Datum: 14.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Eggolsheim
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2024-05-14 Sitzung MGR Bekanntmachung.pdf
Download 2024-05-14 Sitzung MGR Niederschrift öffentlich.pdf
zum Seitenanfang
1. Eröffnung der Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.05.2024
|
ö
|
|
1 | |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Claus Schwarzmann eröffnet um 18:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates fest.
Beschluss
Folgende Punkte werden zusätzlich in die Tagesordnung aufgenommen:
14.1 DE Drosendorf – Sachstand
14.2 Information über die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung 2024
14.3 Kommunale Wärmeplanung in interkommunaler Zusammenarbeit über dieILE Allianz Regnitz-Aisch - Information über Vergabe
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.04.2024 (ö.T.)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.05.2024
|
ö
|
|
2 | |
Beschluss
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates wurde allen Mitgliedern des Marktgemeinderates über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt bzw. zugesandt. Bedenken gegen die Niederschrift wurden nicht erhoben. Sie gilt somit als genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Sportzentrum Eggolsheim - Sachstand zur Sanierung des Sportheimes mit aktueller Kostenberechnung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.05.2024
|
ö
|
|
3 | |
Sachverhalt
Mitte 2023 musste das Haustechnikplanungsbüro aufgrund der Insolvenz der Burnickl Ingenieurgesellschaft gewechselt werden. Der Planungsauftrag für Heizung, Lüftung, Sanitär wurde an das Büro Orf+Vizl vergeben, die Planungen für elektr. Anlagen hat das Ing.-Büro ILB, Bamberg übernommen.
Auch bei der Gebäudeplanung musste ein Wechsel des Planungsbüros in Kauf genommen werden. Das Architekturbüro Lackner+Roth aus Fürth hat diesen Auftrag übernommen. Die Übernahme der bisherigen Planung sowie deren Überprüfung und Nachbesserung hat einige Zeit in Anspruch genommen. Dem Marktgemeinderat werden die notwendigen Änderungen und Ergänzungen vom Planungsteam in heutiger Sitzung dargelegt.
Vorweg wird seitens der Verwaltung die Kostensituation erläutert. Diese stellt sich aktuell wie folgt dar:
In den Außenanlagen kommen ca. 110.000 € Mehrkosten zustande, die sich hauptsächlich auf die Flutlichtanlagen beziehen. Hier wird der Großteil durch eine Förderung des BLSV für die DJK Eggolsheim aufgefangen. Ein Teil der Kosten für die Flutlichtanlage wird der DJK Eggolsheim vom Bauunternehmen direkt in Rechnung gestellt.
In der Kostengruppe 300 konnten Einsparungen von knapp 100.000 € erzielt werden. Hauptsächlich sind diese auf eine veränderte Dachkonstruktion zurückzuführen. In der Kostengruppe 400, den technischen Anlagen, treffen viele verschiedene Veränderungen aufeinander. So schlägt der Umstand, dass eine dezentrale Heizungslösung forciert mit einem Kostenaufschlag von ca. 250.000 € zu Buche. Konkret wird eine Pelletheizung mit entsprechender Technik verbaut. Im Haushalt sind hierfür 300.000 € in einer gesonderten Haushaltsstelle vorgesehen. Weitere Mehrkosten sind der neu geplanten PV-Anlage mit knapp 80 kWp Leistung und Speicher geschuldet. Hier gibt es noch verschiedene Varianten zu berücksichtigen (z.B. eigene Anlage der DJK für Eigenverbrauch/Volleinspeiseanlage durch GWE).
Im Bereich der Lüftungsanlage konnten vom Planungsbüro durch eine effizientere Anlagenplanung Einsparungen erzielt werden.
Die Wechsel der Planungsbüros wird im Bereich der Kostengruppe 700 erhebliche Mehrkosten verursachen. Einerseits sind bestimmte Leistungsbausteine mehrfach zu bezahlen, da sie auch von den übernehmenden Planungsbüros abgearbeitet werden müssen, andererseits ergeben sich durch Kostensteigerungen neue Berechnungsgrundlagen (anrechenbare Kosten) für die Architekten- und Ingenieurverträge. Hier ergibt sich eine Kostensteigerung von knapp 600.000 €.
Für einen Teilbetrag wären durchaus Möglichkeiten vorhanden, in Regress zu gehen, was im Fall von Insolvenz und Büroaufgabe jedoch sehr geringe Aussicht auf Erfolg hätte und auch den Fortgang der Gesamtmaßnahme erheblich verzögern würde.
Die Haushaltsansätze 2024 decken die notwendigen Ausgaben vollständig ab. Mehrungen sind für die Haushaltsplanung 2025 ff. zu berücksichtigen.
Aus Gründen des Wettbewerbs geben wir den Hinweis, dass keine detaillierten Beträge im öffentlichen Teil bekanntgegeben werden können. Bei Bedarf kann dies jedoch im nichtöffentlichen Teil erfolgen.
Die Planungsbüros erläutern im Anschluss Ihre Ergebnisse.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, auf Grundlage der aufgezeigten Planungen die Ausschreibung für die Generalsanierung des Sportheimes Eggolsheim zu erarbeiten. Die Gesamtmaßnahme hat aktuell einen Kostenrahmen in Höhe von 7,4 Mio. € brutto. Die Verwaltung wird beauftragt, die aufgezeigten Mehrkosten in der Haushaltsplanung 2025 ff. zu berücksichtigen.
Die Ausschreibungen für die Generalsanierung des Sportheimes sollen im Juli/August 2024 stattfinden, ein Baubeginn ist für Oktober 2024 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Bauvoranfrage für eine soziale Einrichtung - Tagespflege, Ambulante Pflege und Betreutes Wohnen - erneute Vorlage;
Bauort: Fl.Nr. 512, Gemarkung Eggolsheim (Hochreuth)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
4 | |
Sachverhalt
Die Bauvoranfrage wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.04.2024 behandelt. Eine Beschlussfassung wurde jedoch zurückgestellt, da erst eine Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden sollte. Zudem sollte vorab eine Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde aufgrund des Bezugs zum Einzeldenkmal Schloss Jägersburg eingeholt werden.
Die Bürgerinformationsveranstaltung fand am 07.05.2024 um 19.00 Uhr im Schützensaal in Bammersdorf statt. Im Anschluss ein zusammenfassender Feedbackbericht über die Veranstaltung.
Im Schützensaal Bammersdorf fanden sich rund 120 interessierte Personen, darunter die beiden weiteren Bürgermeister und 10 Marktgemeinderätinnen und Marktgemeinderäte, ein, um sich über das Vorhaben von „Gabis Krankenpflegeteam“ zur Errichtung einer Tagespflegeeinrichtung mit betreutem Wohnmöglichkeiten (optional), auf einer Teilfläche der Flurnummer 512 im Bereich des Ortseinganges Bammersdorf zu informieren. Die angestrebte Fläche für die Bebauung befindet sich größtenteils im Außenbereich und in der Nähe der denkmalgeschützten Jägersburg. Im Rahmen der Marktgemeinderatsitzung am 16.04.2024 wurde zum Vorhaben eine konkretisierte Bauvoranfrage eingereicht. Der Marktgemeinderat hatte eine Beschlussfassung aber vertagt, da er das Stimmungsbild aus der Bürgerschaft im Zuge einer Informationsveranstaltung in die Entscheidungsfindung mit einfließen lassen wollte.
Bürgermeister Claus Schwarzmann eröffnete die basierend auf den Vorschlag des Marktgemeinderats initiierte Veranstaltung und zeigte sich sehr erfreut über das große Interesse der Bürgerschaft. Er erläuterte kurz den Sachstand und betonte, dass für die Entwicklung des Vorhabens eine Bauleitplanung erforderlich sei und deshalb die Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit über den Start eines solchen Verfahrens zu entscheiden habe. Ferner verlas er die von der Verwaltung eingeholte Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde, die das Vorhaben zwar kritisch sieht, aber eine Bebauung für grundsätzlich möglich hält, so lange die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt und abgewogen werden. Hierbei wäre vor allem auf ein harmonisches Einfügen in den Blickbezug zur Jägersburg zu achten.
Anschließend stellte er die im Marktgemeinderat eingereichte Planung vor und übergab das Wort an die Antragstellerin Gabi Macht und ihr Team sowie den beauftragten Planer. Frau Macht und ihr Team stellten zunächst den Betrieb vor, der aktuell rund 250 Klienten betreut und 110 Mitarbeiter beschäftigt. Der geplante neue Standort sei wichtig, um den Betrieb zu sichern und zusammenzuführen, da sich jeweils eine Teileinheit in Eggolsheim und Forchheim befindet. In Bammersdorf könnte man zusammenwachsen und bezüglich der Tagespflege verträglich expandieren. Die Leiterin der Tagespflege, Frau Fleischmann, stellte emotional dar, wie wichtig diese Art der Pflege ist, die künftig sogar noch einen höheren Stellenwert erlangen wird. Die demographische Entwicklung lasse hier gar keine andere Schlussfolgerung zu. Die Nachfrage steige stetig und das Angebot erhöhe sich kaum. Deshalb könne ein „Ja“ zum Standort in Bammersdorf die Pflegesituation in der Region sichern und verbessern.
Die Vorstellung des aktuellen Planungsstandes übernahm der beauftragte Planer. Er präsentierte den Anwesenden gleich zu Beginn die erste Anpassung. Denn die vor allen von den Betreibern der Jägersburg mit Konfliktpotential belegten betreuten Wohneinheiten im westlichen Bereich des Grundstücks hin zur Jägersburg wurden zurückgenommen. Dadurch vergrößert sich der Abstand zum Schloss von 100 auf 120 Meter und durch den Wegfall der zunächst geplanten dauerbewohnten Gebäude, sollte sich eine mögliche Problemlage bei Events in der Jägersburg entschärfen. Anstelle der Wohngebäude könnte eine 4.500 m² große Parkanlage für die Klienten der Tagespflege entstehen. Das Gebäude nimmt nach der aktuellen Planung ca. 3.600 m² des Grundstücks in Anspruch. Final präsentierte der Planer entsprechende Visualisierungen des möglichen Gebäudekörpers. Bezüglich Bauform und Gestaltung der Gebäude zeigte er sich offen für konstruktive Anregungen und bei etwaigen Auflagen der Fachbehörden.

Planstand vom 07.05.2024
Visualisierung, Stand 07.05.2024, Blick: Kreisstraße / Kirschäckerstraße
Visualisierung, Stand 07.05.2024, Blick: Jägersburg / Richtung Ortsmitte
Nach Vorstellung des aktuellen Planstandes erhielt die anwesende Bürgerschaft Gelegenheit zur Fragestellung und Kritik. Im Rahmen der vielen Wortmeldungen wurden zugleich positive und negative Aspekte angesprochen. Am kontroverstesten diskutiert wurde über den Standort und über die vorgestellte Fassadengestaltung. Ein alternativer Standort stehe aber kurzfristig nicht zur Verfügung, betonte Bürgermeister Claus Schwarzmann. Bezüglich der Fassadengestaltung und der Gebäudekubatur hatte sich der Planer ja bereits während seines Vortrags offen gezeigt. Es werden nach Start eines etwaigen Bauleitplanungsprozesses sämtliche Anregungen aufgenommen und abgewogen. Jede Bürgerin und jeder Bürger haben hierbei Gelegenheit sich zu äußern. Selbstverständlich würden hierbei auch alle Fachbehörden beteiligt, u.a. auch der Denkmalschutz, der bei dem Projekt eine entscheidende Rolle einnehmen würde.
Die Betreiber der Jägersburg fassten die geänderte Planung wohlwollend aber dennoch kritisch auf. Sie sei in dieser Form gerade noch verträglich, wie es Johannes Graf von Bentzel formulierte. Die Forderung an die Gemeinde, eine spätere Erweiterung der Bebauung durch Beschluss oder Grunddienstbarkeiten zu verhindern, wäre intensiv zu prüfen. Die Rechtlage lässt hier aber wenig Spielraum zu und künftige Gremien sind nicht an frühere Beschlüsse gebunden. Dennoch sicherte Bürgermeister Claus Schwarzmann zu, diese Anregung mitzunehmen und bewerten zu lassen.
Nun hat der Marktgemeinderat die Aufgabe, das ausgewogene Stimmungsbild in einen Beschluss zum etwaigen Start eines Bauleitplanverfahrens münden zu lassen oder den Antrag eben abzulehnen. Eine Entscheidung darüber soll in der Sitzung am 14.05.2024 fallen.
Im Flächennutzungsplan des Marktes Eggolsheim ist der Bereich derzeit überwiegend als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. An der Jägersburger Straße ist ein kleiner Teilbereich als Wohnbaufläche dargestellt. Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, ist voraussichtlich die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die hierfür entstehenden Kosten sind von den Antragstellern zu übernehmen. Ebenso sind die Kosten für die Erschließung der Fläche von den Antragstellern zu tragen.
Da es sich um eine Neuentwicklung einer Außenbereichsfläche handelt, wäre aus Sicht der Verwaltung der Abschluss einer Vereinbarung zum Baulandmodell zu diskutieren. Aufgrund des sozialen Nutzens des Projekts wäre ggf. eine abgemilderte Form des Baulandmodells möglich.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben unter den genannten Voraussetzungen grundsätzlich zugestimmt werden. Die Vereinbarung zum Baulandmodell ist vor der Einleitung des Bauleitplanverfahrens abzuschließen.
Beschluss
Der Markt Eggolsheim stimmt einer teilweisen Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 512, Gem. Bammersdorf, grundsätzlich unter folgenden Bedingungen zu:
- Ein Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes können unter Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange rechtskräftig erlassen bzw. durchgeführt werden. Die für die Bauleitplanung anfallenden Kosten sind von den Antragstellern zu tragen.
- Mit den Antragstellern ist eine abgemilderte Form des Baulandmodells zu vereinbaren.
- Hinsichtlich der öffentlichen Erschließung des Grundstückes sind mit den Bauherren Sondervereinbarungen mit dem Inhalt der Kostenübernahme für die Grundstücksanschlüsse für Wasser und Kanal abzuschließen. Mit den weiteren Versorgungsträgern sind von den Bauherren gesonderte privatrechtliche Vereinbarungen zu treffen.
- Die ggf. geforderte naturschutzrechtliche Ausgleichspflicht ist von den Bauherren anzuerkennen und auf eigene Kosten in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde umzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Entwidmung bzw. Einziehung eines Teilstücks der Straße, Fl.Nr. 154 und 100/1, Gemarkung Eggolsheim, gem. Art.8 BayStrWG - Verbindung Hartmannstraße/Winkelgasse
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.05.2024
|
ö
|
|
5 | |
Sachverhalt
Die beiden Hauptgebäude Hartmannstr. 40 und Winkelgasse 18 sind über ein teilweise leicht
zurückgesetztes Nebengebäude verbunden. Einige Baukörper wurden umgebaut und werden
nun überwiegend zu Wohnzwecken genutzt. In der Hartmannstr. 40 befindet sich eine
Apotheke.
Da der gesamte Gebäudekomplex lediglich über eine kleine Freifläche und keine Grünflächen verfügt, wurde vom Eigentümer das westlich gelegene Grundstück Fl.Nr 98/2, Gemarkung Eggolsheim erworben, auf dem sich eine Scheune mit Anbau befindet. Diese soll zugunsten eines Gartens mit kleinem Nebengebäude mit Freisitz, Ferienwohnung und Carport abgerissen werden. Gleichzeitig soll der bestehende Verbindungsweg zwischen Hartmannstraße und Winkelgasse privatisiert und als Freifläche in das Grundstück integriert werden.
Durch den Rückbau des bestehenden Scheunengebäudes kann zusammen mit der Einbindung des ehemaligen Straßenbereichs ein neuer Hofraum geschaffen werden, der die Nutzbarkeit und die Wohnqualität für alle Bewohner des Grundstücks Hartmannstr. 40 deutlich und nachhaltig erhöht und das bestehende Manko der nicht vorhandenen Freiflächen behebt. Die Umwidmung von öffentlichem Straßenraum in Privatraum ist in diesem speziellen Fall nachvollziehbar und es sind augenscheinlich keine Nachteile oder Einschränkungen für die Öffentlichkeit oder Anrainer zu erkennen. Daher wird dieses Anliegen vom Ortsplanungsbüro msh, Altdorf sowie der Verwaltung befürwortet.
Daher ist beabsichtigt, den Teil der öffentlichen Straße der Verbindung Hartmannstraße/Winkelgasse Fl.Nrn. 154 und 100/1, Gemarkung Eggolsheim gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) einzuziehen. Eigentümer des betroffenen Teilgrundstückes der Fl.Nr. 154, Gemarkung Eggolsheim ist der Markt Eggolsheim. Die Straße befindet sich zwischen den Anwesen Hartmannstr. 41 im Westen und den Anwesen Hartmannstr. 40 bzw. Winkelgasse 18 im Osten. Der genannte Straßenabschnitt soll gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BayStrWG aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls eingezogen werden (stadtplanerische Gründe). Stadtplanerisches Ziel ist es, den Straßenabschnitt einer privaten Nutzung zuzuführen. Der Straßenabschnitt hat aus verkehrsplanerischer Sicht keine erhebliche Verkehrsbedeutung; er wird bisher insbesondere zum Parken und als Zufahrt zum Grundstück Fl.Nr. 97, Gemarkung Eggolsheim genutzt. Diese Zufahrt wird weiterhin über eine noch einzutragende Grunddienstbarkeit gesichert. Die zwischen den vorgenannten Straßen vorhandene, befestigte und beleuchtete Straßenkreuzung verläuft nur ca. 32 m weiter östlich. Die zur Einziehung vorgesehene Straßenfläche, Teilbereich der Fl.Nr. 154, Gemarkung Eggolsheim ist auf dem vorgelegten Lageplan gekennzeichnet.

Beschluss
Der Markt Eggolsheim beschließt die Einziehung des im Sachverhalt genannten Straßenabschnitts. Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht dieser Einziehung gem. Art. 8 Abs. 2 BayStrWG ortsüblich bekanntzumachen. Die entsprechenden Unterlagen sind für die Dauer von 3 Monaten öffentlich im Rathaus auszulegen. Anschließend kann die erforderliche Verfügung zur Einziehung erlassen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 11
zum Seitenanfang
6. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LSP) des Marktes Eggolsheim im Bereich Bebauungs- und Grünordnungsplan (BBP/GOP) „Bahnhofsiedlung Nord - Ost“; Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingeg. Stellungnahmen; Feststellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
6 | |
Sachverhalt
A. Stand des Verfahrens
Für den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LSP) im Bereich des Bebauungs- und Grünordnungsplan (BBP/GOP) „Bahnhofsiedlung Nord - Ost“ in der Fassung vom 12.03.2024 erfolgte gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 26.03.2024 bis 03.05.2024 die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung. Dieser Bericht gibt das Ergebnis dieses Verfahrensschrittes wieder und wird - sofern notwendig - durch Beschlussvorschläge ergänzt.
B. FÖRMLICHE ÖffentlichkeitsBETEILIGUNG
Sachverhalt:
Dem Markt Eggolsheim gingen keine Stellungnahmen zu.
Kenntnisnahme:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
C. FÖRMLICHE Träger-/Behördenbeteiligung, Keine Stellungnahmen abgegeben
Sachverhalt:
Von folgenden Trägern/Behörden wurden keine Stellungnahmen abgegeben:
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Abteilung B - Koordination Bauleitplanung, München
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg (AELF), Bereich Forsten, Zweigstelle Scheßlitz
- Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Bamberg
- Bund Naturschutz in Bayern e. V., Kreisgruppe Forchheim
- Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V., Bezirksgeschäftsstelle Oberfranken, Bayreuth
- Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e. V., Erbendorf
- Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern, Außenstelle Bayreuth
- Vodafone GmbH, Vodafone Deutschland GmbH, Nürnberg
- Zweckverband zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe, Eggolsheim
- Kreisbrandrat Herr Flake, Forchheim
- Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg - Forchheim, Bamberg
- Kreisheimatpfleger für Bodendenkmalpflege, Hr. Wagner, Bubenreuth
Kenntnisnahme:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
D. FÖRMLICHE Träger-/Behördenbeteiligung, Stellungnahmen abgegeben Ohne Hinweise und/oder Empfehlungen
Sachverhalt:
Von folgenden Trägern/Behörden wurden Stellungnahmen ohne Hinweise/ Empfehlungen abgegeben:
- Landratsamt (LRA) Forchheim, Fachbereich (FB) 41 Bauordnung (rechtlich), Dienststelle Ebermannstadt, Schreiben vom 02.05.2024
- LRA Forchheim, FB 42 Naturschutz, Dienststelle Ebermannstadt, Schreiben vom 26.03.2024
- LRA Forchheim, FB 44 Immissionsschutz, Dienststelle Ebermannstadt, Schreiben vom 02.04.2024
- Regierung von Oberfranken, Sachgebiet 24, Bayreuth, Schreiben vom 24.04.2024
- Regierung von Oberfranken, Sachgebiet 26, Bergamt Nordbayern, Bayreuth, Schreiben vom 23.04.2024
- Regionaler Planungsverband Oberfranken - West, Bamberg, Schreiben vom 17.04.2024
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Bamberg, Bereich Landwirtschaft, Bamberg, Schreiben vom 27.03.2024
- Bayerischer Bauernverband, Kreisverband Forchheim, Forchheim, Schreiben vom 26.04.2024
- TenneT TSO GmbH, Bayreuth, Schreiben vom 26.03.2024
- PLEdoc GmbH, Essen, Schreiben vom 27.03.2024
- Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Eggolsheim - Hallerndorf, Eggolsheim, Schreiben vom 21.03.2024
- Polizeiinspektion Forchheim, Forchheim, Schreiben vom 23.04.2024
Kenntnisnahme:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
E. FÖRMLICHE Träger-/Behördenbeteiligung, Stellungnahmen abgegeben mit Hinweisen und/oder Empfehlungen
- Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Kompetenzteam Baurecht, München, Schreiben vom 22.11.2023
Sachverhalt:
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB InfraGO AG (ehemals DB Netz AG und DB Station & Service AG) bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme als Träger öffentlicher Belange zum o. g. Verfahren. Wir verweisen auf unsere Stellungnahmen mit Az: TOEB-BY-21-104048 vom 18.06.2021 und TOEB-BY-23-165132 vom 29.08.2023 zur frühzeitigen Beteiligung. Diese Stellungnahmen behalten ihre Gültigkeit und sind in dem weiteren Verfahren zu beachten. Unter Maßgabe des Planentwurf und der Begründung in der Fassung vom 12.03.2024 bestehen aus Sicht der DB AG und ihrer Konzernunternehmen keine weiteren Belange und Auflagen. Wir behalten uns vor, zu dem o. g. Verfahren und den Maßnahmen die sich aus dem Bebauungsplan und Flächennutzungsplan entwickeln werden, unabhängig von unserer vorstehenden Stellungnahme Bedenken und Anregungen vorzubringen. Diese können auch grundsätzlicher Art sein, sofern Unternehmensziele oder Interessen der Deutschen Bahn AG dies erfordern. Für Rückfragen zu diesem Schreiben wenden Sie sich bitte an den Mitarbeiter Baurecht, Herrn Görens. Bitte beachten Sie: Ab 1. Januar 2024 wurden die DB Netz AG und die DB Station & Service AG in eine neue Gesellschaft zusammengeführt: die DB InfraGO AG. Die alten Firmenbezeichnungen (DB Netz AG / DB Station & Service AG) sind zum Jahreswechsel erloschen. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.dbinfrago.com/
Beschluss:
Die beiden erwähnten Stellungnahmen vom 18.06.2021 und vom 29.08.2023 beziehen sich nicht auf die vorliegend prüfrelevante FNP-/LSP - Änderung, sondern auf das verbindliche Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „Bahnhofsiedlung - Nord - Ost“. Der Markt Eggolsheim verweist auf seine in diesem Verfahren gefassten Beschlüsse zu beiden Stellungnahmen, die unverändert weiter gelten. Der jeweilige Auszug aus der Sitzungsniederschrift ging der DB jeweils postalisch zu. Die Belange der DB sind erkannt und berücksichtigt.
Abstimmung: 20:0
- Eisenbahn - Bundesamt, Außenstelle Nürnberg, Nürnberg, Schreiben vom 22.04.2024 und 23.04.2024
Sachverhalt:
Das Eisenbahn - Bundesamt ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Betriebsanlagen und die Bahnstromfernleitungen (Eisenbahninfrastruktur) der Eisenbahnen des Bundes. Es prüft als Träger öffentlicher Belange, ob die zur Stellungnahme vorgelegten Planungen bzw. Vorhaben die Aufgaben nach § 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes berühren. Bezüglich der o. g. Planung zur Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung im Bereich „Bahnhofsiedlung Nord - Ost“ der Marktgemeinde Eggolsheim wird auf die Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes vom 21.11.2023, Az. 65149-651pt/011-2023#824, und die darin aufgeführten Hinweise verwiesen, die auch im Rahmen einer erneuten Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB weiterhin ihre Gültigkeit besitzt.
Beschluss:
Die Stellungnahme vom 21.11.2023 wurde in der Sitzung des Bau-, Umwelt-, Energie-, Landschafts- und Forstausschusses des Marktes Eggolsheim am 12.03.2024 behandelt. Der damit verbundene Auszug aus der Sitzungsniederschrift ging dem EBA postalisch mit Schreiben vom 13.03.2024 zu. Der Markt Eggolsheim hält an den darin formulierten Beschlüssen unverändert fest. Die Belange des EBA sind erkannt/berücksichtigt.
Abstimmung: 20:0
- Deutsche Telekom Technik GmbH, Bayreuth, Schreiben vom 25.04.2024
Sachverhalt:
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 125 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zur o. a. Planung haben wir bereits mit Schreiben vom 04.12.2023 Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter. Von Ihrer Abwägung zu unserer Stellungnahme haben wir Kenntnis genommen. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Beschluss:
Die Stellungnahme vom 04.12.2023 wurde in der Sitzung des Bau-, Umwelt-, Energie-, Landschafts- und Forstausschusses des Marktes Eggolsheim am 12.03.2024 behandelt. Der damit verbundene Auszug aus der Sitzungsniederschrift ging der Telekom postalisch mit Schreiben vom 13.03.2024 zu. Der Markt Eggolsheim hält an den darin formulierten Beschlüssen unverändert fest. Die Belange der Telekom sind erkannt/berücksichtigt.
Abstimmung: 20:0
- Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Bamberg, Bamberg, Schreiben vom 18.04.2024
Sachverhalt:
Nach Einsicht der uns übersandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass keine zusätzlichen Belange unseres Unternehmens betroffen sind. Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Stellungnahmen vom 17.06.2021, sowie 14.08.2023, die weiterhin gültig sind. Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Des Weiteren bitten wir Sie, uns auch weiterhin an der Bauleitplanung und weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen.
Beschluss:
Die beiden erwähnten Stellungnahmen vom 17.06.2021 und vom 14.08.2023 beziehen sich nicht auf die vorliegend prüfrelevante FNP-/LSP - Änderung, sondern auf das verbindliche Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „Bahnhofsiedlung - Nord - Ost“. Der Markt Eggolsheim verweist auf seine in diesem Verfahren gefassten Beschlüsse zu beiden Stellungnahmen, die unverändert weiter gelten. Der jeweilige Auszug aus der Sitzungsniederschrift ging der Bayernwerk Netz GmbH jeweils postalisch zu. Die Belange der Bayernwerk Netz GmbH sind erkannt und berücksichtigt.
Abstimmung: 20:0
Beschluss
Der Marktgemeinderat Eggolsheim stellt die FNP-/LSP - Änderung im Bereich des BBP/GOP „Bahnhofsiedlung Nord - Ost“ in Eggolsheim in der Fassung vom 12.03.2024 fest. Die festgestellte Planversion erhält das Datum vom 14.05.2024. Die Verwaltung wird beauftragt, die festgestellte Planversion in der Fassung vom 14.05.2024 dem LRA Forchheim gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. Die erteilte Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich auf der Homepage des Marktes Eggolsheim sowie ergänzend im amtlichen Mitteilungsblatt bekannt zu machen. Mit dem Tag der Bekanntmachung wird die FNP-/LSP - Änderung im Bereich des BBP/GOP „Bahnhofsiedlung Nord - Ost“ wirksam.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Gemeindliches Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für den Standort einer Windkraftanlage (WEA 1S) im Gebiet Lange Meile Süd
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.05.2024
|
ö
|
|
7 | |
Sachverhalt
Mit Datum vom 29.04.2024 hat der Markt Eggolsheim die Erteilung eines Vorbescheids nach § 9 BlmSchG für eine Windenergieanlage des Typs Enercon E-175/6 MW mit einer Nabenhöhe von 162 m im geplanten Windpark Lange Meile, Eggolsheim beantragt.
Vor Einreichung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrags gemäß§ 4 BlmSchG
(Vollantrag) sollen für dieses Vorhaben durch Vorbescheid die Zulässigkeit folgender Genehmigungsvoraussetzungen verbindlich festgestellt bzw. nachfolgende Genehmigungsfragen verbindlich beantwortet werden:
- Schallimmissionen
- Turbulenzintensität
- einzuhaltende Abstandsflächen
- zivile und/oder militärische luftrechtliche Belange
Alle weiteren Belange sollen im Rahmen dieses Vorbescheidantrages ausgeklammert bleiben.
Ziel dieses Vorbescheides ist es, vor der Einreichung eines vollständigen Genehmigungsantrages gemäß § 4 BlmSchG einzelne Genehmigungsvoraussetzungen vorab rechtsverbindlich klären zu lassen im Interesse weiterer Planungs- und Investitionssicherung für den Markt Eggolsheim als Antragsteller und Vorhabenträger. Durch die Bindungswirkung des Vorbescheids soll insbesondere das Investitionsrisiko verringert und das Genehmigungsverfahren insgesamt beschleunigt werden.
Das Vorhaben befindet sich nicht im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes und auch nicht im unbeplanten Innenbereich. Somit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 BauGB (Außenbereich). Im Außenbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange (§ 35 Abs. 3 BauGB) nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es sich um ein sog. privilegiertes Vorhaben handelt (§ 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
Die Grundlagen für die Abwägungsentscheidung stellen sich wie folgt dar:
Antragsdaten:
Beantragt wird vom Antragsteller (Markt Eggolsheim) der Standortvorbescheid für die Errichtung einer WEA am Standort:
- WEA 1S Lange Meile Süd, Fl.Nrn. 2334, 2335, 2337
- Die Windenergieanlage hat eine Nennleistung von 6 MW, Nabenhöhe: 162 m, Rotordurchmesser: 175 m, Gesamthöhe: 249,50 m. Pro Anlage: 380 bis 530 m² Fundament und 1.536 m² Kranstellfläche.
Planungsrechtliche Situation:
Das Vorhaben liegt planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB.
Der Standort der angefragten WEA liegt außerhalb des vom Regionalen Planungsverband beschlossenen und in Aufstellung befindlichen Vorranggebiets für Windkraftanlagen 504 Lange Meile Süd I. Alleiniger Grund dafür ist der in den allgemeinen Kriterien festgelegte Abstand von 300m zu Hochspannungsleitungen. Die Abgrenzung von Vorranggebieten erfolgt nicht grundstücksscharf, sondern flächenscharf mit offenen Signaturen und einer damit verbundenen regionalplanerischen Unschärfe im Grenzbereich. Das heißt, dass in diesem Bereich im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung darüber entschieden wird, ob der Standort der geplanten Windenergieanlage dem Vorranggebiet zugerechnet werden kann.
Kann im Rahmen des Planungsprozesses ein geringerer Abstand zur dort verlaufenden 110 kV Leitung technisch realisiert werden, sind im Rahmen der regionalplanerischen Unschärfe auch im Randbereich des Vorranggebietes 504 Lange Meile Süd I Windkraftstandorte möglich. So die Rückmeldung von Seiten des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West.
Standort:
Immissionen:
Zu berücksichtigende Orte im Wirkungsbereich der Anlage WEA 1S, Bebauungsart („WA“ = Allgemeines
Wohngebiet, „DM“ = Dorf- und Mischgebiet, „WR“ = Reines Wohngebiet), sowie der jeweils relevante
Immissionsrichtwert (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 1998):
Unter Berücksichtigung der technischen Eingangsdaten wurde eine Schallausbreitungsprognose für die von der WEA 1S ausgehenden Immissionen erstellt:
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist an keinem der zu berücksichtigenden Orte eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes durch WEA 1S zu erwarten. Dies wird auch in der Darstellung der zu erwartenden Schallausbreitung klar – die 34 dB(A)-Isophone liegt in deutlichem Abstand zu der geschlossenen Bebauung umliegender Ortschaften.
Die zu berücksichtigenden Orte liegen allerdings im Wirkungsbereich von WEA 1S. An diesen Orten wird der Immissionsrichtwert nach der Schallausbreitungsprognose möglicherweise nicht um mehr als 10 dB(A) unterschritten. Aufgrund ihrer möglichen Lage im Wirkungsbereich wurde eine genauere Betrachtung im Hinblick auf die jeweils zu erwartenden Schallleistungspegel durchgeführt. Die Berechnungen zur Immissionsprognose ergeben, dass an allen diesen Orten der jeweilige Immissionsrichtwert nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm eingehalten wird:
Abstandsflächen:
Der Markt Eggolsheim beantragt, für die Tiefe der einzuhaltenden Abstandsflächen i.S.d. Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO gemäß Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO i.V.m. Art. 6 Abs. 1 BayBO eine Abweichung in Form einer Reduzierung auf den Rotorradius der WEA + e („e“ = Abstand Spitze des senkrecht nach oben stehenden Rotorblatts zur Turmmittelachse) zu zulassen. Bei den im konkreten Fall geplanten Windenergieanlagen des Typs Enercon E-175 EP5 bedeutet dies eine Reduzierung der Abstandsflächen auf 95,92 m (= 87,5 m + 8,42 m), statt der allgemein geltenden Abstandsregelungen gemäß Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO von 0,4 * Gesamthöhe + e = 0,4 * 249,5 m + 8,42 m = 108,22 m.
Begründung:
- Durch den, im Rahmen der Novellierung der Bayerischen Bauordnung im Jahr 2018 ergänzten Art. 6 Abs. 1 Satz 4 BayBO wird klargestellt, dass es bei der Entscheidung über eine Abweichung ausschließlich auf die in Art. 63 Abs. 1 BayBO genannten Voraussetzungen ankommt. Auf das Vorliegen eines atypischen Falles kommt es hingegen nicht mehr an. Gleichwohl stellen Windenergieanlagen in verschiedener Hinsicht keine typischen baulichen Anlagen im Sinne des Abstandsflächenrechts der Bayerischen Bauordnung dar. Sie sind im Verhältnis zu ihrer Gesamthöhe ausgesprochen schmal. Zudem ist der Rotor keine statische Anlage, weil er sich jeweils entsprechend mit der Windrichtung „mitdreht“.
Sinn und Zweck der Einhaltung von Abstandsflächen zu benachbarten Grundstücken ist die Gewährleistung ausreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung dieser. Bei Windenergieanlagen wird eine Beeinträchtigung der schützenswerten Belange jedoch bereits durch die bauliche Konstruktion quasi ausgeschlossen.
Mangels (Wohn-)Bebauung in der unmittelbaren Umgebung von geplanten Anlagenstandorten läuft der Hauptzweck des Abstandsflächenrechts, nämlich die Sicherung von Freiflächen zwischen Gebäuden zur Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung sowie des erforderlichen Wohnfriedens und Brandschutzes, im konkreten Projekt ins Leere. Gleiches gilt für die übrigen WEA des geplanten Windparks „Lange Meile“.
Die Verkürzung der Abstandsflächen auf den Rotorkreis (= Radius von 95,92 m um den Mastmittelpunkt der WEA) beschränkt die einzuhaltenden Abstandsflächen auf die von den baulichen Teilen der Windenergieanlagen überstrichenen Flächen und ist somit sachgerecht und ausreichend. Sie beeinträchtigt auch nicht die Nutzbarkeit und Ertragsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke in der Nachbarschaft.
- Mit Schreiben vom 01.03.2023 hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ausdrücklich auf die Möglichkeit zur Reduzierung der Tiefe der Abstandsflächen bei der Errichtung von Windenergieanlagen gemäß Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO hingewiesen. Die Verwaltung wurde explizit angewiesen, den Willen des Gesetzgebers und die in der Rechtsprechung bereits seit Jahren anerkannte Vorgehensweise (vgl. beispielsweise VGH München, Beschluss vom 7. Oktober 2019, Az. 22 CS 19.1355) auch wirklich praktisch umzusetzen.
Demnach muss eine Vereinbarkeit der Abweichung, unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen, insbesondere den Anforderungen des Art. 3 Satz 1 BayBO vereinbar sein. Als öffentliche Belange sind ausdrücklich auch die Belange der energiewirtschaftlichen Versorgungssicherheit sowie das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien einzubeziehen.
Bei der Realisierung von Windenergieanlagen müssen die Grundstücke, die innerhalb der Ausdehnung der laut der Bayerischen Bauordnung einzuhaltenden Abstandsflächen liegen, privatrechtlich gesichert werden, d.h. der Vorhabenträger muss mit den entsprechenden Grundstückseigentümern einen langfristigen schuldrechtlichen Vertrag zur Freihaltung dieser Bereiche abschließen. Der Eingang der 0,4 – fachen Gesamthöhe der Anlagen in die Berechnungsformel der Abstandsflächen, würde vorliegend den Umkreis der zu sichernden Flurstücke um die Windenergieanlage um 12,3 m vergrößern, und somit die Anzahl der betroffenen, zustimmungspflichtigen Grundstückseigentümer erheblich erhöhen.
Die Sicherung der Windenergieanlagen im geplanten Windpark gestaltet sich ohnehin bereits schwierig aufgrund der deutlichen Einschränkungen bei der Auswahl der Flächen im Vorranggebiet. Fallen nun noch Flächen deshalb weg, weil einzelne Grundstückseigentümer nicht dazu bereit sind, ihre Flächen dem Vorhabenträger zur Freihaltung zur Verfügung zu stellen, kann die Vorrangfläche als Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen nicht optimal genutzt werden, was den Zielen der Regionalplanung widerspricht und wiederum den Beitrag zur Erreichung der gesetzlich vorgegebenen Flächenziele konterkariert.
Durch die fehlende Zustimmung einzelner Grundstückseigentümer innerhalb des vergrößerten Abstandsbereiches um die geplanten WEA könnte somit das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der Erneuerbaren Energien beeinträchtigt werden und damit die übergeordneten Ziele der Regionalplanung als auch der Bundesregierung verfehlt werden. Dies kann im Hinblick auf die zu bewältigende Energie- und Klimakrise nicht im Sinne der Allgemeinheit sein.
Beschluss
Der Markt Eggolsheim erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB für die im Sachverhalt beschriebene Windkraftanlage WEA 1S.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
8 | |
Sachverhalt
Die Jahresrechnung des Marktes Eggolsheim für das Jahr 2022 wurde vom zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss in folgenden Sitzungen geprüft:
1. Sitzung: 06.11.2023
2. Sitzung: 20.11.2023
3. Sitzung: 27.11.2023
4. Sitzung: 16.04.2024
In der Sitzung vom 16.04.2024 wurde aus der Verwaltung Herr Oberst mit hinzugezogen um ggf. vorab diverse Fragen zu Feststellungen zu beantworten.
Die nun folgenden Feststellungen samt Stellungnahmen der Verwaltung leitet der Rechnungsprüfungs-ausschuss an den Marktgemeinderat weiter.
1. Feststellung Rechnungsprüfungsausschuss:
Woher stammt hier die Überschreitung des HH-Ansatzes auf HH-St. 3411.5000? Kann der Bauhof die Bewässerung mit übernehmen?
Stellungnahme Verwaltung:
Bei besonders heißen und trockenen Sommern ist der Bauhof auf Unterstützung angewiesen, besonders zur Urlaubszeit. Je nach Kapazität und Wetter wird diese Aufgabe originär selbstverständlich vom Bauhof übernommen.
2. Feststellung Rechnungsprüfungsausschuss:
Für welche Veranstaltung wurde Schirme beschafft? Waren dies Sonnenschirme?
Stellungnahme Verwaltung:
Es handelt sich um Verleihsonnenschirme, diese waren defekt und wurden ausgetauscht.
3. Feststellung Rechnungsprüfungsausschuss:
Warum benötigen die Kitas Handys, da doch in allen Tagesstätten ein Festnetzanschluss vorhanden ist? Wie viele Handys wurden 2021/2022 neu angeschafft? Welche Betriebssysteme? Gibt es jetzt ein einheitliches System, welches mit der neuen Telefonanlage stimmig ist? Wie hoch sind die Gesamtkosten der Anschaffung und laufende Kosten im Jahr 2022?
Damals auch im Rahmen der Prüfung 2021 folgende Empfehlung an Verwaltung: "Möglicherweise ist mit dem Anbieter der Telefonanlage Rücksprache zu halten, ob in Verbindung mit dem bestehenden Rahmenvertrag auch Handys billiger zu erwerben sind und ob generell Iphones zwingend notwendig sind". Bitte auch dahingehend Stellungnahme, danke.
Stellungnahme Verwaltung:
Die angeschafften Mobiltelefone für die Kitas (für jede Einrichtung ein Handy) sind mit einem Postpayed-Tarif ausgestattet, der über den Rahmenvertrag monatlich nur 69 Ct. kostet. Bei diesem Tarif ist ein Gerät nicht inbegriffen oder vergünstigt zu erhalten. Die Mobiltelefone sind für die Erreichbarkeit oder Notsituationen bei Spaziergängen, Ausflügen, etc. gedacht.
Weitere Handys wurden angeschafft (z.B. Kita Eggolsheim), die jedoch nicht mit einem Mobilfunkvertrag gekoppelt sind, sondern in Verbindung mit der neuen Telefonanlage (Cloudbasierte Telefonie) als Mobilteile fungieren. Die Telefonverbindungen werden über W-Lan und das Internet aufgebaut. Sie sind sehr flexibel einsetzbar. Über den Telefonanlagenanbieter sind keine Telefone zu beziehen. Wir erwerben diese nach Preislage bei diversen Anbietern aus dem Netz. Die Frage hinsichtlich IPhone oder Android entscheidet sich u.a. nach der Nutzungsintensität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dem bisherigen Gerät (Datenübertragung) und den persönlichen Gegebenheiten. Apple-Geräte haben den Vorteil einer deutlich längeren Nutzungszeit, weshalb bei intensiver Nutzung dieser auch zu rechtfertigen ist. Wir entscheiden im Einzelfall, welches Gerät angeschafft wird.
4. Feststellung Rechnungsprüfungsausschuss:
DJ-Equipment 600,00 EUR? Generell: Wie hoch sind die Kosten für Ferienprogramm und welche Einnahmen werden daraus generiert? Bitte um Stellungnahme.
Stellungnahme Verwaltung:
Im Jahr 2022 fanden viele Angebote durch Förderung der Aktivierungskampagne Corona oder des Sonderferienprogramm durch den BJR statt. Die U-16 Party wurde zum Beispiel mit 633€ durch die Aktivierungskampagne gefördert und konnte 100€ Einnahmen durch den Eintritt verzeichnen. Die Ausgaben für die Ferienprogramme variieren jedes Jahr leicht. Generell liegen die Ausgaben für die Ferienprogramme (Oster, Sommer, Herbst) bei 2500 € und die Einnahmen bei 2000€.
5. Feststellung Rechnungsprüfungsausschuss:
Sommerferienprogramm Graz 3.552,00 EUR? Wie viele Teilnehmer gab es? Wie hoch waren die Einnahmen?
Stellungnahme Verwaltung:
Die Erlebnissportwoche wurde 2022 durch das Sonderferienprogramm des BJR mit 2739 € gefördert. Die Teilnehmerbeiträge lagen bei insg. 1200€ (24 Teilnehmer a 50€)
6. Feststellung Rechnungsprüfungsausschuss:
Türöffner für Behinderteneingang Faulenzer 4054,00 EUR u. Außenlampe 495,00 EUR - handelt es sich hierbei um Verschleiß oder nicht sachgemäße Behandlung bzw. Vandalismus?
Stellungnahme Verwaltung:
Defekt in der Anlage. Konnte nicht über Garantie abgewickelt werden, da bereits abgelaufen.
7. Feststellung Rechnungsprüfungsausschuss:
Lebensraum ME 22 Ökotopia - Warum gibt es hier so eine hohe Überschreitung des HH- Ansatzes?
Stellungnahme Verwaltung:
Die Überschreitung belief sich auf 13.249,35 €.
Am 03.03.2022 wurde eine Rechnung in Höhe von 12.992,69 EUR angewiesen. Diese bezog sich allerdings auf das Projekt Boden von 2021. Wegen Covid wurde hier der Projektzeitraum verlängert und die Rechnungsstellung erfolgte dann erst in 2022.
8. Feststellung Rechnungsprüfungsausschuss:
Anschaffungen (hier Laptops) für Schule: Bis zu welcher Höhe kann die Schule Dinge anschaffen? Bitte um Erläuterung
Stellungnahme Verwaltung:
Es handelt sich um die Beschaffung von Lehrerdienstgeräten im Rahmen des Digitalpakts Schule. Insgesamt wurden 28.456,47 € verausgabt, 25.000 € Zuwendungen hat der Markt Eggolsheim erhalten.
Der TOP wurde in der Sitzung vom 09.02.2021 behandelt, Ende 2022 wurde das staatl. Budget aufgebessert und eine Ergänzungsbeschaffung über 3.480,75 € getätigt. Bei den Laptops für die Schule wird im Vorgriff der Haushaltsplanung das Budget für Anschaffungen besprochen und vereinbart. Daran wird sich üblicherweise auch gehalten. Die zurückliegenden Käufe von Laptops als Lehrerdienstgeräte waren hoch gefördert, weshalb man eine außerplanmäßige Entscheidung für den Kauf getätigt hat.
9. Feststellung Rechnungsprüfungsausschuss:
Faulenzer: Monatliche Reinigungskosten: Was wird auf Faulenzer umgelegt?
Stellungnahme Verwaltung:
Faulenzer war zu der Zeit geschlossen (Corona) und Gemeinde hat die Räumlichkeiten zu dieser Zeit für Eheschließungen genutzt. Sonst wir das EG vom Faulenzer selbst gereinigt. Das OG wird von der Gemeinde übernommen, da Jugend- und Seniorenraum.
10. Feststellung Rechnungsprüfungsausschuss:
Zuschuss Regionalbudget für Jugendarbeit: Was wurde wofür abgerufen bzw. für was wurden die Zuschüsse verwendet? Betrifft AO 9672, 9673 u. 9680. Bitte um Erläuterung.
Stellungnahme Verwaltung:
2022 wurden aus dem Regionalbudget für die Unterstützung der Jugendarbeit, speziell des CleverClubs folgende Sachen angeschafft: 2 Makeblock Roboter, 2 MakeyMakey, Lötzinn, 2 gebrauchte Samsung Galaxy Tablets und für die Fotogruppe 2 Kameras mit Handgriff, Handschlaufen, Filter und Gegenlichtblenden.
11. Feststellung Rechnungsprüfungsausschuss:
Bautrupp Innere Verrechnung 2022: Warum gibt es hier so eine massive überschreitung des HH-Ansatzes? Leider können wir hier keine detaillierte Aufstellung finden.
Stellungnahme Verwaltung:
Allgemein zur inneren Verrechnung:
Wir wissen leider zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht, wie der Bauhof und der Gebäudeunterhalt im Planjahr eingesetzt wird und demnach wie hoch der konkrete Stundenaufwand je Gliederungsbereich ist.
Grundlage für die Ansatzbildung ist ausschließlich das Vorjahr. Sollte das Vorjahr keine aussagekräftige Planungsgrundlage sein werden Durchschnittswerte von mehreren Vorjahren genommen. Bitte beachten: Die innere Verrechnung ist keine kassenwirksame Ausgabe. Zu 3310:
Im Vorjahr 2021 wurden 11.250,00 Euro verbucht, da „Corona-Jahr“ und deshalb keine großen Veranstaltungen wurde der Ansatz im Jahr 2023 auf 20.000,00 Euro erhöht. Hier wird sämtlicher Stundenaufwand für kulturelle Veranstaltungen verbucht. Wenn gewünscht kann das Bauamt die einzelnen Stundenzettel heraussuchen.
12. Feststellung Rechnungsprüfungsausschuss:
Bautrupp Innere Verrechnung 2022: Hier stehen 109.000€. Was beinhaltet die Wegepflege in diesem Umfang?
Stellungnahme Verwaltung:
Zu 7800:
Hier wird der Aufwand des Bauhofs für den Unterhalt und die Sanierung von Straßen, Wegen, Feldwegen verbucht. Dieser schwankt von Jahr zu Jahr, je nachdem was im Laufe des Jahres anfällt bzw. umgesetzt wird. Auch hier, sollte es gewünscht und für die Prüfung wichtig sein, kann das Bauamt die einzelnen Stundenzettel heraussuchen. Dies ist jedoch mit gewissem Aufwand verbunden. Ggf. genügt auch eine Rücksprache mit dem Bauamtsleiter Herrn Eppenauer.
Beschluss
Der Marktgemeinderat hat keine weiteren Einwände gegen die Feststellungen und Stellungnahmen des Prüfberichts.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Feststellung des Jahresergebnisses 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
9 | |
Sachverhalt
Feststellung des Jahresergebnisses 2022
Beschluss
Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2022 wurde vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und im Marktgemeinderat abschließend behandelt. Es wurden keine weiteren Einwände erhoben.
Das Jahresergebnis 2022 wird gem. Art. 103 der Gemeindeordnung festgestellt.
Der Rechenschaftsbericht 2022 wurde in der Marktgemeinderatssitzung vom 26.09.2023 bereits vorgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Entlastung der Jahresrechnung 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
10 | |
Sachverhalt
Entlastung der Jahresrechnung 2022
Beschluss
Zur Jahresrechnung 2022 des Marktes Eggolsheim wird mit dem festgestellten Ergebnis gem.
Art. 102 Abs. 4 der Gemeindeordnung Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. Bestätigung des gewählten stellvertr. Kommandanten der FFW Bammersdorf gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
11 | |
Sachverhalt
Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes sind der Kommandant und dessen Stellvertreter durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu bestätigen.
Im Rahmen der Dienstversammlung der FFW Bammersdorf am 20.01.2024 wurde Herr Dominik Maier als stellvertr. Kommandant wiedergewählt.
Die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen sind daher gegeben.
Beschluss
Der stellvertr. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Bammersdorf, Herr Dominik Maier, wird in seinem Amt gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt.
Die Bestätigung gilt für die Dauer der Wahlperiode von sechs Jahren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
12. Anpassung der Pachtpreise für landwirtschaftliche Grundstücksflächen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.05.2024
|
ö
|
|
12 | |
Sachverhalt
Zuletzt in der Sitzung vom 26.07.2022 wurde im Marktgemeinderat über die Anpassung der Pachtpreise für Landwirtschaftliche Flächen beraten. Ebenso wurde über eine Anpassung der Pachtbedingungen diskutiert. Eine Beschlussfassung wurde zunächst zurückgestellt.
Am 10.08.2022 erreichte die Verwaltung ein Antrag der Jungen Bürger Markt Eggolsheim mit dem Titel „Landwirtschaft fair gestalten – Vorschlag zur Neuregelung der Verpachtung landwirtschaftlich genutzter Flächen aus dem Eigentum des Marktes Eggolsheim“.
Der Vorschlag Jungen Bürger wurde zusammen mit MGR Arnulf Koy geprüft. Die Richtlinien enthalten grundsätzlich sehr gute Ansätze, insbesondere hinsichtlich der ökologischen Komponenten. Hinsichtlich der Anwendbarkeit muss jedoch festgehalten werden, dass von der Marktgemeinde hauptsächlich viele kleinteilige und wenig attraktive Flächen verpachtet werden. Eher selten handelt es sich um größere Ackerflächen über 1 ha. So finden die vielen guten Ansätze in den Vergaberichtlinien eher selten praktische Anwendung, denn bei den kleinteiligen Flächen ist die Suche nach Pächtern mit dem Hintergrund, dass die Flächen dann auch ordentlich gepflegt werden, mitunter schwierig. Kommen dann die Richtlinien hinzu, würden diese eher abschreckend auf Pachtinteressenten wirken. So das Fazit der Verwaltung.
Anpassung der Pachtpreise:
Die derzeitigen Pachtpreise belaufen sich für Ackerland aktuell auf 250 €/ha und für Grünland auf 150,00 €/ha. Diese Pachtpreise wurden seit dem Grundsatzbeschluss des Marktgemeinderates vom 13.07.2010 nicht mehr erhöht. Im Rahmen der Klausurtagung im Herbst 2020/2021 wurde die Verwaltung beauftragt, sämtliche Einnahmemöglichkeiten zu überprüfen und diese der Realität entsprechend anzupassen. Dies gilt auch für die Pachtpreise.
Der Pachtpreis sollte für Ackerland auf mindestens 300,00 € und Grünland auf mindestens 200,00 €/ha angehoben werden. Die Pachtpreise entsprechen den Vergleichspreisen und werden deshalb als angemessen angesehen. Bei allen Pachtverträgen die verlängert werden, soll der neue Pachtpreis angewendet werden.
Für besonders wertvolles Ackerland (gute Bonität oder sehr große Ackerflächen) kann auch ein höherer Preis angesetzt werden. Der erste Bürgermeister erhält die Kompetenz, dies in eigener
Für schwer zu verpachtende Grundstücke (z. B. kleine Grünlandflächen in Tiefenstürmig, Götzendorf etc.) soll der Preis des Höchstbietenden zu Grunde gelegt werden.
Beschluss
Der Markt Eggolsheim verpachtet Grünland in der Regel für 200,00 €/ha und Ackerland für 300 €/ha. Ausnahmen sind besonders wertvolle und große Ackerflächen sowie schwer zu verpachtende Flächen. Hier kann der 1. Bürgermeister in eigener Kompetenz über Abweichungen entscheiden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
13. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen über Angelegenheiten, bei denen der Grund der Geheimhaltung entfallen ist
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.05.2024
|
ö
|
informativ
|
13 | |
zum Seitenanfang
14. Wünsche und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.05.2024
|
ö
|
|
14 | |
zum Seitenanfang
14.1. DE Drosendorf - Sachstand
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.05.2024
|
ö
|
informativ
|
14.1 | |
Sachverhalt
In den Ausschreibungsunterlagen vom 14.04.2022 wurde festgelegt, dass die Baumaßnahme bis Ende 2023 durchzuführen ist. Baubeginn war im Juli 2022. Der Ausführungszeitraum von 1,5 Jahren wurde hier schon sehr großzügig angesetzt. Das Ingenieurbüro Weyrauther rechnete mit einer reinen Bauzeit (ohne Winterpause) von 11 Monaten.
Schon bald nach Baubeginn gab es Kritik an Baustellenführung und Baufortgang. Dies wurde regelmäßig mündlich und schriftlich geäußert. Am 03.11.2022 fand dazu eine Besprechung mit allen Beteiligten statt. Weiterhin wurde von Beginn an regelmäßig ein Bauzeitenplan eingefordert, der Ende November 2023 vorlag. Der Bauzeitenplan sieht ein Bauende in der 23. KW (07.06.2024) vor.
Gemäß Bauzeitenplan sollten zum jetzigen Zeitpunkt die Arbeiten am Gehweg komplett abgeschlossen sein, die Arbeiten am Platz vor dem Backhaus ebenso. Der Kirchplatz sollte etwa zur Hälfte fertiggestellt sein.
Tatsächlich sind die Arbeiten am Backhaus mitten im Gange, der Gehweg wurde noch nicht fertiggestellt (im Bereich Einmündung Drügendorfer Straße) und die Arbeiten am Kirchplatz haben erst begonnen. Von den für 2024 vorgesehenen Arbeiten wurde bis Anfang Mai etwa ein Drittel fertiggestellt. Hochgerechnet wird sich bei gleichbleibendem Baufortschritt und unter Berücksichtigung von 2 Wochen Sommerpause das Bauende auf Anfang Oktober 2024 verschieben.
Den Bürgern und dem Markt Eggolsheim wurde bei Baubeginn der Einsatz von 2 Bautrupps zugesagt. Selbst der Bauzeitenplan von Ende 2023 sah den teilweisen Einsatz von 2 Bautrupps vor. Die Baustelle ist jedoch durchschnittlich mit nur 4 Facharbeitern besetzt, teilweise fehlen Arbeitsmaschinen, die einen schnelleren Ablauf ermöglichen würden.
Bei den Kosten gibt es bisher keine Auffälligkeiten. Hier liegt nach Aussage des Ingenieurbüros alles im Rahmen. Die letzte Abschlagsrechnung ist vom 13.12.2023.
Das Ingenieurbüro Weyrauther hat mehrfach darauf hingewiesen, dass das Projekt für das Ingenieurbüro durch die lange Bauzeit nicht mehr wirtschaftlich ist und fordert regelmäßig Vergütungsanpassungen. Mit Beschluss vom 24.10.2023 hat der Marktgemeinderat dem Büro eine einmalige zusätzliche Vergütung von 10.000 € zzgl. MWSt zugestanden.
Die Fa. Leipold wurde zuletzt am 03.05.2024 vom Markt Eggolsheim aufgefordert, die Baustelle umgehend so aufzurüsten und auszustatten, dass die Baumaßnahme so schnell wie möglich abgeschlossen werden kann. Ein Bauende nach der Sommerpause wird von der Marktgemeinde nicht hingenommen.
zum Seitenanfang
14.2. Information über die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung 2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.05.2024
|
ö
|
|
14.2 | |
Sachverhalt
Die Rechtsaufsicht hat den Haushalt 2024 mit Schreiben vom 24.04.2024 genehmigt. Das Genehmigungsschreiben ist dem Beschlussvorschlag als Anlage beigefügt.
Die Haushaltssatzung wird in der nächsten Gemeindezeitung bekannt gegeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt bis zur nächsten öffentlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung.
zum Seitenanfang
14.3. Kommunale Wärmeplanung in interkommunaler Zusammenarbeit über die ILE Allianz Regnitz-Aisch - Information über Vergabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.05.2024
|
ö
|
|
14.3 | |
Sachverhalt
Bereits in der Sitzung vom 25.04.2023 hat der Marktgemeinderat die Beteiligung an einer interkommunal beauftragten Wärmeplanung beschlossen. Nach langwieriger Kommunikation mit dem Projektträger (ZUG GmbH) wurde nun ab Mai mit der Bearbeitung begonnen. Die Angebotseinholung wurde vom Allianzmanager Niklas Rhein übernommen, die vorliegenden Angebote mit dem Projektträger abgestimmt. Angefragt wurden die Büros Energievision Oberfranken, IfE GmbH und die Energieagentur Nordbayern.
Die Beauftragung erfolgt an das Büro Energievision Franken zu einem Betrag von 200.279,38 € zzgl. Kontingent für Regiestunden.
Nach Bewilligungsbescheid für die kommunale Wärmeplanung erhalten wir 90% Zuschuss auf den vollen Umfang. Die kommunalen Eigenanteile sehen wie folgt aus und werden voraussichtlich 2025 fällig:
Altendorf: 2.627,20 €
Buttenheim: 4.679,70 €
Eggolsheim: 8.066,33 €
Hallerndorf: 5.151,78 €
Die Eigenanteile wurden nach Einwohnern (Stand: Ende 2023) aufgeschlüsselt.
Formell ist der Markt Eggolsheim stellvertretend für alle Kommunen die durchführende Stelle. Koordiniert wird die Wärmeplanung vom Allianzmanager Niklas Rhein.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die aufgezeigte Vorgehensweise und erhebt keine Einwände. Der Eigenanteil soll im Haushalt 2025 aus den Mitteln für die Allianz Regnitz-Aisch zur Verfügung gestellt werden. Die Zwischenfinanzierung in 2024 erfolgt durch den Markt Eggolsheim, die Abschläge von Fördermitteln sind zeitnah zu beantragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.05.2024 08:10 Uhr