Für die Änderung des Bebauungsplans Rohrbachholz mit Deckblatt Nr. 14 wurde in der Zeit von 16.03.2021 bis 16.04.2021 im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Es liegen keine Stellungnahmen von Bürgern vor.
Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden vor:
Landratsamt Passau, Kreisbaumeisterin v. 14.04.2021:
Formlose Zustimmung
Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde v. 14.04.2021:
Formlose Zustimmung
Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich v. 14.04.2021:
Zu Punkt 3 a. wird zur Kenntnis genommen
Zu Punkt 3 b. Die Überschrift „Änderung der planlichen Festsetzungen“ wird geändert in: „Änderung der planlichen und textlichen Festsetzungen (die restlichen planlichen und textlichen Festsetzungen behalten Gültigkeit)“
Zu Punkt 3 c. Dem Text zu Unterpunkt 1. werden folgende Sätze vorangestellt: „Die Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO sind einzuhalten. Es werden keine abweichenden Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO festgesetzt.“
Zu Punkt 3 d. Die Endfertigung erfolgt gebunden.
Zu Punkt 3 e. Auf die nachfolgende Abwägung zur Stellungnahme des Forstamtes wird verwiesen.
Abstimmung: 17 : 0
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau-Rotthalmünster v. 22.04.2021:
Bereich Landwirtschaft: keine Bedenken
Bereich Forsten: Es wird folgende Festsetzung Nr. 8 eingefügt:
„8. Baumfallgrenze: Die geplanten Gebäude reichen teilweise in die Baumfallzone (20 m) des Waldgrundstücks Fl.Nr. 591 Gem. Eging a.See hinein. Die Bauherren haben eine Haftungsausschlusserklärung zugunsten der Eigentümer dieses Grundstücks abzuschließen. Mit den Bauantragsunterlagen ist ein statischer Nachweis vorzulegen, dass durch die Bauweise im Falle eines Baumsturzes gewährleistet ist, dass keine Gefahr für Leib und Leben der Bewohner besteht.“
Abstimmung: 17 : 0
Der Bauausschuss schlägt vor, das Bauleitplanverfahren abzuschließen.