Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Marktgemeinderates, 04.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Von der Firma Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH Schneider & Zajontz wurde die Neukalkulation der Einleitungsgebühren durchgeführt (Kalkulationszeitraum 4 Jahre). Das Ergebnis liegt nunmehr vor und es wird vorgeschlagen folgende Satzung zu beschließen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Änderungssatzung:
Satzung
zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
des Marktes Eging a. See BGS/EWS
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Eging a.See folgende Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:
Satzung
§ 1
§ 9 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 2,34 € pro Kubikmeter Abwasser.
§ 2
§ 10 erhält folgende Fassung:
Bei Grundstücken, von denen das Niederschlagswasser gemäß § 5 Abs. 6 EWS nicht der öffentlichen Entwässerungseinrichtung zugeführt wird, ermäßigen sich die Einleitungsgebühren auf 2,21 € / m³ Abwasser.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Eging a. See, 05.11.2021 MARKT EGING a. SEE
W. Bauer 1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.12.2021 08:44 Uhr