Datum: 27.05.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Eggolsheim
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderates vom 29.04.2025 (ö.T.)
3 Marktbudenkonzept am Gemeindezentrum - Arbeitsergebnisse der Planer
4 Antrag des Bürgerbundes zur Nutzung des ehemaligen Edeka-Marktes und zur Lebensmittel-Nahversorgung
5 Einbeziehungssatzung Nr. 7 „Bammersdorf Lange Beete (Teilbereich)": Aufstellung und Billigung zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
6 Zukunftspark Neuses - akt. Sachstand zur Arbeitsgruppe
7 Sanierung Schwedengraben - Straßenwiederherstellungsarbeiten Am Hirtentor
8 Bauantrag: Erweiterung eines Wohnhauses; Bauort: Fl.Nrn. 75 und 78, Gemarkung Drügendorf (Drügendorf 30)
9 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen über Angelegenheiten, bei denen der Grund der Geheimhaltung entfallen ist
10 Wünsche und Anfragen
10.1 Anfrage von Martin und Simon Bauer zur Verlängerung der Eigenjagd des Marktes Eggolsheim
10.2 Sperrung St2260 im Bereich Drügendorf

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2025-05-27 Sitzung MGR Bekanntmachung.pdf
Download 2025-05-27 Sitzung MGR Niederschrift öffentlich.pdf

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2025 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Claus Schwarzmann eröffnet um 18:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates fest.

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2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderates vom 29.04.2025 (ö.T.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2025 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates wurde allen Mitgliedern des Marktgemeinderates über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt bzw. zugesandt. Bedenken gegen die Niederschrift wurden nicht erhoben. Sie gilt somit als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Marktbudenkonzept am Gemeindezentrum - Arbeitsergebnisse der Planer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2025 ö 3

Sachverhalt

Die beauftragten Planer Anna Schork und Alexander Schneider stellen die ersten Arbeitsergebnisse und Entwürfe zu den beauftragten Marktbuden vor. Das Raumkonzept sieht insgesamt drei Verkaufseinheiten und eine öffentliche Toilette vor.

Der Marktgemeinderat hat im Anschluss Gelegenheit Fragen zu stellen und eigene Ideen zum Entwurf zu äußern. 

Kostenschätzung:
Eine erste Grobkostenschätzung der Planer zu den Marktbuden beläuft sich auf insgesamt rund 425.000 € (brutto), davon anrechenbar für die Zuwendungen ist ein Betrag von 320.000 € (brutto). 

Nach Mitteilung der Regierung von Oberfranken (Städtebauförderung) ist mit einer Förderquote von 60% zu rechnen, was einen Betrag in Höhe von rund 200.000 € ausmacht. Somit bliebe ein Eigenanteil des Marktes Eggolsheim von rund 225.000 €, der sich mit der Haushalts- und Finanzplanung in etwa deckt. Eingeplant ist ein Eigenanteil von 180.000 €.

Weiteres Vorgehen
Nach Abstimmung des Entwurfs im Gremium wünscht sich der Fördergeber (Städtebauförderung) nochmals eine direkte Abstimmung mit den Architekten. Die zuständigen Herren Wunderlich und Neuberger möchten sich hierbei in den Planungsprozess mit einbringen. Ferner ist der Entwurf mit dem Denkmalschutz (Frau Tammert) abzustimmen, da er sich im sensiblen Ensemblebereich befindet. Nach den notwendigen Abstimmungen ist die endgültige Planung den Marktgemeinderat nochmals vorzulegen, bevor er in die Ausschreibung geht. 
 

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den ersten Entwurf der Planer und die weitere Vorgehensweise.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

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4. Antrag des Bürgerbundes zur Nutzung des ehemaligen Edeka-Marktes und zur Lebensmittel-Nahversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2025 ö 4

Sachverhalt

Antrag des Bürgerbundes zur Nutzung des ehemaligen Edeka-Marktes und zur Lebensmittel-Nahversorgung

Der Leerstand des Edeka-Marktes zieht sich zum Zeitpunkt der Sitzung des Marktgemeinderates bereits fast vier Monate. In der öffentlichen Wahrnehmung sind die Bemühungen der GWE zur Nachnutzung nicht oder kaum erkennbar. Die Bürger bewegt der Wegfall der zentralen Einkaufsmöglichkeit wie auch der Leerstand des Gebäudes. Der Bürgerbund fordert die Verwaltung bzw. die GWE daher zur Stellungnahme auf, welche Bemühungen bisher getätigt wurden und ob es dabei erste Erfolge gab.

Sollte keine gesamthafte Nutzung des Gebäudes durch einen Gewerbetreibenden möglich sein, regt der Bürgerbund an, eine teilgewerbliche Nutzung zu prüfen und auch öffentliche Nutzungen zu erwägen. Die Verwaltung und die GWE könnten mit den Verantwortlichen der Bücherei sprechen, ob das Gebäude in Teilnutzung interessant ist (mehr Platz, Barrierefreiheit), evtl. kann ein Teil für den Tanzpunkt interessant sein (dann wären VHS-Kurse wieder im Tanzsaal möglich und die Kulturscheune wieder verfügbar), auch mit Musikverein und Chor könnte über eine Möglichkeit zur Probe im ehemaligen Edeka-Markt oder in den dann freier werdenden Räumen im Gemeindezentrum gesprochen werden, um die Schule zu entlasten. Wichtig wäre dem Bürgerbund, dass kein weiterer oder anderer dauerhafter Leerstand entsteht. Sofern z.B. die Bücherei umzieht, müsste eine Nachnutzung des heutigen Gebäudes in den Überlegungen immer eine Rolle spielen.

Zur besseren Nahversorgung möchten wir bitten zu informieren, ob und wie Gespräche mit der Bäckerei Wirth verlaufen zur Erweiterung des Warenangebotes. Auch möchten wir auch noch ein weiteres Mal die Idee einer alternativen Nahversorgung ins Gespräch bringen, denn diese fehlt im Hauptort deutlich und zwar unabhängig von einem zukünftigen Rewe-Markt in der Bahnhofssiedlung. Beispielsweise könnte ein personalloses Konzept wie „Tante M.“ oder „Dorfladenbox“, entweder ebenfalls in Teilen des ehemaligen Edeka-Marktes oder auch als Nachnutzung für das eventuell freiwerdendes Erdgeschoss der heutigen Bücherei. Hier wäre eine Integration in den Treffpunkt der Dorfmitte um die zukünftigen Marktbuden gegeben. In jedem Fall ist die Nutzung eines Leerstandes für ein Nahversorgungskonzept einer Containerlösung deutlich vorzuziehen.


Der Vorstand der Bürgerbundes
Frederik Jung, 1. Vorsitzender
Andreas Reisch, 2. Vorsitzender

Stellungnahme der Verwaltung:

Leerstand – Bemühungen und Aktivitäten der GWE

Es ist korrekt, dass der Betrieb des EDEKAs vor fast vier Monaten eingestellt wurde. Jedoch bitten wir seitens der GWE zu beachten, dass das Mietverhältnis erst zum 30.06.2025 endet. Nach Bekanntwerden der Betriebseinstellung und der damit verbundenen Kündigung des Mietverhältnisses wurde die GWE umgehend tätig und hat u.a. mit folgenden Institutionen/Gewerbetreibenden Kontakt aufgenommen:

  • Landkreis Forchheim / Wirtschaftsförderung
  • Stadt Forchheim / Wirtschaftsförderung
  • Industrie- und Handelskammer Oberfranken
  • Handwerkskammer Oberfranken
  • Sozialnetzwerk Arche e.V.
  • Lebenshilfe Forchheim
  • Nonfood-Einzelhandelsketten
  • Woolworth
  • KIK
  • Tedox
  • Sonderpreis Baumarkt
  • Action
  • Bäckerei Wirth

Mit Familie Wirth haben wir umgehend Kontakt aufgenommen und eine Erweiterung der bisherigen Geschäftsflächen angeboten (Schaffung großzügiger Aufenthaltsqualität, Erweiterung für gastronomische Nutzung, etc.). Nach interner Prüfung hat Familie Wirth mitgeteilt, dass am Standort Eggolsheim derzeit kein Interesse an einer Vergrößerung besteht.

Parallel wurden/werden persönliche Netzwerke aller Beteiligten genutzt, um die Flächen nachhaltig anzubieten und zu vermarkten. Es wurden bereits unzählige Einzelgespräche geführt. 

Die GWE war von Beginn an intensiv darum bemüht, eine nachhaltige Nachnutzung bzw. Übergangsnutzung des ehemaligen Edeka-Marktes zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wurden zahlreiche Gespräche mit potenziellen Betreibern geführt - leider ohne Erfolg. Informativ: Bis vor Kurzem war die GWE parallel intensiv bzw. federführend am Projekt Neubau Lebensmittelmarkt beteiligt (=Sicherung der Nahversorgung). 

Es ist verständlich, dass der anhaltende Leerstand für die Bürgerinnen und Bürger eine große Rolle spielt. Gleichzeitig ist es wichtig zu betonen, dass öffentliche Stellungnahmen oder konkrete Zusagen erst dann sinnvoll sind, wenn realistische und verbindliche Optionen greifbar werden. Solange Gespräche und Verhandlungen noch andauern, ist eine frühzeitige öffentliche Kommunikation oft nicht zielführend. Unser Ziel bleibt es, nachhaltige Lösungen zu erarbeiten und diese dann transparent zu kommunizieren. Die GWE wird weiterhin alle möglichen Optionen prüfen und aktiv nach passenden Nachnutzungen suchen – sowohl im gewerblichen als auch im öffentlichen Bereich zusammen mit dem Markt Eggolsheim. Der konstruktive Austausch mit verschiedenen Akteuren ist dabei essenziell. Wir begrüßen daher auch diese Anregungen und nehmen sie gerne mit in unsere Überlegungen.


Öffentliche Nutzung

Eine wie vorgeschlagen öffentliche Nutzung ist selbstverständlich denkbar und gewinnbringend für die Bevölkerung des Marktes Eggolsheim. Jedoch müsste dies aus Sicht der GWE auf kommunaler Ebene projektiert und umgesetzt werden. Die GWE hat das Areal im Jahr 2021 von der VR Wert bewerten lassen:

  • Grundstückswert        600 TEUR
  • Gebäudewert Hirtentor 17        1.015 TEUR
  • Gebäudewert Hirtentor 17A        235 TEUR

Am 30.04.2025 gab es in Eggolsheim eine Visitation der Bereichsleitung Planung und Bau und des Sachgebietes Städtebauförderung (Hr. Endres, Hr. Neuberger und Frau Braun). Die Gelegenheit wurde genutzt, um den Leerstand des ehemaligen Lebensmittelmarktes anzusprechen.

Sofern es in absehbarer Zeit keine Möglichkeit gibt, das Gebäude für den Einzelhandel wieder zu belegen, sieht man seitens der Regierung von Oberfragen sehr gute Chancen, eine öffentliche Nutzung (z.B. Vereine, Bücherei, Café, VHS, etc.) mit einem Umbau zu verknüpfen. Der Gebäudekomplex liegt im Städtebaulichen Sanierungsgebiet Ortsmitte Eggolsheim und bietet beste Voraussetzungen.

Aus dem Marktgemeinderat kommen noch Hinweise zu möglichen Nutzungen: Sport & Fitness, Treff, Quartiersmanagement.
Eine Besichtigung des Objektes durch den Marktgemeinderat wird ebenfalls angeregt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, ob der Gebäudekomplex des ehemaligen Lebensmittelmarktes mit einem geeigneten Konzept für eine gemischte Nutzung durch Vereine, VHS, Café, etc. geeignet ist. Eine entsprechende Beauftragung des Stadtplanungsbüros Heckelsmüller ist anzufragen und Gespräche mit möglichen Nutzern zu führen.

Parallel sollen seitens der GWE die Bemühungen für eine gewerbliche Belegung der Liegenschaft weiter betrieben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Einbeziehungssatzung Nr. 7 „Bammersdorf Lange Beete (Teilbereich)": Aufstellung und Billigung zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses im Bereich „Lange Beete“ in Bammersdorf wurde in der Sitzung des Bauausschusses vom 25.03.2025 behandelt und einstimmig befürwortet. Das Landratsamt Forchheim teilt mit Schreiben vom 09.04.2025 allerdings mit, dass das Grundstück dem Außenbereich zuzuordnen ist und eine Bebauung im geplanten Bereich ohne eine Bauleitplanung des Marktes Eggolsheim unzulässig ist. Daraufhin hat der Antragsteller eine Abstimmung zwischen dem Markt Eggolsheim und dem zuständigen Fachbereichsleiter am Landratsamt Forchheim erreicht, mit dem Ergebnis, dass eine Einbeziehungssatzung für den nordwestlichen Bereich „Lange Beete“ zielführend wäre und die Genehmigung des Vorhabens dann in Aussicht gestellt werden könne. Der Antragsteller hat die entsprechende Vereinbarung zum Baulandmodell und zur Erschließung des Vorhabens bereits unterzeichnet, ebenso die Eigentümerin des direkt benachbarten Grundstücks. Die Vereinbarung mit dem dritten Eigentümer steht noch aus, die Zustimmung wurde aber grundsätzlich zugesagt.
Die entsprechende Einbeziehungssatzung wurde aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan des Marktes Eggolsheim, der für diesen Bereich bereits Wohnbaufläche (W) vorsieht entwickelt und von der Verwaltung erstellt. Mit der Grünordnungsplanung wurde das Büro Team 4, Nürnberg beauftragt. Die Kosten dafür werden vom Antragsteller übernommen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Eggolsheim beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Nr. 7 Bammersdorf Lange Beete (Teilbereich)“. Der einbezogene Bereich befindet sich am nordwestlichen Siedlungsrand des Ortsteils Bammersdorf. Er umfasst Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 92, 101,103, Gemarkung Bammersdorf und weist eine Baufläche von ca. 0,21 ha auf. Weiterhin einbezogen ist die vor den Grundstücken liegende Teilfläche des Weges Fl.Nr. 86, Gemarkung Bammersdorf, welcher der Erschließung des Gebietes dient.
Ziel ist die Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bammersdorf, um den Neubau von drei Einfamilien- bzw. Doppelwohnhäusern zu ermöglichen.
Da es sich um eine Wohnbebauung der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB handelt, wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt.
Der Marktgemeinderat des Marktes Eggolsheim billigt den Entwurf der Einbeziehungssatzung Nr. 7 „Bammersdorf Lange Beete (Teilbereich)“ in der Fassung vom 27.05.2025 und beauftragt die Verwaltung, die Aufstellung öffentlich bekannt zu machen(§ 2 Abs. 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Zukunftspark Neuses - akt. Sachstand zur Arbeitsgruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2025 ö 6

Sachverhalt

Der Markt Eggolsheim prüft derzeit die Entwicklung eines Zukunftsparks zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben. Das potenzielle Gebiet befindet sich entlang der Staatsstraße St2244, südlich des Kreisverkehrs Neuses und gegenüber dem Kreisbauhof.

Im Zuge dieser Überlegungen fand am 28. April 2025 eine Bürgerversammlung statt. Angesichts der kritischen Haltung der Ortsbevölkerung von Neuses wurde dort der Vorschlag zur Gründung einer Arbeitsgruppe eingebracht. In seiner letzten Sitzung begrüßte der Marktgemeinderat diese Initiative und beauftragte die Verwaltung sowie Marktgemeinderat Georg Peßler mit der Organisation.

Nach einer Rückmeldung an Marktgemeinderat Peßler haben sich insgesamt 14 Bürgerinnen und Bürger gemeldet, die aktiv in einer Arbeitsgruppe mitwirken möchten. Um die Themen gezielt zu strukturieren, fand am 22.05. ein Abstimmungstermin mit Bürgermeister, Verwaltung und Marktgemeinderat Peßler statt. Aufgrund der Vielzahl an Interessierten sollen drei Arbeitsgruppen mit unterschiedlichen Schwerpunkten gebildet werden:

  • Mögliche Entwicklung des Zukunftsparks Neuses (Organisation/Leitung: Stefan Loch)
  • Verkehrsfragen (Organisation/Leitung: Oliver Eppenauer)
  • Immissionsbelastung durch die Firma Liapor (Organisation/Leitung: Georg Peßler)

Ziel der Arbeitsgruppen ist es, verschiedene Aspekte rund um die Entwicklung des Zukunftsparks zu beleuchten sowie bestehende und potenzielle zukünftige Immissionsbelastungen für Neuses ermittelt und Maßnahmen zur Gegensteuerung untersucht werden. Die Arbeitsgruppen sollen offen formulierte Handlungsoptionen erarbeiten und anschließend dem Marktgemeinderat zur weiteren Beratung vorlegen.

Der Auftakt für die Arbeitsgruppen ist für Ende Juni (Kalenderwochen 26/27) geplant. In zwei weiteren Sitzungen sollen die einzelnen Themenbereiche vertieft bearbeitet werden. Der Abschluss der Arbeitsgruppen ist für Anfang Oktober vorgesehen, sodass ein abschließender Bericht voraussichtlich in der Sitzung des Marktgemeinderates Ende Oktober präsentiert werden kann.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und erhebt keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Sanierung Schwedengraben - Straßenwiederherstellungsarbeiten Am Hirtentor

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Nach der Kanal- und Wasserleitungssanierung muss nun die Straße am Hirtentor wieder hergestellt werden. Ziel ist es, die Straße möglichst schnell wieder für den Verkehr freizugeben, einen vollwertigen Straßenaufbau anzulegen und alle künftigen Optionen von Anbaumöglichkeiten (auch Bushaltestellen) zu erhalten.

Im Gegensatz zu den Nebenstraßen macht bei dem aufgezeigten Abschnitt der Straße „Am Hirtentor“ ein vollwertiger Straßenaufbau Sinn, da hier keine relevanten Glasfasertrassen geplant sind. 

Lageplan:

Bei der Auswahl der Abgrenzung wurde der Zustand der bestehenden Oberfläche, bestehende Asphaltflicken und Wirtschaftlichkeit berücksichtigt. Die Fläche ist im Plan gelb markiert. Die Bordsteine werden grundsätzlich nicht neu hergestellt, da die zukünftige Straßenführung bzw. -begrenzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht vollends absehbar ist. Nur im orangen markierten Bereich müssen die Bordsteine und Rinnen neu gesetzt werden.

Die Herstellung der Bushaltestellen im Zuge der Kanalsanierung Schwedengraben wurde geprüft, ist aber aufgrund des Planungsstandes und der Kapazitäten der Baufirma kurzfristig nicht möglich. Die Straßensperrung würde sich dadurch vermutlich um Monate verlängern. Zurzeit ist eine Sperrung bis Anfang Juli geplant. Das Ingenieurbüro bestätigt jedoch, dass alles so vorbereitet werden kann, dass für einen späteren Anbau der Bushaltestellen kein größerer Aufwand oder relevante Mehrkosten entstehen.

Die Kosten der zusätzlichen Sanierungsarbeiten gemäß beiliegender Kostenberechnung betragen netto 49.409,45 € und brutto 58.797,25 €. Es kann somit von Kosten in Höhe von ca. 60.000,00 € brutto ausgegangen werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt das aufgezeigte Vorgehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Bauantrag: Erweiterung eines Wohnhauses; Bauort: Fl.Nrn. 75 und 78, Gemarkung Drügendorf (Drügendorf 30)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Antragsteller reichen für die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses einen Bauantrag ein. Hierfür ist der Anbau eines weiteren Wohnhauses geplant, welches mit dem bestehenden Wohnhaus verbunden wird. 

Im Flächennutzungsplan des Marktes Eggolsheim ist das Gebiet als Gemischte Baufläche dargestellt. Das Gebiet wird dem Innenbereich zugeordnet. Es gelten somit das Einfügungsgebot sowie die Gestaltungssatzung des Marktes Eggolsheim. Befreiungen von der Gestaltungssatzung sind nicht beantragt. 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt werden, da sich das Vorhaben in die Umgebung einfügt. Für die zwei Wohneinheiten sind gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung drei Stellplätze erforderlich. 

Die Nachbarn haben ihre Zustimmung durch Unterschrift auf den Antragsunterlagen erteilt. 

Beschluss

  1. Der Markt Eggolsheim erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen zu dem im Betreff näher bezeichneten Bauvorhaben gemäß § 36 BauGB.

  1. Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind drei Stellplätze nachzuweisen. 

Bei Anschluss des Gebäudes an die öffentliche Kanalisation hat der Bauwerber sein Anwesen gegen Rückstau selbst zu schützen (z.B. durch Einbau einer Rückstauklappe). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen über Angelegenheiten, bei denen der Grund der Geheimhaltung entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2025 ö informativ 9
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10. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2025 ö 10
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10.1. Anfrage von Martin und Simon Bauer zur Verlängerung der Eigenjagd des Marktes Eggolsheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2025 ö 10.1

Sachverhalt

Kauernhofen, den 23.05.2025

An den Gemeinderat Eggolsheim
An die Gemeinde Eggolsheim
z.Hd. Claus Schwarzmann
z.Hd. Stefan Loch
z.Hd. Johannes Götz
z.Hd. Margitta Jachim


Betreff: Einspruch bzgl. der Verlängerung der Verpachtung der Eigenjagd in Kauernhofen wegen Formfehler
Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, sehr geehrte Vertreter der Gemeinde,
uns wurde aus mehreren Quellen bekannt, dass in einer nicht öffentlichen Sitzung am Dienstag, den 13.05.2025 der Beschluss im Gemeinderat gefasst wurde, die Eigenjagd der Gemeinde in der Gemarkung Kauernhofen um eine weitere Periode an den bisherigen Pächter der Familie Arneth zu verpachten.
Wir legen gegen diesen Beschluss Einspruch ein.

Bereits am 09.08.2024 hatten wir in einem Schreiben and die Gemeinde - namentlich Claus Schwarzmann, Stefan Loch und Johannes Götz - unser Interesse an beiden Jagdbögen in Kauernhofen zum Ausdruck gebracht (offizielles Schreiben liegt bei).
In genau diesem Schreiben, haben wir unserem Wunsch nach einer transparenten und fairen Vergabe zum Ausdruck gebracht und offiziell darum gebeten, die wichtigsten Fristen für die Jagdvergabe mitgeteilt zu bekommen.

Herr Loch der Geschäftsleiter Markt Eggolsheim, hat uns darauf in einer E-Mail (Schreiben liegt bei) mitgeteilt, dass sich der Marktgemeinderat frühestens im Herbst 2025 mit der Verpachtung befassen wird.
Das Vorziehen der gesetzten First wurde uns nicht mitgeteilt, daher konnten wir unserseits kein fristgerechtes Angebot unterbreiten.
Gemeinden unterliegen beim Verpachten öffentlicher Flächen (wie Jagdbezirken) dem Gebot der Transparenz und Chancengleichheit. Auch wenn die Sitzung nicht öffentlich war, müssen Verfahrensänderungen wie Fristverkürzungen öffentlich kommuniziert werden, wenn sie Auswirkungen auf außenstehende Bieter haben.
Wenn eine Angebotsfrist verkürzt wird, ohne dass dies öffentlich bekannt gemacht oder allen Beteiligten mitgeteilt wird, ist das nicht fair und erweckt den Anschein, dass ein bestimmter Bieter bevorzugt wird.
Alle potenziellen Bewerber müssen die gleichen Chancen haben, ein Angebot abzugeben. Eine stillschweigende oder kurzfristige Verkürzung der Frist benachteiligt andere Bewerber und hat unsere Möglichkeit zur Teilnahme an der Jagdvergabe in Kauernhofen verhindert.

Durch die Verkürzung sind wir, und auch potenziell andere Bieter faktisch ausgeschlossen worden. 
Wir wissen, dass diese Informationen leider nicht transparent den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten kenntlich gemacht wurden, wodurch es überhaupt erst zu dieser Beschlussfassung kommen konnte. 
Unser Einspruch/ unsere Beschwerde richtet sich daher ausdrücklich nicht gegen den Gemeinderat, sondern gegen die Gemeindeverwaltung, die es versäumt hat, diesen Sachstand transparent für den Gemeinderat darzulegen.
Wir bitten den Gemeinderat, diese Beschlussfassung zu revidieren und den Weg für eine transparente und faire Vergabe zu ermöglichen. Dafür ist es aber notwendig, das mitgeteilte Fristen eingehalten werden, um nicht andere zu benachteiligen und einen offenen/fairen Wettbewerb zu ermöglichen und alle Angebote gestellt werden können und auch vom Gemeinderat gehört werden. 
Wir bitten den Gemeinderat in der nächsten Gemeinderatssitzung - unseres Wissens nach am Dienstag, den 27.05.2025 – diesen Sachverhalt zu besprechen und die Verlängerung zu revidieren, bevor dies öffentlich wird, um Schaden von der Gemeinde abzuwenden. 
Wir respektieren generell die Entscheidung des Marktgemeinderates. Jetzt, bei der Beratung des weiteren Vorgehens aber dann auch bei einer erneuten Vergabe, sofern diese auf Informationsgleichheit, Transparenz und Chancengleichheit beruhen, auch wenn sich der Gemeinderat letztlich gegen unser Angebot aussprechen sollte. Wir wollen aber, dass unser Angebot gehört wird und es zu einer fairen Abstimmung kommt. 
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören, und stehen bei Rückfragen oder für ein persönliches Gespräch jederzeit zur Verfügung. 

Hochachtungsvoll,

Martin Bauer
 


Simon Bauer
 

Mit E-Mail vom 25.05.2025 teilt Herr Martin Bauer mit, „dass auch innerhalb des Gemeinderats weiterer Klärungsbedarf besteht“ und deshalb eine Behandlung der Thematik im öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Marktgemeinderates begehrt wird. Sofern innerhalb des Marktgemeinderates Klärungsbedarf besteht, bittet die Verwaltung um Mitteilung.

Mit Schreiben vom 26.05.2025 teilt die anwaltliche Vertretung des Herrn Martin Bauer mit, dass dieser sich durch das Schreiben der Verwaltung getäuscht sieht, Akteneinsicht begehrt und gegen den Beschluss des Marktgemeinderates Widerspruch einlegt.

Stellungnahme der Verwaltung:

Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Anfrage der Herren Bauer, im August 2024, lag der Verwaltung kein Antrag auf Verlängerung der bestehenden Jagdpacht zu einer der Genossenschaften in der Gemarkung Kauernhofen bzw. der Eigenjagd des Marktes Eggolsheim vor. Die Laufzeiten der Pachtverträge endeten sowohl in der Eigenjagt als auch bei der Jagdgenossenschaft Kauernhofen („Untere Jagd“) zum 31.03.2027. Es war deshalb nicht davon auszugehen, dass vorgezogen über eine Vergabe zu entscheiden ist. Deshalb auch die Auskunft, dass sich der Marktgemeinderat von sich aus frühestens im Herbst 2025 mit der Verpachtung befassen wird. In der E-Mail der Verwaltung vom 17.09.2024 wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, darüber hinaus jederzeit Anträge zu stellen bzw. dass Anträge gestellt werden können.

Zwischenzeitlich wurde von den bisherigen Pächtern der Eigenjagt der Antrag an die Marktgemeinde gestellt, den laufenden Pachtvertrag zu verlängern. Dieser Antrag war verbunden mit dem Ausscheiden eines bisherigen und Aufnahme eines neuen Pächters. Über den Antrag hat der Marktgemeinderat in eigener Zuständigkeit zu befinden. Bei der Behandlung des Antrages wurde der Marktgemeinderat von der Verwaltung auf das Pachtbegehren der Herren Bauer ausdrücklich aufmerksam gemacht! Die getroffene Entscheidung des Marktgemeinderates wurde somit in Kenntnis der Sachlage getroffen, dass ein weiterer Bewerber Interesse bekundet hat. Der Marktgemeinderat hat sich in Abwägung aller Belage einstimmig für eine Verlängerung des bestehenden Pachtverhältnisses entschieden, welches von den bisherigen Pächtern zur vollsten Zufriedenheit ausgeübt wird.

Hinweis zu vergaberechtlichen Pflichten und Gepflogenheiten bei der Vergabe von Jagdpachten:
Das Jagdrecht enthält keine Vorschriften zur öffentlichen Ausschreibung der Jagdpacht, insbesondere nicht bei Eigenjagdbezirken. Die zur Debatte stehenden Beträge erzeugen auch keine besonderen Formerfordernisse für öffentliche Auftraggeber im vergaberechtlichen Sinn. Im Fall der Eigenjagd kann die Vergabe durch den Marktgemeinderat im Wege der freihändigen Vergabe erfolgen. Im vorliegenden Fall ist außerdem zu berücksichtigen, dass es sich nicht um eine gänzliche Neuvergabe, sondern um die Verlängerung eines bestehenden Pachtverhältnisses handelt, das von den Pächtern zur vollsten Zufriedenheit ausgeübt wird.
Vielmehr ist es üblich, dass der Pächter ausreichend Zeit hat, das Jagdrevier langfristig zu betreuen. Wildbestände erfordern eine nachhaltige Hege, die nicht nur kurzfristige Maßnahmen umfasst, sondern eine langfristige Strategie zur Bestandsregulierung und Lebensraumgestaltung beinhaltet. In der Jagdwirtschaft ist Kontinuität entscheidend, damit Pächter und Eigentümer ökologisch sinnvolle Maßnahmen ergreifen können, die das Gleichgewicht der Wildpopulationen fördern und gleichzeitig Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Flächen minimieren. Diesbezüglich erhält der Markt Eggolsheim im Hinblick auf das bestehende Pachtverhältnis durchweg positive Rückmeldungen aus der Land- und Forstwirtschaft.

Neben der Eigenjagd des Marktes Eggolsheim besteht weiterhin die Möglichkeit, dass sich die Herren Bauer bei der Jagdgenossenschaft Kauernhofen um den Zuschlag für die Jagdpacht ab 2027 bemühen. Ein Hinweis auf das grundsätzliche Interesse wurde lt. Protokoll in der letzten Jagdversammlung am 19.09.2024 den anwesenden Jagdgenossen gegeben.

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10.2. Sperrung St2260 im Bereich Drügendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 27.05.2025 ö 10.2

Sachverhalt

Sanierung der St2260 zwischen den Einmündungen FO 5 und GVS Drügendorf
Umleitungsverkehr durch Drügendorf

Das Staatliche Bauamt Bamberg hat kurzfristig mitgeteilt, dass der o.g. Straßenabschnitt ab 02.06.2025 bis zum 11.07.2025 saniert wird. Dies bringt leider einige Einschränkungen für die Ortschaften Drügendorf, Götzendorf und Tiefenstürmig mit sich. Während der Sperrung des Abschnitts wird der Verkehr durch Drügendorf umgeleitet. Hier wird in der Ortsdurchfahrt der Verkehr auf 30 km/h beschränkt und zusätzlich eine beidseitiges Halteverbot angeordnet.

Vom 02.06.2025 bis 13.06.2025 wird in einem ersten Bauabschnitt der Bereich zwischen Einmündung FO5 (Abzweigung Richtung Weigelshofen) und Einmündung GVS nach Götzendorf/Tiefenstürmig saniert und dieser auch vollgesperrt. Verkehr aus Götzendorf/Tiefenstürmig kann dann offiziell nur noch in Richtung Ebermannstadt auf die St2260 ausfahren. Richtung Bamberg geht es während dieser Zeit dann nur über die GVS durch Drügendorf und Einmündung in die FO5.  
Lageplan Bauabschnitt 1:

Vom 14.06.2025 bis 11.07.2025 wird in einem zweiten Bauabschnitt der Bereich zwischen Einmündung GVS nach Götzendorf/Tiefenstürmig und Einmündung GVS nach Drügendorf saniert und dann dieser vollgesperrt. Verkehr aus Götzendorf/Tiefenstürmig kann Richtung Bamberg normal ausfahren, Richtung Ebermannstadt geht es aber während dieser Phase offiziell nur noch durch Drügendorf und dann über die GVS bis zur Einmündung in die St2260. ausfahren. Um in den hier genannten Einmündungsbereichen störfrei bauen zu können, wird es zusätzlich eine Ampelregelung geben. Verzögerungen bei Benutzung der Umleitungsstrecken sind deshalb einzuplanen.

Lageplan Bauabschnitt 2:

Wir bitten alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die Maßnahme! Auch während der Sperrphasen bestehen noch Eingriffsmöglichkeiten, falls es zu Problemen kommt. Scheuen Sie sich bei Problematiken nicht, uns Bescheid zu geben. Wir bemühen uns dann zusammen mit dem Staatlichen Bauamt um Lösungen (Markt Eggolsheim, Verkehr, Herr Eppenauer, Tel. 09545/444-161, E-Mail: eppenauer@eggolsheim.de). Falls Sie Fragen zur Maßnahme haben, melden Sie sich ebenfalls gerne!

Datenstand vom 05.06.2025 15:21 Uhr