Datum: 25.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Eggolsheim
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderates vom 28.01.2025 (ö.T.)
3 Interkommunale Zusammenarbeit in der Allianz Regnitz-Aisch 2024-2029
4 Bericht zur Jugend- und Seniorenarbeit im Markt Eggolsheim
5 Antrag der Bammersdorfer Bürgergemeinschaft Sanierung des Flurbereinigungswegs am Sittenbach und Lückenschluss des Radweges
6 Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich „SO Energiepark Unterstürmig-Schirnaidel“, Feststellungs- bzw. Satzungsbeschluss
7 Überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung durch BKPV
8 Metropolradweg Bamberg-Nürnberg - Start Projektphase 2 (Sachstand)
9 Bestätigung der gewählten Kommandanten der FFW Neuses gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG
10 Bestätigung der gewählten Kommandanten der FFW Rettern gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG
11 Backofenordnung des Marktes Eggolsheim - 1. Änderung (hier: Nr. 3 Satz 1, Entgelt je Backvorgang)
12 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen über Angelegenheiten, bei denen der Grund der Geheimhaltung entfallen ist
13 Wünsche und Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2025-02-25 Sitzung MGR Niederschrift öffentlich.pdf

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Claus Schwarzmann eröffnet um 18:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates fest.

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2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderates vom 28.01.2025 (ö.T.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates wurde allen Mitgliedern des Marktgemeinderates über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt bzw. zugesandt. Bedenken gegen die Niederschrift wurden nicht erhoben. Sie gilt somit als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Interkommunale Zusammenarbeit in der Allianz Regnitz-Aisch 2024-2029

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö 3

Sachverhalt

Sachvortrag des Allianzmanagers Niklas Rhein.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Inhalte des neuen ILEKs als Grundlage für die weitere Zusammenarbeit in der Allianz Regnitz-Aisch bis 2029.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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4. Bericht zur Jugend- und Seniorenarbeit im Markt Eggolsheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö informativ 4

Sachverhalt

Sachvortrag von Teresa Borek anhand einer Präsentation.

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5. Antrag der Bammersdorfer Bürgergemeinschaft Sanierung des Flurbereinigungswegs am Sittenbach und Lückenschluss des Radweges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö 5

Sachverhalt

Bei der Verwaltung ist am 09.02.2025 folgender Antrag eingegangen:

Antrag auf Sanierung des Flurbereinigungswegs am Sittenbach und Lückenschluss des Radweges

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Marktgemeinderats,

im Namen der Bammersdorfer Bürgergemeinschaft beantragen wir die Sanierung des Flurbereinigungswegs am Sittenbach sowie den Lückenschluss des Radweges nach Eggolsheim (Standort: Anlage A1).

Begründung:
1.        Sanierung des Flurbereinigungswegs am Sittenbach:
Der Flurbereinigungsweg ist eine essenzielle Verbindung für Landwirte, Anwohner, Radfahrer und Spaziergänger. Aufgrund von Witterungseinflüssen und kontinuierlicher Nutzung weist er mittlerweile erhebliche Schäden auf. Tiefe Schlaglöcher, Unebenheiten und stellenweise Erosion beeinträchtigen die sichere Nutzung und stellen eine Gefahrenquelle dar.

2.        Lückenschluss des Radweges nach Eggolsheim:
Der bestehende Radweg endet derzeit ohne eine direkte, durchgängige Verbindung nach Eggolsheim. Dies zwingt Radfahrer dazu, auf ungeeignete oder unsichere Strecken auszuweichen. Ein Lückenschluss würde nicht nur die Sicherheit für Radfahrer verbessern, sondern auch die nachhaltige Mobilität in der Region stärken.

Ziele und Nutzen der Maßnahmen:
               Verbesserung der Infrastruktur für Landwirtschaft, Anwohner und Naherholung
               Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer
               Förderung der umweltfreundlichen Mobilität durch eine durchgehende Radwegeverbindung
               Reduzierung von Umweltschäden durch gezielte Entwässerungs- und Bodenstabilisierungsmaßnahmen

Vorschläge zur Umsetzung:
               Ortsbegehung durch Vertreter der Gemeinde sowie sachkundige Bürger
               Prüfung möglicher Fördermittel für die Sanierung und den Radwegeausbau
       

Wir bitten den Marktgemeinderat, diesen Antrag in einer der nächsten Sitzungen zu behandeln und die notwendigen Maßnahmen für die Umsetzung zu prüfen.

Für Rückfragen und eine gemeinsame Ortsbegehung stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Maier und Rudi Fischer
Bammersdorfer Bürgergemeinschaft 
Anlage A1 (Auszug BayernAtlas):


Stellungnahme der Verwaltung:

Der beantragte Wegabschnitt ist durch die Verwaltung bereits erfasst. In seiner Priorisierung ist dieser jedoch nicht so hoch angesetzt, dass er akut angegangen wird. Es gibt im Gemeindegebiet einfach eine Vielzahl von Wegen, die noch wesentlich schlechter im Zustand sind. Das für 2025 vorgesehene Budget wird bereits mit der Sanierung der Bergstraße in Kauernhofen weitestgehend aufgebraucht sein. Eine Asphaltierung des Abschnittes von knapp 600m würde Kosten in Höhe von ca. 130-150.000 € verursachen. Hierfür stehen derzeit keine finanziellen Mittel zur Verfügung.

Die Priorisierung nach hinten rührt auch daher, weil es eine Verbindung aus Eggolsheim zur und entlang der FO1 nach Bammersdorf gibt. Sie kann bei Fertigstellung der Reihenhaussiedlung bis zum Oertelberg genutzt werden.

Sofern gewünscht, kann im Rahmen einer Sitzung des Bauausschusses gerne eine Ortsbesichtigung durchgeführt werden. Seitens der Verwaltung werden Möglichkeiten zur Förderung eines Lückenschlusses geprüft. Bis dorthin soll eine Schlaglochsanierung und Maßnahmen gegen ext. Wassereintrag von den Ackerflächen in Angriff genommen werden.

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6. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich „SO Energiepark Unterstürmig-Schirnaidel“, Feststellungs- bzw. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Bürger wurden in der Sitzung des Bauausschusses vom 18.02.25 behandelt und abgewogen. An den Planunterlagen haben sich dadurch nur redaktionelle Anpassungen ergeben.

   

Beschluss

FESTSTELLUNGSBESCHLUSS
Der Marktgemeinderat Eggolsheim stellt die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „SO Energiepark Unterstürmig-Schirnaidel“, Gemarkungen Unterstürmig und Eggolsheim, in der Genehmigungsfassung vom 18.02.2025, mit der Begründung und dem Umweltbericht in der vom Planungsbüro GEOPLAN, Osterhofen gefertigten Fassung vom 18.02.2025 fest. Die Verwaltung wird beauftragt, die festgestellte Planversion in dieser Fassung dem Landratsamt Forchheim gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. Die erteilte Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich auf der Homepage des Marktes Eggolsheim, sowie ergänzend im amtlichen Mitteilungsblatt bekannt zu machen. Mit dem Tag der Bekanntmachung wird die FNP-Änderung im Bereich des Bebauungsplanes „SO Energiepark Unterstürmig-Schirnaidel“ wirksam.

Abstimmung: 18:2

SATZUNGSBESCHLUSS
Der Marktgemeinderat Eggolsheim beschließt den Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „SO Energiepark Unterstürmig-Schirnaidel“, Gemarkungen Unterstürmig und Eggolsheim, in der Fassung vom 18.02.2025, mit der Begründung und dem Umweltbericht und allen weiteren Anlagen in der Fassung vom 18.02.2025 als Satzung.

Die vorliegende, vom Planungsbüro GEOPLAN, Osterhofen gefertigte Genehmigungsfassung des Bebauungsplanes für das Sondergebiet Energiepark Unterstürmig-Schirnaidel mit Begründung und Umweltbericht und allen weiteren Anlagen vom 18.02.2025 wird vom Marktgemeinderat gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich auf der Homepage des Marktes Eggolsheim, sowie ergänzend im amtlichen Mitteilungsblatt bekannt zu machen. Der Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „SO Energiepark Unterstürmig-Schirnaidel“ tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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7. Überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung durch BKPV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö informativ 7

Sachverhalt

Überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung durch BKPV;
Unterrichtung über Prüfungsfeststellungen der Haushaltsjahre 2018 – 2021


Gem. Art. 105 Abs. 1 GO werden die überörtlichen Rechnungs- und Kassenprüfungen bei den Mitgliedern des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands durch diesen Verband, bei den übrigen Gemeinden durch die staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter durchgeführt (überörtliche Prüfungsorgane).

Über die überörtlichen Prüfungen sind Prüfungsberichte zu erstellen, deren Inhalt sich nach § 7 Abs. 1 bis 3 KommPrV richtet. Die Berichte werden an die geprüfte Gemeinde und an die Rechtsaufsichtsbehörde versandt (§ 8 KommPrV).

Auch wenn die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung nicht mehr Grundlage für die Entlastung nach Art. 102 Abs. 4 sind, ist es geboten, den Gemeinderat über die wesentlichen Prüfungsfeststellungen zu unterrichten. Dies folgt aus Art. 30 Abs. 3, wonach der Gemeinderat die gesamte Gemeindeverwaltung überwacht. Dazu ist in jedem Fall eine Information über die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung erforderlich, weil ohne deren Kenntnisse eine ordnungsgemäße Überwachung nicht möglich wäre.

Ihrem Wesen nach sind Prüfungsberichte gutachtliche Äußerungen, in denen die Ergebnisse der Prüfung dargestellt sind. Sie dienen in erster Linie der Unterrichtung des Gemeinderats und der anderen gemeindlichen Organe. Ob und ggf. welche Schlussfolgerungen im Einzelnen zu ziehen sind, entscheiden die zuständigen Organe der Gemeinde.

Die Rechtsaufsichtsbehörden erhalten die Prüfungsberichte in erster Linie zur Unterrichtung (VV Nr. 4 zu § 8 KommPrV). Sie haben aufgrund der Prüfungsberichte zu entscheiden,

  • ob, in welchem Umfang und in welcher Weise es veranlasst erscheint, beratend tätig zu werden und sich weiter zu informieren und
  • bei welchen Prüfungsfeststellungen rechtsaufsichtliche Maßnahmen geboten sind.

Dabei ist auf eine zügige Bereinigung der Beanstandungen zu achten (VV Nr. 5 zu § 8 KommPrV). Die Entscheidung, ob eine Prüfungsfeststellung erledigt ist, trifft die Rechtsaufsichtsbehörde, nicht das Prüfungsorgan.

Die Ergebnisse der überörtlichen Prüfungen werden grundsätzlich nicht veröffentlicht. Eine allgemeine Geheimhaltungspflicht besteht jedoch nicht. Der Auskunftsanspruch der Presse nach Art. 4 BayPrG bezieht sich lediglich auf den Inhalt der Prüfungsberichte. Dieser Anspruch richtet sich gegen die Prüfungsbehörde und ist gegenüber dem Behördenleiter (Bürgermeister) oder dem von diesem Beauftragten (Kämmerer) geltend zu machen. In allen Fällen sind die besonderen Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten zu beachten (vgl. Erl. 6 zu Art. 103 und Erl. 6 zu Art. 104).

Grundlage der nachfolgend aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung sind die Prüfungsfeststellungen aus dem Prüfbericht v. 01.08.2023 des Bayerischen kommunalen Prüfungsverbandes. Dieser wurde mit der Einladung zur heutigen Marktgemeinderatssitzung versandt.


HINWEIS: 
TZ 1: Noch nicht erledigte bzw. beachtete Feststellungen aus vorangegangener Prüfung v. 24.10.2018.
TZ 2 - T26: Feststellungen aus aktueller Prüfung

Stellungnahmen Verwaltung:


TZ 1: 

(1):        Der Erschwerniszuschlagskatalog liegt noch immer nicht vor (wurde von den Tarifparteien
noch nicht ausgehandelt). Allerdings verringert sich das Problem mit jedem Wegfall (Renteneintritt oder Kündigung, da die Zulage bei Neueinstellungen nicht ausgegeben wird.

(2):        Wird zukünftig beachtet – mittlerweile erfolgen die örtlichen Rechnungsprüfungen stets fristgerecht

(3):        Auch die Entlastungsbeschlüsse wurden mittlerweile nachgeholt und zukünftige Entlastungsbeschlüsse erfolgten fristgemäß

(4):        Die Überziehung des Kassenkredits war temporär aufgrund ausstehender Fördermittel.         
Der Kassenkreditrahmen wurde sicherheitshalber angepasst.

(5c):        Wird umgesetzt

(5f):        Wird in Zukunft öfters abgewickelt.

(5g):        Wird künftig beachtet.

(6a):        Die Kreditkartennutzug wurde in der Kassendienstanweisung konkretisiert (Fassung vom
01.07.2024)

(16):        Der Beschluss zu den Mieterhöhungen in gemeindlichen Wohnungen wurde am 26.09.2023 gefasst und bereits umgesetzt. Die Mieten wurden zum 01.01.2024 im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten um 15% angepasst. Zum 01.01.2026 werden die Mieten nochmals um 5% angepasst.


TZ 2:

  1. Der Kassenfehlbetrag von rd. 138 T€ kam aufgrund nicht ausgebuchter Schwebeposten im Tagesabschluss zustande. Durch die Programmumstellung auf CIP-KD gab es anfängliche Schwierigkeiten. Die Beträge der gebuchten Schwebeposten wurden im Programm teilweise gesplittet, oder auf mehrere Beträge aufgeteilt, so dass eine konkrete Zuordnung leider nicht möglich war. Mit Hilfe der Komuna wurden die Schwebeposten bereinigt und ausgebucht.

  1. Es wird künftig darauf geachtet, dass die Schwebeposten, soweit möglich, auf ein Minimum reduziert werden. Da man aber von den einzelnen Sachämtern abhängig ist, ist dies leider immer nicht so schnell möglich.

  1. Unterschriften wurden alle nachgeholt und werden künftig regelmäßig unterschrieben.

  1. Die Tagesabschlüsse vom ME werden im Regelfall täglich durchgeführt. 
    Beim AZV wird darauf geachtet, den Tagesabschluss mind. 1x die Woche durchzuführen.


TZ 3:

Die aufgeführten Punkte wurden zum Teil bereits berücksichtigt. Alle weiteren werden mit der nächsten Anpassung der Kassendienstanweisung berücksichtigt.


TZ 4:

  1. Wird mit der Firma des EDV-Programmes geklärt, ob das Programm dies so verbuchen und auflisten kann.
  2. Die Feststellung wurde zur Kenntnis genommen.
    c,d)         Die Buchführung der Bücherei sowie das Bankkonto läuft jetzt alles über die
                  Gemeinde und CIP-KD.
e)         Die Einnahmen der Bücherei werden jetzt zeitnah bei der Marktkasse eingezahlt und nicht mehr zu Hause aufbewahrt.
f)         Wird künftig beachtet.


TZ 5:

a-d)         Die Feststellung wurde zur Kenntnis genommen und wird künftig beachtet.
e)         Die Bankkonten der einzelnen Kindergärten wurden aufgelöst.


TZ 6:

Das Seminar zur Mahnung und Vollstreckung aufgrund der Programmumstellung wurde nachgeholt.
Die Durchführung der Mahn- und Vollstreckungsaufträge wird zeitnah erledigt und künftig öfters und in regelmäßigen Abständen gemahnt und vollstreckt.


TZ 7:

Lt. Marktgemeinderatsbeschluss vom 04.01.2023 wurden sämtliche offene aussichtslose Forderungen erlassen.


TZ 8:

       Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen und künftig beachtet.


TZ 9:

a)         Wird künftig beachtet.
b)         Die Bankkonten der Kindergärten wurden aufgelöst und beim AZV gibt es künftig keine Barauszahlungen.
c)        Wird künftig beachtet.
d)         Feststellung wurde zur Kenntnis genommen.
e)         Wird künftig beachtet.
f)         Feststellung wurde zur Kenntnis genommen.
g)         Feststellung wurde zur Kenntnis genommen.
h)         Ist aufgrund des eingeführten digitalen Anordnungswesen hinfällig.
i)         Wird künftig beachtet.
j)         Feststellung wurde zur Kenntnis genommen.
k)         Wird künftig beachtet.


TZ 10:

a)         Backup wurde komplett überarbeitet. Es wurde ein physikalischer Server angeschafft, der sich in einem ausgelagerten Netz befindet. Sicherungssoftware Veeam Backup & Recovery wurde komplett überarbeitet. Wir sichern nach dem "Großvater, Vater, Sohn - Prinzip". Unsere Datensicherungsbänder sind Wochen, und Monatsbänder und werden in einem brandsicheren Tresor in einem anderen Brandabschnitt aufbewahrt.
b)         Virenschutz aktuell. 
c)         Sämtliche Updates werden von dem Tool NinjaOne verwaltet und regelmäßig an die PC´s und Server verteilt. Der Windows Server 2008 wurde abgeschaltet.


TZ 11:

a)         Passwörter-Komplexitätsvoraussetzung: mindestens 8 Zeichen, eine Zahl, Groß, und Kleinbuchstaben, Sonderzeichen. Kontosperrung nach 10 fehlgeschlagenen Versuchen. 
b)         Benutzergruppe "Domain-Admins" wurde überarbeitet. 
c)         noch offen


TZ 12:                

               Teilweise umgesetzt. Rest in Bearbeitung.


TZ 13:

a)         Diese Regelung wird im Rahmen der nächsten Anpassung der Kassendienstanweisung berücksichtigt. 
b)         Empfehlung wird berücksichtigt.
c)         Softwarelösung wird mit dem Anbieter "komuna" geklärt.
d)         Empfehlung wird zur Kenntnis genommen und intern diskutiert.


TZ 14:

         a) u. b)         Wird mit Softwareanbieter Komuna abgeklärt
c)        Wird über Sparkasse abgeklärt


TZ 15:

       a)
aa)         Der Markt Eggolsheim ist sich dieses Umstandes bewusst. Da Baugrundstücke entlang der Entwicklungsachse Nürnberg-Bamberg weiterhin stark nachgefragt werden, ist das Kostenrisiko überschaubar. Die Bodenrichtwerte stiegen die letzten Jahre stark an, sodass dem Markt auch bei etwas längerer Haltedauer eines Bauplatzes kein Wertverlust entsteht.  

bb)         Bei der Bergstraße ergab die Schlussabrechnung eine leichte Überdeckung. 

cc)         Die Schirnaidler Straße ist leider noch nicht schlussgerechnet, voraussichtlich sind auch hier die Kosten gedeckt. Künftig sollen die Verträge so gestaltet werden, dass eine Schlussabrechnung erfolgen kann. 

dd)         Die Grundstückskosten für die öffentlichen Erschließungsflächen eines Baugebietes werden künftig in die Berechnung einkalkuliert. 


  1. Die Überlassung von zwei voll erschlossenen Baugrundstücken an den Verkäufer der Baugebiets-Fläche war unabdingbarer Bestandteil der Vereinbarung zum Kaufvertrag mit dem Grundstückseigentümer. Daher ist bei der Kostengegenüberstellung das gesamte Baugebiet zu betrachten. Die Endabrechnung dieses Baugebietes ist für den Markt Eggolsheim insgesamt sehr positiv. Zum Zeitpunkt der Grundstücksverhandlungen ist man allerdings von einer einfacheren Erschließung mit einer kurzen Erschließungsstraße innerhalb des Baugebietes und einem Wendehammer ausgegangen. Im Rahmen der Planungen der Erschließung durch ein Ingenieurbüro hat sich allerdings herausgestellt, dass die Zufahrt zum Baugebiet über die Bergstraße den Anforderungen nicht entspricht und auch hier ein Vollausbau erforderlich ist. Die Mehrbelastung für den Markt Eggolsheim hins. der Erschließungsbeiträge dieser beiden Grundstücke beruht auf dieser Fehleinschätzung. Bei künftigen Erschließungsmaßnahmen wird der Markt Eggolsheim möglichst frühzeitig ein Ingenieurbüro einschalten, um derartige Kosten-Überraschungen zu vermeiden.

       c)        Diese Anmerkung wird zur Kenntnis genommen und bei künftigen Vereinbarungen         
das Vertragsmuster des BayGT berücksichtigt.

d)        Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei künftigen Erschließungsmaßnahmen durch einen Erschließungsträger nach Möglichkeit berücksichtigt.

e)        Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei künftigen Erschließungsmaßnahmen durch einen Erschließungsträger berücksichtigt.

f)        Unter d) wird auf eine VOB-Ausschreibung verwiesen: Somit wäre eine vierjährige Gewährleistung gegeben. Wir werden die Thematik mit künftigen Erschließungs-trägern besprechen und nach Möglichkeit eine fünfjährige Gewährleistung vereinbaren.


TZ 16:        

       a)         Ablösebeiträge werden künftig entsprechend den Vorgaben der EBS ermittelt. 

b)         Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ob das bisher als Parkplatz festgelegte Grundstück tatsächlich Parkplatz wird, ist derzeit offen. Im Rahmen einer Änderung des Bebauungsplanes wurde das Grundstück zwischenzeitlich als GE-Fläche ausgewiesen. 

c)         Die archäologischen Untersuchungen betrafen nur zu einem geringen Teil die Straßenflächen, sondern hauptsächlich die Baugrundstücke; daher waren sie hauptsächlich dem Verkaufspreis zuzuordnen. 

d)         Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und künftig beachtet.


TZ 17:

Die Hinweise zum Baugebiet im Bereich Weingarten in Unterstürmig (jetzt Marterlwiese) werden zur Kenntnis genommen und bei künftigen Baugebieten ohne Bebauungsplan beachtet.


TZ 18:
Diese Hinweise sind dem Markt Eggolsheim bewusst. Der Ablösebetrag war am oberen Rand kalkuliert. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Beteiligten und einer weiterhin wohlwollenden Gesinnung zur Gemeinde, aber auch unter allen Betroffenen wurde die Entscheidung so getroffen. Die finanzielle Einbuße für den Haushalt des Marktes Eggolsheim war überschaubar.

TZ 19:
               
a)         Die Hinweise werden bei künftigen Auftragsvergaben berücksichtigt. 
b)         Beweissicherungen werden künftig nicht in den beitragsfähigen Aufwand     einkalkuliert.


TZ 20:
       a-c)         Wird zur Kenntnis genommen künftig beachtet.


TZ 21:
Die Feststellungen und Empfehlungen werden im Rahmen der nächsten Gebühren-kalkulation (spätestens im Jahr 2026) berücksichtigt.


TZ 22:
Die Gebührenkalkulation mit Erstellung und Fortführung eines Anlagennachweises wurde an Schulte & Röder vergeben. Die Punkte werden/wurden beachtet.


TZ 23:
Die Feststellungen und Empfehlungen werden im Rahmen der nächsten Änderungs-satzung zur Friedhofssatzung berücksichtigt.


TZ 24:
  1. Wird zur Kenntnis genommen und umgesetzt.
  2. Die Stundensätze wurden zum 01.01.2024 mit einem neuem Gemeinkostenzuschlag von 15% berechnet. Der Gemeinkostenzuschlag von 15% wurde nach Beratung durch den Bayerischen Gemeindetag (Personalreferent Dr. Große-Verspohl) gewählt. Er und die Neukalkulation basiert auf eine Veröffentlichung in der "Bayerischen Gemeindekasse" (Seite 501 VÖ GK 21/2023 Ziffer 4.). Der neu zu verrechnende Stundensatz liegt bei insgesamt 50,56 € (brutto). Eine Regelmäßige Überprüfung der Kalkulation ist obligatorisch.
  3. Der Fahrzeugeinsatz ist bei sämtlichen Arbeiten immer inkludiert, da kein Arbeiter isoliert ohne Fahrzeug unterwegs ist. Somit werden die Kosten aus unserer Sicht korrekt umgelegt. Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zeitnah umgesetzt.
  4. Vom Aufrunden der Beträge wird künftig abgesehen.
  5. Dies wurde bereits vollzogen (siehe b)).
  6. Nutzung der vorgeschlagenen Schnittstelle mit Softwareanbieter in Klärung.


TZ 25:
Die Reisekostenpauschale wird ab dem Jahr 2026 entsprechend überprüft und ggf. neu festgesetzt.


TZ 26:
               Die Punkte werden künftig berücksichtigt.

Auf Anregung des Marktgemeinderates soll der Prüfbericht im Rahmen einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses noch einmal thematisiert werden.

Beschluss

Zur Kenntnis genommen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Metropolradweg Bamberg-Nürnberg - Start Projektphase 2 (Sachstand)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö informativ 8

Sachverhalt

Der Metropolradweg Bamberg Nürnberg startet nach der Machbarkeitsstudie nun in die 2. Projektphase (Planung). Marktgemeinderat Martin Distler hat diesbezüglich mit E-Mail vom 21.01.2025 zwei Fragen formuliert, die im Gremium beantwortet werden sollten. 

Frage 1:
„Können Sie bitte in der nächsten Gemeinderatsitzung am 28.01.2025 die Auswirkungen der Projektphase 2 für die Marktgemeinde Eggolsheim darstellen ( Kosten/Personal ), gerne auch mit Schätzungen für den Haushalt 2025/26/27?“

Antwort:
In der Projektphase 2 wird die Planung vorbereitet und bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) fortgeführt. Im Anschluss werden im Rahmen des Projektmanagements die nächsten Realisierungsphasen vorbereitet, zu einer Bauausführung kommt es dabei aber noch nicht. 
Hier der exakte Zeit- und Finanzierungsplan:
Von der aufgeführten Gesamtsumme von 924.980,00 € sind 693.735,00 € staatliche Zuwendungsmittel abzuziehen. Ebenfalls in Abzug zu bringen sind Mittel Dritter (Siemens Healthineers u.a.) von 120.747,00 €. Es müssen von den teilnehmden Kommunen deshalb nur 110.498,00 € Eigenmittel aufgewendet werden.

Die Eigenmittel werden aufgeteilt nach Streckenanteil. Auf dem Markt Eggolsheim fallen bei rund 4,3 % (2.783 m von 64.812 m) Streckenanteil lediglich 2.801,00 € (brutto) ab. Diese Kosten sind bis zum Jahre 2027 nicht im besonderen Maße haushaltsrelevant. 
Spätere Baukosten werden aktuell für den Markt Eggolsheim mit rund 490.000 € veranschlagt, jedoch bei 90%-iger Förderung. Somit fallen nach aktuellen Erkenntnissen für den Streckenabschnitt nach Abzug der Förderung maximal 50.000 € an. 

Personelle Ressourcen sind ebenfalls vernachlässigbar, da das Projektmanagement über die Städte Bamberg und Erlangen läuft, die dafür einen Ausgleich erhalten, der bereits in den Gesamtkosten mit eingepreist ist. Der Markt Eggolsheim nimmt lediglich an den anberaumten Besprechungsterminen mit den Kooperationspartner teil und sichert sich auch sein Informations- und Anhörungsrecht. Nach bisheriger Erfahrung fallen aber maximal 2-4 Termine im Jahr an. Der Aufwand hält sich demnach sehr in Grenzen.  

Frage 2:
„Weiterhin gab es für die geplante Trassenführung durch Neuses als Fahrradstraße nochmals eine Änderung im Planungsansatz oder wird dies in der Projektphase 2 entschieden?“

Antwort:
Die Vorzugstrasse entspricht noch immer der Festsetzung in der Machbarkeitsstudie und geht nun auch so in die Planung. Alle weiteren Alternativen wurden als zu kostspielig angesehen und als zu großer Eingriff. Im Markt Eggolsheim werden bereits vorhandene Wege genutzt, die nur marginal ausgebaut werden müssen. Im Bereich der Kläranlage müssen lediglich die Kurvenlagen etwas angepasst werden, Neuses wird mittels Fahrradstraße durchkreuzt und am etwaig baldigen neuen Brückenbauwerk (Baulastträger Staatliches Bauamt) über den Kanal Richtung Hallerndorf wird ein Fahrradweg mit eingeplant, welcher den Anforderungen entspricht. Auf der westlichen Kanalseite wird der Weg auf dem Hallerndorfer Gemeindegebiet fortgeführt. Die Problemstelle der kurvigen Unterführung der Brücke lässt sich schwer lösen, hier wurden ebenfalls nur marginale Ausbauarbeiten mit angedacht. Auf der Weiterführung des Weges auf der westlichen Kanalseite Richtung Forchheim liegt noch ein Stück von ca. 300 Metern (Höhe Ölhafen) auf dem Eggolsheimer Gemeindegebiet. Hier findet ein standardisierter Vollausbau statt, was gleichzeitig den wohl teuersten Abschnitt bilden wird.


Plan:
Trassenabschnitt 1, Eggolsheim: Kläranlage bis Gemeindegrenze Hallerndorf
Trassenabschnitt 2, Eggolsheim: bei Ölhafen 

Exkurs Fahrradstraße:

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Falls Pkw und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radler nebeneinander fahren – was hier ausdrücklich erlaubt ist.

Im Sinne der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht dürfen langsam nebeneinander fahrende Radfahrer aber durchaus schnellere Verkehrsteilnehmer überholen lassen. Beim Überholen innerorts ist auch in Fahrradstraßen auf den Mindestabstand von 1,50 Metern von Kraftfahrzeugführern gegenüber Radfahrenden zu achten.
Das hat aber keinen Einfluss auf das Vorfahrtsrecht: Falls die Vorfahrt nicht durch Zeichen geregelt ist, gilt für alle rechts vor links. Autos und Motorräder dürfen in Fahrradstraßen parken, falls keine Beschilderung dies verbietet oder einschränkt.

Fazit:
Die geplante Fahrradstraße lässt sich in Neuses ohne Probleme integrieren. Größere Einschränkungen sind für die Anwohner nicht zu erwarten. Die betroffenen Streckenabschnitte dürfen weiterhin beparkt und auch vom allgemeinen Verkehr befahren werden. Hier ist keinerlei Ausschluss geplant. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 30 km/h und für alle gilt rechts-vor-links. 
Lediglich dem Vorrang der Radfahrer (Nebeneinanderfahren) und der gegenseitigen Rücksichtnahme kommen mehr Bedeutung zu. Insgesamt könnte die Maßnahme sogar verkehrsberuhigend wirken. Für Ausflugsradfahrer steht zudem weiterhin die Strecke direkt am Kanal zur Verfügung, somit wird sich der Radverkehr dahingehend sicher auch etwas aufteilen.

Sollte der Metropolradweg also tatsächlich so umgesetzt werden, werden alle Bürger im Vorfeld informiert, was eine Fahrradstraße bedeutet und welche Regeln dort genau gelten.

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9. Bestätigung der gewählten Kommandanten der FFW Neuses gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes sind die Kommandanten durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu bestätigen.
Im Rahmen der Dienstversammlung der FFW Neuses am 10.01.2025 wurde Herr Sebastian Götz als Kommandant und Herr Christof Dötzer als stellvertretender Kommandant wiedergewählt. 
Die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen sind daher gegeben.

Beschluss

Sowohl der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Neuses, Herr Sebastian Götz, als auch der stellvertretende Kommandant, Herr Christof Dötzer, werden in ihren Ämtern gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt.
Die Bestätigung gilt für die Dauer der Wahlperiode von sechs Jahren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Bestätigung der gewählten Kommandanten der FFW Rettern gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 10

Sachverhalt

Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes sind die Kommandanten durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu bestätigen.
Im Rahmen der Dienstversammlung der FFW Rettern am 15.02.2025 wurde Herr Jens Neuner als Kommandant und Herr Christian Schuberth als stellvertretender Kommandant wiedergewählt. 
Die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen sind daher gegeben.

Beschluss

Sowohl der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Rettern, Herr Jens Neuner, als auch der stellvertretende Kommandant, Herr Christian Schuberth werden in ihren Ämtern gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt.
Die Bestätigung gilt für die Dauer der Wahlperiode von sechs Jahren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Backofenordnung des Marktes Eggolsheim - 1. Änderung (hier: Nr. 3 Satz 1, Entgelt je Backvorgang)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 11

Sachverhalt

Im Rahmen des Beschlusses des Marktgemeinderates, alle Verwaltungsgebühren und Entgelt auf den Prüfstand zu stellen, ist ebenfalls noch das Entgelt der Backofenordnung anzupassen. Aktuell werden 5,00 € je Backvorgang erhoben. Diese Gebühr gilt seit 01.03.2007 und bildet den Unterhaltsaufwand der Marktgemeinde nicht adäquat ab. 

Selbst eine Erhöhung führt bei Weitem nicht zu einer Kostendeckung in diesem Bereich, federt den Aufwand aber zumindest etwas besser ab. 

Überblick:
Einnahmen 2024:                740,00 €                Unterhalt/Reparaturen 2024:        1.641,35 €
Einnahmen 2023:                335,00 €                Unterhalt/Reparaturen 2023:        5.289,76 €
Einnahmen 2022:                485,00 €                Unterhalt/Reparaturen 2022:        852,05 €

Es geht nicht darum, diesen traditionsreichen Vorgang über die Maße zu verteuern, aber eine angemessene Gebühr, die den aktuellen Verhältnissen besser Rechnung trägt, wäre obligatorisch. 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Gebühr von 5,00 € auf 10,00 € je Backvorgang zu erhöhen. Hierzu wäre die Backofenordnung wie folgt abzuändern.  

1. Änderung der Backofenordnung des Marktes Eggolsheim vom 06.02.2007

Artikel 1
Nr. 3 Satz 1 (Entgelt) wird wie folgt neu gefasst.
Für das Backen wird je Backvorgang vom Beauftragten des Marktes Eggolsheim ein Entgelt von 10,00 € erhoben.

Artikel 2
Diese Änderung tritt am 01.04.2025 in Kraft.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die oben aufgeführte 1. Änderung der Backofenordnung des Marktes Eggolsheim vom 06.02.2007. Die Änderung der Backofenordnung ist auszufertigen und in der Gemeindezeitung zu veröffentlichen. Alle regelmäßigen Nutzer sind von der Verwaltung über die Erhöhung noch vor dem Inkrafttreten zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 11

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12. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen über Angelegenheiten, bei denen der Grund der Geheimhaltung entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö informativ 12
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13. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö 13
Datenstand vom 26.02.2025 13:49 Uhr