Antrag Änderung des Bebauungsplans "Rohrbachholz" mit Deckblatt Nr. 17


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Marktgemeinderates, 07.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Sitzung des Marktgemeinderates 07.06.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Auf Antrag hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 06.04.2023 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Bauvoranfrage hinsichtlich des Neubaus eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 2608 Gem. Eging a.See erteilt.
Mit Bescheid vom 25.04.2023 teilte das Landratsamt Passau dem Antragsteller mit, dass der beantragte Vorbescheid aus folgenden Gründen nicht erteilt werden kann:

Mit Schreiben vom 30.05.2023 wurde nun die Änderung des Bebauungsplans „Rohrbachholz“ mit Deckblatt Nr. 17 beantragt, um auf dem Grundstück Fl.Nr. 2608, Gem. Eging, ein Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage zu erlangen.
Der Bauausschuss schlägt vor, den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Rohrbachholz“ mit Deckblatt Nr. 17 zu befürworten. Zudem wird festgelegt, dass auch der Flächennutzungsplan der Gemeinde mit Deckblatt Nr. 23 geändert wird, soweit dies aus Sicht des Landratsamtes Passau erforderlich ist.
Des Weiteren hat der Antragsteller alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten, dies gilt auch für evtl. notwendige Erschließungsmaßnahmen im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie für Beiträge nach KAG zu übernehmen.
Zudem wird festgelegt, dass die Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 2608 innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung zu erfolgen hat.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Rohrbachholz“ mit Deckblatt Nr. 17 zu befürworten. Zudem wird beschlossen, dass auch der Flächennutzungsplan der Gemeinde mit Deckblatt Nr. 23 geändert wird, soweit dies aus Sicht des Landratsamtes Passau erforderlich ist.
Des Weiteren beschließt der Marktgemeinderat, dass der Antragsteller alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten, dies gilt auch für evtl. notwendige Erschließungsmaßnahmen im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie für Beiträge nach KAG zu übernehmen hat und dass die Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 2608 innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung erfolgen muss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2023 08:18 Uhr