Datum: 23.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Eggolsheim
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:40 Uhr bis 22:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2024-07-23 Sitzung MGR Bekanntmachung.pdf
Download 2024-07-23 Sitzung MGR Niederschrift öffentlich.pdf
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1. Eröffnung der Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.07.2024
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ö
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1 | |
Sachverhalt
Zweiter Bürgermeister Georg Eismann eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates fest.
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2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.06.2024 (ö.T.)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.07.2024
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ö
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2 | |
Beschluss
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates wurde allen Mitgliedern des Marktgemeinderates über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt bzw. zugesandt. Bedenken gegen die Niederschrift wurden nicht erhoben. Sie gilt somit als genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Verleihung des Qualitätssiegels Bildungskommune mit Vorstellung der aktuellen Bevölkerungsprognose für den Markt Eggolsheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.07.2024
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ö
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informativ
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3 | |
Sachverhalt
Herr Landrat Dr. Hermann Ulm und Frau Dr. Julia Schilling vom Bildungsbüro Forchheim besuchen die Sitzung des Marktgemeinderates zur Verleihung des Qualitätssiegels „Bildungskommune im Landkreis Forchheim“ sowie der Vorstellung der aktuellen Bevölkerungsprognose für den Markt Eggolsheim.
Das Qualitätssiegel des Landkreises soll die Bedeutung von Kommunen als wichtige Lernorte für die Bevölkerung unterstreichen. Mit diesem werden Städte und Gemeinden im Landkreis Forchheim, die sich im Bereich Bildung besonders engagieren, ausgezeichnet.
Auszeichnung „Bildungskommune im Landkreis Forchheim“ für den Markt Eggolsheim, Verleihung am 23.7.2024 in der Marktgemeinderatssitzung, Laudatio des Landrates Dr. Herrmann Ulm:
„Der Markt Eggolsheim sticht unter allen Gemeinden im Landkreis Forchheim nicht nur als viertgrößte Gemeinde in bester Verkehrslage hervor, sondern auch durch seine spezielle Siedlungsstruktur. Nur etwa ein Drittel aller Bürgerinnen und Bürger leben im Hauptort, die übrigen verteilen sich auf etwa 11 Ortschaften, manche von ihnen von beträchtlicher Größe. Dies stellt nicht nur die Verwaltung, sondern auch die Bildungslandschaft vor besondere Herausforderungen.
In Eggolsheim ist es allerdings gelungen, dieser besonderen Situation in lobenswerter Weise gerecht zu werden und das Dorfleben in den „Außenorten“ zu stärken. Nicht nur wurden die Kitas in Bammersdorf, Kauernhofen, Neuses und Drügendorf erhalten und zum Teil sogar ausgebaut, auch Jugendarbeit, Feuerwehrwesen und Vereinsleben wird in den Ortschaftender Marktgemeinde jeweils großgeschrieben.
Eine weitere Besonderheit im Bildungsbereich in Eggolsheim ist der Gebundene Ganztag in der Grundschule. Auch wenn dieses pädagogische Konzept voraussichtlich bald wieder aufgegeben wird, so soll der Mut zur Innovation und die hochwertige Umsetzung in den vergangenen etwa 10 Jahren an dieser Stelle anerkannt werden. Aktuell wird die offene Ganztagesbetreuung massiv ausgebaut.
Generell geht Eggolsheim schon seit vielen Jahren voran, was die Unterstützung seiner Familien angeht, beispielsweise durch verlässliche Ferienbetreuung ab dem Kindergartenalter. Der Neubau einer fünfgruppigen Kita war in diesem Zusammenhang ein Mammutprojekt, das die Verwaltung nicht nur viele Nerven, sondern dem Markt Eggolsheim auch viel Geld kostete. Angesichts des anhaltenden Zuzugs ist dies aber sicherlich eine sinnvolle Investition in die Zukunft.
Es ist offensichtlich, dass die Menschen und insbesondere Familien sich wohl fühlen in Eggolsheim, sonst würden die Baugebiete nicht aus allen Nähten platzen. Dies hat sicherlich unter anderem mit der verkehrsgünstigen Lage zwischen Bamberg und Forchheim zu tun, aber eben auch mit den vielfältigen Angeboten und Infrastruktur vor Ort.
Außerhalb von Schule und Kita sind hier beispielsweise noch die Bücherei zu nennen oder die überaus aktive Außenstelle der VHS. Auch der „Faulenzer“ in der Eggolsheimer Ortsmitte ist Begegnungsstätte für alle Generationen. Dort können die vielfältigen lokalen Bildungsträger die Räume für Zusammenkünfte und Fortbildungen nutzen.
Wir freuen uns, dass wir mit Eggolsheim eine aktive und moderne Kommune in unserem Landkreis haben, die die Bedeutung von Bildung vor Ort - schulisch wie außerschulisch und über alle Altersgruppen hinweg – erkannt hat. Die sich traut, neue Wege zu betreten und Investitionen in die Zukunft der Kinder tätigt. Und die schließlich ein gutes Beispiel dafür ist, dass kommunales Engagement in Bildungsangelegenheiten sich langfristig in steigenden Einwohnerzahlen auszahlt.
Daher verleihen wir dem Markt Eggolsheim heute die Auszeichnung „Bildungskommune im Landkreis Forchheim“.
Herzlichen Dank und herzlichen Glückwunsch!“
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4. PV-Freiflächenanlage in Drügendorf - Projektvorstellung der Firma FIMA Projekt GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.07.2024
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ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
In der letzten Marktgemeinderatssitzung hat das Gremium eine Vielzahl von Flächen der Gemarkungen Drügendorf und Drosendorf für eine vom Grundsatzbeschluss des 25.10.2022 unabhängige Entwicklung freigegeben.
Zur Vorgehensweise wurde hierbei festgelegt, dass die dort agierenden Projektanten ihre konkreten Projekte zunächst im Marktgemeinderat vorstellen und hierbei die jeweilige Flächensicherung abgeschlossen sein muss, bevor eine Bauleitplanung in Kooperation mit der Marktgemeinde angestoßen wird.
Die Fima Projekt GmbH erfüllt nun für die nachfolgenden Flurnummern der Gemarkung Drügendorf diese Anforderungen: 232, 233, 234, 235, 245, 246, 225, 226, 227, 228.
Insgesamt sind hier rund 10,3 Hektar als Projektfläche möglich.
Herr Kress von der Fima Projekt GmbH stellt sein Projekt anhand einer kurzen Präsentation vor und beantwortet hierzu Fragen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat billigt das Projekt und kann sich Bauleitplanung für diesen Bereich vorstellen. Die notwendigen Unterlagen hat der Projektant vollständig bei der Verwaltung einzureichen. Über den Start der Bauleitplanung wird in einer der kommenden Sitzungen mittels eines Aufstellungsbeschlusses isoliert entschieden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
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5. Antrag der Jungen Bürger zum Hochwasserschutz für den Markt Eggolsheim - Konzept zum kommunalen Sturzflutrisikomanagement (Information)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.07.2024
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ö
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beschließend
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5 | |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 17.06.2024 ging folgender Antrag der Jungen Bürger Markt Eggolsheim bei der Gemeindeverwaltung ein:
„Hochwasserschutz für den Markt Eggolsheim“
Anlass
Weite Teile Süddeutschlands wurden Ende Mai bis Anfang Juni 2024 von anhaltenden und starken Regenfällen überzogen. In der Folge waren vor allem Bayern und Baden-Württemberg von schwerwiegenden Hochwasser- und Überschwemmungsereignissen betroffen. Rund um die Donau hat das Hochwasser zu massiven Sachschäden an Siedlungen und der öffentlichen Infrastruktur geführt. Neben diesen hohen Sachschäden stellen auch immaterielle Schäden und seelisches Leid eine große Belastung für die betroffene Bevölkerung dar.
Grundsätzlich ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass sich die Gefahr von Hochwasser und Überschwemmungen nie vollständig abwenden lässt. Durch verschiedene Maßnahmen kann das Risiko hierfür jedoch bestmöglich reduziert werden.
Der Markt Eggolsheim wurde in den letzten Jahren hinsichtlich Starkregen, Hochwasser und Überschwemmungen glücklicherweise weitestgehend verschont. Jedoch zeigt die auf der Titelseite dieses Antrags ersichtliche Abbildung 1 sehr deutlich, dass solche Ereignisse auch jederzeit den Markt Eggolsheim treffen können und es hier ebenso zu großflächigen Überschwemmungen kommen kann.
Aktuelle Situation im Markt Eggolsheim
Der Freistaat Bayern hat im Jahr 2017 ein Förderprogramm eingerichtet, um Kommunen bei der Erstellung von Konzepten zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement zu unterstützen. Der Markt Eggolsheim beabsichtigt, von diesem staatlichen Förderprogramm Gebrauch zu machen und hat ein solches Konzept bereits in der Finanzplanung des gemeindlichen Haushalts vorgesehen.
Nachdem sich aktuell jedoch eine Vielzahl von weiteren wichtigen und zugleich kostenintensiven Projekten des Marktes Eggolsheim in der Planungs- bzw. Umsetzungsphase befinden, musste das eingeplante Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement zuletzt weiter hintenangestellt werden. Im Finanzplan des Gemeindehaushalts des Jahres 2022 war das Konzept noch für das Jahr 2024 vorgesehen. Im Finanzplan des Jahres 2023 musste das Konzept schon auf das Jahr 2025 und im Finanzplan des laufenden Jahres 2024 schließlich auf das Jahr 2026 verschoben werden.
Ziel des vorliegenden Antrages
Der vorliegende Antrag der Marktgemeinderäte der Jungen Bürger Markt Eggolsheim zielt darauf ab, die Thematik des Hochwasserschutzes für das Gemeindegebiet des Marktes Eggolsheim mehr in den Fokus des kommunalen Handelns zu rücken und diesem eine hohe Priorität einzuräumen. So soll beispielsweise auch das bereits eingeplante und bislang aufgeschobene Konzept zum Sturzflut-Risikomanagement möglichst zügig und vorrangig aufgestellt werden.
Es lässt sich annehmen, dass sich das vorgesehene Konzept zum Sturzflut-Risikomanagement in erster Linie auf Starkregenereignisse und dadurch induzierte Sturzfluten fokussiert. Nachdem Überschwemmungen und Hochwasser nicht ausschließlich auf diesen Effekt zurückzuführen sind, sondern beispielsweise auch durch langanhaltenden Dauerregen oder die Schneeschmelze im Frühjahr verursacht werden können, soll auch der Hochwasserschutz im Allgemeinen intensiv beleuchtet und Verbesserungspotenziale aufgezeigt werden. Das bereits im Finanzplan vorgesehene Konzept zum Sturzflut-Risikomanagement wäre demnach Teil eines übergeordneten Hochwasserschutzkonzeptes für den Markt Eggolsheim.
Dieses Hochwasserschutzkonzept für den Markt Eggolsheim könnte in folgenden Schritten aufgestellt und umgesetzt werden:
1. Schritt: Ermitteln und Aufzeigen des Hochwasser-Gefahrenpotenzials
- Modellierung von Regenereignissen, Abflussverhältnissen und Überschwemmungsbereichen für
das Gemeindegebiet des Marktes Eggolsheim
- Detailbetrachtung der Oberflächengewässer (z. B. Bäche, Gräben)
- Bewertung besonders neuralgischer Örtlichkeiten (z. B. Engstellen, Brücken)
- Bewertung des Schadenspotenzials (z. B. Betroffenheit von Siedlungen oder besonders schutzbedürftiger Einrichtungen, u. a. Altenheim)
- Einbindung der Erfahrungen der Ortsbevölkerung / örtliche Feuerwehr
- Darstellen des ermittelten Hochwasser-Gefahrenpotenzials mit Karten und Plänen
2. Schritt: Konzeptionierung von Hochwasserschutzmaßnahmen
- Grundlage für zielgerichtete Schutzmaßnahmen ist das im 1. Schritt ermittelte Hochwasser-Gefahrenpotenzial
- Mögliche Hochwasserschutzmaßnahmen: Schaffung von Rückhalteflächen / Retentionsraum
- Geländemodellierungen
- Bau von Hochwasserschutzeinrichtungen (z. B. Schutzwände)
- Schaffung von Überlaufschwellen an Bächen (gezielte Lenkung von Hochwasser in unkritische Bereiche)
- Ausweisung von Überschwemmungsgebieten
- Aufstellung von Alarmplänen
- Einrichtung eines Vorrats an Sandsäcken
- Gewässerunterhalt mit Bibermanagement (Vermeiden kritischer Abflusshindernisse)
- Einbindung der Landwirtschaft (Erosionsschutz / Rückhalt in der Fläche) mit Prüfung von Fördermöglichkeiten / Entschädigungszahlungen
- Naturnahe Gewässerbewirtschaftung (z. B. Gewässerrandstreifen)
- Bewertung von Kosten und Nutzen der Hochwasserschutzmaßnahmen und Aufstellung einer Dringlichkeits- bzw. Prioritätenliste für die Umsetzung
3. Schritt: Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen
- Sukzessive Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen auf Basis der Dringlichkeits- bzw. Prioritätenliste (Maßnahmen mit großem Nutzen-Kosten-Verhältnis zuerst)
- Aufteilung kostenintensiverer Hochwasserschutzmaßnahmen auf mehrere Haushaltsjahre
Weiteres Vorgehen
Für das weitere Vorgehen wird zur zügigen Herstellung eines bestmöglichen Hochwasserschutzes für den Markt Eggolsheim vorgeschlagen, ein entsprechendes Fachbüro zu beauftragen. Dieses Fachbüro kann u. a. die oben genannten Schritte planen sowie die Umsetzung begleiten und koordinieren.
Nachdem sowohl Planung als auch Bau des Hochwasserschutzes mit erheblichen Kosten für den Markt Eggolsheim verbunden sein werden, sollen durch die Gemeindeverwaltung entsprechende Fördermöglichkeiten geprüft werden.
Weiterhin wird vorgeschlagen, die Thematik auf Ebene der vier Mitgliedsgemeinden der Allianz Regnitz-Aisch zu diskutieren, um Synergieeffekte einer gemeinsamen Projektierung erzielen zu können.
Damit der Markt Eggolsheim möglichst zeitnah auf zukünftige Stark- oder Dauerregenereignisse und damit einhergehende Sturzfluten, Überschwemmungen und Hochwasser vorbereitet ist, soll der gemäß Finanzplan vorgesehene früheste Beginn im Jahr 2026 verworfen werden. Es soll stattdessen noch im laufenden Jahr 2024 die Ausschreibung und Vergabe durchgeführt werden, sodass spätestens im Jahr 2025 die Erarbeitung des Hochwasserschutzkonzeptes für den Markt Eggolsheim beginnen kann.
Stellungnahme der Verwaltung:
Ziel eines Konzeptes zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement ist es, mit Hilfe von prognostizierten Überflutungsflächen eine Vorsorge auf kommunaler und privater Ebene zu ermöglichen, um so das Risiko für Menschen, Umwelt, Bauwerke und Infrastruktur zu minimieren.
Das Konzept hat einen Nutzen für Bürger, Industrie- und Gewerbebetriebe sowie Land- und Forstwirtschaft. Nur mit Hilfe einer solchen Anleitung können Objekteigentümer die Gefahren von Starkregen erkennen und mögliche Risiken für ihr Eigentum und ihre Gesundheit ableiten. Diese Risikoerkennung liefert die Grundlage für die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Weiterhin kann durch das Konzept über die Bauleitplanung steuernd eingegriffen und durch Freihaltung von Flächen oder durch Vorgaben für die detaillierte Planung und Gestaltung von Nutzungen und Bauwerken in Gefahrenbereichen Risiken gemindert werden. Die in den Starkregengefahrenkarten identifizierten Überflutungsbereiche können bei allen planerischen Aspekten berücksichtigt werden.
Das Konzept wird vom Freistaat Bayern gefördert. Aktuell ist die Förderung aber befristet bis zum 31.12.2024. Nach Auskunft des WWA ist davon auszugehen, dass die Förderung auch in den Folgejahren fortgeführt wird. Möchte man aber auf Nummer sicher gehen und die derzeitige Förderung in Anspruch nehmen, so muss sich die Gemeinde bis Ende 2024 dafür anmelden. Die Erstellung des Konzeptes kann dann auch erst nach 2024 erfolgen.
Zunächst ist ein Beratungsgespräch beim WWA erforderlich. Danach kann die Gemeinde einen Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm stellen. Erst wenn das WWA die Gemeinde über die Aufnahme in das Förderprogramm informiert hat, kann der Zuwendungsantrag gestellt werden.
Gefördert werden Ingenieurleitungen zur Erstellung des Konzeptes. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent (maximal 150.000 €).
Es ist mit Gesamtkosten von ca. 180.000 € zu rechnen. Nach Abzug der Förderung bleibt der Gemeinde noch ein Eigenanteil von ca. 45.000 €.
Grundlage für das Konzept ist das vorhandene digitale Geländemodell vom Vermessungsamt. Das 1m-Raster bildet aber die Fließgewässer nicht ausreichend genau ab. Deshalb müssen diese zuvor noch vermessen werden. Aufgrund der Vegetation kann diese Vermessung sinnvollerweise nur im Winter durchgeführt werden. Die Kosten der Vermessung in Höhe von ca. 25.000 € sind in den Gesamtkosten von 180.000 € bereits enthalten.
Sofern vom Marktgemeinderat gebilligt, wären die nächsten Schritte:
- Beratungsgespräch mit WWA
- Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm
- Durchführung der erforderlichen Vermessung
- Bereitstellung von Haushaltsmitteln für 2025
Beschluss
Der Marktgemeinderat befürwortet die Erstellung eines Konzeptes zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entsprechenden Arbeitsschritte unmittelbar anzugehen und Haushaltsmittel für 2025 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5
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6. Feuerwehrwesen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.07.2024
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ö
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6 | |
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6.1. Antrag aus dem Marktgemeinderat zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.07.2024
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ö
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6.1 | |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 10.06.2024 ging der Verwaltung folgender Antrag zu:
Antrag
auf Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes durch ein unabhängiges Gutachterbüro
A. Erläuterung
Der Marktgemeinderat hat laufend über Neubeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen, Renovierungen von Gerätehäusern und über Investitionen im Bereich der Feuerwehren in der Marktgemeinde im Allgemeinen zu entscheiden.
So wurde zuletzt über einen Antrag der Feuerwehr Eggolsheim zur Neubeschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges (MZF) entschieden. Weiter wurde durch die Feuerwehr Drügendorf ein Antrag auf die (baldige) Anschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges 10 (HLF 10) gestellt und auf die möglicherweise notwendigen („großen“) LKW-Führerscheine für neue, größere Feuerwehrfahrzeuge hingewiesen. Zudem wurden Mittel für die Renovierung des Gerätehauses der Feuerwehr Kauernhofen zur Verfügung gestellt.
In der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über den Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) vom 28. September 2020 (BayMBl. Nr. 597), die durch Bekanntmachung vom 29. August 2023 (BayMBl. Nr. 464) geändert worden ist, heißt es:
„1. Zu Art. 1 Aufgaben der Gemeinden
1.1
Feuerwehrbedarfsplanung
Die Gemeinden haben für die Wahrnehmung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten; um dabei das örtliche Gefahrenpotential ausreichend zu berücksichtigen und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen die Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen. Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (Staatsministerium) gibt den Gemeinden Hinweise zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes in Form eines Merkblattes. Es wird empfohlen, den zuständigen Kreisbrandrat oder die zuständige Kreisbrandrätin bei der Erstellung der Feuerwehrbedarfspläne zu beteiligen. Feuerwehrbedarfspläne sind fortzuschreiben und der Entwicklung in den Gemeinden anzupassen.“
In elf Ortsteilen leisten freiwillige Feuerwehren einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in unserer Marktgemeinde. Um auch in Zukunft eine zeit- und sachgerechte Ausstattung unserer Feuerwehren, sei es unter anderem durch Fahrzeuge oder Gerätehäuser, sicherzustellen, werden auch zukünftig Investitionen in größerem Umfang notwendig werden.
Um dem Marktgemeinderat für seine künftigen Entscheidungen eine objektive und fachgerechte Grundlage zu bieten, beantragen wir:
B. Antrag
Der Marktgemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung beauftragt ein unabhängiges Gutachterbüro unter Einbeziehung des Kreisbrandrates mit der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes.
Der Bedarfsplan soll mindestens enthalten:
- Gefährdungs- und Risikoanalyse im Sinne des Art. 1 I BayFwG für das Gebiet der gesamten Marktgemeinde
Schutzzieldefinitionen
Analyse des Soll-Zustandes
Analyse des Ist-Zustandes
Abgleich von Ist- und Soll-Zustand
Analyse der Personalverfügbarkeit
Fahrzeugbemessungen und -konzepte
Einbeziehung der Gerätehäuser
Analyse des Einsatzaufkommens
Johannes Maier
Rudolf Fischer
Martin Distler
Ulrike Nistelweck
Irmgard Heckmann
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß VollzBekBayFWG (Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes) Nr. 1 zu Art.1 BayFWG haben die Gemeinden für die Wahrnehmung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
Mit Hilfe eines solchen Feuerwehrbedarfsplanes soll das örtliche Gefahrenpotential ausreichend Berücksichtigung finden um anschließend eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren gewährleisten zu können.
Ziel ist es also, die gemeindlichen Feuerwehren so auszustatten, dass die Erfüllung aller Pflichtaufgaben gesichert ist (Mindestausstattung).
Der Verfahrensablauf für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar:
- Gefährdungsanalyse
- Einteilung in Gefährdungsklassen
- Risikoanalyse
- Bestimmung der Schutzziele
- Beurteilung Löschwasserversorgung
- Feuerwehrstruktur – IST-Zustand (Abdeckungsbereiche, Gerätehäuser, Fahrzeuge, Personal)
- Feuerwehrstruktur – SOLL-Zustand
- Festlegung von Maßnahmen
Zeitfenster und Kosten
- Zeitraum von Auftragserteilung bis Vorlage Feuerwehrbedarfsplan ca. neun Monate (unverbindlich)
- Unverbindliche Kostenschätzung ca. 10-15.000,00 EUR.
Aufgrund der Tatsache, dass der Marktgemeinderat laufend über investive Neuanschaffungen im Bereich des Feuerwehrwesens zu entscheiden hat, kann anhand des Feuerwehrbedarfsplanes eine zukunftsorientierte Einschätzung über die zeit- und sachgerechte Ausstattung durch einen externen Gutachter erfolgen.
Dies hat zur Folge, dass mit größeren Investitionen im Feuerwesen (Anschaffung von Fahrzeugen, Umbau/Ausbau von Gerätehäusern etc.) zunächst bis zum Ergebnis des Feuerwehrbedarfsplanes und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen abgewartet werden sollte.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes.
Er bittet die Verwaltung zudem entsprechende Angebote einzuholen und nach Prüfung die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6.2. Neubeschaffung Mannschaftstransportwagen (MTW) mit Vorwarneinrichtung FFW Eggolsheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.07.2024
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ö
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beschließend
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6.2 | |
Sachverhalt
Die Freiwillige Feuerwehr Eggolsheim, um die drei Kommandanten Johannes Arneth, Philipp Hümmer und Tobias Kißmer, beantragen die Neubeschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) incl. einer Vorwarneinrichtung.
Die Anzahl der Einsätze der FFW Eggolsheim steigen von Jahr zu Jahr an.
Das liegt unter anderem auch darin begründet, dass aufgrund des vom Landkreis angeschafften und der FFW Eggolsheim zur Verfügung gestellten Verkehrssicherungsanhängers (VSA) seit dem Jahr 2022 auch außerhalb der Gemeindegrenzen, bspw. auf der Bundesautobahn A73, Einsätze gefahren werden.
Als Gründe für die Anschaffung eines weiteren Fahrzeuges (MTW) werden von der Wehrführung genannt:
1. Sicherheit (akut) bei Verkehrsabsicherung mit VSA / Ausleitung BAB A73
2. Stopp Zweckentfremdung MZF, dieses ist - in der Praxis bewährt - taktisch für
Zwecke der Einheitsführung, örtlichen Einsatzleitung und z.B. zeitkritischen
Türöffnungen zugeordnet
3. Kleinlogistik, Gerätetransport und ziehen des Mehrzweckanhängers
(z.B. Wassersauger, Licht, Motorsäge für zunehmende Unwetterereignisse,
Versorgung der Einsatzstelle)
4. Mannschaftstransport durch Nachrücken bzw. Herauslösen von Einsatzkräften
(72 Aktive, davon 32 Atemschutzgeräteträger, 4 Jugendliche, 38 Kinder, aktuelle
Fahrzeuge bieten 30 Sitzplätze), sowie Personentransport der in Verbindung mit dem
aktiven Dienst und der überörtlichen Nachwuchsausbildung steht.
Darüber hinaus soll das Fahrzeug mit einer Vorwarneinrichtung (klappbare LED-Wechselzeichenanlage zur Montage auf Fahrzeugdächern) ausgestattet werden.
Diese Vorwarneinrichtung wird aufgrund der zunehmenden Einsätze auf der Autobahn, auch im Hinblick auf die Sicherheit der Einsatzkräfte, als akut notwendig erachtet.
Es liegt dem Antrag der FFW Eggolsheim ebenfalls ein Schreiben des Kreisbrandrates Herrn Oliver Flake bei, worin er die Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) incl. Vorwarneinrichtung befürwortet.
Es wird auch von Seiten der Wehrführung nochmals betont, dass der alleinige Einsatz eines Verkehrssicherungsanhängers (VSA) ein hohes Sicherheitsrisiko für Leib und Leben der Einsatzkräfte bedeutet.
Es wird auf die Dringlichkeit der Anschaffung hingewiesen.
Die Lieferzeit eines solchen Fahrzeuges incl. Vorwarneinrichtung beträgt gemäß Händlerangaben eineinhalb Jahre.
Grobkosten Mannschaftstransportwagen mit Vorwarneinrichtung:
Fahrgestell 62.000 €
Ausbau 29.000 €
Vorwarneinrichtung 9.000 €
Regierungszuschuss MTW 18.850 €
Regierungszuschuss Vorwarneinrichtung 7.500 €
Anteil Gemeinde 73.610 €
Wie jedoch bereits bekannt, soll die Ausstattung der gemeindlichen Feuerwehren (Fahrzeuge, Gerätehäuser, technische Ausrüstung) mit Hilfe eines externen Gutachters anhand eines Feuerwehrbedarfsplans überprüft werden.
Dieser Bedarfsplan soll Aufschluss darüber geben, wie zukunftsfähig die jeweiligen Wehren aufgestellt und unter anderem wie viele und welche Fahrzeuge zur Erfüllung der gesetzlichen Aufträge (Pflichtaufgaben) notwendig sind.
Dies hätte zur Folge, dass mit der Anschaffung eines neuen Fahrzeuges für die FFW Eggolsheim bis zur Fertigstellung des Feuerwehrbedarfsplanes und dessen Ergebnisse gewartet wird.
Wird die Notwendigkeit der Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens incl. Vorwarneinrichtung durch den Bedarfsplan bestätigt, könnte dieses sodann baldmöglichst in Auftrag gegeben werden.
Nach Rücksprache mit Herrn Schober vom Bayerischen Gemeindetag besteht neben dem vorhandenen Verkehrssicherungsanhänger (VSA) keine gesetzliche Verpflichtung zur Vorhaltung einer Vorwarneinrichtung auf dem Dach eines Fahrzeuges, sie würde lediglich zusätzliche Sicherheit für die Einsatzstelle bieten.
Unabhängig davon steht es dem Marktgemeinderat selbstverständlich frei, die Anschaffung des Mannschaftstransportwagens incl. der Vorwarneinrichtung für die FFW Eggolsheim im Hinblick auf die lange Lieferzeit des Fahrzeuges sowie aufgrund der von den Kommandanten geschilderten Notwendigkeit bereits vor dem Ergebnis des Feuerwehrbedarfsplanes zu beschließen.
Beschluss
Der Beschluss zum Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt. Bis zu nächsten Sitzung des Marktgemeinderates ist zu prüfen, ob eine Lösung mit den Wehren Neuses, Drügendorf und Bammersdorf zur Überbrückung bis zur Fertigstellung des Feuerwehrbedarfsplanes möglich ist (Aufrüstung vorhandener MTW mit Vorwarneinrichtung).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Zwischenbericht zum Haushaltsjahr 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.07.2024
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ö
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7 | |
Sachverhalt
Der Zwischenbericht zum Haushaltsjahr 2024 wurde dem Marktgemeinderat vorab im RIS zur Verfügung gestellt.
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8. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes des Marktes Eggolsheim für Eggolsheim – Bereich „1. Änderung und Erweiterung Schottwiesen Ost“
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.07.2024
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ö
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beschließend
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8 | |
Sachverhalt
Der Bauausschuss des Marktes Eggolsheim hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Börden- und Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen in seiner Sitzung vom 16.07.2024 behandelt und abgewogen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat Eggolsheim stellt die von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - gefertigte Flächennutzungsplanänderung Markt Eggolsheim – Eggolsheim, Bereich 1. Änderung und Erweiterung "Schottwiesen Ost", Markt Eggolsheim, Landkreis Forchheim vom 19.09.2023 mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 19.09.2023 fest. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Genehmigung beim Landratsamt Forchheim zu beantragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen über Angelegenheiten, bei denen der Grund der Geheimhaltung entfallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.07.2024
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ö
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informativ
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9 | |
zum Seitenanfang
10. Wünsche und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.07.2024
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ö
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10 | |
Datenstand vom 23.09.2024 16:15 Uhr