Kauernhofen, den 23.05.2025
An den Gemeinderat Eggolsheim
An die Gemeinde Eggolsheim
z.Hd. Claus Schwarzmann
z.Hd. Stefan Loch
z.Hd. Johannes Götz
z.Hd. Margitta Jachim
Betreff: Einspruch bzgl. der Verlängerung der Verpachtung der Eigenjagd in Kauernhofen wegen Formfehler
Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, sehr geehrte Vertreter der Gemeinde,
uns wurde aus mehreren Quellen bekannt, dass in einer nicht öffentlichen Sitzung am Dienstag, den 13.05.2025 der Beschluss im Gemeinderat gefasst wurde, die Eigenjagd der Gemeinde in der Gemarkung Kauernhofen um eine weitere Periode an den bisherigen Pächter der Familie Arneth zu verpachten.
Wir legen gegen diesen Beschluss Einspruch ein.
Bereits am 09.08.2024 hatten wir in einem Schreiben and die Gemeinde - namentlich Claus Schwarzmann, Stefan Loch und Johannes Götz - unser Interesse an beiden Jagdbögen in Kauernhofen zum Ausdruck gebracht (offizielles Schreiben liegt bei).
In genau diesem Schreiben, haben wir unserem Wunsch nach einer transparenten und fairen Vergabe zum Ausdruck gebracht und offiziell darum gebeten, die wichtigsten Fristen für die Jagdvergabe mitgeteilt zu bekommen.
Herr Loch der Geschäftsleiter Markt Eggolsheim, hat uns darauf in einer E-Mail (Schreiben liegt bei) mitgeteilt, dass sich der Marktgemeinderat frühestens im Herbst 2025 mit der Verpachtung befassen wird.
Das Vorziehen der gesetzten First wurde uns nicht mitgeteilt, daher konnten wir unserseits kein fristgerechtes Angebot unterbreiten.
Gemeinden unterliegen beim Verpachten öffentlicher Flächen (wie Jagdbezirken) dem Gebot der Transparenz und Chancengleichheit. Auch wenn die Sitzung nicht öffentlich war, müssen Verfahrensänderungen wie Fristverkürzungen öffentlich kommuniziert werden, wenn sie Auswirkungen auf außenstehende Bieter haben.
Wenn eine Angebotsfrist verkürzt wird, ohne dass dies öffentlich bekannt gemacht oder allen Beteiligten mitgeteilt wird, ist das nicht fair und erweckt den Anschein, dass ein bestimmter Bieter bevorzugt wird.
Alle potenziellen Bewerber müssen die gleichen Chancen haben, ein Angebot abzugeben. Eine stillschweigende oder kurzfristige Verkürzung der Frist benachteiligt andere Bewerber und hat unsere Möglichkeit zur Teilnahme an der Jagdvergabe in Kauernhofen verhindert.
Durch die Verkürzung sind wir, und auch potenziell andere Bieter faktisch ausgeschlossen worden.
Wir wissen, dass diese Informationen leider nicht transparent den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten kenntlich gemacht wurden, wodurch es überhaupt erst zu dieser Beschlussfassung kommen konnte.
Unser Einspruch/ unsere Beschwerde richtet sich daher ausdrücklich nicht gegen den Gemeinderat, sondern gegen die Gemeindeverwaltung, die es versäumt hat, diesen Sachstand transparent für den Gemeinderat darzulegen.
Wir bitten den Gemeinderat, diese Beschlussfassung zu revidieren und den Weg für eine transparente und faire Vergabe zu ermöglichen. Dafür ist es aber notwendig, das mitgeteilte Fristen eingehalten werden, um nicht andere zu benachteiligen und einen offenen/fairen Wettbewerb zu ermöglichen und alle Angebote gestellt werden können und auch vom Gemeinderat gehört werden.
Wir bitten den Gemeinderat in der nächsten Gemeinderatssitzung - unseres Wissens nach am Dienstag, den 27.05.2025 – diesen Sachverhalt zu besprechen und die Verlängerung zu revidieren, bevor dies öffentlich wird, um Schaden von der Gemeinde abzuwenden.
Wir respektieren generell die Entscheidung des Marktgemeinderates. Jetzt, bei der Beratung des weiteren Vorgehens aber dann auch bei einer erneuten Vergabe, sofern diese auf Informationsgleichheit, Transparenz und Chancengleichheit beruhen, auch wenn sich der Gemeinderat letztlich gegen unser Angebot aussprechen sollte. Wir wollen aber, dass unser Angebot gehört wird und es zu einer fairen Abstimmung kommt.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören, und stehen bei Rückfragen oder für ein persönliches Gespräch jederzeit zur Verfügung.
Hochachtungsvoll,
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Simon Bauer
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Mit E-Mail vom 25.05.2025 teilt Herr Martin Bauer mit, „dass auch innerhalb des Gemeinderats weiterer Klärungsbedarf besteht“ und deshalb eine Behandlung der Thematik im öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Marktgemeinderates begehrt wird. Sofern innerhalb des Marktgemeinderates Klärungsbedarf besteht, bittet die Verwaltung um Mitteilung.
Mit Schreiben vom 26.05.2025 teilt die anwaltliche Vertretung des Herrn Martin Bauer mit, dass dieser sich durch das Schreiben der Verwaltung getäuscht sieht, Akteneinsicht begehrt und gegen den Beschluss des Marktgemeinderates Widerspruch einlegt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Anfrage der Herren Bauer, im August 2024, lag der Verwaltung kein Antrag auf Verlängerung der bestehenden Jagdpacht zu einer der Genossenschaften in der Gemarkung Kauernhofen bzw. der Eigenjagd des Marktes Eggolsheim vor. Die Laufzeiten der Pachtverträge endeten sowohl in der Eigenjagt als auch bei der Jagdgenossenschaft Kauernhofen („Untere Jagd“) zum 31.03.2027. Es war deshalb nicht davon auszugehen, dass vorgezogen über eine Vergabe zu entscheiden ist. Deshalb auch die Auskunft, dass sich der Marktgemeinderat von sich aus frühestens im Herbst 2025 mit der Verpachtung befassen wird. In der E-Mail der Verwaltung vom 17.09.2024 wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, darüber hinaus jederzeit Anträge zu stellen bzw. dass Anträge gestellt werden können.
Zwischenzeitlich wurde von den bisherigen Pächtern der Eigenjagt der Antrag an die Marktgemeinde gestellt, den laufenden Pachtvertrag zu verlängern. Dieser Antrag war verbunden mit dem Ausscheiden eines bisherigen und Aufnahme eines neuen Pächters. Über den Antrag hat der Marktgemeinderat in eigener Zuständigkeit zu befinden. Bei der Behandlung des Antrages wurde der Marktgemeinderat von der Verwaltung auf das Pachtbegehren der Herren Bauer ausdrücklich aufmerksam gemacht! Die getroffene Entscheidung des Marktgemeinderates wurde somit in Kenntnis der Sachlage getroffen, dass ein weiterer Bewerber Interesse bekundet hat. Der Marktgemeinderat hat sich in Abwägung aller Belage einstimmig für eine Verlängerung des bestehenden Pachtverhältnisses entschieden, welches von den bisherigen Pächtern zur vollsten Zufriedenheit ausgeübt wird.
Hinweis zu vergaberechtlichen Pflichten und Gepflogenheiten bei der Vergabe von Jagdpachten:
Das Jagdrecht enthält keine Vorschriften zur öffentlichen Ausschreibung der Jagdpacht, insbesondere nicht bei Eigenjagdbezirken. Die zur Debatte stehenden Beträge erzeugen auch keine besonderen Formerfordernisse für öffentliche Auftraggeber im vergaberechtlichen Sinn. Im Fall der Eigenjagd kann die Vergabe durch den Marktgemeinderat im Wege der freihändigen Vergabe erfolgen. Im vorliegenden Fall ist außerdem zu berücksichtigen, dass es sich nicht um eine gänzliche Neuvergabe, sondern um die Verlängerung eines bestehenden Pachtverhältnisses handelt, das von den Pächtern zur vollsten Zufriedenheit ausgeübt wird.
Vielmehr ist es üblich, dass der Pächter ausreichend Zeit hat, das Jagdrevier langfristig zu betreuen. Wildbestände erfordern eine nachhaltige Hege, die nicht nur kurzfristige Maßnahmen umfasst, sondern eine langfristige Strategie zur Bestandsregulierung und Lebensraumgestaltung beinhaltet. In der Jagdwirtschaft ist Kontinuität entscheidend, damit Pächter und Eigentümer ökologisch sinnvolle Maßnahmen ergreifen können, die das Gleichgewicht der Wildpopulationen fördern und gleichzeitig Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Flächen minimieren. Diesbezüglich erhält der Markt Eggolsheim im Hinblick auf das bestehende Pachtverhältnis durchweg positive Rückmeldungen aus der Land- und Forstwirtschaft.
Neben der Eigenjagd des Marktes Eggolsheim besteht weiterhin die Möglichkeit, dass sich die Herren Bauer bei der Jagdgenossenschaft Kauernhofen um den Zuschlag für die Jagdpacht ab 2027 bemühen. Ein Hinweis auf das grundsätzliche Interesse wurde lt. Protokoll in der letzten Jagdversammlung am 19.09.2024 den anwesenden Jagdgenossen gegeben.