Datum: 28.06.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Eggolsheim
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung der Sitzung
2 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderates vom 24.05.2022 (ö.T.)
3 Radwegebau entlang der St2264 - Sachstandsbericht
4 GVS Tiefenstürmig-Kalteneggolsfeld - Aktueller Sachstand
5 Eismann Gelände Kauernhofen - Brief der Freien Wähler und des OV Die Grünen Eggolsheim
6 1. Änderung Bebauungsplan Sport- und Freizeitanlagen Eggolsheim: Abwägung der im Rahmen der 2. öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung eingeg. Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
7 Haushalt 2022; Information über die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung
8 Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2021
9 Festzelt des Marktes Eggolsheim - Information und Sachstand
10 Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen im Förderprogramm „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)
11 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen über Angelegenheiten, bei denen der Grund der Geheimhaltung entfallen ist
12 Wünsche und Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2022-06-28 Sitzung MGR Bekanntmachung.pdf
Download 2022-06-28 Sitzung MGR Niederschrift öffentlich.pdf

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1. Eröffnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2022 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Claus Schwarzmann eröffnet um 18:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates fest.

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2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderates vom 24.05.2022 (ö.T.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2022 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates wurde allen Mitgliedern des Marktgemeinderates über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt bzw. zugesandt. Bedenken gegen die Niederschrift wurden nicht erhoben. Sie gilt somit als genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Radwegebau entlang der St2264 - Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2022 ö informativ 3

Sachverhalt

Im nichtöffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung am 26.04.2022 wurde bereits über den geplanten Lückenschluss des Radwegs entlang der St2264 informiert. In diesem Zuge wurden auch die Ingenieursleistungen an das Büro ISH, Neuses vergeben und die Kostenübernahmevereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg gebilligt.

Die Planungen sind nun soweit fortgeschritten, um über den Sachstand auch öffentlich zu informieren. 

In der Zwischenzeit hat das Staatliche Bauamt, als Kostenträger für die Gesamtmaßnahme, neben der Radwegeplanung auch der Übernahme des Rückbaus bzw. der Entsiegelung des Linksabbiegers auf der St2244 (Ortseingang Neuses) und einer Entsiegelung und ökologischen Aufwertung der dort bestehenden Randbereiche (sie Plan anbei: „2022-05-23 Entwurfsplanung - Rückbau Linksabbieger und Querungshilfe) zugestimmt. Die Kosten werden deshalb übernommen, da diese Flächen als Ausgleichsfläche für den Radwegelückenschluss dienen.

In der Verlängerung übernimmt das Staatliche Bauamt auch die Errichtung der Querungshilfe. Die Fußwegeanbindung der Querungshilfe an die Ortsstraße „Am Bach“ verbleibt beim Markt Eggolsheim. Das Staatliche Bauamt hat auch diesen Planungen bereits zugestimmt.

Der Radwegebau entlang der St2264 (aktueller Planstand anbei: 2022-05-23 Vorentwurfsplanung – Radweg entlang der St2264) soll noch in diesem Jahr beauftragt und begonnen, im Idealfall sogar abgeschlossen werden. Über den für die Umsetzung notwendigen Grunderwerb konnte mit den Eigentümern bereits Einigung erzielt werden, die Untere Naturschutzbehörde wurde bezüglich der Ausgleichsflächen eingebunden und das beauftragte Ingenieurbüro bereitet aktuell die Ausschreibung vor. 

Aus dem Marktgemeinderat wird angeregt, eine Beleuchtung des Radweges entlang der St2264 zu realisieren. Es könnte sein, dass dies innerorts auch verpflichtend ist.

Über die weiteren Entwicklungen wird der Marktgemeinderat in der Folge aktuell informiert. 

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4. GVS Tiefenstürmig-Kalteneggolsfeld - Aktueller Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2022 ö informativ 4

Sachverhalt

Das beauftragte Ingenieurbüro SRP hat die Verwaltung mit E-Mail vom 23.06.2022 über den aktuellen Sachstand informiert. Die Erstellung der Vorentwurfsunterlagen ist abgeschlossen und die Kostenermittlung steht kurz vor dem Abschluss. Die Vorentwurfsplanunterlagen sind dieser Information beigefügt.

In die Planunterlagen ist noch eine Änderung einzuarbeiten, indem die geplante Ausweichbucht bei Bau-km 0+460 (Serpentinenkurve) um ca. 25 m nach Westen an das Ende der Zwischengerade verschoben werden muss. Dies erfolgt in Abstimmung mit der Landschaftsplanung und beeinflusst die weitere zeitliche Abfolge nicht.

Lageplan Ausweichbucht:

Somit kann der bereits im Januar 2022 vom Ingenieurbüro kommunizierte Zeitplan nach wie vor eingehalten werden.

Zeitplan:

Herbst/Ende 2022               Vorabmaßnahme im unteren Abschnitt (Hangrutsch). Bauzeit ca. 4-6 Wochen, je nach Aufwand der Böschungsgestaltung.

Frühjahr 2023                       Baubeginn, ca. 3-4 Monate Bauzeit der kompletten GVS unter Vollsperrung

Aus dem Marktgemeinderat wird aufgrund der nur 3,50 m breiten Fahrbahn der Bau von drei Ausweichstellen angeregt. So war es in der ursprünglichen Planung einmal angedacht. Des Weiteren würde eine Befestigung des Banketts mit Pflaster oder Rasengitter mehr Haltbarkeit versprechen und weniger Unterhaltsmaßnahmen nach sich ziehen.

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5. Eismann Gelände Kauernhofen - Brief der Freien Wähler und des OV Die Grünen Eggolsheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2022 ö informativ 5

Sachverhalt

Am 24.05.2022 haben die Freien Wähler und der OV der Grünen Eggolsheim dem Vorsitzenden einen Brief übergeben, der sich mit der Folgenutzung des Eismann-Geländes nach Abbruch des ehem. Gasthauses befasst.

Der Brief ist der Anlage beigefügt und wird nun öffentlich verlesen:





Die Anregungen des Briefes nimmt die Verwaltung in die weiteren Planungen mit auf. 

Die Verwaltung wird zunächst eine Begutachtung der Bäume durch ein Fachunternehmen vornehmen lassen. 

Ebenso wird die Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Lage des Dorfgemeinschaftshauses im rückseitigen Bereich des Geländes immissionsschutz- und baurechtlich vorab durch ein Fachbüro beurteilt. Die Verwaltung hat bereits Fachbüros angefragt, jedoch aktuell noch keine Zusage erhalten. Sobald Ergebnisse hierzu vorliegen, werden diese dem Marktgemeinderat zur weiteren Entscheidungsfindung und Diskussion vorgelegt.


Bauskizze:

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6. 1. Änderung Bebauungsplan Sport- und Freizeitanlagen Eggolsheim: Abwägung der im Rahmen der 2. öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung eingeg. Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die zweite verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit und der der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vollzug des BauGB § 4a Abs. 3 BauGB) endete am 20.06.2022.
Die Planung lag vom 30.05.2022 bis einschließlich 20.06.2022 öffentlich aus.

1.        Träger öffentlicher Belange

1.        Folgende Fachstellen haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Stellungnahmen abgegeben und werden daher nachfolgend beschlussmäßig nicht behandelt:

4        Staatliches Bauamt 96047 Bamberg
6        Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung 91301 Forchheim
10        Deutsche Telekom AG, T-Com 96052 Bamberg
17        Zweckverband Wasserversorgung Eggolsheimer Gruppe 91330 Eggolsheim
18        Zweckverband Abwasserbeseitigung Eggolsheim-Hallerndorf 91330 Eggolsheim
23        Stadt Ebermannstadt 91320 Ebermannstadt
25        Gemeinde Hallerndorf 91352 Hallerndorf

2.        Nachfolgende Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Bedenken, Anregungen oder Einwände zum BBP vorgebracht:

1        Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 24, Bayreuth, Stellungnahme vom 13.06.2022
3        Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, Bamberg, Stellungnahme vom 25.05.2022
7        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Stellungnahme vom 02.06.2022
11        Reg. v. Oberfranken - Bergamt Nordbayern, Bayreuth, Stellungnahme vom 07.06.2022
13        Bayerischer Bauernverband, Forchheim, Stellungnahme vom 13.06.2022
24        Stadt Forchheim, Stellungnahme vom 31.05.2022

Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis.

Abstimmung: 19:0


3.        (2)        Stellungnahme des Landratsamtes Forchheim vom 15.06.2022

FB 41 Bauamt:


Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. 

Abstimmung: 19:0


FB 44 Umweltschutz / Immissionsschutz:




Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Einer weiteren Verlängerung des Lärmschutzwalles wird aus gestalterischen Gründen nicht zugestimmt, da sonst weitere Zugangsbereiche im Bereich des geplanten KiTa-Gebäudes eingeschränkt werden würden. Wie erwähnt wurde der Nachweis über die Einhaltung der Immissionsrichtwerte beim benachbarten Wohngebiet unter Berücksichtigung weiterer zuletzt seitens des LRA angeforderter Immissionspunkte erbracht. Ein zusätzlicher Sichtschutz ist hinsichtlich des ausreichend großen Abstandes zwischen den westlichen Wohnhäusern und dem Parkplatz von mehr als 50 m nicht erforderlich.

Hinsichtlich der möglichen Heizanlage wird auf den weiterhin dahingehend gültigen Beschluss des Bauausschusses Eggolsheim vom 10.05.2022 verwiesen: Die genaue Betriebsart der Heizanlage ist noch nicht geregelt. Entsprechende Abstimmungen und Nachweise folgen in einem separaten Bauantragsverfahren.

Abstimmung: 19:0


FB 32.1 Verkehr:


Nachrichtlich: Beschluss BauA vom 10.05.2022:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der Ausbau der bereits vorhandenen Erschließungsstraße ist nicht Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplan-Verfahrens. Entsprechende Planungen werden gesondert beauftragt. Die Einhaltung der Vorschriften erfolgt in diesem Zusammenhang. Die Errichtung eines Gehweges wird nicht für erforderlich gehalten, da kein Durchgangsverkehr herrscht.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Entgegen des Beschlusses im Bauausschuss soll die Anlage eines Gehweges ab dem Einmündungsbereich Forchheimer Straße im Rahmen der Erschließungsplanung geprüft und in die Umsetzung gebracht werden.

Der Parkplatz wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben errichtet.

Abstimmung: 19:0


FB 42 Naturschutz:


Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. 

Abstimmung: 19:0


4.        (5)        Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Kronach vom 01.06.2022


Nachrichtlich: Stellungnahme WWA vom 04.02.2022:










Nachrichtlich: Beschluss BauA vom 10.05.2022:

1. Wasserversorgung, Grundwasserschutz:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Entsprechende Abstimmungen mit dem WWA werden bei Bedarf vorgenommen.

2. Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Sanierung der Kläranlage ist nicht Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplan-Verfahrens. 
Allerdings hat der Abwasserzweckverband Eggolsheim-Hallerndorf (AZV), der die Kläranlage betreibt, aufgrund der Veränderungen bei der Einleitung (Schmutzfracht Hallerndorf) eine Verlängerung des Wasserrechts erhalten. Die errichtete Vorklärung eines einleitenden Gewerbebetriebes macht sich im Kläranlagenbetrieb positiv bemerkbar. Das bestehende Sanierungskonzept wird kurzfristig in Abstimmung mit den zuständigen Behörden neu überdacht.
Die Regelwerke zur Niederschlagswasserbeseitigung werden beachtet. Die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis wird rechtzeitig durch den Markt Eggolsheim beim Landratsamt beantragt.

3. Überschwemmungsgebiete, Hochwasserschutz, Gewässerentwicklung:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

4. Altlasten, Vorsorgender Bodenschutz:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Ein Hinweis für den Fall der Findung möglicher Altlasten ist Bestandteil der Verbindlichen Festsetzungen unter Pkt. C 14. Ein Hinweis auf die zu beachtenden Vorschriften hinsichtlich des Bodenschutzes ist ebenfalls Bestand der Festsetzungen (C 7).



Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes zur Kenntnis und verweist auf den weiterhin vollinhaltlich geltenden Beschluss des Bauausschusses Eggolsheim vom 10.05.2022.

Abstimmung: 19:0


5.        (9)        Stellungnahme der Bayernwerke Netz GmbH, Bamberg, vom 02.06.2022


Nachrichtlich: Stellungnahme Bayernwerk vom 21.02.2022:


Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und verweist auf den weiterhin vollinhaltlich geltenden Beschluss des Bauausschusses Eggolsheim vom 10.05.2022 - Abstimmungen mit der Bayernwerk Netz GmbH erfolgen rechtzeitig im Rahmen der anstehenden Tiefbaumaßnahmen.

Abstimmung: 19:0


2.        Öffentlichkeit

Während der Auslegungsfrist wurden keine Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan-Verfahren seitens der betroffenen Öffentlichkeit vorgebracht.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Abstimmung: 19:0

Beschluss

Der Marktgemeinderat Eggolsheim beschließt aufgrund der §§ 9 und 10 des BauGB die von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - gefertigte 1. Änderung des Bebauungsplanes "Sport- und Freizeitanlagen", Eggolsheim, in der Fassung vom 10.05.2022 mit Begründung in der Fassung vom 10.05.2022 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Haushalt 2022; Information über die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

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8. Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2022 ö informativ 8

Sachverhalt

Der Rechenschaftsbericht zum Haushaltsjahr 2021 wurde dem Marktgemeinderat im RIS zur Verfügung gestellt. 

In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Marktgemeinderat vorzulegen. Dies ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2021 und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Marktgemeinderat alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt die Entlastung.

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9. Festzelt des Marktes Eggolsheim - Information und Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2022 ö informativ 9

Sachverhalt

Im Rahmen des Regionalbudgets 2021 hat der Markt Eggolsheim auf Vorschlag des Bürgermeisters ein Festzelt (6x12 m) für Vereine angeschafft. Hierzu wurde am 24.03.2021 ein Förderantrag gestellt, der am 30.03.2021 durch die ILE bewilligt wurde. Eine maximale Zuwendung von 8.400 € (80% des Nettopreises) konnte ausgeschöpft werden. Das Zelt kostete insgesamt 12.495 €, somit verblieben Eigenmittel der Gemeinde von lediglich 4.095.00 €. Eine Anschaffung war zu dieser Zeit besonders günstig, da die Preise in der Zelt- und Veranstaltungsbranche auf Grund der damaligen Coronalage eingebrochen waren.

Das Zelt wurde nun beim 50-jährigen Vereinsjubiläum des DJK/SC Neuses am Fronleichnamswochenende 2022 zum ersten Mal aufgebaut. Dieser Erstaufbau sollte schon früher im Rahmen von eigenen Festivitäten des Marktes Eggolsheim durch den Bauhof erfolgen, auf Grund der Coronalage wurden aber alle Feste abgesagt. Im Rahmen des Erstaufbaus wurden nun erste Grundlagen ermittelt, welche für die Kalkulation der Nutzungsgebühr (Dauer, Aufwand, Mannstärke etc.) notwendig sind.

Bild – Festzelt des Marktes Eggolsheim in Neuses beim Erstaufbau:

Parallel entwickelt die Verwaltung derzeit eine Nutzungsvereinbarung, welche die Basis für den Verleih bildet. Der Nutzungszweck soll in der Vereinbarung wie folgt definiert werden:
„Soweit das Zelt nicht für Zwecke des Marktes Eggolsheim benötigt wird, steht es den örtlichen Vereinen und sonstigen Institutionen zur Nutzung im Gemeindegebiet zur Verfügung, sofern diese das Zelt für Zwecke des bürgerschaftlichen Gemeinsinns bei öffentlichen Veranstaltungen einsetzen. Für private oder gewerbliche Zwecke wird das Zelt nicht zur Verfügung gestellt. Die Anschaffung des Festzeltes wurde als Kleinprojekt mit Mitteln des Regionalbudgets gefördert und deshalb ist seine Nutzung der Vorbeschreibung entsprechend zweckgebunden.“ 

Im Rahmen des Erstaufbaus wurde festgestellt, dass es notwendig und sinnvoll ist, für das Zelt eine feste Transportmöglichkeit zu schaffen. Zum einen, um den Bauhof bei Transport, Lieferung und Verpackung zu entlasten (Vereine können das Zelt dann selbst transportieren). Zum anderen garantiert ein fachgerechter Aufbau eine ordnungsgemäße und pflegliche Lagerung des Zeltmaterials. Hierzu wurde, mit Auftrag vom 14.06.2022, ein Hänger für 6.550,00 € (brutto) bestellt, der durch den Bauhof nach den Vorschlägen eines professionellen Zeltverleihers selbst ausgebaut wird, sobald der Hänger geliefert wird. 

Beispielbild - Hänger nach Ausbau:



Die Kosten für den Hänger, den Auf- und Ausbau dessen sowie die Anschaffungskosten des Zeltes abzüglich der Förderung fließen in die Kalkulation der Nutzungsgebühr mit ein. Zudem werden Rüstzeiten, Arbeitsstunden des Bauhofes für Anleitung des Auf-/Abbaus und sämtliche sonstige Kosten berücksichtigt. Der Preis wird aber trotzdem unterhalb der Verleihpreise des offenen Marktes liegen. Deshalb ist es auch besonders wichtig, dass der definierte Verwendungszweck bei Verleih und Vergabe immer eingehalten wird.

Die Verwaltung informiert den Marktgemeinderat, sobald Nutzungsvereinbarung, die endgültigen Verleihmodalitäten und die Kalkulation der Nutzungsgebühr abgeschlossen sind. Ein Beschluss des Marktgemeinderates über die Nutzungsvereinbarung erfolgt final. Der öffentliche Verleihbetrieb kann erst dann starten, wenn die Grundlagen ermittelt und auch der Transporthänger fertiggestellt ist. Die Verwaltung bittet diesbezüglich um noch etwas Geduld, arbeitet aber mit Hochdruck daran, dass ein Betrieb spätestens im Herbst 2022 starten kann.

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10. Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen im Förderprogramm „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2022 ö 10

Sachverhalt

Über den DigitalPakt Schule, Finanzhilfen des Bundes, stehen 40,0 Mio. Euro für regionale Maßnahmen zur Verfügung. Das Antragsverfahren wurde in einem beschränkten Windhundverfahren durchgeführt.

Zweck der Förderung regionaler Maßnahmen ist die Erweiterung der lokalen digitalen Bildungsinfrastrukturen, um zusätzliche Strukturen in regionalen Rechenzentren/Serviceeinheiten sowie die zusätzliche Bereitstellung regionaler Werkzeuge/Dienste zur unmittelbaren Nutzung durch die Schulen der Schulaufwandsträger für unterrichtsbezogene Zwecke.

Durch den Aufbau regionaler IT-Infrastrukturen sollen Synergieeffekte genutzt, die an den einzelnen Schulen vorzuhaltende IT-Infrastruktur verringert bzw. Leistungsangebot und Servicequalität im Bereich der digitalen Bildungsinfrastruktur für die schulischen Nutzer verbessert werden.

Für regionale Maßnahmen ist als weitere Zuwendungsvoraussetzung ein Regionalitätskriterium einzuhalten. Die Förderung von regionalen Maßnahmen setzt die Zentralisierung schulischer digitaler Infrastrukturen in ausreichend großen regionalen Einheiten voraus:

  • Nutzung durch Schulen von mindestens zwei Schulaufwandsträgern oder
  • Nutzung durch mindestens fünf Schulen oder
  • Nutzung durch mindestens 2.000 Schülerinnen und Schüler

Die Anforderungen können sowohl von einzelnen Schulaufwandsträgern mit einem ausreichend großen Zuständigkeitsbereich oder als Gemeinschaft von Zuwendungsempfängern in interkommunaler bzw. schulaufwandsträgerübergreifender Zusammenarbeit erfüllt werden

Auf den Antrag der Gemeinschaft der Zuwendungsempfänger Landkreis Forchheim und Markt Eggolsheim, vertreten durch Landkreis Forchheim als Bevollmächtigten vom 31.03.2022 bewilligte nun die Regierung von Oberfranken auf Grundlage der Förderrichtlinie „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine nicht rückzahlbare Zuwendung (Projektförderung) für regionale Maßnahmen in Höhe von bis zu 668.384,50 €. Der Anteil des Marktes Eggolsheim liegt bei ca. 31.500 €. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden vorläufig auf 1.677.100,00 € festgesetzt.

Die Antragsteller setzen 13 regionale Maßnahmen gemäß beiliegender Planung um. Dabei werden 13 Schulen sowie 6373 Schülerinnen und Schüler erreicht. Die Kooperation läuft u.a. über das kommunale Medienzentrum.

kommunales Medienzentrum
(Beteiligung ME)
Verleiheinheit „virtuelle und erweiterte Realität“ bestehend aus VR‐fähigen Windows‐Laptop(s) mit entsprechender Grafikkarte und Prozessorleistung, mehreren VR‐Brillen (6DoF) inklusive Zubehör, 3‐Scanner bzw. 3D‐Kamera, der zur Nutzung der spezifischen Hardware erforderlichen Programme und geeigneten Aufbewahrungs- bzw. Transporteinheiten (Taschen, Koffer etc.)
15.000,00 € 
kommunales Medienzentrum
(Beteiligung ME)
mehrere Verleiheinheit(en) zum Thema „Robotik“, angepasst jeweils auf Schulart und Klassenstufe (z.B. Lego Spike, Lego WeDo, mBot, Robo Wunderkind, Thymo, Cubetto) Einschließlich geeigneter Aufbewahrungs‐ bzw. Transportmöglichkeiten
15.000,00 € 
kommunales Medienzentrum
(Beteiligung ME)
Verleiheinheit „Multimedia/Filmtechnik“ bestehend aus mehreren iPads incl. Zubehör und Hüllen, der zum Betrieb erforderlichen Programme, mehreren Stativen, Apple TV, Beleuchtungsset, Greenscreen‐Leinwand, 360‐ Grad‐Kamera und geeigneten Aufbewahrungseinheiten
15.000,00 € 
kommunales Medienzentrum
(Beteiligung ME)
MDM‐System (Mobile-Device-Management-System) zur Verwaltung der Endgeräte (iPads, VR‐Brillen aus lfd.Nr. 1 und lfd.Nr. 3)
500,00 € 
kommunales Medienzentrum
(Beteiligung ME)
mehrere Verleiheinheiten für den 3‐D‐Druck. Filamentdrucker in geschlossenem Gehäuse mit der Möglichkeit, unterschiedliche Materialen zu verarbeiten, automatische Abschaltung, Fernüberwachung, netzwerkfähig, Dualextruder
10.000,00 € 
Schule
(Beteiligung ME)
3‐D‐Druck: zwei Filamentdrucker in geschlossenem Gehäuse mit der Möglichkeit, unterschiedliche Materialen zu verarbeiten, automatische Abschaltung, Fernüberwachung, netzwerkfähig, Dualextruder. Die Hardware steht den Schulen im Landkreis im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen und Unterrichtsprojekten zur Ausleihe zur Verfügung.
8.000,00 € 
Schule
(Beteiligung ME)
„Multimedia/Filmtechnik“ bestehend aus mehreren iPads incl. Zubehör und Hüllen, der zum Betrieb erforderlichen Programme, mehreren Stativen, Apple TV, Beleuchtungsset, Greenscreen‐Leinwand, 360‐Grad‐Kamera geeigneten Aufbewahrungseinheiten, MDM-Lizenzen. Die Hardware steht den Schulen im Landkreis im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen und Unterrichtsprojekten zur Ausleihe zur Verfügung.
25.000,00 € 
eigenes Rechenzentrum
Aufbau einer Virtuellen Desktop Infrastruktur mit Hosts für virtuelle Server inkl. Grafikkarten für CAD Anwendungen und Datenspeicher für virtuelle Server als zentrale Plattform für alle Schulen, geräte- und standortunabhängige Nutzung, inkl. Lizenzen für alle Server, Grafikeinheiten, Clients, Lehrer und Schüler für 5 Jahre. Die Gesamtlaufzeit beträgt >= 5 Jahre
1.280.000,00 € 
eigenes Rechenzentrum
Zentrales Gerätemanagementsysten inkl. Softwareverteilung und Lizenzmanagement, inkl. Lizenzkosten für Server und Clients für 5 Jahre. Die Gesamtlaufzeit beträgt >= 5 Jahre
63.600,00 € 

Wesentlich Beteiligt an der Maßnahme ist Stefan Kraus, der an der GMS Eggolsheim tätig ist. Das Zusammenwirken zwischen dem Landkreis und Markt Eggolsheim kam auf seine Initiative hin zustande. Nur durch schnelles Handeln war es möglich, Mittel aus dem Förderbudget in den Landkreis bzw. den Markt Eggolsheim zu holen. Die Kooperation ermöglicht Anschaffungen für zukunftsweisende Projekte bzw. Unterricht sowie Investitionen in die EDV-Infrastruktur, u.a. an der GMS Eggolsheim.

Der kommunale Eigenanteil der Marktgemeinde wird sich voraussichtlich auf ca. 10.000 € belaufen. Die Mittelbereitstellung erfolgt bei Anschaffungen für 2022 aus dem laufenden Haushalt. Sofern diese erst 2023 zustande kommen wird die Mittelbereitstellung im Haushalt 2023 vorgesehen. Vorgeschaltet wird ein entsprechendes Vergabeverfahren.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt den vorgenannten Investitionen in die Bildungsinfrastruktur im Rahmen regionaler Maßnahmen des dBIR zu.
Die Maßnahme wird für 2022 aus dem laufenden Haushalt, für 2023 im Rahmen der Haushaltsplanung finanziert (Gesamtinvestition: 42.000 €, Eigenmittel 10.000 €, Zuwendungen 32.000 €).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen über Angelegenheiten, bei denen der Grund der Geheimhaltung entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2022 ö 11

Sachverhalt

Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen über Angelegenheiten, bei denen der Grund der Geheimhaltung entfallen ist 

Gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung und § 22 Abs. 3 der Geschäftsordnung sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. Dies sind aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 24.05.2022:


12.1
Dorferneuerung Drosendorf - Vergabe der Straßenbauarbeiten

Beschluss:
Die Fa. Leipold Bau GmbH, Heßdorf, erhält den Auftrag für die Wasserleitungs-, Kabelschutzrohr- und Straßenbauarbeiten der Dorferneuerung Drosendorf auf der Grundlage des geprüften Kostenangebotes über  1.527.834,21 € inkl. Mehrwertsteuer. 
Der 1. Bürgermeister bzw. dessen Stellvertreter ist ermächtigt, diesen Vertrag rechtsverbindlich für den Markt Eggolsheim zu unterzeichnen. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis: 17 : 0


12.2
EDV-System KOMMSOFT für Bauhofverwaltung und Gebäudemanagement - Anschaffung

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt der Anschaffung der KommSoft-Module „Bauhofverwaltung“ und „Gebäudemanagement“ zum Gesamtanschaffungspreis von 19.742,10 € inkl. Schulung zu. Haushaltsmittel für die EDV-Umstellung stehen bereit und wurden ausreichend eingeplant.

Abstimmungsergebnis: 17 : 0


12.3
Beschaffung eines Rückewagens für den Bauhof

Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, die Anschaffung eines Rückewagens in der Ausführung des Angebots der Firma Reil & Eichinger GmbH & Co KG, Nittenau zu 57.880,65 € (brutto). Die Verwaltung wird beauftragt, die Anschaffung abzuwickeln.

Abstimmungsergebnis: 17 : 0


12.4
Vergabe von Kanalbauarbeiten in der Rosenaustraße

Nach Prüfung und Wertung der Angebote und unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte wurde gemäß § VOB/A der Auftrag an die Firma Herrmann Rohrbau GmbH, Hausen vergeben.

Haushaltsmittel stehen für die genannte Maßnahme zur Verfügung. Die aktuelle Auftragsvergabe liegt im Rahmen der Befugnisse des 1. Bürgermeisters (bis 30.000 €). Ein Beschluss war daher nicht notwendig.

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12. Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Eggolsheim) Sitzung des Marktgemeinderates 28.06.2022 ö 12

Sachverhalt

Datenstand vom 30.06.2022 10:20 Uhr