Datum: 29.04.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Eggolsheim
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 20:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2025-04-29 Sitzung MGR Bekanntmachung.pdf
Download 2025-04-29 Sitzung MGR Niederschrift öffentlich.pdf
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1. Eröffnung der Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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29.04.2025
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ö
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1 | |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Claus Schwarzmann eröffnet um 18:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates fest.
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2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderates vom 01.04.2025 (ö.T.)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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29.04.2025
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ö
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2 | |
Beschluss
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates wurde allen Mitgliedern des Marktgemeinderates über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt bzw. zugesandt. Bedenken gegen die Niederschrift wurden nicht erhoben. Sie gilt somit als genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Haushalt 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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29.04.2025
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ö
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3 | |
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3.1. Information über die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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29.04.2025
|
ö
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3.1 | |
Sachverhalt
Die Rechtsaufsicht hat den Haushalt 2025 mit Schreiben vom 15.04.2025 genehmigt. Das Schreiben ist der Niederschrift beigefügt.
Nach nochmaliger Beschlussfassung der Haushaltssatzung unter TOP 3.2 wird die Haushaltssatzung in der nächsten Gemeindezeitung bekannt gegeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt bis zur nächsten öffentlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung.
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3.2. Beschlussfassung zur Haushaltssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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29.04.2025
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ö
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3.2 | |
Sachverhalt
Aufgrund der fortgeltenden Kreditgenehmigung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 2.492.500,00 Euro muss die bereits beschlossene Haushaltssatzung 2025 in neuer Fassung beschlossen werden. Der Kreditbedarf minimiert sich auf 917.900,00 Euro.
des Marktes Eggolsheim für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Marktgemeinderat folgende Haushaltssatzung:
§ 1 – Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 20.639.500,00 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 17.121.500,00 €
festgesetzt.
§ 2 – Kreditaufnahmen
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird unter Berücksichtigung fortgeltender Kreditgenehmigungen aus den Vorjahren auf 917.900,00 € festgesetzt.
§ 3 – Verpflichtungsermächtigung
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 4 – Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.400.000,00 € festgesetzt.
§ 5 – Sonstige Festsetzungen
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 6 – Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Eggolsheim, den __.__.2025
gez.
Claus Schwarzmann
1. Bürgermeister
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung des Marktes Eggolsheim für das Haushaltsjahr 2025. Diese tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4
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4. Zukunftspark Neuses - Bericht aus der Bürgerversammlung und Beratung zur weiteren Vorgehensweise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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29.04.2025
|
ö
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4 | |
Sachverhalt
Zur Versammlung mit Beginn um 19 Uhr sind ca. 150 Gemeindebürger erschienen, darunter waren zahlreiche Mitglieder des Marktgemeinderates und Berichterstatter der Tagespresse vertreten. Das Team des Faulenzer Eggolsheim hat dankenswerterweise die Bewirtung übernommen.
Hintergrund der Bürgerversammlung ist der Umstand, dass der Planungsverband Oberfranken-West die Tekturkarte Bodenschätze überarbeiten wird. Für den Rohstoff Sand- und Kies werden weitere Abbauflächen gesucht, die Abbauunternehmen haben signalisiert, dass die Möglichkeiten zum Rohstoffabbau knapp werden.
Das dazugehörige Verfahren soll laut Planungsverband spätestens 2026 beginnen. Im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung werden Bürger und auch die Kommune zu gegebener Zeit die Möglichkeit erhalten Stellung zu nehmen. Bis dorthin ist es ratsam, sich mit der Thematik auseinander zu setzen. Nichts zu unternehmen würde der Marktgemeinde das Heft des Handelns nehmen, es würden Dritte mehr oder weniger darüber befinden, ob Flächen langfristig für den Sand- und Kiesabbau bestimmt werden. Aktuell haben Bürger und Marktgemeinde gemeinsam die Möglichkeit der Steuerung, die auch verantwortungsvoll genutzt werden sollte.
Im Sachbericht wurde die aktuelle Situation ausführlich dargestellt und Handlungsmöglichkeiten skizziert. Des Weiteren wurde auf die anhaltend belastende Verkehrssituation eingegangen. Vorgebracht wurde von Bürgerseite, dass es an der Ampel auf Höhe Altendorfer Straße noch immer zu gefährlichen Situationen kommt. PKW und LKW-Fahrer missachten noch immer das Haltesignal an der Ampel. Es müsste nach Möglichkeiten gesucht werden, um hier mehr Sicherheit für die Fußgänger zu erreichen. Auch die Geschwindigkeitsüberschreitungen am Ortseingang von Altendorf kommend wurden vorgebracht. Viele Verkehrsteilnehmer halten sich nicht an die Innerörtlich geltenden 50 km/h. Auch hier müssten Maßnahmen getroffen werden, um die Ist-Situation zu verbessern. Möglich sei dies durch den Bau einer festen Blitzanlage oder bauliche Maßnahmen im Bereich des Ortseingangs.
Zu berücksichtigen gilt, dass in diesem Bereich mit dem Anschluss der Staatsstraße 2244 an den Autobahnanschluss Buttenheim die Verkehrszahlen von aktuell circa 5400 Fahrzeugen/Tag steigen wird. In diesem Zuge wird auch der Lieferverkehr für die Firma Liapor über diesen Weg gehen. Im Hinblick auf diesen Umstand könnte man auch darüber nachdenken, einen begleitenden Lärmschutz auf der Westseite der Staatsstraße 2244 zu bauen. Die hohen Kosten für diese Maßnahme könnten mit Einnahmen aus einer Gewerbeentwicklung finanziert werden. Wichtig wäre hierbei, dass verbessernde Maßnahmen festgeschrieben und für die Bürgerschaft gesichert werden. Versprechungen, die am Ende nicht zustande kommen, werden abgelehnt.
Eine weitere Chance, die Verkehrsströme zu lenken, wäre der Bau eines weiteren Kreisverkehrs auf Höhe der Abzweigung zum Kreisbauhof bzw. der Fa. Dormann. Verkehrsströme würden abgebremst und mit einer rückwärtigen Zufahrt zum ehemaligen Logistikzentrum von Lidl (heute Amazon) könnte Schwerlastverkehr frühzeitig abgeleitet werden.
Kritik im Hinblick auf eine mögliche Gewerbeentwicklung wurde mit Bezug auf den Natur- und Umweltschutz geäußert. Flächenversiegelung, Veränderung des Landschaftsbildes und der Verlust von Natur- und Lebensraum ist nicht umzukehren. Sofern möglich, sollte dem mit der Nutzung von brachliegenden Flächen oder leerstehenden Gebäuden entgegengewirkt werden, bevor neue Gebiete ausgewiesen werden.
Als Möglichkeit wurde vorgeschlagen, ob eine Gewerbeentwicklung nicht auch schrittweise erfolgen könne. Dies würde eine bedarfsorientierte Vorgehensweise darstellen und Steuerungsmöglichkeit im Hinblick auf Überlastung der Infrastruktur geben. Eine solche Vorgehensweise sollte in Betracht gezogen werden.
Nach einer Zusammenfassung des Moderators Prof. Winfried Schwatlo wurde ein Stimmungsbild in der Versammlung abgefragt. 70 Personen haben daran teilgenommen. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar (Platzierung nach Häufigkeit der Nennungen):
1. Kein weiterer Logistikbetrieb! 2.29
2. Verkehr muss über Anschlussstelle FO Nord geleitet werden 1.76
3. Ich kann mir einen Zukunftspark vorstellen, wenn er gut geplant ist. 1.67
4. Wir brauchen zukunftsfähige und innovative Branchen im Zukunftspark. 1.26
5. Wenn ein Zukunftspark kommt, dann Lärmschutz für Neuses! 0.91
6. Die Einnahmen sind wichtig für die gesamte Marktgemeinde. 0.84
7. Ich bin für Sand- und Kiesabbau. 0.69
8. Der Zukunftspark muss optisch eingegrünt werden. 0.59
Die Abfrage zum Stimmungsbild wurde in der Bürgerversammlung dahingehend kritisiert, dass diese im Hinblick auf die möglichen Antworten suggestiv gestellt sei. Verschiedenen Teilnehmern der Bürgerversammlung fehlte die Möglichkeit, sich dafür entscheiden zu können, dass weder Sand- und Kiesabbau noch ein Gewerbegebiet kommen sollte. Auch ein Bezug zur Landwirtschaft hätte gefehlt. Der Einwand ist berechtigt, dass diese Punkte nicht aufgeführt sind. Allerdings würde aufgrund der bereits bestehenden Klassifizierung als Vorbehaltsgebiet für Sand- und Kiesabbau, diese Art der Flächennutzung auf Kurz oder Lang dort stattfinden. Deshalb auch die Alternative „Ich bin für Sand- und Kiesabbau“.
Die Verkehrszahlen rund um Neuses wurden ausführlich dargelegt. Auch die bereits getroffenen Maßnahmen, die im Handlungsfeld der Marktgemeinde liegen wurden zusammengefasst mitgeteilt:
• Querungshilfe auf Höhe Höchstadter Straße mit Anbindung Wohngebiet Schottwiesen
• Querungshilfe im Einmündungsbereich Höchstadter Straße
• Weiterführung Gehweg östl. St2244 bis Kreisverkehr
• Geh- und Radwegeverbindung entlang St2264
• Verlegung Ortsschilder südl. Kreisverkehr und Ortseingang Nord
• Verbesserung der Ampelschaltung
• St2264 ab Brücke Kanal bis Kreisverkehr nun innerorts
• Enger Kontakt mit Amazon zur Steuerung Lkw-Verkehr und Beseitigung von Unrat und Müll
(z.B. Geofencing, Anmietung von Stellflächen, Aufstellen von Barrieren, Verkehrsüberwachung,…)
Seitens des Moderators wurde der Vorschlag für die Bildung einer Arbeitsgruppe zum Themenkomplex vorgetragen. Dieser fand in der Versammlung große Zustimmung, einige Teilnehmer wären spontan auch bereit, sich diesbezüglich einzubringen.
Eine solche Arbeitsgruppe aus etwa zehn Personen soll sich regelmäßig treffen. Die Belange der Ortschaft Neuses sollen ebenso Berücksichtigung finden wie die Belange der Gesamtgemeinde.
Die an der Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe interessierten Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte an Marktgemeinderat Georg Peßler (georg.pessler@eggolsheim.de o. Tel. 0152/274 22 521). Er wird in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die Arbeitsgruppe zusammenstellen. Wir danken bereits in Voraus für Ihre konstruktive Mitwirkung!
Eine weitere Bürgerversammlung ist für den Zeitpunkt angedacht, wenn die Arbeitsgruppe in den verschiedenen Themenbereichen zu Ergebnissen oder Erkenntnissen gelangt ist.
Abschließend bedankte sich 1. Bürgermeister Claus Schwarzmann für die konstruktive Versammlung und auch die gute Beteiligung seitens der Bürgerschaft. Gelebte Demokratie ist manchmal schwer, jedoch finden die aus diesem Prozess gefundenen Resultate in der Regel sehr hohe Akzeptanz und Zustimmung. Das wollen wir gemeinsam erreichen.
Die Präsentation der Bürgerversammlung kann über die Homepage der Gemeinde bzw. das Rats- und Bürgerinformationssystem abgerufen werden. Für Fragen steht Ihnen in der Verwaltung Herr Stefan Loch (loch@eggolsheim.de o. Tel. 09545/444-122) gerne zur Verfügung.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag einer Arbeitsgruppe zu. Die Verwaltung wird zusammen mit Marktgemeinderat Georg Peßler mit der Organisation beauftragt. Dem Marktgemeinderat wird regelmäßig über den Sachstand berichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
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5. Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes für den Bereich „Lagerfläche, Teilfläche von Fl.Nr. 682, Gemarkung Neuses an der Regnitz“ mit paralleler Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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29.04.2025
|
ö
|
beschließend
|
5 | |
Sachverhalt
Der Markt Eggolsheim plant die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Lagerung von anfallenden Schüttgütern (Asphaltbruch, Betonbruch, Boden- und Erdaushub), die Beprobung der Güter und den anschließenden fachgerechten Abtransport zum Recycling auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 682, Gemarkung Neuses a. d. Regnitz.
Das Plangebiet liegt etwa 0,8 km nordwestlich des Ortes Neuses a. d. Regnitz in landwirtschaftlich, gewerblich genutzter (Asphaltmischwerk) und waldähnlicher Umgebung.
In rund 30 m nordöstlicher Richtung befindet sich die Regnitz, die nach Norden fließt und in Bischberg in den Main mündet. In ca. 420 m westlicher Richtung verläuft die Aisch.
Weiterhin befindet sich das Plangebiet nicht in einem Wasserschutzgebiet; das nächstgelegene Trinkwasserschutzgebiet liegt etwa 1,5 km nordöstlich zwischen Eggolsheim und Buttenheim.
Nachbargemeinden sind, von Norden beginnend im Uhrzeigersinn: Markt Buttenheim (Landkreis Bamberg), Markt Heiligenstadt i. OFr. (Landkreis Bamberg), Gemeinde Unterleinleiter, Stadt Ebermannstadt, Gemeinde Weilersbach, Stadt Forchheim, Gemeinde Hallerndorf und Gemeinde Altendorf (Landkreis Bamberg).
Mit der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes sowie der Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Lagerplatz von anfallenden Schüttgütern geschaffen werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Bereich „Lagerfläche, Teilfläche von Fl.Nr. 682, Gemarkung Neuses an der Regnitz“ nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Bereich der Änderung des Flächennutzungsplanes und der geplante Bebauungsplan „Lagerfläche, Teilfläche von Fl.Nr. 682, Gemarkung Neuses an der Regnitz“ umfassen eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 682 mit einer Fläche von ca. 6.000 m² (0,6 ha).
In den Planunterlagen werden die planlichen und textlichen Festsetzungen getroffen.
Das Planungsgebiet liegt im Nordwesten von Neuses a. d. Regnitz und befindet sich an der Straße „Zum alten Kieswerk“.
Die betroffene Flurnummer lautet: Teilfläche von 682, Gemarkung Neuses a. d. Regnitz.
Der Marktgemeinderat Eggolsheim beschließt, einen Bebauungs- und Grünordnungsplan in der Gemarkung Neuses an der Regnitz gem. § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und den Flächennutzungs- und Landschaftsplan im Parallelverfahren zu ändern.
Der Bebauungsplan erhält den Namen "Lagerfläche, Fl.Nr. 682, Gemarkung Neuses an der Regnitz" und entspricht dem aktuellen Umgriffsplan mit Datum vom 01.02.2025.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Im Nordwesten: gewerblich genutzte Fläche (Asphaltmischwerk), Fl.Nr. 682/4
Im Nordosten: Straße Zum alten Kieswerk, Fl.Nr. 682 und die Regnitz, Fl.Nr. 680
Im Südosten: Waldähnliche Fläche, Fl.Nr. 682 und Fl.Nr. 1113/3 (ehem. Weg)
Im Südwesten: Landwirtschaftliche Flächen, Fl.Nrn. 684 und 685
Die angegebenen Flurnummern beziehen sich alle auf die Gemarkung Neuses an der Regnitz.
Folgendes Grundstück liegt im Geltungsbereich:
Flurnummer 682, Gemarkung Neuses a. d. Regnitz (Teilfläche).
Mit der Planaufstellung/Planänderung wurde das Planungsbüro Braun, Veitshöchheim beauftragt. Ein Grünordnungsplan wird in die Planung integriert. Die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung erfolgt durch das Büro Ifanos, Landschaftsökologie, Nürnberg.
Die vorliegenden Planungen werden zur vorgezogenen Beteiligung der Bürger und Behörden gebilligt.
Der Aufstellungs- und Änderungsbeschluss ist durch die Verwaltung ortsüblich bekannt zu machen und das vorgezogene Beteiligungsverfahren einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Straßen- und Wegeunterhalt - Maßnahmenplan Gemeindeverbindungsstraßen und relevante öffentliche Feld- und Waldwege
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
29.04.2025
|
ö
|
beschließend
|
6 | |
Sachverhalt
Für den Unterhalt der Gemeindlichen Verbindungsstraßen stand die letzten Jahre nur ein geringes Budget zur Verfügung. Von diesen Mitteln mussten auch alle Erschließungsmaßnahmen für Baugrundstücke bestritten werden. Somit konnten hier immer nur die notwendigsten Maßnahmen durchgeführt werden. Um einen Überblick über alle Maßnahmen zu erhalten und einen entsprechenden Finanzrahmen zur Beseitigung abschätzen zu können, wurden alle Gemeindeverbindungsstraßen befahren. Aus dieser Befahrung wurde eine Aufstellung erarbeitet und die erforderlichen Maßnahmen einer Priorisierung unterzogen.
Es wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln derzeit nur Maßnahmen durchgeführt werden können, um Abschnitte in allgemein gutem Zustand im Sinne einer Bestandserhalts zu sichern. Straßen, die einer grundlegenden Erneuerung bedürfen, werden hintenangestellt bzw. nur mit dem Allernötigsten verkehrssicher gehalten.
Im Folgenden eine Übersicht über die vorhandenen Gemeindeverbindungsstraßen und die vorgenommene Priorisierung:
Übersicht über die GVS
Straßenname
|
Best Verz.-Nr.
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|
|
Am Winkel
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106
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Bammersdorfer Straße
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104
|
Bei den Eichenstöcken
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110
|
Drügendorf-Drosendorf
|
113
|
Drügendorf-Eschlipp
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112
|
Eggolsheim-Neuses
|
120
|
Langer Weg (außerh. Ortschaft)
|
107
|
Mellmgasse
|
109
|
Schirnaidler Straße (ab Friedhof)
|
105
|
Tiefenstürmig-Kalteneggolsfeld
|
114
|
Unterstürmig-Neuses
|
115
|
Unterstürmig-Schirnaidel
|
108
|
Verlängerung Mühlweg
|
111
|
Weigelshofen-Gunzendorf
|
116
|
Gesamtlänge aller derzeit im Verzeichnis aufgeführten Straßen: 17,7 km.
Aus Sicht des Berichterstatters ist die Verz.-Nr. 110 doppelt aufgeführt, die Nrn. 107 und 116 könnten zum Wirtschaftsweg umgewidmet werden. Bei der Verz.-Nr. 120 bestehen noch Unklarheiten bezüglich der beinhalteten Flurnummern.
Prio 1:
Verz.-Nr.
|
Bezeichnung
|
Bemerkungen
|
Kosten geschätzt (ca.)
|
114
|
Tiefenstürmig-Kalteneggolsfeld
|
Bereich oberhalb der Sanierung von 2024 bis zur Gemarkungsgrenze. Straße in gutem Zustand, Herstellung von Banketten beidseitig, Straßenentwässerung wiederherstellen
|
80.000 €
|
104
|
Bammersdorfer Straße
|
Ab Ortsschild bis zur Kreisstraße FO1. Bankette abziehen, oberste Schicht des Banketts neu herstellen
|
40.000 €
|
106
|
Am Winkel
|
Von Bammersdorfer Straße bis Kreisstraße FO1. Bankette abziehen, oberste Schicht des Banketts neu herstellen.
|
65.000 €
|
120
|
Eggolsheim-Neuses
|
Bereich Bahnhofstraße (Autobahnbrücke bis Wertstoffhof) Rückschnitt rechter Straßenrand und Wiederherstellung, Herstellung von Betonbanketten zur Tragfähigkeitssteigerung.
|
100.000 €
|
120
|
Eggolsheim-Neuses
|
Bereich Wertstoffhof bis Bahnhof – kleinere Asphaltsanierungen, Straßenränder in Bereichen ohne Gehwege befestigen
|
50.000 €
|
112
|
Drügendorf-Eschlipp
|
Straßenentwässerung wiederherstellen (Gräben/Durchlässe)
|
55.000 €
|
Prio 2:
Verz.-Nr.
|
Bezeichnung
|
Bemerkungen
|
Kosten geschätzt (ca.)
|
113
|
Drügendorf-Drosendorf
|
Bereich außerhalb der Bebauung. Bankette abziehen, oberste Schicht des Banketts neu herstellen, Straßengräben reinigen
|
60.000 €
|
105
|
Schirnaidler Straße
|
Von Bauende der Sanierung 2013 bis Ende GVS. Neue Fahrbahndecke, Bankette neu herstellen, Straßengräben reinigen
|
80.000 €
|
109
|
Mellmgasse (Rettern-Bammersdorf)
|
Bankette abziehen, oberste Schicht des Banketts neu herstellen, bereichsweise Bankette neu anlegen, Straßengräben reinigen
|
60.000 €
|
Prio 3:
111
|
Verlängerung Mühlweg (Kauernhofen bis zur Kreisstraße FO5)
|
Straße Generalsanieren, analog GVS Tiefenstürmig in 2014. Bankette neu herstellen, Straßengräben reinigen
|
300.000 €
|
108
|
Unterstürmig-Schirnaidel
|
Straße Generalsanieren, analog GVS Tiefenstürmig in 2014. Bankette neu herstellen, Straßengräben reinigen
|
550.000 €
|
Prio 4:
115
|
Unterstürmig-Neuses
|
Die GVS Unterstürmig-Neuses stellt derzeit einen Sonderfall dar. Teilweise ist die Trasse durch den Bahnausbau neu hergestellt worden. Bereichsweise stehen an der Bestandstrasse noch Instandsetzungsarbeiten der Bahn aus. Weiterhin ist die GVS durch den Ausbau des Bahnhofs unterbrochen. Hier wäre zu klären, ob die GVS überhaupt noch als solche besteht.
Grundstücksübertragungen der Bahn stehen ebenfalls noch aus.
|
Kosten können erst nach den Maßnahmen der Bahn und dem Abschluss der Grundstücks-angelegenheiten ermittelt werden.
|
Für die Wald- und Feldwege wurde keine Priorisierung in der Gesamtheit vorgenommen, da aufgrund der Mittel der Vorjahre (20 TSD € für Wege, 20 TSD € für Gräben) nur kleinere Maßnahmen punktuell durchgeführt werden können. Für 2025 ff. ist vorgesehen, die am stärksten geschädigten Teilstücke, hier meist tiefere Absackungen und Schlaglöcher, zu sanieren. Eine großflächige Instandsetzung ganzer Wege ist nicht möglich.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die vorgenommene Priorisierung samt dem geschätzten Aufwand in die kommende Finanzplanung einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Feuerwehrbedarfsplan Markt Eggolsheim
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
29.04.2025
|
ö
|
beschließend
|
7 | |
Sachverhalt
Die Gemeinden haben nach Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird.
Gemäß Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayFwG haben die Gemeinden zur Erfüllung dieser Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
Ziff. 1.1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zum Vollzug des BayFwG bestimmt darüber hinaus, dass die Gemeinden ihre Feuerwehren so aufzustellen und ausrüsten müssen, dass diese möglichst schnell Menschen retten, Schadenfeuer bekämpfen sowie technische Hilfe leisten können.
Hierfür ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der alarmauslösenden Stelle (Hilfsfrist) erreicht werden kann. Um objektiv feststellen zu können, wie die gemeindlichen Feuerwehren technisch und personell ausgestattet werden müssen und ob die Hilfsfrist in allen Gemeindeteilen eingehalten werden kann, ist es sinnvoll, dass die Gemeinden vor Ort das Gefahrenpotenzial und die vorhandenen gemeindlichen Gefahrenabwehrkräfte erfassen, die Situation analysieren und gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten und Maßnahmen zu deren Umsetzung formulieren.
Das geeignete Instrument hierfür ist die Feuerwehrbedarfsplanung.
Um eine ausreichende Berücksichtigung des örtlichen Gefahrenpotentials und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen nach Ziff. 1.1 VollzBekBayFwG grundsätzlich alle Gemeinden einen Bedarfsplan aufstellen.
Die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans ist Aufgabe der Gemeinde.
Ein solcher Feuerwehrbedarfsplan für den Markt Eggolsheim wurde durch Herrn Schmaus (Fa. TS Brandschutz) erstellt und dem Gremium in der MGR-Sitzung am 25.02.2025 präsentiert.
Im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation wurden die wesentlichen Kerninhalte des Feuerwehrbedarfsplanes erläutert. Die finale Fassung ist dem Marktgemeinderat mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt worden.
Für die Geltungsdauer des Feuerwehrbedarfsplanes (2025 – 2029) wurden u.a. folgende Maßnahmen empfohlen:
Gerätehäuser:
- Rückbau der noch vorhandenen Schlauchwaschtröge in den Gerätehäusern (falls vorhanden)
- Zentrale Schlauchpflege im Gerätehaus Eggolsheim
- Einbau einer Abgasabsauganlage in Gerätehaus Neuses
Fahrzeugbeschaffungsplan (Auszug):
Geräte:
- Ersatzbeschaffung Tragkraftspritze FFW Unterstürmig
- Anschaffung von 13 weiteren Handfunkgeräten
Notstromkonzept:
- Entwicklung eines Notstromkonzeptes
- Einspeisegerät Notstromversorgung Gerätehaus Eggolsheim
Löschwasserversorgung:
- Entnahmestutzen am Main-Donau-Kanal zur Wasserentnahme mit Güllefässern
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stellt den im Feuerwehrbedarfsplan anerkannten Bedarf zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Bestätigung der gewählten Kommandanten der FFW Drosendorf gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
29.04.2025
|
ö
|
beschließend
|
8 | |
Sachverhalt
Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes sind die Kommandanten durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu bestätigen.
Im Rahmen der Dienstversammlung der FFW Drosendorf am 29.03.2025 wurde Herr Joachim Loskarn als Kommandant und Herr Andreas Lengenfelder als stellvertretender Kommandant wiedergewählt.
Die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen sind daher gegeben.
Beschluss
Sowohl der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Drosendorf, Herr Joachim Loskarn, als auch der stellvertretende Kommandant, Herr Andreas Lengenfelder, werden in ihren Ämtern gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt.
Die Bestätigung gilt für die Dauer der Wahlperiode von sechs Jahren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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9. UGG Glasfaserausbau - Sachstandsbericht
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
29.04.2025
|
ö
|
|
9 | |
Sachverhalt
Beim letzten Abstimmungsgespräch der Verwaltung mit der UGG (Unsere Grüne Glasfaser) wurde nachgefragt, wann mit einem Baubeginn zu rechnen ist. Hierzu erhielt die Verwaltung folgende Mitteilung:
Sehr geehrter Herr Loch,
wie bereits im persönlichen Gespräch angekündigt, ist es leider nicht möglich, den Ausbau des Glasfasernetzes der UGG in Eggolsheim wie ursprünglich geplant im Jahr 2025 zu starten.
Grund dafür ist, dass UGG nach dem Kauf der Infrafibre Germany (Leonet/BBV) Synergien, z.B. bei der Ausbauplanung, den Baukapazitäten oder der Vermarktung nutzen möchte, um bereits gestartete Projekte schneller abschließen zu können. Die Akquisition von IFG bot die einmalige Gelegenheit, auf beiden Seiten einen genaueren Blick auf bereits laufende sowie geplante Projekte und deren Wirtschaftlichkeit zu legen. Im Jahr 2025 möchten wir uns auf die eigenwirtschaftlich am schnellsten zu realisierenden Projekte beider Unternehmen konzentrieren und die Bürger:innen schneller ans Glasfasernetz bekommen.
Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht und verstehen die Auswirkungen auf Ihre Planungen. Wir betonen ausdrücklich, dass dies keine Absage ist. Wir sind weiterhin daran interessiert den Glasfaserausbau in Eggolsheim zu realisieren und würden uns in Q4 2025 wieder bei ihnen melden. Für Rückfragen stehen Ihnen das Team der UGG und die Ihnen bekannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Ebenso, um weitere Schritte zu besprechen.
Wir schätzen die Zusammenarbeit mit Ihren sehr und hoffen, den Weg gemeinsam mit Ihnen weiter gehen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
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Jürgen Weck
Expansion Manager
Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG
Adalperostr. 82-86, 85737 Ismaning, Germany
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10. Bahnhofssiedlung Nordost - Sachstandsbericht zu anstehenden Grundstücksverkäufen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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29.04.2025
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ö
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beschließend
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10 | |
Sachverhalt
Derzeit werden von der Firma Newo-Bau die Kanal- und Wasserleitungen errichtet und das Niveau der künftigen Straßen an die geplante hochwasserfreie Lage angepasst. Nach derzeitigem Stand werden die Arbeiten planmäßig bis Ende Mai 2025 abgeschlossen. Die Straßenbauarbeiten wurden im April 2025 ausgeschrieben. Danach erfolgten durch den Erschließungsträger DSK, Nürnberg Bietergespräche mit den beiden mindestbietenden Baufirmen. Die Bauzeit für die Straße ist nach Bauzeitenplan vom 01.06.2025, bis 30.10.2025. Nach heutigem Kostenstand werden sich die Erschließungskosten auf 170 €/qm belaufen. Da der Verkaufspreis vom Marktgemeinderat ursprünglich auf 140 €/qm festgelegt wurde, beträgt der Gesamt-Bauplatzpreis demnach 310 €/qm. Ursprünglich ging man von Erschließungskosten in Höhe von 80 €/qm, Kaufpreis insgesamt somit 220 €/qm aus. Die erforderlichen Retentionsmaßnahmen und die Ausgleichsflächen mit allen dazugehörigen Gutachten haben die Kosten aber in die Höhe getrieben. Zum Vergleich: Die Grundstücke im Baugebiet Altendorf, Haidwiesen werden von der Gemeinde für 360 €/qm erschlossen angeboten.
Die Erschließungskosten werden direkt vom Erschließungsträger vereinnahmt und dem Erschließungskonto gutgeschrieben. Die im Rahmen der letzten Baugrundstücks-Ausschreibung ermittelten vier Grundstückskäufer werden kurzfristig gebeten, sich endgültig für einen konkreten Bauplatz zu entscheiden. Die Ausschreibung der weiteren 13 Baugrundstücke erfolgt in der Gemeindezeitung vom 30.05.2025 und gleichzeitig über die gemeindliche Homepage sowie die Immobilienseite der Allianz Regnitz-Aisch. Der heute festzulegende Gesamt-Grundstückspreis gilt für einheimische und auswärtige Bewerber, die nach den Vergaberichtlinien des Marktes Eggolsheim für ein Baugrundstück in Betracht kommen. Sofern nach dieser Vergaberunde noch weitere Baugrundstücke zur Verfügung stehen, können diese gegen Gebot (bei einem Mindestgebot von 310 €/qm) an weitere nach den Richtlinien herausgefallene oder neue Bewerber vergeben werden. Für künftige einheimische Bewerber sollten aus Sicht der Verwaltung zunächst mindestens 2 Baugrundstücke zurückgehalten werden
Beschluss
Der Verkaufspreis für die 17 Baugrundstücke mit einer Fläche von insgesamt 10.921 qm im Baugebiet Bahnhofsiedlung Nord-Ost wird auf 140 €/qm festgelegt. Die Erschließungskosten werden als Pauschalbetrag in Höhe von 170 €/qm direkt vom Erschließungsträger DSK vereinnahmt. Die Pauschale hat sich bisher immer als ausreichend herausgestellt und erspart erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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11. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen über Angelegenheiten, bei denen der Grund der Geheimhaltung entfallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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29.04.2025
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ö
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informativ
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11 | |
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12. Wünsche und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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29.04.2025
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ö
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12 | |
Datenstand vom 26.05.2025 12:09 Uhr