Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Marktgemeinderates, 07.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Sitzung des Marktgemeinderates 07.10.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Bauausschuss schlägt vor, für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ziegelfeld Ost“ eine Veränderungssperre mit folgendem Inhalt zu beschließen:

Teil A: Planzeichnung

Teil B: Text
§ 1
Zur Sicherung der Planung im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ziegelfeld Ost“ – 9. Deckblattänderung wird gemäß der §§ 14 und 16 BauGB für das in dem Teil A -Planzeichnung- durch die Grenze des Geltungsbereichs umfasste Gebiet eine Veränderungssperre angeordnet.
§ 2
(1) Im Gebiet der Veränderungssperre dürfen
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
(2) Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über die Ausnahme trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
(3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
§ 3
Diese Satzung, bestehend aus dem Teil A -Planzeichnung- und dem Teil B -Text-, tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu und beschließt die Veränderungssperre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.11.2021 15:06 Uhr