedoch seit geraumer Zeit drei Projektanten in der Flächenakquise.  Alle drei Projektanten planen auf teilweise deckungsgleichen Grundstücken PV-Anlagen, welche die durch den Grundsatzbeschluss noch zur Verfügung stehende Restfläche von 5,82 Hektar weit übersteigen.

Aus diesem Grunde hat die Verwaltung bei allen drei Projektanten eine Flächenaufstellung abgefragt. Anhand derer kann der Marktgemeinderat abwägen, ob in diesem Bereich eine Entwicklung über die im Grundsatzbeschluss begrenzende Fläche hinaus ermöglicht wird. Sollte dies nicht der Fall sein, können die Projektanten die Akquise und die Planungen für größere Projekte dort einstellen.
Flächenaufstellung:
Projektant 1 (rot)

Projektant 2 (blau)

Projektant 3 (schwarz)
Fl.Nr.
Gmk. Drüg.
Größe
in Hektar
Bewertung
Zahl
ENP

Fl.Nr.
Gmk. Drüg.
Größe
in Hektar
Bewertung Zahl
ENP

Fl.Nr.
Gmk. Drüg.
Größe
in Hektar
Bewertung Zahl
ENP
225
0,76
0,22

225
0,76
0,22

225
0,76
0,22
226
0,24
0,17

226
0,24
0,17

226
0,24
0,17
227
2,26
0,20

227
2,26
0,20

227
2,26
0,20
228
1,15
0,30

228
1,15
0,30

228
1,15
0,30
229
0,89
0,10

229
0,89
0,10

229
0,89
0,10
230
1,63
1,16

230
1,63
1,16

230
1,63
1,16
232
1,65
1,66

232
1,65
1,66

232
1,65
1,66
233
0,56
1,30

233
0,56
1,30

233
0,56
1,30
234
0,68
1,33

234
0,68
1,33

234
0,68
1,33
235
0,88
1,44

235
0,88
1,44

235
0,88
1,44
236
1,39
0,44

236
1,39
0,44

 
 
 
245
1,07
0,68

245
1,07
0,68

245
1,07
0,68
246
1,07
0,68

246
1,07
0,68

 
 
 
GESAMT
14,23
 

225/1
0,14
0,86

GESAMT
11,77
 




237
1,85
0,65








247
0,41
0,56








248
1,52
0,60








250
1,06
0,29








251
0,64
-0,68








258
4,61
0,03








Fl.Nr.
Gmk. Dros.
Größe
in Hektar
Bewertung Zahl
ENP








429
0,21
0,92








430
1,64
1,06








432
1,85
1,64








433
1,97
1,74








440
1,04
1,15








441
0,43
0,55








443
0,98
1,03








444
1,42
1,20








445
1,09
1,55








448
2,45
1,30








449
0,87
2,00








GESAMT
38,41
 





Bewertung:
Alle Flächen entsprechen bezüglich der Bewertungszahl, nach dem für das Gemeindegebiet erstellten Energienutzungsplan, den zulassungswürdigen Wertekorridor (Zulassung von Flächen bis zur Bewertungs-zahl -3). 
Etwas problematisch könnte sich lediglich die Nutzung der Flurnummern 232, 247 und 248 der Gemarkung Drügendorf sowie die der Flurnummern 433, 445 und 448 der Gemarkung Drosendorf darstellen. Diese Flächen sind teilweise biotopkartiert. Mit einem entsprechenden Ausgleich in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, könnten in einem notwendigen Bauleitplanverfahren aber auch diese Flächen voll nutzbar werden.


Übersichtsplan aller Flächen in der Akquise (Link zur Karte: https://v.bayern.de/LmwDs):

Visualisierungen zur Maximalfläche:
Einbettung der Maximalfläche ins Gelände (Flugperspektive, Höhe 660 m)
Blick aus Drosendorf (Flugperspektive, Höhe 50 m)

Blick aus Drosendorf, GVS nach Drügendorf (Bodenperspektive, Höhe 2 m)

Blick aus Weigelshofen, Ortsausgang (Flugperspektive, 50 m)

Blick aus Weigelshofen, Kreisstraße Richtung Drügendorf (Bodenperspektive, 2 m)

Blick aus Drügendorf, Ortsmitte (Flugperspektive, Höhe 50 m)

Blick von St2260 Drügendorf, Richtung Gunzendorf (Bodenperspektive, Höhe 2 m)
Blick aus Gunzendorf, Richtung Lange Meile (Flugperspektive 500 m)

Blick aus Schirnaidel, Ortsmitte (Flugperspeltive 50 m)
Blick aus Kauernhofen, Bolzplatz (Flugperspektive, Höhe 50 m)

Weitere Visualisierungen werden im Rahmen der Sitzung gezeigt.

Hinweis der Verwaltung:
Alle Projektanten haben die aus ihrer Sicht möglichen Potentialflächen eingereicht. Es ist nicht davon auszugehen, dass wirklich die Maximalfläche realisiert werden kann. Es geht den Projektanten aktuell darum, durch diesen Beschluss Planungssicherheit zu erlangen und die Akquise fortsetzen zu können.

Auf Nachfrage aus dem Marktgemeinderat werden folgende Fragestellungen seitens der Verwaltung beantwortet:

Für neue PV-Freiflächen werden fünf Naturschutz-Mindestkriterien eingeführt, von denen Betreiber mindestens drei einhalten müssen. Strenge Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz bleiben selbstverständlich ausgenommen."
Sind wir diese mit unseren Beschlüssen schon umgesetzt oder müssen wir evt. bei Änderung der Beschlussvorlage nachbessern?

Antwort:
Grundsätzlich sind Betreiber verpflichtet, die sich aus den gesetzlichen Vorgaben ergebenden Regelungen einzuhalten. Ein Teil der durch das Solarpaket eingeführten Kriterien sind im Grundsatzbeschluss wieder zu finden. Ergänzend kann die Marktgemeinde somit durch Beschluss weitere sinnvolle Krieterien als Ergänzung zu den bestehenden Regelungen beschließen. Es ist jedoch nicht erforderlich, die gesetzlichen Vorgaben in den kommunalen Kriterienkatalog vollständig aufzunehmen.

Welche Auswirkungen haben die gesetzlichen Beschlüsse zum Solarpakt 2 auf unsere Diskussion?

Antwort:
Das Solarpaket 2 ist eine Erweiterung des Solarpakets 1 und beinhaltet weitere Regelungen und Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Beschleunigung im Ausbau von Photovoltaik. Genehmigungsverfahren sollen noch weiter vereinfacht werden und technische Vorschriften gelockert sowie vereinheitlicht werden. Zudem soll die Attraktivität von PV-Anlagen in Form von Förderungen für private und gewerbliche Nutzer gesteigert werden.

  • Es soll einfacher möglich werden, mehr PV-Anlagen auch an denkmalgeschützten Häusern zu montieren. 
  • Die baulichen Anforderungen werden vereinfacht, die Abstandsregeln für die Solarmodule werden weniger streng.
  • Die Anschaffung eines Balkonkraftwerks soll noch einfacher werden und noch stärker entbürokratisiert werden, wobei bisher nicht klar ist, wie.
  • Bei allen Netzbetreibern sollen in Zukunft einheitliche Anschlussbedingungen gelten.

Diese Themen betreffen den Bereich von PV-FFA nicht wesentlich. Allerdings ist das Solarpaket 2 noch nicht verabschiedet und derzeit noch im Gesetzgebungsprozess – so der akt. Kenntnisstand.

Beschluss

Der Marktgemeinderat hält am Grundsatzbeschluss fest, öffnet diesen aber unabhängig von der Flächenbegrenzung für die o.g. Flurnummern in den Gemarkungen Drügendorf und Drosendorf. 
Konkrete Projekte in diesem Bereich werden nur auf den o.g. Flurnummern zugelassen. Die Projektanten müssen ihr jeweiliges Projekt vor einer etwaigen Beschlussfassung über eine Bauleitplanung im Marktgemeinderat vorstellen und haben die Auflagen des Grundsatzbeschlusses (Flächenbegrenzung ausgenommen) zu beachten.

Bis ein Aufstellungsbeschluss zu einem oder mehreren Projekten auf den o.g. Flächen gefasst wird, werden keine weiteren PV-Freiflächenanlagen im nicht privilegierten Bereich des Gemeindegebiets mehr zugelassen. Ausgenommen sind die Projekte, die sich bereits jetzt im Verfahren befinden. Je nach Größe und Zustandekommen eines Projekts in diesem Bereich, entscheidet der Marktgemeinderat nach Jahresfrist ab dieser Beschlussfassung, wie mit weiteren Anfragen im nicht privilegierten Bereich des Gemeindegebiets umgegangen werden soll.

Gegebenenfalls wegfallende Flächen aus bereits eröffneten Planverfahren im nicht privilegierten Bereich eröffnen nicht die Möglichkeit, neue Planverfahren mit äquivalenter Fläche zu eröffnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Datenstand vom 27.06.2024 09:21 Uhr