Beschlussfassung zur Erheblichkeitsgrenze
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 01.04.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) | Sitzung des Marktgemeinderates | 01.04.2025 | ö | 6.5 |
Sachverhalt
Gesamthaushaltsvolumen Erheblichkeitsgrenze in Prozent Erheblichkeitsgrenze in Euro
ab 800.000,00 Euro 4 % 32.000,00 Euro
ab 4.000.000,00 Euro 3 % 120.000,00 Euro
ab 8.000.000,00 Euro 2 % 160.000,00 Euro
ab 16.000.000,00 Euro 1 % 160.000,00 – 250.000,00 Euro
Der Markt Eggolsheim ist mit seinem Gesamthaushaltsvolumen von über 37 Mio. Euro lt. Fundstelle, RdNr. 223/1973 bei einem Prozent. Aufgrund des Handlungs- und Entscheidungsrahmens (160.000,00 – 250.000,00 Euro) erachtet die Verwaltung eine Erheblichkeitsgrenze von 250.000,00 Euro für angemessen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt für das Haushaltsjahr 2025 eine Erheblichkeitsgrenze i.H.v. 250.000,00 Euro.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5
Datenstand vom 04.04.2025 11:43 Uhr